Menü

Bußgeldkatalog für Sportboote

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgelder für Sportbootfahrer (Auszug aus dem BVKatBin-See)

VerstoßSanktion
Befahren einer Binnenschiff-
fahrtsstraße
ohne
Fahrerlaubnis
250 bis 5.000 EUR
Führen eines Sportbootes
ohne die erforderliche
Fahrerlaubnis
150 bis 500 EUR
Führen eines Sportbootes
trotz
erteilten Fahrverbots
300 bis 1.500 EUR
Führen
eines
Sportbootes ohne, (gültiges)
Kennzeichen
55 bis 200 EUR
Überschreiten der
zulässigen
Höchst-
geschwindigkeit
um mehr
als 3 km/h
bis zu 6 km/h
55 bis 150 EUR
Überschreiten
der
zugelassenen Höchst-
geschwindigkeit um mehr
als 23 km/h
450 EUR
Überschreiten
der
zugelassenen Höchst-
geschwindigkeit um mehr
als 80 km/h
900 EUR
Führen eines Fahrzeugs
unter Einwirkung von Alkohol
350 bis 2.500 EUR

FAQ: Sportboote

Welche Fahrzeuge gelten als Sportboot?

Im Prinzip zählen alle Wasserfahrzeuge mit mindestens einem Rumpf, die für den Freizeitvertreib auf dem Wasser ausgelegt sind, zu den Sportbooten. Sowohl Yachten als auch Motor- und Segelboote fallen in diese Kategorie. Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie hier.

Brauche ich einen Führerschein für ein Sportboot?

Ab einer Maschinenleistung von mehr als 11 kW (15 PS) ist in der Regel ein Sportbootführerschein Pflicht. Allerdings kann es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben. Mehr zur Führerscheinpflicht erfahren Sie hier.

Mit welchen Bußgeldern ist bei der Nutzung von Sportbooten zu rechnen?

Missachten Sie die Vorschriften zur Nutzung von Sportbooten, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Diese können in Deutschland zwischen 55 Euro und 5.000 Euro liegen. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Sanktionen.

Bestimmte Regeln auf dem Wasser gelten auch für Sportboote

Bußgeldkatalog: Auch für Sportboote ist dieser anwendbar.
Bußgeldkatalog: Auch für Sportboote ist dieser anwendbar.

Sportboote gehören zu den beliebtesten Wasserfahrzeugen, mit denen Wasserverliebte unterwegs sind. Doch auch hier gilt es, bestimmte Regelungen zu beachten, wenn Bootsführer am Verkehr teilnehmen wollen.

Verstöße werden auf dem Wasser wie auf der Straße gemäß einem Bußgeldkatalog geahndet. Für Sportboote ist dieser somit auch anzuwenden. Verhalten sich Bootsführer nicht den Vorgaben entsprechend, hat das in der Regel Konsequenzen. Neben einem Bußgeld kann zum Beispiel auch ein Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins drohen.

Der folgende Ratgeber geht näher darauf ein, was Sportboote sind und welche Regelungen für diese auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen bzw. deutschen Gewässern gelten. Des Weiteren werden die Pflicht zur Kennzeichnung für Sportboote sowie die notwendige Fahrerlaubnis zum Fahren von Sportbooten betrachtet.

Was sind Sportboote?

Was sind Sportboote? Die Frage ist auch dafür wichtig, um zu wissen, was die Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten ausmacht.
Was sind Sportboote? Die Frage ist auch dafür wichtig, um zu wissen, was die Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten ausmacht.

Alle Wasserfahrzeuge, die mindestens einen Rumpf besitzen und dem Verbringen der Freizeit auf dem Wasser dienen, werden als Sportboote bezeichnet. Sowohl Motor- als auch Segelboote sowie Yachten zählen in diese Kategorie. Die Art der Motorisierung oder die Größe der Besatzung haben dabei keine Bedeutung. Flösse hingegen gelten als Schwimmkörper und sind somit keine Sportboote.

Wie lang ein solches Sportboot sein darf, ist nicht einheitlich geregelt, so dass es zwischen dem europäischen und deutschen Recht zu Unterschieden bei der Längenbegrenzung für Binnengewässer kommen kann. Dies ist dann auch bei der Anwendung vom Bußgeldkatalog für Sportboote zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ob die Boote als Sportboote gelten oder nicht.

Gemäß der europäischen CE-Sportbootrichtlinie muss die Rumpflänge zwischen 2,5 m und 24 m liegen, damit das Fahrzeug als Sportboot definiert werden kann. Orientieren sich Fahrzeugführer an den Vorgaben für den deutschen Sportbootführerschein für Binnengewässer, sind für den Rhein bis zu 15 m und auf den sonstigen Binnenwasserstraßen bis 20 m zulässig. Auf den Seewasserstraßen gilt laut § 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (2. SpBootRÄndV) keine Längenbegrenzung. Durch diese Unterschiede ist es rechtlich nicht einfach, eine allgemeingültige Abgrenzung zu erstellen.

