Menü

Drogen und Alkohol am Steuer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 24 Minuten

Alkohol Bußgeldkatalog

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Drogen Bußgeldkatalog

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Vers­toß gegen das Drogen­gesetz im Straßen­verkehr
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 M
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 M
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 M
Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss3Entziehung der Fahrerlaub­nis, Freiheits­strafe oder Geldstrafe

Unter Alkoholeinfluss Auto fahren: Was meinen Sie?

Das Strafmaß für Alkohol am Steuer finde ich:

Alkohol und Drogen am Steuer: Eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer

Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.
Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Auto fährt, stellt ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar und setzt das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.

Außerdem muss der Betroffenen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen: Laut Bußgeldkatalog für Alkohol/Drogen drohen unter anderem Fahrverbot, Führerscheinentzug, hohe Geld- oder auch eine Gefängnisstrafe.

Was Autofahrern bei Alkohol am Steuer/Drogen am Steuer im Detail blüht und wie sich Alkoholgenuss und Drogenkonsum auf die Fahrtauglichkeit auswirken, erläutert unser Ratgeber.

FAQ: Alkohol und Drogen am Steuer

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen, bevor Sie sich hinters Steuer setzen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt werde?

Werden Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Welche Sanktionen Wiederholungstätern drohen, zeigen unsere Tabellen.

Ist Alkohol in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Welche Konsequenzen das nach sich zieht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Alkohol in der Probezeit.

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Bußgeldkatalog Alkohol: Das müssen Sie wissen

Nicht nur aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über den negativen Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit sieht das Verkehrsrecht harte Sanktionen bei Alkohol im Straßenverkehr vor. Bei Verstößen müssen Fahrer mit einem Bußgeld und Punkten im Punkteregister in Flensburg sowie unter Umständen mit Führerscheinentzug oder gar einem Strafverfahren rechnen.

Darüber hinaus können die Führerscheinbehörden bei Alkohol am Steuer bzw. Drogen am Steuer eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fordern. Beim Thema Alkohol am Steuer gibt es verschiedene Promillegrenzen:

  • Bei bis zu 0,5 Promille ist das Autofahren grundsätzlich straffrei.
  • Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 bis 1,09 Promille gelten Fahrer als relativ fahruntüchtig, wenn sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, auch wenn kein Fahrfehler oder andere Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.

Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Promillegrenze zeigt Ihnen auch unsere Infografik:

Promillegrenzen in Deutschland im Überblick.
Promillegrenzen in Deutschland im Überblick.
Fahren unter Alkoholeinfluss? Kein gute Idee!
Fahren unter Alkoholeinfluss? Kein gute Idee!

Trunkenheit im Verkehr: Das sind die aktuellen Promillegrenzen

Noch bis 2001 gab es in Deutschland die 0,8-Promille-Grenze, die aber durch eine Änderung der Bußgeld-Katalogverordnung abgeschafft und durch die 0,5-Promille-Grenze ersetzt wurde.

Der aktuelle Grenzwert ist aber keineswegs ein Freifahrtschein dafür, dass Sie sich bis an diesen Wert „herantrinken” dürfen. Denn begeht ein Autofahrer schon bei einer niedrigen Alkoholkonzentration im Blut einen Fahrfehler, können bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen.

0,3 bis 0,49 Promille

Liegen keine Anzeichen auf Fahruntüchtigkeit vor, haben Sie erst einmal nichts zu befürchten. Wer jedoch einen Fahrfehler begeht, durch Ausfallerscheinungen (Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit usw.) heraussticht oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich auch mit wenig Promille im Blut strafbar.

An dieser Stelle sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass 0,3 Promille sehr schnell erreicht sein können: abhängig von der körperlichen Konstitution beispielsweise schon nach zwei Gläsern Wein oder Bier.

Vielen Autofahrern ist gar nicht bewusst, dass sie sich schon bei einem geringen Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol am Steuer strafbar machen können und sich zu verantworten haben. Dem Täter drohen unter Umständen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe.

0,5 bis 1,09 Promille

Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der alkoholisierte Fahrer einen alkoholtypischen Fahrfehler geleistet hat oder in einem Unfall verwickelt ist. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Diese Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer

Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Was dem Betroffenen nach der Alkoholfahrt tatsächlich blüht, ist unter anderem davon abhängig, ob er ein Wiederholungstäter ist oder nicht.

Bei einem Erstverstoß beträgt das Bußgeld 500 Euro, hinzu kommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Wurde derjenige in der Vergangenheit schon mindestens einmal während einer Alkoholfahrt erwischt, so erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro; dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Im Einzelfall kann auch eine MPU von der Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn Sie nach dem Konsum von Alkohol am Steuer erwischt werden.

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler begangen wird oder sonstige Ausfallerscheinungen auftreten. Bei solch einer Blutalkoholkonzentration besteht die Gefahr, dass es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Zugleich kann der alkoholisierte Fahrer keinen Gegenbeweis zur Fahruntüchtigkeit erbringen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich zweifelsohne strafbar!

Wie sieht das Strafmaß aus?

Dem Täter droht – sofern er in mit Alkohol am Steuer erwischt wird – Folgendes:

  • eine empfindliche Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe
  • mindestens 6 Monate Führerscheinentzug (Länge der Sperrfrist liegt im Ermessen des Gerichts und ist abhängig vom Blutalkoholwert)
  • 3 Punkte in Flensburg
Wer mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr am Steuer sitzt, muss nicht nur mit den genannten strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern für den ist auch eine MPU zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. In manchen Fällen geht die MPU auch mit einem Alkoholabstinenznachweis einher. Das ist übrigens auch für Fahrradfahrer von Bedeutung, denn ab 1,6 Promille gelten auch Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.

Besonderheit: Die Null-Promille-Grenze

Alkohol am Steuer ist unter 21 absolut tabu.
Alkohol am Steuer ist unter 21 absolut tabu.

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 die Null-Promille-Regelung, also ein absolutes Verbot von Alkohol am Steuer. Ordnungswidrig nach § 24c StVG handelt, wer unter Alkoholeinfluss die Fahrt antritt oder während des Führens eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich nimmt. Der Betroffene erhält ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einen Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei.

Der Täter muss zudem eine kostenpflichtige Nachschulung (das sogenannte Aufbauseminar) machen; obendrein verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Darüber hinaus gelten auch die Vorschriften nach §24a StVG!

Abschließend soll noch einmal betont werden, dass diese nicht nur während der Probezeit gilt, sondern auch für Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wird die Fahrerlaubnis beispielsweise mit 17 Jahren erworben und ist nach zwei Jahren die Probezeit abgelaufen, darf sich derjenige trotzdem nicht mit Alkohol hinters Steuer setzen.

Grundlegende Informationen zum Bußgeldkatalog für Drogen

Genau wie Autofahren unter Alkohol-Einfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt und wird bestraft. Bei Drogen am Steuer gibt es aber – anders als bei Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte.

Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören u. a. Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy.

Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird bzw. unter Drogeneinfluss gefahren ist, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Beim ersten Vergehen: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Beim zweiten Vergehen: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Beim dritten Vergehen: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Zudem wird auch fast immer eine MPU angeordnet. Wenn beim Autofahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dann drohen neben Punkten zudem der Führerscheinentzug und gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe.

Vorsicht bei chronischem Drogenkonsum

Wird ein chronischer Drogenkonsum durch ein ärztliches Gutachten attestiert, bestehen generell erhebliche Zweifel an der Fahreignung und die Fahrerlaubnis kann präventiv entzogen werden. Werden Ihnen allerdings durch einen Arzt starke Medikamente verschrieben, die Ihre Fahrtauglichkeit einschränken, ist ein Führerscheinentzug Diskriminierung.

Konsum von Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr

Sowohl Drogen als auch Alkohol sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Sowohl Drogen als auch Alkohol sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.

Cannabisprodukte wie Marihuana oder Haschisch werden zu den weichen Drogen gezählt. Cannabis wird in Verkehrskontrollen vergleichsweise häufig nachgewiesen. Prinzipiell sind im Straßenverkehr vier Szenarien in Verbindung mit Cannabisprodukten denkbar:

  • Der reine Besitz von Cannabis wird nachgewiesen (ohne Konsum und Beteiligung am Straßenverkehr).
  • Maßnahme: In diesem Fall müssen Sie nicht mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Es kann aber passieren, dass ein Drogenscreening angefordert wird, um den Nachweis der Drogenfreiheit zu belegen.
  • Der reine Besitz von Cannabis im Straßenverkehr (ohne Hinweise auf Konsum).
  • Maßnahme: In diesem Fall kann ein ärztliches Gutachten eingefordert werden.
  • Der Konsum von Cannabis wird nachgewiesen (ohne Beteiligung am Straßenverkehr).
  • Maßnahme: In diesem Fall kann ebenfalls ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
  • Der Konsum von Cannabis wird im Straßenverkehr nachgewiesen.
  • Maßnahme: In diesem Zusammenhang droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Ganze hängt aber davon ab, wie lange der Konsum zurückliegt und welche Menge konsumiert wurde. Zudem wird ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet.

Drogen im Straßenverkehr

Konsumenten von Drogen wie beispielsweise Heroin, Methadon, Ecstasy, Amphetamine usw. verlieren auch dann ihre Fahrerlaubnis, wenn sie nicht unter Drogeneinfluss gefahren sind. Denn auch in diesem Fall traut es der Gesetzgeber dem Betroffenen nicht zu, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Wo liegt der Unterschied?

Bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Alkohol am Steuer: bis 1,09 Promille im Blut) wird ein Fahrverbot erteilt, wobei die Dauer ein bis sechs Monate beträgt. Prinzipiell bleibt die Fahrerlaubnis aber bestehen. Entsprechend wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots einfach zurückgegeben.

Beim Führerscheinentzug kommt es zu einer Sperre von mindestens sechs Monaten, wobei dem Betroffenen die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird. Eine Sperre ist in der Regel maximal für fünf Jahre zulässig. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt und ausgestellt werden. Im Härtefall kann es passieren, dass sowohl die theoretische als auch praktische Führerscheinprüfung neu abgelegt werden muss.

Beim ersten Fahrverbot wird dem Fahrer eine Frist von vier Monaten eingeräumt, den Führerschein abzugeben (bei Alkohol-Verstößen etwa). Ab dem zweiten Verstoß kann der Betroffene den Zeitpunkt für die Abgabe nicht wählen. Beim Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis in der Regel sofort weg.

Wann ist eine Sperrfristverkürzung möglich?

Ersttäter, die zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, können die Sperrfrist durch eine Teilnahme an einem speziellen Seminar verkürzen. Voraussetzung ist, dass sie weniger als 1,6 Promille intus hatten und verkehrsstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sind. Für den Bereich zwischen 1,6 bis 1,99 Promille kann eine Sperrfristverkürzung vorgenommen werden, wenn Sie vor der Teilnahme am Seminar erfolgreich an einer MPU teilgenommen haben. Ab 2 Promille gibt es dagegen keine Aussicht auf eine Sperrfristverkürzung.

Autofahren unter Alkoholeinfluss: Die Auswirkungen

Betrunken Auto fahren erhöht das Unfallrisiko.
Betrunken Auto fahren erhöht das Unfallrisiko.

Unter Einfluss von Alkohol nimmt die Fahrtüchtigkeit rapide ab und die Reaktionen des alkoholisierten Autofahrers verändern sich sehr stark. Die bekanntesten Auswirkungen sind dabei eine mangelnde Koordination sowie eine reduzierte Reaktionszeit.

Der Alkohol im Blut sorgt dafür, dass der Gleichgewichtssinn gestört wird und die Bewegungsabläufe nicht mehr einwandfrei funktionieren. Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Auswirkungen, die für Alkohol am Steuer typisch sind.

  • Eingeengtes Blickfeld (Tunnelblick): Der alkoholisierte Fahrer nimmt nur solche Ereignisse wahr, die direkt vor ihm stattfinden. Alles, was außerhalb eines bestimmten Winkels liegt, wird während der Trunkenheitsfahrt übersehen.
  • Getrübte räumliche Wahrnehmung: Der Alkohol stört das feine Zusammenspiel zwischen Augen und Gehirn. Die Folge ist, dass das dreidimensionale Sehen beeinträchtigt wird. So können sowohl Geschwindigkeiten als auch Entfernungen nicht mehr zuverlässig eingeschätzt werden. Im Straßenverkehr hat das beispielsweise zu dichtes Auffahren, zu spätes Bremsen oder falsche Einschätzung von Verkehrslücken zur Folge.
  • Vergrößerte Lichtempfindlichkeit: Unter Alkoholeinfluss kommt es zu Störungen der Pupillenreaktion. Bei einem direkten Lichteinfall kommt es zu einer langsameren Verengung der Pupillen – mit der Folge, dass mehr Lichtstrahlen auf die Netzhaut treffen. Gerade bei Nachtfahrten und Alkohol am Steuer treten beim Fahrer verstärkt Blendeffekte durch den Gegenverkehr auf.
  • Rotlichtschwäche: Die Rotlichtschwäche ist eine weitere typische Erscheinung bei Trunkenheit am Steuer. Vor allem Ampeln und Bremslichter werden wesentlich schlechter wahrgenommen, was im Straßenverkehr dramatische Folgen haben kann.
  • Unscharfes Sichtfeld: Unter Alkoholeinfluss kann der Sehapparat nicht mehr schnell genug zwischen Nah- und Fernsicht wechseln. Entsprechend dauert es länger, bis ein Objekt scharf gesehen wird und für einen kurzen Moment ist das Bild verschwommen.

Angesichts dieser extrem gefährlichen Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit, wird Alkohol am Steuer (bzw. Trunkenheit am Steuer) in nahezu jedem Land der Welt als Straftat geahndet. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt von der Alkoholkonzentration im Atem und/oder der ermittelten Blutalkoholkonzentrationen ab. Anhand des Bußgeldkatalog Alkohol können Sie das Strafmaß für eine Trunkenheitsfahrt in Erfahrung bringen.

Typische Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer

Es gibt eine Reihe typischer Fahrfehler, die von einem alkoholisierten Autofahrer begannen werden. Dazu zählen:

  • Trotz Dunkelheit ohne Licht fahren
  • Rotlichtverstoß
  • Aufblendlicht trotz Gegenverkehr
  • Fahren in Schlangenlinien
  • Benutzen der falschen Straßenseite
  • Anfahren eines Autos (oder anderen Objektes) beim Ein- und Ausparken

Alkohol am Steuer: Welche Fahrfehler bei welchem Promillewert?

Welche Auswirkungen hat ein erhöhter Promillewert auf die Fahrtauglichkeit? Fest steht, dass schon kleinere Mengen Alkohol im Blut zu Einschränkungen im Fahrverhalten führen. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick, mit welchen typischen Fahrfehlern ab welchem Promillewert gerechnet werden muss:

Denken Sie an die Alkoholgrenze, bevor Sie sich betrunken ins Auto und hinters Steuer setzen!
Denken Sie an die Alkoholgrenze, bevor Sie sich betrunken ins Auto und hinters Steuer setzen!
  • Ab 0,3 Promille können erste Einschränkungen im Fahrverhalten auftreten. Die Reaktionsgeschwindigkeit lässt nach und die Konzentrationsfähigkeit nimmt deutlich ab. Zudem häufen sich die Fehleinschätzungen, da sich das Sehfeld verkleinert und Geschwindigkeiten und Abstände falsch wahrgenommen werden. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind riskante Überholmanöver oder ein zu geringer Sicherheitsabstand.
  • Ab 0,5 Promille treten verstärkt Sehbeeinträchtigungen auf. Klassische Beispiele sind der Tunnelblick und die Rotlichtschwäche. Hinzu kommen noch eine verlängerte Reaktionszeit sowie Gleichgewichtsstörungen. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind verlangsamte Reaktionen auf unerwartete Verkehrssituationen sowie Fehler bei Kurvenfahrten.
  • Ab 0,8 Promille nimmt beim Fahrer die Risikobereitschaft deutlich zu. Dagegen sinken die Konzentrationsfähigkeit und die Selbstkontrolle, weiterhin reduziert sich die Reaktionsgeschwindigkeit. Während die Reaktionszeit beim nüchternen Fahrer im Durchschnitt bei ca. 0,8 Sekunden liegt, beträgt sie bei einem Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille bereits 1,6 Sekunden. Auch Lenkbewegungen sind gestört und Verkehrsschilder werden übersehen.
  • Ab etwa 1,0 Promille treten erste Koordinationsstörungen und Sprachschwierigkeiten auf. Der Tunnelblick verstärkt sich weiter und zudem nimmt beim betrunkenen Autofahrer die Risikobereitschaft und Aggressivität weiter zu. Die Augen passen sich nur noch sehr langsam an die verschiedenen Lichtverhältnisse an und die Umwelt wird nur noch verschwommen oder gar doppelt wahrgenommen. Typische Fahrfehler in diesem Promillebereich sind Missachtung der Vorfahrt, versehentliches Wechseln auf die Gegenfahrbahn oder das Streifen von Objekten am Straßenrand (bspw. parkende Autos).

Dies sind nur ungefähre Angaben; die tatsächlichen Symptome können sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, da jeder Mensch individuell auf Alkohol reagiert. Die subjektive Wahrnehmung von Alkohol hängt von Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht und Körpergröße ab.

Die Alkoholgewöhnung spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn regelmäßig eine gewisse Alkoholmenge konsumiert wird, gewöhnt sich die Selbstwahrnehmung an Alkohol und die gefühlte Toleranz steigt. Es gibt immer mal wieder den Fall, dass Autofahrer mit einem sehr hohen Promillewert angehalten werden und dabei keinerlei Ausfallerscheinungen zeigen. Hier liegt dann aber meist ein lange Alkohol-Geschichte vor.

Autofahren unter Drogeneinfluss: Die Auswirkungen

Die genauen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit lassen sich nur schwer vorhersehen. Vor allem wenn es zu einem sog. Mischkonsum kommt, bei dem verschiedene Drogen (auch Alkohol) kombiniert werden. Im Folgenden finden Sie ein paar typische Auswirkungen von Drogen (Beispieldrogen) auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit:

Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch)

  • Reaktionszeit verlängert sich
  • Motorische Reaktion vermindert sich
  • Raum- und Zeiteinschätzungen sind gestört

Ecstasy

  • Verstärkte Aktivität und Nervosität
  • Konzentration ist gestört
  • extreme Blendempfindlichkeit

LSD

  • Selbstkontrolle geht verloren
  • Fahrunsicherheit durch Auftreten von Schwindelgefühlen
  • Orientierungslosigkeit
  • starke Halluzinationen

Opiate

  • Leistungsfähigkeit geht drastisch zurück
  • Lethargie
  • Kreislauf kann zusammenbrechen

Die Fahrtüchtigkeit wird also durch Drogen in erhöhtem Maße beeinträchtigt. Vor allem der Mischkonsum stellt ein besonders hohes Risiko dar. Übrigens: „Drogenfahrer“ sind insgesamt auch häufiger unter hohem Alkoholeinfluss unterwegs.

Genaue Angaben über die Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr erhalten Sie in den zahlreichen Suchtberatungsstellen Deutschlands. Die Beratungsstellen bieten Betroffenen aber nicht nur Informationen über Rauschmittel, sondern helfen und unterstützen ebenfalls bei der Bewältigung von Drogenproblemen, beraten in Bezug auf die MPU und leisten wichtige Aufklärungsarbeit, um durch Drogen verursachte Schäden möglichst gering zu halten.

Alkoholtest: Ablauf und weitere wichtige Informationen

Verhalten Sie sich kooperativ, wenn die Polizei Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.
Verhalten Sie sich kooperativ, wenn die Polizei Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.

Damit die Polizei überhaupt einen Alkoholtest machen darf, muss es eindeutige Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol geben. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise Lallen, eine Alkoholfahne und offensichtliche Unsicherheiten beim Fahren. Wird etwas davon beobachtet, dürfen Polizisten einen Alkoholtest machen, der zur „Feststellung von Tatsachen“ dient und für das potenzielle Verfahren wichtig ist.

Die Polizei bestimmt bei Kontrollen in der Regel den Alkoholgehalt im Atem und nicht den Alkoholgehalt im Blut. Zur Feststellung wird ein elektronisches Messgerät verwendet, in das vor Ort hineingeatmet werden muss. Das Atemalkoholmessgerät (Handalkomat) ermöglicht den Beamten, nach wenigen Sekunden den ungefähren Grad der Alkoholisierung zu erfahren. Für den weiteren Verlauf ist dieser Wert sehr wichtig, denn wenn sich der Messwert in der Nähe des gesetzlichen Grenzwertes befindet, muss der Fahrer aufgrund eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit auf die Dienststelle.

Diese Vorgehensweise ist unabdingbar, da eine Atemalkoholmessung vor Gericht in der Regel nicht verwertbar ist und nur eine Art Hinweis ist, obowhl diser Messwert erfahrungsgemäß nur minimal vom verbindlichen Wert der Blutentnahme abweicht.

Und wann genau kommt es zur Blutabnahme? Eine Blutentnahme ist nur dann unabdingbar, wenn beispielsweise die Fahruntüchtigkeit festgestellt wird und der erste Messwert durch den Handalkomaten im Bereich einer Straftat liegt. Bei einer Blutkonzentration ab 1,1 Promille ist eine Blutentnahme für den Beschuldigten zwingend erforderlich. Die Durchführung der Blutprobe erfolgt durch einem Arzt und wird in der Regel auf der Dienststelle durchgeführt, im Notfall aber auch durch einen verständigten Mediziner in einem Krankenhaus. Für die Blutprobe müssen Sie mit Kosten zwischen 50 und 80 Euro rechnen. Hinzu kommen noch Arzt- und Verwaltungskosten, die vom Verdächtigen getragen werden müssen.

Um einen drohenden Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot oder eine andere Strafe zu umgehen, haben viele alkoholisierte Fahrer in einer Kontrolle den Gedanken, den Alkoholtest zu verweigern. Das ist auch Ihr gutes Recht, denn jeder kann das Pusten in das Röhrchen ablehnen.

Doch so schnell kommen Sie aus der Bredouille natürlich nicht heraus. Die Polizei wird den Fahrer belehren, dass die Messung des Alkoholwertes zwangsweise durchgeführt wird, wobei es dann auf die Dienststelle geht und dem Verdächtigen Blut abgenommen wird. Obwohl es sich hierbei aber um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, muss die Entnahme einer Blutprobe nicht mehr von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden. Sehen die Beamten das Untersuchungsziel in Gefahr, können sie auch ohne Einwilligung des Betroffenen und ohne richterliche Prüfung die Blutabnahme mit allen gebotenen Mitteln durchführen.

Das heißt, Sie haben keine Chance, den Alkoholtest zu verweigern. Wer unbelehrbar ist und sich strikt der Blutprobe widersetzt, muss mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

Wie funktioniert ein Alkoholtest?

Die Infografik zeigt Ihnen, wie die mobile Alkoholmessung mittels “blasen/pusten” funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Drogentest: Ablauf und weitere wichtige Informationen

Wie läuft ein Drogentest ab? Meist wird als Erstes ein Verhaltenstests durchgeführt, bei dem die Polizei auf äußere Anzeichen achtet, die eindeutig auf den Konsum von Drogen schließen lassen. Als typische Indizien gelten gerötete Augen, langsame Reaktionen, Gleichgewichtsstörungen oder eine träge Reaktion der Pupillen auf Licht. Es gibt auch einige Standardtests der Beamten, wie beispielsweise das mehrfache Berühren der Nasenspitze mit dem Zeigefinger oder das einbeinige Stehen für 30 Sekunden. Diese haben keine Beweiskraft und können vor Gericht gegen die Beamten verwendet werden.

Da diese Methoden mittlerweile als nicht verwendbar gelten, wird stattdessen ein Drogenschnelltest angewandt, mit dem nahezu jedes Dienstauto der Polizei ausgestattet ist. Hierbei wird dem Verdächtigen mit einem Drogenwischtest, der 2003 eingeführt wurde, Schweiß oder Speichel abgenommen; das Ganze wird direkt an Ort und Stelle analysiert. In letzter Zeit setzt sich auch mehr und mehr der Multi-Drogentest durch, bei dem die Polizisten den Konsum von mehreren Drogen nachweisen können.

Da der Drogenschnelltest zu ungenau ist, können bei einem begründeten Anfangsverdacht ein Urintest oder eine Blutprobe von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden – auch gegen den Willen des Fahrzeugführers. Zur Durchführung der Blutentnahme geht es auf die Polizeidienststelle oder in ein Krankenhaus. Sollte sich der Verdächtige weigern, ist eine Erzwingung zulässig – was mit einer vorläufigen Festnahme verbunden ist.

Achtung! Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, dass der Betroffene unter Alkoholeinfluss eine Verkehrsstraftat begangen hat, darf sie die Blutnahme ohne richterliche Anordnung durchführen lassen. Die Befugnis hierfür ergibt sich aus § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung.

Promillerechner und Alkoholtester: Sinnvoll oder überflüssig?

Vertrauen Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer nicht auf Promillerechner.
Vertrauen Sie im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer nicht auf Promillerechner.

Nach einer feuchtfröhlichen Feier oder einem Kneipenbesuch stehen viele Autofahrer vor der Entscheidung, ob sie noch selber fahren dürfen bzw. ob die Promillegrenze fürs Auto von 0,5 Promille erreicht wurde. Wie gut, dass es diverse Möglichkeiten gibt, um seinen eigenen Promillewert festzustellen.

Ob im Internet, als App für das Smartphone oder als handliches Messgerät: Promillerechner gibt es wie Sand am Meer und sie suggerieren dem Nutzer, dass im Handumdrehen der Blutalkohol-Spiegel festgestellt werden kann. Doch wie funktionieren Promillerechner und wie exakt sind sie?

Wie funktionieren Promillerechner?

Ein Promillerechner (z.B. im Internet) soll Ihnen anzeigen, wie viel Promille Blutalkohol Sie beispielsweise nach zwei Bier oder einem Glas Wein haben. Dabei müssen verschiedene Parameter wie Geschlecht, Alter, Körpergröße und -gewicht sowie Alkoholgetränk und -menge eingegeben werden und schon spuckt das Gerät den vermeintlich exakten Promillewert aus.

Als Alternative zu den Programmen gibt es verschiedene Messgeräte und Alkoholtester, wie beispielsweise als Automaten oder als kompakte Variante für das Handschuhfach. Hier wird wie bei einer richtigen Alkoholkontrolle in das Gerät gepustet und die Atemalkoholkonzentration (AAK) angezeigt.

Wie genau sind Promillerechner und Alkoholtester?

Generell sollten Sie sehr skeptisch gegenüber den Ergebnissen sein – besonders was die Promillerechner betrifft, die bitte nie allzu Ernst genommen werden dürfen. Weder sagen die Promillerechner etwas über mögliche Fahrbeeinträchtigungen oder Ihr tatsächliches Reaktionsvermögen aus noch werden Faktoren wie die körperliche Befindlichkeit berücksichtigt.

Es ist nicht sehr hilfreich, wenn der Online-Rechner weniger als 0,5 Promille anzeigt und den angetrunkenen Fahrer zur Autofahrt ermutigt. Die einschlägigen Testgeräte als Alternativen zum Promillerechner sind da schon die bessere Wahl – oder? Bei zahlreichen Alkoholtestern wurde in Studien und Experimenten nachgewiesen, dass sie teilweise sehr unzuverlässig arbeiten – auch wenn die Geräte vom Prinzip denen der von der Polizei eingesetzten Alkoholtestern ähneln.

Doch mitunter kommt es zu enormen Abweichungen von mehr als 0,5 Promille. Entsprechend finden Sie auch in der Regel in der Bedienungsanleitung dieser Alkoholtester Hinweise, dass keine verbindlichen Ergebnisse festgestellt werden können. Und im Falle einer Alkoholkontrolle wird es einem angetrunkenen Autofahrer natürlich nicht weiterhelfen, wenn Sie auf die Ausfallerscheinungen des Alkoholmessgeräts verweist.

Keine Hilfe zur Bestimmung des Promillewerts

Daher der Hinweis: Promillerechner und Alkoholmessgeräte (auch Alkoholtester, Alkomat, Alkoholtestgerät) sind für die Berechnung des eigenen Promillewerts keine verlässliche Hilfe, da sie einfach zu ungenau sind, um den tatsächlichen Blutalkoholwert zu ermitteln. Daher sollten Sie sich niemals auf die Angaben verlassen, zumal Alkohol am Steuer empfindliche Strafen zur Folge hat.

MPU: Informationen zu Inhalt, Kosten und Durchfallquote

Nicht nur ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer, sondern auch eine MPU.
Nicht nur ein Fahrverbot droht bei Alkohol am Steuer, sondern auch eine MPU.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird immer dann von der Führerscheinbehörde angeordnet, wenn es beim Führerscheinbesitzer zu Auffälligkeiten im Verkehr gekommen ist. Vor allem bei Alkohol am Steuer (mehr als 1,6 Promille), mehrfachen Alkoholauffälligkeiten oder auch Drogenfahrten kommt es in der Regel zu dieser Untersuchung, die auch unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt ist. Sinn und Zweck dieser Untersuchung ist eine Überprüfung, ob der Betroffene überhaupt für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Trunkenheit am Steuer ist mit über 50 Prozent der häufigste Anlass für den Test, danach folgt der Drogen- und Medikamentenmissbrauch mit rund 20 Prozent. Die MPU setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Fragebögen
  • Leistungstests
  • medizinische Untersuchung
  • psychologisches Gespräch

Im Detail bedeutet dies:

  • Fragebögen: Durch die Fragebögen wird das folgende Gespräch mit dem Arzt und Psychologen vorbereitet und darüber hinaus haben sie den Zweck, dass dabei nichts Wichtiges und Grundsätzliches vergessen wird. In den Fragebögen sind vor allem medizinische Fragen sowie Fragen rund um den jeweiligen Vorgang bzw. der jeweiligen Angelegenheit zu beantworten. Hierfür müssen ca. 150 bis 250 Fragen durch Ankreuzen beantwortet werden. Wichtig ist zu wissen, dass alle Angaben in den Fragebögen vertraulich behandelt werden, wie übrigens alle anderen Ergebnisse der MPU auch. Sollte es bei den Fragebögen zu Unklarheiten kommen, können diese im Folgenden mit dem Arzt oder Psychologen geklärt werden.
  • Leistungstests: Mit Hilfe bestimmter Testverfahren kann der Betroffene seine Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Leistungstests orientieren sich am jeweiligen Gutachten und sind daher auch nicht immer gleich und standardisiert. Durchgeführt wird diese Untersuchung an speziell für die Verkehrspsychologie entwickelten Testgeräten, wobei Einzelplätze zur Verfügung stehen. So kann sich jeder Teilnehmer ganz auf die Aufgaben konzentrieren. Die nach wissenschaftlichen Maßstäben entwickelten Leistungstests erlauben ein hohes Maß an Vergleichbarkeit.
  • Medizinische Untersuchung: Im medizinischen Teil der Untersuchung verschafft sich der Arzt in einem Untersuchungsgespräch einen Überblick über die gesundheitliche Vorgeschichte, Medikamenteneinnahme, eventuelle Erkrankungen sowie das aktuelle Befinden des Betroffenen. Generell fällt die medizinische Untersuchung bei Alkohol und Drogen umfangreicher aus, als wenn das Punktekonto in Flensburg überzogen wurde. Wenn die Medizinisch Psychologische Untersuchung beispielsweise wegen Drogen am Steuer angeordnet wurde, werden diverse Fragen zum Umgang mit Drogen gestellt. Der Arzt erkundigt sich z. B., welche Drogen genommen werden oder wurden, wie das Konsumverhalten ausfällt oder ob Therapiemaßnahmen ergriffen wurden. Natürlich verlassen sich die Gutachter nicht ausschließlich auf die Aussagen des Betroffenen, darüber hinaus werden die Aussagen medizinisch durch das Drogenscreening (z. B. Urin- oder Haaranalysen) bzw. Blutproben überprüft. Gerade bei Drogenmissbrauch lässt sich der Konsum anhand von Urin- oder Haarproben problemlos über einen längeren Zeitraum nachweisen. Der medizinische Befund wird mit den zuvor getroffenen Angaben des Betroffenen verglichen.
  • Psychologische Untersuchung: Das persönliche Gespräch mit dem Psychologen steht im Mittelpunkt des Tests. Hier wird der Frage nachgegangen, wie einsichtig sich der Betroffene in seinem verkehrsauffälligen Verhalten zeigt, wie er zu den Ursachen des Verhaltens steht und ob er eine Lösungsstrategie entwickelt oder Konsequenzen gezogen hat, um künftig im Straßenverkehr nicht mehr auffällig zu werden. Jeder sollte sich aber im Klaren sein, dass dieses Gespräch weder die juristische Schuldfragen klären will, noch ist eine Rechtfertigung seitens des Betroffenen erwartet. Wichtig ist, dass Sie keine Geschichte erfinden und sich ganz normal geben, also keine gehobene Ausdrucksweise oder dergleichen wählen. In der psychologischen Untersuchung spielt die Glaubwürdigkeit eine sehr wichtige Rolle.

Welche MPU-Ergebnisse gibt es?

Am Ende der MPU gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  • Positiv: Eignungszweifel zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung wurden ausgeräumt.
  • Kursempfehlung: Es wurden nicht alle Eignungszweifel ausgeräumt. Defizite lassen sich jedoch durch den Besuch / die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (sog. § 70 Kurse) beheben.
  • Negativ: Eignungszweifel zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung wurden nicht ausgeräumt.

Das Gutachten der MPU ist jedoch nur eine Empfehlung für die Führerscheinbehörde. Die endgültige Entscheidung über den Führerschein wird letztendlich von ihr getroffen.

MPU: Kosten und Dauer

Die Kosten belaufen sich je nach Fall auf ca. 300 bis 740 Euro und sind vom Betroffenen zu tragen. Zudem können noch Kosten für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle sowie 500 bis 1.400 Euro für eine mögliche Verkehrstherapie hinzu kommen. Zudem können etwaige Haar- oder Urinanalyse weitere Kosten von mehreren hundert Euro verursachen. Laut ADAC belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine MPU auf 1.000 bis 2.500 Euro. Die Untersuchung findet meist beim TÜV oder der DEKRA statt und dauert in der Regel zwischen drei und vier Stunden, kann aber in Ausnahmefällen auch deutlich länger dauern.

Die Durchfallquote bei der MPU

Viele nehmen die MPU auf die leichte Schulter und gehen mit der „Das schaffe ich sowieso“-Einstellung in die Untersuchung. Doch Vorsicht: Im Schnitt rasselt ein Drittel der Prüflinge durch, was sich aber im Vergleich zur Durchfallquote von vor ein paar Jahren mit über 50 Prozent deutlich gebessert hat. Laut Experten und Fachleuten ist diese Entwicklung guter Verkehrstherapien zu verdanken.

Statistiken und Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Alkohol und Drogen

Nicht umsonst drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen, steigt nicht zuletzt die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.
Nicht umsonst drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen, steigt nicht zuletzt die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.

Alkohol und Drogen gehören wie Rasen immer noch zu den häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Zwar ist in den letzten Jahren die Anzahl der Verunglückten bei Alkoholunfällen kontinuierlich gesunken, aber immer noch sterben viel zu viele Menschen.

2019 kamen laut Statistik des Statistischen Bundesamtes (destatis) 228 Personen bei Alkoholunfällen zu Tode, während es insgesamt 17.183 verletzte Verkehrsteilnehmer (leicht und schwer verletzt) gab. Im Vergleich zum Vorjahr war die Anzahl von alkoholbedingten Unfällen mit Personenschaden nahezu gleichbleibend, während sich die Zahl der Getöteten um 6,6 Prozent reduzierte. Dennoch ist jeder dreizehnte Verkehrstote im Jahr 2019 an den Folgen eines Alkoholunfalls verstorben.

Im Jahr 2010 verstarben auf deutschen Straßen dagegen 346 Personen in durch Alkohol bedingten Verkehrsunfällen, was einen Anteil von 9,5 Prozent aller Verkehrstoten in diesem Jahr ausmachte. Anfang des Jahrtausends sah es aber noch deutlich schlimmer aus, verloren doch im Jahr 2000 1.022 Personen (13,6 Prozent aller Verkehrstoten) durch Alkoholunfälle ihr Leben.

1992 waren sogar mit über 2.100 Verunglückten mehr als doppelt so viele Tote zu beklagen. Die seit Jahrzehnten positiv anhaltende Entwicklung ist aber nicht der besseren Einsicht der Verkehrsteilnehmern geschuldet, sondern vielmehr der Tatsache, dass die Fahrzeuge beispielsweise durch elektronische Assistenzsysteme immer sicherer werden und bei vielen Autos schon serienmäßig verbaut sind. Zudem wurden in ganz Deutschland diverse Unfallschwerpunkte auf Landstraßen als auch innerorts entschärft und selbstverständlich hat auch die Absenkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 seinen Beitrag geleistet. Dennoch auf keinen Fall ein Grund, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.

Es ist statistisch erwiesen, dass bei einem alkoholisierten Fahrer die Gefahr achtmal höher ist, einen Verkehrsunfall mit tödlichen Ausgang zu verursachen.

Statistik: Verunglückte unter Alkoholeinfluss der letzten Jahre

  • 1992: 2.102 Getötete; 55.030 Verletzte (Schwer- und Leichtverletzte)
  • 1995: 1.716 Getötete; 53.265 Verletzte
  • 2000: 1.022 Getötete; 35.742 Verletzte
  • 2005: 603 Getötete; 27.833 Verletzte
  • 2010: 342 Getötete; 18.874 Verletzte
  • 2015: 256 Getötete; 16.426 Verletzte
  • 2016: 225 Getötete; 16.770 Verletzte
  • 2017: 231 Getötete; 16.571 Verletzte
  • 2018: 244 Getötete; 17.229 Verletzte
  • 2019: 228 Getötete; 17.183 Verletzte

Quelle: Destatis

Junge Fahrer als größte Risikogruppe

Junge Fahrer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts immer noch die Risikogruppe Nummer Eins für Verkehrsunfälle mit Alkohol. So gehen ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden auf das Konto alkoholisierter Fahrer in der Altersgruppe der 18 bis 24 jährigen. Die alkoholbedingten Verkehrsunfälle ereignen sich auffallend häufig am Wochenende. Doch durch die Einführung der Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist die Zahl gesunken, weswegen der DVR für alle Verkehrsteilnehmer ein striktes Alkoholverbot fordert.

Drogenunfälle steigen rasant

Während die Entwicklung bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden seit vielen Jahren rückläufig ist, sieht es bei den Drogen leider weniger erfreulich aus. Hat sich die Zahl im Zeitraum von 1975 bis 1990 kaum verändert (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden), ist seit 1991 eine rapide Zunahme zu erkennen. Von 1991 bis 2019 ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Drogen / berauschender Mittel stark gestiegen und hat um rund 550 Prozent zugenommen, von 434 auf 2.386 Unfälle. Im Jahr 2019 verstarben insgesamt 52 Personen durch Drogeneinfluss bedingte Verkehrsunfälle.

Promillegrenzen im Ausland

Die Promillegrenze in Deutschland unterscheidet sich zum Teil von den Grenzen in anderen Ländern der EU.
Die Promillegrenze in Deutschland unterscheidet sich zum Teil von den Grenzen in anderen Ländern der EU.

Egal in welchem Land Sie mit dem Auto unterwegs sind, die Prämisse  muss immer „Don’t drink and drive“ heißen. Natürlich gibt es auch in ganz Europa eine Promillegrenze, die meist wie in Deutschland bei 0,5 Promille liegt. So auch in den beliebten Urlaubsländern Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Aber es gibt auch Schwankungen. So sind Sie in Großbritannien oder Malta beim Thema Alkohol beim Autofahren ein bisschen toleranter und die Obergrenze liegt nach wie vor bei 0,8 Promille. Andere europäische Länder verfolgen dagegen ein striktes Alkoholverbot. So müssen Autofahrer vor allem in einigen osteuropäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien oder Russland völlig nüchtern sein.

Promillegrenzen in Europa

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Promillegrenzen in Europa:

  • 0,0 Promille gilt in: Albanien, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
  • 0,2 Promille gilt in: Norwegen, Polen, Schweden, Estland
  • 0,3 Promille gilt in: Bosnien, Serbien, Montenegro
  • 0,4 Promille gilt in: Litauen
  • 0,5 Promille gilt in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern
  • 0,8 Promille gilt in: Großbritannien, Malta

Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht in Europa?

Gerade im Ausland ist es dringend ratsam, sich an die Promillegrenzen zu halten, denn es drohen mitunter saftige Strafen. Zwar zeigt sich Großbritannien beim Alkohol am Steuer angesichts der 0,8 Promillegrenze noch toleranter als nahezu der gesamte Rest Europas, doch dafür wird ein Verstoß richtig teuer. Wer in Großbritannien mit Trunkenheit am Steuer erwischt wird, muss laut Alkohol Bußgeldtabelle mit einer Strafe von bis zu 5.980 Euro rechnen.

In Schweden werden Bußgelder ab 40 Tagessätze angesetzt, die sich nach dem Einkommen des Fahrers richten. In Dänemark müssen Sie nach einer Trunkenheitsfahrt dagegen mit einer Strafzahlung von mindestens einem Monatseinkommen rechnen. Aber auch in Ungarn, wo striktes Alkoholverbot hinterm Steuer herrscht, werden Sie ordentlich zur Kasse gebeten und muss mit einer Geldstrafe von mindestens 970 Euro rechnen.

In den beliebten deutschen Reiseländern und Urlaubszielen wie Spanien (ab 500 Euro), Italien (ab 530 Euro), Österreich (ab 300 Euro), Portugal (ab 250 Euro), Frankreich (ab 135 Euro) oder Kroatien (ab 90 Euro) schwanken die Bußgelder mitunter deutlich, wobei die Spannweite der Geldstrafe letztendlich auch vom ermittelten Blutalkoholwert abhängt. Doch neben der Geldstrafe kommen noch weitere Unannehmlichkeiten auf alkoholisierte Autofahrer zu. Natürlich wird auch die Weiterfahrt im Regelfall untersagt und wer das Bußgeld nicht sofort begleichen kann, muss in manchen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung rechnen. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung als Kfz-Fahrer einen Unfall – womöglich mit Verletzten – verursacht, dem droht obendrein noch eine Haftstrafe.

Promillegrenzen in USA, Australien und Kanada

Natürlich ist Trunkenheit am Steuer auch in den USA, Australien und Kanada (driving under the influence = DUI) ein ernster Delikt, der im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen kann. Doch wie sehen die Promillegrenze und der Bußgeldkatalog Alkohol in den jeweiligen Ländern aus?

  • In den USA liegt die Promillegrenze unserem Bußgeldrechner für Alkohol zufolge bei 0,8 wobei für Berufskraftfahrer (0,4 Promille) sowie für Fahrer unter 21 Jahren (0,2 Promille) schärfere Grenzwerte gelten. Bei Verstoß gibt es eine Geldstrafe, die je nach Bundesstaat variiert, zudem wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen und es kann zu einem Gefängnisaufenthalt kommen.
  • In Australien liegt die Promillegrenze bei 0,5 wobei für Fahranfänger und Berufskraftfahrer ein striktes Alkoholverbot am Steuer existiert. Mit Ausnahme von New South Wales und ACT, wo für Berufskraftfahrer 0,2 Promille erlaubt sind. Bei Verstoß gibt es eine Geldstrafe von bis zu 2.906 Euro und / oder eine Haftstrafe.
  • In Kanada liegt die Promillegrenze bei 0,8 wobei für einige Provinzen der Grenzwert bei 0,5 Promille liegt. Für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer (Null-Promille-Regelung). Bei Verstoß blüht Ersttätern ein Bußgeld von 440 Euro, zudem sind ein Fahrverbot und eine Haftstrafe möglich.

Ob in Deutschland oder im Ausland: Im Zweifelsfall das Auto, Motorrad oder Fahrrad immer stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umsteigen. Zudem ist es ratsam, dass Sie sich vor Reiseantritt sicherheitshalber über die verschiedenen Verkehrsregeln des Landes informieren.

Alkoholfahrt auf dem Fahrrad

Trunkenheit nicht am Steuer, sondern auf dem Fahrrad: Bis 1,6 Promille ist Alkohol erlaubt.
Trunkenheit nicht am Steuer, sondern auf dem Fahrrad: Bis 1,6 Promille ist Alkohol erlaubt.

Die Promillegrenze bei Radfahrten ist deutlich höher als bei Autofahrten. Doch wie viel Promille sind erlaubt? Welche Strafen drohen bei einem Verstoß? Und warum ist betrunken Fahrradfahren so gefährlich? Die Antworten gibt es im Folgenden.

Wie viel Promille sind auf dem Fahrrad erlaubt?

Radfahrer dürfen im Vergleich zu Autofahrern (Promillegrenze 0,5) bis zu einem Wert von 1,6 Promille straffrei fahren. Sollten Sie in eine Kontrolle kommen und keine Anzeichen von Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) aufweisen, dürfen Sie ungestraft weiterfahren.

Wie sieht das Strafmaß aus?

Wer sich mit einem Promillewert von über 1,6 auf den Sattel setzt, begeht eine Straftat. Wie der Bußgeldkatalog Alkohol vorsieht, drohen 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine empfindliche Geldstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts. Darüber hinaus wird auch noch eine MPU angeordnet. Wird die Medizinisch Psychologische Untersuchung nicht bestanden, können die Behörden den Autoführerschein entziehen oder ein Radfahrverbot anordnen.

Wer keinen Führerschein besitzt, dem kann verboten werden, diesen in Zukunft überhaupt zu machen. Doch auch alkoholisierten Radfahrern mit weniger als 1,6 Promille droht Ärger, wenn bei der Fahrt alkoholbedingte Fahrfehler (z. B. Schlangenlinien fahren) auftreten oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall liegt ab einem Promillewert von 0,3 eine Straftat vor und der Täter kann gerichtlich angeklagt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie das Fahrrad betrunken lieber schieben.

1,6 Promille: Wie viel kann bis zu diesem Grenzwert getrunken werden?

Es ist unseriös, Angaben zu machen, wie viel jemand trinken kann, bis ein bestimmter Wert erreicht ist. Schließlich müssen bei der Berechnung des Promillewertes noch viele Faktoren wie beispielsweise Gewicht, Geschlecht, Größe, Alkoholmenge oder Alkoholgewohnheiten berücksichtigt werden.

Übrigens: Um 0,1 Promille Alkohol abzubauen, benötigt der Körper eine ganze Stunde!

Radunfälle unter Alkoholeinfluss: Statistik

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) ereigneten sich im Jahr 2011 3.725 registrierte Unfälle mit betrunkenen Radfahrern. Damit hatten insgesamt 5 Prozent aller verunglückten Radfahrer Alkohol im Blut.

Kritik an hoher Promillegrenze für Radfahrer

Die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer ist sehr hoch angesetzt, was verständlicherweise für viel Kritik sorgt. Befürworter argumentieren, dass mit einem Fahrrad nicht so viel Schaden angerichtet werden kann wie mit einem Auto, das bei Trunkenheit am Steuer schnell zu einer tödlichen „Waffe“ werden kann.

Es steht außer Frage, dass ein betrunkener Autofahrer für andere Verkehrsteilnehmer eine deutlich größere Gefahr darstellt als ein betrunkener Radfahrer, dafür ist beim Radfahrer die Selbstgefährdung höher. Daher wird vielerorts für eine Verschärfung der Regelung plädiert. Wer nicht gerade erheblich an Alkohol gewöhnt ist, dürfte ohnehin nicht in der Lage sein, mit 1,6 Promille auf dem Drahtesel zu fahren. Selbst das Aufschließen des Fahrradschlosses, das Aufsteigen auf den Sattel oder allein schon das Wiederfinden des Fahrrads dürfte bei diesem Promillewert sehr schwer sein.

Promillegrenze bei Radfahrern: Welche Vorschläge gibt es?

Der Vorschlag des ADFC lautet, die Promillegrenze für Radfahrer mit 1,1 Promille dem der absoluten Fahruntüchtigkeit für Autofahrer anzupassen. Seitens der Politik soll bislang noch keinen Richtwert genannt werden, doch in Zukunft könnte sich in diesem Bereich etwas tun. Eine Angleichung der Promillegrenze bei Rad- und Autofahrern hätte aber auch die Gefahr, dass sich viele angetrunkene Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall gleich für das Auto entscheiden. In Europa gelten für Radfahrer übrigens die unterschiedlichsten Promillegrenzen, die teilweise von 0,0 bis 0,8 Promille reichen. In Skandinavien gibt es dagegen gar keine Grenze für Alkohol auf dem Fahrrad.

Im Video zusammengefasst: So wird die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt

Video: Wann ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
In diesem Video erfahren Sie, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Alkohol

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!
173 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Lothar
    Am 2. April 2023 um 15:04

    Hollo,
    Meinen Führerschein habe ich 1958 gemacht, war seither jeden Tag auf der Sraße mit
    Pkw, Lkw Taxi und Motorrad und hatte noch nie einen Unfall.Vor zehn Jahren hatte ich wegen
    0,6 Promille 4Wochen Führerscheinentzug und 500€ Strafe.
    Nun hatte ich einen Unfall ohne Personenschaden und 2,5 Promille. Bei einem Unfall werden die Promille verdoppelt und der Führerschein einbehalten. Ich bin 83 Jahre alt.Habe ich eine
    Chance den Fs. wieder zu bekommen? und was für eine Strafe kommt auf mich zu. Lothar

  2. simon
    Am 16. Juni 2022 um 21:23

    hallo..ich habe mein fÜRERSCHEIN 2013 wegen drogen (THC) abgeben muessen laut meiner blutwerte haben sie gemeint und ausgerechnet das ich im monat 1g grass mindestens kosumiere .jetzt sind 9jahre vergangen und mein anwalt meinte ich kann jetzt antrag auf neuerteilungs stellen und keine mpu mehr machen muss .jetzt hab alles neu beantragt …sehtest ,erste hilfe schein und poliezeiliches fuerungszeugniss (kein eintrag) das habe ich abgeben schon soweit alles ok laut behoerde aber entscheident ist jetzt was in flensburg eigetragen ist von mir danach wird entschieden ob mpu oder nicht ..koennen sie mir sagen nach was die da genau suchen um eine entscheidung zutreffen?mfg simon

  3. Skenderi
    Am 5. Januar 2022 um 20:26

    Ich habe ein Abbau Produkt benzolecgonin 461ng
    Ein Tag davor hab ich Konsumiert was sagt der Wert aus kann man davon ausgehen das man Dauer Konsument ist

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2022 um 12:16

      Hallo Skenderi,

      dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Da jeder Körper individuell reagiert, muss dies der Einzelfall entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jens
    Am 18. November 2021 um 9:15

    Moin zusammen,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich hatte vergangenen Freitag eine Nase Kokain gezogen. Ca 18:30h.
    An Dienstag ca 18h wurde ich angehalten.
    Der Schnelltest war Positiv. Daraufhin wurde ein Bluttest gemacht.
    Wird der Bluttest positiv ausfallen? Es liegen ca. 92 Stunden zwischen Konsum und Kontrolle.
    Der vorherige Konsum liegt ca 2 Wochen zurück.
    Vielen Dank vorab !

  5. sam sam
    Am 19. Juni 2021 um 0:40

    bonjour hier jai etais controlé par la police allemande javais bu bcp alcole il mont enmene au poste de police puis il mon fait des prise de sang il mon retiré biensur mon permis de conduire francais je voudrais savoir svp c quoi la procedure a suivre est mon permis de conduire vont me le rendre est jen court combien d’amende vue que je ne parle pas allemend un amie est allé les voir au comissaria est il lui on dit que le permis de conduire on va vous l’envoyer a votre adresse est que je n’ai pas le droit de roulé en allemagne pendant 3 ans pouvez vous me dir plus merci quesque j’en court

  6. Rascal
    Am 10. Dezember 2019 um 16:25

    Einen schönen guten Tag!
    Ich wurde vor kurzem von der Polizei angehalten und ein Urintest hat auf Anphetamine angeschlagen. Ich wurde Sonntags gegen 11 uhr angehalten und habe tatsächlich Freitags auf einer Party ein wenig zu mir genommen. Ich gehe aber davon aus dass man vermutlich nur noch Abbauprodukte finden kann, da dazwischen über 30h lagen. Muss ich mit einem Faherlaubnisentzug bzw. MPU rechnen, auch wenn es nur Abbauprodukte sind, die zu finden waren oder komme ich evtl. mit einem blauen Auge davon? Und Liegt eine Ordnungswiedrigkeit auch dann vor, wenn nur Abbauprodukte zu finden sind?

