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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ist eine Begründung erforderlich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Drohendes Bußgeld abwenden: Einem Einspruch muss eine Begründung nicht beigefügt sein.
Drohendes Bußgeld abwenden: Einem Einspruch muss eine Begründung nicht beigefügt sein.

Können Sie die drohenden Sanktionen doch noch abwenden?

Mit einem Bußgeldbescheid flattern mal mehr, mal minder schwerwiegende Sanktionen ins Haus beschuldigter Tatfahrer. Erhebliche Verkehrsverstöße können nicht nur hohe Bußgelder, sondern insbesondere auch Fahrverbote und Punkte zur Folge haben. Der Empfänger eines Bußgeldbescheids ist jedoch nicht wehrlos den Konsequenzen solcher Beschuldigungen ausgeliefert.

Jeder darf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Welche Begründung diesem zugrunde liegen kann und ob eine solche überhaupt notwendig ist, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Kann ich bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Begründung selbst verfassen?

Ja, für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist kein Anwalt vorgeschrieben. Sie können das Schreiben an die Bußgeldstelle selbst verfassen.

Welche Begründungen können einen Einspruch rechtfertigen?

Über Begründungen, die den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid rechtfertigen, können Sie sich hier informieren.

Ist eine Verjährung als Begründung zulässig?

Sollte die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt sein, können Sie diese Tatsache als Begründung für den Einspruch nutzen. Welche Verjährungsfristen gelten, erfahren Sie hier.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Einer Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedarf es zunächst nicht

In der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bußgeldbescheid beigefügt sein sollte, finden die Betroffenen Hinweise auch bezüglich ihres Einspruchsrechts und den gegebenen Fristen. Demnach kann jeder grundsätzlich das Recht hat Einspruch zu erheben und so eine erneute Prüfung der Aktenlage zu erwirken. Folgt die Behörde dem Einspruch jedoch nicht und lehnt diesen ab, kommt es zur gerichtlichen Prüfung der Sachlage.

Grundsätzlich ist es dabei nicht erforderlich, mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bereits eine Begründung anzugeben. Die Prüfung erfolgt auch ohne Angabe von Gründen. Eine geeignete Begründung kann das Augenmerk der Sachbearbeiter im Einzelfall aber auf die wesentlichen Aspekte lenken, im Zweifel aber auch ablenken.

Aber: Nur weil Sie bei einem gegen einen Bußgeldbescheid erhobenen Einspruch keine Begründung angeben müssen, bedeutet das nicht, dass Sie unbegründet gegen den Bescheid vorgehen sollten. Das Problem: Erheben Sie Einspruch, obwohl die Erfolgsaussichten extrem gering sind, kann das Kostenrisiko steigen. Weist die Behörde den Einspruch zurück und entscheidet auch das Gericht anschließend gegen Sie, kommen zusätzlich zu den Sanktionen noch mindestens Gerichtskosten hinzu.

Wenden Sie sich daher am besten zunächst an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Dieser kann zudem – sofern gewünscht – umfassende Akteneinsicht nehmen und so das gesamte Verfahren auf Fehler und mögliche Einspruchsgründe hin prüfen. Beachten Sie jedoch auch, dass für die anwaltliche Vertretung ebenfalls Kosten entstehen. Wägen Sie daher ggf. auch ab, ob das zusätzliche Kostenrisiko angesichts der Erfolgsaussichten im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis steht.

Sie sind unsicher, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt? Kostenlos und unverbindlich lassen sich die Möglichkeiten eines Einspruchs durch den Bußgeldcheck ** prüfen.

Einspruch gegen Blitzer-Bescheid: Welche Begründung kann angebracht werden?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Welche Begründung kann einen solchen anfechtbar machen?
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Welche Begründung kann einen solchen anfechtbar machen?

Auch wenn bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid keine Begründung angegeben werden muss, sollte ihm also doch eine geeignete zugrunde liegen. Aber welche Sachverhalte können einen geeigneten Grund darstellen? Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, die theoretisch einen Einspruch begründen können (eine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch gibt es dabei aber nicht!):

  • gravierende Fehler im Bußgeldbescheid
  • Verfolgungsverjährung ist eingetreten
  • der Beschuldigte war nicht der Tatfahrer
  • Verfahrens- oder Messfehler
  • Fahrer auf Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar
  • u. v. m.
Wie groß die Erfolgsaussichten in einem Einzelfall tatsächlich sind, lässt sich an diesen Aspekten allein jedoch nicht automatisch festmachen. Wollen Sie ergründen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei geeigneter Begründung in Ihrem Falle wirklich lohnt, kann im Zweifel ein Anwalt klären.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Claudia H
    Am 24. September 2023 um 18:28

    21 km zu schnell auf Autobahn wo 80 erlaubt ist. Bild sehr unscharf…soll jetzt Angaben machen, ob ich den Vorwurf zugeben. Foto wurde mittels Lasergerät gemacht

  2. Andrea K.
    Am 6. Juni 2021 um 19:00

    Hallo,

    ich bin auf einer Strecke 30kmh gefahren, als mir plötzlich ein polizeilicher Dienstwagen hinterherfuhr und mich bat, anzuhalten.
    Der Vorwurf, Handy am Steuer. Der Dienstwagen stand wohl in einer Seitenstraße, an der ich vorbeifuhr. Ein Blick in mein Fahrzeug ergab auch kein Ergebnis. Ich bekam einen Bußgeldbescheid und legte Einspruch ein. Erneute Post der Dienststelle teilte mir mit, die Polizeibeamten hätten in Lenkradhöhe ein schwarzes Handy gesehen. Ich hatte aber kein Handy in der Hand! Was kann man denn in einem vorbeifahrenden Auto auf die Entfernung gesehen haben wollen? Mir wird vorgeschlagen, den Einspruch durch Zahlung zurückzunehmen, ansonsten hätte ich zusätzlich noch mit Gerichtskosten zu rechnen.

    Was tun?

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