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Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2023

Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.

Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.

In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
  2. weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)

Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.

FAQ: A-Verstoß

Wobei handelt es sich um einen A-Verstoß?

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?

Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?

Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
  1. Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
  2. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
  3. Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
  4. Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
  5. Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
  6. Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
  7. Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  8. Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
  9. Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
  11. Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.
Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren im Vollrausch
  • Nötigung
Als A-Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird außerdem laut FeV das „Führen oder [die] Anordnung oder [das] Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ angesehen. (Quelle: Anlage 12 FeV)

Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?

Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.

Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Bußgeldtabelle A-Verstöße

A-VerstoßBuß­geld in Eu­roPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sei­ten­strei­fen zum schnel­leren Vo­ran­kom­men be­nutzt751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Ge­gen das Rechts­fahr­ge­bot ver­sto­ßen
... mit Ge­fähr­dung801
... auf der Au­to­bahn mit Be­hin­de­rung801
... mit Un­fall1001
In Ein- oder Aus­fahrt der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Auf Sei­ten­strei­fen der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren1301
... mit Ge­fähr­dung1601
... mit Un­fall195
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Stra­ßen­ve­rhält­nisse an­ge­pass­ter Ge­schwin­dig­keit ­ge­fah­ren1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen gefähr­det, z. B. durch nicht ange­pass­te Ge­schwin­dig­keit801
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen ge­schä­digt, z. B. durch nicht an­ge­pass­te Ge­schwin­dig­keit1001
Ge­schwin­dig­keit um mind. 21 km/h über­schrit­ten
... außer­ortsmind. 701 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
... inner­ortsmind. 801 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
vor­ge­schrie­benen Ab­stand zum Vor­der­mann un­ter­schrit­tenmind. 751 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
ver­bots­wid­rig außer­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten rechts über­holt1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Vor­fahrts­regelung „rechts vor links“ miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Vor­fahrts­schild miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Keine Rück­sicht­nah­me auf Fuß­gän­ger beim Ab­bie­gen ge­nom­men
... mit Ge­fähr­dung701
... mit Un­fall851
Vor­rang ei­nes Schie­nen­fahr­zeugs miss­ach­tet801
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Un­ter Alko­hol­ein­fluss ge­fah­ren2501
Rot­licht­ver­stoß be­gan­genab 901 bis 2kei­nes bis 1 Mo­nat
kei­ne Ret­tungs­gasse ge­bil­det oder Ret­tungs­gas­se un­zu­läs­sig be­fah­ren2002
... mit Be­­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen24021 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung von Ein­satz­fahr­zeu­gen28021 Mo­nat
... mit Un­fall32021 Mo­nat

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146 Kommentare

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  1. Hasan M. sagt:

    Hallo zusammen, ich habe nach eine Verwar­nung und eine Teil­nahme­empfehl­ung an einer verkehrs­psycholog­ischen Bera­tung , einem Unfall gebaut, ein Typ ist plötzlich vor mir gebremst und bin bei ihm hinten rein gefahren, zum Glück ist nur blechschaden , ist das ein A Verstoß!!????

    VielenDank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hasan M.,

      leider können wir Ihren Unfall aus der Ferne nicht beurteilen. Es kommt darauf an, welches Verhalten zu dem Unfall geführt hat und ob eine Ordnungswidrigkeit Ihrerseits der Grund war.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tobias sagt:

    Hallo, ich bin mir nicht sicher aber eventuell bin ich außerorts bei 70km/h mit 90-100km/h geblitzt worden, was droht mir ? (Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen) brauche mein Auto Beruflich, kann ich mein KFZ weiterhin Benutzen oder nicht ?
    Bitte um eine Antwort Mit freundlichen Grüßen

  3. Sandrine sagt:

    Hallo
    Ich habe in der Probezeit rechts vor links übersehen und habe dabei ein Unfall mit blechschaden verursacht zum glück niemand verletzt Polizei war vor Ort was kommt auf mich zu als Strafe ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sandrine,

      die Missachtung der Rechts-vor-links-Regel mit Sachbeschädigung wird üblicherweise mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert und stellt zudem einen A-Verstoß dar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Arjean R. sagt:

