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Handy am Steuer: Strafe fürs Telefonieren beim Fahren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Ratgeber: Telefonieren mit dem Handy am Steuer

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Wer mit dem Handy am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld

Verstöße gegen das Handyverbot im Auto gehören auf deutschen Straßen zur Tagesordnung. Wer den Verkehr verfolgt und öfter mal in andere Autos hineinschaut, wird schnell feststellen, dass haufenweise Autofahrer am Steuer telefonieren, SMS schreiben oder aus anderen Gründen nicht die Finger vom Handy lassen können.

Doch wer das Handy am Steuer benutzt, riskiert ein ordentliches Bußgeld, denn das ist gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) offiziell verboten. Aber wie hoch fällt die Handy-am-Steuer-Strafe überhaupt aus? Und was passiert, wenn ich mit dem Handy am Steuer geblitzt wurde, weil ich außerdem noch zu schnell gefahren bin?

Was sollten Fahranfänger bedenken? Wie sehen die Statistiken zum Handyverbot aus? Und wann ist eigentlich das Telefonieren am Steuer legal? In unserem Ratgeber zum Bußgeldkatalog “Handyverbot” liefern wir die Antworten auf all diese und noch viele weitere Fragen.

FAQ: Handy am Steuer

Weshalb ist das Handy am Steuer verboten?

Wenn Ihre Augen während der Fahrt eher auf dem Handy ruhen als auf dem Straßenverkehr, steigt das Risiko für einen Unfall enorm. Daher dient das Handyverbot vor allem der Verkehrssicherheit.

Handy am Steuer genutzt: Welche Strafe droht?

Telefonieren Sie mit dem Handy am Steuer, erwarten Sie ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfallverursachung, steigt das Bußgeld auf 150 bzw. 200 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Was passiert, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden und noch in der Probezeit sind?

In der Probezeit wird die Nutzung vom Handy am Steuer als A-Verstoß angesehen. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie daher mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre rechnen. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Video: Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Handy am Steuer.

Änderung der Bußgeldhöhe mit Wirkung zum 19.10.2017

Nachdem der Bundesrat im September 2017 die neuen Bußgelder abgenickt hat, sind die erhöhten Sanktionen unter anderem auch für Handyverstöße seit dem 19.10.2017 in Kraft. Mit diesem Tag kostet die verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons am Steuer mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Lag dadurch eine Gefährdung vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro, kam es zum Unfall, werden 200 Euro fällig. Hinzu kommen in den letzten beiden Fällen zudem zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Änderungen durch die Punktereform für das Vergehen “Handy am Steuer”

Am 1. Mai 2014 wurde das Punktesystem reformiert, wobei es auch im Bußgeldkatalog zu einigen Änderungen gekommen ist. Auch wenn für die Mehrheit der Verstöße weiterhin die gleichen Bußgelder gelten, wurde das Bußgeld fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer signifikant angehoben.

Handy am Steuer – Diese Strafe kommt auf Sie zu

Doch wie hoch fällt beim Handy am Steuer das Bußgeld aus? Gibt es für die Handynutzung am Steuer Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg? Folgender Auszug aus dem Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner klärt auf:

Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung als Kraftfahrer bei laufendem Motor: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Halten Sie die Sanktionen für Handyverstöße für angemessen?

SMS schreiben, filmen, fotografieren: Nicht nur Telefonieren am Steuer ist verboten

Aus der Formulierung des Handyverbots im Bußgeldkatalog wird ersichtlich, dass es nicht nur für das Telefonieren am Steuer ein Bußgeld gibt, sondern auch wenn Sie andere Funktionen auf Ihrem Handy wie SMS schreiben, Fotos machen usw. nutzen. Generell hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers zu suchen. Was mit dem Handy im Auto hingegen erlaubt ist, wird später im Text noch genauer dargestellt.

An dieser Stelle wollen wir Sie jedoch zunächst darauf aufmerksam machen, dass die Polizei in Zukunft stärker das Handyverbot, welches übrigens seit 2004 gilt, im Auto verfolgen wird. Dabei müssen Sie nicht einmal mit dem Handy am Steuer geblitzt worden sein. Vielmehr reicht es aus, wenn man Sie mit dem Handy am Steuer beobachtet. Die böse Überraschung gibt es dann ein paar Wochen später, wenn der Bußgeldbescheid über 100 Euro (zzgl. Gebühren) per Post im Briefkasten des Fahrzeughalters eintrudelt.

Versicherungsschutz wird riskiert

Neben einem Bußgeld, drohen Fahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, auch ein Punkt und sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Schließlich handelt man fahrlässig. Zwar wird von vielen KfZ-Versicherern ein selbstverursachter Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeglichen, doch nicht wenige Tarife schränken gerade diesen Schutz ein, wenn der Autofahrer einen Unfall aufgrund von Telefonieren am Steuer oder anderer Handynutzung am Steuer verursacht hat.

Handy-Bußgeld: Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot während der Fahrt

Da Radfahrer im Verkehrsrecht ebenfalls als Fahrzeugführer angesehen werden, ist es auch ihnen verboten, während der Fahrt ohne Freisprechanlage oder Headset zu telefonieren.

Radfahrer, die weder über eine Freisprecheinrichtung oder Headset verfügen bzw. nicht benutzen wollen, müssen deshalb zum Telefonieren anhalten.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für die weitere Handybenutzung auf dem Fahrrad. Denn analog zum Autofahrer ist es auch dem Radler untersagt, beispielsweise einen eingehenden Anruf wegzudrücken, da er selbst bei freihändiger Fahrt (was auch nicht erlaubt ist) das Handy nicht benutzt werden darf.

Im Folgenden der Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer:

Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.2 BKat

  • 0 Punkte
  • 55 Euro

Laut Bußgeldkatalog der StVO kostet Radfahrer der Verstoß gegen das Handyverbot also im Gegensatz zu Autofahrern, die das Telefon am Steuer nutzen, nur 55 Euro und sie kommen ohne Punkte davon. Vor der Erhöhung der Geldbußen lag diese für Radfahrer jedoch noch bei 25 Euro. Auch hier gab es mithin eine Anpassung.

Weitere Infos zum Telefonieren auf dem Fahrrad und was es kosten kann, über das Handy auf dem Fahrrad zu laut Musik zu hören, erfahren Sie in unserem Ratgeber “Handy auf dem Fahrrad benutzen”.

Geblitzt mit dem Handy am Steuer – Doppeltes Bußgeld?

