Mit dem Wohnmobil sicher auf Reisen – Diese Verkehrsregeln müssen Sie beachten
Neben dem Auto ist das Wohnmobil einer der beliebtesten fahrbaren Untersätze, die für Urlaube und Reisen genutzt werden. Es ist ja auch praktisch, das zweite Zuhause einfach mitzunehmen und sich nicht um ein Hotel oder Ferienhaus kümmern zu müssen. Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt immer bestimmten Regeln und Vorschriften. Das ist beim rollenden Urlaubsdomizil nicht anders. Doch schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein Wohnmobil nun besondere Regelungen vor und was gilt, wenn ein Camper die 3,5 t Gesamtgewicht überschreitet?
Der folgenden Ratgeber erläutert, was Urlauber beim Fahren beachten sollten, ob die StVO Wohnmobile überhaupt rechtlich definiert und welche Vorschriften wann gültig sind. Wichtige Punkte sind unter anderem die zulässige Geschwindigkeit fürs Wohnmobil, ob in Deutschland eine Anschnallpflicht zu beachten ist und was Fahrer bezüglich des Abstellens vom Fahrzeug beachten müssen.
Welchen Führerschein benötige ich für das Wohnmobil?
Das kommt aufs Gewicht an. Bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen genügt ein Führerschein der Klasse B. Ist das Gefährt schwerer (bis 7,5 Tonnen), sind die Klassen C oder C1 notwendig. Hier erfahren Sie mehr zum Wohnmobil-Führerschein.
Welche Bußgelder drohen Wohnmobil-Fahrern?
Die Bußgelder unterscheiden sich teilweise von denen für Pkw. Um selbst in der Bußgeldtabelle nachzusehen, klicken Sie hier.
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Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Wohnmobil richten sich die Sanktionen regelmäßig nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Aber welche generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten eigentlich für Wohnmobile in Deutschland? » Weiterlesen...
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Auszug aus dem Bußgeldkatalog fürs Wohnmobil
Die nachfolgenden Tabelle zeigt eine auszughafte Übersicht zu möglichen Sanktionen, die verhängt werden können, wenn Fahrer mit dem Wohnmobil gegen die Verkehrsregeln verstoßen:
Aktuelle Bußgelder:
Verstoß
Bußgeld
Punkte, Fahrverbot
Geschwindigkeitsverstoß … bis 3,5 t innerorts
mit 20 km/h zu schnell
70 EUR
mit 50 km/h zu schnell
400 EUR
2 Punkte, 1 Monat
Geschwindigkeitsverstoß … bis 3,5 t außerorts
mit 20 km/h zu schnell
60 EUR
mit 50 km/h zu schnell
320 EUR
2 Punkte, 1 Monat
Geschwindigkeitsverstoß … über 3,5 t innerorts
mit 20 km/h zu schnell
160 EUR
1 Punkt
mit 50 km/h zu schnell
560 EUR
2 Punkte, 2 Monate
Geschwindigkeitsverstoß … über 3,5 t außerorts
mit 20 km/h zu schnell
140 EUR
1 Punkt
mit 50 km/h zu schnell
480 EUR
2 Punkte, 1 Monat
Alkoholgrenze missachtet
ab 500 EUR
2 Punkte, ab 1 Monat
mit Handy in der Hand hinterm Steuer
ab 100 EUR
mind. 1 Punkt, evtl. 1 Monat
Durchfahrtsverbot nach Zeichen 253 missachtet
100 EUR
Gurtpflicht missachtet
ab 30 EUR
Parkverstoß
je nach Situation zwischen 10 und 110 EUR
evtl. 1 Punkt
Definition: Das Wohnmobil gemäß StVO
Als Wohnmobil werden in der Regel Fahrzeuge bezeichnet, die eine Ausstattung aufweisen, welche zum Wohnen geeignet ist. Üblicherweise haben Wohnmobile einen Schlaf-, Wohn-, Bad- sowie einen Küchenbereich. Umgangssprachlich sind auch oft Camper oder Reisemobil in Gebrauch, allerdings wird in der Regel doch eher vom Wohnmobil gesprochen. Eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Das heißt, je nach Zulassung und zulässigem Gesamtgewicht, kann ein Wohnmobil gemäß den Regeln als PKW oder LKW unterwegs sein. Entsprechend gelten dann die in der Straßenverkehrsordnung definierten Verkehrsregeln für PKW und LKW.
