Das Blitzerfoto: Zu schnell gefahren – und nun?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2021
Wann wird das Blitzerfoto ungültig?
Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Der Geschwindigkeitsblitzer löst aus. Das grelle Aufblitzen am Straßenrand wirkt auf viele Autofahrer wie ein Muntermacher. Anschließend führen sie ihr Auto mit erhöhter Konzentration und Wachsamkeit weiter. Für das Portemonnaie ist es dann allerdings meist zu spät: Das Bußgeldverfahren ist in den meisten Fällen schon eingeleitet und das Blitzerfoto auf dem Weg.
Was aber nun, wenn auf dem Bußgeldbescheid das Foto nicht erkennbar ist? Oder das Bußgeld gar ohne Foto angefordert wird? Bevor Sie sich in diesen Fällen siegessicher an die Formulierung eines Einspruches setzen, sollten Sie folgenden Artikel beherzigen.
Denn auch wenn Sie auf dem Foto nicht zu erkennen sind, kann der Bescheid rechtsgültig sein. Erfahren Sie im Folgenden, welche Konsequenzen ein Bußgeldbescheid ohne Foto für Sie haben kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Blitzerfoto
Das Blitzerfoto ist ein wichtiges Beweismittel, um zu bekräftigen, dass der Beschuldigte/Betroffene tatsächlich gegen Verkehrsrecht verstoßen hat.
Dann können Sie das Foto bei der Bußgeldbehörde anfordern, um zu prüfen, ob auch wirklich Sie darauf zu sehen sind.
Das Blitzerfoto soll den (vermeintlichen) Verkehrssünder als solchen auch identifizieren. Wenn der Betroffene darauf aber nicht zu erkennen ist, kann er gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
Spezifische Ratgeber zum Blitzerfoto
Blitzerfoto anfordern: Wie gehe ich dabei vor?
Nicht immer ist auf dem Bußgeldbescheid auch direkt das Beweisfoto für die Geschwindigkeitsüberschreitung abgedruckt. Doch wie und wo können Autofahrer das Blitzerfoto anfordern? Wird dabei ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt? Mehr dazu in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Blitzerfoto: Wenn das Gesicht verdeckt ist
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihr Gesicht ist auf dem Blitzerfoto verdeckt? Je nachdem, ob eine einwandfreie Identifizierung noch möglich erscheint oder nicht, könnten Sie in einem solchen Fall mit einem Einspruch erfolgreich sein. Im Ratgeber erfahren Sie, welche Aspekte eine Rolle spielen und wobei Ihnen ein Anwalt helfen kann. » Weiterlesen...
Ist ein Blitzerfoto von der Seite zulässig?
Wird der Bußgeldbescheid automatisch ungültig, wenn das darin enthaltene Blitzerfoto seitlich aufgenommen wurde? Wann ist es in einem solchen Fall sinnvoll, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber! » Weiterlesen...
Das Blitzerfoto als Beweismittel
In Deutschland gilt im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung bei vielen Delikten.
Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeuges grundsätzlich für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße bestraft werden kann, die mit seinem Auto begangen wurden.
Hierzulande soll die Strafe demjenigen zukommen, der den Fehler verursachte: dem Fahrer des Autos zum Tatzeitpunkt. Aus diesem Grund ist das Blitzerfoto von elementarer Wichtigkeit. Während in anderen Staaten ein Blick in das zentrale Fahrzeugregister ausreicht, um den Fahrzeughalter auszumachen, müssen die deutschen Bußgeldbehörden, bzw. die Polizei, einen Schuldigen ermitteln.
Das Blitzerfoto ist in diesen Fällen oft das einzige eindeutige Beweismittel. Durch das Kennzeichen können die Behörden jedoch den Halter ausmachen und bei diesem nachforschen, wer das Auto zum entsprechenden Zeitpunkt fuhr.
Geblitzt und kein Foto auf dem Bescheid
„Ich wurde geblitzt! Ohne Foto als Beweis auf dem Bescheid muss ich doch nichts zahlen, oder?“ Verkehrsanwälte werden häufig mit diesem Mythos konfrontiert und müssen Verkehrssünder eines Besseren belehren.
Bußgeldbehörden sind in Deutschland nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. In der Praxis werden häufig Bescheide ohne Beweisfotos versandt, ohne dass diese ihre Gültigkeit einbüßen.
Geblitzt: Das Biltzerfoto ist nicht erkennbar
Verpixelt, körnig und schwarzweiß obendrein: Blitzerfotos bekommen nur bei den Wenigsten einen Platz im Fotoalbum. Doch sind Sie zumindest eindeutig identifizierbar auf dem Bild?
Sind Fahrer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Foto nicht erkennbar, kann ein Einspruch unter Umständen Erfolg haben.
Wie bereits erwähnt, dient das Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren. Die Person im Auto sollte deshalb erkennbar sein.
Ob durch eine große Sonnenbrille, eine Hand vor dem Gesicht oder eine unglückliche Reflektion: Sind Sie auf dem Blitzer-Bild nicht erkennbar, kann die Beweislast zu gering sein. Allerdings darf die Polizei den Fahrer anderweitig ermitteln – etwa, indem Sie das Blitzerfoto mit Bildern auf Social-Media-Plattformen vergleicht oder den Beifahrer befragt.
Geblitzt und das Foto ist unscharf
Wenn das Blitzerfoto so unscharf ist, dass Sie nicht zu erkennen sind, sollten Sie dennoch Einsicht beantragen. In vielen Fällen ist das Originalfoto nämlich deutlich schärfer und besser erkennbar. Oft verläuft der Einspruch dadurch im Sande.
Einige Blitzer liefern jedoch grundsätzlich Bilder in sehr schlechter Qualität. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Fachmann kann anhand des Bildes einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Bildnachweise: Fotolia.com/Peter Maszlen (Header), iStockphoto.com/shansekala (Vorschaubild), iStockphoto.com/shansekala, iStockphoto.com/plusphoto
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Ich möchte mein Blitzerfoto einsehen vom Landkreis Ludwigslust -Parchim ,Stabsstelle Verkehrsüberwachung