A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.
Ein A-Verstoß in der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen.

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.

Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.

In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
  2. weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)

Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.

FAQ: A-Verstoß

Wobei handelt es sich um einen A-Verstoß?

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?

Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß in der Probezeit?

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?

Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:

Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
Die bekanntesten A-Verstöße: Welche Vergehen gehören dazu?
  1. Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
  2. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
  3. Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
  4. Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
  5. Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
  6. Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
  7. Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  8. Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
  9. Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
  11. Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?

Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.
Führerschein auf Probe: Ein A-Verstoß kann auch mit dem Strafgesetzbuch in Verbindung stehen.

Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren im Vollrausch
  • Nötigung
Als A-Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird außerdem laut FeV das „Führen oder [die] Anordnung oder [das] Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins“ angesehen. (Quelle: Anlage 12 FeV)

Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?

Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.

Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hilft auch Bitten und Betteln nicht mehr: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Bußgeldtabelle A-Verstöße

A-VerstoßBuß­geld in Eu­roPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot
Sei­ten­strei­fen zum schnel­leren Vo­ran­kom­men be­nutzt751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Ge­gen das Rechts­fahr­ge­bot ver­sto­ßen
... mit Ge­fähr­dung801
... auf der Au­to­bahn mit Be­hin­de­rung801
... mit Un­fall1001
In Ein- oder Aus­fahrt der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren751
... mit Ge­fähr­dung901
... mit Un­fall1101
Auf Sei­ten­strei­fen der Au­to­bahn ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung ge­fah­ren1301
... mit Ge­fähr­dung1601
... mit Un­fall195
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Stra­ßen­ve­rhält­nisse an­ge­pass­ter Ge­schwin­dig­keit ­ge­fah­ren1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen gefähr­det, z. B. durch nicht ange­pass­te Ge­schwin­dig­keit801
Kind/Hilfs­be­dürf­ti­gen/äl­te­ren Men­schen ge­schä­digt, z. B. durch nicht an­ge­pass­te Ge­schwin­dig­keit1001
Ge­schwin­dig­keit um mind. 21 km/h über­schrit­ten
... außer­ortsmind. 701 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
... inner­ortsmind. 801 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
vor­ge­schrie­benen Ab­stand zum Vor­der­mann un­ter­schrit­tenmind. 751 bis 2kei­nes bis 3 Mo­na­te
ver­bots­wid­rig außer­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten rechts über­holt1001
... mit Ge­fähr­dung1201
... mit Un­fall1451
Vor­fahrts­regelung „rechts vor links“ miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Vor­fahrts­schild miss­ach­tet
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Keine Rück­sicht­nah­me auf Fuß­gän­ger beim Ab­bie­gen ge­nom­men
... mit Ge­fähr­dung701
... mit Un­fall851
Vor­rang ei­nes Schie­nen­fahr­zeugs miss­ach­tet801
... mit Ge­fähr­dung1001
... mit Un­fall1201
Un­ter Alko­hol­ein­fluss ge­fah­ren2501
Rot­licht­ver­stoß be­gan­genab 901 bis 2kei­nes bis 1 Mo­nat
kei­ne Ret­tungs­gasse ge­bil­det oder Ret­tungs­gas­se un­zu­läs­sig be­fah­ren2002
... mit Be­­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen24021 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung von Ein­satz­fahr­zeu­gen28021 Mo­nat
... mit Un­fall32021 Mo­nat

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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154 Kommentare

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  1. Vanessa
    Am 30. September 2024 um 18:09

    Hi, ich wurde in der Probezeit mit 56km/h (nach Abzug Toleranzgrenze) zuviel gelasert auf der Autobahn, erwartet mich ein Führerscheinentzug und wenn ja wie lange? Zudem kam zu einem anderen Zeitpunkt leider noch ein Unfall hinzu, mit 2 Totalschäden, aber keinen Verletzten.

    MfG

  2. Gary
    Am 5. Februar 2024 um 16:32

    Ein Freund des Sohnes meiner Lebensgefährtin (Fahranfänger Klasse B), hat sich einen Roller (60 km/h) gekauft und ist mit diesem, mit einem Sozius durch eine 30er Zone mit 60 km/h auf dem Bürgersteig gefahren und hat hier, nach eigenen Angaben, die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist verunfallt. Er selbst und sein Sozius haben lediglich Prellungen erhalten. Der Fahrer meinte (direkt nach dem Unfall) er müsse lediglich zu einer Nachschulung. Was droht ihm wirklich?

    Viele Grüße Gary

  3. Vinz
    Am 2. Februar 2024 um 11:20

    Hallo,

    ich wurde in der Probzeit bei zwei Kreuzungen hintereinander von der Polizei erwischt, wie ich auf einem E-Scooter (die kleinen mit max. 20 km/h) zwei mal eine rote Ampel missachtet habe. Wie ist dies zu werten? Als 2-A-Verstöße? Droht hier ein Einzug des Führerscheins? Vielen Dank.

  4. Katja
    Am 9. Dezember 2023 um 22:55

    hallo,
    ich habe in der Probezeit einen Unfall gebaut mit Alkohol im Spiel (0,62 Promille). ich wollte die Spur wechseln und habe die Person nicht gesehen. Und mir wurde der Führerschein entzogen für ein Jahr und musste ein besonderes Aufbauseminar machen. ein halbes Jahr später nachdem ich meinen Schein wieder hatte, habe ich wieder einen Unfall gebaut (ohne Alkohol). ich habe der Person die Vorfahrt genommen. nun heißt es ich muss die MPU machen. aber ich dachte man bekommt eine Verwarnung und eine Beratung. warum muss ich zur MPU dann?

    • Angie
      Am 23. Dezember 2023 um 15:32

      Ich denke mal, weil du zum zweiten Mal in deiner Probezeit einen Unfall gebaut hattest. Da wird wahrscheinlich auch beruecksichtigt, dass du beim ersten Mal betrunken warst. Du hast praktisch 3 A-Verstoeße begangen.

  5. Paul
    Am 6. Dezember 2023 um 17:50

    Hallo, wurde heute geblitzt auf der b64 der mobile schwarze Blitzer. bin hinter einem lkw hinter her und habe den überholvorgang fortgesetzt. Habe natürlich nicht die 100km/h überschritten. Meine Frage ob der Blitzer auch überholvorgänge blitzt?

  6. Elif
    Am 16. Mai 2023 um 8:43

    Guten Tag, ich hatte ein A verstoß in meiner Probezeit und musste deshalb ein Aufbau Seminar machen und meine Probezeit wurde verlängert. Jetzt während meiner Probezeit wurde ich nochmal geblitzt mit über 21km/h. Was wird auf mich genau zu kommen? Das ist das erste mal jetzt das ich geblitzt wurde und trotzdem ist das jetzt mein zweiter A Verstoß im allgemeinen und mein erster A Verstoß während der verlängerten Probezeit.

    • Privat
      Am 19. Februar 2024 um 16:42

      Moin, wie ist es bei dir ausgegangen? Habe so etwas gleiches erlebt. Warte auf den Brief für den zweiten A-Verstoß

  7. Tim
    Am 19. April 2023 um 10:56

    Hallo,
    ich habe seit 2019 meinen Führerschein, habe relativ schnell in dem ersten Monat leider ein Rotblitzer kassiert…(jedoch so das ich meinen Führerschein behalten durfte), daraufhin musste ich ein Aufbarsiminar machen.
    Dann ca. 1,5 Jahre später wurde ich außerorts geblitzt und mir wurde ein Psychologisches Seminar angeboten.
    Nun wurde ich jetzt ca. 4 Monate vor ablauf meiner Probezeit noch einmal mit 24kmh außerorts auf der Autobahn geblitzt, heißt das ich meinen Führerschein abgeben muss. Oder kann ich noch irgendwas machen?

    • Fynn E
      Am 7. November 2023 um 18:23

      Normalweise dürftest du den los sein…
      Zudem kommt eine 6-monatige Sperrfrist dazu, nach 3 Monaten kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden… Aber ich denke mal, das hast du schon hinter dir.

  8. Lukas
    Am 21. November 2022 um 17:15

    Hallo, ich bin noch in der probezeit hatte einmal einen blitzer mit außerorts 22 kmh und musste mpu wegen cannabis machen nun wurd ich wieder innerorts mit geschätzten 68 bei 50 geblitzt ist der Lappen nun weg ? 😶

  9. laura
    Am 17. Mai 2022 um 0:37

    Hallo, meine Schwester hat ihren Führerschein gerade im April gemacht. Heute Nacht ist ihr ein Pkw derart aufgefahren, sodass sie im Innenspiegel nichts weiter außer den Pkw sehen konnte. Das alles war auf der Autobhan. Der hätte also auf die linke Spur wechseln und sie überholen können. Durch eine Baustelle war dann 60, aber sie konnte nicht bremsen, da er ihr wirklich fast im Kofferraum hing. Sie war bei ungefähr 80-90 km/h. Der Blitzer nicht geblitzt. Kann es dann sein, dass der aus war? Es handelt sich um einen Mobilen Anhänger. Sie hat jetzt trotzdem große Angst geblitzt worden zu sein (also das er ohne biltz gemessen hat)

  10. Joseph
    Am 22. April 2022 um 6:49

    Guten Tag ich habe in der Probe Zeit 2 a verstoße wegen einen Geschwindigkeitsverstoss… und jetzt wurde mein Auto still gelegt, was aber nicht auf mich angemeldet ist. Aber ich bin gefahren womit muss ich jetzt rechnen?

  11. Reneè
    Am 25. Februar 2022 um 15:23

    Hallo,

    (Teil 1)
    vergangene Woche ist vor mir ein Auto gefahren, welches andauernd Stark gebremst und wieder angefahren ist. Irgendwann habe ich ihn dann letztendlich überholt (gesamter Vorfall innerorts). Dadurch war ich natürlich auf der Gegenfahrbahn und hatte ein Kfz daran gehindert aus der Ausfahrt zu kommen. Nun habe ich eine anzeige bekommen. Mit was für strafen muss ich rechnen? (Probezeit).

    (Teil 2)
    Im Anschluss hat der Fahrer den ich gehindert hatte mehrfach gegen mein Auto geschlagen. Ich bin natürlich weggefahren doch er hatte mich verfolgt. Dadurch bin ich schneller gefahren jedoch nicht mehr als 20Km/h. Ist mein verstoß dadurch noch schwerer zu bestrafen als die ohnehin schon fälligen Min. 70€, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar und einem Punkt?

    Falls nur eine Antwort auf einen der teile parat ist, würde mir das dennoch helfen. § im Anhang wäre toll!
    VG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2022 um 11:06

      Hallo Reneè,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Kim
    Am 27. Januar 2022 um 21:41

    Hallo,
    Ich habe bereits einen a Verstoß begangen, musste ein aufbauseminar machen und habe eine Probezeitverlängerung bekommen. Jetzt hatte ich einen Unfall mit Missachtung von Zeichen 205, also auch einen a Verstoß. Muss ich mit dem Entzug meiner Fahrerlaubnis rechnen?

  13. Nadeen
    Am 25. Januar 2022 um 21:39

    Ich habe seid dem 08.09.2021 meinen Führerschein direkt in der Ersten Woche in der ich meinen Führerschein hatte wurde ich mit 25kmh zu viel geblitzt außerorts und jetzt vor kurzem wieder 2 mal am Selben Tag einmal mit 34kmh zu viel,
    und einmal mit 26kmh zu viel, da ich allerdings einen überaus dringenden Termin hatte und den Wahrnehmen musste vor ein Paar Tagen wurde ich beim überqueren einer grade grün gewordenen Ampel am Düsseldorfer Flughafen rot geblitzt direkt nachdem ich angefahren bin (stand alleine vor der Ampel) sprang die Ampel wieder von grün auf rot und blitzte mich. Bis jetzt kamen nur Bußgelder auf mich zu womit muss ich jetzt noch rechnen?

  14. Julian
    Am 30. Dezember 2021 um 17:14

    Hallo, ich habe ein Knöllchen bekommen.
    Ich habe auf einem Parkplatz meine Parkscheibe falsch eingestellt und die Polizei hat mich erwischt. Ist dieses Vergehen, bzw. Verwarnungsgeld was ich dafür noch bekomme ein B-Verstoß? ( A-Verstoß kann es ja nicht sein)
    Gibt es da noch etwas „unter“ B-Verstoß?
    Danke

  15. Tristan
    Am 25. November 2021 um 3:48

    Moin,
    Ich wurde vor knapp über einen halben Jahr das erste mal mit thc am Steuer angehalten und die Post dazu kam erst jetzt, ich war davon aus gegangen das der Blut test negativ ist und hatte mir nicht so viele gedanken gemacht, jetzt kam dieser mit ein wenig zu viel wieder, aber ich wurde jedoch in der Zwischenzeit noch 2 mal angehalten wegen des gleichen und würde gerne wissen was auf mich zu kommt wenn die post davon kommt (geh auch davon aus das diese denn positiv sind) ist es ratsam den Führerschein vorher freiwillig ab zu geben?

  16. Tim
    Am 21. September 2021 um 18:02

    Hallo,
    Ich wurde 2 mal mit Betäubungsmittel Rückständen im Urin und im Blut angehalten, das 1. mal im Auto und da wurde THC(ganz gering), Amphetamine sowie Metamphetamine festgestellt, wobei ich auch sagen muss das ich keine Chemie nehme, aber trotzdem was in meinem Körper war. Beim 2. mal aufm Roller mit Rückständen von THC, ich habe meinen Führerschein gerade mal seit 2 1/2 Monaten. Worauf muss ich mich einstellen ? Kriege ich nur ein Fahrverbot oder eine Führerscheinsperre und wie lange ? Meinen Führerschein habe ich behalten dürfen und ich habe nur ein Mündliches Fahrverbot bekommen was ich schon durch hab

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2021 um 10:02

      Hallo Tim,

      ob Ihnen eine MPU erteilt wird oder nicht, können wir nicht vorhersagen – dies ist Sache der bearbeitenden Behörde und ob diese es für nötig erachtet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Emil P
    Am 26. August 2021 um 11:20

    3 Mal angehalten mit Blutprobe – vorraussichtlich positiv
    1x zu schnell Innerorts
    1x Fahren ohne Versicherung/angemeldetes Fahrzeug – mit Unfall

    Was kommt auf mich zu

  18. Angelina
    Am 14. Juli 2021 um 13:23

    Mein Sohn wurde von der Polizei angehalten (ist noch in der Probezeit), weil er angeblich an einem Zebra-Streifen nicht angehalten hat. Folgende Situation hat sich in dem Moment abgespielt: direkt am Zebrastreifen stehen zwei Mülltonnen, welche zum Wohnhaus (Eingang ebenfalls am Zebrastreifen) gehören. Eine Frau hat gerade ihren Müll in die Tonne entsorgt, als mein Sohn vorbeifuhr. Die Polizei behauptet, er hätte trotzdem stehen bleiben müssen, da die Frau ja anschließend evtl. die Straße hätte überqueren wollen. Das ist aus meiner Ansicht reine Schikane. Bilder von den Mülltonnen, wie sie am Zebrastreifen stehen, haben wir gemacht. Besteht eine Chance gegen den Bußgeldbescheid mit dieser Begründung – ist ja auch so gewesen, anzugehen mit Aussicht auf Erfolg?
    Was könnte sonst noch drohen? Besteht die Möglichkeit den Bußgeldbescheid, sollt nichts zu machen sein, z. B. auf meinen Namen umschreiben zu lassen?

    Vielen Dank!

  19. Bilal A
    Am 30. Juni 2021 um 11:29

    Hallo,

    Meine Probezeit wurde verlängert und ich soll einen Aufbauseminar besuchen, Grund war das ich 21km/h fuhr. Allerdings wurde ich gestern mit dem Handy am Steuer erwischt( Aussage der Polizei, hatte aber mein Kamm in der Hand). Den Aufbauseminar habe ich noch nicht gemacht. Meine Frage ist womit muss ich rechnen ?

  20. Dori
    Am 10. Juni 2021 um 13:59

    Hallo ich befinde mich in der Probezeit und wurde wegen entfernen vom Unfallort angeklagt. Leider habe ich das nicht realisiert, da an meinem Auto auch kaum was dran ist. Wird es zu 100% so sein, dass mein Führerschein entnommen wird oder gibt es da auch ausnahmen? Vorbestraft bin ich nicht und ich habe auch sonst nie einen Verkehrsstoß gemacht

  21. Robert
    Am 28. Mai 2021 um 18:49

    Hallo zusammen.

    Ich bin in der verlängerten Probezeit. Habe bereits das Aufbauseminar absolviert aufgrund eines A-Verstoßes. Ich wurde davor sonst nur einmal mit 17 km/h drüber geblitzt. Heute wurde ich rausgezogen und wurde mit 44 KM/H (nach Toleranz) außerorts gemessen.

    Das bedeutet dass ich lediglich eine Verwarnung und Empfehlung bekomme, wenn ich das richtig verstanden habe oder?

  22. Vincent S
    Am 25. Mai 2021 um 22:22

    Hallo, ich wurde bei einer Abstandsmessung mit weniger als 5/10 der halben Geschwindigkeit gelasert das war mein erster A Verstoß, ich habe bereits eine MPU absolviert und bin noch in der Probezeit droht mir jetzt ein Entzug der Fahrerlaubnis?
    LG

  23. lea
    Am 20. Mai 2021 um 14:52

    Hallo,
    ich war gestern in München unterwegs und habe vielleicht eine rote Ampel überfahren. ich hatte diese nicht gesehen und im letzten moment als es schon zu spät war meinte mein Beifahrer rot und ich habe gerade noch hochgesehen und die Ampel war rot. Mein beifahrer meinte es war nicht eine Sekunde lang rot aber ich bin mir sehr unsicher. Ich bin noch am NAfang der Probezeit (juni 2020 Führerschei gemacht mit 17 und seit März 2021 bin ich 18). Wäre sie wirklich schon über eine Sekuned rot was droht mir dann. Wird berücksichtigt wie gut die Ampel sichtbar war denn, ich hatte sie übersehen da sie sehr hoch angebracht war, und krieg ich eine mildere strafe wenn ich das vergehen sofort einsehe und es bereue?

  24. Adam G
    Am 8. Mai 2021 um 16:33

    Hallo, ich wollte nachfragen zu welcher Art von Verstoß der Rotlicht-Blitz unter 1 sek innerorts gehört, ohne Geschwindigkeitsüberschreitung. Also zu A- oder B-Verstoß? Habe nachgelesen, dass es 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg gibt. Wollte herausfinden, ob meine Probezeit deswegen verlängert wird oder nicht? Vielen dank im Vorraus

  25. Franzi
    Am 1. Mai 2021 um 9:52

    Hallo,
    Ich bin noch in der probezeit und wurde geblitzt.
    Innerorts 50km/h und ich war 32km/h zu schnell. Was kommt auf mich zu?