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind mit die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr. Da ist es nicht verwunderlich, wenn der ein oder andere Autofahrer mit dem Handy geblitzt wird. Ob mit dem Handy am Ohr oder in der Hand, die Bußgelder sind klar geregelt:

  • die höhere Strafen ist komplett zu zahlen
  • die niedrigere Strafe ist zur Hälfte zu bezahlen
  • die Nebenstrafen (Punkte und/oder Fahrverbote) werden addiert

Beispiel 1: Angenommen, Sie wurden außerorts mit 14 km/h zu schnell geblitzt und dem Handy in der Hand geblitzt, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 14 km/h = 20 Euro Verwarngeld (niedrigere Strafe)
  • Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg (höhere Strafe)
  • Konsequenzen: 110 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Beispiel 2: Sie fuhren innerorts 42 km/h zu schnell und Telefonierten während der Fahrt. Mit diesen Konsequenzen haben Sie jetzt zu rechnen:

  • Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg (niedrigere Strafe)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h = 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (höhere Strafe)
  • Konsequenzen: 210 Euro Bußgeld, 3 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Ausführliche Erklärungen zum Thema “Mit dem Handy am Steuer geblitzt”, finden Sie hier.

Was ist mit dem Handy im Auto erlaubt und was ist verboten?

Handy am Steuer: Was ist verboten?

Das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen, ist verboten
Das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen, ist verboten

Das Thema Handy am Steuer ist im Verkehrsrecht klar und vor allem scharf geregelt. Ein Blick in die StVO zeigt, dass der Autofahrer während der Fahrt das Handy nicht nutzen darf, wenn es dafür in die Hand genommen werden muss. Das Gleiche gilt wie bereits beschrieben auch für Radfahrer.

Demnach ist es vollkommen gleichgültig, welche der zahlreichen Handyfunktionen (telefonieren, SMS schreiben oder lesen, im Internet surfen, Terminkalender prüfen, Wetterbericht oder Verkehrslage checken usw.) genutzt wird. Alles ist verboten, wenn Sie hierfür das Handy in die Hand nehmen bzw. manuell bedienen müssen.

Selbst das bloße Wegdrücken eines eingehenden Anrufes wird im Bußgeldkatalog schon als ein Verstoß gegen das Handyverbot gewertet und der Autofahrer wird, wenn er denn auf frischer Tat erwischt wird, einen Bußgeldbescheid erhalten. Mit der Argumentation, dass das Wegdrücken eines Anrufers genau das Gegenteil einer Handynutzung ist, wird man vor Gericht außerdem wahrscheinlich keinen Erfolg haben.

Ordnungswidrig handelt man auch, wenn man eine SMS liest oder nur das Mobiltelefon in die Hand nimmt, um einen kurzen Blick auf die angezeigte Telefonnummer des eingehenden Anrufes auf dem Display zu werfen. Das Handyverbot am Steuer untersagt es außerdem, nach dem Gerät zu greifen, um die Uhrzeit in Erfahrung zu bringen.

Folgende Übersicht verdeutlicht noch einmal, was beim Thema Handy am Steuer verboten ist:

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • SMS oder andere Textnachrichten lesen oder schreiben
  • Nach Anrufen, Uhrzeit etc. schauen
  • Grundsätzlich: Handy bei laufendem Motor in der Hand halten (z.B. fürs Telefonieren am Steuer, Anruf wegdrücken oder SMS lesen bzw. schreiben)

Als Fahrer sollte man sich merken, dass das Handy während der Fahrt oder bei laufendem Motor nichts in den Händen zu suchen hat. Das Handy am Steuer ist absolut tabu! Andernfalls wird eine Bekanntschaft mit den Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog riskiert.

Natürlich wird es einem durch die zahlreichen praktischen Funktionen, die die modernen Smartphones zu bieten haben, nicht gerade leichter gemacht, auf das Handy im Auto zu verzichten. Doch wer am Steuer sitzt, sollte sich stets seiner Verantwortungspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern bewusst sein. Selbst wer nur für einen Bruchteil einer Sekunde durch den Blick auf das Mobiltelefon abgelenkt ist, riskiert fatale Folgen wie z. B. einen schweren Unfall.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Wer das Handy am Steuer benutzen will, darf das nur unter einer bestimmten Voraussetzung:

Das Fahrzeug muss stehen und der Motor abgestellt sein! (Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht!)

Unter dieser Gegebenheit dürfen Sie mit dem Handy am Ohr telefonieren, Nachrichten schreiben oder andere Funktionen wahrnehmen. Das gilt unter Umständen auch, wenn Sie während einer Rotphase an einer Ampel stehen. Im Folgenden wird dieser Sonderfall noch einmal genauer dargestellt. Darüber hinaus dürfen Sie das Handy am Steuer auch im Stau benutzen, wenn während einer längeren Stehphase der Motor Ihres Kfz nicht läuft.

Zudem kann es ggf. dann nicht als Verstoß gewertet werden, wenn Sie das Handy innerhalb des Autos von einer an eine andere Stelle legen oder zum Beispiel an den Beifahrer weitergeben (vgl. OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14). Auch wenn das Telefon beispielsweise in den Fußraum gefallen sein sollte, darf es der Fahrer in der Regel ungestraft wieder aufheben (vgl. OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07). Bei Letzterem sollten Sie aber unbedingt rechts ranfahren und kurz anhalten, um Ihr Handy sicher wieder hochzuholen.

Wer während der Fahrt am Steuer telefonieren will, muss eine Freisprechanlage oder ein einseitiges Headset nutzen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter dem Punkt: „Wie darf ich am Steuer telefonieren?“.

Sonderfall: Handy am Steuer an roter Ampel benutzen

Handy am Steuer bei roter Ampel
An einer roten Ampel gelten bzgl. des Handys am Steuer besondere Regeln

Wer an einer roten Ampel steht, darf das Handy am Steuer nutzen – eine Strafe droht nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Die bei vielen modernen Autos eingesetzte Stop-and-Go-Funktion genügt dabei jedoch nicht. Der Motor muss gänzlich abgeschaltet sein.

Ist der Motor aus, ist die Handynutzung am Steuer gestattet und Ihr Verhalten einwandfrei. Ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld wegen Telefonieren am Steuer oder Punkte sind nicht zu befürchten.

Die Rotphase einer Ampel können Sie also für ein kurzes Telefonat oder zur Verwaltung Ihrer Nachrichten nutzen.

Wirklich ratsam ist das jedoch nicht, zumal Sie sich mitten im Verkehr befinden und schnell das Umschalten der Ampel auf Grün verpassen können. Behalten Sie die Ampel daher immer gut im Auge. Denn es ist wichtig, dass Sie das Handy vor dem Ende der Rotphase und Starten des Motors wieder aus den Händen gelegt haben, um kein Bußgeld zu riskieren.

Wer mit laufendem Motor an einer roten Ampel steht, darf das Handy nicht benutzen. Analog zur roten Ampel gelten diese Regeln übrigens auch während eines Verkehrsstaus.

Mehr zur Handynutzung vor einer Ampel erfahren Sie hier: Ratgeber – Handy an roter Ampel benutzt.

Wie darf ich mit dem Handy am Steuer telefonieren?

Während der Autofahrt mit dem Handy in der Hand zu telefonieren ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich und fahrlässig. Ertappten Handy-Sündern droht im besten Fall ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg, im schlimmsten Fall wird ein heftiger Verkehrsunfall verursacht.

