Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Busspur
Immer mehr Autos, Lkw und andere Fahrzeuge sind in Deutschland unterwegs – vor allem in den Großstädten sind die Straßen oft verstopft. Abhilfe soll unter anderem der öffentliche Nahverkehr schaffen. Wo keine U- oder S-Bahnen fahren, ist der Bus als Personenbeförderungsmittel ganz besonders wichtig.
Während die Schienenfahrzeuge meist freie Bahn haben, müssen sich Busse jedoch die Straße mit vielen anderen Fahrzeugen teilen – Verspätungen sind häufig die Folge. Um diese möglichst zu vermeiden, gibt es in vielen deutschen Städten mit hohem Verkehrsaufkommen sogenannte Busspuren.
Doch wie erkennen Sie eine Busspur und welche Verkehrsregeln gelten hier? Wer darf eine Busspur benutzen? Welche Strafe droht, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird? Der folgende Ratgeber beantwortet diese und weitere Fragen, damit Sie sich im Stadtverkehr zurecht finden.
FAQ: Busspur
Welche Bußgelder drohen, wenn ich die Regeln für Busspuren missachte?
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie beispielsweise unerlaubt eine Busspur befahren.
Wer darf die Busspur befahren?
Grundsätzlich ist die Busspur für Fahrzeuge des öffentlichen Linienverkehrs reserviert. Ob diese von Taxifahrern befahren werden darf, lesen Sie hier.
Werde ich abgeschleppt, wenn ich auf einer Busspur parke?
Es ist durchaus möglich, dass Sie für verbotswidriges Parken auf der Busspur abgeschleppt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.
Einen Sonderfahrstreifen für Busse erkennen Sie am Verkehrszeichen mit der Nummer 245: Dieses runde Schild zeigt die Seitenansicht eines Busses in weiß auf blauem Grund. Nur folgenden Fahrzeugen ist es erlaubt, die Busspur, welche außerdem mit Fahrbahnmarkierungen auf der Straße gekennzeichnet sein kann, zu befahren:
Omnibusse des Linienverkehrs
Fahrzeuge des Schüler und Behindertenverkehrs, solange diese mit dem Schulbus-Schild gekennzeichnet sind
Für alle anderen Fahrzeuge gilt im Normalfall ein Fahrverbot auf der Busspur. Dies soll Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen zügigen sowie geordneten Betriebsablauf ermöglichen. Des Weiteren soll durch diese Maßnahme die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aufrechterhalten und der öffentliche Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr gefördert werden.
Vielerorts kann das Fahrverbot auf der Busspur jedoch zeitweise aufgehoben werden. Dies wird dann durch Zusatzschilder angezeigt. Meist wird das Befahren des Bussonderfahrstreifens in Zeiträumen erlaubt, in denen mit wenig Verkehr zu rechnen ist, also beispielsweise nachts.
Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Herkömmliche Reisebusse dürfen die Busspur laut StVO – im Gegensatz zum Linienverkehr – nicht benutzen. Für diese gilt auf dem Bussonderfahrstreifen – wie für Pkw oder Lkw – also auch ein Fahrverbot.
Sonderregelungen für Taxen und Fahrräder
Das Verbot, die Busspur zu befahren, kann für einige Fahrzeugarten jedoch aufgehoben werden.
Hiervon können Taxen, Fahrräder, Krankenfahrzeuge sowie Busse im Gelegenheitsverkehr profitieren.
Zeigt ein Zusatzzeichen (zum Beispiel mit der Aufschrift „Taxi frei“) an, dass eines oder mehrere dieser Fahrzeugtypen den Sonderfahrstreifen benutzen dürfen, so können auch diese die Busspur befahren.
Hierbei ist jedoch Folgendes zu beachten: Busspuren sind meist mit speziellen Lichtzeichen ausgestattet, die dem Verkehr auf diesem Fahrstreifen Vorrang gewähren. Benutzen Sie beispielsweise als Taxifahrer die spezielle Spur, gelten für sie diese Lichtzeichen und nicht die normalen Ampeln.
