Neuzulassung eines Fahrzeugs – Das ist zu beachten
Letzte Aktualisierung am: 2. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Neuwagen anmelden: „Was brauche ich für den Behördengang?”
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg führt viele Statistiken rund um das Thema „Fahrzeuge in Deutschland“. Eine von diesen erfasst die Neuzulassung von Pkw. Hierbei handelt es sich um die erstmalige Anmeldung eines fabrikneuen Kfz.
Im Jahr 2015 wurden laut der Statistik des KBA rund 3,21 Millionen Fahrzeuge in Deutschland neu zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Steigerung um 5,6 Prozent dar – eine erfreuliche Entwicklung für den Automarkt. Zu den beliebtesten Automarken zählten bei den Neuwagen VW, Mercedes und Audi. Deutsche Hersteller waren also sehr gefragt.
Wie funktioniert aber überhaupt die Neuzulassung eines Pkw bei der Zulassungsstelle? Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie ein neues Auto anmelden? Welche Kosten fallen für die Zulassung vom Neuwagen an? Können Sie gleichzeitig ein neues Auto anmelden und ein altes Kfz abmelden? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Neuzulassung
Bereits vorab sollten Sie eine Kfz-Versicherung suchen, da Sie für die Zulassung bereits die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) benötigen.
Neben einem Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) und der eVB-Nummer werden weitere Unterlagen benötigt. Klicken Sie hier, um unsere Liste selbst nachzulesen.
Bei der Zulassung eines Neuwagens können alles in allem (z. B. inklusive Betriebserlaubnis) bis zu 170 Euro anfallen.
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So gehen Sie bei der Zulassung von einem Neufahrzeug vor
Ohne gültige Zulassung darf ein Kraftfahrzeug in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden. Haben Sie einen Neuwagen erworben, ist der Weg zur Zulassungsstelle deshalb unerlässlich. Beachten Sie hierbei jedoch Folgendes: Möchten Sie ein Fahrzeug neu anmelden, ist dies nur in der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes möglich.
Eine Neuzulassung von Kfz bei der Zulassungsstelle ist in der Regel innerhalb von 20 bis 25 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden. Allerdings müssen Sie je nach Behörde mit längeren Wartezeiten rechnen. Möchten Sie diese umgehen, besteht in den meisten Zulassungsbezirken die Möglichkeit, einen Termin für die Anmeldung vom Neuwagen vorab online zu reservieren.
Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie ein Kfz neu anmelden
Bereiten Sie sich auf den Termin zur Neuzulassung bei der zuständigen Behörde gut vor und halten Sie alle nötigen Unterlagen – unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil II – bereit. So kann Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden und auch für die anderen Wartenden in der Behörde geht es schneller voran.
Denken Sie außerdem daran, dass Sie, bevor Sie Ihr neues Auto anmelden, Ihre Versicherung kontaktieren müssen. Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland nämlich kein Pkw auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Auch die Kfz-Steuer muss regelmäßig gezahlt werden.
Haben Sie die Versicherung abgeschlossen – gerade beim Neuwagen empfiehlt sich außerdem eine zusätzliche Vollkasko, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt – erhalten Sie entweder per E-Mail, Brief, telefonisch oder per SMS die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie als Halter für die Neuzulassung benötigen. Diese wird kurz auch eVB genannt und besteht aus Ziffern sowie Buchstaben.
Neuwagen zulassen: „Was brauche ich?”
Folgender Übersicht können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie bei der Neuzulassung vorlegen müssen:
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- COC-Papiere (Konformitätszertifikat)
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren
Sie müssen nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Auch jemand anderes kann in Ihrem Auftrag ein Fahrzeug neu anmelden. Viele Autohäuser bieten beispielsweise einen solchen Service an. Stellen Sie nicht selber den Antrag, benötigt die Person, die den Behördengang für Sie übernimmt, jedoch eine Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweises. Die bevollmächtigte Person muss sich außerdem selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Firmen oder Vereine, in deren Auftrag eine Neuzulassung eines Kfz stattfindet, müssen zusätzlich einen Firmen- oder Vereinsnachweis vorlegen. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Handels- oder Vereinsregisterauszug handeln. Meist wird auch eine Vollmacht benötigt.
Auto neu anmelden – Welche Kosten fallen an?
Welche Kosten für die Neuzulassung anfallen, kann variieren, da die Preise nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Normalerweise müssen Sie jedoch mit Gebühren von etwa 30 Euro rechnen, wenn Sie ein Auto neu zulassen.
Entscheiden Sie sich für ein Wunschkennzeichen, werden zusätzlich 10,20 Euro berechnet. Haben Sie dieses bereits vorab reserviert, fallen hierfür weitere 2,60 Euro an.
Denken Sie außerdem daran, dass Sie zusätzlich die neuen Kennzeichen bezahlen müssen. Meist befinden sich direkt in der Zulassungsstelle Anbieter, die Ihr gewünschtes Kennzeichen prägen. Doch auch etwas außerhalb siedeln sich häufig Prägestellen an, die etwas günstiger sind.
Haben Sie bereits vorab Ihr Wunschkennzeichen reserviert, können Sie diese auch im Internet bestellen. Meist fallen hierfür Kosten von 5 bis 10 Euro pro Schild plus Versand an.
Ich suche grade nach der fachlichen Information zum Thema Zulassungsbescheinigung Tei II
Wird ein Neufahrzeug was frisch produziert ist mit einem Blanko „Brief“ ausgehändigt?
Ich bin auf dem Stand das nur die Coc Papiere ausgehändigt werden aber keine Blankos in jeglicher Art.
Oder hat sich was geändert oder einfach eine Bildungslücke meinerseits?
Mir wurde mitgeteilt das bei einem Neufahrzeug KFZ ( Mehrspurig mit BBH über 60Km/H) immer mit Coc und Zulassungbescheinigung Teil II ausgehändigt wird.
Kann ich ein Wunschkennzeichen in einem vom Wohnort anderweitigen Regierungsbezirk reservieren, und vor Ort durch einen ansässigen Strohmann (Schilderdienst) mit ausreichenden Vollmachten beauftragen? Beispiel: Hauptwohnsitz in Hamburg, und würde gerne in Stuttgart ein Wunschkennzeichen schießen.
MFG
SJU
Hallo SJU,
weitere Informationen können unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung/#das_auto_anmelden_kosten_benoetigte_unterlagen_und_co
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
sehr guter Artikel. Bei mir bleiben zwei kleine Fragen:
1.) Was ist, wenn das Fahrzeug ein steuerfreies Elektrofahrzeug ist? Dann benötige ich wahrscheinlich kein SEPA-Mandat, oder?
2.) Kann ich das SEPA-Mandat auch einfach vor Ort ausfüllen? Dazu muss ich eigentlich nur meine IBAN und BIC wissen, oder?
Grüße
Klaus
Zu der Frage.
Ja muss ausgefüllt werden da Gesetze sich ändern können und so ein Fall der Steuerpflicht eingezogen werden könnte.
Es sollte aber immer bei der zulassenden Stelle nachgefragt werden wie die „ es haben wollen“
Beim sepa-Mandat sollte die Bankkarte als Nachweis der richtigen Daten IBAN/bic nachgewiesen werden kann und natürlich auch der Inhaber des. Kontos