Menü

Autokennzeichen und Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 16 Minuten

Bußgeldkatalog Autokennzeichen

VerstoßBußgeldPunkte
Autokenn­zeichen sind schlecht lesbar5 €
Prüfplakette / Prüfmarke ist verdeckt oder verschmutzt5 €
Hinteres amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften10 €
Vorderes amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften10 €
Kennzeichen befinden sich in keinem ordnungs­gemäßen Zustand10 €
Kennzeichen­beleuchtung entspricht nicht den Vorschriften10 €
Kennzeichen fehlt60 €
Kennzeichen ist mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen65 €
Zulassungs­freies Fahrzeug ist ohne dafür erforderliche EG-Typgenehmigung / Einzel­genehmigung in Betrieb gesetzt worden70 €1
Zulassungs­freies Fahrzeug ist ohne vorgeschrie­benes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße gefahren40 €
Zulassungs­freies Fahrzeug ist ohne gültiges Versicherungs­kennzeichen auf einer öffentlichen Straße gefahren40 €
Zulassungs­freies Fahrzeug ist ohne erforderliche Bescheinigung auf einer öffentlichen Straße gefahren10 €
Zulassungs­freier Anhänger besitzt kein zulässiges Kennzeichen an der Rückseite60 €
Kennzeichen vom zulassungs­freien Anhänger ist mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen65 €
Keine Bescheinigung über das Versicherungs­kennzeichen mitgeführt10 €
Keine Bescheinigung über das Versicherungs­kennzeichen auf Verlangen einer zuständigen Person ausgehändigt10 €
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das Versicherungs­kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach10 €

FAQ: Autokennzeichen

Wozu dient das Autokennzeichen?

Über das Nummernschild lässt sich der Halter eines Fahrzeugs ermitteln. Zudem gibt die angebrachte TÜV-Plakette Auskunft, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht.

Was droht, wenn das Kennzeichen fehlt?

Fahren Sie ohne Nummernschild, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 60 Euro nach sich zieht.

Wie viele verschiedene Kennzeichen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es für verschiedene Zwecke unterschiedliche Kennzeichen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Sie brauchen ein neues Kfz-Kennzeichen? Wie und wo Sie ein neues Autokennzeichen bestellen können, erfahren Sie u. a. in den folgenden Ratgebern:

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Wissenswertes rund um das Thema Autokennzeichen

Kfz-Kennzeichen und Sonderkennzeichen müssen bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Kfz-Kennzeichen und Sonderkennzeichen müssen bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Am Anfang des Jahres 2014 berichteten zahlreiche Medien über einen neuen Fahrzeugrekord in Deutschland. Der Bestand an Autos, LKW und Co. wuchs auf 53 Millionen Fahrzeuge. Somit kommen auf 1000 Einwohner etwa 658 Kraftfahrzeuge.

Um dieser Masse an Fahrzeugen einen rechtmäßigen Halter zuzuordnen, wurden vor über 100 Jahren Autokennzeichen in Deutschland eingeführt. Sie dienen der Registrierung der Autos sowie der Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister.

Um jedoch dort zu erscheinen, muss ein Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug zulassen, ummelden oder abmelden. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Arten von Autokennzeichen – auch in Europa – eingeführt. In Deutschland unterteilen sie sich in Standard- und Sonderkennzeichen:

Kenn­zeichen-ArtFunk­tion
Standard­kennzeichen/EU-Kenn­zeichenNormales Kenn­zeichen für Kfz
E-KennzeichenNorma­les Kfz-Kenn­zeichen für Elektro­autos und Hy­briden
Diplomaten­kenn­zeichenNur für Diplo­maten
Grünes Kenn­zeichenNur für steuer­befreite Fahr­zeuge, die an eine Tätig­keit gebun­den sind
H-Kenn­zeichenNur für Old­timer
Kenn­zeichen für Fahrrad­trägerWieder­holungs­kennzeichen bei verdeck­tem hinteren Kfz-Kenn­zeichen
Kurzzeit­kenn­zeichenNur für ein­malige Probe-, Prüfungs- und Über­führungs­fahrten, nur für gewerb­liche Fahrten
Rotes Kenn­zeichenNur für nicht zuge­lassene Fahr­zeuge, nur für Händler und Werk­stätten
Motorrad­kenn­zeichenNormales Kenn­zeichen für Motorräder in verschie­denen Größen
Rotes H-Kenn­zeichenNur für Old­timer, welche für einen be­stimmten kurzen Zeit­raum genutzt werden
Saison­kenn­zeichenNur für eine be­stimmte Zeit­spanne im Jahr gültig
TageskennzeichenNur für Über­führungen, Probe­fahrten und Fahrten zur Haupt­unter­suchungen
Überfüh­rungskenn­zeichenNur für Über­führungen inner­halb eines Landes sowie in ein anderes Land
AusfuhrkennzeichenFür die Überführung in ein anderes Land
Wechsel­kenn­zeichenNur für zwei Fahr­zeuge der gleichen Klassen, wobei das Kenn­zeichen ledig­lich an einem Auto mon­tiert ist
Wunsch­kenn­zeichenNormales Kenn­zeichen mit gewünsch­ter Beschrif­tung
3D-Kenn­zeichenStandard-Kenn­zeichen mit hervor­gehobenen Buch­staben und Ziffern

Die Beschriftung der jeweiligen Autokennzeichen in Deutschland

Die deutschen Kfz-Kennzeichen werden in

  • Unterscheidungszeichen und
  • Erkennungsnummer

unterteilt.

Infografik zum Autokennzeichen: Was bedeuten die einzelnen Bestandteile?
Infografik zum Autokennzeichen: Was bedeuten die einzelnen Bestandteile?

Die Unterscheidungszeichen

Die Unterscheidungszeichen bestehen aus maximal drei Buchstaben und zeigen den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung legt diese Buchstaben fest und darf sie auch wieder abschaffen. Sobald an einem Auto noch ein Nummernschild montiert ist, auf dem ein vom Bundesministerium aufgehobenes Unterscheidungszeichen zu sehen ist, muss das Autokennzeichen nicht gewechselt werden, sondern darf bis zur Stilllegung des Wagens benutzt werden.

Der Halter eines Fahrzeugs darf keine weiteren Zeichen oder Einrichtungen am Auto anbauen, falls es damit zu Verwechslungen mit dem Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen kommt.

Die Erkennungsnummer

Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.
Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.

Auf das Unterscheidungszeichen folgt die Erkennungsnummer. Sie besteht aus ein oder zwei Buchstaben sowie einer bis vier Nummern. Addiert man alle Zeichen auf dem Nummernschild, darf die Summe nicht 8 übersteigen. Die Buchstaben der Erkennungsnummer dürfen die Umlaute “Ä”, “Ö” und “Ü” nicht enthalten. Außerdem sind manche Kombinationen in spezifischen Städten nicht erlaubt, da sich sonst beispielsweise beleidigende Wörter oder Abkürzungen ergeben können. Generell sind folgende Erkennungsnummern verboten: HJ, KZ, NS, SA, SS, AH, HH und SD.