    Hallo, Ich bin 20 jahre alt und wurde einmal mit 22kmh drüber geblitzt.. musste zum aufbauseminar und hab nun eine verlängerte Probezeit. Nun wurde in einer 50er Zone mit 25drüber geblitzt (Hab die leute vor Ort vom Amt gefragt) womit muss ich nun rechnen

    Mfg

  5. Steve sagt:

    Hallo
    Ich habe ein Bußgeld Bescheid erhalten wo drinne steht sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war Reifen 2 Achse rechts beschädigt Reifen 1 und 2 Achse alterungsrisse, Was ich bezahlen muss mit Bearbeitungsgebühren 123,50€ außerdem 1 Punkt in Flensburg ist das ein A oder B Verstoß ?
    MFG

  6. Zey sagt:

    Hallo,

    bin in der Probezeit und habe zwei A Verstöße und einen B Verstoß. Ist alles innerhalb kurzer Zeit passiert weshalb ich noch keine Briefe bekommen habe. Was könnte das für mich bedeuten? Führerschein für einen Monat weg oder werde ich gesperrt?

  7. Amon sagt:

    Guten Tag
    Ich wurde in einer 50er Zone mit 15 kmh drüber geblitzt nun steht oben das erst ab einer Geschwindigkeit von 21 kmh über dem Limit mit einem A Verstoß zu rechnen ist wenn dies stimmt womit habe ich zu rechnen
    MFG

  8. Sel sagt:

    Hatte drei A Verstöße in der verlängerten Probezeit die Behörde will nun meinen Führerschein wie lange steht aber nicht im Brief drinnen mit welcher Sperrfrist muss ich rechnen ich habe derzeit 6Punkte wobei sich einen 2020 im Februar abgebaut hätte mit welchen weitern Konsequenzen muss ich rechnen um meinen Führerschein Neu beantragen zu können

  9. Martin sagt:

    Mit 3 A-Verstößen in der Probezeit will die Behörde Ihren Führerschein gar nicht zurückgeben. Die wollen den dauerhaft behalten.
    Und das scheint mir auch gut so zu sein.

    Versuchen Sie es einfach nochmal mit neuem Führerschein, wenn die geistige Reife dafür vorhanden ist …

  10. Konopka sagt:

    Hallo,
    Mein Sohn 21 Jahre hatte vor kurzem ein Aufbauseminar wegen zu schnell auf der Autobahn.
    Nun wurde er gestern von der Polizei angehalten, resultat 2.0 Promille und noch Drogen.
    Was droht ihm.

    Gruß

  11. Sophia sagt:

    Hallo ich wurde mit 29km/h zu viel innerorts geblitzt. Habe erst meine Führerschein seit August diesen Jahres. Was kann passieren ?

  12. jonas sagt:

    Sophia,
    Sau starke Leistung
    nächstes mal schaffste die 30 (;
    LG Jonas

  13. Jonas sagt:

    Hallo habe mich gestern beim überholen verschätzt und habe beim einscheren das überholte Fahrzeug gestreift da ich dem Gegenverkehr schon sehr nahe war
    Ist das ein a oder b verstoß was droht mir da ich noch in der probezeit bin

  14. Marcelo f. sagt:

    Hallo
    Ich würde auf der Autobahn mit über 70 kmh geblitzt und 4 Tage später nochmal mit 21 innerorts
    Meinen Führerschein habe ich für 2 Monate abgegeben und zum aufbauseminar wurde ich auch aufgefordert auf dem Brief stand jedoch nur der blitzer bei dem ich 21 Kmh drüber war
    Nun meine Frage ist womit muss ich rechnen wenn ich 2 a Verstöße innerhalb einer Woche habe
    Und ob ich für den anderen Blitzer auch nochmal ein aufbauseminar machen muss und ob das dann meine letzter ,,freier” a Verstoß wäre

  15. Daniel sagt:

    Ich habe nur eine kurze Frage. Wie aktuell sind die Bußgelder, die hier aufgeführt sind? Welcher Stand ?

