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Verkehrsregeln zur Straßenbenutzung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 21 Minuten

Aktueller Bußgeldkatalog “Straßenverkehr”

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­bot
Straße verbots­widrig befahren (Sonderfahr­streifen für Taxen und Busse des Linien­verkehrs oder andere Verkehrs­verbote)15 €
...mit Behin­derung der Busse des Linien­verkehrs35 €
Im verkehrsbe­ruhigten Bereich Fu­ßgänger behindert15 €
...mit Gefähr­dung60 €1
Im Fußgänger­bereich, in dem die Durc­hfahrt verboten ist, Fuß­gänger gefähr­det70 €1
vorge­schriebene Fahrt­richtung nicht befolgt10 €
...mit Gefähr­dung15 €
...mit Sachbe­schädigung25 €
Gehweg, Grün­anlagen oder Seiten­streifen befahren55 €
...mit Behin­derung70 €
...mit Gefähr­dung80 €
...mit Sachbe­schädigung100 €
Widerrechtliches Fahren in einer Umweltzone100 €
Befahren des Kreis­verkehrs in falscher Richtung (Kfz)25 €

Aktueller Bußgeldkatalog “Durchfahrtsverbot”

VerstoßBußgeld
Trotz Durchfahrtsverbot ...
In dem Verkehrsbereich geparkt55 €
... mit Behinderung70 €
... länger als 3 Stunden70 €
Verkehrsbereich mit Motorrad oder Pkw befahren50 €
Verkehrsbereich mit Pkw mit Anhänger, Wohnmobil oder Bus befahren (Kfz bis 3,5 t)55 €
Verkehrsbereich mit Kfz (über 3,5 t) befahren100 €
Verkehrsbereich mit dem Rad befahren25 €
... mit Behinderung30 €
... mit Gefährdung35 €
... mit Sachbeschädigung40 €
Beschränkungen der Straßennutzung nach Gewicht, Länge und Breite missachtet40 €

Bußgeldkatalog “Einbahnstraße”

Beschrei­bungBuß­geld
Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren (Zeichen 267)50 €
...mit Sachb­eschädigung70 €
In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt15 €
Einbahn­straße mit dem Rad in falscher Rich­tung befahren20 €
...mit Behin­derung25 €
...mit Gefähr­dung30 €
...mit Sachb­eschädigung35 €

FAQ: Straßenverkehrsregeln gemäß StVO

Was steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO)?

Die StVO stellt wichtige Verkehrsregeln zum Verhalten im Straßenverkehr auf, beispielsweise zur Geschwindigkeit, zum Überholen und Vorbeifahren sowie zum Abbiegen. Diese Vorschriften dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Wie lautet der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung?

§ 1 StVO formuliert die wichtigste Grundregel für den Straßenverkehr, nämlich “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Außerdem muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass er Andere weder schädigt, gefährdet noch mehr als unnötig behindert. Nur so lassen sich Unfälle vermeiden.

Was passiert, wenn jemand gegen die Verkehrsregeln verstößt?

Wer die Straßenverkehrsregeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Art und Schwere ein Bußgeld, aber auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Im Einzelfall können aber sogar Straftaten erfüllt sein (z. B. Trunkenheit am Steuer, Nötigung, Gefährdung).

Video: Die 7 häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr

Im Video: Die 7 häufigsten Verkehrsirrtümer erklärt.
Im Video: Die 7 häufigsten Verkehrsirrtümer erklärt.

Welche Straßenverkehrsregeln gelten laut StVO in Deutschland?

Straßenbenutzung: Wie ist sie gemäß StVO geregelt?
Straßenbenutzung: Wie ist sie gemäß StVO geregelt?

Straße ist nicht gleich Straße, gibt es doch im Verkehrsrecht die verschiedensten Arten und spezielle Formen von Straßen. Angefangen von der Einbahnstraße über Sonderfahrstreifen und Autobahnen bis hin zum verkehrsberuhigten Bereich und den allseits beliebten Kreisverkehr.

Doch welche Besonderheiten gibt es hier? Was müssen Autofahrer bei der Straßenbenutzung beachten und welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln vor? Was hat es eigentlich mit dem Sonntags- und Feiertagsfahrverbot auf sich? Antworten auf diese Fragen und viele weitere wichtige Informationen sowie Tipps rund um den Bußgeldkatalog zur Straßenbenutzung haben wir für Sie im folgenden Ratgeber zusammengetragen.

Verkehrsregeln bei Sonderfahrstreifen: Das müssen Autofahrer beachten

Wer darf laut den Verkehrsvorschriften auf Sonderfahrstreifen fahren?

Im Straßenverkehr stellen die Sonderfahrstreifen eine Besonderheit dar. Sie werden durch das Verkehrszeichen 245 ausgewiesen und dürfen nur von Omnibussen des Linienverkehrs befahren werden. Entsprechend wird der Sonderfahrstreifen im Verkehrsrecht auch als Busfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen oder einfach nur Busspur bezeichnet. Zusätzlich dürfen mitunter auch Taxen sowie Radfahrer auf dem Sonderfahrstreifen fahren, Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das entsprechende Zusatzschild „Taxi frei“ bzw. „Radfahrer frei“ vorhanden ist. Zudem kann durch Zusatzschilder der Sonderfahrstreifen auch für Busse des Gelegenheitsverkehrs (beispielsweise Reisebusse) freigegeben werden.

Hinweis: Oftmals sind die Busspuren – vor allem im Stadtverkehr – nur zeitlich begrenzt und werden zum Abend hin bis zum frühen Morgen auch für den normalen Straßenverkehr freigegeben. Das ist aber eindeutig durch Zeitangaben auf dem Verkehrsschild geregelt.

Sonderfahrstreifen: Welchen Sinn hat die Busspur?

Für Busse gibt es vielerorts Sonderfahrstreifen
Für Busse gibt es vielerorts Sonderfahrstreifen

Der Sinn der Sonderfahrstreifen ist klar. Sie sollen einen flüssigen, öffentlichen Nahverkehr ermöglichen.

Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass der öffentliche Personennahverkehr möglichst einwandfrei funktioniert. Gäbe es keine Linienbusse, wären die Straßen überfüllt und der Verkehr in den Städten würde wohl zusammenbrechen und zum Erliegen kommen. Zugleich würde sich die Lebensqualität in den Innenstädten durch die enorme Zunahme der Abgas- und Staubbelastungen stark verschlechtern.

Schon aus verschiedenen Gründen wie dem stärker ausgeprägten Umweltschutzgedanken oder um die hohen (Unterhalts-) Kosten für das Auto durch Benzin, Versicherung oder auch Anschaffungskosten zu sparen, sind zahlreiche Bürger auf den öffentlichen Personennahverkehr umgestiegen. Trotzdem müssen Autofahrer weiterhin motiviert werden, ihren PKW in Zukunft öfter mal stehen zu lassen und mit dem Bus zu fahren.

Wichtig ist hierfür, dass der Bus- oder Straßenbahnbetrieb störungsfrei vonstatten geht und eine hohe Verkehrsfolge ermöglicht wird, damit es nicht zu längeren Wartezeiten kommt. Um den öffentlichen Nahverkehr beschleunigen zu können, richten Städte zunehmend gesonderte Sonderfahrstreifen ein. Gerade bei der Benutzung dieser sollen künftig weitere neue Verkehrsregeln Entlastungen schaffen: So ist etwa angedacht, E-Autos oder Fahrgemeinschaften die Benutzung dieser Busstreifen freizugeben. Entsprechende Verkehrsschilder sollen in diesem Fall auf die Besonderheiten verweisen.

Verstoß gegen die besonderen Verkehrsregeln auf Sonderfahrstreifen: Welches Bußgeld gibt es bei unberechtigter Nutzung?