Kennzeichenwechsel bei Umzug

Die Umkennzeichnungspflicht in Deutschland entfiel am 1.1.2015 Bis 2007 musste bei jedem Umzug, sofern der alte Standort ein anderes Unterscheidungszeichen als der neue besaß, ein neues Nummernschild bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Diese sogenannte Umkennzeichnungspflicht wurde ab 2007 in die Entscheidungsgewalt der einzelnen Bundesländer gelegt. Nun dürfen die Bundesländer entscheiden, ob dieser Vorgang noch nötig ist.

Um Bürokratie abzubauen und Kosten für Bürger zu sparen, entschieden sich diverse Bundesländer, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen, damit Autohalter ihr Kennzeichen bei einem Umzug behalten können. Dies gilt jedoch nur für den Umzug innerhalb des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Gesetz gilt.

Folgende Bundesländer verzichten auf die Umkennzeichnungspflicht:

In Kraft getretenBundesland
ab Juli 2009Bayern (schrittweises Inkrafttreten)
1. November 2009Hessen
1. Februar 2010Schleswig-Holstein
12. April 2010Brandenburg
1. September 2010Sachsen
1. März 2011Thüringen
1. Juli 2012Nordrhein-Westfalen

Am 1.1.2015 ist die Umkennzeichnungspflicht in Deutschland komplett entfallen. Bereits im Jahr 2013 stimmte der Bundesrat einem entsprechenden Entwurf der Bundesregierung zu, indem der bundesweite Verzicht der Pflicht gefordert wurde.

Jeder Fahrzeughalter darf sein Autokennzeichen bei einem Umzug in einen neuen Verwaltungsbezirk behalten. Dabei werden Kosten für die Anfertigung eines neuen Kennzeichens gespart. Natürlich steht es jedem Halter frei, sich ein neues Nummernschild anfertigen zu lassen. Das Gesetz gilt seit Januar 2015 bundesweit. So kann das Autokennzeichen bei einem Umzug beispielsweise von Berlin (Unterscheidungszeichen: B) nach Hamburg (Unterscheidungszeichen: HH) mit einem großen “B” bestehen bleiben.

Autokennzeichen: Altkennzeichen wurden im Jahr 2012 in Deutschland wieder eingeführt.
Autokennzeichen: Altkennzeichen wurden im Jahr 2012 in Deutschland wieder eingeführt.

Wiederausgabe der Altkennzeichen

Neben der Kennzeichenmitnahme trat im November 2012 ein weiteres Gesetz in Kraft, welches die Unterscheidungszeichen auf Kfz-Kennzeichen betrifft und als Kennzeichenliberalisierung bezeichnet wird.

Im Zuge von Kreisgebietsreformen der vergangenen Jahre in Deutschland, also in der Stadt und im Landkreis, bei denen Verwaltungsbezirke zusammengelegt wurden, verschwanden viele bisherige Unterscheidungszeichen.

Die Kreisgebietsreformen vereinten beispielsweise Landkreise und formten sie zu größeren Verwaltungsbezirken, um Kosten zu sparen. Jeder zusammengelegte Landkreis bekam daher ein neues Kürzel für das Autokennzeichen. Eine kreisfreie Stadt wurde mit einem Landkreis zusammengelegt und bekam auch ein neues Unterscheidungszeichen. Die Verkehrsminister der Länder forderten jedoch, auf Drängen der Bürger aus der Stadt oder dem jeweiligen Landkreis, diese Regelung wieder außer Kraft zu setzen. So wurde eine entsprechende Rechtsänderung im Jahr 2012 durchgesetzt, wodurch die Altkennzeichen wieder eingeführt wurden.

Die Hochschule Heilbronn führte zu dieser Zeit eine Befragung unter 50.000 Personen aus 200 deutschen Städten zum Thema Kennzeichenliberalisierung durch. Dabei kamen die Studenten zu dem Ergebnis, dass sich über 70 Prozent wieder ihr Altkennzeichen zurückwünschen. Der betreuende Dozent der Studie, Prof. Dr. Ralf Bochert, spricht von einer typischen Tendenz in den neuen Bundesländern. Die Ergebnisse hier zeigen, dass es mehr Befürworter für die Kennzeichenliberalisierung gibt, wenn der Kennzeichenverlust noch nicht so lange zurückliegt. Doch die Ergebnisse in den alten Bundesländern waren für Borchert untypisch:

“Überraschend ist jedoch, dass zwei Drittel der Befragten in den alten Bundesländern, wo die Gebietsreformen zum Großteil bereits in den 1970er Jahren durchgeführt wurden, ebenfalls zu ihrem Altkennzeichen zurück wollen.” (Prof. Dr. Ralf Borchert, Hochschule Heilbronn)

Borchert spricht von einer zusätzlichen Marketingmöglichkeit für die Kommunen, die mit keinen Kosten verbunden ist. Ganz im Gegenteil sogar, denn die Landkreise erhalten höhere Einnahmen aufgrund der Wunschkennzeichengebühr. Die Bürger haben die Wahl zwischen den neuen und den alten Autokennzeichen. Wer zum alten Nummernschild umsteigen möchte, muss in der Regel die Gebühr für ein Wunschkennzeichen tragen. Für die Landkreise ist die Reform leicht umzusetzen, da die EDV-Abteilungen mehrere Unterscheidungszeichen gleichzeitig verwalten können.

Die Bundesländer, die die Kennzeichenliberalisierung wünschen, konnten diese im November 2012 beantragen und schließlich für ihre Landkreise durchsetzen, sofern diese Unterscheidungszeichen bis zum 25. Oktober 2012 vergeben wurden. Bis Oktober 2014 wurden so 297 alte Unterscheidungszeichen wieder neu festgelegt. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es derzeit über 650 Unterscheidungszeichen.

Viele Landkreise sprachen sich jedoch gegen die Kennzeichenliberalisierung aus, da sie nicht das Gemeinschaftsgefühl als neuen zusammengelegten Kreis festigen, sondern zersplittern.

Amtliches Kennzeichen für Behörden
Die Unterscheidungszeichen fallen nicht nur für den jeweiligen Verwaltungsbezirk unterschiedlich aus, sondern auch für diverse Behörden. So zeichnen sich beispielsweise ein polizeiliches Kennzeichen der Bundespolizei oder das Technische Hilfswerk durch andere Anfangskürzel aus:

Behörde/InstitutionKürzel
Dienstfahrzeuge der US-StreitkräfteIF
Technisches HilfswerkTHW
Fahrzeuge des BundesBD
BundesgrenzschutzBG
BundespolizeiBP
Wasser- und SchifffahrtsverwaltungBW
Landesregierung/Landtag Baden-WürttembergBWL
BundeswehrY
Bundeswehr für Fahrzeuge der NATOX

Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht sowie die Bundesregierung besitzen das Kürzel “BD”. Nach diesem folgen Ziffern, welche das Amt genauer beschreiben. So ist beispielsweise „BD 6“ das Bundeskanzleramt. Aus Autokennzeichen, welches aus zwei Ziffern bestehen, gehört zu den Fahrzeugen des Bundespräsidenten (0-1), der Bundeskanzlerin (0-2), dem Bundesaußenminister (0-3) sowie weiteren hohen Ämtern.