Das heißt auch, dass es in der StVO für ein Wohnmobil keine speziellen Verkehrsregeln gibt. Wichtig ist also zu wissen, welche Zulassung das Fahrzeug hat und in welcher Gewichtsklasse es sich befindet. So sind die allgemeinen Bestimmungen der StVO für Wohnmobile gleichermaßen gültig wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.
Welcher Führerschein ist notwendig?
Dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen muss, um ein Wohnmobil fahren zu dürfen, sollte jedem klar sein. Die Frage ist hier nur, welcher Führerschein ermöglicht es, sein Urlaubsheim mit auf Reisen zu nehmen? Was bestimmt die StVO fürs Wohnmobil? Gesonderte Regelungen oder gar eine spezielle Fahrerlaubnis gibt es hier nicht.
Allerdings kommt bei diesem Thema zum ersten Mal das Gewicht ins Spiel. Denn ob ein Wohnmobil unter oder über 3,5 t wiegt, entscheidet darüber, welcher Führerschein notwendig ist. Fahrzeuge bis 3,5 t gelten in der Regel als PKW und können mit einem Führerschein der Klassen B oder BE gefahren werden. Haben Fahrer ihren Führerschein vor 1999 und dabei die Klasse 3 erworben hat, kann dieser zum Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 t berechtigen. Inhaber eines EU-Führerscheins, der nach 1999 ausgestellt wurde, müssen die Klassen C oder C1 (oder auch CE oder C1E) haben, um Wohnmobile bis 7,5 t fahren zu dürfen.
Sitzen Fahrer hinterm Steuer eines Fahrzeugs, für welches sie keine Fahrerlaubnis besitzen, wird das in der Regel als Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet. Üblicherweise kann das Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Allgemeine Verkehrsregeln für Wohnmobile
Themen wie Geschwindigkeiten, Promillegrenze, Gurtpflicht oder auch das Handy am Steuer gibt die StVO für ein Wohnmobil nicht gesondert vor. Hier gelten die Regeln, die auch für Pkw- bzw. Lkw-Fahrer vorgeschrieben sind. Auch am Steuer eines Campers darf ein Fahrer demnach nicht mehr als 0,5 Promille aufweisen oder mit dem Handy in der Hand erwischt werden. Beides sind Ordnungswidrigkeiten, welche Bußgelder sowie Punkte und in schweren Fällen Fahrverbote nach sich ziehen.
Immer wieder ist das Abstellen bzw. Parken des Fahrzeugs ein Punkt, mit dem sich Wohnmobilfahrer auseinandersetzen. Wo darf gemäß StVO das Wohnmobil eigentlich geparkt werden? Grundsätzlich ist das Parken dort gestattet, wo es allgemein zulässig bzw. durch Verkehrszeichen erlaubt ist oder durch diese nicht untersagt wurde. Parkplätze können beispielsweise auch mit einem Zusatzschild versehen sein, welches das Parken eines Wohnmobils erlaubt bzw. diese Stellflächen nur für Wohnmobile vorsieht.
Fahrer sollten jedoch beim Parken wieder auf das Gewicht ihres Fahrzeugs achten. Ist beispielsweise das Parken auf dem Gehweg gestattet, gilt das nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t. In der Anlage 3 zur StVO ist dies in den Erläuterungen zum Verkehrszeichen 315 festgehalten.
Wie viel ein Wohnmobil wiegt, spielt auch eine Rolle, wenn ein Parkplatz durch das Zusatzschild mit dem Piktogramm eines LKW eben nur für diese Fahrzeuge vorgesehen ist. Wohnmobile unter 3,5 t dürfen auf diesen Flächen nicht abgestellt werden. Achten Fahrer nicht auf die Zusatzzeichen bzw. auf die allgemeinen Bestimmungen zum Parken, drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall auch ein Abschleppen.
