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Bußgeldstelle Bottrop: Öffnungszeiten und Kontakt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Stadt Bottrop: Bußgeldstelle ahndet Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr

Die Bußgeldstelle Bottrop ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet zuständig.
Die Bußgeldstelle Bottrop ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet zuständig.

Wer in Nordrhein-Westfalen im Ruhrgebiet unterwegs ist, kommt an einer Vielzahl von Städten vorbei. Eine von ihnen ist Bottrop, das unter anderem durch den Tetraeder, sein markantes Wahrzeichen, sowie das Museum Quadrat besticht.

Doch wo es Straßen gibt, geschehen auch Verstöße. Wer im Stadtgebiet eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss mit Post von der Bußgeldstelle Bottrop rechnen.

Diese ist nämlich für die Bearbeitung von Verwarngeld- und Bußgeldverfahren zuständig. Sie entscheidet also auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs im Einzelfall darüber, welche Sanktionen verhängt werden. Falls Sie Kontakt aufnehmen möchten, finden Sie im Folgenden Informationen zur Bußgeldstelle Bottrop, etwa die Telefonnummer.

Die Bußgeldstelle Bottrop kontaktieren

Wenn Sie sich direkt an die Bußgeldstelle Bottrop wenden möchten, weil Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie der nachfolgenden Tabelle die Kontaktinformationen entnehmen. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:30
  • Dienstag: 14 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

Adresse:

Ver­wal­tungs­ge­bäu­de Am Eick­holts­hof
Am Eick­holts­hof 24
46236 Bott­rop

Telefon: 02041-704900

E-Mail: bussgeldstelle@bottrop.de

Homepage: www.bottrop.de

Aufgaben der Bußgeldstelle Bottrop

In der Stadt Bottrop verschickt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid.
In der Stadt Bottrop verschickt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid.

Die Bußgeldstelle Bottrop, die im Straßenverkehrsamt angesiedelt ist, bearbeitet sowohl Ordnungswidrigkeiten des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs. Zu ersteren gehören beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen, während letztere etwa Parkverstöße umfassen.

Sollten Sie Post von der Bußgeldstelle mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot erhalten und etwas hieran auszusetzen haben, können Sie in Erwägung ziehen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn ein Fehler im Bescheid vorliegt oder die Messung des Verstoßes nicht ordnungsgemäß verlaufen ist.

Falls Sie nicht sicher sind, ob ein Einspruch Erfolg haben kann, oder Unterstützung bei seiner Erstellung brauchen, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann die Vorgänge für Sie prüfen und Ihnen seine Einschätzung dazu geben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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