Die Landesbehörden der einzelnen Bundesländer besitzen auch eigene Kürzel für ihre Fahrzeuge, die folgendermaßen lauten:

BundeslandKürzel
Berlin (Senat und Abgeordnetenhaus)B
Brandenburg (Landesregierung, Landtag und Polizei)BBL
Bremen (Senat und Bürgerschaft)HB
Hessen (Landesregierung und Landtag)HEL
Hamburg (Senat und Bürgerschaft)HH
Niedersachsen (Landesregierung und Landtag)NL
Mecklenburg-Vorpommern (Landesregierung, Landespolizei und Landtag)MVL
Rheinland-Pfalz (Landesregierung, Landtag und Polizei)RPL
Nordrhein-Westfalen (Landesregierung, Landtag und Polizei)NRW
Sachsen (Landesregierung und Landtag)LSN
Saarland (Landesregierung, Landtag und Polizei)SAL
Schleswig-Holstein (Landesregierung, Landtag und Polizei)SH
Sachsen-Anhalt (Landesregierung, Landtag und Polizei)LSA
Baden-Württemberg (Landesregierung, Landtag und Polizei)BWL
Bayern (Landesregierung und Landtag)BYL
Thüringen (Landesregierung und Landtag)THL

(Quelle: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr)

Die Kennzeichnung wird auf den Autokennzeichen der jeweiligen Landtage, der Ministerpräsidenten etc. benutzt.

Plaketten für deutsche Autokennzeichen

Auf Autokennzeichen wird die Prüfplakette zur Hauptuntersuchung aufgeklebt.
Auf Autokennzeichen wird die Prüfplakette zur Hauptuntersuchung aufgeklebt.

Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befinden sich Prüfplaketten. Die runde Plakette ist der Nachweis für die Hauptuntersuchung, die eckige für die Abgasuntersuchung. Jedes Jahr hat eine andere Farbe.

Die Zahl, welche auf 12 Uhr zu sehen ist, ist der Monat, in dem eine neue Untersuchung fällig ist. Bis 2010 klebten noch beide Prüfplaketten auf beiden Autokennzeichen vorn und hinten.

Am 1. Januar 2010 wurde die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert, sodass die sechseckige Plakette entfallen ist.

Neben diesen Plaketten ist auf einem Autokennzeichen in Deutschland eine Stempelplakette vorhanden. Diese wird von der jeweiligen Zulassungsbehörde angebracht und muss direkt nach der Zuteilung des Nummernschilds bei der Behörde vorgelegt werden.

“Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird.” (§ 10 Absatz 3 FZV)

Fehlt die Stempel- oder Prüfplakette darf das Auto nicht auf einer öffentlichen Straße gefahren werden. Auch, wenn das Kfz-Kennzeichen komplett fehlt, darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.

Neue Plaketten für Elektroautos

Im Frühjahr 2015 trat ein Gesetz in Kraft, welches eine spezielle Plakette für Elektroautos vorsieht. Ein Ziel des sogenannten Elektromobilitätsgesetzes ist es, die Autos auf einen Blick erkennbar zu machen und das nicht nur in Deutschland. Die Plakette erlaubt es den E-Autos, besondere Privilegien wie kostenlose Parkplätze zu genießen.

Maße von Nummernschildern

KFZ-Kennzeichen in Deutschland müssen immer bestimmte Maße aufweisen und dürfen von diesen nicht abweichen. Sonderkennzeichen wie das Kurzzeitkennzeichen oder Saisonkennzeichen weisen wiederum andere Maße auf. Die Zahlen hierfür sind in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) verankert. Dabei ist neben den Maßen auch die Schrift, Farbe und Reflexion in der FZV geregelt. Standardkennzeichen in Deutschland bestehen aus schwarzer Schrift auf weißem Grund. Sonderkennzeichen wie Kurzzeitkennzeichen oder Saisonkennzeichen weisen andere Farben auf. Des Weiteren müssen die hinteren Nummernschilder immer beleuchtet sein.

Anbringung der Nummernschilder

Autokennzeichen in Deutschland müssen an der Vorder- und Rückseite eines Autos angebracht werden. Ausnahmen bilden hier die einachsigen Zugmaschinen, bei denen das Nummernschild nur auf der Vorderseite montiert werden muss, sowie Anhänger und Krafträder, bei denen das Autokennzeichen nur auf der Rückseite genügt.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat erließen am 5. September eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. Diese Rahmenrichtlinie 2007/46/EG regelt beispielsweise den Rückruf von Fahrzeugen bei erheblichen Mängeln oder die Überwachung der Produktion von Autos.

Das bedeutet, dass Automobilhersteller, welche Autos zur Nutzung im europäischen Markt herstellen, diese Regelungen einhalten müssen. Die Richtlinie enthält auch Normen für die Nummernschilder. Die Umsetzung dieser begann 2009 und sollte schrittweise bis zum Jahr 2014 durchgeführt werden. Ähnliche Richtlinien erließ das Europäische Parlament für jeden Fahrzeugtyp.

Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Autokennzeichens muss der europäischen Richtlinie 2007/46/EG für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger entsprechen. Für die Montierung der Autokennzeichen von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen gilt die Richtlinie 2002/24/EG. Bei land- und fortwirtschaftlichen Zugmaschinen regelt dies die Rahmenrichtlinie 2003/37/EG.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter dem Feld K die EG-Typgenehmigung.

Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr regelt auch den Winkel, welcher ein Autokennzeichen vorweisen muss:

“Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.” (§ 10 Absatz 7 FZV)

Weiter darf das hintere Nummernschild nicht verdeckt werden. Falls dies der Fall sein sollte, beispielsweise wegen der Ladung eines LKW, muss ein weiteres Kennzeichen am Fahrzeug oder Ladungsträger angebracht werden.

Beleuchtung der Kfz-Kennzeichen

Die Richtlinie 76/760/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften regelt die Beschaffung und Funktion der Beleuchtungsanlagen für das hintere Nummernschild:

  • Das hintere Autokennzeichen muss bis zu 20 m gut lesbar sein.
  • Das Licht der Beleuchtungsanlage der Kennzeichen muss weiß bzw. ausreichend farbneutral sein, um die Hintergrundfarbe des Nummernschilds nicht zu verändern.
  • Das Licht darf nicht unmittelbar nach hinten strahlen.
  • Der Winkel des Lichteinfalls auf das Kennzeichen darf in keinem Punkt größer als 82 Grad sein.
  • Die Schaltung muss so eingestellt sein, dass die Kennzeichenbeleuchtung immer gemeinsam mit den Rückleuchten eingeschaltet wird.

Die Richtlinie enthält noch weitere Informationen zur Kennzeichenbeleuchtung, wie beispielsweise zur Intensität des Lichts oder der Leuchtdichte.

Zu den Autokennzeichen gehört auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen, das besser bei schlechter Sicht ist.
Zu den Autokennzeichen gehört auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen, das besser bei schlechter Sicht ist.

Grundsätzlich müssen jedes Fahrzeug und jeder Anhänger eine Kennzeichenbeleuchtung vorweisen. Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen und vierrädrige Leichtfahrzeuge sind von dieser Vorschrift ausgeschlossen.