Vor allem im städtischen Straßenverkehr kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer den Sonderfahrstreifen unberechtigt nutzen, um sich dem zähflüssigem Stop-and-Go auf den normalen Fahrspuren zu entziehen und so schneller vorwärts zu kommen. Wer bei dieser Ordnungswidrigkeit erwischt wird, muss jedoch gemäß der Bußgeldtabelle ein Bußgeld zahlen. In der Regel wird das unberechtigte Nutzen der Sonderfahrstreifen laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Werden zudem Busse des Linienverkehrs durch den Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.

  • Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote): 15 Euro Bußgeld
  • … mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs: 35 Euro Bußgeld

Busspur: Besonderheiten bei der Vorfahrtsregel beachten

Es gibt bei der Busspur zudem eine weitere besondere Verkehrsregel, die durch die Straßenverkehrszulassung geregelt ist:

  • Der Sonderfahrstreifen gewährt berechtigten Benutzern (Linienbussen, gekennzeichneten Fahrradfahrern oder Taxen) ein Durchfahrtsvorrang vor dem gleichgerichteten abbiegenden Individualverkehr (sowohl nach links als auch nach rechts).

Durch diese Regelung wird die grundsätzliche Vorfahrtsregelung geändert. Berechtigte Benutzer der Sonderfahrspur haben gegenüber Links- wie Rechtsabbiegern keine Wartepflicht und dürfen ungehindert durchfahren. Vielen Autofahrern sind diese besonderen Verkehrsvorschriften gar nicht bewusst oder sie vergessen diese einfach, so dass es hier häufiger zu Unfällen kommt.

Im Falle eines Unfalls muss der nicht ordnungsgemäß eingeordnete Verkehrsteilnehmer des Sonderfahrstreifens mit einer Haftungsquote von 2/3 rechnen.

Straßenverkehrsregeln in Einbahnstraßen: Das müssen Autofahrer beachten

Die Einbahnstraßen stellen im Verkehrsrecht und somit auch im Straßenverkehr eine besondere Straße dar, denn hier dürfen sich Fahrzeuge nur in eine Fahrtrichtung bewegen. Die Fahrtrichtung wird dem Verkehrsteilnehmer durch die entsprechende Beschilderung aufgezeigt. Diese Verkehrsregel in der Einbahnstraße gilt laut StVO für den gesamten Fahrzeugverkehr, wobei aber für Radfahrer durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße erlaubt sein kann. Ist ein solches Schild nicht vorhanden, das eine Ausnahme gestattet, müssen die Verkehrsregeln auf dem Fahrrad ebenso berücksichtigt werden. Radler dürften also ebenfalls nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren.

Welchen Zweck haben Einbahnstraßen?

Der eine oder andere Autofahrer mag sich zuweilen die Frage stellen, welchen Zweck die Einbahnstraßen überhaupt haben. Das soll im Folgenden geklärt werden.

Gründe für das Einrichten einer Einbahnstraße:

  • Einbahnstraßen tragen zur Erhaltung des flüssigen Verkehrs bei hoher Verkehrsstärke und/oder schmaler Fahrbahn bei.
  • Einbahnstraßen verringern durch umwegreiche Führung den Durchgangsverkehr (sog. Schleichverkehr).
  • Einbahnstraßen ermöglichen zusätzliche Parkplätze für Fahrzeuge, ohne dass dabei der Verkehrsfluss zu stark beeinträchtigt wird. Das dürfte vor allem in dicht bebauten Wohngebieten der häufigste Grund für das Einrichten einer Einbahnstraße sein.
  • Einbahnstraßen tragen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Unfallgefahren durch unübersichtliche Verkehrssituationen bei.
  • Einbahnstraßen ermöglichen hohe Geschwindigkeiten, da eine Kollisionsgefahr mit dem Gegenverkehr reduziert wird. Das gilt aber nicht für klassische Einbahnstraßen in der Stadt oder in Wohngebieten, sondern vielmehr für Schnellstraßen. Denn auch die Autobahn stellt in gewisser Form eine Einbahnstraße dar.

Einbahnstraßen im Straßenverkehr: Die wichtigsten Regeln

In der StVO oder der Straßenverkehrszulassung ist das Fahrverhalten innerhalb einer Einbahnstraße geregelt, was auch auf die entsprechende Beschilderung zutrifft. Die Fahrtrichtung wird den Verkehrsteilnehmern durch ein Verkehrszeichen mit Pfeil-Piktogrammen (ggf. auch Beschriftung) eindeutig angezeigt. Auf der anderen Seite wird das Verbot der Einfahrt in die Gegenrichtung der Einbahnstraße durch ein rundes, rotes Schild mit weißem Sperrbalken (Verkehrszeichen 267) gekennzeichnet.

So sieht das entsprechende Schild aus, wenn auf der Einbahnstraße Fahrräder freigegeben sind.
So sieht das entsprechende Schild aus, wenn auf der Einbahnstraße Fahrräder freigegeben sind.

Laut StVO ist in Einbahnstraßen weder das Rückwärtsfahren – mit Ausnahme beim Einparken – noch das Umkehren erlaubt. Ausnahmen dieser Vorschriften können für Einsatzfahrzeuge gelten. Darüber hinaus ist in Einbahnstraßen das Parken bzw. das Halten auf der linken Seite ausnahmsweise zulässig.

Die Nutzung entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße, beispielsweise für Radfahrer oder Linienbusse, wird mit einem entsprechenden Zusatzzeichen aufgezeigt. Die Freigabe für Radfahrer auf der Fahrspur der Einbahnstraße kann nur dann erfolgen, wenn

  • die Einbahnstraße eine ausreichende Breite aufweist,
  • die Einbahnstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h hat,
  • sich in der Einbahnstraße keine unübersichtlichen Knotenpunkte befinden.

Ohne entsprechende Beschilderung gelten die Verkehrsregeln für Radfahrer und Kfz-Führer gleichermaßen. Das Befahren ist also nur in die vorgegebene Fahrtrichtung gestattet.

Des Weiteren ist es möglich, dass man mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren darf, wenn ein Radweg vorhanden ist. Gerade in Einbahnstraßen kann es immer wieder zu Konflikten zwischen Autofahrern und Radfahrern kommen. Am besten ist, wenn sich sowohl Verkehrsteilnehmer im Auto als auch auf dem Fahrrad konsequent defensiv verhalten und bei einer engeren Stelle der Einbahnstraße partnerschaftlich aneinander vorbeifahren. Der Klügere gibt an allen engen Passagen nach. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass Autofahrer beim Ein- und Ausparken nicht nur „eindimensional“ denken, sondern auch berücksichtigen, dass aus beiden Fahrtrichtungen Radfahrer kommen können, sofern entsprechende Straßenverkehrsregeln durch Zusatzbeschilderung gelten.

Für Fußgänger gilt die Vorgabe der angegebenen Fahrtrichtung nicht, jedoch dürfen Passanten keine Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn schieben – es sei denn, dies ist durch Zusatzschilder wie beispielsweise „Radfahrer frei“ gestattet.

Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln in Einbahnstraßen: Welche Bußgelder gibt es?

Wer ein Einbahnstraßenschild – wissentlich oder versehentlich – missachtet hat, macht Bekanntschaft mit einem Bußgeldbescheid und dem Bußgeldkatalog. Die Bußgeldtabelle sieht für das Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro vor.

Einbahnstraße: So verhalten sich Falschfahrer richtig

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Sie sind unerlaubterweise in eine Einbahnstraße abgebogen, haben die Fahrtrichtung nicht befolgt und sind nun als Geisterfahrer unterwegs. Das passiert schneller als gedacht, wenn entsprechende Hinweisschilder übersehen wurden, der Autofahrer abgelenkt war oder in einer fremden Stadt unterwegs ist. Auch wenn Sie damit gegen die geltenden Regeln im Straßenverkehr verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begehen und Ihnen für das Missachten des Einbahnstraßenschilds laut Bußgeldrechner ein Bußgeld von 25 Euro droht, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Doch wie verhalten sich Falschfahrer in der Einbahnstraße richtig?