Ein weiteres Verkehrszeichen, das fürs Wohnmobil wichtig ist, bringt bei einer Missachtung ebenfalls Sanktionen mit sich. Das Durchfahrtsverbot, welches durch das Zeichen 253 angezeigt wird, gilt nicht wie oft fälschlicherweise angenommen, nur für Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung. Hiervon sind alle Fahrzeuge über 3,5 t betroffen – also auch ein Wohnmobil, wenn es unter diese Bestimmungen fällt.
Das Thema „Anschnallpflicht“ ist im Wohnmobil ebenfalls wichtig
In Deutschland gilt in Fahrzeugen gemäß § 21a StVO eine Anschnallpflicht. Alle Insassen müssen im Fahrzeug angeschnallt bzw. durch ein entsprechendes Rückhaltesystem oder einen Kindersitz gesichert sein. Ein Wohnmobil ist von der Anschnallpflicht nicht ausgenommen.
Hier rückt erneut die Masse des Fahrzeugs in den Fokus. Denn je nachdem, was die Waage anzeigt, gelten für das Wohnmobil verschiedene Vorschriften in Deutschland. Hier kommt § 35 a Abs. 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Tragen.
In diesem ist Folgendes bestimmt:
[…] Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.
In Fahrzeugen bis zu 2,5 t müssen also alle in den Fahrzeugpapieren angegebenen Sitzplätze mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein, bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 t nur die vorderen Sitze. Handelt es sich um ältere Modelle bzw. Oldtimer, können andere Bestimmungen gelten, Fahrer sollten sich hier genauestens informieren. Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht gemäß StVO kann im Wohnmobil wie in allen anderen Fahrzeugen auch zu Sanktionen führen.
Welche Geschwindigkeiten gelten laut StVO für ein Wohnmobil?
Wenn es darum geht, wie schnell Urlauber mit ihrem Camper in Deutschland unterwegs sein dürfen, ist abermals der Punkt Masse entscheidend. Denn die Verkehrsregeln für ein Wohnmobil über 3,5 t sehen andere Geschwindigkeitsbeschränkungen vor als für leichtere Fahrzeuge. So gilt gemäß der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Im Fahrzeugschein muss das Fahrzeug allerdings als Wohnmobil bezeichnet sein, andernfalls ist das Tempolimit für LKW einzuhalten. Dieses liegt bei 80 km/h. Sind die Fahrzeuge schwerer als 7,5 t, greifen ebenfalls die Vorschriften für LKW.
Für Wohnmobile bis 3,5 t sind die Vorschriften für PKW zu befolgen. Das heißt, auf Autobahnen gibt es kein Tempolimit, wenn ein solches nicht durch Verkehrszeichen vorgeschrieben ist. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sollte dennoch in Betracht gezogen werden.
Außerorts sind maximal 100 km/h angesagt, wenn das Wohnmobil bis 3,5 t wiegt. Zwischen 3,5 t und 7,5 t sind 80 km/h zulässig, für Wohnmobile über 7,5 t höchstens 60 km/h. Innerorts gilt für alle gleichermaßen Tempo 50. Verstöße gegen die Geschwindigkeitsregelungen der StVO haben im Wohnmobil natürlich auch Konsequenzen. Neben Bußgeldern sind auch hier Punkte und Fahrverbote möglich.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
Ich beabsichtige ein Expeditionsmobil kaufen mit 26 tonnen zGG.
Zählen diese Fahrzeuge noch als Wohnmobil, bzw können diese als Wohnmobil eingetragen werden ? Die LKW Geschwindigkeit von 80KM/H zählt das weiß ich, wie sieht es aber aus mit Parken in Wohngebieten und Durchfahrtsverbot ?
