Vorfahrt und Vorfahrtsregeln: Was gilt dabei?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 16 Minuten

Bußgeldkatalog Vorfahrt

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
An eine Vorfahrts­straße zu schnell heran­gefahren10 €eher nicht
Die Regelung zur Vor­fahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet eher nicht
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung100 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung120 €1Hier prüfen **
Stoppschild über­fahren
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung100 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung120 €1Hier prüfen **
An der Halte­linie nicht gehalten10 €eher nicht
Zu schnell an einen Ze­bra­streifen heran­gefahren, obwohl ein Fuß­gänger diesen nutzen wollte80 €1Hier prüfen **

Der große Ratgeber zu Vorfahrtsvergehen auf den Straßen

vorfahrtsschild
Vorfahrtsschild: Dieses Verkehrsschild sagt Ihnen, dass Sie auf der Hauptstraße fahren

Im Straßenverkehr ist die Vorfahrtsregel besonders wichtig, um sicher sein Ziel zu erreichen. Doch längst nicht jeder Verkehrsteilnehmer hält sich daran. Egal ob wissentlich oder aus Versehen missachten immer wieder Fahrzeugführer rechts vor links, übersehen eine Vorfahrtstraße oder es wird ein Stoppschild überfahren.

Doch welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog zur Vorfahrt vor? Welche sind überhaupt die wichtigsten Vorfahrtsregeln und welche Konsequenzen sieht die Bußgeldtabelle vor, wenn es wegen der Vorfahrtsmissachtung zu einem Unfall kommt? Antworten auf diese Fragen und viele weitere wichtige Tipps und Informationen rund um das Thema Vorfahrt im Straßenverkehr finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Vorfahrt & Vorfahrtsregeln

Was ist der Unterschied zwischen Vorrang und Vorfahrt?

Die Frage nach der Vorfahrt stellt sich, wenn sich zwei Fahrbahnen kreuzen. Es geht hier also darum, wer zuerst fahren darf. Vorrang hingegen bezieht sich auf die Reihenfolge in bestimmten Situationen im Verkehr. An einem Zebrastreifen müssen Kraftfahrer zum Beispiel warten, da Fußgänger Vorrang haben.

Welche Verkehrsschilder regeln die Vorfahrt?

Unter anderem regeln die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren), 206 (Stoppschild), 301 (einmalige Vorfahrt), 306 (Vorfahrtstraße) und 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr), wer Vorfahrt hat. Ansonsten kann dies durch Ampeln oder die Regel „Rechts vor links“ festgelegt sein.

Wie werden Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln sanktioniert?

Halten Sie sich nicht an die Vorschriften zur Vorfahrt, können Verwarnungs- bzw. Bußgelder zwischen 10 und 120 Euro fällig werden. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. Welcher Verstoß wie geahndet wird, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Vorfahrtsregeln: Korrektes Verhalten im Straßenverkehr

Das Beherrschen sowie die Berücksichtigung der Vorfahrtsregel ist im Straßenverkehr besonders wichtig. Wird die Vorfahrt missachtet, ein Stoppschild überfahren oder Rechts vor Links nicht beachtet, kann es schnell zu folgenschweren Unfällen kommen, die nicht nur einen Blechschaden nach sich ziehen können.

Entsprechend muss jeder Verkehrsteilnehmer wissen, wann man selber Vorfahrt hat und wann man Vorfahrt gewähren muss. Da viele Autofahrer die ein oder andere Vorfahrtsregel im Laufe der Zeit vergessen haben, dient folgende Auflistung und Erklärung der wichtigsten Regeln zur Vorfahrt als Auffrischung.

Allgemeines zur Vorfahrtsregelung

Mit Hilfe der verschiedenen Vorfahrtsregeln im Verkehrsrecht lässt sich der Straßenverkehr an Kreuzungen und Einmündungen abwickeln.

In Deutschland, sowie den meisten Ländern mit Rechtsverkehr, gilt grundsätzlich rechts vor links. Demnach hat der von rechts Kommende Vorfahrt, der andere ist in der Wartepflicht.

Neben der Rechts-vor-Links-Regelung wird die Vorfahrt durch entsprechende Verkehrsschilder geregelt. Hier ist es wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen genau erkennen können, welche Vorfahrtsregel und welche Straße die Vorfahrtstraße ist. Dabei gibt es immer

  • ein positives Verkehrszeichen (Vorfahrt) und
  • ein negatives Verkehrszeichen (Wartepflicht).

In vielen Fällen verdeutlicht eine Fahrbahnmarkierung die Wartepflicht, wie beispielsweise die Haltelinie beim Stoppschild.

Was bei einem Rückstau an Kreuzungen zu tun ist, wird im nachfolgenden Video erläutert:

Was ist bei einem Rückstau an Kreuzungen zu  tun? Mehr dazu in unserem Video.
Was ist bei einem Rückstau an Kreuzungen zu tun? Mehr dazu in unserem Video.

Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang?

In der StVO wird zwischen Vorfahrt und Vorrang differenziert, doch was ist überhaupt der Unterschied?

  • Die Vorfahrt bezieht sich immer auf eine Verkehrssituation an sich kreuzenden Fahrbahnen (Querverkehr), wo sich die Fahrtlinien der Fahrzeuge kreuzen, berühren oder sehr nahe kommen.
  • Von Vorrang ist hingegen in allen anderen Situationen (Längsverkehr), in denen die Reihenfolge geregelt werden muss, die Rede. Auch beim Aufeinandertreffen von Kraftverkehr und Fußgängerverkehr handelt es sich um Vorrang. Fußgänger haben beispielsweise auf Zebrastreifen Vorrang.

Wichtige Vorfahrtsregeln

Auch Fahradfahrer haben sich an die StVO und die Vorfahrtsregeln zu halten
Auch Fahradfahrer haben sich an die StVO und die Vorfahrtsregeln zu halten

In der StVO und im Verkehrsrecht werden Vorfahrt und Vorrang durch verschiedene Paragraphen geregelt. Im Folgenden finden Sie einen Auszug der wichtigsten Verkehrsregeln, die Sie als Verkehrsteilnehmer unbedingt wissen müssen. Die Regeln gelten aber nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger und Radfahrer, die laut StVO mit dem Kraftverkehr gleich behandelt werden. Doch wann ist Vorfahrt zu gewähren? Welche Besonderheit gibt es bei der Vorfahrt?

Vorfahrtsregel rechts vor links

In einer ungeregelten Verkehrssituation gilt „rechts vor links“. Eine ungeregelte Situation ergibt sich, wenn keine Schilder zu sehen sind. Die Rechts-vor-links-Regel besagt, dass der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat, während der von links kommende Verkehrsteilnehmer wartepflichtig ist. Diese Rechts-vor-links-Regel findet man oft an Kreuzungen in Wohngebieten. Im Paragraph 8 der StVO heißt es wie folgt:

An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. Das gilt nicht,

  • wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
  • für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Aber auch bei Grundstücksausfahrten, abgesenkten Bürgersteigen, auf Seiten- und Parkstreifen und im verkehrsberuhigten Bereich (siehe Vorfahrtsregel beim Einfahren und Anfahren) gibt es Besonderheiten. Hier besteht beim Einordnen in den fließenden Verkehr Wartepflicht.

Möchte man nach links abbiegen, hat das entgegenkommende Fahrzeug immer Vorrang. Sollte das entgegenkommende Fahrzeug ebenfalls nach links abbiegen wollen, fahren beide Verkehrsteilnehmer unter gegenseitiger Rücksichtnahme voreinander vorbei.

Vorfahrtsregel beim Einfahren und Anfahren

Die StVO regelt die Vorfahrt auch beim Einfahren und Anfahren ganz genau, wobei Folgendes zu beachten ist:

Wer

  • aus einem Grundstück,
  • aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2) oder
  • aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1/325.2)

auf die Straße oder

  • von anderen Straßenteilen oder
  • über einen abgesenkten Bordstein hinweg

auf die Fahrbahn einfahren oder

  • vom Fahrbahnrand

anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man in den oben genannten Verkehrssituationen beim Einfahren oder Anfahren anderen Verkehrsteilnehmern – auch Radfahrern und Fußgängern – immer die Vorfahrt gewähren muss.

Vorfahrtsregel beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Mit Einschränkung gilt, dass Linksabbieger bzw. allgemein abbiegende Fahrzeuge dem entgegenkommenden Verkehr und Radfahrern, Fußgängern und Schienenfahrzeugen, die sich in der gleichen Richtung fortbewegen, Vorrang gewähren müssen.

Vorfahrtsregel im Kreisverkehr

Befindet sich bei der Einmündung eines Kreisverkehrs ein entsprechendes Vorfahrt gewähren-Schild (Zeichen 205), hat der Verkehr auf der Fahrbahn des Kreisverkehrs Vorfahrt. Zudem ist bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr die Benutzung des Blinkers verboten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein rechts blinkendes Fahrzeug vermittelt, dass der Kreisverkehr auch wirklich bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden soll und dass der Blinker nicht noch vom Einfahren aktiv ist.