  • Wer noch rechtzeitig bemerkt, dass er falsch in die Einbahnstraße eingebogen ist, muss umgehend an der nächsten Gelegenheit am Straßenrand anhalten.
  • Kraftfahrer haben bei der Nutzung einer Einbahnstraße ein Vertrauensrecht, d. h. es wird darauf vertraut, dass kein Fahrzeug aus falscher Fahrtrichtung entgegenkommt. Im Falle eines Unfalls haftet der Falschfahrer aufgrund des zugrunde liegenden Verstoßes gegen die Verkehrsregeln alleine.
  • Laut StVO ist das Wenden oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße verboten. Aber um die brenzlige Situation zu lösen, hat man als Falschfahrer kaum eine Alternative. In einer schwach befahrenen Straße ist das Problem leichter lösbar als bei starkem Verkehr. Wer sich für ein Wende- oder Rückfahrmanöver entscheidet, muss unbedingt abwarten, bis die Straßen völlig frei sind. Theoretisch ist der Fahrer aber dazu verpflichtet, die Polizei bei dieser Aktion um die notwendige Verkehrsregelung zu bitten.
  • Bei einem Wendemanöver oder beim Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße müssen andere Verkehrsteilnehmer in jedem Fall darauf aufmerksam gemacht werden. Wer jedoch weiter in falscher Fahrtrichtung fährt und die Straßenverkehrsregeln absichtlich missachtet, stellt für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Risiko dar.

Verkehrsberuhigter Bereich: Das müssen Autofahrer beachten

In geschlossenen Ortschaften und Wohngebieten findet man viele verkehrsberuhigte Bereiche, die umgangssprachlich auch als Spielstraße bezeichnet werden und der Verkehrsberuhigung dienen. 1980 erfolgte die offizielle Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs in die StVO.

Verkehrsberuhigter Bereich: Welche Verkehrsregeln gelten für Fahrradfahrer, Fußgänger & Co.?

Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es eine Reihe von Straßenverkehrsregeln, die sowohl Fahrzeugführer als auch Fußgänger stets im Kopf haben sollten. Laut StVO gilt in diesem Bereich:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
  • Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich müssen Sie laut der gängigen Straßenverkehrsregeln nicht damit rechnen, überholt zu werden.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich hat der Fahrzeugführer keine Vorfahrt, es gilt also nicht die Verkehrsregeln wie „rechts vor links“. Wie bei der Ausfahrt aus einem Grundstück sind Sie stattdessen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.

Was ist Schrittgeschwindigkeit?

Wie schnell ist die Schrittgeschwindigkeit gemäß StVO? Wir klären auf.
Wie schnell ist die Schrittgeschwindigkeit gemäß StVO? Wir klären auf.

Es ist zwar schön und gut, dass die Rede von Schrittgeschwindigkeit ist, doch mal Hand aufs Herz: Wer weiß schon genau, was Schrittgeschwindigkeit in km/h bedeutet? Wie schnell ist denn die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit, die hierfür als Maßstab dient? Ein Blick in die Rechtsprechung klärt auf und zeigt, dass Werte im Bereich von 7 bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt sind.

Hinweis: Schrittgeschwindigkeit gilt nicht nur für Autofahrer, sondern allgemein für „Fahrzeuge“, somit also auch für Fahrräder. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie gemäß allgemeiner Verkehrsregeln mit Ihrem Fahrrad nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren dürfen.

Um mit dem Auto in Schrittgeschwindigkeit zu fahren, sollte der Fahrer im ersten Gang die Kupplung kommen und den Wagen von alleine rollen lassen – auf das Gaspedal wird dann nicht mehr getreten!

Allein schon aufgrund der besonderen baulichen Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs wird das Ziel erreicht, den Verkehr durch diese Regeln wirksam zu beruhigen und Fahrzeugführer zum langsamen Fahren „zu zwingen“. So wird die Durchfahrt durch Schwellen, Blumentröge, Bänke und ähnliche Hindernisse erschwert. Dabei sind es aber oftmals gerade die Anwohner, die sich nicht an die Temporegelung in diesem Bereich halten. Aufgrund der besonderen Begebenheiten in einer Spielstraße fahren hier in der Regel nur Anwohner, obwohl die StVO ausdrücklich darauf hinweist, dass ein verkehrsberuhigter Bereich nicht nur auf den Anliegerverkehr beschränkt ist.

Verkehrsberuhigter Bereich: Welche Bußgelder gibt es bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln?

Für Tempoverstöße sieht der Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit entsprechende Sanktionen vor, doch neben einer zu hohen Geschwindigkeit gibt es noch weitere Verstöße, die Fahrzeugführer bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung eines verkehrsberuhigten Bereichs begehen können.

  • Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert: 15 Euro Bußgeld
  • … mit Gefährdung: 60 Euro, 1 Punkt

Verkehrsberuhigter Bereich vs. Spielstraße: Wo ist der Unterschied?

Oftmals wird der verkehrsberuhigte Bereich auch als Spielstraße bezeichnet, was jedoch falsch ist, denn in der StVO wird zwischen beiden Straßenarten unterschieden und entsprechend gibt es auch spezifische Verkehrsschilder.

  • Der verkehrsberuhigte Bereich lässt sich durch ein großes, blaues Schild in rechteckiger Form erkennen, auf dem ein weißes Piktogramm in Form eines Ball spielenden Kindes abgebildet ist. Zudem sind noch ein erwachsener Fußgänger, ein Haus und ein Auto zu sehen. Von Verkehrsteilnehmern verlangt dieses Straßenschild eine ganz besondere Vorsicht. Das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs wird durch eine rote Linie auf dem Schild angezeigt.
  • Die Spielstraße ist laut StVO durch zwei kombinierte Verkehrsschilder markiert, wobei das obere Schild kreisrund ist und einen roten Rand auf weißem Untergrund zeigt. Unterhalb des Schildes ist noch ein rechteckiges Schild angebracht, auf dem ein Kind mit Ball abgebildet ist. Dieses Verkehrszeichen ist zwar relativ selten anzutreffen, so dass reine Spielstraßen in der Straßenverkehrszulassung nicht oft vorkommen, doch im Vergleich zum verkehrsberuhigten Bereich herrscht hier laut der Verkehrsregeln für alle Kraftfahrzeuge ein Verbot.

Spielstraße: Welche besonderen Verkehrsregeln gelten in Deutschland für Auto & Co.?

Auch wenn reine Spielstraßen hierzulande recht selten anzutreffen sind, ist es wichtig zu wissen, was Verkehrsteilnehmer hier beachten müssen.

In der Regel ist die Spielstraße für jeden Kfz-Führer eine verbotene Zone.
In der Regel ist die Spielstraße für jeden Kfz-Führer eine verbotene Zone.
  • Autofahrer dürfen nicht in eine durch ein Spielstraßen-Schild beschilderte Straße hineinfahren. In der Spielstraße herrscht ein striktes Verbot für jeglichen Fahrzeugverkehr. Davon sind somit auch Motorräder, Mopeds, Fahrräder u. Ä. betroffen, diese dürfen aber geschoben werden.
  • Erlaubt sind in der Spielstraße dagegen Handfahrzeuge wie beispielsweise Schub- oder Sackkarren, aber auch das Führen von Pferden oder anderem Vieh ist zulässig.
  • Fußgänger dürfen sich in der Spielstraße auf der gesamten Straße aufhalten, so dass auch Kinder die Möglichkeit haben, die gesamte Straße zum Spielen zu nutzen.
  • Für einige Spielstraßen kann nur für eine gewisse Zeit eine Fahrzeugsperre gelten, was durch ein entsprechendes Zusatzschild jedoch gekennzeichnet wird. Außerhalb der Sperrzeit darf die Spielstraße von Fahrzeugen befahren werden, wobei auch das Parken erlaubt ist. Das parkende Auto muss aber vor Beginn der Sperrzeit aus der Spielstraße entfernt werden.

Verkehrsregeln in der Fußgängerzone: Das müssen Autofahrer beachten

Die Fußgängerzone lässt sich mit einem Hindernisparcours vergleichen, da hier neben Fußgängern auch Radfahrer oder Inline-Skater unterwegs sind. Zudem erweisen sich auch der Lieferverkehr oder parkende Autos dann und wann als Hindernis. Doch welche allgemeine Verkehrsregeln gelten in der Fußgängerzone? Dürfen Sie diese durchfahren?

Welche besonderen Straßenverkehrsregeln gibt es im Fußgängerbereich?

In der StVO wird die Fußgängerzone als Fußgängerbereich bezeichnet. Es handelt sich hier um eine Verkehrsfläche, die generell nur den Fußgängern zur Verfügung steht. Prinzipiell ist anderen Verkehrsteilnehmer wie Auto-, Rad- oder E-Scooter-Fahrern die Durchfahrt nicht gestattet (es sei denn, die Nutzung wird durch entsprechende Verkehrsschilder erlaubt).

Wenn der Fußgängerbereich auch für andere Verkehrsteilnehmer (beispielsweise Lieferverkehr oder Radfahrer) freigegeben ist, müssen sich diese den Fußgängern unterordnen und auf jene Rücksicht nehmen. Entsprechend ist die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen (Schrittgeschwindigkeit) und im Notfall muss gewartet werden, bis Fußgänger den Weg frei geben.

Fußgängerbereich: Welche Bußgelder gibt es beim Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften?

Die Fußgängerzone darf mit dem PKW grundsätzlich nicht befahren werden, was auch auf das Halten und Parken zutrifft. Der Bußgeldrechner sieht für das Nichtbeachten der Verkehrsregeln hier zwar kein Fahrverbot vor, ein Bußgeldbescheid sowie Punkte können jedoch die Folge sein. Lediglich mit einer Sondernutzungserlaubnis ist das Befahren und somit auch das Halten und Parken im Fußgängerbereich gestattet.

Wer sich ohne Sondernutzungserlaubnis mit seinem Fahrzeug im Fußgängerbereich bewegt, für den sieht der Bußgeldkatalog zur Straßenbenutzung folgend Sanktionen vor:

  • Im Fußgängerbereich bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Straßenverkehrsregeln im Kreisverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten

Es gibt besondere Straßenverkehrsregeln im Kreisverkehr - und besondere Bußgelder.
Es gibt besondere Straßenverkehrsregeln im Kreisverkehr – und besondere Bußgelder!

In Deutschland ist ein Kreisverkehr, in dem es besondere Verkehrsregeln zu beachten gibt, leicht zu erkennen. Im Sinne der StVO befindet sich an jeder Zufahrt eine blaue Ronde, auf der drei im Kreis angeordnete und sich verfolgende weiße Pfeile zu sehen sind. Zudem gibt es häufig das „Vorfahrt gewähren“-Schild.

Doch welche besonderen Straßenverkehrsregeln müssen Autofahrer bei der Benutzung des Kreisverkehrs beachten? Welche verschiedenen Arten von Kreisverkehren kann man unterscheiden? Und gibt es überhaupt spezielle Bußgelder für die falsche Benutzung und für Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln im Kreisverkehr? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und Tipps rund um das Thema Benutzung eines Kreisverkehrs.

Verschiedene Arten von Kreisverkehren

Je nach Größe und Funktion wird in Deutschland zwischen drei Arten von Kreisverkehren unterschieden. Demnach gibt es

  • Minikreisverkehre
  • kleine Kreisverkehre
  • große Kreisverkehre
Wie ist ein Minikreisverkehr gestaltet?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um die kleinste der drei verschiedenen Kreisverkehr-Arten, deren Durchmesser zwischen 13 und 22 Metern liegt. Wegen ihrer geringen Größe können lange Fahrzeuge wie Busse oder große Lastwagen die Mittelinsel aufgrund des zu großen Wendekreises nicht umfahren, weswegen die Kreisinsel überfahrbar gestaltet werden muss. In der Regel ist diese dann bepflastert und von einem Niederbord eingefasst. In Ausnahmefällen ist die Kreisinsel aber auch nur mit Markierungen kenntlich gemacht. Minikreisverkehre sind dazu gedacht, innerhalb geschlossener Ortschaften und an geeigneten Plätzen Lichtsignalanlagen oder bestehende Vorfahrtsregelungen zu ersetzen.

Wie ist der kleine Kreisverkehr baulich geprägt?

Der Außendurchmesser eines kleinen Kreisverkehrs beträgt 26 bis 50 Meter, wobei die Kreisinsel in der Regel als nicht überfahrbar gestaltet ist. Damit langen Fahrzeugen mit einem großen Wendekreis das Befahren ermöglicht wird, können diese Kreisverkehre eine überfahrbare, abgesetzte innere Spur haben. Kleine Kreisverkehre findet man vor allem in Randbereichen von Orten. Befindet sich der kleine Kreisverkehr innerhalb eines bebauten Gebietes, soll der Außendurchmesser zwischen 26 und 40 Meter liegen. Außerhalb bebauter Gebiete ist ein Außendurchmesser zwischen 35 und 50 Meter vorgesehen.

Der große Kreisverkehr: Besondere Herausforderung für alle Fahrer
Es existiert für einen mehrspurigen Kreisverkehr kein gesondertes Schild.
Es existiert für einen mehrspurigen Kreisverkehr kein gesondertes Schild.

Ein großer Kreisverkehr hat einen Durchmesser von über 40 Meter, in Ausnahmefällen beträgt der Durchmesser sogar bis zu 120 Meter. Eine typische Eigenschaft dieser Kreisverkehr-Art ist, dass hier oftmals zwei bis drei Fahrspuren (oder sogar mehr) im Ring verlaufen, wobei diese zur Ableitung des Verkehrs aus dem Kreisverkehr meist spiralförmig gegen den Uhrzeigersinn nach außen führend angeordnet sind.

Das hat den Vorteil, dass die Fahrzeuge weniger Spurwechsel vornehmen müssen, wodurch zugleich auch das Unfallrisiko verringert wird. Ein großer Kreisverkehr dient insbesondere der großflächigen Verteilung von Verkehrsströmen, weswegen sie im Normalfall außerorts oder am Ende einer Autobahn in einer Stadt platziert werden. Manche dieser Kreisel verfügen über Ampelanlagen und sind somit sowohl im verkehrstechnischen als auch im rechtlichen Sinne keine Kreisverkehre.

Besondere Straßenverkehrsregeln im Kreisverkehr

Für viele Fahrzeugführer bedeutet der Kreisverkehr Stress und nicht selten fährt auch immer die Angst mit: Angst, die Ausfahrt zu verpassen, oder Angst, von anderen Verkehrsteilnehmern geschnitten zu werden. Diese Unsicherheiten sind vor allem bei großen Kreiseln, in denen zwei oder mehr Fahrspuren verlaufen, zu beobachten. Doch welche Verkehrsregeln gelten in Deutschland laut StVO im Kreisverkehr? Was ist zu beachten?

Verkehrsregeln zur Vorfahrt im Kreisverkehr

Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt zu gewähren, sofern entsprechende Verkehrsschilder die Vorfahrt eindeutig regeln. Entsprechend sind dann einfahrende Fahrzeuge wartepflichtig. Bei der Annäherung an einen solchen Kreisverkehr sollte daher grundsätzlich das Tempo gedrosselt werden. Fehlen Vorfahrtsschilder gilt in der Regel die Verkehrsregel “rechts vor links”.

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss der Vorrang der Fußgänger beachtet werden, so dass bei querenden Passanten gegebenenfalls anzuhalten ist. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr haben Fußgänger dagegen keinen Vorrang.

Radfahrer auf Radwegen haben dagegen sowohl bei der Ein- als auch Ausfahrt laut StVO Vorrang – außer, sie müssen sich durch entsprechende Verkehrszeichen unterordnen. Die verschiedenen Vorrangregelungen führen immer wieder zu Konfliktsituationen, weswegen der ADAC die Empfehlung ausspricht, innerorts grundsätzlich an allen Armen des Kreisverkehrs Zebrastreifen zu installieren. So wären rechtlich eindeutige Straßenverkehrsregeln geschaffen und zugleich potentielle Gefahrenquellen beseitigt.

