Bußgeldstelle Mönchengladbach: Öffnungszeiten und Kontakt
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Stadt Mönchengladbach: Bußgeldstelle
Autofahrer, die im Stadtgebiet von Mönchengladbach unterwegs sind oder die Autobahnkreuze Mönchengladbach oder Mönchengladbach-Wanlo passieren, müssen – wie auch überall sonst – die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten.
Tun sie dies nicht, etwa indem sie zu schnell fahren oder mit dem Handy am Steuer unterwegs sind, können bei einem solchen Verstoß geblitzt werden. Die daraus resultierende Sanktion in Form eines Bußgelds, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot erfahren sie aus dem Bußgeldbescheid, der ihnen zugeschickt wird.
Zuständig für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren sind die Bußgeldstellen. Im oben genannten Gebiet beschäftigt sich also die Bußgeldstelle Mönchengladbach mit den Verkehrssündern. Wie Sie die Behörde erreichen können, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
Die Bußgeldstelle Mönchengladbach kontaktieren
Ob nun bei Fragen zum Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid oder wegen eines Einspruchs: In manchen Fällen kann es notwendig werden, die Bußgeldstelle Mönchengladbach zu kontaktieren. Die nötigen Informationen haben wir Ihnen unten in der Tabelle zusammengetragen.
Die Öffnungszeiten des Bereichs Straßenverkehrsangelegenheiten im Ordnungsamt sind wie folgt geregelt:
- Montag bis Freitag: 7:45 – 12:30 Uhr
- Donnerstag: 14 bis 16:30 Uhr
Adresse:
Verwaltungsgebäude
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
Telefon: (02161) 25 – 6124
E-Mail: Ordnungsamt@moenchengladbach.de
Homepage: www.moenchengladbach.de
Weitere Bußgeldstellen in NRW:
Was macht die Bußgeldstelle Mönchengladbach?
Zu der Bearbeitung von Bußgeldverfahren gehört, dass die Bußgeldstelle Mönchengladbach den begangenen Verstoß auswertet und die Anhörung einleitet. Ist der betreffende Fahrer auf diese Weise ermittelt, kann die Sanktion gemäß dem Bußgeldkatalog festgelegt und der Bußgeldbescheid verschickt werden.
Ein Bußgeldbescheid kann zum Beispiel erlassen werden bei:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstößen
- Handy am Steuer
- Parkverstößen