Befindet sich am Kreisverkehr kein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen, dann gilt bei der Einfahrt die Rechts vor Links-Regelung. Demnach müssen die Fahrzeuge im Kreisverkehr dem einfahrenden Verkehr Vorfahrt gewähren und sind somit wartepflichtig.

Vorfahrtsregel bei komplexen Ampelanlagen
Bei komplexen Ampelanlagen richtet sich die Vorfahrt nach den Ampelsignalen
Bei komplexen Ampelanlagen richtet sich die Vorfahrt nach den Ampelsignalen

Bei Verkehrskreuzungen mit unterschiedlichen Ampelsignalen für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, muss sich jeder Verkehrsteilnehmer nach den jeweiligen Signalen richten. So darf sich ein Radfahrer, dessen Ampel bereits Rot gezeigt hat, nicht auf das grüne Signal für die Fußgänger berufen und die Straße überqueren. Er befindet sich in solch einer Situation im Unrecht.

Doch gerade an Ampeln dürfen sich Fahrzeugführer nicht darauf verlassen, dass Radfahrer und Fußgänger die Ampelsignale ordnungsgemäß befolgen. Viele überqueren trotz Rot noch schnell die Straße und sorgen somit unnötig für eine erhöhte Gefahrensituation. Daher müssen Fahrzeugführer immer damit rechnen, dass Radfahrer und Passanten trotz Rot die Fahrbahn betreten.

Vorfahrtsregel bei defekter Ampelanlage

Kommt es zum Ausfall einer Ampel, gibt es drei Szenarien, die die Vorfahrt regeln:

  • es gelten die zusätzlich zur Ampel aufgestellten Verkehrszeichen
  • sollten keine zusätzlichen Verkehrszeichen vorhanden sein, wird die Vorfahrt durch die Rechts vor Links Regel geregelt
  • Polizisten sind vor Ort und regeln den Verkehr durch entsprechende Handzeichen
Vorfahrtsregel beim Abbiegen

Die Regelung der Vorfahrt beim Abbiegen ist klar und deutlich. So gilt:

Jeder Verkehrsteilnehmer, der abbiegen will, muss warten, bis diejenigen, die geradeaus fahren oder gehen, die Straße überquert haben.

Die Realität sieht aber oftmals anders aus und gerade Autofahrer übersehen immer wieder querende Fußgänger oder Radfahrer. Ein klarer Verstoß gegen die StVO für den der Bußgeldkatalog auch eine entsprechende Strafe vorsieht. Auch beim Abbiegen an einer grünen Ampel gilt immer, das die Verkehrsteilnehmer, die bei Grün geradeaus die Straße überqueren immer Vorfahrt bzw. Vorrang haben.

Vorfahrtsregel auf Autobahn
Vor allem auf der Autobahn sollten Fahrer wegen der hohen Geschwindigkeiten die Vorfahrtsregelungen strikt einhalten
Vor allem auf der Autobahn sollten Fahrer wegen der hohen Geschwindigkeiten die Vorfahrtsregelungen strikt einhalten

Auch beim Einfahren auf die Autobahn muss die Vorfahrtsregel berücksichtigt werden. Hierbei gilt, dass der fließende Verkehr auf der Autobahn gegenüber dem einfahrenden Verkehr immer Vorfahrt hat. Auf dem Beschleunigungsstreifen muss die Geschwindigkeit beim einfahrenden Fahrzeug soweit dem fließenden Verkehr auf der Autobahn angepasst werden, dass man diesen beim Einfahren nicht behindert.

Wenn die Spur des Beschleunigungsstreifens aufgrund eines sehr starken Verkehrsaufkommens für das Einordnen nicht ausreicht, sollten Sie – wenn möglich – auf dem Streifen weiter fahren. Unter keinen Umständen anhalten und warten bis eine Lücke frei wird. Denn ein stehendes Fahrzeug stellt vor allem für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn ein extrem gefährliches Risiko dar, da sich der Verkehr hier mit hohen Geschwindigkeiten jenseits der 80 oder 100 km/h und mehr fortbewegt

Vorfahrtsregel auf (abknickender) Vorfahrtsstraße

Wer sich auf einer Vorfahrtsstraße befindet, hat – wie die Namensgebung verdeutlicht – vor einmündenden Straßen Vorfahrt. Doch der Verlauf einer Vorfahrtsstraße ist längst nicht immer gerade, wobei es für eine abknickende Vorfahrtsstraße ein spezielles Straßenschild gibt. Hier müssen Besonderheiten berücksichtigt werden und es ist große Vorsicht geboten. Schließlich werden die Verhaltensvorschriften bei einer abknickenden Vorfahrt von vielen Autofahrern falsch interpretiert, was vor allem das Blinken betrifft. Die Folge ist, dass es zu Missverständnissen unter den Verkehrsteilnehmern kommt, die in Gefahrensituationen oder Verkehrsunfällen enden.

