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Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog: Rote Ampel übersehen?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Informationen zum Rotlichtverstoß mit anderen Fahrzeugen:

FAQ: Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?

Welche Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, erhalten Sie mindestens ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt (einfacher Rotlichtverstoß). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, Gefährdung oder Unfallverursachung erhöhen sich die Sanktionen. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen im Detail auf Sie zukommen können, wenn Sie eine rote Ampel überfahren.

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Sie müssen dann mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bekomme ich auch ein Bußgeld, wenn ich eine gelbe Ampel überfahre?

Wenn Sie eine gelbe Ampel überfahren, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Rotlichtverstoß in unserem Video!

Erfahren Sie im Video: Das kostet ein Rotlichtverstoß mit SUV, PKW & Co. überlicherweise.
Ampel bei Rot überfahren? Diese Strafe kommt auf Sie zu!

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß?

Bußgeldkatalog zum Thema: Rote Ampel überfahren
Bußgeldkatalog zum Thema: Rote Ampel überfahren

Der eine oder andere Kraftfahrer ist vermutlich schon einmal über eine rote Ampel gefahren: sei es nun wegen Zeitnot, falscher Einschätzung der Gelbphase oder einfach nur auf Grund eines kurzen Moments der Unachtsamkeit.

Die Polizei und die Bußgeldstelle verstehen beim Rotlichtverstoß jedoch keinen Spaß und dem Täter drohen weitreichende Konsequenzen: Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot!

Aber auch für Radfahrer und Fußgänger drohen bei Missachtung einer roten Ampel gemäß der Bußgeldtabelle Sanktionen. Mit welchen Strafen laut Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß gerechnet werden muss, wie Ampeln überwacht werden oder wie ein Betroffener sich mit Hilfe eines Anwalts zur Wehr setzen kann, verrät unser Ratgeber.

Was meinen Sie: Sollten Verstöße härter bestraft werden?

Rotlichtverstoß: Welche Bußgelder drohen?

Überfahren Sie eine rote Ampel, liegt die Strafe zwischen 90 Euro + 1 Punkt und 360 Euro, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Überfahren Sie eine rote Ampel, liegt die Strafe zwischen 90 Euro + 1 Punkt und 360 Euro, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

In der Verkehrsregelung haben Ampeln – offiziell werden diese Lichtzeichenanlagen bzw. kurz LZA genannt – eine tragende Rolle. Sie regeln den Verkehr und sorgen damit für Sicherheit. Entsprechend droht laut Bußgeldkatalog eine Strafe, wenn eine rote Ampel ignoriert wird. Und da Rotlichtverstöße im Straßenverkehr zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten gezählt werden, läuft die Ahnung entsprechend streng ab.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich die gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Wechsel- und Dauerlichtzeichen. Doch wie hoch fallen die Sanktionen laut der Bußgeldtabelle aus? Welche Unterschiede gibt es? Und wann drohen dem Täter Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Im Folgenden wird der Bußgeldkatalog für den Rotlichtverstoß genauer unter die Lupe genommen.

Übersicht zum aktuellen Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren

Je nachdem, welcher Rotlichtverstoß vorliegt, unterscheiden sich die Konsequenzen. Welche Strafe anfällt, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, verdeutlicht folgende Übersicht aus der Bußgeldtabelle:

Einfacher Rotlichtverstoß:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

In Abhängigkeit der Schwere des Falles können laut Bußgeldkatalog aber noch höhere Bußgelder verhängt bzw. noch längere Fahrverbote ausgesprochen werden.

Rote Ampel nicht rechtzeitig gesehen: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß verlängert die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
Rotlichtverstöße verlängern die Probezeit auf 4 Jahre

Was passiert, wenn man aus Versehen bei Rot über die die Ampel gefahren ist? Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die Lichtzeichenanlage beim Durchfahren auf “Rot” stand – ob Sie nun die rote Ampel nur versehentlich übersehen oder absichtlich überfahren haben, spielt dabei keine Rolle. Dabei ist nicht die Haltelinie entscheidend, sondern vielmehr das Passieren der Ampel bzw. das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich.

Wenn Sie bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren haben, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage anhalten, haben Sie statt einem Rotlichtverstoß einen Haltelinienverstoß begangen.

Laut Bußgeldkatalog hat dieser weitaus weniger gravierende Sanktionen zur Folge. Der Bußgeldrechner gibt hier 10 Euro als Bußgeld an, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wurden.

Wann wird bei Rot geblitzt? Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Rote Ampel ist nicht immer gleich rote Ampel, denn beim Rotlichtverstoß wird auch berücksichtigt, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen folgenden Verstoßarten unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: die Ampel war kürzer als 1 Sekunde Rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: die Ampel war länger als 1 Sekunde Rot
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Hier kommt es darauf an, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Welchen Unterschied es dabei gibt, zeigt die Infografik.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? Hier kommt es darauf an, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Welchen Unterschied es dabei gibt, zeigt die Infografik.

Hier erfahren Sie mehr zum qualifizierten Rotlichtverstoß.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, droht unter Umständen ein Fahrverbot.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, droht unter Umständen ein Fahrverbot.

Personen, die ihren Führerschein erfolgreich erworben haben, treten in eine zwei Jahre währende Bewährungsphase ein: die Probezeit. Bei Ordnungs­widrigkeiten oder im Straßenverkehr erfüllten Straftatbeständen sehen das Verkehrsrecht und der Bußgeldkatalog während dieser Zeit zusätzliche, verschärfte Sanktionen vor. Dies gilt auch, wenn eine rote Ampel während der Probezeit überfahren wird.

Fahranfänger sollen während der Probezeit zu Umsicht und Rücksichtnahme animiert werden. So sollen zugleich die Unfallzahlen beschränkt bleiben, denn Fahranfänger sind statistisch gesehen aufgrund ihrer Unerfahrenheit häufiger in Unfälle verwickelt.

Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, machen sich eines schwerwiegenden A-Verstoßes schuldig. Handelte es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit müssen Sie neben der jeweiligen Strafe mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Außerdem wird sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern.

Auch wenn Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, die unter 1 Sekunde rot war, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Inhalt und Ablauf

Lizenzierte Fahrschulen bieten die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Sie bilden dabei in der Regel Gruppen von mindestens sechs bis höchstens zwölf Teilnehmern und bestehen insgesamt aus fünf Abschnitten:

  • theoretischer Teil: vier Sitzungen im Umfang von jeweils 135 Minuten
  • praktischer Teil: Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung (Dauer mindestens 30 Minuten und mit bis zu drei Teilnehmern)

Thematisiert werden in dem (umgangssprachlich fälschlicherweise auch Nachschulung genannten) Aufbauseminar insbesondere auch die Verstöße des jeweiligen Teilnehmers unter die Lupe genommen, die zur Teilnahme an dem Kurs führten. Die Teilnehmer besprechen gemeinsam mit dem Gruppenleiter mögliche Wege, um solche Verstöße zukünftig zu vermeiden. Haben die Teilnehmer das Aufbauseminars beendet, erhalten sie eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Verweigert der Führerscheininhaber die Teilnahme am Aufbauseminar, kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Erst wenn die erfolgreiche Seminar-Teilnahme nachgewiesen werden kann, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten und der Betroffene tritt in die verlängerte Probezeit ein.