Allgemeine Verkehrsregeln zum Blinken im Kreisverkehr

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erlaubt. Durch diese Regelung sollen gefährliche Missverständnisse vermieden werden, da ein zu frühes Blinken den Eindruck vermittelt, dass man schon wieder aus dem Kreisel herausfahren möchte. Ein Wartender, der in den Kreisverkehr einfahren möchte, könnte angesichts des falschen Blinkers zum frühzeitigen Losfahren animiert werden und einen Unfall hervorrufen. Beim Verlassen muss hingegen der Blinker gesetzt werden. Als Wartepflichtiger ist jedoch stets zu bedenken, dass der im Kreis Fahrende möglicherweise nicht korrekt blinkt. Daher sollte man sich erst dann einfädeln, wenn auch andere typische Merkmale zum Verlassen des Kreisverkehrs vorliegen. Dazu zählt neben der Verminderung der Geschwindigkeit auch das Einschlagen der Vorderräder.

Regeln zum Halten und Parken im Kreisverkehr

Soweit es nicht verkehrsbedingt erforderlich ist, ist das Halten innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn verboten. Entsprechend ist auch das Parken verboten, wobei der Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlung gegen diese Straßenverkehrsregeln je nach Schwere des Verstoßes einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro vorsieht.

Mittelinsel im Kreisverkehr

Die Kreisinsel darf nicht überfahren werden. Dabei gehört auch der oftmals nur markierte oder gepflasterte Innenring zur Mittelinsel. Ausgenommen von dieser Regel zur Straßenbenutzung sind jedoch Großfahrzeuge bzw. besonders lange Fahrzeuge, denen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Die Mittelinsel darf aber nur dann überfahren werden, wenn für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Kreisverkehr: Welche Bußgelder gibt es bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln?

Der Bußgeldkatalog ahndet Verstöße im Kreisverkehr generell mit einem Bußgeldbescheid und einer Geldbuße. Neben Halten und Parken, Überfahren der Mittelinsel oder dem Blinken wird dabei auch die Fahrtrichtung thematisiert. So wird das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (links herum, Fahrtrichtung nicht befolgt) mit einem Fahrzeug laut Bußgeldrechner mit einer Geldbuße in Höhe von 25 Euro geahndet (BkatV lfd. Nr. 139.1). Wird der Verstoß mit dem Fahrrad begangen, beträgt das Bußgeld 20 Euro. Liegt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, erhöht sich die Sanktion für Radler auf 25 Euro, bei Gefährdung werden 30 Euro fällig und bei Sachbeschädigung sind es 35 Euro. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und der darin enthaltenen Bußgeldtabelle, der Tatbestände im Kreisverkehr behandelt:

Wer sich im Kreisverkehr falsch verhält, muss ein Bußgeld zahlen.
Wer sich im Kreisverkehr falsch verhält, muss ein Bußgeld zahlen.
  • Unberechtigtes Überfahren der Mittelinsel: 10 Euro Bußgeld
  • Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt: 10 Euro Bußgeld
  • Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten: 20 Euro Bußgeld
  • Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten mit Behinderung: 35 Euro Bußgeld
  • Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geparkt: 25 Euro Bußgeld
  • Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geparkt mit Behinderung: 40 Euro Bußgeld
  • Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (KFZ): 25 Euro Bußgeld
  • Als Berechtigter beim Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr einen anderen gefährdet: 35 Euro Bußgeld

Tipps: So fahren Sie richtig im Kreisverkehr

Da Kreisverkehre immer häufiger Verwendung finden, vor allem an Kreuzungen mit hoher Unfallquote, gehört das Befahren eines Kreisverkehrs bei vielen Autofahrern heute fast schon zum mobilen Alltag. Viele haben die korrekten Verhaltens- und Verkehrsregeln verinnerlicht, doch es gibt noch immer Fahrzeugführer, denen schon bei der Annäherung an einen Kreisverkehr mulmig wird. Doch dabei ist die Bewältigung eines Kreisels keine hohe Kunst. Vor allem wenn folgende Tipps befolgt werden, sind Sie bestens gewappnet.

  • Bei der Annäherung an einen Kreisverkehr sollten Sie rechtzeitig das Tempo herabsetzen.
  • Bevor in den Kreisverkehr eingefahren wird, müssen Sie unbedingt auf querende Fußgänger und Radfahrer achten und die Vorfahrtslage beurteilen.
  • Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden!
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Verkehrssituation im Kreisverkehr: Erlaubt es der Verkehr, dann fädeln sie sich fließend ein. Sollte der Kreisverkehr von anderen Fahrzeugen „verstopft“ sein, muss gewartet werden, bis genügend Fahrzeuge herausgefahren sind.
  • Vor dem Ausfahren muss an entsprechender Ausfahrt geblinkt werden!
  • Bevor der Kreisverkehr endgültig verlassen wird, müssen Sie auf Fußgänger und Radfahrer in der Ausfahrt achten und diese queren lassen.

Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot: Wichtige Informationen

Um sowohl den Umweltschutz zu fördern als auch in Wohnbereichen die Lärmbelästigung an traditionellen Ruhe- und Feiertagen zu vermindern, sieht die StVO ein Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot (auch als Wochenendfahrverbot bekannt) vor. Zudem wird auch während Hauptreisezeiten dem Verstopfen der Straßen etwas vorgebeugt. Zwar sind private Autofahrer von diesem Fahrverbot nicht betroffen, da diese Regelung ausschließlich für LKWs gilt, dennoch sei an dieser Stelle dieses besondere Fahrverbot, dessen Ausnahmeregelungen sowie der entsprechende Bußgeldkatalog kurz erläutert.

Wer ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen?

Vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sind nur Lastkraftwagen betroffen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen beträgt sowie anderen Lastkraftwagen mit Anhängern. Darüber hinaus gilt das Fahrverbot auch für PKWs, die aus steuerrechtlichen Gründen als LKW zugelassen sind, wenn diese einen Anhänger mitführen. Alle diese Fahrzeug müssen zu gewerblichen Zwecken unterwegs sein, um vom Fahrverbot betroffen zu sein. Für private Fahrten gelten diese Verkehrsregeln grundsätzlich nicht.

Es gibt  für eine ganze Reihe an Situationen entsprechende Ausnahmeregelungen für dieses Fahrverbot. Gemäß StVO sind ausgenommen:

Zum LKW-Fahrverbot existieren so einige notwendige Ausnahmen.
Zum LKW-Fahrverbot existieren so einige notwendige Ausnahmen.
  • LKWs mit verderblicher Ware inklusive einer Beiladung von max. 10 Prozent anderer Waren bei Lieferung von
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leichtverderblichem Obst und Gemüse,
    • und die im Zusammenhang mit diesen Fahrten stehenden Leerfahrten
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die von Behörden im Verteidigungsfall oder bei einem inneren Notstand nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden
  • der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 Kilometer
  • der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometer gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)

Darüber hinaus gibt es auch für Fahrzeuge der Landes- und Bundespolizei, Straßenverwaltung und Straßendienste, Feuerwehr, Bundeswehr und NATO-Truppen sowie des Katastrophenschutzes Ausnahmen von den Straßenverkehrsregeln zum Wochenendfahrverbot.

Wann gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?

Das Fahrverbot, genauer das Sonntagsfahrverbot und das Feiertagsfahrverbot, gilt – wie der Name schon sagt – an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0.00 und 22.00 Uhr für das gesamte Streckennetz in Deutschland.

Dabei ist aber zu bedenken, dass die Feiertagsregelungen in den Bundesländern nicht einheitlich sind, wobei immer die gesetzlichen Verkehrsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes gelten, welches befahren wird.