Folgende Regeln und Tipps zeigen, wie man sich auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße richtig verhält:

  • Wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, muss den Blinker für die entsprechende Richtung setzen.
  • Wer die abknickende Vorfahrtsstraße in gerader Fahrtrichtung verlässt, darf nicht blinken. Sonst könnte es zu Irritationen bei anderen Verkehrsteilnehmern kommen.
  • Wer weder der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt noch diese in gerader Fahrt als Geradeaus-Fahrer verlässt, ist ein Links- oder Rechtsabbieger und muss hierfür entsprechend den Blinker in Fahrtrichtung betätigen.
  • Wer von einer nach links abknickenden Vorfahrtsstraße geradeaus weiterfährt, muss auf an der rechten Seite fahrende Zweiräder, die der Vorfahrtsstraße folgen wollen, achten und darf diese nicht gefährden.

Etwas komplizierter ist die Situation, wenn gleich mehrere Straßen in eine abknickende Vorfahrtsstraße einmünden. Hierbei bildet der gesamte Straßenbereich eine Kreuzungseinheit. Es muss für jeden Verkehrsteilnehmer klar sein, dass der von der untergeordneten Straße Einfahrende in der Wartepflicht ist, wenn auf der Vorfahrtsstraße andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind und Verkehr herrscht.

Aber wie verhält man sich richtig, wenn von jeder untergeordneten Straße Fahrzeuge in den Kreuzungsbereich einfahren? In diesem Fall wird die Vorfahrt durch „Rechts vor Links“ geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf der einen Straße ein Stoppschild und auf der anderen das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt ist. Dennoch gilt in solch einer Situation immer erhöhte Vorsicht. Man sollte sich nie darauf verlassen, dass der oder die anderen Verkehrsteilnehmer die Rechts-vor-links-Regel beachten.

Wer sich die genannten Tipps zu Herzen nimmt und diese beachtet, der dürfte beim Fahren in diesen Bereichen keine großen Probleme haben.

Vorfahrtsregel: Sonderrechte bei blauem und gelbem Blinklicht
polizei vorfahrt
In der StVO genießt zum Beispiel die Polizei Sonderrechte, besonders wenn sie im Aufrag ihrer Behörde und mit Blaulicht unterwegs sind

In der StVO genießen bestimmte Fahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zolldienst) Sonderrechte. Sie sind von der Einhaltung der Verkehrsvorschriften befreit, insofern dies zur Erfüllung ihrer spezifischen hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich ist.

Im Falle eines sich im Einsatz befindlichen Einsatzfahrzeuges mit blauem Blinklicht (und Martinshorn) gilt, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn zu schaffen haben.

Diese Sonderregelung hat entsprechend auch Einfluss auf das Thema Vorfahrt und Vorrang. Einsatzfahrzeuge haben generell Vorrang, wobei sie einer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nachkommen müssen. Wer als normaler Verkehrsteilnehmer nicht die Möglichkeit hat, sofort die Bahn frei zu schaffen, ist angehalten, andere Verkehrsregeln und geltendes Verkehrsrecht zu übertreten – aber natürlich immer unter der Wahrung der nötigen Vorsicht.

Als typisches Beispiel kann eine rote Ampel aufgeführt werden, an der es in diesem Fall erlaubt ist, vorsichtig und nur soweit über die rote Ampel zu fahren, dass das Einsatzfahrzeug genügend Platz zum Passieren hat.

Das gelbe Blinklicht signalisiert dagegen immer nur eine Gefahrenstelle. Es kann direkt von Fahrzeugen oder ortsfest (z.B. an einer Baustelle) verwendet werden. Eine Verwendung an Fahrzeugen ist nur dann zulässig, wenn

  • vor Arbeits- oder Unfallstellen,
  • vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Länge oder Breite
  • vor Fahrzeugen mit ungewöhnlich langer oder breiter Ladung oder
  • vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen ist.