Fahranfänger, die nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut einen A- oder (zweit weitere) B-Verstöße, also beispielsweise einen Rotlichtverstoß begehen, erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist jedoch freiwillig.

Kommt es danach zu einem erneuten A-Verstoß, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In diesem Fall gibt es in aller Regel auch keinen Ermessensspielraum mehr, sodass selbst eine verkehrspsychologische Beratung die Folgen nicht abmildern kann.

Rotlichtverstoß: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Damit ein Rotlichtverstoß überhaupt festgestellt werden kann, muss es an der Ampel eine entsprechende Überwachung geben. Hier kann zwischen einer stationären und mobilen Überwachung unterschieden werden. Was darunter zu verstehen ist, wird im Folgenden aufgezeigt.

Stationäre Rotlichtüberwachung: Wenn ein Blitzer die rote Ampel überwacht

Rote Ampel: Ein Blitzer kann Verkehrssünder überführen.
Rote Ampel: Ein Blitzer kann Verkehrssünder überführen.

Eine stationäre Rotlichtüberwachung ist im Volksmund meist als “Blitzerampel“, “Ampelblitzer” oder “Rotblitzer” bekannt. Diese werden vornehmlich an gefährlichen Kreuzungen eingesetzt, an denen es statistisch gesehen auffallend viele Unfälle gibt bzw. gegeben hat.

Die stationären Rotlicht-Überwachungs­anlagen werden unmittelbar hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt und unterscheiden sich in Ihrer Funktionsweise in der Regel von solchen Blitzern, welche Geschwindigkeitsverstöße messen.

Wie funktioniert nun eine Blitzerampel aber genau? Um festzustellen, ob ein Autofahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren und somit einen Rotlichtverstoß begangen hat, sind in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut. Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie, die zweite befindet sich unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage.

Die Überwachungseinrichtung ist mit der Ampel gekoppelt, so dass bei Beginn der Rotphase (zzgl. einer geringfügigen Messtoleranz) der Blitzer aktiviert wird. Überfährt ein Fahrzeug eine der beiden Induktionsschleifen, kommt es automatisch zur Aufnahme eines Beweisfotos durch den Rotlicht-Blitzer.

Auf dem Foto wird die verstrichene Dauer der Rotphase sowie der vorangegangenen Gelbphase eingeblendet. Liegt tatsächlich ein Rotlichtverstoß vor, werden zwei Aufnahmen gemacht, die vom Fahrer auch durch zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze wahrgenommen werden können. So weiß ein Fahrer auch umgehend, dass er bei Rot geblitzt wurde.

Die modernen Ampelblitzer können aber nicht nur feststellen, ob jemand über eine rote Ampel gefahren ist, sondern zugleich überprüfen diese Überwachungsgeräte, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde. Gerade der Rotlichtverstoß geht häufig mit dem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einher, sodass gleich zwei Verstöße auf einmal geahndet werden können.

Mobile Rotlichtüberwachung: Rote Ampel übersehen und vom Blitzer dabei erwischt worden?

Zur Feststellung eines Rotlichtverstoßes gibt es alternativ zur stationären Überwachungseinrichtung auch gezielte Beobachtungsmaßnahmen durch Polizisten oder Mitarbeiter der Ordnungsbehörden, die einen Verstoß zur Anzeige bringen können. Im Regelfall werden die Verkehrssünder direkt vor Ort gestellt, nachdem sie eine rote Ampel überfahren haben, damit der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann. Diese Überwachungsmaßnahmen sind jedoch mit einem erhöhten Personal- und Kostenaufwand verbunden.

Ein Rotlichtverstoß kann aber auch durch eine zufällige Beobachtung eines anwesenden Amtsträgers festgestellt werden. Doch rechtlich ist es sehr umstritten, ob allein die Aussage durch den beobachtenden Polizeibeamten als Nachweis für einen qualifizierten Rotlichtverstoß ausreicht. Meist wird das nur bei gezielten Beobachtungen einer Ampel angenommen. Bei einer zufälligen Beobachtung werden dagegen in der Regel nur die Sanktionen für einen einfachen Rotlichtverstoß angesetzt.

Mitunter finden mobile Rotlichtüberwachungen auch mit Hilfe einer Videoanlage statt. Hierbei werden zwei synchron zueinander laufende Kameras im Bereich der Lichtzeichenanlage aufgestellt. Eine Kamera ist in Richtung Ampel ausgerichtet, um die verschiedenen Ampelphasen sowie den eigentlichen Hergang aufzuzeichnen, die zweite Kamera ist entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt, um den Fahrer zu identifizieren.

Diese mobile Videoüberwachung hat zwar den Vorteil, dass im Vergleich zur manuellen Beobachtung nur ein Amtsträger erforderlich ist, was somit einen Kostenvorteil bietet, dennoch finden solche Überwachungen insgesamt eher selten statt.

Über die rote Ampel gefahren: Wie ein Anwalt helfen kann

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten.

Wurden Sie geblitzt, weil Sie über eine rote Ampel gefahren sind, stellt sich oft die Frage, wie Sie sich verhalten sollten, wenn der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen eintrifft.

Betroffenen wird oftmals geraten, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, bevor zum Rotlichtverstoß Stellung bezogen wird. Wie bereits oben erwähnt, zieht ein Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog nicht gerade harmlose Konsequenzen nach sich.

Der Fahrer muss mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Hinzu kommt noch eine Geldbuße, wobei die Dauer der Rotphase zu berücksichtigen ist. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß winkt obendrein ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat.

Angesichts der möglichen Folgen, kann es sich daher durchaus lohnen, einen Anwalt aufzusuchen. Zumal Betroffene oftmals ohne anwaltlichen Beistand kaum Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß haben. Doch welche Chancen und Möglichkeiten der Verteidigung gibt es, wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat?

Geblitzt bei Rot: Möglichkeiten der Verteidigung

Das Überfahren einer roten Ampel wird in aller Regel durch fest installierte Messgeräte (Blitzer) festgestellt und aufgezeichnet. Doch bekanntermaßen ist selbst moderne Technik nicht immer frei von Fehlern. Entsprechend sind auch Blitzer von einer stets fehlerfreien Funktionsweise weit entfernt. So kann es passieren, dass selbst schon bei einem kleinen Messfehler oder Fehler des Messgerätes der vermeintliche Rotlichtverstoß nicht geahndet wird bzw. das erteilte Bußgeld durch einen Einspruch abgewendet werden kann.

Doch es gibt natürlich noch weitere Aspekte der Verteidigungsmöglichkeiten, wenn ein Fahrer berechtigte Zweifel daran hat, dass er tatsächlich über Rot gefahren sein soll. Denn sowohl der Aufbau der Messanlage, die Qualität der Blitzerfotos als auch die Durchführung einer eigentlichen Messung können weitere Aspekte sein, die einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß rechtfertigen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es verschiedenste, oftmals auch unbeabsichtigte Situationen im Straßenverkehr gibt, die dazu führen, das jemand bei Rot über die Ampel fährt. Typische Ursachen für einen Rotlichtverstoß sind:

  • Unachtsamkeit des Fahrers
  • Zu optimistische Einschätzung der Gelbphase (der Fahrer ist also davon ausgegangen, es noch bei Gelb über die Ampel zu schaffen)
  • Signalfarbe der Ampel wird aufgrund ungünstiger Sonneneinstrahlung falsch oder gar nicht erkannt

Aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen der vermeintliche Rotsünder vollkommen unschuldig ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Blitzer durch einen Defekt oder eine kurzfristige Störung ausgelöst wurde, obwohl der Fahrer nicht bei Rot über die Ampel gefahren ist.

Manchmal kann es auch vorkommen, dass eine Ampel defekt ist. Bleibt eine LZA – beispielsweise dauerhaft rot, können Sie nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten weiterfahren. Als Voraussetzung gilt natürlich, dass Sie äußerste Vorsicht walten lassen und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Welche Argumentation die beste Verteidigung darstellt, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und geblitzt wurden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, denn im Bußgeldverfahren gibt es unterschiedliche Verteidigungsansätze. Wichtig ist, dass der Anwalt Einsicht in die vollständige Bußgeldakte bekommt. Lesen Sie hier noch mehr über den Einspruch gegen den Rotlichtverstoß.

Wer zahlt das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Rotlichtverstoß verursacht ein hohes Bußgeld
Rotlichtverstoß verursacht ein hohes Bußgeld

Hat jemand eine rote Ampel überfahren, muss die Strafe laut deutschem Recht von dem Fahrer beglichen werden, der zum Tatzeitpunkt tatsächlich hinter dem Steuer saß.

Der Fahrzeughalter oder Eigentümer kann für den Rotlichtverstoß nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er diesen nicht begangen hat.

Es muss dem Betroffenen nachgewiesen werden, dass er tatsächlich zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug führte. Dieser Nachweis kann nicht immer zweifelsfrei erfolgen und oftmals ist eine nicht gelungene Täteridentifizierung der Grund dafür, dass ein Verfahren eingestellt wird.

Dabei ist aber zu beachten, dass der Fahrzeughalter verpflichtet ist, bei der Identifizierung des Täters mitzuwirken. Kommen Personen dieser Pflicht nicht nach, müssen sie damit rechnen, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Rotlichtverstoß durch Beobachtung oder Blitzer festgestellt

Eingeleitet wird ein Bußgeldverfahren, nachdem ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren hat, immer aufgrund einer Messung (durch den Blitzer) oder durch die Beobachtung von Polizeibeamten, wobei diese entweder im Rahmen einer gezielten Verkehrsüberwachung stattfindet oder aber – wie bereits erwähnt – durch eine zufällige Beobachtung.

In der Praxis zeigt sich, dass es gegen beide Formen Einspruchsmöglichkeiten gibt, die im Einzelfall durchaus zu einem Erfolg führen können. Fakt ist: Dem vermeintlichen Täter muss der Verkehrsverstoß zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Qualifizierter Rotlichtverstoß – Lässt sich das Fahrverbot abwenden?

Wird dem Täter ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, muss nachgeprüft werden, ob die Rotlichtphase der Ampel tatsächlich schon über eine Sekunde angedauert hat. Wie weiter oben bereits aufgezeigt, gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, in denen die ermittelte Rotzeit fehlerhaft ist. Mit solch einem Einwand, insofern von Erfolg gekrönt, kann ein Fahrverbot abgewendet werden, welches nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß automatisch ausgesprochen wird.

Fahrverbot nach Rotlichtverstoß abwenden – Weitere Möglichkeiten

Auch wenn die Bußgeldbehörde in den meisten Fällen grundsätzlich ein Fahrverbot anordnet, besteht immer noch die Aussicht, dass dieses abgewendet werden kann. Hierfür gibt es jede Menge Fallkonstellationen, die als Beweis aufgeführt werden können.

Doch erst, wenn der Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht hatte und den Fall mit seinem Mandanten besprechen konnte, ist abzusehen, ob ein Fahrverbot wegen des Überfahrens bzw. der Missachtung einer roten Ampel in Betracht kommt. Der Anwalt kann die Argumente, die gegen ein Fahrverbot sprechen, gegenüber dem Gericht und der Bußgeldbehörde anführen und versuchen, das ausgesprochene Fahrverbot für nichtig zu erklären.

Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt? Ein Bußgeld ist die Folge.
Sie sind bei rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt? Ein Bußgeld ist die Folge.

Es gibt auch immer wieder Beispiele, in denen das Fahrverbot aufgrund von Unzumutbarkeit aufgehoben wird, wenn die Folgen den Täter besonders hart treffen würden.

Beispielsweise ist dies der Fall, wenn durch das Fahrverbot der Job in Gefahr ist oder der Betroffene als Alleinverdiener im Außendienst tätig ist, die Termine mit Bus und Bahn nicht wahrnehmen und sich auch keinen Fahrer leisten kann.

Auch Personen, die wegen regelmäßiger Arztbesuche auf ihr Auto angewiesen sind und dies belegen können, dürfen genauso auf Erlass des Fahrverbots hoffen, wie Betroffene, die sich um entfernt lebende schwerkranke Angehörige kümmern müssen und diese entsprechend oft besuchen. Doch hier muss beachtet werden, dass die Geldbuße deutlich steigt, wenn das Fahrverbot entfällt.

Strafe für Rotlichtverstoß mildern: Zusammenfassung

  • Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und zusammen mit diesem eine Akteneinsicht durchzuführen und die Situation bzw. den Hergang des Verstoßes zu analysieren.
  • Der Anwalt kann vor Gericht erreichen, dass ein drohendes Fahrverbot durch die Erhöhung der Geldbuße ausgeglichen wird. Hierfür müssen jedoch plausible Gründe für das Fehlverhalten, wie beispielsweise ein Augenblicksversagen, vorliegen. Die Umgehung des Fahrverbotes ist oft auch dann möglich, wenn dieses unzumutbare Folgen – etwa berufliche Konsequenzen – für den Betroffenen hätte.
  • Je nach Sachlage (beispielsweise fehlerhafter Messung) kann auch ein Freispruch oder die Reduzierung der Geldbuße erreicht werden.
  • Sind Sie mit der verordneten Strafe nicht einverstanden, empfinden Sie diese für zu hart oder sind Sie dringend auf den Führerschein angewiesen, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Ohne fachkundige Beratung sind die Aussichten auf Strafmilderung in der Regel sehr gering, wenn ein Betroffener eine rote Ampel überfuhr und geblitzt wurde.

Sonderregelung: Grüner Pfeil

An einigen Ampeln befindet sich ein grüner Pfeil, der Autofahrern das Abbiegen nach rechts auch dann erlaubt, wenn die Ampel rot zeigt. Dennoch kann auch ein Fehlverhalten am grünen Pfeil Konsequenzen nach sich ziehen. Beim Rotlichtverstoß am grünen Pfeil ist laut Bußgeldrechner und Bußgeldtabelle mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

Bußgeldkatalog: Regelungen bei Grünpfeilschild missachtet

  • Vor dem Abbiegen nicht angehalten: 70 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Den freigegebenen Verkehr gefährdet: 100 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Einen Unfall verursacht: 120 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Fahrer müssen unbedingt darauf achten, dass sie vor dem Abbiegen am Grünpfeil an der Haltelinie anhalten und dass weder Kraftfahrzeuge noch querende Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gar gefährdet werden. Diese Regelung gilt für jeden einzelnen Fahrzeugführer, der den grünen Pfeil zum Abbiegen nutzen will.

Beachten Sie: Am Grünpfeil besteht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Entsprechend dürfen andere Autofahrer ihren Vordermann nicht zum Rechtsabbiegen durch die Hupe oder Lichthupe nötigen.

Rotlichtverstoß im Ausland

Rote Ampel überfahren: Im Ausland sind die Bußgelder teilweise höher
Rote Ampel überfahren: Im Ausland sind die Bußgelder teilweise höher

Ist ein Fahrer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs, muss dieser sich selbstverständlich dort an das geltende Verkehrsrecht halten.

Vielen ist es gar nicht bewusst, dass gerade im Ausland ein Ampelblitzer eine höhere Strafe laut Bußgeldkatalog nach sich zieht als hierzulande.

Dabei ist es egal, ob es sich um einen Tempoverstoß, das Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer handelt.

Wenn Sie bei einem Verstoß erwischt werden, machen Sie nicht nur Bekanntschaft mit der ausländischen Polizei, sondern müssen zudem damit rechnen, dass früher oder später ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten landet.

Doch was blüht Verkehrsrowdies, die es im Urlaub mit dem Thema “Rote Ampel überfahren” nicht ganz so eng sehen? Folgende Übersicht zeigt, wie hoch im Ausland das Bußgeld, wenn bei Rot über die Ampel gefahren wurde, ausfällt.

Über Rot fahren: Die Bußgelder im europäischen Ausland

Eines vorweg: Die Spanne der Bußgelder bei Rotlichtverstößen im Ausland ist sehr groß, wobei Norwegen mit 630 Euro Bußgeld der klare Spitzenreiter ist. An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den meisten Angaben um die Mindestsumme handelt, die je nach Schwere des Falls noch deutlich höher ausfallen kann:

  • Belgien: ab 175 Euro
  • Bulgarien: ab 50 Euro
  • Dänemark: 270 Euro
  • Finnland: ab 10 Tagessätzen
  • Frankreich: ab 135 Euro
  • Griechenland: 700 Euro
  • Großbritannien: ab 120 Euro
  • Irland: ab 80 Euro
  • Italien: ab 175 Euro
  • Kroatien: ab 405 Euro
  • Luxemburg: ab 145 Euro
  • Malta: 250 Euro
  • Niederlande: 250 Euro
  • Norwegen: 670 Euro
  • Österreich: ab 70 Euro
  • Polen: ab 70 Euro
  • Portugal: ab 80 Euro
  • Rumänien: ab 185 Euro
  • Schweden: ab 245 Euro
  • Schweiz: 225 Euro
  • Slowakei: ab 100 Euro
  • Spanien: ab 200 Euro
  • Tschechien: ab 100 Euro
  • Türkei: ab 25 Euro
  • Ungarn: ab 140 Euro
  • Zypern: ab 85 Euro

(Quelle: ADAC)

Einige Länder erheben bei der Ahndung von Verkehrsdelikten keine pauschalen Bußgelder. So wird beispielsweise in Italien die Höhe des Bußgeldes an den Lebenshaltungsindex angepasst, während sich in Dänemark die Werte der Bußgeldtabelle an dem monatlichen Nettoverdienst des Betroffenen orientieren. In den Niederlanden wurde dagegen ein Bußgeldkatalog nach deutschem Vorbild eingeführt, dabei sind aber höhere Geldbußen angesetzt. Auch in Rumänien wurde mittlerweile ein fünfstufiges Bußgeldsystem eingeführt.

Ausländischen Bußgeldbescheid erhalten: Was tun?

Auch im Urlaub im Ausland können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten
Auch im Urlaub im Ausland können Sie einen Bußgeldbescheid erhalten

Wenn Sie in Ihrem Briefkasten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland finden, sollte Sie als erstes auf die Sprache achten, denn die Bußgeldbescheide müssen, wie es die Länder vereinbart haben, in der Landessprache des Verkehrssünders ausgestellt sein.

Die genaue Zuordnung, wer letztendlich den Verkehrsverstoß begangen hat, ist für die ausländischen Behörden nicht ganz einfach und stellt somit ein Schlupfloch dar.

Während beispielsweise in den Niederlanden und Frankreich die sogenannte Halterhaftung gilt, ist diese für den bewegten Verkehr in Deutschland nicht zulässig. Das heißt, dass nur derjenige bestraft werden kann, der auch tatsächlich am Steuer saß. In den Niederlanden ist es zudem ausreichend, wenn das Kennzeichen ermittelt wurde, so dass oft nur von hinten geblitzt wird. Auf diese Weise lässt sich der Fahrer nur sehr schwer erkennen.

In Deutschland ist dieses Vorgehen nicht erlaubt. Wird bei Ihnen die Halterhaftung angewendet und Sie können belegen, dass Sie nicht selbst gefahren sind, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gut. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn ein Betroffener im Fall der Fälle einen Anwalt konsultiert und sich entsprechenden rechtlichen Rat einholt.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Gerade in Großstädten gehören Rotlicht-Verstöße von Radfahrern zum Verkehrsalltag. An so mancher Ampel kann beobachtet werden, dass ein Radfahrer während der Haltephase schnell noch über die Kreuzung radelt. Doch wer denkt, dass er bei diesem Verstoß mit einem kleinen Verwarnungsgeld davonkommt, der täuscht sich gewaltig. Neben einer saftigen Geldbuße, bekommt jeder, der bei Rot über die Ampel gefahren ist, für sein riskantes Verkehrsverhalten auch noch Punkte in Flensburg.

Rote Ampel überfahren: Punkte für Fahrradfahrer

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, greift – wie bei jedem anderen Verkehrsverstoß auch – eine Grundregel: Liegt das Bußgeld bei 60 Euro oder höher, gibt es für den Täter mindestens einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Zudem greift auch bei Radfahrern die Unterscheidung zwischen einem einfachen (Ampel ist kürzer als eine Sekunde Rot) und qualifizierten (Ampel ist länger als eine Sekunde Rot) Rotlichtverstoß.

Übersicht: Der Bußgeldkatalog für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Welche Sanktionen Radfahrern im Detail blühen, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren, verrät folgende Übersicht:

Einfacher Rotlichtverstoß für Radfahrer: Sanktionen

  • Rotlicht missachtet: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Qualifizierter Rotlichtverstoß für Radfahrer: Sanktionen

  • Rotlicht missachtet: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 160 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 180 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Für Radfahrer mit Führerschein bedeutet das im Klartext, dass es auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann, wenn jemand eine rote Ampel überfahren hat.

Radfahrer sollten Bußgeldbescheide genauestens prüfen

Laut Empfehlung des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) sollten Bußgeldbescheide generell geprüft werden. Denn gerade beim Rotlichtverstoß kommt es immer wieder vor, dass die Bußgeldstelle aus Versehen höhere Sanktionen laut Bußgeldkatalog für Kraftfahrer verlangt – also beispielsweise das Bußgeld für einen qualifizierten Rotlichtverstoß fordert, obwohl ein einfacher vorlag.

Rotlichtverstoß von einem Fußgänger

Auch Fußgänger erhalten eine Strafe, wenn sie bei roter Ampel die Straße überqueren.
Auch Fußgänger erhalten eine Strafe, wenn sie bei roter Ampel die Straße überqueren.

Oftmals ignorieren Passanten eine rote Ampel, obwohl sich selbstverständlich auch Fußgänger an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen.