Guten Tag, Frage: wenn der Führerschein ( Privatfahrer Klasse 2) Ausgestellt 2002 in 2012 abgelaufen ist, und jetzt die Verlängerung beantragt wird muss ich dann die Führerschein Prüfung kompl neu Wiederholen,? Oder geht das auch mit Fahrstunden Nachweis. Wer hat hier Erfahrung. Über eine Antwort mit kompetenten wissen würde mich freuen. Danke
Kann mir bitte jemand sagen, was an Bußgeld ansteht, wenn ich mit einem 4,4 to Wohnmobil über eine Brücke fahre, die über 3,5 to gesperrt ist ? Danke im Voraus.
PARKEN auf öffentlichen Parkplätzen – Die Wohnmobilisten sollten nicht so ausgegrenzt werden. Wir fahren einen Fiat Ducato 5.41 m lang, passt also problemlos in jeden Parkplatz … aber wir dürfen nicht, obwohl wir mit Mehrwertsteuer beim Autokauf, Mineralölsteuer und KFZ-Steuer alles mitbezahlen. Noch schlimmer ist es mit dem Übernachten – wäre ganz einfach, wir haben WC dabei, machen keinen Lärm und keinen Müll, aber auch hier Ausgrenzung … Ausserdem die Zugänge zu unseren Seen – fast nicht mehr möglich, alles privat und abgesperrt oder mit so hohen Parkgebühren belastet, dass man überlegt. zB Walchensee/Jachenau … die Durchfahrt kostet für unser doch kleines Fahrzeug 10 € und wenn wir dann auch noch anhalten wollen, dann kostet der Parkplatz nochmals 5 €, ganz gleich ob man nur einen Ausblick genießen will oder länger parkt.
Da bin ich voll und ganz ihrer Meinung. Unter den Parkplatz schildern sind hauptsächlich das zusatzschild PKW angebracht. Ich habe nur einen Camper wenn den ich den ganze Jahr benutze selbst zum Einkaufen oder andere Dinge. Mittlerweile gibt es Städte die kaum noch Möglichkeiten bieten irgendwo einkaufen zu gehen bzw essen zu gehen weil es keine geeigneten Parkplätze gibt. Dieser Zustand entspricht nicht wirklich dem gleichheitsg Grundsatz. In manchen urlaubsorten sind wegelagerer die viel Geld haben wollen dass man mal stehen darf.
Guten Morgen ich hoffe auf ihren Rat. Dankeschön für euren schönen Block . Ich habe eine Frage und bin da auf eurern Artikel zum Parken gestoßen. Habe nen 5,95 Meter langen carado van 132 auf Fiat ducato Basis in der Zulassung steht M1 genau wie bei meinem ( normalen Auto) dacia logan combi. Darf ich mit dem Wohnmobil van auf Pkw Stellplätzen parken? Wo darf ich damit parken. Habe gleich in der ersten Nacht auf einem Wanderer Parkplatz am Wald( warnen ville Pkws und Wohnmobile da )wo das PKW Zeichen war nen Straffzettel bekommen da ich nen LKW geparkt habe. Kann ich jetzt nirgends parken wo das Pkw Zeichen ist? Wo darf mann den innerorts parken? Bin etwas ratlos. Denke sie haben da mehr Erfahrung . Bin für jede Hilfe dankbar. MfG Andrea
Wie lang ist ein PKW-Parkplatz ? In der Regel doch unter 5,5 m !? Nach der 3,5 t – Verordnung ist ein Wohnmobil bis 3,5 t ein PKW. ÜBER 3,5 t ist ein Fahrzeug ein LKW. ! Also darf doch ein Wohnmobil bis 3,5 t und kürzer als 5,50 m auf einem mit PKW gekennzeichneten Schild parken. Bitte um Antwort. Ich bin mittlerweile ratlos. Ich nur mit meinem Womo, habe also keinen 2. “PKW” . Danke im Voraus.
