Rechts vor links in Straßenverkehr: Wann gilt die Regel?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Eine der wichtigsten und ältesten Verkehrsregeln: Rechts vor links
Die Rechts-vor-links-Regel sollte zum Basiswissen eines jeden Autofahrers gehören, ist sie doch die Vorfahrtsregel schlechthin. Doch nicht nur Fahrschülern treiben Fragen zur Rechts-vor-links-Regelung regelmäßig den Schweiß auf die Stirn.
Was vermeintlich so einfach scheint, stellt sich unter besonderen Umständen selbst für erfahrene Autofahrer schwieriger dar als gedacht.
Die meisten verlassen sich darauf, dass die Vorfahrt in der Mehrzahl der Fälle durch Beschilderung oder Ampelanlagen eindeutig geregelt ist.
Aber wo genau gilt nun eigentlich rechts vor links? Gibt es Ausnahmen von der generellen Regelung?
Im Folgenden finden Sie eine kleine Auffrischung dazu, wann die Vorfahrtsregel “rechts vor links” Anwendung findet – und wann nicht.
Inhaltsverzeichnis:
Keine Lust zu lesen? Die Rechts-vor-links-Regel im Video erklärt
FAQ: Rechts vor Links
Die Vorschrift „Rechts-vor-Links“ gilt normalerweise an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder die Anweisungen der Polizei geregelt wird.
Unter anderem gilt „ Rechts vor Links“ nicht an einmündenden Feld- und Waldwegen, beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich, an einem abgesenkten Bordstein oder wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Verkehrspolizisten geregelt wird.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn die Vorfahrt missachtet wird, lesen Sie hier.
Bußgeldtabelle: Vorfahrt missachtet
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren | 10 € | eher nicht | ||
Die Regelung zur Vorfahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet | eher nicht | |||
... mit Behinderung | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Stoppschild überfahren | ||||
... mit Behinderung | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
An der Haltelinie nicht gehalten | 10 € | eher nicht | ||
Zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren, obwohl ein Fußgänger diesen nutzen wollte | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner für Vorfahrtsverstöße
Wann gilt die Regel “rechts vor links”?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt die grundlegenden Verhaltensweisen für die Straßenbenutzung fest, an die sich Verkehrsteilnehmer zu halten haben, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Da insbesondere auf sich kreuzenden Strecken das Unfallrisiko allgemein erhöht ist, gibt die StVO auch Vorfahrtsregeln für entsprechende Gefahrenstellen vor.
Generell gilt dabei an Kreuzungen und einmündenden Straßen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO rechts vor links:
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.”
Das heißt, grundsätzlich hat der Autofahrer, der von rechts kommt, Vorfahrt, während die anderen Fahrer wartepflichtig sind. Es muss also nicht gesondert durch ein Schild auf die Rechts-vor-links-Regel hingewiesen werden, damit diese Geltung entfaltet. Es handelt sich stattdessen um den allgemeinen Grundsatz. Eine Abweichung von dieser Grundregel ist zumeist nur in den folgenden Fällen gegeben:
- Die Vorfahrt wird durch Verkehrszeichen oder Ampelanlagen reguliert.
- Fahrzeuge, die von einem Feld- oder Waldweg kommen, sind stets wartepflichtig.
So einfach, so gut? Trotz der vermeintlich leichten Bestimmung gestaltet sich die Umsetzung der Regelung in der einen oder anderen alltäglichen Fahrsituation etwas schwieriger. Wie z. B. können Sie die Vorfahrtsregelung “rechts vor links” an einer Kreuzung umsetzen, wenn 4 Autos, jedes auf einer der vier Straßenteile, sich begegnen? Wer ist hier rechts? Oder was gilt eigentlich auf Parkplätzen, an Grundstücksausfahrten und beim Ausfahren aus einer Spielstraße?
Gilt auch für Linksabbieger rechts vor links?
Grundsätzlich spielt es bei der Anwendung der Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel keine Rolle, ob einer der betroffenen Verkehrsteilnehmer abbiegt oder geradeaus weiterfahren will. Gilt an einer Kreuzung rechts vor links und ein Linksabbieger steht rechts von einem Fahrer, der geradeaus weiter will, hat der Linksabbieger damit Vorfahrt.