  26. Aldin S
    Am 27. April 2021 um 19:14

    Guten Tag,

    Ich Habe vor 6 Monaten meine MPU bestanden und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Ich wurde letzten Monat mit Handy am Steuer erwischt. Heute wurde ich ganz knapp von einem rotblitzer geblitzt.
    Muss ich damit rechnen dass ich meinen Führerschein nun wieder abgeben muss?

    Vielen Dank für die Antwort.

  27. Simon
    Am 7. April 2021 um 20:40

    Hallo,
    Ich wurde Anfang des Jahres mit 21 km/h zu schnell geblitzt (innerorts) geblitzt, ich habe daraufhin die Anordnung zum Aufbauseminar bekommen. Allerdings wurde ich vorgestern von der Polizei angehalten und musste einen Drogentest machen, welcher THC positiv war. Die Testergebnisse sind noch nicht eingetroffen, allerdings wird dieser garantiert auch positiv ausfallen, da ich am Abend zuvor noch konsumiert habe. Worauf werde ich mich einstellen müssen? Bezüglich Fahrverbot etc.

  28. Tanja F.
    Am 4. April 2021 um 10:44

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Wenn man beim Fahren in der Probezeit mit Drogenkonsum (LSD) angehalten wird bekommt man:
    500 € Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. (lt. Ihrer Tabelle)

    Wie kann es sein, das ich jetzt in Flensburg mit 6 Punkte geführt werden?
    Ich hatte nur diesen einen Verstoß und keine weiteren Kontrollen, der Führerschein wurde mir bei dieser Kontrolle entzogen.

    Wer hätte mich darüber informieren sollen/müssen, was für eine Straße ich bekommen?
    Das hätte doch bestimmt schriftlich erfolgen müssen, oder?

    MFG
    Tanja F.

  29. Manuel W
    Am 17. März 2021 um 19:05

    Ich wurde heute beim Driften auf einem Parkplatz erwischt. Die Polizisten meinten sie schicken einen Brief an das Straßenverkehrsamt. Ich muss aber schon ein Aufbau Seminar wegen einem Rotlicht Verstoß mit dem Roller absolvieren, was hab ich zu erwarten ? Habe schon eine 2 Jährige Verlängerung der Probezeit durch das Rotlichtverstoß.

  30. Annett
    Am 4. März 2021 um 15:51

    Guten Tag,
    mein Sohn ist vor drei Tagen morgens 5 Uhr, auf dem Heimweg, mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gekommen und hat dabei die Leitplanke tuschiert. Warum er ins Schleudern kam, kann er sich nicht erklären. Ihm ist zum Glück nichts passiert und die Autobahn war auch komplett leer. Er schaute nach seinem Auto und fuhr dann weiter nach Hause. Zu Hause kam er ins Grübeln und ihm wurde bewusst, dass er sich falsch verhalten und Fahrerflucht begangen hat. Er weckte mich und erzählte es mir. Wir sind dann zur Polizei gefahren und er hat sich quasi selbst angezeigt. Das war etwa 5 Stunden nach dem Unfall. An der Anmeldung sagte die Dame, es sei keine Fahrerflucht, da er sich innerhalb der nächsten 12 Stunden gemeldet hat. Es lag auch noch keine Meldung von eventuellen Zeugen vor. Der Polizist aber meinte, es sei Fahrerflucht und es wurde zur Staatsanwaltschaft geschickt. Droht meinem Sohn nun der Führerscheinverlust, da er sich noch in der Probezeit befindet?? Oder kommt er auf Grund seiner Selbstanzeige mit einem blauen Auge davon?? Er hat ja nicht absichtlich falsch gehandelt. Ihm war vor lauter Schreck in dem Moment nicht bewusst, dass er auch bei angefahrener Leitplanke die Polizei rufen muss.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

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