Für das gelbe Blinklicht gibt es im Sinne der Vorfahrt jedoch keine besondere Regelungen.

Vorfahrt missachtet: Welche Strafen drohen laut Bußgeldtabelle?

Vielen Verkehrsteilnehmern ist es gar nicht bewusst, dass im Bußgeldkatalog zur Vorfahrt empfindliche Strafen für Vorfahrtsverletzungen ausgesprochen werden und oft ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird. Zudem drohen bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Punkte in Flensburg und oftmals auch ein Fahrverbot.

Wer die Vorfahrt missachtet, muss laut Bußgeldrechner mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Klingt auf den ersten Blick nicht viel, doch die Strafe kann sich ganz schnell und deutlich verschärfen, denn wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und dieser dadurch gefährdet wurde, dann sehen der Bußgeldkatalog und die Bußgeldtabelle eine Strafe von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor. Das gleiche Strafmaß gibt es für das Überfahren eines Stoppschilds.

Wird gegen den Täter der Vorwurf eines grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Begehens erhoben, bewegt man sich in der Straßenverkehrsgefährdung. In diesem Fall drohen laut Bußgeldrechner drakonische Strafen, wobei je nach Tatbegehung neben einer Geldstrafe und dem Führerscheinentzug auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren in Betracht kommt.

Das hohe Strafmaß der Bußgeldtabelle für Vorfahrtsvergehen hat aber ihren Sinn, da gerade Vorfahrtsverletzungen zu schweren Unfällen führen können.

Dennoch kann es sich für einen Täter durchaus lohnen, bei einem Bußgeldbescheid wegen der Verletzung der Vorfahrt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zur Prüfung zu konsultieren. Gleiches gilt natürlich auch für Opfer, zumal bei einem Unfall auch Schadenersatzansprüche gestellt werden können.

Im Folgenden finden Sie die Tatbestände und die jeweiligen zu erwartenden Strafen im Bußgeldbescheid für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregel aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (Stand 2013):

  • An eine bevorrechtigte Straße/Vorfahrtstraße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren: 10 Euro Bußgeld
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert: 25 Euro Bußgeld
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Beim Einfahren (bspw. von einem Grundstück) Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet: 75 Euro, 1 Punkt
  • Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • An der Haltelinie nicht gehalten: 10 Euro Bußgeld
Bußgeldkatalog Vorfahrt
Die Missachtung der Vorfahrtsregelungen kann zu hohen Bußgeldern führen

Die Verkehrsampel regelt ebenfalls die Vorfahrt, wobei hier im Vergleich zu den Bußgeldern bei klassischer Vorfahrtsmissachtung der Rechts-vor-Links-Regelung sowie der Vorfahrtsmissachtung in Kombination mit Verkehrsschildern oder allgemein geltendem Verkehrsrecht noch einmal deutlich intensivere Strafen im Bußgeldbescheid für Verstoße drohen. Dabei muss auch unterschieden werden, wie lange die Ampel schon Rot zeigte. Ab einer Rotphase von 1 Sekunde erhöht sich das Strafmaß im Bußgeldkatalog.

  • Rotlicht missachtet: 90 Euro, 1 Punkt
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)
  • Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)
  • Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde mit Gefährdung: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)
  • Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)

Vorfahrt missachtet: Was passiert bei einem Unfall?

Einem anderen die Vorfahrt genommen, ein Stoppschild überfahren oder zu spät über die Ampel gefahren und schon droht ein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Im Schnitt erleidet jeder Autofahrer alle fünf Jahre einen Verkehrsunfall.

Der Unfallverursacher muss für entstandene Sach- und Personenschäden haften bzw. die Haftpflichtversicherung des von ihm benutzten Fahrzeugs. Tragen mehrere Verkehrsteilnehmer die Schuld an einem Unfall, wird die Haftung zwischen den Beteiligten aufgeteilt und eine sogenannte Haftungsquote gebildet.

Unfall nach Missachtung der Vorfahrt: Wer haftet wann und wie?

Doch was passiert im Speziellen, wenn es aufgrund von Missachtung von Vorfahrtsschildern oder der Rechts vor Links Regel zu einem Unfall gekommen ist? Wie sieht es hier mit der Schuldfrage und Haftung aus?

  • Tagtäglich ereignen sich auf deutschen Straße viele Verkehrsunfälle, weil die Regel Rechts vor Links oder ein vorfahrtregelndes Verkehrsschild übersehen bzw. missachtet wurde. Im Falle eines Unfalls haftet der Fahrer, der seiner Wartepflicht nicht nachgekommen ist, voll.
  • Etwas anders sieht die Sachlage aus, wenn der Vorfahrtsberechtigte vor dem Unfall durch eine irreführende Fahrweise aufgefallen ist. Wurde beispielsweise der Blinker gesetzt, aber trotzdem geradeaus weitergefahren, wird der Vorfahrtsberechtigte zur Hälfte haftbar gemacht.
  • Sollte der vorfahrtsberechtigte, blinkende Geradeaus-Fahrer zuvor auch noch die Geschwindigkeit gedrosselt haben, wird sich der Haftungsanteil sogar noch erhöhen. Durch die Tempodrosselung wird die Absicht vermittelt, dass tatsächlich abgebogen werden soll. Es kann durchaus passieren, dass der Fahrzeugführer durch diese Fahrweise zur vollen Haftung herangezogen wird.
  • War der Vorfahrtberechtigte zum Zeitpunkt des Unfalls zu schnell unterwegs, muss dieser mit einer anteiligen Haftung rechnen. Der Haftungsanteil ist abhängig von dem Grad der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung und vergrößert sich bei steigender Geschwindigkeit. Wird beispielsweise während der Nacht mit über 100 km/h durch die Innenstadt gerauscht und kommt es zu einem Zusammenstoß, muss der Temposünder auch bei eigener Vorfahrt voll für den Schaden haften.
  • Der Haftungsanteil steigert sich auch bei sonstigem Fehlverhalten des Vorfahrtberechtigten, wenn dieser beispielsweise einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot begangen hat oder die Fahrt gar unter Drogen- und / oder Alkoholeinfluss stattgefunden hat.

Unfall nach Missachtung der Vorfahrt an Ampel: Wer haftet wann und wie?

Wer noch schnell bei gelb über die Ampel fährt und die Vorfahrt missachtet, der riskiert schnell einen Unfall
Wer noch schnell bei gelb über die Ampel fährt und die Vorfahrt missachtet, der riskiert schnell einen Unfall

An Ampelkreuzungen kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen, weil Autofahrer das Signallicht nur unzureichend beachten oder noch schnell bei Gelb oder gerade erst begonnener Rotphase über die Ampel donnern. Doch wie sieht es mit der Haftung und der Schuldfrage aus? Auch hier gibt es einige Besonderheiten.

  • Wer eine rote Ampel überfährt und infolge dessen einen Unfall verursacht, haftet allein für den Unfallschaden. Eine Ausnahme dieser Regelung kommt aber in Betracht, wenn der durch Grünlicht vorfahrtberechtigte Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in die Kreuzung eingefahren ist.
  • Kommt es zu einem Unfall, zwischen einem Fahrer, der während der Gelbphase die Kreuzung befahren hat, da ein rechtzeitiges Halten nicht möglich war, und einem anderen Fahrzeugführer, muss der andere Fahrzeugführer voll für den entstandenen Schaden haften. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Dauer der Gelbphase der Ampel immer richtig bemessen ist und somit der andere Fahrer zwangsläufig zu schnell gefahren sein muss und dabei seine Wartepflicht beim Einfahren in die Kreuzung nicht eingehalten hat.
  • Anders sieht die Sachlage jedoch aus, wenn der bei Gelb fahrende Fahrzeugführer noch ausreichend Zeit zum Abbremsen gehabt hätte oder gar bei sehendem Gelbsignal noch einmal auf das Gaspedal gedrückt hat, um noch die Ampel zu „erwischen“. Der Gelb-Fahrer muss bei dieser Konstellation mit einem erhöhten Haftungsanteil rechnen, im schlimmsten Fall droht sogar die Alleinhaftung.
  • Ist es den Unfallbeteiligten nicht mehr möglich, genau zu klären, welches Signal die Ampel zum Unfallzeitpunkt angezeigt hat, kommt es zu einer Teilung der Haftung. Diese Regel tritt auch in Kraft, wenn es zwischen einem einfahrenden Fahrzeug und einem Kreuzungsräumer (darunter versteht man einen Fahrer, der bei Grün in den Kreuzungsbereich einfuhr, dann aber aufgrund eines Rückstaus warten musste und erst während der Grünphase des kreuzenden Verkehrs die Straße räumen kann) zu einem Zusammenstoß kam. Während der Kreuzungsräumer den seitlichen Verkehr falsch eingeschätzt hat, hat der Einfahrende die Vorfahrt des Kreuzungsräumers missachtet.

Stoppschild: Wichtige Informationen zu Regeln und Bußgeld

stoppschild überfahren
Schon kleinen Kindern ist das Stoppschild ein begriff

Stopp! Vorfahrt gewähren und auf Vorfahrt achten! Die Bedeutung des Stoppschilds dürfte auch schon Kleinkindern bekannt sein. Aufgestellt werden Stoppschilder immer an besonders gefährlichen Kreuzungen und sie signalisieren dem Verkehrsteilnehmer, dass man an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt hat, sondern man zwingend anhalten muss und Vorfahrt zu gewähren ist.

Die Besonderheit beim Stoppschild ist, dass es sich hierbei um das einzige, offizielle und international anerkannte Verkehrszeichen handelt. Dank der charakteristischen Form mit seinen acht Ecken wird unabhängig von der jeweiligen Landessprache die Bedeutung des Verkehrszeichens erkannt und es ist zudem auch dann noch immer zu erkennen, wenn die Oberfläche des Schildes verschmutzt, beschädigt oder von Schnee bedeckt ist.

Richtiges Verhalten am Stoppschild

Die StVO gibt die richtige Verhaltensweise an einem Stoppschild vor. Dabei gilt, dass jedes Fahrzeug zwingend an der Haltelinie anhalten muss – auch wenn man sich in einer Fahrzeugkolonne befindet. Wenn keine Haltelinie vorhanden ist, müssen Verkehrsteilnehmer an einer Stelle anhalten, von der in die kreuzende Straße eingesehen werden kann, um diese zu überblicken. Entsprechend ist von der sogenannte Sichtlinie die Rede. Nach dem Anhalten ist Vorfahrt zu gewähren.

Wie bei allem Vorfahrtszeichen gilt auch beim Stoppschild, dass Signale bzw. Zeichen einer in Betrieb befindlichen Ampel oder eines Verkehrspolizisten Vorrang vor dem Schild haben.

Richtiges Verhalten am Stoppschild mit Haltelinie

Handelt es sich um ein Stoppschild in Verbindung mit einer Haltelinie, bleibt man 3 Sekunden hinter dieser Linie stehen. Als Faustregel für die Stoppzeit gilt, dass man wie folgt zählt: 21, 22, 23! Wichtig ist, dass die Räder des Fahrzeugs deutlich zum Stillstand kommen, denn selbst ein sehr langsames Überfahren der Haltelinie ohne Stopp-Manöver stellt einen Verstoß gegen die StVO dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wurde das unbedingte Haltegebot am Stoppschild nicht befolgt, muss man mindestens 10 Euro zahlen.

Sonderfall: Befindet sich die Haltelinie einige Meter vom Stoppschild bzw. der Kreuzung entfernt, ergibt sich ein Sonderfall. Das Problem ist, dass man von einer zu weit hinten platzierten Haltelinie nicht gut in eine Kreuzung einsehen und sich somit auch keinen Überblick über die Kreuzung verschaffen kann. In dieser Situationen tastet man sich nach dem Halt langsam an die Kreuzung an.

Ein vergleichbarer Sonderfall ergibt sich, wenn sich die Haltelinie an einer Straßenkreuzung mit Ampelanlage vor der eigentlichen Sichtlinie befindet und die Ampel außer Betrieb ist. Die StVO lässt offen, ob Verkehrsteilnehmer sowohl an der Haltelinie als auch an der Sichtlinie anhalten müssen.

Auch im deutschen Verkehrsrecht gibt es für diesen Sonderfall keine abschließende Klärung und es ist offen, ob ein einmaliges Halten ausreicht oder doch besser zweimal angehalten wird. Die Rechtsexperten geben aber dennoch den Rat, dass man an beiden Linien anhalten soll, um auf Nummer sicher zu gehen.

Richtiges Verhalten am Stoppschild ohne Haltelinie

Befindet sich an einer Kreuzung ein Stoppschild ohne Haltelinie, muss man sein Fahrzeug an der Sichtlinie zum Stehen bringen. Auch hier sollte der Stopp-Vorgang mindestens 3 Sekunden betragen. Die Sichtlinie befindet sich auf der Höhe, von der aus man in die Kreuzung vor der Einfahrt einen Einblick bekommt.

Stoppschild überfahren: Welche Strafen drohen?

Im Bußgeldkatalog wird der Tatbestand des Stoppschild überfahrens gesondert geregelt. Wie so oft im Bußgeldkatalog wird auch zwischen einer Missachtung des Stoppschilds sowie der Missachtung des Stoppschilds mit Gefährdung unterschieden. Entsprechend unterschiedlich fallen die Strafen aus.

  • Unbedingtes Haltegebot nicht befolgt (ohne Gefährdung oder Schädigung): 10 Euro Bußgeld
  • Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Vorfahrt missachtet in der Probezeit: Das droht Fahranfängern

Für Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind, kann ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregel weitreichendere Konsequenzen mit sich bringen. Doch womit müssen Führerscheinbesitzer in der Probezeit laut Bußgeldtabelle rechnen, wenn die Vorfahrt missachtet und der Verstoß polizeilich festgestellt wurde?

Unterschied zwischen A- und B-Verstößen

Bei den Verkehrsverstößen wird generell zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Diese können Auswirkungen auf die Probezeit haben. Im Folgenden wird verdeutlicht, in welche Kategorie eine Vorfahrtsverletzung fällt und mit welchen Konsequenzen Führerscheinneulinge rechnen müssen.

A-Verstöße: Was ist das?

Bei Verkehrsverstößen die der A-Gruppe angehören, handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung der Straßenverkehrsregeln. Hierzu zählen Verkehrsstraftaten wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung im Straßenverkehr. Aber auch bei Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise der Gefährdung anderer durch die Verletzung der Vorfahrt, falsches Überholen, Rotlichtverstöße oder ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß.

B-Verstöße: Was ist das?

Bei Verkehrsverstößen die der B-Gruppe angehören, handelt es sich um Zuwiderhandlungen gegen die StVO. Hierzu zählen beispielsweise die Behinderung von Radfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen, das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder eine Überschreitung der TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate.

Zudem gibt es noch Verkehrsdelikte, die unterhalb der Punktegrenze liegen und für die es somit auch keine Punkte in Flensburg gibt. Diese haben auf die Dauer der Probezeit und den Führerschein keine Auswirkungen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verwarnungs- und Bußgelder unterhalb von 60 Euro.

Vorfahrt missachtet in der Probezeit: Das erwartet Verkehrssünder

Besonders in der Probezeit sollten Fahrer auf die Regeln zur Vorfahrt achten, da bei Verstößen u.a. mit einem Aufbauseminar zu rechnen ist
Besonders in der Probezeit sollten Fahrer auf die Regeln zur Vorfahrt achten, da bei Verstößen u.a. mit einem Aufbauseminar zu rechnen ist

Wer während seiner Probezeit mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen auffällig geworden ist, bekommt Ärger. Dabei ist folgende Stufenregelung im Bußgeldrechner vorgesehen:

  • Wer während der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstößt begeht, der muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zugleich verlängert sich die Probezeit in diesem Fall automatisch um 2 Jahre. Das Aufbauseminar findet in besonders zugelassenen Fahrschulen statt, wobei sich die Kosten zwischen 250 und 400 Euro belaufen. In den Seminaren werden die begangenen Verkehrsverstöße der Teilnehmer besprochen, zudem soll für die Zukunft ein verkehrsgerechtes Verhalten vermittelt werden. Insgesamt dauert die Nachschulung 9 Stunden, die sich im Normalfall auf 4 Blöcke zu je 135 Minuten aufteilen. Eine Fahrprobe ist ebenfalls Bestandteil des Aufbauseminars. Eine Prüfung muss aber nicht abgelegt werden. Für die Teilnahme am Aufbauseminar gibt es eine Teilnahmebescheinigung, die fristgerecht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden sollte, damit man wieder die Fahrerlaubnis erteilt bekommt.
  • Wer während der (verlängerten) Probezeit erneut mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen auffällig wird, erhält eine schriftliche Verwarnung. Zudem wird dem Führerscheinneuling die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung binnen 2 Monaten empfohlen. Die Teilnahme an solch einer Beratung ist jedoch freiwillig und zudem nicht kostenlos. Um einen Anreiz zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung zu schaffen, werden gegen Vorlage einer Teilnahmebescheinigung 2 Punkte aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg gestrichen.
  • Wer sich nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und trotz schriftlicher Verwarnung erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach 3 Monaten kann wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.

Anhand dieser drohenden Konsequenzen, sollten Fahranfänger besonders vorsichtig fahren und dabei die Verkehrsvorschriften peinlich genau einhalten. Einmal ein Stoppschild überfahren oder einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen dabei behindert, hat man viel Ärger am Hals.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Bußgeldrechner für Vorfahrtsregeln

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