Wunschkennzeichen im Landkreis “Rheinisch-Bergischer Kreis”
Letzte Aktualisierung am: 10. Mai 2024
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Unterwegs mit dem persönlichen Lieblings-Kennzeichen
Der Landkreis “Rheinisch-Bergischer Kreis” befindet sich im Süden von Nordrhein-Westfalen. Im Westen grenzt er an die kreisfreien Städte Köln und Leverkusen, im Norden an den Kreis Mettmann, Solingen, Remscheid, im Osten an den Oberbergischen Kreis und im Süden an den Rhein-Sieg-Kreis. In der Mitte des Kreises befindet sich die Zwergenhöhle Herrenstrunden.
Die knapp 300.000 Einwohner des Kreises besitzen das eine oder andere Kraftfahrzeug – und diese Kfz wollen natürlich nicht nur gefahren, sondern auch zugelassen werden. Die ortsansässige Unterscheidungskennzeichnung für den Rheinisch-Bergischen Kreis ist GL. Wenn Sie im Kreis ein Fahrzeug anmelden wollen, wird auch Ihr Wagen bald ein GL-Kennzeichen aufweisen. Und wenn Sie es nicht dem Zufall überlassen wollen, wie der Rest Ihres Kennzeichens aussieht, können Sie sich für den Rheinisch-Bergischen Kreis auch Ihr Wunschkennzeichen im Landkreis “Rheinisch Bergischer Kreis” reservieren! Wie das geht, erfahren Sie hier.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Kennzeichenreservierung im Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis können Sie online auf der Seite des Straßenverkehrsamtes vornehmen. Eine Reservierung ist 90 Tage lang gültig. Hier können Sie vorab die Verfügbarkeit prüfen.
Die Zulassungsstelle Rheinisch Bergischer Kreis befindet sich auf zwei Standorte verteilt in Wermelskirchen und Bergisch-Gladbach. Teilweise werden Leistungen wie die Neuzulassung eines Autos auch in den Servicebüros der Gemeinden und Städte angeboten. Servicebüros gibt es in Overath, Rösrath, Burscheid und Leichlingen.
Die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens sind einheitlich geregelt und belaufen sich auf insgesamt 12,80 Euro. Hinzu kommen allerdings noch die Kosten für das Nummernschild selbst sowie für die Zulassung.
Der Weg zum GL-Wunschkennzeichen
Ihr Wunschkennzeichen im Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis muss zunächst einmal verfügbar sein. Jedes Kennzeichen wird nur ein einziges Mal vergeben, damit es auch seinen Zweck erfüllt und eindeutige Schlüsse auf Fahrzeug und Halter zulässt. Sollte Ihre Lieblingskombination also schon vergeben sein, brauchen Sie eine Alternative.
Bestimmte Kennzeichenfolgen sind von der Vergabe ausgeschlossen. Alle Kennzeichen, die in Ihrer Zahlen- und Buchstabenkombination auf den Nationalsozialismus anspielen sowie die Kürzel verbotener Organisationen dürfen nicht als Kennzeichen gewählt werden.
Rheinisch-Bergischer Kreis: Wunschkennzeichen auf Bestellung
Das Straßenverkehrsamt Rheinisch-Bergischer Kreis reserviert Wunschkennzeichen 90 Tage lang. In dieser Zeit können Sie sich um die Zulassung Ihres Kfz kümmern. Hierfür sollten Sie vorab einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren. Wenn Sie ein Kennzeichen für einen Pkw reservieren wollen, können Sie bis zu sechs Zeichen frei wählen. Bei anderen Kennzeichen wie Saison-, E- und H-Kennzeichen sind Kombinationen aus zwei Buchstaben und drei Ziffern bzw. einem Buchstaben und vier Ziffern vorgesehen. In manchen Fällen können Sie die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens im Landkreis “Rheinisch Bergischer Kreis” noch einmal verlängern. Dies kann praktisch sein, wenn Sie mehr Zeit benötigen, um Ihr Kfz zuzulassen. Für eine Verlängerung der Reservierung können jedoch Gebühren anfallen.