    Gruß Daniel

  16. LN sagt:

    Ich habe folgende Frage:
    Was passiert in der verlängerten Probezeit, wenn der Polizist aufgrund Tuning das Auto stilllegt, gilt dies als A oder B Verstoß ?
    Vielen Dank!

  17. . sagt:

    Hallo miteinander, ich habe in der Probezeit einen A- Verstoß wegen Geschwindigkeit, d.h ich bin gerade dabei mein Aufbauseminar zu machen und meine Probezeit wurde logischerweise verlängert. Jetzt wurde ich zum zweiten Mal geblitzt mit 28 km/h zu viel. Mit was muss ich rechnen. Wird beim zweiten A Verstoß in der gesamten Probezeit der Führerschein entzogen oder was kommt auf mich zu?

  18. Flo sagt:

    Wurden im April 2020 aktualisiert

  19. Peter sagt:

    Servus, ich habe gerade von ein Streifenwagen außerorts im überholverbot überholt, hatte das Schild übersehen. War eine Lange gerade und vorne Gegenverkehr alles frei.

    Ich bin aber noch in der Probezeit, es war mein erstes Vergehen.

    Was droht mir? 70 Euro bussgeld und 1 Punkt oder auch ein Aufbauseminar? Probezeit Verlängerung?

  20. Horacio sagt:

    Hallo Leute,

    ich bin mit dem Fahrrad über eine Rote Ampel gefahren. Ich bin bis Anfang Oktober in der Probezeit. Was kann ich erwarten? Ausser eine Punkt und 90€.
    Viele grüsse

  21. Tim sagt:

    Guten Tag ich wurde vor 3 Tagen innerorts geblitzt und schätze mein Vergehen von 17-22 km/h ein . Ich bin noch nicht einmal negativ im Verkehr aufgefallen und habe meinen Führerschein seit 1 3/4 Jahren. Muss ich wenn ich die 20 km/h grenze überschritten habe sofort ins Aufbauseminar ??

    Danke im vorraus.

  22. Marina sagt:

    Hallo,
    Mein Sohn,19 Jahre alt hat Führerschein am 07.12.2018 bekommen. Probezeit also bis zum 07.12.2020
    Am 09.09.2020 wurde er mit 28km /h Geschwindigkeitsüberschreitung nach Toleranzabzug geblitzt.
    Am 09.10 2020 ist Zeugenfragebogen gekommen Wir haben ihn eben ausgefüllt und abgeschickt
    Meistens dauert die Bearbeitung einige Wochen
    Falls Busgeldbescheid nach Probezeit– Ablauf kommt, gilt es ab dem Tag, wo man geblitzt wurde
    Oder ab dem Ausstellungsdatum?
    Danke

  23. Thomas sagt:

    Hallo, ich bin in der verlängerte probezeit und ich habe noch zwei A-verstoße. Was passiert bei mein führerschein? Vielen Dank!

  24. M sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich wurde musste bereits wegen einem A verbot ein Aufbauseminar machen, nach 2 Jahren wurde ich erneut mit einem A-verstoß angeordnet und musste nichts abgeben. Jetzt wurde ich jedoch mit einem B verbot in kurzem Abstand involviert. (1 A Verstoß 23 km/h innerorts zu schnell + 2. A Verstoß 35 außerorts zu schnell + 3. jetzt B-Verstoß 17 km/h innerorts)

    Was muss ich erwarten ?

