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Bußgeldstelle in Gelsenkirchen: Wie kontaktieren Sie die Stelle?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldstelle Gelsenkirchen: Wann ist die Stelle zuständig?

Die Bußgeldstelle von Gelsenkirchen ist per Telefon erreichbar.
Die Bußgeldstelle von Gelsenkirchen ist per Telefon erreichbar.

Wer sich Verkehrsordnungswidrigkeiten schuldig macht, indem er gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, kann natürlich dafür bestraft werden. Für die Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung eines Rotlicht- oder eines Parkverstoßes ist in der Regel die Bußgeldstelle zuständig.

Statt einer Zentralen Bußgeldstelle gibt es in Nordrhein-Westfalen viele kleinere Stellen, die dafür sorgen, dass sämtliche im Bundesland registrierten Verstöße geahndet werden. Werden Sie in Gelsenkirchen beispielsweise mit dem Auto geblitzt, wäre die Bußgeldstelle in Gelsenkirchen in der Regel für die Ahndung der Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zuständig.

Wie können Sie Kontakt zur Bußgeldstelle Gelsenkirchen aufnehmen?

Wer mit dem Kfz gegen die Regeln im Straßenverkehr verstoßen hat, erhält in der Folge meist einen Bußgeldbescheid mit Informationen zu der ihm vorgeworfenen Tat. Gegen diesen können Sie nun innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn Sie vermuten, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Vielleicht haben Sie aber auch nur eine Nachfrage und möchten deshalb die Bußgeldstelle in Gelsenkirchen kontaktieren. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Adresse:

Buß­geld­stel­le
Referat 30 – Recht
Bo­chum­er Straße 12-16
45879 Gel­sen­kir­chen

Telefon: 0209/169-4844

Fax: 0209/169-3531

E-Mail: rechtsreferat@gelsenkirchen.de

Homepage: gelsenkirchen.de

Welche Aufgabe hat die Bußgeldstelle in Gelsenkirchen?

Registrieren die Polizei oder die kommunalen Überwachungsbehörden einen Verstoß gegen die StVO können sie diesen an die Bußgeldstelle Gelsenkirchen melden, damit die dortigen Mitarbeiter diesen ahnden können.

Handelt es sich lediglich um eine leichte Ordnungswidrigkeit bleibt es oftmals bei einer Verwarnung. Wenn eine solche nicht ausreicht, leitet die Stadt Gelsenkirchen bzw. die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren gegen den Verkehrssünder ein, das mit einem Bußgeld, Punkten oder gar einem Fahrverbot enden kann. Die Höhe der Sanktionen wird auch nicht willkürlich von der Bußgeldstelle in Gelsenkirchen festgesetzt, sondern richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Die Bußgeldstelle in Gelsenkirchen übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Versenden von Anhörungs- und Zeugenfragebögen
  • Ausstellung von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden
  • Prüfung von Einsprüchen
  • Gewährung von Akteneinsicht
  • Verwahrung und Wiederausgabe der eingezogenen Führerscheine

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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