Wenn sie von der Polizei erwischt und angehalten werden, müsssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt und welche Folgen für Fußgänger bei einem Rotlichtverstoß drohen, wird im Folgenden dargestellt.

Übersicht Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß Fußgänger

Wenn die Ampel Rot zeigt und Fußgänger trotzdem über die Straßen gehen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Kommt es aufgrund des Verstoßes zu einem schweren Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro.

  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht: 5 Euro Bußgeld
  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht mit Unfallfolgen: 10 Euro

Anders als beim Rotlichtverstoß von Auto- oder Fahrradfahrern wird bei Passanten laut Bußgeldkatalog nicht zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß differenziert.

Ein Rotlichtverstoß von Fußgängern liegt aber nicht nur dann vor, wenn jemand bei Rot über die Straße geht. Auch dann, wenn sich jemand beim Umschalten der Ampel auf Rot bereits auf der Straße befindet und diese nicht schnell überquert wird, können Sanktionen die Folge sein. Doch es muss auch erwähnt werden, dass die Kontrollen seitens der Polizei bei einem Rotlichtverstoß von Fußgängern verhältnismäßig selten stattfinden. Oftmals wird dieser Verstoß auch einfach geduldet. Das ist aber dennoch kein Freifahrtschein, bei Rot über die Ampel zu gehen und schon gar nicht, wenn Kinder den Verstoß beobachten können.

Bekommen Fußgänger Punkte, wenn eine rote Ampel überquert wird?

Diese Frage lässt sich mit eindeutig mit “Ja” beantworten. Zu dieser Maßnahme kann es kommen, wenn der Fußgänger wiederholt mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffällt und aktenkundig wird. In diesem Fall drohen aber nicht nur Punkte in Flensburg, sondern im schlimmsten Fall kann die Straßenverkehrsbehörde dem Passanten sogar den Führerschein entziehen.

Diese harte Maßnahme kann aber auch andere Verkehrsteilnehmer treffen, die sich in ihrem Handeln als unbelehrbar zeigen und hartnäckig gegen Verkehrsregeln verstoßen. Als Beispiele seien etwa betrunkene Radfahrer oder ständige Falschparker aufgeführt.

Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel

Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer.
Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer.

Generell ist eine Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel erlaubt. Wenn dabei aber ein Unfall verursacht wird, kann es sein, dass der Fußgänger eine Teilschuld hat.

Insbesondere gilt dies dann, wenn in der Nähe, beispielsweise 100 Meter weiter, eine Ampel installiert ist, an welcher der Betroffene die Straße sicher hätte überqueren können.

Mit welchen Strafmaß zu rechnen ist und wie die Fälle letzten Endes ausgehen – vor allem wenn es zu einem Unfall kam – ist in der Regel Sache des Gerichts, vor dem solche Einzelfälle dann verhandelt werden.

Rotlichtverstöße von Fußgängern: Statistik

Wie viele Fußgänger im Jahr wegen des Missachtens einer roten Ampel mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, ist nicht bekannt, da es hierzu keine Statistiken gibt. Aber seitens der Polizei wird beobachtet, dass diese Verstöße deutlich zunehmen. Dies ist vor allem an Ampeln der Fall, an denen es weniger Überwachungsdruck gibt. Das verhält sich ungefähr so, wie bei Geschwindigkeitsüberprüfungen der Autofahrer.

Zugleich wurde statistisch erwiesen, dass die Zahl der verletzten Fußgänger und Radfahrer in den letzten Jahren anstieg, wobei längst nicht immer die Unfallschuld beim Autofahrer liegt. Außerdem kommt es auch vermehrt zu Zusammenstößen von Fußgängern und Radfahrern. Als einfache Ursache für die steigende Anzahl der Unfallopfer wird in erster Linie Unaufmerksamkeit genannt. Diese wird beispielsweise durch zu laute Musik, Telefonieren oder ständiges Starren auf das Smartphone erzeugt.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner: Rote Ampel überfahren?

158 Kommentare

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  1. Muhammet
    Am 14. Juni 2023 um 21:00

    Hallo,
    Habe heute mein Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen, wo drin steht, „ sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage“
    Vorwerfbare Rotzeit : 000,71 s
    Mit was muss ich hier rechnen, kann ich Einspruch einlegen, da ich selbstständig und mit Firmenfahrzeug unterwegs war.

  2. Peter
    Am 31. März 2022 um 17:40

    Hallo, mir liegt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer am Herzen. Darum frage ich mich, warum wird bzw. darf nicht in einem Verkehrsberuhigten Bereich gemessen werden. Mir liegen Daten über eine Auswertung dieses Bereiches mit V85 > 34 Km/h vor. ( maximal Geschwindigkeit von bis zu 58 km/h) Da sollte eigentlich Schrittgeschwingkeit gefahren werden. Der Einfachheit definiere ich Schrittgeschwindigkeit mit 7,2 Km/h. Das bedeutet 2m/sec. An meinem 15 breiten Grundstück in einer VBZ benötigen die meisten zwischen 1 bis 2 sek. um vorbei zufahren. Sollte aber bei korrektem Verhalten 7 sec benötigen. Ich halte den Punkt das in einer VBZ nicht gemessen, sondern vom Beamten nur geschätzt werden darf, gelinde gesagt für einen Schildbürgerstreich.
    Sorry ,das mein Kommentar ein wenig von den anderen abweicht.

  3. Frank
    Am 12. Juli 2021 um 9:33

    Hall
    Ich bin leider über eine rote Ampel gefahren und dabei gebltzt worden. Das war natürlich nicht vorsätzlich. Die Ampel ist ca. 2 Wagen längen vor mir auf gelb und dann ziemlich schnell auf Rot gesprungen. Eine Vollbremsung wollte ich nicht riskieren ziemlich dicht hinter mir ein weiteres fahrzeug war. Ob es länger als eine Sekunde bei Rot war kann ich auch nicht sagen . . ., nimand ist zu schaden gekommen und ich habe niemenden damit gefährtet, oder den Verkehr sonst wie beinflusst, weil weitere Fahrzeuge waren weit und breit nicht . . . .aber ich habe auf der Hauptseite was von Fürherscheinentzug und sogar Haftstrafe gelesen. Stimmt das ? Ich meine ich bin eingewöhnlicher Verkehrsteilnehmer und tue niemanden was böses. Muss ich jetzt wegen diesem Versehen damit rechnen ?? Punkte und Bußgeld, OK, … aber Gefängnis ?

  4. Melanie
    Am 20. Januar 2021 um 9:16

    Liebes Team,

    am Sonntag nach einer verschneiten Nacht waren die Straßen noch nicht Komplet geräumt. Ich bin langsam an die Rote Ampel gefahren und stehen geblieben. Auf einmal hat es geblitzt und ein paar Sekunden später wieder. Ich war die ganze Zeit gestanden und nicht weiter vorgefahren. Die Markierung auf dem Bodenbelag war für mich nicht ersichtlich. Muss ich mit einem Bußgeld in dieser Situation rechnen?

    Liebe Grüße,
    Melanie

  5. Danko
    Am 2. Januar 2021 um 9:06

    Ich stand, während es an der Ampel rot war. Es wurde grün und ich fing an. Nach 1-2 Sekunden machte die Kamera zweimal ein Foto von mir. Es war mir nicht klar, was geschah, weil die Autos mir folgten. Was kann ich erwarten?