Allerdings können sich vereinzelt komplizierte Situationen ergeben, wenn ein Linksabbieger beteiligt ist, da zwei Verkehrsregeln miteinander konkurrieren können. Linksabbieger müssen nämlich grundsätzlich den entgegenkommenden Verkehr vorlassen.
Angenommen also, es gilt rechts vor links an einer Kreuzung und 3 Autos begegnen sich, jedes kommt aus einer anderen Richtung und es gilt rechts vor links. Fahrer A steht rechts von Fahrer B und dieser wiederum rechts von Fahrer C. Nach der Rechts-vor-links-Regel dürften nun A vor B und B vor C fahren. Was aber, wenn A nun nach links abbiegen möchte, während B und C geradeaus weiterfahren wollen?
In diesem Falle müsste A als Linksabbieger den ihm entgegenkommenden Fahrer C zunächst durchlassen. C müsste aufgrund der Vorfahrtsregelung jedoch B den Vorzug lassen, der wiederum A die Vorfahrt gewähren müsste. Aufgrund der beiden konkurrierenden aber gleichrangigen Verkehrsregeln entsteht also ein Paradoxon, durch das im Grunde keiner der drei Fahrer fahren dürfte.
Wie kann diese Situation nun gelöst werden? Die Antwort lautet: Kommunikation. In diesem Falle müssten die drei Fahrer sich verständigen und die Vorfahrt eigenständig regeln, um die Situation aufzulösen. Ähnliches gilt etwa auch, wenn sich an einer Kreuzung, an der rechts vor links gilt, vier Fahrzeuge begegnen, die aus jeweils einer der vier Richtungen kommen. Über Handzeichen können die Fahrer bestimmen, wer zuerst fahren soll, hiernach folgt dann der jeweils rechte. Einer der Betroffenen muss also auf sein Vorfahrtsrecht verzichten.
Müssen Sie an einer Einbahnstraße die Rechts-vor-links-Regel beachten?
Führt eine Einbahnstraße von einem Verkehrsweg ab, ist die Frage nach der geltenden Vorfahrtsregel in vielen Fällen unerheblich, da aus dieser keine Fahrzeuge einmünden können, oder zumindest nicht dürften. Doch gilt das nicht in jedem Fall. Vereinzelt kann nämlich eine Zusatzbeschilderung bestimmen, dass die Vorfahrt zu beachten ist.
Einige Einbahnstraßen sind nämlich für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben. Kommt ein Radfahrer aus einer solchen Einbahnstraße und gilt rechts vor links, so hat dieser Vorfahrt vor von links kommenden Fahrzeugen. Für Autofahrer bedeutet das: Auch wenn Sie an einer Einbahnstraße vorbeifahren, die Kfz nur das Ein-, nicht aber das Ausfahren gestattet, sollten Sie dennoch stets achtsam sein.
Verkehrsberuhigter Bereich: Rechts vor links beim Einfahren in den fließenden Verkehr?
Verkehrsberuhigte Bereiche – umgangssprachlich: Spielstraßen – stellen innerhalb des städtischen Verkehrs eine Besonderheit dar: Hier haben regelmäßig Fußgänger Vorrang und dürfen die Straße in voller Breite nutzen. Damit eine zu große Gefährdung durch Kfz-Fahrer ausgeschlossen wird, dürfen diese in entsprechenden Bereichen nur Schrittgeschwindigkeit fahren und sind gegenüber Fußgängern wartepflichtig.
Doch was gilt bei der Begegnung mehrerer Fahrzeuge an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Spielstraße? Greift die Rechts-vor-links-Regel innerhalb der Spielstraße? Wie an anderen sich kreuzenden Verkehrswegen, bei denen die Vorfahrt nicht anderweitig durch Beschilderung geregelt ist, gilt auch in einem verkehrsberuhigten Bereich stets rechts vor links.
Ein abgesenkter Bordstein schließt rechts vor links aus
Gemäß § 10 StVO müssen auch Fahrer, die einen abgesenkten Bordstein passieren, um in den fließenden Verkehr einzubiegen, auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Dies verhindert, dass die Rechts-vor-links-Regelung beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins zum Tragen kommt.