Dennoch ignorieren immer noch viele Autofahrer das Handyverbot und können während der Fahrt einfach nicht die Finger vom Handy lassen und telefonieren am Steuer. Dabei gibt es legale Lösungen, sodass während der Fahrt telefoniert werden kann und darf. Welche das sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.

Prinzipiell ist zu beachten, dass Sie als Fahrer stets an die eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken sollten. Doch gerade beim Telefonieren am Steuer ist man schnell abgelenkt, was die Unfallgefahr sehr deutlich ansteigen lässt. Viele Autofahrer müssen aber allein schon aus beruflichen Gründen auch während der Autofahrt telefonieren. Doch was kann man tun, um nicht gegen das Handyverbot am Steuer zu verstoßen?

So telefonieren Sie mit dem Handy am Steuer, ohne eine Strafe zu riskieren

  • Telefonieren am Steuer, wenn das Fahrzeug und der Motor abgeschaltet ist
  • Technische Möglichkeiten, mit denen legal und gefahrlos im Auto telefoniert werden kann nutzen (z. B. fest verbaute Telefonanlagen, Freisprecheinrichtung oder ein einseitiges Headset für ein Ohr)

Jedes Gerät hat dabei seine Vor- und Nachteile. Im Folgenden beschreiben wir Ihnen diese genauer.

Telefonieren am Steuer mit Headset

Das Telefonieren am Steuer über das Headset ist erlaubt, da die StVO lediglich verbietet, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Ob es sich dabei um ein Headset mit Kabel oder schnurloses Bluetooth Headset handelt, bei dem das Signal per Funk übertragen wird, spielt keine Rolle und kann von jedem selbst entschieden werden.

Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen zu einem Bluetooth Headset und Handy mit Sprachsteuerung.
Telefonieren am Steuer mit Headset
Eine Frau telefoniert am Steuer mit einem Headset

Für die meisten Handy-Besitzer ist die Headset-Lösung die kostengünstigste, da beim Handy-Neukauf das Headset oftmals zum Lieferumfang gehört. Doch hier muss auch erwähnt werden, dass die zum Lieferumfang gehörenden Modelle längst nicht den höchsten Ansprüchen genügen und die Klangqualität beim Telefongespräch meist zu wünschen übrig lässt. Hier lohnt es sich, die verschiedenen Varianten und Modelle der Headsets gründlich zu vergleichen.

Auch wenn das Telefonieren am Steuer über das Headset kein Verstoß gegen das Verkehrsrecht darstellt, sollte bedacht werden, dass hierbei die Gefahr besteht, dass Verkehrsgeräusche nicht mehr so gut wahrgenommen werden können. Dadurch wird die Unfallgefahr durchaus erhöht.

Gute Alternativen sind daher Freisprecheinrichtungen oder eingebaute Telefonanlagen.

Telefonieren am Steuer mit Freisprechanlage

Aus Gründen der Sicherheit, aber auch im Sinne eines höheren Komfort, ist eine Freisprechanlage zum Telefonieren am Steuer eine sehr gute Lösung. Zumal bei dieser Variante die Verkehrsgeräusche nicht ausgeblendet werden.

Jedes Auto lässt sich dabei mit einer entsprechenden Freisprecheinrichtung nachrüsten. Die Bedienelemente werden beispielsweise an der Sonnenblende oder direkt am Lenkrad befestigt und ermöglichen somit eine einfache Bedienung.

Im Handel wird eine große Bandbreite an verschiedenen Modellen der Freisprechanlagen fürs Auto angeboten, wobei bei der Auswahl unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen. Dazu zählen:

  • das eigene Handy
  • Fahrzeugtyp
  • das Alter des Fahrzeugs

Besonders komfortabel sind spezielle Autoradios, die über eine integrierte Freisprecheinrichtung verfügen. Auch manche Navigationsgeräte haben mittlerweile schon eine Freisprecheinrichtung an Bord. Hier sollten Sie sich im Fachhandel auf jeden Fall ausführlich beraten lassen.

Für die Nutzung einer Freisprechanlage ist es aber definitiv empfehlenswert, wenn sich das Handy am Steuer per Sprachbefehl steuern lässt. So können Anrufe per mündlichen Befehl getätigt werden. Bei modernen Smartphones gehört die Sprachsteuerung bereits zum Standard.

Telefonieren am Steuer mit eingebauter Telefonanlage

Die Luxusvariante, um während der Autofahrt mit dem Handy am Steuer zu telefonieren, stellt die fest verbaute Telefonanlage dar. Diese wird in der Regel von den Autoherstellern selber geliefert und bietet neben der Telefonfunktion noch jede Menge weitere intelligente und praktische Extras.

Im Vergleich zum Headset oder der Freisprecheinrichtung ist der Klang bei einer eingebauten Telefonanlage deutlich besser, da diese nahtlos in das Soundsystem des Autos integriert wird.

Auch wenn diese Lösung nicht unbedingt die billigste ist, lohnt es sich, bei der Anschaffung eines Neuwagens über eine eingebaute Telefonanlage nachzudenken. Vor allem wenn Sie ein Vieltelefonierer sind.

Darf ich das Handy im Auto als Navigationsgerät nutzen?

Seitdem es Smartphones gibt, haben Autofahrer die Möglichkeit, ihr Handy als Ersatz zum klassischen Navigationsgerät zu nutzen. Denn fast jedes Smartphone hat neben einem GPS-Sender auch eine kostenlose Kartensoftware an Bord, alternativ gibt es haufenweise Navigations-Apps.

Als Autofahrer haben Sie daher natürlich die Möglichkeit, das Handy im Auto als Navigationsgerät zu benutzen, wobei auch hier das Verkehrsrecht und die StVO wieder strenge Vorschriften vorschreibt. Wie sehen diese aus?

Handy richtig als Navi benutzen: Worauf ist zu achten?

Handy am Steuer als Navi benutzen
Darf man das Handy am Steuer als Navi benutzen?

Viele Autofahrer nutzen das Handy mittlerweile auch für Navigationszwecke. Das ist soweit auch erlaubt und stellt keinen Verstoß gegen das Verkehrsrecht der StVO dar – vorausgesetzt das Handy wird während der Fahrt nicht in die Hand genommen. Denn die Navigation via Handy ist nur dann erlaubt, wenn das Gerät während der Fahrt für die Navigationszwecke (Eingabe vom Zielort, Verfolgung der Route etc.) nicht in die Hand genommen wird. Das gilt übrigens auch, wenn die Navigations-Funktion ausgeschaltet werden soll.

Wer sein Handy als Navi benutzen will, sollte es am besten in einer entsprechenden Halterung aufbewahren. Befindet sich das Mobiltelefon also in einer Handy-Halterung, die es schon für einen geringen Preis im Handel zu kaufen gibt, hat der Autofahrer dagegen nichts zu befürchten und kann sich zielsicher von seinem Handy zum Zielort navigieren lassen.

Wichtig ist jedoch, dass sich der Fahrer bei der Bedienung des Telefons als Navigationsgerät stets auf den Verkehr konzentriert. Dies gilt natürlich auch immer dann, wenn bei einem reinen Navigationsgerät etwas eingegeben wird.

Alle weiteren Tätigkeiten am Navi – im Sinne von manueller Zieleingabe etc. – sind während der Fahrt verboten und fallen unter das allgemeine Verbot der Handybenutzung im Auto.

Tätigen Sie daher vor Fahrtantritt alle nötigen Einstellungen für die Navigation zu Ihrem Zielort. Ansonsten muss der Fahrer zur Bedienung auf den Seitenstreifen fahren und den Motor abstellen. Oder die Bedienung wird vom Beifahrer übernommen.

Tipp: Viele moderne Smartphones bieten mittlerweile die Möglichkeit, das Gerät und somit die Navigations-Funktion über die Stimme zu bedienen. So kann bequem per Sprachbefehl der Zielort mitgeteilt oder gegebenenfalls während der Fahrt geändert werden.

Sollte der Autofahrer während der Fahrt das Handy als Navigationsgerät mit seinen Händen bedienen und kommt es zu einem Unfall, wird das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft. Im Einzelfall kann hierfür sogar schon ein Blick auf das Display ausreichen, wenn der Fahrer dadurch vom Verkehr abgelenkt war. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber “Unfall wegen Handy am Steuer”.

In der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt – Das sind die Konsequenzen

Führerscheinneulinge, die in der Probezeit mit dem Handy am Steuer geblitzt oder von der Polizei beim Telefonieren am Steuer beobachtet wurden, müssen unter Umständen zusätzlich zum Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg auch noch mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Im Folgenden klären wir auf, wann und welche Konsequenzen das Handy am Steuer in der Probezeit mit sich bringen kann.

Autofahrer, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, fahren auf Bewährung. Leistet man sich während dieser Phase einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (Katalog A, dazu gehören u. a. Vorfahrtsmissachtung mit Gefährdung, Missachtung einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot) oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (Katalog B), dann sieht das Verkehrsrecht bestimmte Maßnahmen vor. Demnach wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und darüber hinaus die verpflichtende und kostenpflichtige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ausgesprochen.

Probezeit: Wann hat ein Verstoß gegen das Handyverbot Konsequenzen?

Die Handynutzung am Steuer gehört zur Gruppe der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aus dem sogenannten Katalog A.

Weitere Beispiele für A-Verstöße sind:

  • Rotlichtverstoß
  • Überholen bei Überholverbot

Für die Handynutzung am Steuer während der Probezeit ist beim ersten Vergehen demnach gleich mit gesonderten Konsequenzen zu rechnen, aber natürlich muss auch das Handy-Bußgeld bezahlt werden. Wer sich einen solchen Katalog-A-Verstoß leistet, muss mit der Verlängerung der Probezeit und verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Handy am Steuer in der Probezeit
Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß

Da das Handyverbot ein A-Katalog-Verstoß ist und somit zur Gruppe der schwerwiegenden Vergehen im Straßenverkehr gehört, müssen Fahranfänger besonders aufpassen. Denn die Handynutzung während der Fahrt ist immer ein Risiko und nicht umsonst ist es verboten, das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor in den Händen zu halten und zu nutzen.

Durch den Blick auf das Display oder das Halten des Mobiltelefons am Ohr ist man abgelenkt, worunter das Reaktionsvermögen leidet. Im schlimmsten Fall ist mit tragischen Folgen zu rechnen. Damit sind nicht nur hohe Bußgelder, Punkte oder Verlängerung der Probezeit gemeint, sondern vielmehr schwere Unfälle.

Weiterführende Informationen finden Sie hier unter Handy am Steuer in der Probezeit benutzt.

Handy am Steuer: Bußgelder in Europa im Vergleich

Neben Deutschland gibt es auch in weiten Teilen Europas ein striktes Handyverbot am Steuer, wobei dort laut ADAC mitunter deutlich höhere Bußgelder ausgerufen werden als hierzulande. Vor allem im Süden Europas sollten Autofahrer das Handy besser außer Reichweite legen. Denn gerade beliebte Reiseziele und Urlaubsländer wie Spanien, Frankreich, Italien, Portugal oder Griechenland haben ein deutlich höheres Handy-Bußgeld in ihrer jeweiligen Bußgeldtabelle zu stehen.

Während ein Verstoß gegen das Handyverbot in Spanien mindestens 200 Euro kostet, werden in Italien 160 Euro und in Frankreich ab 135 Euro fällig. Trotz der deutlichen Anhebung der Handy-am-Steuer-Strafe in Deutschland von 40 auf 60 Euro am 1. Mai 2014 werden lediglich in Österreich (ab 50 Euro) und Bulgarien (ab 25 Euro) geringere Bußgelder ausgesprochen, wenn man beim Telefonieren am Steuer erwischt wird.

Folgende Liste zeigt die verschiedenen Handy-am-Steuer-Strafen im europäischen Vergleich:

Was droht für das Handy am Steuer im Ausland?
Was droht für das Handy am Steuer im Ausland?
  • Belgien: mindestens 110 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Bulgarien: mindestens 25 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Dänemark: 200 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Griechenland: 100 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Großbritannien (Schottland): ab 130 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Finnland: bis 115 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Frankreich: mindestens 135 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Irland: mindestens 60 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Italien: mindestens 160 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Kroatien: mindestens 65 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Luxemburg: 75 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Niederlande: 230 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Österreich: mindestens 50 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Polen: mindestens 50 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Portugal: mindestens 120 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Schweden: 170 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Schweiz: 90 Euro Bußgeld für Handy am Steuer
  • Spanien: mindestens 200 Euro Bußgeld für Handy am Steuer

(Quelle: ADAC, Stand 2016, Alle Angaben ohne Gewähr)

Statistik: Immer mehr Autofahrer verstoßen gegen Handyverbot

Obwohl Telefonieren am Steuer alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, werden immer mehr deutsche Autofahrer dabei erwischt. Das wird durch statistische Untersuchungen bestätigt, wobei sich zunehmend auch Frauen als Handy-Sünder entpuppen und beim Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer erwischt werden. Doch wie sehen die genauen Zahlen aus?