Nach europäischem Recht sind zum Beispiel Wassermotorräder, Kanus, Kajaks, Surfbretter und andere Fahrzeuge, die nur im Uferbereich verwendete werden, keine Sportboote. Verstöße gegen geltende Verkehrsregeln werden auch bei diesen Fahrzeugen gemäß dem Bußgeldkatalog sanktioniert. Für Sportboote gelten jedoch einige Punkte in diesem explizit.

Rechtliche Grundlagen für den Bußgeldkatalog für Sportboote

Die Pflicht zur Kennzeichnung gibt es für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen nicht.
Die Pflicht zur Kennzeichnung gibt es für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen nicht.

Einen eigenen Bußgeldkatalog gibt es für Sportboote nicht. Auch für diese Wasserfahrzeuge wird der Bußgeldkatalog für die Schifffahrt (BVKatBin-See) bzw. für den Wassersport angewendet. Wie für alle anderen Wasserfahrzeuge auch gelten für Sportboote die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen der Wasserstraßen, auf denen sie unterwegs sind.

So müssen sich auch Sportbootführer an die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sowie die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) halten. Beide Ordnungen enthalten Regelungen auch für Sportboote und sind die rechtliche Grundlage für den Bußgeldkatalog, der für Sportboote angewendet wird. So ist beispielsweise die in § 10 SeeSchStrO aufgeführte erleichterte Lichterführung für Segel- und Ruderboote bis 12 m nur auf Sportboote anwendbar. Die auf den Seeschifffahrtsstraßen ebenfalls gültigen Kollisionsverhütungsregeln beinhalten dagegen keine Sonderregelungen und sind für alle gültig.

Neben den allgemeinen Verkehrs- und Verhaltensregeln sind auch Vorgaben bezüglich der Kennzeichnungs- und Ausrüstungspflicht für Sportboote zu finden – dies jedoch meist nur für den gewerblichen Bereich. Der auf den genannten Ordnungen basierende Bußgeldkatalog legt für Sportboote zu erwartende Sanktionen fest und bestimmt weitere Maßnahmen, die bei Verstößen veranlasst werden können.

Für wen gilt die Sportbootverordnung?

Eine weitere gesetzliche Grundlage für den Bußgeldkatalog, der für Sportboote gültig ist, stellt die Sportverordnung dar. Sie enthält besondere Vorschriften für gewerblich genutzte Boote und ist sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen anzuwenden. Fahren Sportboote in Deutschland oder unter deutscher Flagge gewerblich, unterliegen sie besonderen Vorschriften. Üblicherweise wird hier unterschieden, ob die Boote mit oder ohne Bootsführer vermietet werden.
Die Sportbootverordnung gilt für gewerblich genutzte Boote.
Die Sportbootverordnung gilt für gewerblich genutzte Boote.

Vermietete Boote ohne Bootsführer (Bare-Boat-Charter), die auf Seewasserstraßen bzw. Küstengewässern unterwegs sind, unterliegen den Regelungen der Sportbootvermietungsverordnung bzw. der See-Sportbootverordnung.

Ist die Besatzung mit vermietet, gilt hingegen die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV). Für beide Arten gilt bei Missachtungen jedoch der Teil des BVKatBin-See, der für Verstöße auf den Seeschifffahrtstraßen zuständig ist. Welcher Bußgeldkatalog für Sportboote gültig ist, hängt auch hier davon ab, wo die Boote unterwegs sind.

In diesem Zusammenhang regelt die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) unter anderem auch die Anforderungen für die Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten, die gewerblich mit Besatzung genutzt werden. Auch die richtige bzw. die Frage, ob eine Kennzeichnung der Sportboote für Seeschifffahrtsstraßen notwendig ist, stellt einen wichtigen Punkt dieser Verordnung dar.

Für gewerbliche Fahrten auf Binnengewässern gelten auch die Vorgaben der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV), die für ein Sportboot ebenfalls die Ausrüstungspflicht beinhaltet und die richtige Kennzeichnung vorgibt.

Beide Verordnungen können beim elektronischen Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vollständig eingesehen und heruntergeladen werden.

Wann gilt der Bußgeldkatalog für Sportboote?

Der Bußgeldkatalog kommt für Sportboote, wie bereits zuvor erwähnt, immer dann zur Anwendung, wenn gegen die geltenden Verkehrs- oder Verhaltensregeln verstoßen wird. Sind Boote zu schnell unterwegs, halten sich die Fahrer nicht an die Vorfahrtsregeln oder fahren sie unter dem Einfluss von Alkohol, hat das Sanktionen zur Folge. Auf dem Wasser sind Radaranlagen für Sportboote daher ebenso ein Thema wie für Autofahrer auf der Straße.

Für ein Sportboot besteht keine Versicherungspflicht.
Für ein Sportboot besteht keine Versicherungspflicht.

Neben der Sicherheit auf den Booten, der Seetauglichkeit und der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, spielt auch die richtige Fahrerlaubnis eine Rolle. Denn das Fahren ohne den richtigen Sportbootführerschein kann teure Folgen für das Freizeitvergnügen haben. Ein Sportboot zu fahren ohne gültigen Führerschein, hat keine Strafe, jedoch eine nicht zu verachtende Geldbuße als Konsequenz.

