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Bußgeldstelle: Aufgaben und Adressen zusammengefasst

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Normale Bußgeldbehörde und zentrale Bußgeldstelle unter der Lupe

Die Bußgeldstelle, auch Bußgeldbehörde, verwaltet nicht nur die Bußgeldbescheide
Die Bußgeldstelle, auch Bußgeldbehörde, verwaltet nicht nur die Bußgeldbescheide

Ordnungswidrigkeiten verfolgen, Bußgeldbescheide verschicken, Führerscheine im Rahmen vom Fahrverbot einsammeln und wieder ausgeben – Eine Bußgeldstelle hat vielerlei Aufgaben, die auf den ersten Blick nicht in ihrer Vielzahl zu erkennen sind.

Der Großteil der Verkehrsteilnehmer kennt die Bußgeldbehörde eher vom Adressfeld auf dem Bußgeldbescheid oder müssen einen Einspruch an die Stelle schicken. Doch das ist nur ein Aufgabenbereich der Verwaltungsbehörden.

Zudem ist die Aufteilung der verschiedenen Kompetenzen im Bußgeldverfahren und bei anderen Vergehen im Straßenverkehr sehr komplex, denn auch die Zentrale Bußgeldstelle und die zuständige Polizeidienststelle übernehmen Aufgaben in puncto Geldbuße.

FAQ: Bußgeldstelle

Wofür ist die Zentrale Bußgeldstelle zuständig?

Eine Liste der Aufgaben finden Sie hier.

Welche ist die Zentrale Bußgeldstelle in meinem Bundesland?

Klicken Sie hier, um eine Übersicht der Bundesländer zu erhalten und Ihre Zentrale Bußgeldstelle zu finden.

Wann ist die örtliche Polizeidienststelle und nicht die Zentrale Bußgeldstelle zuständig?

Das ist z. B. der Fall, wenn es um Verwarnungsgelder geht oder das Weiterschicken des Führerscheins (bei einem Fahrverbot) an die Bußgeldstelle.

Dabei müssen die beiden Instanzen auch andere Aufgaben erledigen. Sie sind nicht zwingend an die Bußgeldbescheide “gefesselt”, sondern kümmern sich auch um Verwarnungsgelder und andere Maßnahmen im Straßenverkehr.

BundeslandStandorte der Bußgeldstellen
Baden-WürttembergZentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Alle regionalen Bußgeldstellen in Baden-Württemberg: Aalen, Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden, Balingen, Biberach (Landkreis), Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis), Calw (Landkreis und Stadt), Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg bei Breisgau, Freudenstadt, Friedrichshafen, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Karlsruhe (Stadt), Konstanz (Landkreis und Stadt), Lörrach (Landkreis und Stadt), Ludwigsburg, Main-Tauber Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald Kreis, Offenburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Rastatt (Landkreis und Stadt), Ravensburg (Landkreis und Stadt), Rems-Murr-Kreis, Reutlingen (Landkreis und Stadt), Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil (Landkreis und Stadt), Schwäbisch Hall (Landkreis und Stadt), Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Sindelfingen, Stuttgart, Tauberbischofsheim, Tübingen (Landkreis und Stadt), Tuttlingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut, Waldshut-Tiengen, Zollernalbkreis
BayernPolizeiverwaltungsamt Bayern: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach, Zentrale VOWi-Stelle Straubing

Weitere regionale Bußgeldstellen in Bayern: München, Nürnberg
BerlinBußgeldstelle Berlin
BrandenburgZentrale Bußgeldstelle Gransee
BremenBußgeldstelle Bremen
HamburgBußgeldstelle Hamburg
HessenZentrale Bußgeldstelle Kassel, Frankfurt
Mecklenburg-VorpommernAlle Bußgeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern: Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock Stadt, Rostock Landkreis, Schwerin, Vorpommern Greifswald, Vorpommern-Rügen,
NiedersachsenAlle regionalen Bußgeldstellen in Niedersachsen: Ammerland, Aurich, Braunschweig, Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Delmenhorst, Emden (Stadt), Emsland, Friesland, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Hannover, Harburg (Landkreis), Heidekreis, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg/Weser, Northeim, Oldenburg (Stadt), Osnabrück (Stadt), Osterholz, Osterode am Harz, Peine, Rotenburg (Wümme), Salzgitter (Stadt), Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wesermarsch, Wilhelmshaven (Stadt), Wittmund, Wolfenbüttel, Wolfsburg (Stadt)
Nordrhein-WestfalenAlle regionalen Bußgeldstellen in Nordrhein-Westfalen: Aachen, Arnsberg, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Borken, Bottrop, Coesfeld (Kreis), Detmold, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Gelsenkirchen, Grevenbroich, Gütersloh, Hagen, Hamm, Heinsberg, Herford, Herne, Kleve, Köln, Krefeld, Leverkusen, Lippe, Mettmann, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr, Münster, Neuss und Rhein-Kreis Neuss, Oberbergischer Kreis, Paderborn, Recklinghausen, Remscheid, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Sankt Augustin, Solingen, Steinfurt, Unna, Viersen, Warendorf, Wesel, Wuppertal
Rheinland-PfalzZentrale Bußgeldstelle Speyer
SaarlandZentrale Bußgeldstelle St. Ingbert
SachsenBußgeldstellen Chemnitz (Zentrale Bußgeldstelle & Bußgeldstelle der Stadt Chemnitz)

