Ist eine Maut fürs Wohnmobil in Deutschland vorgeschrieben?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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FAQ: Maut fürs Wohnmobil
Nein. Wohnmobile sind in Deutschland nicht mautpflichtig. Sie dienen vorrangig der Personenbeförderung und fallen somit nicht unter Mautpflicht für Fahrzeuge des Güterverkehrs. Auch eine Vignette oder E-Vignette für ein Wohnmobil gibt es nicht.
Nein. Sofern die Fahrzeuge als Wohnmobile gelten und nicht für den Gütertransport gedacht sind, müssen Sie auch für Wohnmobile über 7,5 Tonnen keine LKW-Maut in Deutschland zahlen.
Sind Sie in anderen Ländern unterwegs, müssen Sie dort die geltenden Verkehrsregeln für Wohnmobile beachten. In vielen Ländern gehört dann das Zahlen einer Maut dazu. Wo Sie unter anderem mit einer Mautpflicht für Wohnmobile rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
LKW-Maut: Ist ein Wohnmobil mit über 3,5 t betroffen?
Seit der Einführung der LKW-Maut 2015 stellt sich für Wohnmobilbesitzer oft auch die Frage, ob sie Mautgebühren für ihre Fahrzeuge zahlen müssten. Denn oftmals ist nur bekannt, dass die Maut für Fahrzeuge über 3,5 t gilt. Vergessen wird dabei oft, dass nur Fahrzeuge betroffen sind, welche für die Beförderung von Gütern bestimmt sind. Ob die Maut fürs Wohnmobil zu zahlen ist, entscheidet sich nicht anhand des Gewichts, sondern durch den Zweck des Fahrzeugs. Was Halter bezüglich der Maut für Wohnmobile über 3,5 t wissen sollten, wo sie in Deutschland mit Gebühren rechnen müssen und wie sich die Situation im Ausland darstellt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Grundsätzlich gilt die LKW-Maut nicht für Wohnmobile. In Deutschland sind Nutzungsgebühren für Fahrzeuge über 3,5 t nur dann zu zahlen, wenn diese dem Zweck des Gütertransports dienen. In der Regel fallen Wohnmobile nicht in diese Kategorie, da sie vorrangig der Beförderung von Personen dienen.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der LKW-Maut bildet § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). In diesem ist zur Mautpflicht Folgendes definiert:
Für die Benutzung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr […] zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,
1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Aus dieser Definition geht klar hervor, dass für ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen keine Maut zu zahlen ist. Doch gilt das auch für Wohnmobile, die über 7,5 t wiegen und in einem geschäftlichen Rahmen verwendet werden?
Was gilt für Fahrzeuge über 7,5 t?
Eine Maut fürs Wohnmobil gibt es auch dann nicht, wenn das Fahrzeug mehr als 7,5 t wiegt. Sofern es nicht zum gewerblichen Güterverkehr verwendet wird, besteht keine Mautpflicht in Deutschland.
Werden Fahrzeuge gewerblich eingesetzt, muss dennoch die Vorgabe des Gütertransports erfüllt sein, damit sie gebührenpflichtig werden.
Im Absatz 2 zu § 1 BFStrMG sind zudem ausdrücklich auch Fahrzeuge benannt, für die grundsätzlich keine Mautpflicht besteht, egal wie schwer sie sind.
Da Wohnmobile über 7,5 t oftmals im Schausteller- oder Zirkusgeschäft zu finden sind, hat der Gesetzgeber diese in die Liste der Ausnahmen mit aufgenommen.
(2) Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten, wenn folgende Fahrzeuge verwendet werden: […]
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
Ausnahmen: Gebühren für Tunnel in Deutschland
Zwei Ausnahmen von den grundsätzlichen Regelungen zur Maut beim Wohnmobil gibt es in Deutschland allerdings. Zum einen fallen für alle Kraftfahrzeuge im Warnowtunnel in Rostock Gebühren an. Zum anderen ist der Herrentunnel in Lübeck gebührenpflichtig.
Für die Berechnung der Gebühren spielen sowohl die Höhe der Fahrzeuge als auch die Anzahl der Achsen sowie Einteilung in die entsprechende Fahrzeugkategorie eine Rolle. Daher ist es möglich, dass die Maut für ein Wohnmobil zwischen 3,5 t und 7,5 t anders ausfällt als für Wohnmobile über 7,5 t.
Folgende Gebühren sind derzeit zu zahlen:
Warnowtunnel:
- Kleine Wohnmobile (Kategorie 2) -> zwischen 3,77 € und 4,40 € im Winter oder zwischen 3,55 € und 5,80 € im Sommer
- Große Wohnmobile (Kategorie 3) -> zwischen 8,58 € und 9,50 € im Winter oder zwischen 8,58 € und 12,50 € im Sommer
Herrentunnel:
- Fahrzeuge bis 1,30m Höhe über der Vorderachse -> zwischen 1,00 € und 2,10 €
- Fahrzeuge über 1,30m Höhe über der Vorderachse mit 2 Achsen -> zwischen 1,65 € und 3,90 €
Mautgebühren beim Wohnmobil: In Europa ist das nicht selten
Anders als in Deutschland kann im Rest von Europa durchaus eine Straßennutzungsgebühr auch für Wohnmobile anfallen. Wie hoch die Maut für Wohnmobile über 3,5 t in Europa ausfallen kann, hängt vom jeweiligen Land sowie von der dort geltenden Kategorisierung und Berechnungsart für die Gebühren ab.
Sind Fahrer öfters in Ländern mit gebührenpflichtigen Straßen unterwegs, kann es sich lohnen, in eine Mautbox für Wohnmobile zu investieren und die Gebühren automatisch abbuchen zu lassen, wenn dies möglich ist. Auch sollten Fahrer darauf achten, ob sie fürs Wohnmobil eine Vignette benötigen (z. B. in Österreich) oder die Maut an den jeweiligen Mautstellen zu zahlen ist (Frankreich, Spanien etc.).
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Mautratgeber der einzelnen Länder.
Weiterführende Artikel zur Maut in Europa
Ich habe einen Fiattransporter 3.5 den ich gewerblich nutze.Was kostet da die Maut?