    Danke

  6. Erik
    Am 18. April 2020 um 20:12

    Ich bin heute bei gelb über die Ample gefahren und als ich nach dem Haltestrich war wurde die ampel rot. Ich bin nicht stehen geblieben ich bin gefahren. Ich habe auf der anderen Seite der Straße einen Trixi-Spiegel gesehen, indem sich sie Ampel gespiegelt hatte. Ich war genau unter der Ampel als sie rot wurde. Gilt das als Rotlichtverstoß?

  7. Serkin
    Am 27. März 2020 um 5:45

    Wenn bin bei Rote Ampel übergefahren mehr als 1 Sekunde ohne Blitz, bekomme ich Bußgeldstrafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2020 um 11:22

      Hallo Serkin,

      Verkehrsverstöße können nur geahndet werden, sofern diese auch irgendwie erfasst werden konnten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Bruno
    Am 20. März 2020 um 23:53

    Hallo Team,

    aufgrund eines möglichen Rotlichtverstoßes würde ich gerne Eure Einschätzung hören.
    In meinem Heimatort stehe ich an einer roten Ampel mit einem mir bekannten Ampelblitzer. Hinter mir kommt ein LKW mit Innerorts eingeschaltetem Fernlicht. Da er mich blendet, drehe ich mich um. Beim zurückdrehen sehe ich im Augenwinkel „grün“ und fahre los. Schnell realisiere ich, dass es nicht mein Grün war, sondern für die von rechts kommenden Fahrzeuge und halte sofort wieder an, werde jedoch trotzdem zweimal geblitzt.
    Gibt es eine andere Behandlung für ein stehendes Auto, welches erst anrollt im Gegensatz zu einem Überfahren der roten Ampel in vollem Tempo? Heißt das zweimalige Blitzen zwingend, dass der Gefährdungsbereich verletzt wurde?

    Danke im Voraus und Grüße

  9. Petra
    Am 5. September 2019 um 13:25

    Hallo liebes Bußgeldkatalog.org – Team!!

    ich bin vor 2 Wochen ausversehen über rot gefahren ob unter oder über 1 Sekunde kann ich nicht sagen, der Bußgeldbescheid ist noch nicht da. Meine Frage, der feste Blitzer hat ganze 3 mal geblitzt. Ich bin immer der Meinung Rotlichtverstoß ist immer 2 mal blitzen. Kann es sein das ich mit pech sogar auch noch zu schnell gefahren bin und er deshalb ein 3. mal geblitzt hat oder ist das bei einigen Blitzeranlagen einfach normal das sie 3 mal blitzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:55

      Hallo Petra,

      eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich. Ggf. wurde jedoch auch ein weiteres Fahrzeug von dem Blitzer erfasst. Manche Ampelblitzer können mehrere Spuren auf einmal überwachen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Seher
    Am 14. Mai 2019 um 17:30

    Hallo,

    ich wurde heute geblitzt.
    An der grünen Ampel ist ein LKW nicht gefahren, ich bin dann auf die linke Spur, welches nach links geht gefahren und die Ampel für Linksabbieger war rot. Ich musste aber geradeaus fahren, wo die Ampel auch grün war, wurde jedoch geblitzt. Da der LKW nicht fuhr, blieb mir nichts anderes übrig. Wie wird das in der Regel klargemacht?
    Das wäre ja ärgerlich, wenn ich deswegen eine Straße zahlen muss, weil der LKW nicht fuhr und die Ampel grün ist.

    Freue mich auf Ihre Antwort.
    LG
    Seher

  11. Philipp
    Am 18. April 2019 um 8:40

    Hallo,

    ich bin gestern Nacht 2x hintereinander über eine Rote Ampel gefahren..
    Für mich war es beide male Gelb, laut der Polizei hinter mir, waren die Ampeln aber schon ganz knapp auf Rot (also unter 1sec).
    Normal wäre das ja 1 Punkt & 90€.
    Muss ich mit einer härteren Strafe rechnen, dadurch, dass es 2 Ampeln waren?

    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2019 um 17:19

      Hallo Philipp,

      das ist abhängig vom Einzelfall. Möglicherweise kann Sie ein Anwalt der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, dahingehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Mario
    Am 4. Februar 2019 um 17:24

    gestern stand ich an der Ampel der Kreuzung und wollte links abbiegen. Nun wurde die Ampel für die Spur neben mir grün und ich nahm dies aus Versehen als Impuls zum Losfahren an. Als ich nun 1-2 Meter von meiner Ausgangsposition entfernt war hupte der Autofahrer hinter mir, um mich auf den Fehler aufmerksam zu machen. Ich kam dann zum Stillstand und fuhr einige Sekunden später als das tatsächliche Grün für mich galt weiter. Nun ist aber ungewiss, ob ich in dieser Situation geblitzt wurde, da ich nicht feststellen konnte, ob der Blitzer mich erfasst hat. Ich weiß jetzt nicht, ob in nächster Zeit eine Strafe auf mich wartet oder nicht. Ich habe auch schon im Bußgeldkatalog nachgesehen, aber leider ist dieser Fall nicht konkret aufgelistet. Hatten Sie schon Erfahrungen mit solchen Fällen gemacht und können Sie mir sagen wie dies geahndet wird?

  13. Moritz
    Am 18. Oktober 2018 um 13:58

    Ich bin heute bei einer roten Ampel am Stau vorgefahren, wobei dort alle standen und es keinerlei Gefährdung gab. Neben mir stand ein LKW und fand es gar nicht Ok. Als es grün wurde hat er gas gegeben und mich von meiner Bahn abgedrängt und hat wärend des fahren ein Bild von mir gemacht.
    Daher meine frage was kann auf mich zukommen wenn ich angezeigt werde?

  14. Rumpel
    Am 25. Juni 2018 um 11:05

    Ich habe heute morgen eine definitiv grüne Ampel Überfahren. Leider kam der Verkehr dem ich folgte zum erliegen. (vermutlich da es weiter vorne einen Spurwechsel gab). Ich musste also auf der Kreuzung abbremsen und kurz stehen bleiben. Beim abfahren von der Kreuzung wurde ich dann von einem festinstallierten Blitzer Photographiert.

    Es gab werde eine Gefährdung noch ein übertreten der Geschwindigkeit.

    Was habe ich zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:15

      Hallo Rumpel,

      sollte Ihnen tatsächlich das Überfahren einer roten Ampel vorgeworfen werden, sind die Sanktionen der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” zu entnehmen. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Janusz
    Am 17. April 2018 um 22:12

    Ich stand am roten Ampel vor Fußgängerüberweg und bevor grün war bin ich durch gefahren
    Und würde ich geblitzt . Muss ich mit Fahrverbot rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 15:55

      Hallo Janusz,

      wie Sie der Tabelle entnehmen können, hängen die Sanktionen von vielen Faktoren ab. Da uns die genauen Umstände in Ihrem Fall nicht bekannt sind, können wir keine pauschale Aussage darüber machen. Allgemein gilt aber, dass ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn eine Gefährdung vorliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. henry
    Am 28. März 2018 um 8:20

    Hallo zusammmen,

    ich bin den tag an einem elektrischen grünpfeil über rot gefahren weil er kurz zuvor auf rot gesprungen war ( dort war leider nur der grünpfeil und wenn der ausgegangen ist ,war es nicht erst gelb sondern gleich rot ) Jetzt hab ich nächsten tag gesehen ,dass an der Ampel ein Schild war, dass der Vekehr videoüberwacht war ? Die Kameras waren Webcam ähnlich also meine Frage , sind das Kameras zur Überwachung des Straßenlage und Unfallklärung oder zum Aufnehmen von Rotlichtverstößen ????