Für Autofahrer bedeutet das: Es gilt nicht rechts vor links, wenn ein abgesenkter Bordstein überfahren wird. Der betroffene Fahrer ist hingegen wartepflichtig und darf erst ausfahren, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können.
Mehr über die Verkehrsregeln am abgesenkten Bordstein erklären wir Ihnen auch in unserem Video:
Gilt auf einem Parkplatz rechts vor links?
Der Irrglaube, dass die Straßenverkehrs-Ordnung auch auf Parkplätzen und in Tiefgaragen ihre Gültigkeit uneingeschränkte besitzt, hält sich hartnäckig. Der eine oder andere Parkplatzbetreiber feuert dies an, indem er mit entsprechenden Schildern auf die StVO verweist.
Kracht es also mal auf einem Parkplatz, wird es regelmäßig schwer, die Schuld an dem Schadensereignis aufgrund einer vermeintlichen Vorfahrtsmissachtung einem der Fahrer zuzuschieben. Im Zweifel kann beiden beteiligten Fahrern eine Teilschuld zugesprochen werden, da die Missachtung der Vorfahrt ohne anwendbare Vorfahrtsregel nicht möglich ist.
Da also rechts vor links auf einem Parkplatz oder in einer Tiefgarage nicht gilt, sollten Sie grundsätzlich auf andere Verkehrsteilnehmer achten und ggf. per Handzeichen mit anderen Fahrern kommunizieren, um die Fahrtreihenfolge zu klären.
Wenn Sie den Parkplatz verlassen und wieder in den fließenden Verkehr einbiegen wollen, sind Sie im Übrigen stets wartepflichtig.
Radfahrer & Fußgänger: Rechts vor links auch bei nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern?
Die Straßenverkehrsregeln gelten grundsätzlich nicht nur für Kraftfahrzeugführer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, die sich auf den Verkehrswegen bewegen. Das schließt Radfahrer mit ein. Das bedeutet, dass auch Radler die Vorfahrt beachten müssen, wenn sie auf der Straße fahren.
Bei der Rechts-vor-links-Regelung sind Radfahrer dabei Autofahrern nicht untergeordnet, sondern gleichgestellt. Begegnen sich an einer Einmündung, an der rechts vor links gilt ein Radfahrer und ein Autofahrer, muss der Autofahrer dem Radler Vorfahrt gewähren, wenn dieser von rechts kommt, und umgekehrt. Missachtet ein Fahrradfahrer die Vorfahrt und kommt es wegen des Verstoßes gegen die Rechts-vor-links-Regel zum Unfall, kann auch diesem ein erhebliches Mitverschulden zugesprochen werden. Das schmälert im Zweifel die Schadensersatzansprüche des Radlers.
Dies gilt hingegen nicht, wenn der Fahrradfahrer einen Radweg befährt, der sich auf dem Gehweg befindet.
Hingegen gilt rechts vor links nicht für Fußgänger. Der einfache Grund: Sie bewegen sich nicht auf der Fahrbahn oder dürften dies unter normalen Umständen zumindest nicht, sondern kreuzen diese ggf. nur, um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Dennoch haben Fußgänger in einigen Situationen Vorrang gegenüber Autofahrern, nicht nur an Ampeln oder Fußgängerüberwegen. Das gilt zum einen für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Zum anderen haben Fußgänger aber auch beim Abbiegen häufig Vorrang. Als Grundsatz gilt dabei: “Geradeausverkehr vor abbiegendem Verkehr.”
Viele Fußgänger sind bezüglich der Regelungen jedoch oft unsicher und verzichten sogar häufig auf ihr Recht auf Vorrang, um Zusammenstöße zu vermeiden. Autofahrer sind deshalb angehalten, im Zweifel per Handzeichen den Vorrang zu gewähren.
Abknickende Vorfahrt: Wann ist rechts vor links zusätzlich zu beachten?
Gekennzeichnete Vorfahrtstraßen gehen nicht immer stur geradeaus. Vereinzelt gibt es auch abknickende Vorfahrtstraßen. Hierüber werden die Verkehrsteilnehmer an entsprechenden Kreuzungen regelmäßig durch ein zusätzliches Verkehrszeichen aufmerksam gemacht. Die Führung der Vorfahrtstraße wird hierauf mit einem dicken, schwarzen Strich gekennzeichnet. Die untergeordneten Straßenabschnitte werden hingegen durch dünne, schwarze Striche abgebildet.
