Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis: Kontakt und Aufgaben
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rheinisch-Bergischer Kreis: Aufgaben der Bußgeldstelle
Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist die Kreisordnungsbehörde für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Auch die Überwachung der Geschwindigkeit gehört zu den Aufgaben der Bußgeldstelle.
Die Bußgeldstelle setzt sich in der Regel mit Ihnen in Verbindung, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Dazu gehören unter anderem:
In der Regel erhalten Sie dann entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, wenn die Anhörung beispielsweise schon unmittelbar nach dem Verstoß vor Ort stattgefunden hat. Die Bußgeldstelle verhängt dann je nach Art des Verstoßes ein Verwarnungs- oder Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis: Öffnungszeiten und Kontakt
Öffnungszeiten der Bußgeldstelle:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12 Uhr
Adresse:
Bußgeldstelle
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Telefon:
Geschwindigkeitsverstöße: 02202 – 132490, 132465, 132457
Allgemeine Verkehrsordnungswidrigkeiten: 02202 – 132437, 132420, 132441
Homepage: rbk-direkt.de
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Rheinisch-Bergischer Kreis: Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle erhalten?
Anhand von Verwarn- und Bußgeldverfahren werden Verkehrssünder im Rheinisch-Bergischen Kreis nach Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Rechenschaft gezogen. Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, haben Sie die Gelegenheit, sich zu dem Ihnen vorgeworfenen Verstoß zu äußern.
Sendet Ihnen die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid zu, müssen Sie den darin genannten Betrag innerhalb von 14 Tagen überweisen. Können Sie den Tatvorwurf nicht nachvollziehen, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie ebenfalls zwei Wochen Zeit.
Geschwindigkeitsüberwachung im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis veranlasst außerdem Überwachungen von überschrittenen Höchstgeschwindigkeiten mittels mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessungen.
Dies soll dafür sorgen, dass das Risiko eines Unfalls gemindert wird und die Verkehrssicherheit auch für Fußgänger und Radfahrer steigt.
Daher geschieht die Geschwindigkeitsüberwachung besonders an Gefahrenstellen, also Stellen, an denen sich Unfälle häufen oder an denen Unfälle besonders wahrscheinlich sind (zum Beispiel an Schulen, Spielplätzen etc.).
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: