Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Letzte Aktualisierung am: 4. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote: Die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten können teils erheblich sein. Kein Wunder also, dass Betroffene die eine oder andere Maßnahme gerne abwenden wollen.
Ohne Gegenwehr müssen sie entsprechende Strafen tatsächlich nicht hinnehmen. Jeder Betroffene hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheid Einspruch gegen diesen einzulegen. Aber nicht immer lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch.
Es bedarf einer ausreichenden Begründung dafür, warum der Tatvorwurf nicht richtig ist oder die Höhe der Sanktionen nicht angemessen sind. Doch wie sind die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, muss dieser gut begründet werden. Wie der Einspruch letztlich ausgeht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Was Ihre Erfolgsaussichten allerdings erhöhen kann, erfahren Sie hier.
Nein, das ist nicht empfehlenswert. Waren Sie nicht der Fahrer, sollten Sie das bereits im Anhörungsbogen angeben. Ergeht ein Bußgeldbescheid gegen Sie, sollten Sie die Frist zu einem Einspruch wahren.
Nicht unbedingt. Ein Anwalt kann allerdings umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall nehmen und so die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bewerten.
Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Eine pauschale Antwort ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch Aspekte, die im Einzelfall die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhöhen können. Dazu zählen z. B. folgende Konstellationen:
- gravierende Fehler im Bußgeldbescheid, die einen Einspruch begründen können (z. B. fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, falsches Kennzeichen, Fahrer auf Blitzerfoto nicht identifizierbar)
- Messfehler beim Gebrauch der eingesetzten Blitzer & Radarfallen
- Fehler bei der Protokollierung der Messung
- nachweislich nicht beschuldigter Fahrer
Chancen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen lassen
Da sich die Erfolgsaussichten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur schwer pauschal einschätzen lassen, sind Betroffene gut beraten, wenn Sie die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht suchen. Dieser kann nach einem entsprechenden Auftrag auch umfassende Akteneinsicht gegenüber den Behörden beantragen und so prüfen, ob bei der Messung ggf. Fehler gemacht wurden.
Laien erhalten ohne anwaltliche Vertretung keinen entsprechenden Einblick in die Akten und können daher nur schwer entsprechende Fälle umfassend prüfen. Außerdem erhöht nicht jeder Fehler automatisch die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Sie können aber auch eigenständig einen Einspruch erheben, müssen diesen sogar zunächst nicht begründen. Mit Eingang des Einspruchs prüft die Bußgeldbehörde die Sachlage automatisch noch einmal. Lehnt diese abschließend den Einspruch jedoch ab, kommt es zur gerichtlichen Prüfung, durch die weitere Kosten entstehen können, wenn gegen Sie entschieden wird. Wägen Sie deshalb auch ab, ob der zusätzliche Kostenaufwand in angemessenem Verhältnis zu den angedrohten Sanktionen steht.
Zur Erhebung eines Bußgeldbescheides wegen überhohter Geschwindigkeit.
Ich möchte wissen, was Beamte beim Aufstellen einer nichtstationaren Meẞstelle zu beachten haben, wann Einspruch eingelegt werden kann.
Zum Beispiel, aber nicht umgänglich:
Messung innerhalb eines Bereiches einer beschrankten Geschwindigket, oder erst hinter dem Aufhebungsschild.
Wie viel Meter vor bzw hinter dem die Geschwindigkeit begrenzenden oder aufhebendem Schild?
Wenn der Bereich begrenzter Geschwindigkeit aus einer Neben- oder anderen Straße erfolgt, auf der eine höhere Geschwindigkeit erlaubt war (ohne dass ein begrenzenden Schild steht)?
Dürfen Beamte messen und Verwarngeld verlangen, oder Bußgeld fordern, wenn dann zwei unterschiedliche Geschwindigkeiten gelten, oder ist das sogar strafbar, weil Verkehrsteilnehmer damit ungleich behandelt werden?
Es würden Ortskundige (die wissen, dass irgendwo davor eine Begrenzung von z.B. 30 km/h steht, aber aus einer Straße mit 50 km/h auf diesen Abschnitt auffahren, aber bis zur Meßstelle kein Schild mit 30 km/h steht) und Ortsunkundige, den gleichen Weg fahrend, in strafrechlich falscher Amtshaltung unterschiedlich bewertet werden, unterschiedliche Rechtsprechung vornehmen.
Was, wenn ich aus einer mit 30 km/h beschrankten Straße abbiege, wo dann 50 km/h innerortsublich (keine 30er Zone) gefahren werden darf, dann wieder auf die vorige Straße, entweder direkt, oder über eine andere Straße, auf die vorige auffahre? Ein Schild mit 30 km/h wird nicht wiederholt.
Ich habe einen Bussgeldbescheid über 15 EUR wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 8 kmh innerhalb geschlossener Ortschaften in Höhe von EUR 15,00 erhalten. Ich erinnere mich noch ganz genau an den Fall. Es gleicht einer Wegelagerung. An der Straße war ein operatives 30 km-Schild aufgestellt, dass allerdings von einem parkenden Lieferwagen verdeckt war. Als ich es sah, trat ich auf die Bremse, konnte allerdings wegen des nachfolgenden Verkehrs die Geschwindigkeit nicht voll reduzieren. Innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde musste ich entscheiden, Auffahrunfanll riskieren oder Bussgeld. Ich entschied mich für Letzteres. Wegen 15,== EUR lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten oder Einspruch zu erheben, da dieser in der Regel wirkungslos und teurer wird, Da stellt sich die Frage, ob die Polizei mit diesen Methoden Geldeintreibung für den Staat planmäßig oder hobbyhaft betreibt. Vertrauensbildend ist es jedenfalls nicht.
Ich habe Informationen über einen Zollbescheid gesucht und in Ihren Erläuterungen fast alle relevante Informationen gefunden.
In diesem Zollartikel wird dann ein Bußgeldkatalog angeboten. Ich habe gehofft eine Auflistung zu finden über die gängigste Produkte, die verzollt werden müssen für z.B. eine Privatperson, wie in meinem Fall.
Zu meiner Überraschung kommt dann der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr (was bringt mir dieser Katalog bei Zollerhebungen und was hat diese Auflistung/dieser Katalog in einem Artikel über Zollabgaben zu suchen?
Bis zu diese Fehlinformation war der Artikel sehr hilfreich, mit einer passenden Bußgeldkatalog bzgl. Zollpflicht für XY- Artikel, aus dem Land XY wäre der Artikel perfekt gewesen. Jetzt muss ich weiter suchen ob ich für mein Produkt (1 Stück -privat) überhaupt Zoll bezahlen muss.
Mit freundlichen Grüßen