Der Verkehr in Binnen- und Seeschifffahrt ist gesetzlich geregelt
Autofahrer müssen sich an bestimmte Vorgaben und Regelungen halten, um bei der Teilnahme am Straßenverkehr keine Bußgelder zu bekommen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist jedoch nicht die einzige gesetzliche Verordnung, die Verkehrsregeln aufstellt. Auch für den Verkehr auf dem Wasser gelten bestimmte Vorschriften und Regeln.
Wenn Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser unterwegs sind, werden Zuwiderhandlungen gemäß dem Bußgeldkatalog für die Schifffahrt (auch Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See)) geahndet.
Wie hoch ein Bußgeld in der Schifffahrt ausfallen kann, ob es Unterschiede zwischen See- und Binnenschifffahrt gibt und was das Schifffahrtsgesetz ist, betrachtet der folgende Artikel näher.
Auszüge aus dem Bußgeldkatalog für die Schifffahrt
Nachfolgend finden Sie Auszüge aus dem Bußgeldkatalog sowohl für die Binnenschifffahrt als auch für die Seeschifffahrt.
Auszug Bußgeldkatalog Binnenschifffahrt
Verstoß | Sanktion in Euro |
---|---|
Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrterlaubnis befahren | 250 bis 5.000 |
Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrterlaubnis veranlasst | 500 bis 12.500 |
Führen eines Fahrzeugs, eines Schwimmkörpers oder eines Verbandes, ohne geeignet zu sein | mindestens 300, je angefangener Stunde Einsatzzeit |
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | 350 bis 2.500 |
Anweisung des Schiffsführers nicht befolgt | 100 |
Anweisung eines Besatzungsmitglieds nicht befolgt | 100 |
Vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, mit Gefährdung | 500 bis 2.500 |
Vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, mit Beschädigung | 75 bis 750 |
Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten angepasst | 250 bis 1.500 |
Nicht sichergestellt, dass Länge, Breite, Höhe, Tiefgang den Gegebenheiten entsprechen | 250 bis 2.500 |
Vorgeschriebene Sicht des geführten Fahrzeugs ist eingeschränkt | 100 bis 200 |
Ladung gefährdet Stabilität und Sicherheit des Schiffskörpers | 250 bis 2.500 |
Vorgeschriebene Urkunden oder Unterlagen nicht an Bord | 100 |
Funktionstüchtigkeit der Sprechfunkanlage nicht geprüft | 125 bis 1.000 |
Funktionstüchtigkeit der Radaranlage nicht geprüft | 250 bis 1.500 |
Betreten des Wasserfahrzeugs bei Kontrolle nicht ermöglicht | 250 |
Auszug Bußgeldkatalog Seeschifffahrt
Verstoß | Sanktion in Euro |
---|---|
Verstoß gegen Grundregeln bzgl. Verhalten im Verkehr | 200 |
Fahrzeug trotz körperlicher, geistiger Einschränkung oder mit mehr als 0,5 Promille geführt | 750 bis 2.500 |
Ausüben einer Tätigkeit trotz körperlicher, geistiger Einschränkung mit mehr als 0,5 Promille | 750 bis 2.500 |
Verantwortlichen Fahrzeugführer nicht bestimmt | 100 |
Schifffahrtszeichen beschädigt oder in Sichtbarkeit beeinträchtigt | 100 |
Verstoß gegen Vorgaben zum Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern | 100 |
Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen | 100 |
Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten | |
... bis 3 km/h zu viel | 34 |
... bis 5 km/h | 55 |
... über 6 km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal | 175 bis 500 |
Ankern im Fahrwasser | 250 |
Unterlassen der Beistandsleistung nach einem Schiffszusammenstoß | 250 |
Unbefugtes Fortsetzen der Fahrt nach einem Schiffszusammenstoß | 100 |
Unterlassen des Mitführens der Seetagebücher | 150 |
Überschreiten der amtlich zugelassenen Anzahl von Fahrgästen oder auszubildenden Personen | 100 bis 2.500 |
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Schifffahrtsrecht in Deutschland
Das Schifffahrtsrecht befasst sich mit dem Gebrauch von Schiffen und Wasserfahrzeugen in nationalen sowie internationalen Gewässern und ist ein Teilgebiet der Gesetze des Wasserverkehrs- und Seerechts. Im Allgemeinen dient es dazu, den Verkehr auf dem Wasser zu regeln, das Unfallrisiko zu minimieren, Umweltschutz zu betreiben und Verstöße gegen die Regelungen zu ahnden.
Da zum Schifffahrtsrecht verschiedene Aufgabenbereiche gehören, die unterschiedliche Gewässer einschließen, befasst sich der Bußgeldkatalog für die Schifffahrt sowohl mit dem Verkehr auf offener See als auch mit dem auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Verschiedene Verordnungen und Gesetze definieren die korrekten Verhaltensweisen sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Schiffsverkehr.
