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Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis: Kontakt und Aufgaben

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Rheinisch-Bergischer Kreis: Aufgaben der Bußgeldstelle

Rheinisch-Bergischer Kreis: Die Bußgeldstelle kontaktiert Sie nach Verkehrsordnungswidrigkeiten wie einem Rotlichtverstoß.
Rheinisch-Bergischer Kreis: Die Bußgeldstelle kontaktiert Sie nach Verkehrsordnungswidrigkeiten wie einem Rotlichtverstoß.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist die Kreisordnungsbehörde für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig. Auch die Überwachung der Geschwindigkeit gehört zu den Aufgaben der Bußgeldstelle.

Die Bußgeldstelle setzt sich in der Regel mit Ihnen in Verbindung, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Dazu gehören unter anderem:

In der Regel erhalten Sie dann entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, wenn die Anhörung beispielsweise schon unmittelbar nach dem Verstoß vor Ort stattgefunden hat. Die Bußgeldstelle verhängt dann je nach Art des Verstoßes ein Verwarnungs- oder Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis: Öffnungszeiten und Kontakt

Öffnungszeiten der Bußgeldstelle:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Freitag: 08:30 bis 12 Uhr

Adresse:

Buß­geld­stel­le
Am Rü­be­zahl­wald 7
51469 Ber­gisch Glad­bach

Telefon:
Geschwindigkeitsverstöße: 02202 – 132490, 132465, 132457
Allgemeine Verkehrsordnungswidrigkeiten: 02202 – 132437, 132420, 132441

Homepage: rbk-direkt.de

Rheinisch-Bergischer Kreis: Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle erhalten?

Anhand von Verwarn- und Bußgeldverfahren werden Verkehrssünder im Rheinisch-Bergischen Kreis nach Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Rechenschaft gezogen. Erhalten Sie einen Anhörungsbogen, haben Sie die Gelegenheit, sich zu dem Ihnen vorgeworfenen Verstoß zu äußern.

Sendet Ihnen die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid zu, müssen Sie den darin genannten Betrag innerhalb von 14 Tagen überweisen. Können Sie den Tatvorwurf nicht nachvollziehen, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie ebenfalls zwei Wochen Zeit.

Rheinisch-Bergischer Kreis: An die Bußgeldstelle können Sie sich wenden, wenn Sie allgemeine Informationen erhalten möchten oder Fragen zur Höhe von Verwarn- oder Bußgeldern haben.

Geschwindigkeitsüberwachung im Rheinisch-Bergischen Kreis

Die Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis ist auch für Geschwindigkeitsüberwachungen zuständig.
Die Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis ist auch für Geschwindigkeitsüberwachungen zuständig.

Die Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis veranlasst außerdem Überwachungen von überschrittenen Höchstgeschwindigkeiten mittels mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessungen.

Dies soll dafür sorgen, dass das Risiko eines Unfalls gemindert wird und die Verkehrssicherheit auch für Fußgänger und Radfahrer steigt.

Daher geschieht die Geschwindigkeitsüberwachung besonders an Gefahrenstellen, also Stellen, an denen sich Unfälle häufen oder an denen Unfälle besonders wahrscheinlich sind (zum Beispiel an Schulen, Spielplätzen etc.).

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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