Angenommen Sie stehen an einer Kreuzung, an der eine abknickende Vorfahrtstraße nach links führt. Geradezu und rechts befinden sich die untergeordneten Straßen. Sind Sie sich selbst auf der Vorfahrtstraße, haben Sie entsprechend der Beschilderung Vorfahrt gegenüber Fahrzeugführern, die rechts und geradezu auf den untergeordneten Verkehrswegen stehen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie aus der Vorfahrtstraße in eine der untergeordneten Straßen abbiegen wollen oder nicht.
Allerdings kann auch an solchen Kreuzungen vereinzelt zusätzlich die Rechts-vor-links-Regelung zum Tragen kommen, nämlich immer dann, wenn sich Fahrzeugführer auf gleichrangigen Straßen befinden, also entweder:
- je ein Fahrzeug aus einer Richtung der abknickenden Vorfahrtstraße oder
- je ein Fahrzeug aus einer Richtung der untergeordneten Straßen.
In diesen Fällen gilt dann für die betroffenen Verkehrsteilnehmer zusätzlich rechts vor links.
Zusammenfassung: Wo gilt die Regel “rechts vor links”?
- an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Weisungen eines Verkehrspolizisten geregelt ist
… und wo nicht?
- an einmündenden Feld- und Waldwegen
- beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder einer Fußgängerzone
- bei abgesenktem Bordstein
- an Grundstücksausfahrten
- beim Verlassen eines Parkplatzes, einer Tiefgarage oder einer Tankstelle
- bei Regelung der Vorfahrt durch Verkehrszeichen, Ampeln oder Verkehrspolizisten (Ausnahmen bestätigen die Regel, vgl. abknickende Vorfahrtstraße)
- in Pattsituationen: Hier bedarf es der Verständigung per Handzeichen unter den Fahrern selbst.
In der folgenden Grafik haben wir für Sie noch einem einige Rechts-vor-links-Situationen dargestellt: a) Rechts-vor-links-Regelung und Linksabbiegerregel konkurrieren miteinander; b) beim Verlassen eines Parkplatzes gilt rechts vor links nicht; c) auf einer abknickenden Vorfahrtstraße kommt zusätzlich die Rechts-vor-links-Regel zum Tragen und d) ein Radfahrer hat Vorfahrt vor einem Kfz.
Rechts-vor-links-Regel missachtet: Welche Sanktionen drohen?
Grundsätzlich sind Fahrzeugfahrer verpflichtet, rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren. Nähern sie sich also einer Kreuzung, an der ggf. einem kreuzenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren ist, ist hier in aller Regel die Drosselung der Geschwindigkeit erforderlich.
Dadurch kündigt der Fahrer des Fahrzeugs an, dass er auf die Gefahrenstelle aufmerksam geworden und bereit ist, einem Vorfahrtberechtigten die Vorfahrt zu lassen. Erfolgt die Herabsetzung der Geschwindigkeit nicht in angemessener Weise und wird ein Vorfahrtberechtigter dadurch irritiert, kann das eine Geldbuße von 10 Euro nach sich ziehen.
Missachteten Sie gar die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers und behinderten diesen dadurch oder andere, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 25 Euro vor.
Historisches zur Rechts-vor-links-Regel: Wer hat’s erfunden?
Die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gehört zu den ältesten Verkehrsregeln. Sie war bereits 1934 in der “Reichsstraßenverkehrsordnung” enthalten. Doch ihr Ursprung soll noch weiter zurückreichen, und zwar bis zu den Wikingern, die mit ihren Schiffen die Wasserstraßen befuhren. Wie in allen Teilen der Erde waren auch bei den Wikingern die Rechtshänder in der Überzahl.
Das wirkte sich unter anderem auch auf den Bau ihrer Schiffe aus, bei denen das Ruder (Pinne) seitlich nach rechts versetzt und nicht mittig angebracht war. Der Steuermann stand aus diesem Grund auch vornehmlich mit dem Gesicht nach rechts gewandt. So soll sich in der Schifffahrt das Wort “Steuerbord” für “rechts” etabliert haben.
Demgegenüber lag die linke Seite des Schiffes im Rücken des Steuermannes. Das englische Wort back für “Rücken, Rückseite, im Rücken/hinter jmd./etw. liegend” soll so das Wort “Backbord” für “links” geprägt haben. Da der Steuermann die Backbordseite nur schlecht einsehen konnte, war es ihm vor allem möglich, auf Hindernisse zu reagieren, die an der Steuerbordseite des Schiffes auftauchten. Tauchte hingegen ein Schiff in seinem Rücken auf, hatte dies den Vorzug zu gewähren, um eine Kollision zu vermeiden. Der von rechts Kommende soll also schon bei den rauen Wikingern Vorfahrt bekommen haben. Durch die Geschichte hinweg hat sich diese Vorgabe als Exportschlager erwiesen und sogar die Übertragung von den Wasser- auf die Asphaltstraßen überdauert.
Eigentlich ja soweit bekannt und auch recht einsichtig. Was ich aber bisher nicht gefunden habe, ist eine Idee, ab welchen Abständen/Zeiten das denn so gilt. Hatte vorhin die Situation, das mir jemand entgegen kam (in 30er Zone, normale Wetterverhältnisse), noch mindestens 40 Meter von der Kreuzung weg war als ich nach links ab bog (auf Google Maps leicht nachsehbar ;) ) und dann meinte mich lichthupen zu müssen. Vorfahrt zu gewähren kann ja auch nicht heißen, jedesmal wenn am Horizont ein Fahrzeug erscheint zu warten, bis es vorbei ist….
Wenn ich 5 Sekunden ++ fertig abgebogen bin, bevor der andere überhaupt an der Kreuzung ankommt, bei Tempo 30-50, muss das ja an sich reichen….
Ich habe 1966 meinen Führerschein in der DDR gemacht. Dort war im Paragraph 13 eindeutig und unmissverständlich geregelt, wer an Kreuzungen mit gleichrangigen Straßen Vorfahrt hat : “An Kreuzungen und Einmündungen mit gleichrangigen Straßen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt, EGAL, OB ER DIE FAHRTRICHTUNG BEIBEHÄLT, ODER NICHT “. . Da brauchte man keine Handzeichen und jeder erkannte, ob sein Nachbar jemanden von rechts hatte oder nicht. Handzeichen waren also nur nötig. wenn auf einer Kreuzung alle Straßen belegt waren.
Ich finde diese für mich neue Regelung gefährlich für die Verkehrsteilnehmer, weil es sehr schnell zu Missverständnissen kommt.
Wenn ein Fußgänger auf dem Bürgersteig an einer Tankstelle vorbei läuft und ein Autofahrer aus der Tankstelle über den Fußweg hinaus fahren will, hat der Autofahrer oder der Fußgänger das Vorrecht?
Wie verhält es sich an einer “rechts vor links Kreuzung”, wenn ich Rechtsabbieger bin & das andere Fahrzeug im Kreuzungsbereich von seiner Fahrseite auf meine Fahrseite ohne erkennbaren Grund wechselt & es kommt zu einem Zusammenstoß?
Vielen Dank für die Beschreibungen!
Eine Lösung konnte ich nicht finden: Situation an einer T-Kreuzung.
Auto A fährt geradeaus, Auto B biegt von rechts kommend links ab. Wer hätte dann Vorfahrt?
oder
Straße ist zusätzlich eng, 1.5 Meter zu einem Rad sind nicht gegeben. Rad fährt geradeaus, Auto kommt von rechts, will links abbiegen. Wer fährt zuerst?
V!
Guten Tag,
Ich wohne in Ohrum Landkreis Wolfenbüttel,
Hier meine Frage zur rechts vor links Regelung.
Oderwaldstraße Kreuzung Im Mittelfeld, ein neues Wohngebiet, I’m Mittelfeld kann man links oder Rechts auf die Oderwaldstraße fahren.
Oderwaldstraße ist eine Regengosse eingebaut, die komplett durchgezogen ist auch in der Einmündung Im Mittelfeld.
Wird mit der Regengosse die Rechts vor links regelung aufgehoben? Weil Im Mittelfeld nicht ebend mit der Oderwaldstraße verbunden ist.
Gruß Andreas B
Auf einer Strasse ist auf 100m länge eine Seite durch parkende Autos blockiert, d.h. ein evtl. Gegenverkehr hat wohl normalerweise Vorfahrt,
aber was ist, wenn ich das Hindernis mit rd. 80m, die block.Autos bereits zu mehr als die Hälfte passiert habe, muss dann nicht der Gegenverkehr warten, zumal wenn keine Möglichkeit des Rückfahrens?
Besten Dank.
Wie sieht es aus, wenn aus einer Einmündung ein Fahrzeug nach rechts raus fahren will und ihm kommt ein überholendes Fahrzeug entgegen. Gilt hier auch rechts vor links?
Als ich meine Fahrerlaubnis erwarb, waren die Regelungen “rechts vor links” und “Gegenverkehr vor Linksabbieger” noch nicht gleichrangig. Es galt “Rechts vor links unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht” und der Paragraph, der die Regelung “Linksabbieger müssen dem Gegenverkehr den Vorrang gewähren” nannte, enthielt einen eindeutigen Verweis “Dies gilt nicht, wenn…” auf die Rechts vor links-Regelung.
Wann wurde diese Regelung abgeschafft und vor allem WARUM?
Es wurde eine eindeutige Regelung durch eine schwammige ersetzt.
Ähnliches gilt für die Abschaffung des sog. “Räumpfeiles”, der jetzt ein “Linksabbiegerpfeil” ist und den Linksabbiegern nicht nur das Räumen, sondern auch das Befahren der Kreuzung gestattet. Ich finde dies kreuzgefährlich!
Hallo,
wenn ich das also richtig verstehe gilt die “Stammtischregel”, bei der behauptet wird das bei unterschiedlichem Straßenbelag(kein abgesenkter Bordstein) RvL nicht beachtet werden muss, nicht!?
Ich fuhr heute in einer 30 Zone die sehr schmal ist so dass nur wechselseitig geparkt werden darf, weil sonst kein Auto mehr durch kommt. Ich bleibe kurz an einer von rechts kommenden Straße stehen, und sehe dass von dort ein 2 Autos heraus fahren wollen. Da auf meiner Gegenspur Fahrzeuge geparkt sind, kann er nicht heraus fahren, da er links abbiegen will. Um ihm das zu ermöglichen bin ich wieder angefahren um ihm Platz zu machen. Dabei sah ich wie er in seinem Auto zum toben anfing weil ich ihm ja die Vorfahrt genommen habe. Nun ich hätte ihm ja die Vorfahrt gewährt, aber was nützt ihm das wenn er nicht durch kommt. Oder ” MUSS ” ich soweit zurück fahren dass er seine Vorfahrt bekommt ???
Bisher habe ich das wechselseitig, ich kam ja auch schon aus der Straße heraus, mit anderen Verkehrsteilnehmern gemacht und es war nie ein Problem.
Zu “Wo gilt „Rechts vor Links“ nicht?”:
Quelle für alle genannten Ausnahmen? In §8 StVO finde ich nämlich nur zwei.
Hallo Matts,
die anderen Ausnahmen ergeben sich aus § 10 StVO.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gibt es Aussagen zu einer Rechts-vor-Links Regelung innerhalb einer Fußgängerzone (z.B. Lieferverkehr untereinander / oder Lkw-Fahrrad), oder gilt da etwas Ähnliches wie auf Parkplätzen/Tiefgarage?
Nachtrag:
Oder anders gefragt: ich fahre auf eine von rechts kommende Einmündung zu, aus der ein anderer Autofahrer (der nach links, in meine Richtung abbiegen will) kommt. Bis wohin kann ich vorfahren, ohne dass ich im Falle eines Zusammenstosses, weil der Abbieger meine Spur geschnitten hat, mit rechtlichen Konsequenzen und entsprechenden Kosten zu rechnen habe?
Bis wohin kann ich denn gefahrlos fahren und halten ohne Angst haben zu müssen von einem unachtsamen und/oder rücksichtslosen Rechtsabbieger, der beim Abbiegen meine Spur extrem schneidet angefahren zu werden? Gelten da ähnlich wie beim Parken die 5m Abstand zum Scheitelpunkt der Kurve?
Danke für die hilfreichen Info’s auf ihrer Seite. Hier kann man sich wirklich nochmal wertvolle Tipp’s holen, die man mit der Zeit wieder fast vergessen hat.