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Bußgeldstelle Mönchengladbach: Öffnungszeiten und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Stadt Mönchengladbach: Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle Mönchengladbach bearbeitet Verwarngeld- und Bußgeldverfahren.
Die Bußgeldstelle Mönchengladbach bearbeitet Verwarngeld- und Bußgeldverfahren.

Autofahrer, die im Stadtgebiet von Mönchengladbach unterwegs sind oder die Autobahnkreuze Mönchengladbach oder Mönchengladbach-Wanlo passieren, müssen – wie auch überall sonst – die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten.

Tun sie dies nicht, etwa indem sie zu schnell fahren oder mit dem Handy am Steuer unterwegs sind, können bei einem solchen Verstoß geblitzt werden. Die daraus resultierende Sanktion in Form eines Bußgelds, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot erfahren sie aus dem Bußgeldbescheid, der ihnen zugeschickt wird.

Zuständig für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren sind die Bußgeldstellen. Im oben genannten Gebiet beschäftigt sich also die Bußgeldstelle Mönchengladbach mit den Verkehrssündern. Wie Sie die Behörde erreichen können, erfahren Sie im Folgenden.

Die Bußgeldstelle Mönchengladbach kontaktieren

Sie können die Bußgeldstelle Mönchengladbach kontaktieren, wenn Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.
Sie können die Bußgeldstelle Mönchengladbach kontaktieren, wenn Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

Ob nun bei Fragen zum Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid oder wegen eines Einspruchs: In manchen Fällen kann es notwendig werden, die Bußgeldstelle Mönchengladbach zu kontaktieren. Die nötigen Informationen haben wir Ihnen unten in der Tabelle zusammengetragen.

Die Öffnungszeiten des Bereichs Straßenverkehrsangelegenheiten im Ordnungsamt sind wie folgt geregelt:

  • Montag bis Freitag: 7:45 – 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 14 bis 16:30 Uhr

Adresse:

Ve­rwal­tungs­ge­bäu­de
Rhein­stra­ße 70
41065 Mön­chen­glad­bach

Telefon: (02161) 25 – 6124

E-Mail: Ordnungsamt@moenchengladbach.de

Homepage: www.moenchengladbach.de

Was macht die Bußgeldstelle Mönchengladbach?

Zu der Bearbeitung von Bußgeldverfahren gehört, dass die Bußgeldstelle Mönchengladbach den begangenen Verstoß auswertet und die Anhörung einleitet. Ist der betreffende Fahrer auf diese Weise ermittelt, kann die Sanktion gemäß dem Bußgeldkatalog festgelegt und der Bußgeldbescheid verschickt werden.

Ein Bußgeldbescheid kann zum Beispiel erlassen werden bei:

Es kann durchaus vorkommen, dass bei der Erhebung des Verstoßes oder bei der Erstellung des Bescheides Fehler durch die Behörden auftreten. In diesem Fall hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss dann nochmals geprüft werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei Fragen zum Einspruch weiterhelfen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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