Kfz-Wunschkennzeichen prüfen und reservieren – So funktioniert es!
Letzte Aktualisierung am: 18. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten
Was kostet ein Wunschkennzeichen und ist es noch frei?
Das neue Kennzeichengesetz ab Januar 2015 macht es möglich: Kfz-Halter müssen beim Umzug kein neues Kennzeichen erwerben.
Dennoch gibt es viele Deutsche, die sich ein Wunschkennzeichen zulegen, um die Zugehörigkeit zur neuen Stadt oder Gemeinde zu verdeutlichen.
Das Wunschnummernschild wird aber immer dann zwingend notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug neu anmelden. Nach dem Kauf ist also der Gang zur Zulassungsbehörde wichtig.
Auch ein Halterwechsel kann die Beantragung eines neuen Wunschkennzeichens nötig machen. Über all diese Eventualitäten soll dieser Ratgeber informieren.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen
Ja, manche Buchstabenkombination sind grundsätzlich nicht erlaubt, wie z. B. “HJ” oder “SS”.
Dies können Sie ganz einfach und kostenlos hier prüfen.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist zeitlich begrenzt, die Dauer ist aber von Behörde zu Behörde unterschiedlich. In manchen Bezirken kann ein Wunschkennzeichen nur für drei Monate, in anderen für ein Jahr reserviert werden.
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Das steht im Gesetz zum Wunsch-Kfz-Kennzeichen
Das verantwortliche Gesetz für das Kfz-Wunschkennzeichen ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr regelt, wie der Name es bereits vermuten lässt, die Zulassung von Personen und ihren Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland.
Im März 2007 trat die FZV in Kraft und löst nun die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Stück für Stück ab. Sie regelt u.a. die Anbringung von Kennzeichen in Deutschland und ist damit die Grundlage für Tatbestände im Bußgeldkatalog.
- Wunschkennzeichen aus Aachen
- Wunschkennzeichen aus Bergisch Gladbach
- Wunschkennzeichen aus Berlin
- Wunschkennzeichen aus Bielefeld
- Wunschkennzeichen aus Bonn
- Wunschkennzeichen aus Böblingen
- Wunschkennzeichen im Bördekreis
- Wunschkennzeichen aus Bochum
- Wunschkennzeichen aus Bremen
- Wunschkennzeichen aus Dortmund
- Wunschkennzeichen aus Dresden
- Wunschkennzeichen aus Duisburg
- Wunschkennzeichen aus Düsseldorf
- Wunschkennzeichen im Emsland
- Wunschkennzeichen im Ennepe-Ruhr-Kreis
- Wunschkennzeichen aus Esslingen
- Wunschkennzeichen aus Frankfurt am Main
- Wunschkennzeichen in Freiburg
- Wunschkennzeichen aus Gütersloh
- Wunschkennzeichen aus Groß-Gerau
- Wunschkennzeichen in Halle
- Wunschkennzeichen aus Hamburg
- Wunschkennzeichen in Hamm
- Wunschkennzeichen aus Hannover
- Wunschkennzeichen aus Karlsruhe
- Wunschkennzeichen in Kleve
- Wunschkennzeichen aus Köln
- Wunschkennzeichen aus Leipzig
- Wunschkennzeichen in Ludwigsburg
- Wunschkennzeichen im Märkischen Kreis
- Wunschkennzeichen im Kreis Mettmann
- Wunschkennzeichen in Oldenburg
- Wunschkennzeichen aus Osnabrück
- Wunschkennzeichen in Ostholstein
- Wunschkennzeichen aus Mönchengladbach
- Wunschkennzeichen aus München
- Wunschkennzeichen in Nordfriesland
- Wunschkennzeichen aus Nürnberg
- Wunschkennzeichen im Nürnberger Land
- Wunschkennzeichen in Recklinghausen
- Wunschkennzeichen in Reutlingen
- Wunschkennzeichen im Rheinisch-Bergischen-Kreis
- Wunschkennzeichen im Rhein-Erft-Kreis
- Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis
- Wunschkennzeichen im Rhein-Pfalz-Kreis
- Wunschkennzeichen im Rhein-Sieg-Kreis
- Wunschkennzeichen im Kreis Rottal-Inn
- Wunschkennzeichen in Rostock
- Wunschkennzeichen in Saarbrücken
- Wunschkennzeichen in Saarlouis
- Wunschkennzeichen in Siegburg
- Wunschkennzeichen in Siegen
- Wunschkennzeichen in Solingen
- Wunschkennzeichen aus Stuttgart
- Wunschkennzeichen in Ulm
- Wunschkennzeichen in Viersen
- Wunschkennzeichen in Wuppertal
Erkennungsnummer und Unterscheidungszeichen auf dem Wunschkennzeichen
Paragraph 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung bestimmt die Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen. Er ist in 13 Absätze unterteilt.