Weiter dürfen nur Leuchten eingebaut werden, denen eine ECE-Genehmigung zuteilwurde. Das Symbol dafür ist ein großes E, welches von einem Kreis eingerahmt wird. Neben dem Buchstaben steht eine Zahl, welche das Land definiert, in dem die Leuchte produziert wurde.

So steht die 1 beispielsweise für Deutschland. Wer diese genehmigten Lampen nicht eingebaut hat, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs verlieren.

Breite und Höhe von Autokennzeichen

Laut Anlage 2 der FZV gibt es vier zulässige Standardkennzeichen:

  • einzeilige Nummernschilder,
  • zweizeilige Nummernschilder,
  • verkleinerte zweizeilige Nummernschilder und
  • Kraftradkennzeichen.

Einzeilige Kennzeichen haben eine maximale Breite von 520 mm und eine maximale Höhe von 130 mm. Zweizeilige Nummernschilder messen höchstens 340 mm Breite und 200 mm Höhe.

Kraftfahrzeuge mit zwei und drei Rädern, welche zweizeilige Nummernschilder tragen, besitzen ein Höchstmaß von 280 mm Breite. Kraftradkennzeichen betragen mindestens 180 mm und höchstens 220 mm Breite sowie 200 mm Höhe. Verkleinerte zweizeilige Nummernschilder messen 255 mm Breite und 130 mm Höhe. Diese Autokennzeichen werden, laut § 10 Absatz 6 Nummer 3 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, Leichtkrafträdern sowie Zugmaschinen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h sowie Anhängern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, sofern diese gekennzeichnet ist, zugeteilt.

Das einzeilige Eurokennzeichen ist 520 mm breit und 110 mm hoch. Alle Maße zum einzeiligen Eurokennzeichen im Überblick:

BezeichnungGröße in mm
Strichbreite des Randes des Kennzeichens4,5 (Toleranz: 3,5 bis 6,5)
Breite des blauen Euro-Feldes45
Abstand zwischen blauen Euro-Feld und Beschriftungmindestens 8
Zwischenraum für Plaketten63,5 bis 67,5
Abstand zwischen letztem Buchstaben und erster Zahl der Erkennungsnummer24 bis 30
Abstand zwischen Buchstaben und seitlichem RandMindestens 8
Abstand zwischen den Zeichen8 bis 10
Abstand zwischen Buchstaben und horizontalem Rand13

Das zweizeilige Eurokennzeichen ist 340 mm breit und 200 mm hoch. Die verkürzte Ausführung für Motorräder ist 280 mm breit und 200 mm hoch. Alle Maße zum zweizeiligen Eurokennzeichen im Überblick:

Obere Zeile
BezeichnungGröße in mm
Strichbreite des Randes des Kennzeichens4,5 (Toleranz: 3,5 bis 6,5)
Breite des blauen Euro-Feldes40
Abstand zwischen blauen Euro-Feld und Beschriftungmindestens 8
Abstand zwischen den Zeichen8 bis 10
Abstand zwischen Länderkürzel und Plaketten8 bis 25
Durchmesser der Plakette der Zulassungsbehörde45
Durchmesser der Prüfplakette35
Abstand zwischen Plaketten und seitlichem RandMindestens 8
Abstand zwischen oberer und unterer Zeile15
Untere Zeile
Abstand zwischen Beschriftung und linkem RandMindestens 8
Abstand zwischen den Zeichen8 bis 10
Abstand zwischen letztem Buchstaben und erster Zahl der Erkennungsnummer24 bis 30
Abstand zwischen Beschriftung und linkem RandMindestens 8
Abstand zwischen Beschriftung und horizontalem Rand13

Grundsätzlich gilt für alle Kennzeichen, dass keine Mindestbreite vorgeschrieben ist. Dennoch müssen alle anderen Abstände und Maße regelkonform sein.

Schrift der Autoschilder

Auf Autokennzeichen wird die FE-Schrift verwendet.
Auf Autokennzeichen wird die FE-Schrift verwendet.

Die Schrift auf den Autokennzeichen wird FE-Schrift genannt. FE steht für fälschungserschwerende Schrift. Auch diese ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Die FE-Schrift wird in drei Arten untergliedert: Mittelschrift, Engschrift und verkleinerte Mittelschrift.

Standard ist die Mittelschrift. Sobald der Platz auf dem Kennzeichen für diese Schrift nicht mehr reicht, muss die Engschrift verwendet werden. Ein Beispiel hierfür ist das achtstellige EU-Kennzeichen. Der Unterschied zwischen der Mittel- und der Engschrift ist die Breite der Zeichen. Zwar unterscheiden sie sich nicht in der Höhe (75 mm), dafür aber in der Breite.

Die Engschrift ist lediglich 40,5 mm für Buchstaben und 38,5 mm für Ziffern breit. Zum Vergleich: Die Mittelschrift misst 47,5 mm für Buchstaben und 44,5 mm für Zahlen. Die verkleinerte Mittelschrift ist nur auf verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen und Kraftradkennzeichen zu sehen. Sie misst eine Höhe von 49 mm sowie eine Breite der Buchstaben von 31 mm und eine Breite der Ziffern von 29 mm.

Wer sich ein individuelles Autokennzeichen anfertigen lässt, muss folgende Toleranzen beachten:

Toleranz
Einzeilige und zweizeilige Kennzeichen
Schrifthöhe+ 2 mm bis - 1 mm
Strichbreite der Beschriftung+ 1 mm bis - 1 mm
Strichbreite des Randes+ 2 mm bis - 0,5 mm
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen
Schrifthöhe+ 1 mm bis - 0,5 mm
Strichbreite der Beschriftung+ 0,5 mm bis - 0,5 mm
Strichbreite des Randes+ 1 mm bis - 0,5 mm

Die Kennzeichen für die Bundeswehr sowie Versicherungsnummernschilder werden in einer abweichenden Schrift gedruckt. Diese nennt sich fette Mittelschrift. Zusätzlich wird noch eine fette Engschrift benutzt, sofern die fette Mittelschrift die Höhe der vorgesehenen Anbringungsstelle für Kennzeichen übersteigt.

Das Autokennzeichen darf nicht mehr als acht Stellen, also Buchstaben und Ziffern, beinhalten. Wie bereits beschrieben, ist die Mittelschrift bei standardisierten EU-Kennzeichen zu nutzen. Falls jedoch die Anbringungsstelle für Nummernschilder zu klein für diese Schrift ist, dürfen

  • die Unterscheidungszeichen und/oder
  • die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder
  • die Ziffern der Erkennungsnummer

in Engschrift gedruckt werden.

Die Größtmaße für die jeweiligen Kennzeichentypen dürfen nicht überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, einem Kfz ein Autokennzeichen zuzuweisen, da es beispielsweise von der Höhe nicht an die Anbringungsstelle passt, muss der Halter Veränderungen am Auto vornehmen.

Ist das Autokennzeichen z.B. durch Schnee bedeckt, droht ein Bußgeld.
Ist das Autokennzeichen z.B. durch Schnee bedeckt, droht ein Bußgeld.

In Zweifelsfällen darf die Zulassungsbehörde auch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu Rate ziehen, welcher die technischen Rahmenbedingungen des Fahrzeugs prüft.

Stellt dieser fest, dass der Halter des Fahrzeugs einen unverhältnismäßigen Aufwand mit der Veränderung benötigt, kann ein Kennzeichen vom Standard abweichen.

Video: Kennzeichenverstöße und ihre Sanktionen

Video über Kennzeichenverstöße
Was droht bei Kennzeichenverstößen? Das Video erklärt es Ihnen.

Bußgelder zum Thema Autokennzeichen im Überblick

Wer das Autokennzeichen unkenntlich macht oder abdeckt, muss wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) mit Bußgeldern rechnen. Die folgenden Beispiele sollen diese verdeutlichen.

Fall 1: Autokennzeichen ist schlecht lesbar

VerstoßBußgeld
Autokennzeichen sind schlecht lesbar5 Euro
Prüfplakette/Prüfmarke sind verdeckt oder verschmutzt5 Euro

Sobald das Autokennzeichen schlecht lesbar ist, beispielsweise infolge von Schnee oder Schmutz, kommt es zu einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro. Ist zudem noch die Prüfplakette verdeckt oder schmutzig, können noch einmal 5 Euro Bußgeld dazukommen.

Fall 2: Autokennzeichen entsprechen nicht den Vorschriften

VerstoßBußgeld
Hinteres amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften10 Euro
Vorderes amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften10 Euro
Kennzeichen befinden sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand10 Euro

Wie bereits erläutert wurde, müssen KFZ-Schilder bestimmten Regelungen folgen. So zum Beispiel, wie groß die Schrift auf den Kennzeichen sein darf bzw. der Abstand der Ziffern zum Rand des Autokennzeichens. Wer dies nicht beachtet, bezahlt pro Kennzeichen, also vorn und hinten, 10 Euro Bußgeld. Befindet sich ein Kennzeichen zudem in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, kommen noch einmal 10 Euro dazu. Dies kann beispielsweise ein abstehendes oder sehr verbeultes Kennzeichen sein.

Fall 3: Autokennzeichen sind nicht beleuchtet

VerstoßBußgeld
Kennzeichenbeleuchtung entspricht nicht den Vorschriften10 Euro
Autokennzeichen können eine Beleuchtung - zum Beispiel durch LED - haben.
Autokennzeichen können eine Beleuchtung – zum Beispiel durch LED – haben.

Sobald die Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften der Behörden genügt, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Dies kann bereits ein falsch eingestellter Winkel der Lampen sein.

Funktioniert die Kennzeichenbeleuchtung gar nicht, kann nicht nur mit einem Bußgeld gerechnet werden. Sobald nämlich die Ablesbarkeit des hinteren Nummernschildes nicht mehr gewährleistet wird, geht der Staat von einem Kennzeichenmissbrauch aus.

Das Oberlandesgericht Stuttgart deklarierte die Kennzeichenbeleuchtung als zwingenden Bestandteil zusammen mit der restlichen Beleuchtung des Pkw in einem Urteil vom 6. Juli 2011. In diesem Gerichtsverfahren wurde das vorsätzliche Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung als Straftat deklariert und geahndet, da der Fahrer dies tat, um einer Polizeikontrolle zu entfliehen.

Fall 4: Autokennzeichen fehlt

VerstoßBußgeld
Kennzeichen fehlt60 Euro

Fehlt das Nummernschild ganz, kann es schnell teuer werden. Für diesen Fall ist ein Bußgeld von 60 Euro fällig.

Sollte das Autokennzeichen geklaut worden sein, muss sofort die Polizei benachrichtigt werden. Außerdem muss die Kfz-Zulassungsbehörde vom Diebstahl unterrichtet werden, damit eine Umkennzeichnung des Autos erfolgen kann.

Fall 5: Autokennzeichen überklebt

VerstoßBußgeld
Kennzeichen ist mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen65 Euro

“Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, […].” (§ 10 Absatz 2 FZV)

Auf dem Markt sind viele Folien für Autokennzeichen käuflich zu erwerben. Dennoch dürfen Kennzeichen in Deutschland nicht überklebt werden. Wer dies macht, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro. Sobald ein Kennzeichen bzw. ein Buchstabe überklebt wurde, muss ebenso ein Bußgeld bezahlt werden.

Ferner kann es sogar laut § 22 der StVG zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe kommen.

Weitere Verstöße rund um Autokennzeichen

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Zulassungs­freies Fahr­zeug ist ohne dafür erfor­derliche EG-Typgen­gehmigung/Einzel­genehmigung in Betrieb gesetzt worden70 €1
Zulassungs­freies Fahr­zeug ist ohne vorge­schriebenes Kenn­zeichen auf einer öffent­lichen Straße gefahren40 €
Zulassungs­freies Fahr­zeug ist ohne gültiges Ver­sicherungs­kenn­zeichen auf einer öffent­lichen Straße gefahren40 €
Zulassungs­freies Fahr­zeug ist ohne erfor­derliche Beschei­nigung auf einer öffent­lichen Straße gefahren10 €
Zulassungs­freier Anhänger besitzt kein zuläs­siges Kenn­zeichen an der Rück­seite60 €
Kennzei­chen vom zulassungs­freien Anhänger ist mit Glas, Folie oder ähnlichen Ab­deckungen versehen65 €
Keine Beschei­nigung über das Versicherungs­kenn­zeichen mitge­führt10 €
Keine Beschei­nigung über das Versicherungs­kenn­zeichen auf Verlangen einer zustän­digen Person ausge­händigt10 €
Fahrzeug in Be­trieb genom­men, obwohl das Versicherungs­kenn­zeichen nicht den Vor­schriften entsprach10 €

Gestaltungsmöglichkeiten von Kfz-Kennzeichen

Wer sein Autokennzeichen überklebt, bezahlt ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro. Dies ist also ein teures Verfahren, um sein Nummernschild optisch aufzupeppen.

Dabei gibt es legale Alternativen. Im folgenden Abschnitt werden sie beleuchtet.

Autokennzeichen können als Aspekt der Gestaltung auch als 3D-Kennzeichen ausgestellt werden.
Autokennzeichen können als Aspekt der Gestaltung auch als 3D-Kennzeichen ausgestellt werden.

Die 3D-Kennzeichen

Ein bayrischer Hersteller entwickelte das 3D-Kennzeichen drei Jahre lang und im November 2013 wurde es erstmals produziert. Besonders an diesem Kennzeichen ist die Beschaffenheit und Optik.

Das 3D-Kennzeichen besteht aus Kunststoff und verspricht so mehr Flexibilität. Aus diesem Grund kommt es kaum zu Beulen.

Die Buchstaben bestehen ebenfalls aus gefärbtem Kunststoff und weisen damit eine höhere Lebensdauer als die Standard EU-Kennzeichen auf. Des Weiteren soll das 3D-Kennzeichen umwelt- und pflegefreundlich sein. Wer also Wert auf eine etwas andere Optik seines Fahrzeugs legt, sollte über diese Alternative nachdenken.

Der neue Trend: ein selbstleuchtendes Kennzeichen

Selbstleuchtende Autokennzeichen, oder auch Leuchtkennzeichen genannt, müssen von einer externen Lichtquelle angestrahlt werden, um auch im Dunkeln sichtbar zu sein. Dabei gibt es viele Techniken, um dies zu erreichen:

  • Elektrolumineszierendes Kennzeichen,
  • Nummernschilder mit EL-Folie,
  • Kfz-Kennzeichen mit hinterleuchtenden LEDs,
  • Kennzeichenhalter von LEDs beleuchtet und
  • selbstleuchtende Nummernschilder mit LEDs.

Bei elektrolumineszierenden Kennzeichen werden schwarze Buchstaben und Zahlen auf eine lichtleitende und transparente Scheibe aus Kunststoff gesetzt. Auf dieser Scheibe befand sich eine Elektrolumineszenz-Folie, kurz EL-Folie. Das Verfahren war mit einem hohen Verkaufspreis für Fahrzeughalter verbunden, so dass es in den nachfolgenden Jahren optimiert wurde. Das Resultat ist das selbstleuchtende Kennzeichen mit EL-Folie.

Bei dieser Kennzeichen-Art wird die Beschriftung auf eine Platte geprägt, welche mit einer speziellen EL-Folie und zudem mit einer reflektierenden Folie laminiert wurde. Außerdem befindet sich auf der Rückseite des Nummernschilds ein Ausgang für ein Flachbandkabel, welches wiederum mit dem Fahrzeug verbunden ist und dessen Spannung nutzt. Dieses System wurde offiziell vom Kraftfahrtbundesamt für Fahrzeuge und Motorräder zugelassen. Jedoch ist ein selbstleuchtendes Kennzeichen bisher relativ preisintensiv in der Anschaffung.

Ein weiteres System ist das mit LEDs hinterleuchtete Nummernschild. Hierbei wird ein Kunststoffrahmen mit LEDs bestückt und in die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs eingebaut. Der Nachteil war, dass dieses Verfahren ein eigens dafür hergestelltes Kunststoffkennzeichen benötigte, welches dann das Licht reflektiert. Dieses System wurde ebenso vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt, jedoch wurde die Produktion dafür eingestellt.

Im Jahr 2008 produzierte eine deutsche Firma ein selbstleuchtendes Kennzeichen, welches auch vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurde. Der Vorteil bei diesem Verfahren ist, dass das standardisierte EU-Kennzeichen benutzt werden kann. Eine Leiterfläche, welche mit LEDs bestückt ist, sowie eine transparente Kunststoffscheibe beleuchten das Autokennzeichen. Der Nachteil an diesem Verfahren ist, dass das Nummernschild zu jeder Hauptuntersuchung ausgebaut werden muss. Außerdem erreichen die LEDs kein gleichmäßiges Ausleuchten des Kfz-Kennzeichens.

Der Vollständigkeit halber sei hier das selbstleuchtende Nummernschild mit LEDs genannt. Dieses System wurde (noch) nicht vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt. Bei diesem Verfahren werden diverse Folien zusammengeklebt, unter denen eine Folie LEDs enthält und das Kennzeichen zum Leuchten bringt.

Selbstleuchtende Kennzeichen verbrauchen weniger Strom als herkömmliche Beleuchtungsanlagen und werden aus fast allen Winkeln besser wahrgenommen. Dennoch ist der Anschaffungspreis für diese Kfz-Kennzeichen sehr hoch.

Nicht nur fürs Auto: Kennzeichen für Motorrad, Fahrrad und LKW

Autokennzeichen werden auch für ein Motorrad ausgestellt. Das Kennzeichen sieht allerdings anders aus.
Autokennzeichen werden auch für ein Motorrad ausgestellt. Das Kennzeichen sieht allerdings anders aus.

Natürlich werden Autokennzeichen nicht nur für Autos benötigt, auch andere Fahrzeuge müssen registriert bzw. einem Halter zugeordnet werden.

Nummernschilder für Motorräder

Im Frühjahr 2011 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches die Größe der Motorradkennzeichen änderte.

Motorradkennzeichen sind mindestens 180 mm breit und 200 mm hoch. Außerdem sind nun auch Breiten von 200 mm und 220 mm möglich.

Das Nummernschild muss:

  • bis zu 30 Grad von einer Senkrechten und
  • zwischen 60 und 90 Grad zum Boden geneigt sein.
  • Die Unterkante des Nummernschilds muss mindestens 300 mm und
  • die Oberkante höchstens 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Bei Motorrädern, welche vor dem 1. Juli 1958 zugelassen wurden, müssen die Kennzeichen einen Mindestabstand von 1500 mm zum Boden vorweisen.

Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge müssen lediglich ein Versicherungskennzeichen ausweisen, welches wiederum eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug nachweist. Dieses zeigt, dass der Halter eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Nachdem der Halter eines solchen Fahrzeugs den jährlichen Beitrag gezahlt hat, bekommt er das Kennzeichen sowie eine Bescheinigung vom Versicherungsunternehmen. Das Kennzeichen ist vom 1. März eines Jahres bis zum Ende des Monats Februar des nächsten Jahres gültig. Das Kennzeichen muss an der Rückseite des Kfz unter der Schlussleuchte fest angebracht werden.

Nummernschilder für Fahrräder

In der Schweiz wurden Nummernschilder für Fahrräder ausgegeben. Nach einiger Zeit wurde dies jedoch wieder eingestellt. Es sollte die Unfallaufklärungsrate heben. Dies ist jedoch nicht passiert. Auch in Deutschland wird über eine solche Nummernschild-Pflicht für Fahrräder diskutiert, um Fahrradunfälle zu verringern. Dennoch steht ein Ende der Diskussion mit einem Ergebnis bis heute aus.

E-Bikes müssen wiederum mit einem Versicherungskennzeichen versehen werden, um aufzuzeigen, dass das Fahrzeug eine Kfz-Versicherung besitzt. Sie gehören zur Klasse der Kleinkrafträder.

Nummernschilder für LKW

Zusätzlich zu den Kfz-Kennzeichen müssen LKW-Fahrer meist eine weitere Beschilderung am Fahrzeug anbringen, welches die Ladung eines LKW wie etwa Gefahrgut näher definiert. Neben diesem Unterschied gleichen sich ansonsten die Kennzeichnungsregeln für PKW und LKW.

Kfz-Kennzeichen im Internet kaufen

Alle Autokennzeichen benötigen eine gültige Kfz-Zulassung.
Alle Autokennzeichen benötigen eine gültige Kfz-Zulassung.

Autokennzeichen können bei der hiesigen Zulassungsbehörde gekauft werden. Um die Zulassungsbehörden in Deutschland zu entlasten, wurden die Funktionen der Behörde online zugänglich gemacht. So können Fahrzeughalter aus tausenden Kennzeichen ihre Verfügbarkeit überprüfen und Kfz-Kennzeichen reservieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, Kennzeichen online zu bestellen.

Alles beginnt mit der Kfz-Kennzeichen-Suche im Internet. Eine große Anzahl an Internetanbietern bieten freie Kennzeichen an, welche danach reserviert und/oder gekauft werden können.