Laut der StVO gilt das Feiertagsfahrverbot an folgenden Feiertagen:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Tag der deutschen Einheit
  • Reformationstag (nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • Allerheiligen (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • 1. und 2. Weihnachtstag

Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Welches Bußgeld gibt es?

LKWs drohen bei einem Verstoß laut Bußgeldkatalog hier ein Bußgeld und ein Bußgeldbescheid, allerdings keine Punkte in Flensburg. Ferner werden die Halter des Fahrzeuges noch intensiver als die Fahrer sanktioniert, da Letztere oft zum Fahren gezwungen werden. Im Folgenden finden Sie die Übersicht der Bußgelder und Punkte gemäß der Bußgeldtabelle bei einem Verstoß gegen das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKWs.

  • Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren: 120 Euro Bußgeld
  • Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet: 570 Euro

Eine der wichtigsten Verkehrsregeln in Deutschland: Das Rechtsfahrgebot

Im Bußgeldkatalog zur Straßenbenutzung wird auch das Rechtsfahrgebot thematisiert. Doch was ist darunter genau zu verstehen? Wann darf man rechts überholen? Und welche Bußgelder sehen der Bußgeldrechner und der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln vor?

Was bedeutet Rechtsfahrgebot?

Das Rechtsfahrgebot für Fahrzeugführer bedeutet, dass diese in Fahrtrichtung angemessen weit rechts fahren sollten. Aber nur soweit, dass die eigene Sicherheit nicht gefährdet wird und auch nur soweit, dass etwa 1 Meter Abstand zum rechten Fahrbahnrand nicht unterschritten wird.

Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass Sie mit Ihrem Auto äußerst rechts oder soweit rechts wie technisch überhaupt nur möglich fahren sollen!

Rechtsfahrgebot: Welche Bußgelder gibt es bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln?

Wird auf Autobahnen oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Fahrspuren in eine Fahrtrichtung grundlos die linke Fahrspur benutzt und somit ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Die Konsequenzen für dieses Verhalten sind in der Bußgeldtabelle aufgelistet.

Die StVO ahndet Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, wobei es gerade zu dieser Regel eine Vielzahl von Tatbeständen gibt, wie folgender Auszug aus dem Bußgeldkatalog beweist.

Die StVO schreibt ein Rechtsfahrgebot in Deutschland vor - wer es missachtet, zahlt.
Die StVO schreibt ein Rechtsfahrgebot in Deutschland vor – wer es missachtet, zahlt.

Als Radfahrer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen:

  • Verlassen eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer: 15 Euro Bußgeld
  • … mit Behinderung: 20 Euro Bußgeld
  • … mit Gefährdung: 25 Euro Bußgeld
  • … mit Sachbeschädigung: 30 Euro Bußgeld

Als Kfz-Führer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

  • bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln: Wann darf man rechts überholen?

Angesichts des Rechtsfahrgebots und vieler Bußgelder stellen sich manche Autofahrer die Frage, ob man überhaupt rechts überholen darf. Doch es gibt auch hier Ausnahmesituationen. Ist beispielsweise der Verkehr auf der Autobahn zähflüssig, ist ein Überholen auf der rechten Spur erlaubt. Gleiches gilt auch auf dem Beschleunigungsstreifen auf Autobahnen, wo man rechts am Verkehr vorbeiziehen darf.

Grundsätzlich ist es erlaubt, an Fahrzeugschlangen rechts vorsichtig vorbeizufahren. Innerorts dürfen Sie auf Straßen mit freier Fahrbahnauswahl ebenfalls rechts schneller fahren als die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur in gleicher Fahrtrichtung. Zudem ist das Rechtsüberholen auch beim Vorbeifahren an Schienenfahrzeugen sowie an Linksabbiegern, die sich entsprechend eingeordnet haben, erlaubt.

Seitenstreifen, Gehwege, Grünanlagen: Tipps für Auto- und Radfahrer

Missachtung von Verkehrsregeln: Welche Sanktionen gibt es?

Ob Gehwege, Seitenstreifen oder sogar Teile von Grünanlagen: Viele Autofahrer nutzen gerne auch diese Verkehrsbereiche, um sich etwaige Vorteile zu verschaffen. Doch wer sich nicht ordnungsgemäß verhält, bekommt ein Bußgeld, das der Bußgeldkatalog wie folgt regelt:

  • vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt: 55 Euro Bußgeld
  • … mit Behinderung: 70 Euro Bußgeld
  • … mit Gefährdung: 80 Euro Bußgeld

Verkehrsregeln zum Parken auf Gehwegen

Weil bspw. auch Kinderwagen auf dem Gehweg unterwegs sind, die nicht behindert werden dürfen, ist das Parken hier oft untersagt.
Weil bspw. auch Kinderwagen auf dem Gehweg unterwegs sind, die nicht behindert werden dürfen, ist das Parken hier oft untersagt.

Beim Gehweg handelt es sich zwar um eine Verkehrsfläche der Straße, diese ist aber ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Doch gerade auf dem Gehweg findet oftmals illegales Parken statt, wodurch die Bewegungsfreiheit von Fußgängern  stark eingeschränkt werden kann. Die Folgen für Passanten sind vielen Autofahrern gar nicht bewusst.

Dabei kann es in extremen Fällen passieren, dass die Nutzbarkeit vom Gehweg für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus sind Fahrzeuge auf dem Gehweg auch für blinde Menschen mit Blindenstock ein gefährliches Hindernis, da es keine klaren Führungskanten mehr gibt. Daher gelten gerade in Bezug auf das Parken auf dem Gehweg in Deutschland besondere Verkehrsregeln, wonach generell ein Parken nicht gestattet ist – es sei denn, dass das Parken auf Gehwegen durch eine ausdrückliche Beschilderung erlaubt wird.

Fahrradfahren auf dem Gehweg: Wichtige Informationen zu Verkehrsregeln für Radfahrer

Generell sollten Radfahrer immer dem für Fußgänger vorgesehenen Gehweg fernbleiben und den Radweg bzw. den entsprechenden Fahrradstreifen auf der Straße nutzen.

Doch natürlich gibt es auch hier Ausnahmen von den allgemeinen Straßenverkehrsregeln, die vor allem die jüngsten Verkehrsteilnehmer betreffen:

  • Demnach müssen Kinder bis zu 8 Jahren den Gehweg benutzen – auch wenn es einen Radweg gibt!
  • Kinder bis zu 10 Jahren dürfen den Gehweg benutzen – Achtung: Das Tempo muss moderat sein und darf die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten.
  • An Einmündungen und Kreuzungen muss abgestiegen und das Fahrrad geschoben werden.
Unter Umständen dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren - bei entsprechender Beschilderung und angepasster Geschwindigkeit.
Unter Umständen dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren – bei entsprechender Beschilderung und angepasster Geschwindigkeit.

Fahrradfahren am Gehweg ist auch für ältere Radfahrer erlaubt, wenn ein entsprechender Zusatz auf dem Verkehrsschild für den Gehweg angebracht ist („Radfahrer frei“ o. Ä.).

Doch auch hier folgt noch einmal der Appell, dass das Befahren von Gehwegen mit dem Fahrrad nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, so dass sofort angehalten werden kann.

Immer wieder kommt es vor, dass Radler zu schnell fahren und zudem zu nah an Fußgängern oder Eingangstüren und Einfahrten vorbeifahren. Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrrad und Fußgänger sollte mindestens 80 Zentimeter betragen. Diese Regelungen gelten im Übrigen auch für E-Scooter.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

42 Kommentare

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  1. Mahmoud
    Am 9. September 2018 um 17:15

    Hallo
    Ich betrat eine verbotene Straße
     Die Straßengeschwindigkeit beträgt 30
     Ich habe keine Gefahr verursacht
     Die Frage wurde veröffentlicht
     Was soll ich erwarten?