Wichtig zu wissen: Derzeit gilt für die private Nutzung von einem Sportboot keine Versicherungspflicht, daher ist eine nicht vorhandene Versicherung auch kein Tatbestand im Bußgeldkatalog für Sportboote. Jedoch ist es empfehlenswert, eine Wassersporthaftpflichtversicherung abzuschließen, damit im Schadensfall die Regulierung problemlos erfolgen kann.

Ausrüstungspflicht und Kennzeichnung von Sportbooten: Was hier wichtig ist

Auf einem Sportboot ist eine Ausrüstungspflicht nur bei gewerblichen Fahrten zu beachten. Die Sicherheitsausrüstung ist dann gesetzlich vorgeschrieben und muss vorhanden sein, damit die Sicherheit gewährleistet ist und kein Bußgeldbescheid droht. Je nach befahrenen Gewässern und Größe des Bootes gelten unterschiedliche Vorgaben, was an Ausrüstung mitzuführen ist.

Für eine vollständige und einsatzbereite Ausrüstung ist der Schiffsführer verantwortlich. Diesen betrifft bei einem Verstoß dann auch die Sanktion gemäß dem Bußgeldkatalog. Sportboote müssen bei privaten Fahrten jedoch keine Pflicht befolgen. Allerdings gibt das zuständige Bundesministerium Empfehlungen für die Sicherheitsausrüstung heraus. Zur Ausrüstung sollten unter anderem Schwimmwesten, Eimer, ein Erste-Hilfe-Kasten sowie eine Signalpistole, Taschenlampen, Sturmstreichhölzer, Kompass, Rundfunkempfänger und Seekarten gehören.

Neben der Ausrüstung ist auch die Kennzeichnung von Sportbooten wichtig für die Teilnahme am Verkehr. Sportboote müssen auf Binnengewässern ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen besitzen.

Die Sanktion für Fahren ohne Sportbootführerschein ist im Bußgeldkatalog festgelegt.
Die Sanktion für Fahren ohne Sportbootführerschein ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

Ausgenommen sind mit Muskelkraft bewegte Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks. Ebenfalls befreit sind Segelboote ohne Motor (bis zu einer Länge von 5,50 m) und Motorbote mit einer Motorleistung unter 2,21 KW (3 PS). Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog sanktioniert. Für Sportboote, die auf Seeschifffahrtsstraßen im Rahmen der SeeSchStrO unterwegs sind, gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

Führerscheinpflicht für Sportboote

Ebenfalls mit Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog für Sportboote müssen Schiffsführer, wie erwähnt, rechnen, die keinen gültigen Führerschein aufweisen. Wer ein Sportboot bis zu 15 m bzw. 20 m Länge auf deutschen Binnengewässern führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein Binnen. Für Fahrten auf den Seeschifffahrtsstraßen ist ein Sportbootführerschein See notwendig.

Ein Führerschein ist in der Regel dann notwendig, wenn die Maschinenleistung über 11 kW (15 PS) liegt. Je nach Gewässer oder Bundesland können die Regelungen bezüglich einer Führerscheinpflicht jedoch unterschiedlich sein.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

4 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Kathrin
    Am 29. Juni 2020 um 9:09

    Hallo
    Und wie hoch ist das Bußgeld zwischen 6km/h und 23km/h?

  2. SportBootSchule Innenhafen
    Am 22. Mai 2019 um 6:28

    „Was sind Sportboote?„
    3. Absatz, zweiter Satz: „Orientieren sich Fahrzeugführer an den Vorgaben für den deutschen Sportbootführerschein für Binnengewässer, sind für den Rhein bis zu 25 m und auf den sonstigen Binnenwasserstraßen bis 20 m zulässig“

    Das muß ja wohl heißen „… für den Rhein bis zu 15 m …².

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 16:02

      Hallo SportBootSchule Innenhafen,

      wir bedanken uns für den Hinweis, hier ist uns in der Tat ein Tippfehler unterlaufen. Der Text wurde entsprechend korrigiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Knut
    Am 12. April 2019 um 11:42

    Hallo Sportbootfreunde,
    meine Rinker Fiesta Vee 320 hat 6 Kojen und die zulässige Personenzahl auf der CE-Konformitätserklärung lautet ebenfalls auf 6 zugelassene Personen.
    Nach vielen Recherchen fand ich heraus, dass die auf dem CE-Schild angegebene Personenzahl (6) nur eine Empfehlung ist, die sich an der Anzahl der Schlafplätze orientiert (gerade in den USA). Sitzplätze habe ich für 20 Personen und die Freibordhöhe wäre auch reichlich hoch. Könnte ich im Binnenbereich also auch mit 16 oder 20 Personen fahren? In Deutschland gebaute Boote, die nicht mal halb so groß wie die Rinker Fiesta Vee 320 sind und ein geringeren Freibord aufweisen, haben eine weit höhere zulässige Personenanzahl.
    Mit freundlichen Grüßen
    Knut

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (94 Bewertungen, Durchschnitt: 4,37 von 5)
Bußgeldkatalog für Sportboote
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben