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Motorradkennzeichen: Welche Vorschriften gelten hier?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Motorradkennzeichen

Welches Kennzeichen ist für ein Motorrad zulässig?

An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden. Wie ein Nummernschild am Motorrad anzubringen ist und welche Regelungen diesbezüglich gelten, lesen Sie hier.

Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein?

Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt. Welche Maße für die Breite genau möglich und welche Buchstaben-Zahlen-Kombination beim Motorrad erlaubt sind, erfahren Sie hier.

Was kostet ein neues Motorradkennzeichen?

Bundeseinheitliche Regelungen zu den Gebühren gibt es nicht. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Mit welchen weiteren Kosten Sie beim Motorradkennzeichen rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

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Bußgelder bei Kennzeichenverstößen

Nutzen Sie ein nicht zulässiges Motorradkennzeichen oder befestigen Sie diese entgegen den Vorschriften, müssen Sie mit den nachfolgenden Sanktionen rechnen.

VerstoßSanktionen
fehlendes amtliches Kennzeichen10 EUR
Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand10 EUR
defekte Kennzeichenbeleuchtung10 EUR
Fahren ohne Kennzeichen60 EUR
Kennzeichen beim Fahren verdeckt65 EUR

Welche gesetzlichen Vorgaben sind beim Motorradkennzeichen zu beachten?

Motorrad: Fürs Kennzeichen gelten bestimmte Vorschriften.
Motorrad: Fürs Kennzeichen gelten bestimmte Vorschriften.

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Kennzeichen unterliegen in Deutschland entsprechenden Vorschriften.

Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen. Bezüglich der Anbringung ist demnach Folgendes bestimmt:

(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. […] Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist. Die Vorgaben für diese Beleuchtung ist in den in § 10 FZV benannten entsprechenden EU- und ECE-Richtlinien dann näher definiert.

Motorradkennzeichen: Welche Maße sind erlaubt?

Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Wie klein dürfen Sie sein? In welchem Winkel oder Höhe sind sie anzubringen? Welche Bestimmungen gibt es beim Motorrad für eine Kennzeichenhalterung? All diese Fragen sind wichtig, wenn Sie nicht die Gefahr laufen wollen, aufgrund eines fehlerhaften oder falschen Kennzeichens ein Verwarn- oder Bußgeld zu kassieren.

Motorradkennzeichen: Wie viele Zeichen gehen, hängt von der Breite ab.
Motorradkennzeichen: Wie viele Zeichen gehen, hängt von der Breite ab.

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Bei Leichtkrafträdern (über 50 cm³ bis 125 cm³) liegen die Maße bei 255 mm Breite und 130 mm Höhe.

Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden. Beim Umtausch bleibt die Zahlen-Buchstabenkombination in der Regel erhalten und wird gegen eine Gebühr lediglich in eine kleine Version verändert.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein. Ältere, größere Motorradkennzeichen sind jedoch nicht verboten und können weiter verwendet werden, sofern die Zulassung weiterhin gültig ist.

Mögliche Kombination von Buchstaben und Ziffern beim Motorradkennzeichen sind also folgende:

  • 1 Buchstabe und 3 Ziffern
  • 1 Buchstabe und 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben und 2 Ziffern
  • 2 Buchstaben und 3 Ziffern

Motorradkennzeichen richtig anbringen: Was gilt für die Montage?

Am Motorrad ist ein Kennzeichen vorne nicht vorgeschrieben.
Am Motorrad ist ein Kennzeichen vorne nicht vorgeschrieben.

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle.

Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. dessen Kennzeichen den Winkel zum Anbringen oder den Abstand zur Fahrbahn beinhalten.

Folgende Punkte sind demnach wichtig, wenn Sie ein Motorradkennzeichen richtig befestigen wollen:

  • Montage nur hinten
  • Montage in der Mitte
  • Mindestens 20 cm über der Fahrbahn (Unterkannte Kennzeichen)
  • Höchstens 1,50 m über der Fahrbahn (Oberkannte Kennzeichen)
  • Passender Winkel (senkrecht oder gemäß Anhang 1 zur Richtlinie unter Punkt 6.1 um 30 Grad Richtung Vorderseite geneigt oder um 5 Grad in die andere Richtung)

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Daher ist es ratsam, vor der Fahrt mit dem Motorrad das Kennzeichen zu prüfen.

Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf. Dadurch wird ebenfalls die Lesbarkeit beeinträchtigt, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zu Sanktionen führen kann.

Motorrad: Kennzeichen als Wunschkennzeichen reservieren

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Die Reservierung allerdings kostet überall gleich.
Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Die Reservierung allerdings kostet überall gleich.

Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen. Die Reservierung ist in der Regel ebenfalls online bei der Zulassungsstelle möglich und ist meist für einen Monat gültig.

Kaufen können Sie das Nummernschild dann entweder in einem entsprechenden Geschäft oder im Onlineshop. Letztere Variante ist in der Regel kostengünstiger. Sie geben die Buchstaben-Ziffern-Kombination, die Ihnen die Zulassungsstelle zugewiesen hat bzw. die Sie reserviert haben, meist über ein Portal ein und lassen sich das fertige Schild nach Hause schicken. Mit diesem können Sie dann zur Zulassungsstelle gehen und Ihr Motorrad anmelden.

Was kostet es, für ein Motorrad ein Kennzeichen zu beantragen?

Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro. Die Reservierung vom Wunschkennzeichen ist allerdings einheitlich mit einer Gebühr von 2,60 Euro und einem Zuschlag von 10,20 Euro belegt – insgesamt also 12,80 Euro.

Die Kosten für das Motorradkennzeichen an sich sind vom jeweiligen Anbieter abhängig. In der Regel liegen diese zwischen 10 Euro und 30 Euro.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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