Auch ein Bus unterliegt der StVO
Im Straßenverkehr gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Teilnehmer. Egal mit welchen Gefährt: Alle müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dies dient zum einen der Sicherheit und der Unfallvermeidung und zum anderen dazu, einen stetigen Verkehrsfluss sicherzustellen. Da Verstöße geahndet werden, ist es nicht verwunderlich, dass es auch einen Bußgeldkatalog für den Bus gibt. Diese nehmen schließlich auch am Verkehr teil – und Unfälle mit Bussen bergen ein besonders hohes Verletzungsrisiko.
Was gemäß der StVO beim Bus für Regeln zu beachten sind, ist für viele manchmal nicht ganz eindeutig, da sie zwar mit dem Bus fahren, aber selbst eher selten hinterm Steuer sitzen. Der nachfolgende Artikel geht näher darauf ein, welche Regelungen speziell für den Bus gelten. Wann der Bußgeldkatalog zwischen Bus und Pkw unterscheidet, wird ebenfalls betrachtet wie die zulässige Geschwindigkeit oder Promillegrenze für Busfahrer.
Bußgeldkatalog Bus:
Verstoß | Sanktion Fahrer | Sanktion Halter | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|
im Linienverkehr Alkohol während des Dienstes konsumiert | bis zu 10.000 EUR | ||
im Reisebusverkehr 0,5-Promillegrenze missachtet | ab 500 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | ||
Handy am Steuer | ab 100 EUR, 1 Punkt | ||
keinen vorgeschriebenen Feuerlöscher mitgeführt | 15 EUR | 15 EUR |
Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Bus:
Verstoß (außerorts) | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 15 € | eher nicht | ||
11-15 km/h | 25 € | eher nicht | ||
16-20 km/h | 70 € | 1 | ||
21-25 km/h | 80 € | 1 | ||
26-30 km/h | 95 € | 1 | 1 Monat*1 M* | |
31-40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
41-50 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
51-60 km/h | 440 € | 2 | 2 Monat2 M | |
mehr als 60 km/h | 600 € | 2 | 3 Monat3 M | |
... mit Fahrgästen | ||||
bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
11-15 km/h | 35 € | |||
16-20 km/h | 120 € | 1 | ||
21-25 km/h | 160 € | 1 | ||
26-30 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
31-40 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | |
41-50 km/h | 400 € | 2 | 2 Monat2 M | |
51-60 km/h | 560 € | 2 | 3 Monat3 M | |
mehr als 60 km/h | 680 € | 2 | 3 Monat3 M | |
* Neues Fahrverbot gilt seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 (aufgrund eines Formfehlers in der Novelle unwirksam) |
Bußgelder für die Überladung eines Busses:
Verstoß | Sanktion Fahrer | Sanktion Halter |
---|---|---|
mehr Fahrgäste als erlaubt befördert | 60 EUR, 1 Punkt | |
mehr Gepäck als erlaubt befördert | 60 EUR, 1 Punkt | |
Überladung von mehr als 5 % | 120 EUR, 1 Punkt | 210 EUR, 1 Punkt |
Überladung von mehr als 10 % | 165 EUR, 1 Punkt | 352,50 EUR, 1 Punkt |
Überladung von mehr als 20 % | 285 EUR, 1 Punkt | 570 EUR, 1 Punkt |
Überladung von mehr als 30 % | 570 EUR, 1 Punkt | 637,50 EUR, 1 Punkt |
Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten:
Verstoß | Sanktion Fahrer | Sanktion Unternehmer |
---|---|---|
Tägliche Ruhezeit unterschritten | ||
… bis zu einer Stunde | 30 EUR | |
… bis zu 3 Stunden, pro angefangener Stunde | 30 EUR | 90 EUR |
... länger als 3 Stunden, je angefangener Stunde | 60 EUR | 180 EUR |
Zulässige Tageslenkzeit überschritten | ||
... bis zu 1 Stunde | 30 EUR | |
... mehr als 2 Stunden, je weitere halbe Stunde | 60 EUR | 180 EUR |
Welches Fahrzeug gilt als Bus?
In Deutschland ist die Bezeichnung „Bus“ eher eine umgangssprachliche und leitet sich aus dem lateinischen Wort „Omnibus“ ab. „Omni“ steht in diesem Fall für „alle“. In der StVO wird der Bus in der Regel als Omnibus oder Schulbus bezeichnet.
Wann kommt der Bußgeldkatalog für den Bus zum Tragen?
Grundsätzlich gelten für Busse die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch. Aufgrund ihrer speziellen Aufgabe und dem damit verbundenen Sicherheitsaspekt sind einige Punkte im Bußgeldkatalog auf den Bus zugeschnitten.
So ist beispielsweise im Bus das Handy hinterm Steuer genauso verboten wie es für alle anderen auch ist, und das Bußgeld ist für alle gleich hoch. Bei Geschwindigkeitsverstößen und der Promillegrenze sieht das jedoch schon anders aus.
Für Busfahrer gilt eine strikte Null-Promillegrenze, wenn sie Passagiere im Linienverkehr befördern. Sind sie mit einem Reisebus unterwegs, ist jedoch die allgemeine 0,5-Promillegrenze zu beachten.
Auch für den Bus ist eine Geschwindigkeit vorgeschrieben, die eingehalten werden muss, um kein Bußgeld zu riskieren. In diesem Sinn sind Busse, da sie in der Regel zu den schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zählen, LKW gleichgestellt. So gilt auf der Autobahn für einen Bus/Reisebus eine Geschwindigkeit von maximal 100 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind höchstens 80 km/h und innerorts 50 km/h zulässig, wenn die Geschwindigkeiten nicht durch Verkehrsschilder geregelt sind. Busse, die nicht für alle Passagiere Sitzplätze haben, dürfen zudem außerorts nur mit maximal 60 km/h unterwegs sein.
Weitere wichtige Regelungen für Busfahrer
Der Busgeldkatalog für den Bus kommt beim Parken ebenfalls zur Anwendung, und zwar dann, wenn Busse regelmäßig in Wohngebieten abgestellt werden. In Ausnahmefällen ist das möglich, ansonsten muss ein ausgewiesener Busparkplatz aufgesucht werden.
Sanktionen drohen ebenfalls, wenn der Bus überladen ist, also entweder zu viele Passagiere an Bord hat oder deren Gepäck zu schwer ist. Im Linienverkehr lässt sich ein übervoller Bus allerdings manchmal nicht vermeiden. Wichtig in Bezug auf die Überladung sind hier die §§ 31 und 34 StVO.
Bußgelder gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus drohen zudem, wenn kein Verbandskasten oder kein Feuerlöscher vorhanden ist.
Wichtige Regelungen zum Bus für andere Verkehrsteilnehmer
Auch andere Verkehrsteilnehmer müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie Regelungen in Bezug auf Busse nicht einhalten. So sieht der Bußgeldkatalog für die Busspur beispielsweise ein Bußgeld vor, wenn diese wiederrechtlich befahren wird.