Wie groß sind die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote: Die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten können teils erheblich sein. Kein Wunder also, dass Betroffene die eine oder andere Maßnahme gerne abwenden wollen.
Ohne Gegenwehr müssen sie entsprechende Strafen tatsächlich nicht hinnehmen. Jeder Betroffene hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheid Einspruch gegen diesen einzulegen. Aber nicht immer lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch.
Es bedarf einer ausreichenden Begründung dafür, warum der Tatvorwurf nicht richtig ist oder die Höhe der Sanktionen nicht angemessen sind. Doch wie sind die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, muss dieser gut begründet werden. Wie der Einspruch letztlich ausgeht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Was Ihre Erfolgsaussichten allerdings erhöhen kann, erfahren Sie hier.
Nein, das ist nicht empfehlenswert. Waren Sie nicht der Fahrer, sollten Sie das bereits im Anhörungsbogen angeben. Ergeht ein Bußgeldbescheid gegen Sie, sollten Sie die Frist zu einem Einspruch wahren.
Nicht unbedingt. Ein Anwalt kann allerdings umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall nehmen und so die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bewerten.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Eine pauschale Antwort ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch Aspekte, die im Einzelfall die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhöhen können. Dazu zählen z. B. folgende Konstellationen:
- gravierende Fehler im Bußgeldbescheid, die einen Einspruch begründen können (z. B. fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, falsches Kennzeichen, Fahrer auf Blitzerfoto nicht identifizierbar)
- Messfehler beim Gebrauch der eingesetzten Blitzer & Radarfallen
- Fehler bei der Protokollierung der Messung
- nachweislich nicht beschuldigter Fahrer
Chancen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen lassen
Da sich die Erfolgsaussichten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur schwer pauschal einschätzen lassen, sind Betroffene gut beraten, wenn Sie die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht suchen. Dieser kann nach einem entsprechenden Auftrag auch umfassende Akteneinsicht gegenüber den Behörden beantragen und so prüfen, ob bei der Messung ggf. Fehler gemacht wurden.
Laien erhalten ohne anwaltliche Vertretung keinen entsprechenden Einblick in die Akten und können daher nur schwer entsprechende Fälle umfassend prüfen. Außerdem erhöht nicht jeder Fehler automatisch die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Sie können aber auch eigenständig einen Einspruch erheben, müssen diesen sogar zunächst nicht begründen. Mit Eingang des Einspruchs prüft die Bußgeldbehörde die Sachlage automatisch noch einmal. Lehnt diese abschließend den Einspruch jedoch ab, kommt es zur gerichtlichen Prüfung, durch die weitere Kosten entstehen können, wenn gegen Sie entschieden wird. Wägen Sie deshalb auch ab, ob der zusätzliche Kostenaufwand in angemessenem Verhältnis zu den angedrohten Sanktionen steht.
Bildnachweise: Fotolia.com/Peter Maszlen (Header)
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Verfasse einen neuen Kommentar