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. (Quelle: § 10 Abs. 1 FZV)
Ein Kennzeichen wird allgemein in Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer differenziert. Das Unterscheidungszeichen zeigt den Verwaltungsbezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. So steht beispielsweise das „B“ für Berlin, „M“ für München usw. Zudem darf es laut FZV nur maximal drei Buchstaben besitzen (Beispiel: Forst in Brandenburg: „FOR“).
Nach der Ortskennung, also dem Unterscheidungszeichen, kommt die Erkennungsnummer auf einem Wunschkennzeichen. Sie besteht aus Buchstaben und Zahlen. Je nach Region besteht die Buchstabenkombination aus ein bis zwei Buchstaben. Darauf folgen eine bis vier Nummern.
Insgesamt dürfen alle Zeichen auf dem Kfz-Wunschkennzeichen die Anzahl von acht nicht übersteigen. In Berlin sind folgende Kombinationen für ein Auto-Kennzeichen möglich: ein Buchstabe und vier Ziffern, zwei Buchstaben und drei Ziffern sowie zwei Buchstaben und vier Ziffern; für Motorräder: ein Buchstabe und drei Ziffern, ein Buchstabe und vier Ziffern, zwei Buchstaben und zwei Ziffern sowie zwei Buchstaben und drei Ziffern.
Die Erkennungsnummer darf außerdem keine Umlaute enthalten; das bedeutet, dass Zeichen wie „Ä“, „Ö“ oder „Ü“ nicht auf dem Wunschkennzeichen sein dürfen.
Je nach Kombination mit dem Unterscheidungszeichen sind manche Erkennungsnummern verboten. Das gilt vor allem immer dann, wenn sie in Kombination ein beleidigendes Wort bilden. Folgende Erkennungsnummern sind grundsätzlich verboten:
- HJ
- KZ
- NS
- SA
- SS
- AH
- HH
- SD
Die Plaketten auf dem Wunschnummernschild
So wie Paragraph 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung vorschreibt, dass Kennzeichen immer an der Vorder- und Rückseite eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen, sind auch die Stempelplaketten auf dem Kennzeichen geregelt.
Es gibt zwei Arten von Plaketten auf dem Wunschkennzeichen: die Stempelplakette des Landes, in dem die zuständige Zulassungsbehörde ihren Sitz hat sowie die TÜV-Plakette.
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. (Quelle: § 10 Abs. 4 FZV)
Dieser Absatz gilt lediglich für Kennzeichen, die ohne Stempelplakette zur Zulassungsbehörde fahren. Sind Sie gänzlich ohne Kennzeichen unterwegs, riskieren Sie ein Bußgeld von 60 Euro. Zudem müssen Sie auf direktem Wege zur Behörde fahren. Bei Umwegen kann auch ein Bußgeld drohen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung-Erfassung ist nichts anderes, als ein Satz, den Sie in Ihrer Bestätigung der Versicherung finden. Es muss folgender Satz (auch in abgewandelter Form) aufgedruckt sein:
Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Ist dieser Satz geschwärzt oder durchgestrichen, sind Sie auf dem Weg zur Behörde oder von dieser zurück nach Hause nicht versichert.
Wiedereinführung der Altkennzeichen
Seit November 2012 dürfen alte Unterscheidungszeichen wieder genutzt werden. Im Zuge der Kreisgebietsreformen in Deutschland sperrte der Bund einige Unterscheidungszeichen und legte Kreise zusammen. Aufgrund einiger Proteste ist es aber nun möglich, wieder alte Ortskürzel zu reservieren. Welche das sind, zeigt die nachfolgende Abbildung:
Bußgelder im Rahmen vom Kfz-Wunschkennzeichen
Im Rahmen vom deutschen Bußgeldkatalog sind verschiedene Bußgelder in puncto Wunschkennzeichen möglich. Fehlt zum Beispiel das Auto-Wunschkennzeichen am Fahrzeug, muss der Halter bzw. Fahrer 60 Euro zahlen. Ein Punkt in Flensburg wird jedoch nicht fällig.
Sollten Sie das Kennzeichen mit Glas, Folie oder anderen Materialien verdecken, zieht die Tat sogar 65 Euro nach sich. Auch hier müssen Sie keinen Punkt erwarten, da dieser erst dann anfällt, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr akut gefährdet wird. Bei diesem Verstoß liegt dies aber nicht vor. Die vermeintlichen Täter tun dies oftmals nur, um nicht von Blitzern erfasst zu werden.
Tests haben jedoch ergeben, dass diese Art nicht funktioniert; dennoch ist ein Bußgeld vorgesehen. Entspricht das hintere oder das vordere Kennzeichen nicht den Vorschriften laut FZV – ist es also beispielsweise falsch angebracht, wird jeweils eine Geldbuße von 10 Euro fällig. Das gleiche Geld muss auch dann bezahlt werden, wenn sich das Wunschkennzeichen in keinem ordnungsgemäßen Zustand befindet, also z.B. kaputt ist.
Ist es hingegen schlecht lesbar, weil sich Schmutz oder Dreck auf dem Wunschnummernschild befindet, muss der Besitzer ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen. Gleiches gilt für die Prüfplakette.
Wunschkennzeichen reservieren: Wie geht das?
Die Reservierung vom Wunschkennzeichen wird immer dann nötig, wenn eine Person ein neues Auto oder Motorrad kauft und der Kauf noch nicht angeschlossen ist. In dem Fall ist eine Wunschkennzeichen-Reservierung vonnöten.
In der Regel haben Sie zwei Möglichkeiten, um ein Wunschkennzeichen zu reservieren:
- Reservierung vom Wunschkennzeichen in der Zulassungsbehörde
- Wunschkennzeichen online reservieren und bei der Zulassungsbehörde anmelden
- bei Fahrzeugneukauf: Reservierung vom Wunschkennzeichen erfolgt durch Autohaus
Zwar soll die Kfz-Zulassung auch bald vollständig online möglich sein, dennoch lässt dieses Verfahren noch auf sich warten. Wenn es soweit ist, so informiert die Bundesregierung, benötigt der potenzielle Halter einen neuen Personalausweis, der die Online-Signatur unterstützt.
Wunschkennzeichen beim Autohaus oder der Zulassungsstelle besorgen
Oftmals bieten Autohäuser oder Händler den Service an, direkt bei Neukauf ein Kennzeichen zu besorgen. Sie übernehmen dabei die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. In dem Fall handeln die Personen als Vertreter vom Käufer und besitzen somit die Vollmacht, Ihr Fahrzeug anzumelden.
Dies ist besonders bequem für den neuen Besitzer des Autos; erst recht vor dem Hintergrund, dass es bei einer Zulassungsbehörde hektisch zugehen kann. Aus diesem Grund haben sich diverse Unternehmer auf die Wunschkennzeichen-Online-Reservierung spezialisiert.
Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist häufig mit einem enormen Zeitaufwand verbunden, weshalb die Ämter von größeren Städten wie Berlin oder München zur Online-Reservierung raten.
Oftmals müssen Halter, die Ihr Fahrzeug anmelden wollen, einen Online-Termin buchen. Bei kleinen Gemeinden und Städten können Sie auch spontan zur jeweiligen Behörde gehen. Sie benötigen als Privatperson:
- einen ausgefüllten Zulassungsantrag (auf der entsprechenden Homepage der Stadt oder Gemeinde herunterladen oder in gedruckter Form bereits beim Amt vorrätig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis
- Kontodaten oder SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Nachdem Sie alles abgegeben haben, werden Sie gefragt, ob Sie ein zufälliges oder ein Kfz-Wunschkennzeichen wählen. Nach der Wahl bekommen Sie die Kombination auf einem Blatt ausgedruckt und können damit zu einem Händler gehen, der das Kennzeichen nach aktuellen DIN-Normen stanzt.
Mit den Kennzeichen müssen Sie dann erneut zur Fahrerlaubnisbehörde, um die nötigen Stempelplaketten auf das Kennzeichen geklebt zu bekommen. Auf Wunsch und je nach Region können Sie für rund 5 Euro eine Umweltplakette kaufen, auf dem das Wunschkennzeichen vermerkt ist.
Dieser Vorgang entfällt natürlich, wenn Sie dem Autohaus oder Autohändler eine Vollmacht ausstellen. Dann müssen Sie dem Vertreter die nötige Gebühr und eventuell eine Servicepauschale zahlen.
Kennzeichen online reservieren
Seit einiger Zeit können Sie Wunschkennzeichen online reservieren. Diese Methode bieten einige Unternehmen im Internet an.
Auch die größten Stadtportale wie berlin.de oder muenchen.de haben einen Wunschkennzeichen-Online-Generator auf ihrer Website eingefügt. Aus diesem Grund ist zwischen privaten und öffentlichen Anbietern zu unterscheiden. Zudem ist darauf zu achten, welcher Service zusätzlich zum Wunschkennzeichen reservieren angeboten wird.
Bei Serviceportalen der Städte und Gemeinden können Sie sich ein Wunschkennzeichen reservieren, sofern es verfügbar ist. Die Reservierungsdauer beträgt je nach Ort wenige Tage bis ein oder zwei Monate. Möchten Sie ein Kennzeichen online reservieren, ist dies auch dann möglich, wenn Sie bereits ein Kennzeichen besitzen; auch dann noch, wenn das Kennzeichen schon das gleiche Unterscheidungszeichen besitzt.
Sofern das Wunschnummernschild noch frei ist, können Sie es reservieren. Danach erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung. Mit dieser müssen Sie zur zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gehen und bekommen dort Ihr Wunschkennzeichen zugeteilt.
In manchen Gemeinden und Städten ist es möglich, das Kennzeichen nach einer Abmeldung zu behalten. Das bedeutet, dass ein Halter sein Fahrzeug außer Betrieb setzt und dann sein Wunschkennzeichen reservieren kann, sobald er ein neues Auto mit dem gleichen Kennzeichen anmelden möchte.
Wunschkennzeichen online prüfen: Private Anbieter
Zahlreiche private Unternehmen bieten die Wunschkennzeichen-Online-Reservierung an. Der Großteil bietet lediglich an, das Kennzeichen und seine Verfügbarkeit zu prüfen. Die anschließende Vorabreservierung, sofern das Wunschkennzeichen frei ist, erfolgt dann auf den Seiten des Städte- oder Gemeindeportals.
Dementsprechend sind diese Anbieter auch auf die Reservierungszeiten der jeweiligen Orte angewiesen. Sollte es Probleme geben, können Sie nicht den privaten Anbieter kontaktieren, sondern müssen sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.
Es gibt jedoch auch andere private Anbieter, die ein komplettes Serviceangebot bieten. Die Unternehmen prüfen, ob es verfügbar ist und reservieren es direkt bei der zuständigen Behörde. Danach prägen sie das Kfz-Wunschkennzeichen und verschicken es per DHL. Oftmals können Sie auch weitere Wunschkennzeichen bestellen, wie für das Motorrad oder Saison- oder historische Kennzeichen.
Die Unternehmen, die Ihr Wunschkennzeichen und dessen Verfügbarkeit prüfen, arbeiten häufig kostenlos. Erst, wenn Sie das Kfz-Wunschkennzeichen bestellen, müssen Sie es bezahlen.
Ist mein Wunschkennzeichen noch frei?
Um ein Wunschkennzeichen zu suchen und zu finden, reicht es bereits schon aus, das Wort „Wunschkennzeichen“ und Ihre Stadt in eine Internetsuchmaschine einzugeben. Es gibt so viele Anbieter, dass Sie sich den besten heraussuchen können.
Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen das Unternehmen noch anbietet. Neben der Überprüfung, ob das Wunschkennzeichen noch frei ist, kann der Anbieter zusätzlich eine Umweltplakette anbieten oder das Kennzeichen stanzen und zuschicken.
Auf Wunsch können sie nicht nur ein Kennzeichen prüfen, ob es frei ist. Die Unternehmen bieten meist einen Service an, dass der Halter mehrere alternative Kfz-Wunschkennzeichen-Kombinationen eingibt, die nacheinander geprüft werden.
Aber welche Kennzeichen sind noch frei? Ob das jeweilige Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, wissen nur die zuständigen Zulassungsbehörden. Die privaten Kennzeichenhändler greifen auf diese riesigen Datenbanken zu. Wenn ein Ort eine lokale Datenbank besitzt, die nicht im Internet frei verfügbar ist, kann es sein, dass das Unternehmen das Wunschkennzeichen nicht prüfen kann, ob es frei ist.
Tritt dieser Fall ein, kann Ihnen die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Auskunft geben, das jeweilige Wunschkennzeichen überprüfen und danach Informationen darüber geben, ob das gewollte Kennzeichen verfügbar ist.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) definiert bundeseinheitliche Gebühren für beispielsweise das Wunschkennzeichen und seine Kosten. In Anlage 1 ist klar definiert, dass das auf Wunsch gewollte Kennzeichen 10,20 Euro kosten darf.
Wer sein Wunschkennzeichen online reserviert, muss Kosten in Höhe von 2,60 Euro einberechnen. Dies gilt für die Angebote der öffentlichen Zulassungsbehörden. Was kosten also Wunschkennzeichen? Insgesamt werden 12,80 Euro fällig.
Wer das Kfz-Wunschkennzeichen bei einem privaten Online-Händler reserviert und stanzen lässt, zahlt durchschnittlich 35 bis 45 Euro für zwei Kennzeichen. Hierbei muss der Halter abwägen, ob es online oder vor Ort günstiger ist. Gerade in Großstädten gibt es Händler, die in Shops in der Nähe von den Zulassungsämtern Wunschkennzeichen anbieten. Die Kosten hierbei sind je nach Region unterschiedlich. In Berlin beispielsweise kostet dies im Durchschnitt 25 Euro. Addiert man nun die Gebühren für die Reservierung der Wunschkennzeichen, sind die Preise fast gleich.
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Hallo!
Seit wann gilt das Verbot bestimmter Buchstabenkombinationen? Ende der 90er hatte ich hinter dem Zulassungsbezirk die Kombination “AH” und das war eine zufällige Zuteilung, also kein Wunschkennzeichen.
Warum darf eigentlich Hamburg die Kombination “HH” führen, obwohl sie als verboten deklariert wurde?
Braucht man für die Zulassung nicht auch eine HU-Bescheinigung, die, soweit ich mich richtig erinnere, zudem noch mindestens 3 Montae gültig sein muss?
VG
Hi
Habe heute einen dodge dakota zugelassen, hatte alles dabei incl kleinen zweireihigen schildern, da hinten keine normalen passen.
Würde 1 mal heim geschickt für ein beweisbild
Dann würde ich nochmal heim geschickt für das Auto vorzuführen, dann bekam ich gegen 50euro ein kleines für hinten genehmigt und vorn muß ein großes drauf.
(entfernt von der Redaktion)
Muß ich mit zwei unterschiedlichen schilder Größen jetzt rumm fahren?
Mfg Becker
Hallo,
grundsätzliche Frage:
Warum darf für ein “Wunschkennzeichen” überhaupt von den Zulassungsstellen eine Gebühr verlangt werden, die Zulassungsstellen haben damit prinzipiell keine Mehrarbeit die solch eine Gebühr rechtfertigt. Nur weil der Gesetzgeber dies (aus welchem Grund auch immer) irgendwann festschrieb, entzieht sich hier für mich die tatsächliche Grundlage.
Danke für Ihre Antwort im Voraus
Warum kann ich nicht als Kennzeichen “Steffen 66” wählen obwohl ich schon “Benny 1” auf der Straße gesehen habe?
Hallo.
Warum gibt es in Deutschland so was wie in fast allen europäischen Ländern?
Ich war am Wochenende in Belgien und da fahren Autos mit z.b solchen Kennzeichnung
” NIX ”
” PAUL ”
” SANDRA ”
” C-HOTELS ”
” PILL ”
” S-CARS ”
” A-1 ”
wieso wird so was hier in Deutschland nicht eingeführt?
Haben ein reserwiert , aber noch nicht beschtelt und wergesen die buchschtaben… 🤔 ? Was kann ich tun ?
Hallo Anton,
wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsstelle. Dort sollten die Informationen vermerkt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
wo kann ich sehen, welche Kennzeichen mit M-PS noch frei sind? ich hätte gerne ein M-PS Kennzeichen…
Hallo Manu,
erkundigen Sie sich am besten bei der Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich wohne in Herne und möchte ZEL also für Zell am Rhein auf mein Kenneichen. Ist das möglich ?
Hallo Michael Z.,
wenden Sie sich am besten an die Zulassungsstelle. Generell können die ersten Ziffern immer nur die Kombinationen enthalten, die für den Zulassungsort gelten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Wie funktioniert die “Wunschkennzeichen-Suchfunktion” oben? Ich kann nur maximal 3 Ziffern eingeben…
Lg
Hallo Steffen,
geben Sie dort zunächst das Kürzel Ihres Verwaltungsbezirkes ein (Unterscheidungszeichen) – also zum Beispiel “B” für Berlin. Klicken Sie anschließend auf “Jetzt prüfen”, um die weiteren Wunschzeichen anzugeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehe gute Information
Ich möchte meinem Mann ein Geschenk machen mit einem Wunschkennzeichen .
Meine Frage : geht das überhaupt und wenn ja, welche Kosten kommen auf mich zu?
Vielen Dank und frdl. Grüße
Frau Sigrid M.
Hallo Sigrid,
ja, das ist möglich. Je nachdem, wo Sie das Wunschkennzeichen reservieren lassen, können die Kosten zwischen 10,20 und 45 Euro liegen. Wir würden Ihnen empfehlen, bei der zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo kann man sich auch den ort aussuchen was auf dem kfzkennzeichen steht?
Hallo Isa,
in der Regel ist es möglich, dass Sie sich ein Wunschkennzeichen aussuchen können. Allerdings immer nur in und für den Bezirk/Stadt/Landkreis, in dem Sie das Fahrzeug auch anmelden. Dies können Sie beider zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Diese kann Ihnen dann Kennzeichen, die für Ihr Fahrzeug möglich sind, vorschlagen und alle weiteren Fragen bezüglich der Zulassung und des Kennzeichens mit Ihnen abklären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe ein Wagen gekauft,bräuchte aber neue Kennzeichen also sprich Wunschkenzeichen. Welche Kosten kommen auf mich zu (Gesamtpreis ) Wohne in Thüringen.
Hallo Thomas,
die Gebühren für das Wunschkennzeichen betragen 12,80 Euro. Die Kosten zum Erstellen und Stanzen der Schilder variieren je nach Anbieter.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org