  • Nach einer Untersuchung vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wurden allein 2011 insgesamt 450.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer ertappt. Im Vergleich zu 2005 eine kontinuierliche Steigerung.
  • Unter den Handy-Sündern lässt sich ein Muster erkennen und so sind es besonders die 35- bis 44-Jährigen, die trotz Verbot am Steuer telefonieren.
  • Zugleich nimmt auch der Anteil an Frauen immer stärker zu. Während 2005 noch 21 Prozent der weiblichen Autofahrer gegen das Handyverbot verstießen, waren es 2011 schon 27 Prozent. In absoluten Zahlen gesprochen, hat sich die Anzahl der registrierten Verstöße bei den Frauen in diesen sieben Jahren von 61.000 in 2005 auf 123.000 in 2011 mehr als verdoppelt.
  • Aber auch bei den Männern nimmt die Anzahl der Handyverstöße am Steuer weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2011 327.000 männliche Autofahrer beim Telefonieren am Steuer erwischt (2005: 223.000 registrierte Verstöße).
  • Mit 133.000 registrierten Verstößen stellen vor allem die 35- bis 44-Jährigen die größte Altersgruppe dar. Bedenklich auch die Entwicklung in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen, bei denen sich die Verstöße zwischen 2005 bis 2011 auf 32.000 verdoppelt hat.
  • Wird die Erhebung nach Bundesländern differenziert, sind statistisch gesehen in Nordrhein-Westfalen die meisten Handy-Sünder zu finden. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl wurden in diesem Bundesland mit 11,1 Verstößen pro 1.000 Einwohner die meisten Vergehen gegen das Handyverbot geahndet. Bayern landete in diesem Ranking hinter NRW und mit 7,5 Verstößen pro 1.000 Einwohner auf dem 2. Platz. In Sachsen-Anhalt gab es dagegen rein statistisch gesehen die wenigsten Verstöße gegen das Handyverbot (1,9 pro 1.000 Einwohner).

News-Archiv zum Handy am Steuer

News vom 25. Januar 2021

Bußgeld für Fahrer mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer

Sitzen Sie mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Sitzen Sie mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Wer mit dem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, weil auch diese Art der Nutzung eines Mobiltelefons gegen § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Das hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 4.12.2020 klargestellt (Az. III-1 RBs 347/20). Nach Auffassung der Richter ist es für eine Benutzung im Sinne dieser Vorschrift nicht erforderlich, dass der Fahrer das Handy in der Hand hält.

Streit um die Auslegung des Handyverbots am Steuer

In diesem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie ihr Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt und am Steuer telefoniert habe. Das war auch auf einem Blitzerfoto zu erkennen, das während der Geschwindigkeitsmessung angefertigt wurde.

Die Fahrerin sah darin aber keinen Verstoß gegen das Verbot, ein Handy während der Fahrt zu halten und zu benutzen. Schließlich habe sie es gar nicht in der Hand gehabt, sondern bereits vor Fahrtantritt zwischen Schulter und Ohr geklemmt.

§ 23 Abs 1a StVO schreibt Folgendes vor:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, dass der Kommunikation […] dient […], nur benutzen, wenn
1.) hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.) entweder
a) nur eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur kurze, […] Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

„Halten“ eines Gegenstands auch ohne Hände möglich

Richter und Autofahrerin stritten also über die Frage, ob das Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer ein „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a Nr. 1 StVO darstellt und deshalb mit einem Bußgeld geahndet werden darf.

Das Handy zwischen Ohr und Schulter während der Autofahrt gilt als „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.
Das Handy zwischen Ohr und Schulter während der Autofahrt gilt als „Halten“ und „Benutzen“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.

Die Richter bejahten dies mit folgender Begründung:

  • Rein sprachlich betrachtet setzt das „Halten“ eines Gegenstands nicht voraus, dass der Betroffene dabei seine Hände benutzt.
  • Zweck der StVO ist die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr durch Festlegung bestimmter Verhaltensregeln. Wer mit seinem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer sitzt, begründet damit erhebliche Gefahren. Denn das Telefon könnte herunterfallen und den Fahrer zu reflexhaften Handlungen verleiten, z. B. um zu verhindern, dass es unter den Sitz fällt. Auch dieses Risiko soll § 23 Abs. 1a StVO verhindern.
  • Ein Fahrer, der sein Handy während der Fahrt zwischen Ohr und Schulter geklemmt hat, will verhindern, dass es herunterfällt und wird schon deshalb einen wesentlichen Teil seiner Aufmerksamkeit auf sein Telefon und nicht aufs Verkehrsgeschehen lenken. Auch deshalb ist diese Art der Handynutzung nicht mit einer Freisprechanlage vergleichbar. Denn bei einer solchen muss der Fahrer keine Gedanken an die Stabilität der Halterung verschwenden.

Wer also mit einem Handy zwischen Ohr und Schulter am Steuer sitzt und telefoniert, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Welche Sanktionen konkret drohen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Bußgelder inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr anzeigen 

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner Handy am Steuer

89 Kommentare

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  1. Stefan
    Am 13. Dezember 2021 um 10:35

    Guten Tag, Ich wurde vor knapp 2 Jahren beim Telefonieren am Steuer erwischt. Letzte Woche hielt ich mein Handy in der Hand um aufs Display zu schauen, wer in diesem Moment anruft. In diesem Moment fuhr eine Streife vorbei. Nun steht im Bescheid einen Hinweis, dass bei einem Erneuten Verstoß ein Fahrverbot droht. Wie lange gilt dies? Natürlich ist man bemüht sich richtig zu verhalten, aber man macht auch mal einen Fehler..
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  2. hans
    Am 19. März 2021 um 15:17

    hallo,
    ich wurde bei einer verkehrskotrolle mit 0,7 promille erwischt leider wurde bei einem drogentest auch thc konsum festgestellt. das war das erstemal.

    -bekomme ich jetzt für beides eine geldstrafe und punkte oder gilt hier nur ein vergehen?
    -und ich habe gehört das dies nach 10 jahren ohne erneute auffälligkeiten wieder verjährt und
    aus der akte gestrichen wird bzw die punkte erlischen. stimmt das?

  3. Antonia B.
    Am 16. Januar 2020 um 13:39

    In Stuttgart bin ich mit einem Pulk von Radfahrern über die grüne Ampel, hab mein Rad schon lange vor dem Telefonat geschoben, dann eben telefoniert und geschoben und sollte auf der anderen Seite dann als Radfahrer mit Handy geahndet werden. – Nach einiger Diskussion mit dem Cop, ließen die mich zur Güte laufen ohne Verwarnung, zumals ich eine Zeugin hatte, daß ich schon in der gesamten Zeit vorher das Rad schob. – sonst wäre ich von denen wie ein Radfahrer behandelt worden, der ich ja nicht war. – aber ich fand es schon dreist, da ich ja eigentlich als Fußgänger mit Handwagen gelte. – Wie ist es da eigentlich vom Recht her?

  4. name
    Am 7. April 2019 um 15:08

    “Alle weiteren Tätigkeiten am Navi – im Sinne von manueller Zieleingabe etc. – sind während der Fahrt verboten und fallen unter das allgemeine Verbot der Handybenutzung im Auto.”

    Sorry aber das stimmt doch gar nicht. Schreibt ihr ja auch mehrfach selbst. Vielleicht solltet ihr euch nicht 20 mal ähnlich wiederholen was alles verboten ist, sondern einmal richtig zusammenfassen, dass die Hauptunterscheidung eben nicht die Funktion ist sondern, ob das Handy dafür in der Hand gehalten wird oder nicht. Denn alle Funktionen sind mit Handyhalterung möglich und somit muss es damit nicht in die Hand genommen werden, ergo ist alles erlaubt. Solange es nicht in der Hand ist. Easy as that. Die einzige Einschränkung die es gibt, wenn es in der Halterung steckt, ist dass man nicht zu lange draufstarren darf, also man muss sich halt auf den Verkehr konzentrieren und darf nur flüchtige Blicke draufwerfen. Solange man das einhält kann man somit im Grunde auch SMS schreiben (mal abgesehen davon, dass es auch mit Sprachsteuerung ginge) oder das Navi bedienen. Wäre sonst auch ziemlich sinnlos wenn man erst irgendwo ranfahren muss um dem Navi zu sagen, dass man grad keinen Schimmer hat wo man ist und wo z.B. die nächste Haltemöglichkeit ist. Alles ist erlaubt solange a) es nicht in der Hand ist und b) man nicht sekundenlang draufstarrt.

  5. Jonas F.
    Am 4. April 2019 um 16:38

    Hallo,

    im Rahmen einer Studienarbeit für mein Studium muss ich folgendes rechtlich wissen.
    Darf ich mein Handy in die Hand nehmen, ohne auf das Display zu schauen, während ich halte.

    Folgendes Szenario: Man fährt in ein Parkhaus, das Auto steht vor der Schranke (man hält). Dann nimmt man das Handy in die Hand, verändert den Ort des Handys, und legt es wieder weg, bevor der Haltevorgang endet. Ist dies rechtlich erlaubt? Es geht darum, ob es möglich ist mit dem Smartphone den Zugang zu einem Parkhaus ermöglichen, sodass per NFC Daten vom Smartphone auf den Empfänger beim Einlass zum Parkhaus überträgt und so die Schranke öffnet.

    Vielen Dank schon im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 17:37

      Hallo Jonas,

      das bloße Aufnehmen und Umlegen des Handys ist noch keine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn Sie es aufnehmen und gebrauchen, handelt es sich um eine solche. Zum Gebrauch zählt etwa, die Uhrzeit in Erfahrung zu bringen, eine Navigations-App zu beenden oder einen Anruf wegzudrücken. Wie die Situation in Ihrem spezifischen Fall aussieht, lässt sich am besten von einem Anwalt beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Samir
    Am 28. Januar 2019 um 18:26

    Hallo,
    Wurde das zweite mal mit dem Handy am Steuer erwischt,habe aber ein Bußgeld von 228,50 Euro erhalten.kann ich dagegen Einspruch einlegen?

  7. Heba
    Am 18. Dezember 2018 um 11:58

    Hallo,
    ich stand an einer roten Ampel mit “Motor Aus” Schield – mein Motor war aus. Die Polizei stand rechts neben mir, als ich mein Handy in die Hand genommen habe und ich wurde angehalten.
    Als ich meinte dass ich ein Start-Stopp-System habe, meinte der Polizist dass es nicht relevant ist, die Zündung muss aus sein.
    Ist das so richtig?
    Ich habe im Internet recherchiert, dass man bei einem Auto mit Start-Stopp-System das Handy an der Ampel bedienen darf.
    Vielen Dank schonmal für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:30

      Hallo Heba,

      die Auslegung von § 23 Abs. 1 a S. 2 StVO ist im Zweifel Sache der Gericht. Einige haben bereits entschieden, dass es sich dann nicht um eine unzulässige Handynutzung handelt, andere Gerichte können jedoch zu einer anderen Einschätzung kommen. Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, so können Sie sich dazu auch an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Eckhard P.
    Am 19. März 2018 um 12:43

    Ich kann diesen Schwachsinn mit dem Halten des Handys nicht mehr hören. Ich war 23 Jahre im Außendienst tätig, hatte ein Handy mit Freisprechfunktion und habe es trotzdem nicht während der Fahrt benutzt. Das Problem ist nicht das Halten, sondern die geistige Abwesenheit während des Gespräches, die den Fahrer total ablenkt. Ich entsinne mich, dass früher beim Busfahrer ein Schild hing: “Keine Unterhaltung mit dem Fahrer”. Wenn es um das Halten geht, darf auch ein Raucher seinem Laster nicht fröhnen und man darf kein Lebensmittel während der Fahrt essen.

  9. Johannes
    Am 8. März 2018 um 17:04

    Hallo Bussgeldkatalog.org,

    ich habe am 21.8.17 am Steuer telefoniert und bekam hier für 1 Punkt, heute am 8.3.18 wurde ich von einem Polizist mit dem Handy in der Hand gesehen (habe es aus der Hosentasche auf den Beifahrersitz gelegt), warte noch auf den Bescheid, muss ich hier mit einem Fahrverbot rechnen da ich als “Wiederholungstäter” gelte?

    Vielen Dank für eure Antwort!
    LG Johannes

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2018 um 15:16

      Hallo Johannes,

      die Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten, da die Bestimmung der Sanktionen Sache der entsprechenden Behörde ist und diese bei ihrer Entscheidung einen gewissen Ermessensspielraum besitzt. Sind Sie der Polizei bereits mehrfach wegen Telefonierens am Steuer aufgefallen, kann diese Sie durchaus als Wiederholungstäter einstufen und ein Fahrverbot verhängen. Es kann aber ebenso gut sein, dass Sie mit einem Bußgeld und Punkten bestraft werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Bernd
    Am 1. Februar 2018 um 13:14

    B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)

    Handy am Steuer ist kein B Verstoß sondern ein A Verstoß !

    kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_Handy_usw_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 16:05

      Hallo Bernd,

      das ist korrekt. Der Text wurde bereits aktualisiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Antonio
    Am 22. Dezember 2017 um 19:42

    Hallo..
    Habe heute ein anhörung busgeldverfahren bekommen da ich 17 kmh überschritten Habe und soweit alles gut.. Werde ich auch zahlen..
    Aber punkt 2.. Ich hätte ein elektronisches gerät in der hand (angeblich von ausendienstmitarbeiter festgestellt ) . Was überhaubt nicht War ist und auch nicht im foto zu sehen ist.. Und es War Nur ein blitz gerät am tatort und kein ausendienstmitarbeiter.
    Was kann ich jetzt tu?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:35

      Hallo Antonio,

      Sie können Einspruch einlegen.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  12. Jhicks
    Am 22. Dezember 2017 um 3:35

    Ich habe eine Frage, zum Fahrradfahren. Es ist bekanntlich nicht erlaubt, das Handy zum telefonieren in der Hand zu halten. Ist es aber erlaubt, mit Handy in der Tasche über einen Lautsprecher, oder mit EINEM Kopfhörer im Ohr zu telefonieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:21

      Hallo Jhicks,

      prinzipiell ist das Radfahren und gleichzeitige Telefonieren über einen Ohrstöpsel erlaubt – die Lautstärke muss aber so gering sein, dass alle Warnsignale noch gehört werden können.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  13. Sergej
    Am 19. Dezember 2017 um 13:07

    Hallo Team,
    Ich habe telefoniren auf ein eingeschrenkene Parkplatz ein Laden, er ist entfern Ca. 10 Meter von Strasse. Für fahren raus von Parkplatz , muss ich noch Ca. 75 Meter dürch ganzen Parkplatz fahren. Mein Telefon war verbinden mit ein Kopfhörer mit rechte Ohr und liegt auf Beifahrer Sitz. Mein rechte Hand war auf Lenkrad. Für raus fahren von stehengeblibene Platz, muss ich rückwerts und dann vorverts fahren auf ganzen Gelende Parkplatz. Ca. 15 Meter von mir, auf diesem Parkplatz war Unfall, und die Frau Palizisten bemerkt. Meine Lippen waren bewegliche, ich habe gerade telefonat gehabt. Ich habe auf linke Hand meine Taschenbörse gehabt. Für dieser Parkplatz hengkt ein Schild Einbahnstrasse, Polizei Fahrzeig geparkt war gegenferkehr qwer und stört total Möglichkeit raus Fahren. Ich habe so viel Aufgaben Privat für mich und mit linke Hand mit Taschenbörse bewege auf mein Kopf. Polizisten kommt zu mir, hohlen mein Führerschein zum Prüfung. Dan schreibt wegen Telefonhaendy benutzer auf Verkehr ein Dokument für Straf. Meine Frage , ich bin schuld oder Polizisten Fehler gemacht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 12:35

      Hallo Sergej,

      das können wir schwer einschätzen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Es gilt: Solange Sie beide Hände frei hatten und Ihr Blick nicht abgelenkt war, haben Sie sich in der Regel richtig verhalten. Wenn Sie sich unrecht behandelt fühlen, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch zu erheben oder sich ggf. von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Kimberly
    Am 5. Dezember 2017 um 15:22

    Hallo,
    ich wurde geblitzt mit 9km/h zu schnell nach Toleranzabzug und habe nebenbei telefoniert (mein Handy ist gut sichtbar)
    Geht vom telefonieren eine Gefährdung aus ?
    Kann ich neben dem Punkt von einem Fahrverbot ausgehen oder womit kann ich rechnen ?

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 16:14

      Hallo Kimberly,

      “Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit prophezeien kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel wäre die Gefährdung beim Überholen im Raum.” (Gefährdung) Ob in Ihrem Fall eine Gefährdung vorliegt, können wir Ihnen pauschal nicht sagen, da es von vielen Faktoren abhängt. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Friedhelm A.
    Am 30. Oktober 2017 um 10:35

    Werde ich auch bestraft wenn ich ein Funkgerät benutze und ich das Mikrofon in der Hand halte um mit einen Kolegen zu sprechen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:52

      Hallo Friedhelm A.,

      dies ist nicht ausgeschlossen. Schließlich ist die Grundlage dieser Sanktion, dass die Hände nicht frei sind und der Blick abgelenkt wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  16. Colle
    Am 24. Oktober 2017 um 22:55

    Hallo Team,
    Mein Mann – wohnhaft in der Schweiz – ist mit meinem Auto und Handy am Steuer in Deutschland wahrscheinlich geblitzt worden. (Es liegt kein Bild bei, daher spreche ich von wahrscheinlich). Wenn ich auf dem Anhörungsbogen nun seine Schweizer Adresse angebe, sendet die Behörde dann den Bescheid zu ihm in die Schweiz oder muss ich dafür geradestehen?
    Herzlichen Dank für die Hilfe
    LG Colle

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:39

      Hallo Colle,

      in Deutschland greift in einem solchen die Fall die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur der tatsächliche Fahrer für einen Verstoß belangt werden kann. Geben Sie Ihren Mann als Fahrer an, wird er den Bescheid erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Martin
    Am 22. August 2017 um 16:11

    Hallo,
    ich hatte das Handy ohne zu telefonieren in der Hand und wurde von der Polizei aufgehalten, da ich es eilig hatte hab ich das Vorgehen zugegeben auch wenn ich es schwachsinnig finde. Nun gut, der Hammer ist aber dass ich die 60€ nicht vor Ort zahlen durfte und nun direkt einen gelben Brief bekommen habe mit 60€ Geldbuße plus 25 € Gebühr und 2,50€ Porto!!!! Das empfinde ich als eine bodenlose Frechheit und Abzocke!!! Was kann ich nun gegen diese Abzocke machen!? Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:27

      Hallo Martin,

      eine Verwarnung, die sofort beglichen werden kann und für die keine weiteren Gebühren anfallen, kann nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden. Ein Verwarngeld beträgt maximal 55 Euro. In Ihrem Fall musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, welches mit den zusätzlichen Gebühren einhergeht, da das Bußgeld über dieser Grenze liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Dario
    Am 8. August 2017 um 16:08

    Hallo,

    ich wurde an einer Kreuzung gesehen, wie ich ein Handy in der Hand gehalten habe und angeblich telefoniert habe – dies war aber nicht der Fall. Hatte tatsächlich eine Schokoladen-Tafel in der Hand und wenn ich mal telefoniere, dann nutze ich eh die vorhandene Freisprecheinrichtung.
    Bin aber in der Probezeit und die Sache ist nach meinem Einspruch bereits vor Gericht gelandet. Muss bald hin.
    Scheinbar wird hier aber derjenige im Recht sein, der in der Überzahl war – und das waren die Polizisten, da ich allein war. Dachte es hat derjenige Recht, der die Wahrheit sagt.
    Führerschein weg wegen Probezeit?

    Grüße und danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:52

      Hallo Dario,

      die Verwendung des Handys am Steeur ist ein B-Verstoß. Handelt es sich um den ersten Verstoß dieser Art in der Probezeit, sind in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit zu erwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. torsten
    Am 17. Mai 2017 um 7:01

    Hallo wurde Gesten von der Polizei gestoppt. Sie meinte sie hätten gesehen wie ich ein Telefon in der Hand hatte. Es war aber eine Sonnenbrille die ich zurück ins Fach gelegt habe. Mein Beifahrer hat eine Nachricht auf dem Handy geschrieben.Wie soll ich da reagieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:43

      Hallo Torsten,

      wenn der Tatbestand nicht erfüllt wurde, können Sie stets innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und den Fall aus Ihrer Sicht schildern. Im Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Illy
    Am 13. Mai 2017 um 22:10

    Hallo,
    wenn ich mit dem Handy am Ohr geblitzt wurde, aber sage das es ein anderer Gegenstand war, werden dann die Verbindungen eingehender und ausgehender Anrufe meines Smartphones geprüft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:58

      Hallo Illy,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. C.K.
    Am 31. Januar 2017 um 0:57

    Hallo
    Ich wurde heute innerorts in einer 30iger Zone mit ca 60 km geblitzt, zusätzlich hatte ich das Handy sichtbar in der Hand nach hinten gerichtet zur Person auf dem Rücksitz.
    Wie schlimm wird ea denn wohl werden?
    Muss ich mit einer Strafe für beide Vergehen rechnen, oder kann ich nur für eins belangt werden?
    Egal wie, Dummheit muss bestraft werden.
    Ein Fall von selber Schuld.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 9:49

      Hallo C.K.,

      in diesem Fall liegt Tateinheit vor. Die Summen der Bußgelder werden nicht addiert, sondern die Höhe bemisst sich nach dem höheren der in Frage kommenden Bußgelder. Dabei wird von Seiten der Behörde allerdings berücksichtigt, dass es sich in Ihrem Fall um zwei Ordnungswidrigkeiten handelt, sodass die Strafe angemessen erhöht werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nikolas
    Am 13. Dezember 2016 um 21:17

    Guten Tag,
    auf der Autobahn hatte ich einen großen unfall gesehen…
    Polizei ist schon da, alle fahren langsam vorbei.
    Ich habe mit Handy Fotos für die unfallauots gemacht, nur für Spaß.. und der Polizei hat mich gesehen…
    60Euro+1 Punkte+ viellecht bearbeitungsgebühr.
    Kann ich jetzt irgendwas machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 11:29

      Hallo Nikolaus,

      nach Ihren Schilderungen scheint der Bußgeldbescheid gerechtfertigt zu sein. Einspruch können Sie dennoch einlegen. Ob dieser Erfolg hat, wird die Behörde dann entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Dennis
    Am 9. Dezember 2016 um 14:32

    Guten Tag.

    Ich wurde wegen der Nutzung des Handys aus dem Verkehr gezogen und musste laut Bußgeldbescheid 60€ sowie 25€ wegen der Kosten des Verfahrens zahlen.
    Bin in der Probezeit. Verliere ich nun meinen Führerschein?

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 11:45

      Hallo Dennis,

      zwar wird der Verstoß Handy am Steuer mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt, gilt jedoch in der Probezeit als B-Verstoß. Bei einem einmaligen B-Verstoß müssen Sie noch keine Konsequenzen befürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Wasim
    Am 29. November 2016 um 0:34

    Guten Abend ich habe heute eine Polizeikontrolle Gehabt Abend um 21:00 Uhr und haben die behauptet da da ich meine handy in der Hand gehabt habe weil das war Licht am auto aber das war meine Navi Display in meine Auto ist eine integriert Bluetooth ich hab dem gesagt aber die haben mir nicht geglaubt und haben die mich gefragt ob wir soll eine Schippe durch liegen ich hab aber gesagt nein was kann ich noch machen danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 11:06

      Hallo Wasim,

      Sie sollten abwarten, ob Sie Post von der Polizei bekommen. Diese wird sich mit Ihnen wegen der Angelegenheit in Verbindung setzen. Sollte Ihnen ein Anhörungsbogen übersandt werden, können Sie sich zur Angelenheit äußern und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Markus
    Am 15. August 2016 um 21:37

    Hallo,
    Ich wurde mit Handy in der Hand beim telefonieren geblitzt. Da ich aber die Lautsprecher Funktion meines Handys an hatte, hielt ich es nicht ganz am Ohr. Daher könnte man auch meinen, ich würde das Handy nach hinten weiter geben ( z.B an jemanden auf der Rückbank sitzt) und soweit ich weiß, ist das weitergeben nicht strafbar.
    Was halten Sie von dieser Ausrede?
    Auf der Rückbank saß jedoch keiner. Könnte ich eventuell sagen, dass ich es nach hinten geworfen haben? Theoretisch könnten die nichts nachweisen oder?
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:02

      Hallo Markus,

      in diesen Fragen verweisen wir auf einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Marco
    Am 20. Mai 2016 um 15:48

    habe heute die Strafe für Handy am Steuer erhalten.
    Bußgeld in Höhe von 85 €. Ist das korrekt???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 10:01

      Hallo Marco,

      die Strafe für das Handy am Steuer liegt bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Wenn noch Verwaltungsgebühren der Behörde dazu kommen, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Alex
    Am 6. März 2016 um 21:00

    ich habe einen Strafe für Gespräche während der Fahrt bekommen: fast 100 €, 60 € Strafe und 25€ für Bearbeitung und noch was… das ist richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 12:36

      Hallo Alex,

      für die Nutzung des Handys während der Fahrt wird nach dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR erhoben. In der Regel kommen im Bescheid zu diesem Bußgeld auch Bearbeitungsgebühren und Verwaltungsgebühren hinzu. Deren Höhe ist jedoch nicht einheitlich, daher kann es zu Unterschieden in den verschiedenen Regionen kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Alida
    Am 31. Dezember 2015 um 3:30

    Hallo ,

    Ich habe heute erhalten eine Strafe von 140 eu plus 25 Gebühren und 3.50 Auslagen weil ich Handy vorgehalten habe mit Lautsprecher zu sprechen .
    Ist alles verständlich , mir würde gesagt 60 eu straffe Punkt würde nixht erwähnt .

    Warum ist es 168.50 geworden ????

    Hier steht etwas mit VZR/FAER
    Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Januar 2016 um 10:23

      Hallo Alida,

      im Einzelfall können auch höhere Bußgelder erhoben werden. Der Bußgeldkatalog dient nur Orientierung. Dennoch könnte es sich empfehlen, noch einmal genau nachzufragen oder ggf. sich rechtlich beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. u.a.
    Am 10. Dezember 2015 um 13:06

    Ich bin für eine Verzehnfachung des Bußgeldes für´s Tippen am Steuer, da ich immer öfter Menschen beobachte, die kaum noch auf die Straße schauen und die oft zu jung sind um zu verstehen, daß das Menschenleben kosten kann- 60 Eur Strafe reicht leider nicht, um sich gedanklich damit zu beschäftigen – 600 EUR wären evtl eine Überlegung wert. Die Kommentare hier bestätigen meine Ansicht.
    Wie kann ich mich politisch dafür einsetzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:54

      Hallo,

      für die Festsetzung des Bußgeldkataloges ist das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur zuständig. An dieses können Sie sich wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. I.H.
    Am 16. Oktober 2015 um 13:18

    Bin ebenfalls mit Handy am Steuer erwischt worden..
    Hab allerdings nicht telefoniert..sondern eine sprachnachricht eingegeben.

    Dafür habe ich das Telefon etwas höher gehalten..damit ich nicht nach unten schauen musste.

    Alles schoen und gut..seh ich auch ein ..war falsch.

    Komisch nur…
    Er wollte nicht mal meine Daten haben..bzw nicht mal n Namen.
    Da hätte Hinz und Kunz drin sitzen können..in meinem auto…
    Er war übrigens allein..und hatte während unseres Gesprächs seine Hand am pistolenhalfter…Also….was sollte das werden…
    Prollo!!
    Kam sich super wichtig vor…sorry!!

    Kam mir vor wie n Schwerverbrecher ..in dem Moment.

    Naja 60 tacken plus 25 euronen Verwaltung…und 3.50 fürs bloed gucken ..
    Ach jaa den Punkt in Flensburg…für meine Blödheit…oh man ey…

    Leute…lasst die Handy dort wo SE sind….ist billiger…

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Handy am Steuer: Strafe fürs Telefonieren beim Fahren
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