Die beste Möglichkeit, um bei der Kennzeichen-Suche fündig zu werden, ist, auf der Seite des Zulassungsbezirks nach freien Kennzeichen Ausschau zu halten. So bietet beispielsweise die Stadt Berlin auch eine Kfz-Kennzeichen-Suche an. Außerdem können Halter ihr gefundenes Kfz-Kennzeichen reservieren und dieses dann bei der Zulassungsbehörde abholen. Die Reservierungsdauer beträgt in der Regel zwei Monate.

Um Stress beim Kauf der Kfz-Kennzeichen zu vermeiden, können Fahrzeughalter Kennzeichen online kaufen. Hier ist es wichtig, ein Unternehmen zu finden, welches hohe Bewertungen bei seriösen Testportalen erzielte und Maßnahmen zum Käuferschutz anzubieten.

Fahrzeuge online abmelden seit 2015

Als ersten Schritt der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglichten die Kfz-Zulassungsbehörden seit dem 1. Januar 2015 die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Bei der Zulassung eines Autos werden neue Stempelplaketten, Zulassungsbescheinigungen sowie ein Sicherheitscode mitgegeben. Mit diesem kann auf einem zentralen Portal des Kraftfahrtbundesamtes das Fahrzeug ohne persönliches Erscheinen abgemeldet werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner Autokennzeichen

36 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Alex
    Am 8. Juni 2023 um 11:57

    Hallo,

    mir wurde das vordere Kennzeichen abgefahren, es lag inklusive zerstörtem Kennzeichenhalter vor dem Fahrzeug. Als ich es beim Vorbeigehen bemerkte, legte ich das Kennzeichen gut sichtbar hinter die Frontscheibe. In den folgenden 2 Tagen wurde das Fahrzeug nicht bewegt, bis ich einen neuen Kennzeichenhalter organisiert hatte. Jedoch hatte ich bereits einen Strafzettel an der Frontscheibe und heute das entsprechende Schreiben “Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. (§10 Abs. 5, 12, § 48 FZV, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 179a BKat). Das suggeriert, dass ich das Fahrzeug bewegt haben soll? Was aber definitiv nicht passiert ist. Wie stellt man sich die Instandsetzung vor, dass man den Kennzeichenhalter direkt im Kofferraum als Ersatzteil mitführt?

  2. Peter S
    Am 3. März 2022 um 23:24

    Wie viel kostet es, mit einem falschen Kennzeichen zu fahren? VG Peter

  3. Hapé
    Am 10. Juni 2021 um 14:45

    Hallo und guten Tag,

    (editiert von der Redaktion)
    Ich will am weissen Auto einen weissen Nummernschildhalter (Klemmung) montieren.

    Ich habe eine Frage zur Zulässigkeit wegen dem verdeckten schwarzen Rahmenstrich auf dem Nummernschild bei einem weissen Kennzeichenhalter. Kommt da schon der Bußgeldkatalog zum tragen? Für mich kein Problem – aber die „Rennleitung“ ;-)

    In einem schwarzen Klemmrahmen wird der der Rahmenstrich auf dem Blech um das Kennzeichen durch den schwarzen Rahmen ersetzt. Er ist vorhanden aber nicht sichtbar.
    In einem weissen Klemmrahmen „verschwindet“ dieser Teil des Kennzeichens durch die Klemmung. Er wird nicht ersetzt. Er ist vorhanden aber NICHT sichtbar.

    Ist das zulässig und wo ist es beschrieben?
    Das (Standard-) Kennzeichen, also Buchstaben und Ziffern, sind eindeutig lesbar.
    Gehört jetzt aber der schwarze Rahmenstrich eines Nummernschildes zu den unbedingt sichtbaren Merkmalen? Ich habe den Bußgeldeintrag gefunden „Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften“.

    Danke für Eure Hilfe.

  4. Mc-S
    Am 19. September 2019 um 15:43

    Wenn ein Fahrzeugführer, das blaue Eurofeld seines Kennzeichens mit einem schwarzen überklebt, Wie und vorallem bei Wem kann man das melden?
    Vielen Dank!

  5. David
    Am 11. Mai 2019 um 18:39

    Hallo,
    Ich habe eben in Berlin ein Kennzeichen mit einem Punkt gesehen. Was bedeutet das?

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Volker
    Am 21. April 2019 um 2:31

    Hallo,

    ich hoffe Hier kann mir einer weiterhelfen. Ich bin dabei mir ein “Elvis-Show Car” aus meinem BMW zu machen. Nun zu meiner Frage ist es auch Kennzeichenmissbrauch wenn ich die Orginalen Zulassungskennzeichen nicht verändere und mir auf die Heckstoßstange ein Elvis Kennzeichen (License Plate) Elvis-Presley-Nummernschild-zweihundertjahr-1796-1996-Freiwilliger/dp/B01M685VD6
    anbringe ?

  7. Jm
    Am 11. Oktober 2018 um 17:01

    Was passiert wen mein Motorrad Nummern Schild abgeklebt wurden ist und ich nicht weis wer mit den Streich gespielt hat und ich dann kontrolliert wurde wird meine Probezeit verlängert darf ich kein Beamter mer werden ?

    • Aleksandra
      Am 4. Dezember 2018 um 15:07

      Wer die Kennzeichen entsiegelt hat, kann man bei den Behören (Ordnungsamt Fachbereich Verkehr oder Zulassungstelle) erfragen, solange das eine Amtlich angeordnete Maßnahme gewesen ist.

      Fahren würde ich damit aber nicht mehr, höchsten bis zur Zulassungstelle, das wäre dann eine Fahrt im Sinne einer Anmeldung und diese ist auch mit entsiegelten Kennzeichen möglich.

      Solange man keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat,
      steht einer Karriere im Beamtenstand nichts im Wege.
      Um sich dass zu versauen muss man schon gerichtlich verurteilt werden.

      Alle Angaben ohne Gewähr
      Nach besten Wissen und Gewissen recherchiert.
      Für absolute Rechtssicherheit besser einen Juristen fragen.

  8. Charlie
    Am 5. August 2018 um 0:34

    Scheint alles viel zu billig zu sein. Hier häufen sich die Autos ohne Vorderkennzeichen, das liegt immer fein hinter der Scheibe.

    Gepaart mit zu hoher Geschwindigkeit kann man da wohl schon Absicht unterstellen. Aber wozu auch nicht, wird ja eh kaum kontrolliert.

  9. Casimir
    Am 20. November 2017 um 16:56

    Welche Strafe kommt auf mich zu, wenn ich mein Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe lege, es aber ja dabei habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 12:54

      Hallo Casimir,

      in der Regel werden dafür 40 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg verhängt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Herr Jansen
        Am 29. August 2018 um 17:24

        Hallo Redaktion,

        laut dem Bussgeldkatalog müsste doch folgendes zutreffen:
        “Vorderes amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften 10 €”

        oder wenn es nicht zu sehen ist:
        “Kennzeichen fehlt 60 €”

        Wie kommen Sie dann auf 40€ und 1 Punkt? Oder zählt das schon zu § 22 Kennzeichenmissbrauch?

        Mfg

        • bussgeldkatalog.org
          Am 17. Oktober 2018 um 16:07

          Hallo Herr Jansen,

          Sie haben völlig Recht, da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen!