Alle regionalen Bußgeldstellen in Sachsen: Bautzen (Landkreis und Stadt), Borna, Chemnitz (Stadt), Dresden, Erzgebirgskreis, Görlitz (Landkreis und Stadt), Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Nordsachsen, Pirna, Plauen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Torgau, Vogtlandkreis, Zwickau
Sachsen-AnhaltMagdeburg (Zentrale Bußgeldstelle & Bußgeldstelle der Stadt Magdeburg - Abteilung 4 der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt)

Alle regionalen Bußgeldstellen in Sachsen-Anhalt: Altmarkkreis Salzwedel, Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Harz (Kreis), Jerichower Land, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Naumburg, Oschersleben, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg (Kreis)
Schleswig-HolsteinAlle regionalen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein: Dithmarschen, Kiel, Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Neumünster, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, Stormarn
ThüringenZentrale Bußgeldstelle Artern (Abteilung 4 der Landespolizeidirektion Thüringen)

Alle regionalen Bußgeldstellen in Thüringen: Altenburger Land, Eisenach, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Sömmerda, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Weimarer Land, Weimar (Stadt)

Verwaltungsbehörden laut OWiG

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) benennt die Verwaltungsbehörden, welche mit der Verfolgung und Ahndung der Vergehen im öffentlichen Straßenverkehr beschäftigt sind. In Paragraph 36 des OWiG wird definiert, dass – wenn nichts anderes bestimmt wird – die fachlich zuständige oberste Landesbehörde die Bußgeldaufgaben übernimmt. Meist ist das die Zentrale Bußgeldstelle, die es in der Regel in jedem Bundesland gibt.

Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk

  1. die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder
  2. der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat. (Quelle: § 37 Abs. 1 OWiG)

Sollte eine Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren einleiten und der Betroffene zieht in einen anderen Bezirk, Landkreis oder ein neues Bundesland, ist in der Regel auch diejenige Bußgeldstelle zuständig, die für die Ahndung von Vergehen im neuen Ort berechtigt ist.

Hat ein Täter wiederum mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, die nicht einer einzigen Bußgeldstelle zuzuordnen sind, kann die Zuständigkeit auch mehreren Behörden gehören. Somit ist dann jede Bußgeldbehörde zuständig, in deren Umkreis eine der vielen Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.

Mehrere Vergehen liegen dann vor, wenn ein vermeintlicher Täter mehrere Taten verübt hat oder eine Tat von mehreren Personen ausgeübt wurde.

Die Polizei muss ihre gesammelten Hinweise zum Fall an die Bußgeldstelle übergeben
Die Polizei muss ihre gesammelten Hinweise zum Fall an die Bußgeldstelle übergeben

Dabei gebührt jedoch derjenigen Bußgeldbehörde der Vorrang, wenn sie

  • den Betroffenen wegen der Tat zuerst vernommen hat,
  • den vermeintlichen Täter zuerst durch die Polizei vernehmen lassen hat oder
  • die Polizei ihr zuerst die Akten nach der Vernehmung der Person geschickt hat.

Hängt hingegen eine Straftat an der Ordnungswidrigkeit, ist die Staatsanwaltschaft hierfür zuständig. Dies ist beispielsweise bei Alkohol oder Drogen am Steuer der Fall. Sollte eine Verwaltungsbehörde Anhaltspunkte dafür haben, dass es sich bei der begangenen Tat um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann sie die Akte auch gleich an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dies gilt auch in die Gegenrichtung.

Sollte also die Staatsanwaltschaft eine vermutliche Straftat verfolgen, die sich nach einiger Zeit nicht mehr als solche entpuppt, kann der Staatsanwalt die Ordnungswidrigkeit auch an die zuständige Bußgeldstelle übergeben.

Wer ist für was zuständig?

Die verschiedenen Bundesländer haben eigene Gesetze, in denen sie deklarieren, wer für welche Aufgabe zuständig ist. Meist steht die Zentrale Bußgeldstelle an oberstem Platz. In einigen Bundesländern gibt es jedoch auch andere Bußgeldbehörden, die sich um Bußgeldbescheide und weitere Aufgaben kümmern. Diese Aufgabenfelder lassen sich wie folgt beschreiben:

  • die zuständige Polizeidienststelle beauftragen, in dem Fall der Ordnungswidrigkeit zu ermitteln (Zeugen befragen etc.)
  • Akteneinsicht und Anforderung von Blitzerfotos seitens des Betroffenen koordinieren
  • Umsetzungen” bearbeiten (abgeschleppte Wagen, die verkehrswidrig parkten) und sichergestellte Kfz verwahren
  • Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid sichten und bearbeiten
  • Führerscheine im Rahmen eines Fahrverbotes einsammeln und wieder ausgeben
  • Anträge über die Ratenzahlung des Bußgeldbescheids empfangen und bearbeiten
  • überwiesene Geldbußen der Betroffenen sichten und koordinieren

Ordnungswidrigkeiten können auch nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. In dem Fall ist nicht die Bußgeldstelle dafür verantwortlich, sondern die zuständige Polizeidienststelle. Denn sie dürfen diejenigen Taten verfolgen, die eine Geldbuße unter 60 Euro nach sich ziehen.

Je nach Bundesland kann eine Bußgeldstelle auch nur Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr verhängen. Der ruhende Verkehr (Park- und Halteverstöße etc.) obliegt dann den Dienststellen der jeweiligen Ordnungsämter.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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