  25. Moritz sagt:

    Hallo,
    Ich habe bereits in der Probezeit 1 Punkt bekommen und haben am ASF teilgenommen. Heute habe ich wohl versehentlich eine rote Ampel übersehen und wurde geblitzt. Die Ampel war also sehr wahrscheinlich schon länger als 1 sek rot. Mit welchen Folgen ist zu rechnen?
    Danke im Voraus!

  26. Annett sagt:

    Guten Tag,
    mein Sohn ist vor drei Tagen morgens 5 Uhr, auf dem Heimweg, mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gekommen und hat dabei die Leitplanke tuschiert. Warum er ins Schleudern kam, kann er sich nicht erklären. Ihm ist zum Glück nichts passiert und die Autobahn war auch komplett leer. Er schaute nach seinem Auto und fuhr dann weiter nach Hause. Zu Hause kam er ins Grübeln und ihm wurde bewusst, dass er sich falsch verhalten und Fahrerflucht begangen hat. Er weckte mich und erzählte es mir. Wir sind dann zur Polizei gefahren und er hat sich quasi selbst angezeigt. Das war etwa 5 Stunden nach dem Unfall. An der Anmeldung sagte die Dame, es sei keine Fahrerflucht, da er sich innerhalb der nächsten 12 Stunden gemeldet hat. Es lag auch noch keine Meldung von eventuellen Zeugen vor. Der Polizist aber meinte, es sei Fahrerflucht und es wurde zur Staatsanwaltschaft geschickt. Droht meinem Sohn nun der Führerscheinverlust, da er sich noch in der Probezeit befindet?? Oder kommt er auf Grund seiner Selbstanzeige mit einem blauen Auge davon?? Er hat ja nicht absichtlich falsch gehandelt. Ihm war vor lauter Schreck in dem Moment nicht bewusst, dass er auch bei angefahrener Leitplanke die Polizei rufen muss.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

  27. Manuel W sagt:

    Ich wurde heute beim Driften auf einem Parkplatz erwischt. Die Polizisten meinten sie schicken einen Brief an das Straßenverkehrsamt. Ich muss aber schon ein Aufbau Seminar wegen einem Rotlicht Verstoß mit dem Roller absolvieren, was hab ich zu erwarten ? Habe schon eine 2 Jährige Verlängerung der Probezeit durch das Rotlichtverstoß.

  28. Tanja F. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Wenn man beim Fahren in der Probezeit mit Drogenkonsum (LSD) angehalten wird bekommt man:
    500 € Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. (lt. Ihrer Tabelle)

    Wie kann es sein, das ich jetzt in Flensburg mit 6 Punkte geführt werden?
    Ich hatte nur diesen einen Verstoß und keine weiteren Kontrollen, der Führerschein wurde mir bei dieser Kontrolle entzogen.

    Wer hätte mich darüber informieren sollen/müssen, was für eine Straße ich bekommen?
    Das hätte doch bestimmt schriftlich erfolgen müssen, oder?

    MFG
    Tanja F.

  29. Simon sagt:

    Hallo,
    Ich wurde Anfang des Jahres mit 21 km/h zu schnell geblitzt (innerorts) geblitzt, ich habe daraufhin die Anordnung zum Aufbauseminar bekommen. Allerdings wurde ich vorgestern von der Polizei angehalten und musste einen Drogentest machen, welcher THC positiv war. Die Testergebnisse sind noch nicht eingetroffen, allerdings wird dieser garantiert auch positiv ausfallen, da ich am Abend zuvor noch konsumiert habe. Worauf werde ich mich einstellen müssen? Bezüglich Fahrverbot etc.

  30. Aldin S sagt:

    Guten Tag,

    Ich Habe vor 6 Monaten meine MPU bestanden und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Ich wurde letzten Monat mit Handy am Steuer erwischt. Heute wurde ich ganz knapp von einem rotblitzer geblitzt.
    Muss ich damit rechnen dass ich meinen Führerschein nun wieder abgeben muss?

    Vielen Dank für die Antwort.

  31. Franzi sagt:

    Hallo,
    Ich bin noch in der probezeit und wurde geblitzt.
    Innerorts 50km/h und ich war 32km/h zu schnell. Was kommt auf mich zu?

  32. Adam G sagt:

    Hallo, ich wollte nachfragen zu welcher Art von Verstoß der Rotlicht-Blitz unter 1 sek innerorts gehört, ohne Geschwindigkeitsüberschreitung. Also zu A- oder B-Verstoß? Habe nachgelesen, dass es 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg gibt. Wollte herausfinden, ob meine Probezeit deswegen verlängert wird oder nicht? Vielen dank im Vorraus

  33. lea sagt:

    Hallo,
    ich war gestern in München unterwegs und habe vielleicht eine rote Ampel überfahren. ich hatte diese nicht gesehen und im letzten moment als es schon zu spät war meinte mein Beifahrer rot und ich habe gerade noch hochgesehen und die Ampel war rot. Mein beifahrer meinte es war nicht eine Sekunde lang rot aber ich bin mir sehr unsicher. Ich bin noch am NAfang der Probezeit (juni 2020 Führerschei gemacht mit 17 und seit März 2021 bin ich 18). Wäre sie wirklich schon über eine Sekuned rot was droht mir dann. Wird berücksichtigt wie gut die Ampel sichtbar war denn, ich hatte sie übersehen da sie sehr hoch angebracht war, und krieg ich eine mildere strafe wenn ich das vergehen sofort einsehe und es bereue?

  34. Vincent S sagt:

    Hallo, ich wurde bei einer Abstandsmessung mit weniger als 5/10 der halben Geschwindigkeit gelasert das war mein erster A Verstoß, ich habe bereits eine MPU absolviert und bin noch in der Probezeit droht mir jetzt ein Entzug der Fahrerlaubnis?
    LG

  35. Robert sagt:

    Hallo zusammen.

    Ich bin in der verlängerten Probezeit. Habe bereits das Aufbauseminar absolviert aufgrund eines A-Verstoßes. Ich wurde davor sonst nur einmal mit 17 km/h drüber geblitzt. Heute wurde ich rausgezogen und wurde mit 44 KM/H (nach Toleranz) außerorts gemessen.

    Das bedeutet dass ich lediglich eine Verwarnung und Empfehlung bekomme, wenn ich das richtig verstanden habe oder?

  36. Dori sagt:

    Hallo ich befinde mich in der Probezeit und wurde wegen entfernen vom Unfallort angeklagt. Leider habe ich das nicht realisiert, da an meinem Auto auch kaum was dran ist. Wird es zu 100% so sein, dass mein Führerschein entnommen wird oder gibt es da auch ausnahmen? Vorbestraft bin ich nicht und ich habe auch sonst nie einen Verkehrsstoß gemacht

  37. Bilal A sagt:

    Hallo,

    Meine Probezeit wurde verlängert und ich soll einen Aufbauseminar besuchen, Grund war das ich 21km/h fuhr. Allerdings wurde ich gestern mit dem Handy am Steuer erwischt( Aussage der Polizei, hatte aber mein Kamm in der Hand). Den Aufbauseminar habe ich noch nicht gemacht. Meine Frage ist womit muss ich rechnen ?

  38. Angelina sagt:

    Mein Sohn wurde von der Polizei angehalten (ist noch in der Probezeit), weil er angeblich an einem Zebra-Streifen nicht angehalten hat. Folgende Situation hat sich in dem Moment abgespielt: direkt am Zebrastreifen stehen zwei Mülltonnen, welche zum Wohnhaus (Eingang ebenfalls am Zebrastreifen) gehören. Eine Frau hat gerade ihren Müll in die Tonne entsorgt, als mein Sohn vorbeifuhr. Die Polizei behauptet, er hätte trotzdem stehen bleiben müssen, da die Frau ja anschließend evtl. die Straße hätte überqueren wollen. Das ist aus meiner Ansicht reine Schikane. Bilder von den Mülltonnen, wie sie am Zebrastreifen stehen, haben wir gemacht. Besteht eine Chance gegen den Bußgeldbescheid mit dieser Begründung – ist ja auch so gewesen, anzugehen mit Aussicht auf Erfolg?
    Was könnte sonst noch drohen? Besteht die Möglichkeit den Bußgeldbescheid, sollt nichts zu machen sein, z. B. auf meinen Namen umschreiben zu lassen?