Ich habe ein Wohnmobil mit 3,5t Zulassung. Also würde es ja ja als PKW zählen. Leider parkte ich auf einem Parkplatz mit einem Schild auf dem der Zusatz als Auto also nur pkw dürfen hier parken war. Nach zwei Tagen hatte ich gleich zwei Strafzettel. Bei der Polizei wurde mir erklärt, das ein Wohnmobil kein pkw ist da im fahrzeugschein als Typ Sonderfahrzeug Wohnmobil steht. Also ist das was oben steht nur halb war oder? Es gibt in der Straßenverkehrsordnung Wohnmobile
Offensichtlich gibt’s diesbezüglich noch keine Urteile Wenn ein Camper unter 3,5 Tonnen kein PKW ist aber auch kein LKW was ist der dann die Kategorie Wohnmobil gibt es nicht (noch nicht). Da ist die Kategorie nicht gibt ist es ein PKW vollgegessen sollte man da wo PKW als zusatzschild angebracht ist auch parken dürfen. Aber in der Praxis werden Knöllchen verteilt. Selbst Fachleute sind sich da uneinig offensichtlich gibt’s keine klare Aussage.
mein WOMO hat eine rote Plakette , kann ich auch Durchfahrtstraßen benutzen ,die mit grün gekennzeichnet sind.Bei der Hauptuntersuchung wurden keinerlei Mängel festgestellt.Bitte um Antwort – mfg. Dieter M.
Danke! Ich lerne diese neue Bußgeld-Information und später kaufe ich Minivan. Ich habe alter Papierführerschein Klasse 3 und bald neuer Führerschein auf Klasse B/BE.
Hallo und guten Tag,
ich fahre ein Wohnmobil >3,5 T. Eingetragen ist in der Fahrzeugklasse M1
Meine Frage ist nun: Gilt für mich das Zeichen 277?
Vielen Dank !
Gruß
Eberhard L
gibt es eine kompakte Überischt über alle Regeln für Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t ?
Ich beabsichtige ein Expeditionsmobil kaufen mit 26 tonnen zGG.
Zählen diese Fahrzeuge noch als Wohnmobil, bzw können diese als Wohnmobil eingetragen werden ?
Die LKW Geschwindigkeit von 80KM/H zählt das weiß ich, wie sieht es aber aus mit Parken in Wohngebieten und Durchfahrtsverbot ?
Mit freundlichen Grüßen
Charles Feypel
Guten Tag, Frage: wenn der Führerschein ( Privatfahrer Klasse 2) Ausgestellt 2002 in 2012 abgelaufen ist, und jetzt die Verlängerung beantragt wird muss ich dann die Führerschein Prüfung kompl neu Wiederholen,? Oder geht das auch mit Fahrstunden Nachweis.
Wer hat hier Erfahrung.
Über eine Antwort mit kompetenten wissen würde mich freuen.
Danke
Kann mir bitte jemand sagen, was an Bußgeld ansteht, wenn ich mit einem 4,4 to Wohnmobil über eine Brücke fahre, die über 3,5 to gesperrt ist ?
Danke im Voraus.
PARKEN auf öffentlichen Parkplätzen – Die Wohnmobilisten sollten nicht so ausgegrenzt werden. Wir fahren einen Fiat Ducato 5.41 m lang, passt also problemlos in jeden Parkplatz … aber wir dürfen nicht, obwohl wir mit Mehrwertsteuer beim Autokauf, Mineralölsteuer und KFZ-Steuer alles
mitbezahlen.
Noch schlimmer ist es mit dem Übernachten – wäre ganz einfach, wir haben WC dabei, machen keinen Lärm und keinen Müll, aber auch hier
Ausgrenzung …
Ausserdem die Zugänge zu unseren Seen – fast nicht mehr möglich, alles privat und abgesperrt oder mit so hohen Parkgebühren belastet, dass man überlegt.
zB Walchensee/Jachenau … die Durchfahrt kostet für unser doch kleines Fahrzeug 10 € und wenn wir dann auch noch anhalten wollen, dann kostet der Parkplatz nochmals 5 €, ganz gleich ob man nur einen Ausblick genießen will oder länger parkt.
Da sollte sich was ändern!
Da bin ich voll und ganz ihrer Meinung.
Unter den Parkplatz schildern sind hauptsächlich das zusatzschild PKW angebracht.
Ich habe nur einen Camper wenn den ich den ganze Jahr benutze selbst zum Einkaufen oder andere Dinge.
Mittlerweile gibt es Städte die kaum noch Möglichkeiten bieten irgendwo einkaufen zu gehen bzw essen zu gehen weil es keine geeigneten Parkplätze gibt.
Dieser Zustand entspricht nicht wirklich dem gleichheitsg Grundsatz.
In manchen urlaubsorten sind wegelagerer die viel Geld haben wollen dass man mal stehen darf.
Guten Morgen ich hoffe auf ihren Rat.
Dankeschön für euren schönen Block . Ich habe eine Frage und bin da auf eurern Artikel zum Parken gestoßen.
Habe nen 5,95 Meter langen carado van 132 auf Fiat ducato Basis in der Zulassung steht M1 genau wie bei meinem ( normalen Auto) dacia logan combi.
Darf ich mit dem Wohnmobil van auf Pkw Stellplätzen parken? Wo darf ich damit parken. Habe gleich in der ersten Nacht auf einem Wanderer Parkplatz am Wald( warnen ville Pkws und Wohnmobile da )wo das PKW Zeichen war nen Straffzettel bekommen da ich nen LKW geparkt habe.
Kann ich jetzt nirgends parken wo das Pkw Zeichen ist? Wo darf mann den innerorts parken? Bin etwas ratlos. Denke sie haben da mehr Erfahrung . Bin für jede Hilfe dankbar.
MfG Andrea
Man darf mit einem Wohnmobil das nicht länger als ein PKW ist auf allen Parkplätzen parken die kein Zusatz Schild einer PKW s oder LKW haben.
Wie lang ist ein PKW-Parkplatz ? In der Regel doch unter 5,5 m !?
Nach der 3,5 t – Verordnung ist ein Wohnmobil bis 3,5 t ein PKW. ÜBER 3,5 t ist ein Fahrzeug ein LKW. !
Also darf doch ein Wohnmobil bis 3,5 t und kürzer als 5,50 m auf einem mit PKW gekennzeichneten Schild parken.
Bitte um Antwort. Ich bin mittlerweile ratlos. Ich nur mit meinem Womo, habe also keinen 2. “PKW” .
Danke im Voraus.
Ich habe ein Wohnmobil mit 3,5t Zulassung. Also würde es ja ja als PKW zählen. Leider parkte ich auf einem Parkplatz mit einem Schild auf dem der Zusatz als Auto also nur pkw dürfen hier parken war. Nach zwei Tagen hatte ich gleich zwei Strafzettel. Bei der Polizei wurde mir erklärt, das ein Wohnmobil kein pkw ist da im fahrzeugschein als Typ Sonderfahrzeug Wohnmobil steht. Also ist das was oben steht nur halb war oder?
Es gibt in der Straßenverkehrsordnung Wohnmobile
Offensichtlich gibt’s diesbezüglich noch keine Urteile
Wenn ein Camper unter 3,5 Tonnen kein PKW ist aber auch kein LKW was ist der dann die Kategorie Wohnmobil gibt es nicht (noch nicht).
Da ist die Kategorie nicht gibt ist es ein PKW vollgegessen sollte man da wo PKW als zusatzschild angebracht ist auch parken dürfen.
Aber in der Praxis werden Knöllchen verteilt.
Selbst Fachleute sind sich da uneinig offensichtlich gibt’s keine klare Aussage.
mein WOMO hat eine rote Plakette , kann ich auch Durchfahrtstraßen benutzen ,die mit grün gekennzeichnet sind.Bei der Hauptuntersuchung wurden keinerlei Mängel festgestellt.Bitte um Antwort – mfg. Dieter M.
Danke! Ich lerne diese neue Bußgeld-Information und später kaufe ich Minivan. Ich habe alter Papierführerschein Klasse 3 und bald neuer Führerschein auf Klasse B/BE.
hallo, brauch ich für mein Wohnmobil über 3,5 Tonnen ,ein nachtschild rot weiß Viereck wie kleine L K.W ist das Pflicht Dankeschön G B