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Rajko K.
    Am 19. September 2017 um 13:44

    An meinem hinteren Nummernschild ist die Landkreisplakette irgendwie abhanden gekommen.Es ist keine Aufkleberplakette.Was muss ich machen und was kann mir passieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 12:09

      Hallo Rajko,

      Sie erhalten eine neue Plakette bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nico
    Am 12. September 2017 um 5:36

    Hallo,

    Ich habe mein Quad gestern zugelassen und bin wie wahrscheinlich alle Quad Fahrer mit den Kuchenblechen unzufrieden. Ich habe jetzt hinten besagtes Kennzeichen montiert. Vorn habe ich ein kleines Kennzeichen montiert. Die Nummer ist die Gleiche wie hinten nur das Amtssiegel fehlt eben. Weis jemand welche Strafe mir hier blühen kann? Geld, Punkte,…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:35

      Hallo Nico,

      setzen Sie ein Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht, kann ein Bußgeld von 10 Euro verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Dominik
    Am 21. Mai 2017 um 22:20

    Hallo
    Ich bin mit dem Motorrad aufgehoben worden. Mein Kennzeichen war statt den 30° um die 60° schief umgebogen.
    Mit wie viel Strafe muss ich rechnen?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:30

      Hallo Dominik,

      es kommt ganz auf den Fall an. Wird Ihnen lediglich vorgeworfen, ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt zu haben, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach, wird ein Bußgeld von 10 Euro angesetzt. Wird Ihnen jedoch Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG vorgeworfen (Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt), droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kevin
    Am 10. Januar 2017 um 18:14

    Hallo

    Und zwar ist es erlaubt
    Da im aktuellen Katalog nichts zu finden ist
    Auf dem Kennzeichen die Europa Flagge zu überkleben und eben nur das Feld auf dem Kennzeichen wo die Europa Flagge ist
    Auch wenn auf dem Aufkleber das D für die Länder Kennung klar zu erkennen ist ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 10:22

      Hallo Kevin,

      ein Überkleben der Europaflagge kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, da dadurch die Vorgaben der Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 Satz 2 FZV nicht mehr erfüllt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. weigend
    Am 22. Dezember 2016 um 12:20

    hallo!hatte heute früh von der polizei einen strafzettel dran weil meine kennzeichen nicht ornungsgemäss sind! muss dazu bemerken das ich von mein lieblings fussballverein vorne und hinten zwei etwa 1cm grosse empleme geklebt habe ist von der polizei beanstandet worden finde aber unter bussgeldkatalog nicht was das mich das kosten wird! vieleicht können sie mir weiter helfen! im voraus vielen dank mathias! SCHÖNE WEIHNACHTEN!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 11:31

      Hallo weigend,

      ein nicht angemessenes Kennzeichen vorne und hinten zieht jeweils ein 10-Euro-Verwarngeld nach sich. Hinzu können Behördengebühren kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Der Papa
    Am 11. Dezember 2016 um 12:31

    Hallo,

    mein Sohn bastelt in der Werkstatt seines Freundes mit. Darf mein Sohn auf Bitten seines Freundes eine Probefahrt mit einem Fahrzeug machen, um zu sehen, ob daran alles funktioniert? Oder muss er angestellt oder irgendwie mit der Firma verbunden sein, um kein Bußgeld oder gar Strafe zu bekommen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hinweise, und freundliche Grüße.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 10:20

      Hallo Der Papa,

      solange Ihr Sohn einen gültige Fahrerlaubnis hat und das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist, kann er mit diesem Fahren. Liegt für das Fahrzeug durch Veränderugen keine Betriebserlaubnis vor, darf es in öffentlichen Straßenverkehr nicht gefahren werden. In der Regel hat ein Anstellungsverhältnis keine Bedeutung für den Straßenverkehr, sondern eher für das Arbeitsrecht. Dies bezüglich können Sie sich auch an einen Anwalt wenden, der sie entsprechend beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. EThein
    Am 21. November 2016 um 10:26

    mir fehlt ein Kennzeichen, das habe ich zur Anzeige gebracht, nun ist entsprechende Zulassungsstelle und der KFZ Brief 180km entfernt. Darf ich nach zur Anzeige-Bringung das Auto bis dahin bewegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 10:35

      Hallo EThein,

      diesbezüglich sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde oder bei einer Polizeidienststelle vor Ort erkundigen. Diese können Ihnen mitteilen, was in diesem Fall erlaubt und möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Willi
    Am 1. Oktober 2016 um 12:16

    Hallo,

    ich hatte für die Überführung bzw. Zulassung meines neuen PKW ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Ich parkte es auf einer öffentlichen, nicht stark befahrenen, Straße. (Also kein Hindernis für andere)

    Leider konnte ich das Auto offiziell auf mich erst einen Tag nach Ablauf des Kennzeichens durchführen. Als ich zurück kam musste ich feststellen, dass das Ordnungsamt ebenfalls da war.
    Nach einiger Zeit erhielt ich jetzt einen Brief, welcher ankündigt das ein Bußgeldbescheid für diese “Tat” ergeht – Kosten ungewiss.

    Wie hoch wird dieses Bußgeld ausfallen? Ich habe gerade den Katalog angeschaut, aber ich habe nichts zutreffendes gefunden. Vielen Dank im Voraus.

    VG Willi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2016 um 10:18

      Hallo Willi,

      ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb zu nehmen, obwohl das Ablaufdatum überschritten war (TBNR: 816600) kostet laut Bußgeldkatalog 50 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. sebastian
    Am 19. August 2016 um 10:28

    ein freund von mir hatte das Nummernschild hinter der Windschutzscheibe eingeklemmt beim parken als die Polizei kam und das sah bekam er eine anzeige und eine Geldstrafe is das richtig ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 10:27

      Hallo Sebastian,

      in der Tat muss das Nummernschild ordnungsgemäß angebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Aygün
        Am 1. März 2018 um 15:55

        Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht ist?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 3. April 2018 um 9:58

          Hallo Aygün,

          entspricht ein Kennzeichen nicht den Vorschriften oder befinden sich die Schilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Reiner
    Am 2. Mai 2016 um 10:31

    Hallo,

    ich habe ein altes Motorrad, was zwar mal umgemeldet wurde duch ein anders Familienmitglied, aber im Prinzip das ist Motorrad in Familenbesitz in ein und der selben Stadt. Es ist von 1995 und hat noch ein Kennzeichen OHNE EU Zeichen. Ich würde dies auch gerne so weiter behalten, denn es soll mal ein Oldtimer werden. Gibt es irgendetwas was ich beachten muss? Denn ein “neues” Schild ist doch keine Pflicht, oder?

    LG
    Reiner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 8:44

      Hallo Reiner,
      seit dem Jahr 2000 sind EU-Kennzeichen für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Da Ihr Fahrzeug jedoch schon länger zugelassen ist und vermutlich bereits vor 2000 zugelassen wurde, können Sie das alte Kennzeichen in der Regel behalten und ganz legal damit fahren. Wenn Sie Ihr Fahrzeug jedoch neu anmelden, benötigen Sie ein EU-Kennzeichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (94 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Autokennzeichen und Kfz-Kennzeichen in Deutschland
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.