    Vielen Dank!

  39. Emil P sagt:

    3 Mal angehalten mit Blutprobe – vorraussichtlich positiv
    1x zu schnell Innerorts
    1x Fahren ohne Versicherung/angemeldetes Fahrzeug – mit Unfall

    Was kommt auf mich zu

  40. Tim sagt:

    Hallo,
    Ich wurde 2 mal mit Betäubungsmittel Rückständen im Urin und im Blut angehalten, das 1. mal im Auto und da wurde THC(ganz gering), Amphetamine sowie Metamphetamine festgestellt, wobei ich auch sagen muss das ich keine Chemie nehme, aber trotzdem was in meinem Körper war. Beim 2. mal aufm Roller mit Rückständen von THC, ich habe meinen Führerschein gerade mal seit 2 1/2 Monaten. Worauf muss ich mich einstellen ? Kriege ich nur ein Fahrverbot oder eine Führerscheinsperre und wie lange ? Meinen Führerschein habe ich behalten dürfen und ich habe nur ein Mündliches Fahrverbot bekommen was ich schon durch hab

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tim,

      ob Ihnen eine MPU erteilt wird oder nicht, können wir nicht vorhersagen – dies ist Sache der bearbeitenden Behörde und ob diese es für nötig erachtet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Tristan sagt:

    Moin,
    Ich wurde vor knapp über einen halben Jahr das erste mal mit thc am Steuer angehalten und die Post dazu kam erst jetzt, ich war davon aus gegangen das der Blut test negativ ist und hatte mir nicht so viele gedanken gemacht, jetzt kam dieser mit ein wenig zu viel wieder, aber ich wurde jedoch in der Zwischenzeit noch 2 mal angehalten wegen des gleichen und würde gerne wissen was auf mich zu kommt wenn die post davon kommt (geh auch davon aus das diese denn positiv sind) ist es ratsam den Führerschein vorher freiwillig ab zu geben?

  42. Julian sagt:

    Hallo, ich habe ein Knöllchen bekommen.
    Ich habe auf einem Parkplatz meine Parkscheibe falsch eingestellt und die Polizei hat mich erwischt. Ist dieses Vergehen, bzw. Verwarnungsgeld was ich dafür noch bekomme ein B-Verstoß? ( A-Verstoß kann es ja nicht sein)
    Gibt es da noch etwas „unter“ B-Verstoß?
    Danke

  43. Nadeen sagt:

    Ich habe seid dem 08.09.2021 meinen Führerschein direkt in der Ersten Woche in der ich meinen Führerschein hatte wurde ich mit 25kmh zu viel geblitzt außerorts und jetzt vor kurzem wieder 2 mal am Selben Tag einmal mit 34kmh zu viel,
    und einmal mit 26kmh zu viel, da ich allerdings einen überaus dringenden Termin hatte und den Wahrnehmen musste vor ein Paar Tagen wurde ich beim überqueren einer grade grün gewordenen Ampel am Düsseldorfer Flughafen rot geblitzt direkt nachdem ich angefahren bin (stand alleine vor der Ampel) sprang die Ampel wieder von grün auf rot und blitzte mich. Bis jetzt kamen nur Bußgelder auf mich zu womit muss ich jetzt noch rechnen?

  44. Kim sagt:

    Hallo,
    Ich habe bereits einen a Verstoß begangen, musste ein aufbauseminar machen und habe eine Probezeitverlängerung bekommen. Jetzt hatte ich einen Unfall mit Missachtung von Zeichen 205, also auch einen a Verstoß. Muss ich mit dem Entzug meiner Fahrerlaubnis rechnen?