    Danke im voraus!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:14

      Hallo Henry,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an die zuständigen kommunalen Behörden. Wir haben keine Kenntnis über den konkreten Zweck lokal installierter Kameras.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Florian H.
    Am 29. Januar 2018 um 15:40

    Hallo,

    Bisher habe ich noch keine Post bekommen. Folgendes hat sich zugetragen. Ich fuhr über eine Kreuzung und wurde zweimal geblitzt (älteres Blitzermodell) Später habe ich herausgefunden, dass hier Geschwindigkeit und Rotlicht geblitzt wird. Normalerweise überfahre ich keine roten Ampeln aber vielleicht habe ich es schlichtweg übersehen. Wenn nun weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht wahr (weder Fußgänger noch Auto o.ä.), tritt dann Automatisch eine Gefährdung nach §315C StGB ein? Blitzten diese Kombiblitzer auch zweimal bei Geschwindigkeit? Was würde mich bei Geschwindigkeit von unter 20 kmh zu schnell innerorts und Rotlicht (länger als eine Sekunde) erwarten? Ich bin total fertig und weiß nicht was ich jetzt machen soll. Meineswissens habe ich keine Punkte in Flensburg und wurde das letzte Jahr auch nicht geblitzt. Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 13:27

      Hallo Florian,

      die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß finden Sie unter dem Reiter “Bußgeldkatalog”. Auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/ finden Sie die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Um einen Rotlichtverstoß festzustellen, wird in der Regel zwei Mal geblitzt. Wann eine Gefährdung eintritt, wird je nach Einzelfall bewertet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sebastian
    Am 9. Januar 2018 um 17:18

    Hallo,
    meine Frau hat einen Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren bekommen… wobei ich gefahren bin!

    folgendes wird dort beschrieben:

    “Sie missachtete das Rotlich der Lichtanzeigeanlage:
    § 37 Abs. 2, § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO; 24 StVG; 132 BKat

    Vorwerfbare Rotzeit: 1.02s

    Beweismittel: Rotlichüberwachungsanlage und Foto”

    Was mich wundert ist, das der Paragraph einen “EINFACHEN Rotlichverstoß” anzeigt?

    Liege ich damit richtig?

    Da die Rotzeit ja 1,02s beträgt ist es ja eigentlich ein qualifizierter Rotlichtverstoß…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:42

      Hallo Sebastian,

      der Paragraph behandelt alle Arten von Rotlichtverstößen, also auch den qualifizierten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Anja
    Am 11. Oktober 2017 um 2:45

    Hallo,
    Hinter mir war ein Rettungswagen mit blaulicht aber ohne Sirene langsam fahrend im Rückspiegel zu sehen. Da ich an der nächsten kreuzung aber rechts abbiegen wollte, habe ich mich auch entsprechend eingeordnet. Auf dieser abbiegerspur war eine rote ampel, welche ich erst durch das annähernde blaulicht spät erkannte.
    Um dem Rettungswagen Platz zu machen, der auch rechts abbiegen wollte, und ich leider auch nicht mehr rechtzeitig an der haltelinie zum stehen gekommen wäre, bin ich langsam über die rote ampel gefahren und dahinter angehalten. Es waren sonst keine Fahrzeuge an dieser kreuzung.
    Muss ich mit einem Bußgeld rechnen oder habe ich in bezugauf den Rettungswagen richtig gehandelt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:19

      Hallo Anja,

      eine genaue Einschätzung ist uns leider nicht möglich. Warten Sie zunächst ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Sollte dies der Fall sein, können Sie Einspruch einlegen und dabei auf die Situation hinweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Lukas
    Am 22. August 2017 um 0:25

    Hi! Meine Mutter wurde gestern geblitzt als sie über Rot gefahren ist. Sie fuhr zu meinem Vater, der per Notfall ins Krankenhaus musste. Da sie also total überstresst und müde in einer Gegend fahren musste, die sie nicht kennt, hat sie es einfach nicht registriert, das die Ampel rot war. Nach ihren Angaben ist sie auch ziemlich langsam gefahren und die Ampel muss schon sehr lange rot gewesen sein.

    Könnt ihr mir bitte einen Rat geben?
    Ein Führerscheinverlust wäre heftig, da mein Papa aus gesundheitlichen Gründen ein halbes Jahr auch kein Auto fahren darf und sie immer zur Arbeit muss.

    Vielen Dank,
    Lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:07

      Hallo Lukas,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist hier der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Margit
    Am 7. Juni 2017 um 11:38

    Kann man eigentlich wegen Überfahrens einer roten Ampel von einem anderen Autofahrer oder Fußgänger angezeigt werden? Es gab keine Gefährdung.Wie ist das mit der Beweislast und hätte es Konsequenzen ?(Fahrzeug- Roller )

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 8:32

      Hallo Margit,

      ja das ist möglich. Allerdings entscheiden die Behörden, ob Sie dieser Anzeige folgen. Die Beweisbarkeit kann dann aber unter Umständen problematisch sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Arons
    Am 26. Mai 2017 um 12:49

    Hallo.
    Am Eingang zu der Kreuzung aufleuchtet rotes Licht . Ich habe keine Zeit zu stoppen, ging über die Haltelinie und da stand. Blitz war nur 1 Mal. Kann das sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:25

      Hallo Arons,

      wenn Sie die Haltelinie überfahren haben, kann es gut sein, dass Sie geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Nico
    Am 9. März 2017 um 13:18

    Wenn ich erst mit 26 km/h zuviel geblitzt wurde ausserhalb der Ortschaft und nach 10 Monaten mit 0,4 Sek Verzögerung eine Rote Ampel überfahren habe, gelte ich dann als Wiederholungstäter ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:21

      Hallo Nico,

      als Wiederholungstäter gelten Sie meistens erst, wenn Sie dieselbe Ordnungswidrigkeit zweimal oder öfter begangen haben. Dies ist bei Ihnen wahrscheinlich nicht der Fall. Im Zweifelsfall können Sie allerdings bei der zuständigen Behörde nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Konrad
    Am 28. Januar 2017 um 19:05

    Hallo liebes Team!
    Ich stand vor einer roten Ampel, zwei Fahrspuren gerade aus, meine Fahrtrichtung als Linksabbieger mit einer Ampel als Linksabbieger mit grünem Pfeil nach links markiert. Als die geradeaus Fahrspuren grün bekamen bin ich womöglich mit in die Kreuzung aber als Linksabbieger mit hinein gefahren, genau kann ich es nicht sagen, es kann auch sein das ich erst bei meiner Grünphase losgefahren bin. Auf jeden Fall war der Kreuzungsbereich nicht frequentiert, nur dumm ist es, dass zwei Fahrzeuge hinter mir ein Streifenwagen gestanden haben soll.