Zu diesen Verordnungen gehören unter anderem das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) sowie das Binnenschifffahrtsgesetz, welches die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) enthält. Jedes dieser Gesetze und Verordnungen behandelt verschiedene Aspekte der Schifffahrt in Deutschland.
Darüber hinaus sind auch die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) eine wichtige Grundlage für die Ahndung von Verstößen und somit für den Bußgeldkatalog in der Schifffahrt. Die Regeln zur Kollisionsverhütung sind gemäß dem gültigen Schifffahrtsrecht auf Hoher See und auf von Seeschiffen befahrbaren mit der See zusammenhängenden Gewässern einzuhalten.
Verstöße, die durch den Bußgeldkatalog geahndet werden, sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsche Ladungs- oder Personensicherung, Führen eines Wasserfahrzeugs ohne gültige Erlaubnis oder das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Auch die Missachtung der Vorfahrtsregelungen, das Übersehen von Verkehrszeichen oder falsches Überholen wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
Unterschiede zwischen Binnen- und Seeschifffahrt
Im Allgemeinen enthält die aktuelle Ausgabe vom Bußgeldkatalog für die Schifffahrt (BVKatBin-See) Vorgaben für die in Deutschland einheitliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen und „Zuwiderhandlungen gegen strompolizeiliche Vorschriften, schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt“ (Quelle: WSV). Diese Vorgaben werden regelmäßig angepasst sowie die Veränderungen durch Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aufgrund der verschiedenen Anforderungen der Schifffahrt auf den unterschiedlichen Gewässern ist der Bußgeldkatalog in verschiedene Abschnitte unterteilt. So beinhaltet der Abschnitt 2 alle Regelungen und Sanktionen, die bei „Zuwiderhandlungen gegen die Ordnung in der Binnenschifffahrt“ gültig sind. Zudem finden sich in diesem Abschnitt unter anderem auch die Verkehrsvorschriften, die Vorgaben des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgG) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).
In Abschnitt 3 werden dann die „Zuwiderhandlungen gegen die Ordnung in der Seeschifffahrt“ behandelt. Unter anderem werden diesbezüglich die Sanktionen gemäß Seeaufgabengesetz (SeeAufgG), internationaler Vorschriften sowie der Verkehrsvorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) aufgelistet.
Darüber hinaus beinhaltet der Bußgeldkatalog für die Schifffahrt auch Vorschriften über die Schiffssicherheit sowie weitere schifffahrtspolizeiliche Vorgaben und Regelungen in Bezug auf den Umweltschutz sowie den Transport gefährlicher Güter.
Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt
Der Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt basiert, wie bereits erwähnt, auf den Vorgaben des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgG) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Ein Schifffahrtsgesetz gibt es in Deutschland als solches nicht.
Die beiden genannten Verordnungen bzw. Gesetze beinhalten neben den allgemeinen Verkehrsvorschriften sowie den Bestimmungen zum Geltungsbereich auch alle Regelungen für den Schifffahrtsbetrieb auf Binnengewässern und Wasserstraßen in Deutschland.
Unter anderem werden die Verkehrsregeln, die Zuständigkeiten der Behörden, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sowie auch die Voraussetzung zum Führen eines Schiffes oder Wasserfahrzeugs definiert. So wird beispielsweise erläutert, wann ein Schiff oder Boot nicht geführt werden darf. Körperliche und geistige Eignung sowie der Besitz der richtigen Fahrerlaubnis sind hier ebenso wichtig wie im Straßenverkehr.
Doch wann kommt der Bußgeldkatalog für Schifffahrt eigentlich zum Einsatz? Wie auch im Straßenverkehr, können bei der Schifffahrt Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen geschehen. So kann ein Schiff zu schnell unterwegs sein oder Verkehrszeichen missachten. Auch die falsche Anwendung von Sichtzeichen, Positionsleuchten oder Schallsignalen zählt zu den Verstößen, die auf dem Wasser geahndet werden. Darüber hinaus ist auch in der Schifffahrt Alkohol hinterm Steuer kein Kavaliersdelikt. Ist dies der Fall, werden entweder die Bootsführer, die Besitzer oder der Ausrüster der Fahrzeuge zur Verantwortung gezogen und ein Bußgeld auferlegt.
Kontrollen in der Binnenschifffahrt
Diese Polizeikontrollen sind im Prinzip ähnlich den Verkehrskontrollen auf der Straße. Neben der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge stehen unter anderem auch die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung, der Anforderungen an Ladungs- und Personensicherung sowie der Promillegrenze im Mittelpunkt.