  45. Reneè sagt:

    Hallo,

    (Teil 1)
    vergangene Woche ist vor mir ein Auto gefahren, welches andauernd Stark gebremst und wieder angefahren ist. Irgendwann habe ich ihn dann letztendlich überholt (gesamter Vorfall innerorts). Dadurch war ich natürlich auf der Gegenfahrbahn und hatte ein Kfz daran gehindert aus der Ausfahrt zu kommen. Nun habe ich eine anzeige bekommen. Mit was für strafen muss ich rechnen? (Probezeit).

    (Teil 2)
    Im Anschluss hat der Fahrer den ich gehindert hatte mehrfach gegen mein Auto geschlagen. Ich bin natürlich weggefahren doch er hatte mich verfolgt. Dadurch bin ich schneller gefahren jedoch nicht mehr als 20Km/h. Ist mein verstoß dadurch noch schwerer zu bestrafen als die ohnehin schon fälligen Min. 70€, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar und einem Punkt?

    Falls nur eine Antwort auf einen der teile parat ist, würde mir das dennoch helfen. § im Anhang wäre toll!
    VG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Reneè,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  46. Joseph sagt:

    Guten Tag ich habe in der Probe Zeit 2 a verstoße wegen einen Geschwindigkeitsverstoss… und jetzt wurde mein Auto still gelegt, was aber nicht auf mich angemeldet ist. Aber ich bin gefahren womit muss ich jetzt rechnen?

  47. laura sagt:

    Hallo, meine Schwester hat ihren Führerschein gerade im April gemacht. Heute Nacht ist ihr ein Pkw derart aufgefahren, sodass sie im Innenspiegel nichts weiter außer den Pkw sehen konnte. Das alles war auf der Autobhan. Der hätte also auf die linke Spur wechseln und sie überholen können. Durch eine Baustelle war dann 60, aber sie konnte nicht bremsen, da er ihr wirklich fast im Kofferraum hing. Sie war bei ungefähr 80-90 km/h. Der Blitzer nicht geblitzt. Kann es dann sein, dass der aus war? Es handelt sich um einen Mobilen Anhänger. Sie hat jetzt trotzdem große Angst geblitzt worden zu sein (also das er ohne biltz gemessen hat)

  48. Lukas sagt:

    Hallo, ich bin noch in der probezeit hatte einmal einen blitzer mit außerorts 22 kmh und musste mpu wegen cannabis machen nun wurd ich wieder innerorts mit geschätzten 68 bei 50 geblitzt ist der Lappen nun weg ? 😶

  49. Tim sagt:

    Hallo,
    ich habe seit 2019 meinen Führerschein, habe relativ schnell in dem ersten Monat leider ein Rotblitzer kassiert…(jedoch so das ich meinen Führerschein behalten durfte), daraufhin musste ich ein Aufbarsiminar machen.
    Dann ca. 1,5 Jahre später wurde ich außerorts geblitzt und mir wurde ein Psychologisches Seminar angeboten.
    Nun wurde ich jetzt ca. 4 Monate vor ablauf meiner Probezeit noch einmal mit 24kmh außerorts auf der Autobahn geblitzt, heißt das ich meinen Führerschein abgeben muss. Oder kann ich noch irgendwas machen?

  50. Elif sagt:

    Guten Tag, ich hatte ein A verstoß in meiner Probezeit und musste deshalb ein Aufbau Seminar machen und meine Probezeit wurde verlängert. Jetzt während meiner Probezeit wurde ich nochmal geblitzt mit über 21km/h. Was wird auf mich genau zu kommen? Das ist das erste mal jetzt das ich geblitzt wurde und trotzdem ist das jetzt mein zweiter A Verstoß im allgemeinen und mein erster A Verstoß während der verlängerten Probezeit.

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