    Danke schön

  2. Tyler
    Am 3. Mai 2018 um 4:10

    Hey, ich hab neulich nachts in einem Bereich geparkt , in dem die Einfahrt eigentlich um diese Uhrzeit verboten war, was mir aber nicht bewusst war. Es war um 0 Uhr und man durfte ab 17 Uhr nicht mehr rein. Jetzt ist meine Frage, wie viel Strafe kann ich erwarten? Die Herren meinten es können bis zu 70 Euro werden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:59

      Hallo Tyler,

      das hängt von den Umständen des Geschehens ab und dann daher aus der Ferne nicht sicher beantwortet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Bianca Z.
    Am 13. Dezember 2017 um 15:44

    Hallo,
    Ich war heute mit meinem Sohn (5 Jahre) gezwungen wegen seiner Brille in die Würzburger Innenstadt zu fahren. Leider ist der Optiker umgezogen, so dass es nun noch kaum Parkmöglichkeiten dort gibt. In Würzburg tatsächlich ALLE Parkplätze im Umkreis von 1,5 km komplett belegt. So, ich fahre also in besagt Straße langsam und vorsichtig, da ich erst einmal schauen musste wo ich fahren darf, ob man parken kann und wo das geschäft ist. “Netterweise” kam gleich einer der beiden Beamten vom Ordnungsamt auf uns zu und sah noch dass wir uns nicht auskennen (besagte Straße ist seit ein paar Wochen wohl erst Fußgängerzone) hatte aber natürlich nicht die Idee uns zu helfen sondern forderte sofort Personalien etc von uns. Ich sprang dann schon mal aus dem Auto heraus (der Fahrer war natürlich noch im Wagen) mit meinem Sohn um die Brille beim Optiker richten zu lassen, was dem Beamten ebenso nicht entging. 2 Minuten später als ich zurückkam war der Beamte immer noch beschäftigt die Verwarnung von 25€ auszustellen, er bat uns dann doch bitte in die nächste Gasse hinzubiegen und über den Bordstein zu fahren, dass wir nicht wenden müssen (wir standen wohlgemerkt eine Autolänge über der “Linie”).
    Als wir nach einer “Ehrenrunde” an dieser Straße wieder vorbei führen sahen wir auch, warum wir das Schild “Fußgängerzone” übersehen hatten: es stand ein Werbeschild was sich im Wind bewegt direkt davor.
    Wir haben wohlgemerkt niemanden gefährdet oder behindert!
    Meine Frage:Können wir gegen diese Verwarnung Einspruch einlegen bzw. lohnt sich das überhaupt?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:49

      Hallo Bianca,
      grundsätzlich können Sie gegen das Verwarngeld Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Philip
    Am 20. August 2017 um 19:04

    In der nähe eines Sees befindet sich eine Zufahrtstrasse die mit Zeichen 290.1 Zur Parkverbotszone erklärt ist. es gibt nur die eine Einfahrt zu dieser Zone.
    am Ende der geteerten Strasse, es geht in Waldwege über, stehen schliesslich Schilder 260 Zufahrt verboten. Und man kann dort (hinter dem Schild) recht gut Parken.
    Was ist nun besser im Bereich der Zone Parken oder weiter fahren obwohl verboten und dort (ohne Gefährdungen oder Feuerwehrzufahrten) zu Parken.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2017 um 12:25

      Hallo Philipp,

      Sie dürfen weder in der Parkverbotszone noch im Bereich, für den die Durchfahrt verboten ist, parken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. thomas
    Am 29. April 2017 um 23:39

    Hallo Redaktion,

    ich interessiere mich für den Fall dass man mit einem Kraftfahrzeug, beispielsweise einem Motorrad, einen Gehweg oder Radfahrstreifen auf dem Gehweg befährt.
    Bei Ihnen im Bußgeldkatalog habe ich dazu gefunden:

    “Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren 10 €”

    Mir ist aber schon mehrmals auch als Verwarngeld 5€ bei diesem Delikt im Internet aufgetaucht,, aber natürlich auch die 10€. Welches Verwarngeld stimmt nun 10€ oder 5€?
    Grüße
    thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 11:22

      Hallo Thomas,

      das Befahren von Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen zieht in der Regel ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich. Bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich dieses Verwarngeld.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Peter
    Am 21. August 2016 um 9:34

    Hallo.

    Ich mit einem 40 to. in einne Str. die für Lkw bis 7,5 to gespert war, aber
    mit einnen Zusatzeichen Anlieger frei war am ende der str wurde ich
    geblitzt und hatte es nur noch 300m bis zum Kunde frage was kommt da
    auf mich an Strafe zu. mfg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 9:36

      Hallo Peter,

      es ist möglich, dass Sie ein Bußgeld von 75 Euro erwartet. Warten Sie am besten erst einmal den Bescheid ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Reiner
    Am 2. Mai 2016 um 10:27

    Hallo,

    ich wohne in einer Fussgängerzone. Dort gelten spezielle Ein- und Ausfahrzeiten für die Anlieferung und Bewohner.
    Meine Frau hat nun einen gebrochenen Fuss und sie muss sehr weit humpeln ehe sie im Auto ist.
    Was würde mir drohen, wenn ich sie auch ausserhalb der erlaubten Zeiten vor dem Haus abhole um sie zum Arzt zu bringen?

    LG
    Reiner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 8:35

      Hallo Reiner,
      das unzulässige Befahren einer Fußgängerzone mit einem Kraftfahrzeug bringt in der Regel ein Bußgeld von 15 Euro mit sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Peter S.
    Am 1. Mai 2016 um 1:23

    Was würde mir drohen wenn ich mit einem Krad in einem Park der kein Naturschutzgebiet ist (vgl. Olympiapark München) auf dem ca. 30m breiten Geh-/Fahrradweg fahren würde, dabei aber niemanden behindere oder gefährde?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 8:50

      Hallo Peter,

      meist gelten in solchen Parks die Regeln, welche von der Verwaltung erstellt wurden – insofern können die Bußgelder variieren. Gilt in dem Park die StVO, müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. masl
    Am 9. April 2016 um 12:23

    Hallo, mir ist folgendes passiert,
    ich habe eine Verwarnung wegen
    “Sie parken in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung.
    §12 Abs. 4, §49 StVo; §24 StVG; -BKat”
    Nur finde ich keine Details dazu unter “§12 Abs.4”
    und Hier im Bussgeldkaterlog sthet das auch, aus welcher quelle?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 9:26

      Hallo masl,

      § 12 Absatz 4 der Staßenverkehrsordnung (StvO) wird so ausgelegt, dass er an keiner Stelle das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt – auch nicht in Einbahnstraßen. Der entsprechende Paragraph erlaubt in Einbahnstraßen nur das Parken auf der rechten und linken Fahrbahnseite.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. TanteGerda
    Am 9. Dezember 2015 um 12:47

    Moin, es gibt auf meinem Nachhauseweg eine Abkürzung, durch die man 15 Minuten Fahrt spart.
    Dazu müsste ich rechts in eine Straße einbiegen, die zwar keine Einbahnstraße ist (die Gegenfahrbahn ist völlig normal befahrbar), nur die 500m die ich bis zu meinem Haus bräuchte, sind nur für Bus und Taxen erlaubt :-(
    Wenn man da reinfährt, wird niemand gefährdet und es ist eine völlig normale Fahrbahn (sonst würden da ja Busse und Taxen nicht fahren können).
    Was würde mich das kosten, wenn ich es ausprobieren würde und erwischt werde?
    Danke im voraus :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 12:02

      Hallo TanteGerda,
      das Befahren einer Busspur ist mit einem Verwarngeld von 35 Euro belegt. Kommt es zum Unfall können auch versicherungsrechtliche Folgen auf Sie zukommen. Bedenken Sie, werden Sie mehrmals erwischt, kann Ihnen aufgrund von Beharrlichkeit die Fahrerlaubnis entzogen werden.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • thomas
        Am 29. April 2017 um 23:32

        Im Busgeldkatalog steht aber eine Strafe von 15€ drinn für das widerrechtliche Benutzen einer Busspur. Warum werden hier 35€ erwähnt. Eine Behinderung von Taxen oder Busse wurde nicht vom Fragesteller geschildert.
        Grüße& Danke

        • bussgeldkatalog.org
          Am 2. Mai 2017 um 11:27

          Hallo Thomas,

          das verbotswidrige Befahren einer Busspur mit einhergehender Behinderung der Busse hat in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro zur Folge.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sven
    Am 12. November 2015 um 9:36

    Hallo,

    nach einem Anruf wegen eines familiaeren ZWischenfalls bin ich gestern versehentlich verkehrtherum in eine Einbahnstrasse eingebogen. in der Einbahnstrasse wurde mein Kennzeichen fotografiert.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich hier rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 12:47

      Hallo Sven,

      für das Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung gibt es in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. H.-K., Marion
    Am 15. September 2015 um 9:40

    Guten Morgen,
    unsere Tochter ist 17 Jahre und hat den Führerschein (natürlich mit Begleitung). .Manchmal fahren wir einen unerlaubten Forstweg. Kosten bei mir 15 Euro. Mit was für Kosten/Punkte/Verlängerung der Probezeit muss unsere Tochter rechnen?
    Danke (der Weg ist eine starke Abkürzung und somit gern genutzt).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2015 um 11:44

      Hallo Marion,

      das Bußgeld beläuft sich nun auf 20 Euro (Tatbestand: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 gesperrt war.). Dies ist ein B-Verstoß. Sollte Ihre Tochter davon zwei begehen, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Zudem muss Ihre Tochter an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Mehr dazu hier: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Beefsquatch
    Am 5. September 2015 um 8:04

    Guten Morgen!

    Ich bin gestern rechts abgebogen obwohl ich nur hätte links abbiegen dürfen und die Einbahnstr. lang gefahren.Danach wurde mein Kennzeichen aufgeschrieben. Muss ich mit 75€ und einem Punkt rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 8:55

      Hallo,

      laut Bußgeldkatalog sind entweder 10 Euro (vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt) oder 15 Euro (mit Gefährdung) zu zahlen – je nach Auslegung der Behörden bzw. Zeugen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Vanessa R.
    Am 23. Juli 2015 um 15:36

    Ich habe gestern eine Straße verbotswidrig befahren und meine Kennzeichen wurde aufgeschrieben. Ich bin leider noch in der Probezeit :/ wo mit muss ich jetzt rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 12:25

      Hallo Vanessa,

      dies ist ein B-Verstoß. Sollte noch ein B-Verstoß hinzukommen, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Monika
    Am 6. Mai 2015 um 11:05

    Das Befahren eines für Fussgänger gekenntzeichneten Weg zum be-und entladen ist mir ein Kind ca 8Jahre mit Fahrad in mein stehendes Auto gefahren, mit den Worten es ist nichts Passiert ist das Kind weiter gefahren.

  16. Tilo L.
    Am 9. April 2015 um 17:38

    Ich bin heute in einer Fußgängerzone, außerhalb der Anlieferzeit, gefahren um schnell zu meinem Anwalt zu kommen. Ich habe nur etwas abgegeben und keine 5min später war ich wider beim Auto. Beim wenden und verlassen der Zone hat mich das Ordnungsamt fotografiert da diese gerade angelaufen kamen. Ist es rechtens mir einen Strafzettel auszustellen und wenn ja wie teuer?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2015 um 9:11

      Hallo Thilo,

      für PKW ist das Befahren einer Fußgängerzone nicht immer zulässig. Abhängig von der Art des Verstoßes erwartet Sie nun ein Verwarngeld.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sabrina K.
    Am 25. Februar 2015 um 14:28

    Ich habe letzte Woche (8. KW 2015) drei Strafzettel für dreimal die gleiche “Tat” im November (3 Samstage) bekommen. Und zwar fahre ich meistens Samstags ins Parkhaus. Hierzu bin ich anscheinend über eine durchgezogene Linie gefahren (die nicht mehr so deutlich ist). Mir war das gar nicht so bewusst. Sind die drei Strafzettel rechtens? Heisst das, dass noch mehr Strafzettel kommen könnten? Wie hoch darf die Strafe pro einmal über die durchgezogene Linie fahren sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 11:51

      Hallo Sabrina,

      leider wird uns aus Ihren Ausführungen nicht klar, welche Linie Sie überfahren haben. Anscheinend liegt ein Parkverstoß vor, und in diesem Fall können natürlich auch noch weitere Bußgeldbescheide diesbezüglich bei Ihnen eintreffen, sofern Sie das entsprechende Vergehen weiterhin begehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Tom S.
    Am 16. Februar 2015 um 12:05

    Ich bin am Wochenende in der Schweiz unterwegs gewesen und bin wegen Ortsunkenntnis und Unachtsamkeit ebenfalls falsch in eine Einbahnstrasse gefahren, glücklicherweise ohne jemanden zu gefährden. Das grosse Pech: es kam gerade eine Polizeistreife ein paar Wagen hinter mir. Strafe: 100 CHF (aktuell etwa 100 EUR). WAHNSINN! Da kann man sich in Deutschland mit 25 EUR echt zufrieden geben.

    • thomas
      Am 29. April 2017 um 23:51

      Die Schweiz ist echt, Sie schreiben es, wahnsinnig drauf, wenn es um Strafen geht. Jeder sollte Fehler machen dürfen, aber Fehler müssen auch irgendwie sanktioniert werden. Aber es ist keinem geholfen, wenn man durch einen einmalig begangenen Fehler so eine hohe Strafe erwartet.
      Ich bin eher dabei, dass die Strafen klein bleiben und öfter kontrolliert wird, so findet man eher die notorischen Gesetzesbrecher als jemand der mal etwas falsch gemacht hat. Gerne auch mit steigender Strafe beim Ertappen immer wieder des gleichen Vergehens.

      Die hohen Strafen der Schweiz führen eher zu einer Dauerangst beim Fahren etwas falsch zu machen. Da wird dann zig mal der Tacho kontrolliert anstatt auf die Straße zu gucken.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:32

      Hallo Tom,

      in der Schweiz werden auch Geschwindigkeitsübertretungen äußerst hart bestraft. Mehr Infos dazu können Sie bei Interesse hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/schweiz/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Stolzinger
    Am 2. Oktober 2014 um 9:21

    Hallo “Redaktion”

    wie oft kommt den in Deutschland Fahrverbot aufgrund von Smogalarm vor? Habe davon noch nie gehört.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Oktober 2014 um 10:04

      Hallo,

      in deutschen Städten gibt es vielerorts Umweltzonen, in die man ohnehin nur mit der grünen Feinstaubplakette einfahren darf. Diese Maßnahme verhinderte bislang den Smog. Fahrverbote aufgrund von Smog gab es aber beispielsweise schon in Paris. In Deutschland sind die gesetzlichen Weichen schon einmal gestellt, so dass es auch hier denkbar wäre, momentan aber nicht angedacht ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Moni Hauser
    Am 1. Oktober 2014 um 11:33

    Da Kreisverkehre für mich immer sehr gefährlich wirkten, hab ich seit meiner Fürherscheinprüfung vermieden wo immer es möglich war, in einen Reinzufahren. nun traue ich mich vielleicht wieder, sie haben die REgeln für das Befahren eines Kreisverkehrs so übersichtlich aufgezählt!

  21. Fley_Stef
    Am 1. Oktober 2014 um 10:31

    Guten Morgen.

    Leider bin ich als ich neulich meinen Freund besucht habe mich vervahren und bin in eine Einbahnstraße hineingefahren. Ich musste Wenden und hatte natürlich eine mörderpanik als ich als “Geisterfahrer” unterwegs war. Glücklicherweise ging alles glatt, es war schon spät und kaum noch Betrieb auf der Straße :-)
    Nun meine Frage ist, was HÄTTE mir denn drohen können?

    Bin Neugierig :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 13:05

      Hallo,

      das hätte ein Bußgeld von 25 Euro nach sich gezogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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