  7. johann
    Am 8. November 2019 um 21:26

    ab 1,06 promile mit umfall was kommt auf mich zu.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. November 2019 um 16:13

      Hallo Johann,

      je nach genauem Tatbestand wird bei 1,06 Promille mit einem Unfall ein Bußgeld von mindestens 500€ fällig. In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen, deren Wiedererteilung erst nach einer bestandenen MPU erfolgt. Wenn jemand beim Unfall geschädigt wurde, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Markus
    Am 24. September 2019 um 8:05

    Guten Morgen,
    ich wurde Ende Mai mit dem Fahrrad mit 2.13 Promille angehalten. Ich habe vom Amtsgericht eine Geldstrafe bekommen und dachte, damit wäre es erledigt gewesen.
    Nun hat sich die Führerscheinstelle gemeldet und ich muss bis ende Oktober ein positives MPU Gutachten vorlegen. Nun meine Fragen:
    1. Kann die Führerscheinstelle ein Gutachten verlangen, da es ja ein rechtskräftiges Urteil ohne Fahrverbot o.ä. gibt ?
    2. Die Zeit bis zur Abgabe des MPU Gutachtens ist viel zu kurz, wenn man eine MPU Vorbereitung machen möchte. Verlängerung der Abgabe möglich ?
    3. Um das Gutachten zu bestehen; benötige ich da Abstinenznachweise ?
    Vielen Dank vorab.
    grüße,
    Markus

  9. Jenny
    Am 6. Juni 2019 um 10:41

    Hallo hab mal ne Frage meinem Freund wurde vor 12 Jahren der Führerschein entzogen wegen btm.
    Nun meine Frage ist es irgendwie möglich diesen wieder zu bekommen ohne MPU ?weil bei der ist er schon zweimal durchgefallen. Den Rest hat er bestanden.
    Danke im voraus für die Antwort

  10. Uwe C.
    Am 3. Juni 2019 um 19:49

    Moin, ich wurde vor über einem Jahr mit 1,8 auf dem Fahrrad angehalten.
    Habe immer meinen Führerschein behalten. Nach misslungenener MPU soll ich den Schein jetzt noch abgeben, ist das wohl so richtig?

  11. Sascha
    Am 2. Juni 2019 um 21:03

    Bin Sascha 20 Jahre. Vor wenigen Tagen bin ich beim Schwarzfahren erwischt wurden & der Atemtest beim Alkohol hat 1,1 ergeben. Drogentest hat es Amphetamin angezeigt. Musste daraufhin zur Blutabname mit ins Krankenhaus aber mir wurde nix weiter gesagt aus sie bekommen Post. Ich würde gerne wissen was für ein Strafmaß mich erwartet.

  12. Fabio
    Am 14. Mai 2019 um 19:41

    Hallo, habe letzte Woche Freitag einen großen Fehler begangen und wurde auf dem Mofa angehalten und hatte dann einen Atemtest mit 1,04 Promille zudem bin ich Ersttäter . Mit welchen Strafen habe ich jetzt zu rechnen ?

  13. Meli
    Am 3. Mai 2019 um 17:18

    Hallo zusammen, ich habe vor kurzem eine Alkoholfahrt mit 1,2 Promille gemacht, mit anschließendem Einzug des Führerscheins. Vor 8 Jahren hatte ich eine MPU wegen BTM. Bin in der Zwischenzeit jedoch NICHT polizeilich aufgefallen. Welche Strafe könnte ich bekommen? Wie stehen meine Chancen, um eine erneute MPU herumkommen? LG

  14. Basti
    Am 30. April 2019 um 23:07

    Hallo,

    Ich wurde vor einer Woche von Polizei in Zivil angehalten: Kontrolle. Nach kurzer Sichtung meiner Dokumente musste ich die üblichen Test machen (Finger zur Nase etc).

    War etwas müde und spät dran.
    Danach Urintest der positiv auf THC war.
    Ging danach natürlich direkt zur Blutprobe ins KH.

    Letzter Genuss von wenig Cannabis lag ca. 12 Stunden zurück (3,4 Züge)

    Bin nun seit 2016 im Besitz des Führerscheins.
    Nie auffällig geworden und auch keinerlei Cannabis bei mir oder ähnliches.

    Was denkt ihr könnte auf mich zukommen?

  15. Rainer
    Am 1. April 2019 um 1:39

    Guten Morgen!
    Gestern wurde bei mir ein Promillegehalt von ca. 0,6 festgestellt. Vor ca. 12 Jahren wurde ich schon einmal mit ca. demselben Wert erwischt. Ich bin bis jetzt von einer Geldbuße über 500.-€ (Ersttäter) ausgegangen, da ich der Meinung war, das alte Vergehen wäre inzwischen verjährt. Doch mittlerweile bin ich verunsichert… kann es sein bzw. ist es realistisch dass ein Bußgeldbescheid über 1000.-€ (Wiederholungstäter) ergeht?? Liebe Grüße.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 16:45

      Hallo Rainer,

      als Wiederholungstäter werden Sie nach 12 Jahren in der Regel nicht behandelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. momo
    Am 14. August 2018 um 11:00

    vor ein monate ich bin getrunken und fahremit auto kommt kontrol polizei sie haben 1,2 promil gehabt welsche strafe bekomme ich und wann ich mein fuhrerschein zurück danke

  17. stef
    Am 2. August 2018 um 11:58

    Ich wurde letzte Woche nachts um 23:30 h mit meinem Traktor angehalten. Der Alkoholtest ergab 1,53 Promille . Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen ?
    ich war vorher noch nicht straffällig geworden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 16:12

      Hallo stef,

      die Folgen können Sie der obigen Tabelle im Reiter “Bußgeldkatalog” entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. harald s.
    Am 18. Mai 2018 um 18:13

    nach 2 maligen Alkoholkonsum von Blutalkohol 0,6 Promille bekam ich 3 Monate Fahrverbot 1000,00 € Strafe.
    Nach Abgabe des Führerscheines wurde mir dann jedoch noch eine MPU auferlegt.
    Als die 3 Monate vorbei waren wurde mir meine Fahrerlaubnis aber wieder zu geschickt. Dann jedoch 6 Wochen später sollte ich die Fahreerlaubnis wieder abgeben und eine MPU vorlegen.
    Geht das alles mit rechten Dingen zu.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:20

      Hallo Harald,

      da wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Chris
    Am 17. April 2018 um 20:39

    Hallo,
    mein Bruder wurde vergangene Woche mit 0,6 Promille beim Autofahren erwischt. Er hatte dabei einen kleinen Unfall, in einer Kurve fuhr er einem entgegenkommenden Auto den Seitenspiegel ab. Er befand sich noch in der Probezeit, da ihm diese aufgrund erhöhter Geschwindigkeit vor einiger Zeit verlängert wurde. Was erwartet ihn?
    Er ist außerdem Segelflieger und hat einen Luftfahrerschein. Diesen braucht er auch beruflich als Leichtflugzeugbauer für Testflüge. Hat er da auch mit Konsequenzen zu rechnen?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 13:35

      Hallo Chris,

      bitte wenden Sie sich zur Einschätzung der Rechtsfolgen in einem konkreten Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Mario
    Am 15. März 2018 um 14:35

    Ich wurde am 09.02.18 einen Tag vor ende der Probezeit mit 0,17 promille erwischt. Nun bekam ich Post und darin stand nicht, ob sich meine Probezeit dadurch Verlaengert hat, oder nicht. Muss ich nun damit noch rechnen? Hinzu kommt noch, das darin auch nicht stand, ob ich ein Aufbauseminar besuchen muss, oder nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 14:19

      Hallo Mario,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde und bitten dort um Auskunft.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Ph
    Am 15. März 2018 um 10:45

    Guten Morgen,
    Ich habe durch THC-Konsum meine Führerschein für einen Monat und 500€ abgeben müssen.
    Dies ist bereits erfolgt.
    Nun hat mir der Landkreis eine Aufforderung zur erneuten Kontrolle zugeschickt um die Führung eines Fahrzeuges zu gewährleisten.
    Aufgrund privater Umstände kam nach Abstinenz ein Konsum von mehreren Tagen am Stück zustande(die Dummheit hat mich täglich erschlagen, ist mir bekannt).
    Die postalische Zustellung ist mit 05.03.16 deklariert und nicht 05.03.18, ist dass schon anzuzweifeln? Und eine weitere Frage, denn, es besteht die Fahrerlaubnis freiwillig mit Stellungnahme abzugeben oder den erneuten Test durchzufallen. Was geschieht bei freiwilliger Abgabe oder nicht bestehen des erneuten Tests?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:41

      Hallo Ph,

      zu Ihren Fragen:

      Insofern Sie auf dem Schreiben anderweitig eindeutig identifizierbar sind, führt ein solcher Formfehler in der Regel nicht zur Ungültigkeit des Dokuments.
      In beiden der von Ihnen beschriebenen Fällen würde Ihnen ein Konsum nachgewiesen werden können, welcher dann auch sanktioniert wird. Der “gute Wille” ihrerseits ist zwar grundsätzlich lobenswert, ändert an der Sanktion jedoch meist nichts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. karl,m.
    Am 22. Januar 2018 um 21:36

    Guten Tag, erstmal Danke für die Antwort. Ich bin gesperrt 1 Monat wegen Geschwindigskeitüberschreitung. Es sollte bis 9.2.2018. Am 21.1.2018 , Samstag laut die Polizei bin ich mein UAto unter Trunkenheit gefahren, das Wert weiss ich noch nicht, bestimmt über 1,1. Ich habe getrunken , aber Fahrer war meine Freundin. Das sollen wir beim Gericht erklären. Eine Frage , wenn alles nicht läuft wir wir denken, welche wären die Konsekuenzen? Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:54

      Hallo Karl,

      bitte wenden Sie sich in Ihrem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie hierzu beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Alex
    Am 17. Dezember 2017 um 3:52

    Die Kontrolle zeigte 0,84 pm, erstes Mal fur mich. Wie viel soll ich bezahlen und werde auch ein Fahrverbot bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 11:57

      Hallo Alex,

      ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze bringt beim 1. Mal in der Regel 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat mit sich.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Maria
    Am 6. Dezember 2017 um 0:35

    Hallo liebes Team,
    auch ich habe erstmals Mist gebaut. Bin gegen einen Baum gefahren – Insel -.Habe die Polizei angerufen, die hat Glühwein gerochen, einen Alkoholtest gemacht- Ergebniss 0,84 Promille. Dann haben Sie mich mit auf die Wache genommen. Dort wurde mir dann Blut abgenommen. Das Ergebniss liegt noch nicht vor. Am nächsten Tag war ich auf der Wache und habe meinen Führerschein freiwillig abgegeben. Was passiert nun ? Ich bin 50 und “Ersttäter ”

    Vielen Dank für Ihre Hilfe Maria

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 9:55

      Hallo Maria,

      kam es bei einem Wert ab 0,3 Promille zu einer Gefährdung des Verkehrs, handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall wird das Strafmaß von einem Richter festgelegt. Wie Sie der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” entnehmen können, droht die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. R.
    Am 6. November 2017 um 13:19

    Hallo,

    ich habe einen Unfall mit 1.01 Promille gebaut. Infolge dessen musste ich einen Bluttest ablegen.
    Beim Arzt wurde ich vorher befragt und ich habe auch die freiwilligen Tests zugestimmt. Herauskam das kein Verdacht auf Drogenkonsum besteht (Polizei und der Arzt hatte es erwähnt).
    Bei Fragen ob ich Kontakt mit Illegalen Substanzen habe, habe ich natürlich verneint.

    Nun zu meinen Frage:
    1.Wird bei den Bluttest auf alle Drogen getestet oder in meinen Fall nur auf Alkohol?
    2. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?
    Eher 1Monatfahrverbot oder weitaus mehr?
    Ich war bis zu dieser Aktion nicht vorbestraft und konnte ziemlich gut die freiwlligen Test ausführen.

    Danke für die hoffentlich baldige klärende Antwort ;)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:19

      Hallo R.,

      auf welche Substanzen getestet wird, können wir aus der Ferne nicht beantworten. Der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” können Sie die drohenden Sanktionen entnehmen. Da Sie einen Unfall verursacht haben, wird Ihnen wohl die Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss vorgeworfen werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Das Strafmaß wird vor Gericht festgelegt. Es droht die Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zusätzlich sollten drei Punkte in Flensburg fällig werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Olaba
    Am 24. Oktober 2017 um 23:37

    Meine Sohn(18 Jahre) wurde vor 2 Monaten durch Polizei angehalten wegen Handy am Steuer. Die Polizei hat ihm unter Drogentest gezogen. Als erstes kam die Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer 85 € und ca. 1 Monat später die THC Bußgeldbescheid 500€ und 1 Monat Fahrverbot + Auflagen. Zählen diese beide Vergehen (Handy am Steuer unter THC Einfluss) nicht zu einen Tateinheit wodurch die zweite Bußgeldbescheid nicht mehr gesondert zum Gegenstand eines Bußgeldverfahrens gemacht werden kann?

  27. Gru
    Am 28. September 2017 um 21:13

    Hallo, ist man verpflichtet eine MPU zu machen?Oder kann man sich auch erstmal gegen seine Fahrerlaubnis entscheiden und die ganze MPU-Geschichte zeitlich in die Zukunft verschieben, z.B. aus Geldgründen. Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:43

      Hallo Gru,

      Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine MPU zu machen. Natürlich erhalten Sie dann aber auch nicht Ihren Führerschein zurück.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. michael
    Am 13. Juli 2017 um 20:49

    Hi, ich habe ja schon ein paar Fragen gestellt, aber heute auf der Führerscheinstelle ist was passiert, Womit ich nicht gerechnet habe.

    Letzten August wurden nachdem ich mit 1,53 Promille von der Autobahn abgekommen. dann kam der Schrieb das ich 3 Monate vor ablauf der Sperre, 10 Monate und 50 Tagessätze den Antrag stellen kann.
    Wie ich es schon erwähnt hatte, hatte ich am Abend vorher getrunken, den hohen Wert erklär ich mir so, dass ich abends noch ne Antidepressiva wegen meiner Panikattacken, ausgelöst durch soziale Phobie genommen habe.
    Heute hab ich alles abgeben wollen, Krankheiten muss man auf dem Antrag ja auch angeben. Das habe ich auch gemacht, wie auch schon am Unfallort, im Krankenhaus, und bei der polizeilichen Befragung ne Woche später.
    Also war es bekannt, sonst hätte ich es mit Sicherheit nicht angegeben.
    Wie es konkret weitergehen soll hat man mir nicht gesagt.
    Als erstes soll ich ein Attest vom Hausarzt bringen, ob ich überhaupt fahrtauglich bin, und dann vielleicht von nem Psychiater…
    Ich habe Therapie gemacht, und war beim Psychiater, die wussten alle,daß ich mit dem Auto fahre, und keiner hat da bedenken geäußert.
    Die mpu möchte ich möglichst nicht machen. Der Grund ist der: die Leberwerte sind zu hoch, und waren sie auch zum Zeitpunkt des Unfalls, aber ich denke Alkoholkonsum o.k. Autofahren o.k. nur nicht gleichzeitig. Also hätte ich die mpu längst machen können.

    Jetzt meine Fragen:
    1. Der Hausarzt kann nen bluttest machen, aber er kann nur sagen, daß ich gerne mal was trinke. dann kommt ne mpu, also nochmal länger auf den Schein warten, aber was meine Panik angeht, kann der doch nicht beurteilen.
    Also ist das doch unnütz, oder kann er es doch?

    2. Was mache ich, wenn die soziale Phobie der grund ist, mir den Lappen nicht mehr zu geben? Nützt dann ein Anwalt was, schließlich hat sich keiner der Psychiater, ist ne größere Praxis, mit zwei Chefs und einigen Aushilfen, also hatte ich über die Zeit fünf verschiedene, zweimal ne Verhaltenstherapie bei verschiedenen Therapeuten, Selbsthilfe und keiner hat sich gestört, daß ich mit dem Auto gefahren bin.
    Und jetzt wurde ich wegen der Sache zum Hausarzt geschickt.
    Das ist doch widersprüchlich, oder? Und bringt mich der mpu wieder nen Schritt näher.
    Das war jetzt recht ausführlich, sorry, kürzer gings nicht.
    Ich hoffe es kann jemand was dazu sagen, auf das war ich so gar nicht gefasst.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:18

      Hallo Michael,

      so wie Sie das schildern, werden Sie wohl um eine MPU nicht herumkommen können. Zunächst war Ihr Promillewert ziemlich hoch und außerdem könnten Ihre Panikattacken eine Untersuchung rechtfertigen. Stellen Sie sich also emotional auf die MPU ein. Zunächst sollten Sie aber erstmal das Attest vom Hausarzt beibringen. Er wird wissen, was zu tun ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. don
    Am 26. Mai 2017 um 15:50

    Hallo ich 21.05.2017 Sonntag Eine hauswand fahren mit meine auto und ich unfallstelle geflüchtet und ich zu hause gefahren und kommt polizei ich macht alkoholtest 1.6 promille aber erst mal .Meine führerschein weg und ich fahren mit polizei blut test machen Was warten ich ; papier noch nicht kommt mir .
    Danke schön

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:16

      Hallo don,

      hier wurde die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten. In Betracht käme eine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Don
        Am 31. Mai 2017 um 17:05

        Und fuhrerschein wie viele monate weg ca:. ??? Und strafe ??

        • bussgeldkatalog.org
          Am 7. Juni 2017 um 8:28

          Hallo Don,

          diese Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Richters und vermag von unserer Seite aus nicht eingeschätzt werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. P1chon
    Am 11. Mai 2017 um 19:36

    Ich bin vor Ostern Nacht in eine Kontrolle gekommen und hatte 0,86 Promille Alkohol.
    Mir wurde gesagt und wie ich auch hier lesen kann, bekomme ich 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe und zwei Punkte. Aber ich habe keinen Brief noch nicht erhalten, wie lange es dauert, um anzukommen?

    Danke!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:22

      Hallo,

      in der Regel erhalten Sie den entsprechenden Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (904 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Drogen und Alkohol am Steuer
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.