Werden Mängel oder Verstöße gegen die Vorschriften des BinSchAufgG oder der BinSchStrO festgestellt, handelt es sich in der Regel um Ordnungswidrigkeiten, die angezeigt werden. Die verantwortliche Person (Schiffsführer, Besatzungsmitglied, Eigentümer usw.) sowie auch Zeugen erhalten die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Die Anzeige wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), welche zum Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gehört, bearbeitet und ein auf Basis vom Bußgeldkatalog für Schifffahrt angemessenes Bußgeld erlassen. Dessen Höhe kann sich je nach Einzelfall unterscheiden. Die Betroffenen erhalten dann einen Bußgeldbescheid.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Wie auch im Straßenverkehr haben Verkehrssünder in der Schifffahrt die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Sind sie sich zum Beispiel sicher, dass die Forderung gemäß Bußgeldkatalog für die Schifffahrt ungerechtfertigt ist, oder wenn der Bescheid Fehler aufweist, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Dieser kann ab Zustellung des Bescheids innerhalb von 14 Tagen erfolgen und muss an die ausstellende Behörde gerichtet werden.
Der Einspruch wird geprüft und wenn ein Grund besteht, das Verfahren aufrecht zu erhalten, wird dieses mit einer Begründung an das Amts- und Schifffahrtsgericht geschickt. Die Entscheidung, ob und wie viel Bußgeld gezahlt werden muss, obliegt dann dem Richter.
Stellt sich im Verfahren heraus, dass Umstände den Verstoß mildern oder rechtfertigen, kann ein Bußgeld verringert oder das Verfahren eingestellt werden.
Wann ist das Bußgeld zu zahlen?
Legen Betroffene keinen Einspruch ein, sollte der offene Betrag innerhalb einer Frist gezahlt werden. Diese ist in der Regel auf dem Bescheid angegeben. Versäumen Verkehrssünder die Zahlung, erhalten sie einige Wochen nach dem Bußgeldbescheid eine Zahlungserinnerung.
Diese Erinnerung beinhaltet in der Regel auch eine Vollstreckungsandrohung. Diese kommt dann zum Tragen, wenn das Bußgeld auch nach dieser Aufforderung innerhalb der angegebenen Frist nicht beglichen wird. Die Zwangsvollstreckung wird üblicherweise dann auch durchgeführt. Auch in der Schifffahrt sollte ein Bußgeldbescheid nicht ignoriert werden.
Bußgeldkatalog: Seeschifffahrt
Die SeeschStrO regelt im Wesentlichen die Nutzung sowie die Voraussetzung für diese aller Seefahrtwasserstraßen. Hier sind sowohl die Hoheitsgebiete Deutschlands auf Hoher See sowie die Küstengewässer und teilweise auch die Flussmündungen eingeschlossen.
Neben den allgemeinen Verkehrs- und Verhaltensregeln spielen auch internationale Vorgaben wie die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sowie die zu verwendenden und zu beachtenden Sichtzeichen bzw. Schallsignale eine Rolle. Verkehrsteilnehmer müssen sich zudem auch auf See so verhalten, dass andere nicht behindert oder geschädigt werden.
Wer aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen oder aufgrund von Alkoholgenuss nicht in der Lage ist, ein Wasserfahrzeug sicher zu führen oder eine Tätigkeit an Bord sicher auszuführen, darf dies auch nicht tun. Hier gleichen sich die Vorschriften für die Seefahrt und die der Binnenschifffahrt. Sowohl auf See als auch für die Binnenschifffahrt gilt eine Promillegrenze von 0,5.
Verstöße, die auf Binnengewässern geahndet werden, sind ebenso bei den Regelungen für die Seeschifffahrt vertreten. Es gilt unter anderem auch auf See, Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten, Vorfahrtsregeln einzuhalten, richtig zu überholen oder Verkehrszeichen korrekt zu deuten. Verstöße werden gemäß Bußgeldkatalog Schifffahrt sanktioniert.
Kontrollen bei der Seeschifffahrt
Die Einhaltung der Vorgaben und die Durchsetzung vom Bußgeldkatalog für die Schifffahrt werden auch auf See durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) überwacht. Deren Aufgaben und Ermächtigungen sind in den §§ 55 bis 60 SeeSchStrO festgelegt. Kontrollen der Verkehrsteilenehmer erfolgen durch die zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörden.
Auch auf See ähneln die Polizeikontrollen denen auf der Straße. Sowohl die Verkehrstauglichkeit und Sicherheit der Fahrzeuge als auch die Befugnisse, diese zu führen, können Bestandteil der Kontrollen sein. Liegt ein konkreter Verstoß, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Missachtung von Lichtzeichen oder Schallsignalen, vor, wird auch auf See eine Anzeige gefertigt.
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