    Dieser Streifenwagen hielt mich 100 Meter später mit Blaulichtsignal an, zwei Beamte sprangen heraus, Kontrolle mit Tatvorwurf überfahren von einer roten Ampel. Frage: was ist mit dem hinter mir stehenden geschehen, ist er auch losgefahren und hat nichts zu erwarten, oder hat die Polizei ihn überholt um mich zu kontrollieren. Ist das gerecht, wenn einer möglicherweise falsch los fährt, auch das selbige zu tun? Ich habe meinen Beifahrer als Zeuge. Was habe ich zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 10:06

      Hallo Konrad,

      zum Hergang der Kontrolle und den hinter Ihnen stehenden bzw. fahrenden Fahrzeugen könne wir unsererseits keine Aussagen treffen. Wir dürfen auch keine Rechtsberatung durchführen und können den Vorgang dementsprechend nicht beurteilen. Hier wäre es eventuell ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten kann.

      In der Regel ist beim Überfahren einer roten Ampel mit einem Bußgeld ab 90 Euro und einem Punkt zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Lina
    Am 21. Januar 2017 um 13:12

    Hallo ich habe Sorge,ich habe Schöhn dritte Mallorca geblitzt von drei Tage ,das von 8 Monate Schöhn drittes mall habe ich erste mall nur geltshtrafe bezahlt zweite mall geltshtrafe mit 1monat Fahreverbot am. 4.01.2017 habe ich meine Furheshein zurück genommen aber Schöhn wieder geblitz.kann Sie mir helfen und Info geben habe ich noch keine Brief oder soo aber ich machemir vielleicht Sorge .ich warte Brief und geich bei anwalt hoffe ich das helft
    Ich bedanke mich und hoffe gibst eine Lösung ohne Farheverboten.
    Mit freundliche größen Lina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 12:40

      Hallo Lina,

      bei so vielen Tatbeständen ist das Strafmaß leider nur schwer vorhersehbar. Warten Sie am besten die Bescheide ab und besprechen Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Tanja
    Am 4. Januar 2017 um 15:11

    Ich bin fahranfängerin und somit in der Probezeit ,
    ich bin über rot gefahren.die rotphase Dauer schon mehr als eine sek.Meine Frage ist was wird auf mich zu kommen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 9:46

      Hallo Tanja,

      wird innerhalb der Probezeit über eine rote Ampel gefahren, droht eine zweijährige Verlängerung. Zudem muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Ferner fällt ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro an sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Dori
    Am 22. November 2016 um 18:01

    Ich habe heute an einer grossen Kreuzung gestanden, 2 Spuren geradeaus und eine Rechtsabbiegerspur. Ich stand auf der rechten Spur. Die Ampel war rot. Die beiden Spuren geardeaus müssen grün gewesen sein, denn die Autos fuhren. Irgendwie war ich dadurch abgelenkt. Eigentlich schalten beide Ampeln zeitversetzt, aber ich war der Meinung dass auch die Rechtsabbiegerampel grün wurde und fuhr los. Ich lies die Fussgänger die Strasse passieren, weil sie ja auch grün hatten. Das Auto hinter mir fuhr auch noch. Im Rückspiegel sah ich dann an dieser Ampel die Polizei stehen, die nicht gleich abbog. Das wunderte mich und nun glaube ich, daß ich definitiv bei Rot gefahren bin. Die Polizei ist aber noch eine ganze Weile hinter uns hinterher gefahren, hat uns aber nicht angehalten, obwohl ich denke, sie den Rotlichtverstoß gesehen haben, denn ich musste ja warten, bis die Fussgänger drüber waren. Ich gehe mal davon aus, dass mich jetzt ein Bußgeldbescheid von 200 Euro, 2 Punkten und Fahrverbot erwartet. Liegt in diesem Fall zusätzlich eine Gefährdung vor? Kann die Polizei mir das vorwerfen wegen der Fußgänger?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2016 um 11:55

      Hallo Dori,

      eine Gefährdung liegt nur vor, wenn Sie potentiell jemanden oder etwas beschädigen konnten, es allerdings nicht zu einem Schaden kam. Kam es also zu keiner “brenzligen” Situation, sollte der Vorwurf der Gefährdung nicht haltbar sein. Sie haben die Fußgänger auch nicht behindert sondern durchgelassen. Möglich ist aber, dass Sie bei Rot gefahren sind. In diesem Fall könnte die Polizei Ihr Nummernschild notiert haben. Außerdem wird die Rotphase bereits länger als eine Sekunde gedauert haben – möglich wären daher ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Sie sollten aber abwarten, ob Sie ein Bußgeldbescheid erreicht. Was Sie beschreiben, könnte die Voraussetzungen eines Mitzieheffekts erfüllen. Möglicherweise empfiehlt sich dann der Weg zum Anwalt, sollten Sie das Fahrverbot umgehen wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Ahmad
    Am 18. Oktober 2016 um 20:48

    Ich bin leider über eine Roteampel gefahren und wurde geblitzt :( bin in der Probe…
    es war noch gelb und dann plötzlich rot…
    Aufjedenfall unter 1 sek.
    muss ich zum Aufbauseminar oder kommt nur ein Bußgeld und ein Punkt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 9:54

      Hallo Ahmad,

      das Überfahren einer roten Ampel ist ein A-Verstoß. Ihre Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und Sie müssen zum Aufbauseminar. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt und 90 Euro Bußgeld.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • ALi
        Am 13. Dezember 2018 um 13:57

        hallo,
        bei mir ist der Bußgeldbescheid angekommen und drin steht 99 Euro + 1 Punkt. allerdings meine Probezeit ist seit letztem Jahr schon auf 4 Jahren verlängert worden und Aufbauseminar habe ich auch gemacht ( das war wegen 24 km/h schnell gefahren)
        was muss ich jetzt erwarten. muss ich MPU machen ?

        ich danke Ihnen

  29. Matze
    Am 23. September 2016 um 15:04

    Ich habe ein Schreiben zur Anhörung erhalte, da ich eine rote Ampel überfahren habe. Die Zeitangaben sind hier immer mit kleiner 1sek. und größer 1 sek. angegeben. Wie gehe ich damit um, wenn die Zeitüberschreitung mit genau 1,00 Sekunden angegeben ist?
    Muss ich da mit einem Fahrverbot rechnen oder bewege ich mich noch im Bußgeldbereich?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. September 2016 um 9:17

      Hallo Matze,
      in der Regel sollte dies als einfacher Rotlichtverstoß gewertet werden, da die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde auf Rot stand. Dies würde ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg für Sie bedeuten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Mehmet
    Am 7. September 2016 um 13:59

    Letzte monat war ich mit lkw unterwegs am düsseldorf nacht ich musste gerade aus fahren und ampel war schon rot ich bin stehen geblieben 10 sekunden oder so ich habe linke ampel geguckt pfeil von rot auf grün geworden hat mich irretiert hab gedacht ok ich kann jahren hab lkw gerollt geblitz sofort stehen geblieben sofort rückwärts gerollt wieder geblitz kann man was ma hen also bis heute habe ich nix bekommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 9:19

      Hallo Mehmet,

      wenn Sie nicht in den Schutzraum hinter der Ampel vorgedrungen sind, handelt es sich maximal um einen Haltelinienverstoß (10 Euro). Handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß (200 Euro, 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot) könnten Sie ggf. mit einem Anwalt das Fahrverbot aufgrund von Augenblicksversagen umgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Rote Ampel überfahren: Welches Bußgeld droht?
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