Der Radverkehr darf auf der Busspur nur dann zugelassen werden, wenn der Fahrstreifen über keine besonderen Lichtzeichen verfügt bzw. für den Radverkehr eigene Ampeln eingerichtet werden. Radfahrer müssen sich im letzten Fall also an die eigens für sie eingerichteten Ampeln halten.
Taxen, die auf der Busspur fahren dürfen, müssen darauf achten, dass sie den Linienverkehr nicht stören. Aus diesem Grund ist das Halten auf dem Sonderfahrstreifen verboten. Jedoch darf ein Taxi an einer freien Bushaltestelle kurz stehenbleiben, um es den Fahrgästen zu erlauben, ein- bzw. auszusteigen.
Das ist für Fahrzeugführer bezüglich der Busspur zu beachten
Als Fahrer eines Autos oder eines anderen Kfz dürfen Sie die Busspur also in der Regel nicht befahren. In diesem Zusammenhang ist jedoch noch mehr zu beachten. Was viele Autofahrer nicht wissen: Der Bussonderfahrstreifen hat auch Einfluss auf die Vorfahrtsregelungen.
Ein Bus, der sich auf der speziellen Spur befindet, hat nämlich Durchfahrtvorrang vor dem sowohl von links als auch von rechts kommenden, abbiegenden Individualverkehr. Sind Sie also auf einer Straße unterwegs, die mit Busspuren versehen ist, müssen Sie beim Abbiegen zunächst Linienbusse oder Taxen vorlassen.
Der erste Bussonderfahrstreifen wurde im Jahr 1968 in Wiesbaden eingerichtet. Zwei Jahre später gab es auch in Berlin die ersten für Busse reservierten Fahrspuren. Für viele Länder – beispielsweise Japan – diente Deutschland in diesem Zusammenhang als Vorbild.
Auf der Busspur fahren – Welche Strafe droht?
Auf manch einen Autofahrer, der es ganz besonders eilig hat, übt die freie Busspur eine ganz besondere Wirkung aus, verspricht sie doch die Möglichkeit, zügig am dichten Verkehr vorbeizuziehen. Doch für das verbotswidrige Befahren des Sonderfahrstreifens drohen laut dem Bußgeldkatalog Sanktionen.
Fahren Sie auf einer Busspur, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Behindern Sie außerdem den Linienverkehr, wird die Geldbuße auf 35 Euro erhöht.
Doch nicht nur das Fahren auf der speziellen Spur hat Folgen. Auch wenn Sie die besonderen Vorfahrtsregelnmissachten, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Biegen Sie ab, ohne einen Benutzer der Busspur durchfahren zu lassen, erwartet Sie ein Bußgeld von 40 Euro.
Kommt eine Gefährdung hinzu, steigt dieses auf 140 Euro. Außerdem müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Lösen Sie in einer solchen Situation sogar einen Unfall aus, fällt eine Geldbuße von 170 Euro an und auch hier wird ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot angesetzt.
Parken auf der Busspur – Ist das erlaubt?
Die freie Busspur ist nicht nur für Personen, die es eilig haben, interessant. Auch für Parkplatzsuchende kann sie einen besonderen Reiz darstellen. Viele vergessen dabei jedoch, dass ein dort abgestelltes Auto zu Störungen im Linienverkehr führen und sogar Staus auslösen kann.
Das Halten und Parken ist auf einer Busspur natürlich verboten, da dies ja voraussetzt, dass Sie den Fahrstreifen befahren müssen – und dies ist eben nicht erlaubt. Parken Sie unrechtmäßig auf einem Bussonderfahrstreifen, müssen Sie damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Die Kosten, die für diese Maßnahme anfallen, müssen Sie selbst tragen.
Auch wenn der Abschleppdienst schon bestellt wurde, Sie jedoch vor seiner Ankunft wieder am Auto ankommen, kommen Kosten auf Sie zu. In einem solchen Fall müssen Sie mindestens den Betrag, der für die Leerfahrt berechnet wird, übernehmen.
Parken auf dem Radweg
Nicht nur das Parken auf der Busspur ist verboten. Auch auf einem Radweg dürfen Sie weder halten noch parken – egal, ob dieser mit dem Verkehrszeichen 237 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet oder unbeschildert ist.
Halten Sie auf dem Radweg, fallen 50 Euro Bußgeld an, während dieses für das Parken 55 Euro beträgt. Stellen Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde ab, droht eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt. Kommt zum Halte- oder Parkverstoß noch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dazu, kostet das Bußgeld 70 Euro (80 Euro, wenn zusätzlich länger als 1 Stunde).
Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.
Bussonderstreifen nachts benutzt -> 55€
Fahr seit 3 Jahren nachts gegen 0h an einem Busbahnhof vorbei, an dem um diese Zeit noch nie ein Bus stand. Bei einer gestrigen Polizeistreife mit ganz jungen Polizisten, zahl ich jetzt 55€.
Kopfschütteln weil in Schrobenhausen nachts so etwas von tote Hose ist, wie sonst nirgends.
Frage: Kann es sein, dass man die Schilder zur Einfahrt der Busse für den Normalbetrieb erdacht hatte, für nachts logisch aber nicht ? Klar tagsüber würde mir so was überhaupt nicht einfallen zu machen. Aber die gleiche Strafe für beides? Kann das sein?
Guten tag wie sieht es denn aus wenn ich NUR durch das überqueren einer busspur zu eine öffentlichen parkplatz komme?
Darf ich die busspur überqueren? Bzw. Kurz durchfahren? Ca.2m
Bin gespannt was ihr sagt
Bei uns in Salzburg ist immer Stau . Es sind zwei Spuren links eine normale und rechts für Busse wenn einer über die Busspur fahren will block ich denn einfach.
Wird denn heutzutage überhaupt noch irgendwas bestraft? Gefühlt macht derzeit hier in der Gegend eh jeder was er will, inkl. ignorieren von roten Ampeln, Busspuren, Überholverboten usw..
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein PKW die Busspur nutzt und die nicht selten damit verbundene Ampelanlage überfährt. Also der PKW nutz unrechtmäßig die Busspur und fährt an der Ampel dann über die Kreuzung, wenn der Bus grün hat. In der Regel hat dann der andere Verkehr rot.
Wird das dann für den PKW-Fahrer als Rotlichtverstoß gewertet und bestraft? Weiß das jemand?
Bussonderstreifen nachts benutzt -> 55€
Fahr seit 3 Jahren nachts gegen 0h an einem Busbahnhof vorbei, an dem um diese Zeit noch nie ein Bus stand. Bei einer gestrigen Polizeistreife mit ganz jungen Polizisten, zahl ich jetzt 55€.
Kopfschütteln weil in Schrobenhausen nachts so etwas von tote Hose ist, wie sonst nirgends.
Frage: Kann es sein, dass man die Schilder zur Einfahrt der Busse für den Normalbetrieb erdacht hatte, für nachts logisch aber nicht ? Klar tagsüber würde mir so was überhaupt nicht einfallen zu machen. Aber die gleiche Strafe für beides? Kann das sein?
Guten tag wie sieht es denn aus wenn ich NUR durch das überqueren einer busspur zu eine öffentlichen parkplatz komme?
Darf ich die busspur überqueren? Bzw. Kurz durchfahren? Ca.2m
Bin gespannt was ihr sagt
Bei uns in Salzburg ist immer Stau . Es sind zwei Spuren links eine normale und rechts für Busse wenn einer über die Busspur fahren will block ich denn einfach.
Wird denn heutzutage überhaupt noch irgendwas bestraft? Gefühlt macht derzeit hier in der Gegend eh jeder was er will, inkl. ignorieren von roten Ampeln, Busspuren, Überholverboten usw..
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein PKW die Busspur nutzt und die nicht selten damit verbundene Ampelanlage überfährt. Also der PKW nutz unrechtmäßig die Busspur und fährt an der Ampel dann über die Kreuzung, wenn der Bus grün hat. In der Regel hat dann der andere Verkehr rot.
Wird das dann für den PKW-Fahrer als Rotlichtverstoß gewertet und bestraft? Weiß das jemand?
Hallo Everett,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org