Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFVerbot
Sie biegen ab und haben sich nicht ord­nungs­gemäß eingeordnet10 €
... Sie gefähr­den dabei ande­re Stra­ßenverkehr­steilneh­mer30 €
... dabei liegt Sach­beschädi­gung vor35 €
Sie bie­gen ab und hab­en ein ent­gegenkom­mendes Fahr­zeug nicht durch­gelassen40 €
... Sie gefähr­den dabei ande­re Stra­ßenverkehr­steilneh­mer140 €11 Monat1 M
... dabei liegt Sach­beschädi­gung vor170 €11 Monat1 M
Sie gefähr­den andere Stra­ßenverkehr­steilneh­mer beim Wen­den, Abbiegen auf eine Grund­stücks­einfahrt oder beim Zurück­setzen80 €1
Sie fahren in eine Kreu­zung oder Ein­mündung, ob­wohl der Verkehr stockt, dabei liegt eine Behin­derung vor20 €
Sie biegen inner­orts mit einem Kfz über 3,5 t zGG rechts ab, ohne Schritt­geschwin­digkeit einzu­halten, obwohl mit Fahrrad- oder Fuß­gänger­verkehr zu rechnen ist70 €1
... mit Gefähr­dung85 €1
... mit Unfall105 €1
Sie sind beim Links­abbie­gen nicht vor­einander abge­bogen, da­bei liegt Gefähr­dung vor70 €1
Sie bie­gen ab und ach­ten dabei nicht auf Fuß­gänger, dabei liegt Gefähr­dung vor140 €11 Monat1 M
Sie bie­gen ab und ach­ten dabei nicht auf Fuß­gänger, dabei liegt Sach­beschädi­gung vor170 €11 Monat1 M

FAQ: Wenden, Abbiegen, Rückwärtsfahren

Was ist beim Abbiegen zu beachten?

Wer abbiegen möchte, muss dies laut § 9 Abs. 1 StVO rechtzeitig und deutlich ankündigen. Der Fahrer muss außerdem auf den nachkommenden Verkehr achten und entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Ausführliche Informationen zum Abbiegen fassen wir ab diesem Abschnitt zusammen.

Was muss man beim Rückwärtsfahren beachten?

Sowohl beim Rückwärtsfahren also auch beim Wenden und Abbiegen müssen Sie sich so verhalten, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Das ist gerade bei einer unübersichtlichen Verkehrslage schwierig. In solchen Situationen sollten Sie sich von einem Mitfahrer beim Rückwärtsfahren einweisen lassen.

Darf ich überall wenden?

Nein. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Rückwärtsfahren und Wenden verboten. Außerdem sollten Sie vor Kurven und Kuppen nicht wenden, weil andere Verkehrsteilnehmer Ihr Wendemanöver dort nicht rechtzeitig sehen und darauf reagieren können.

Video: Das Wichtigste zum Abbiegen

Video: Abbiegen
Was beim Abbiegen wichtig ist, erfahren Sie auch in unserem Video.

Bußgeldkatalog für das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Hier dürfen Sie nur rechts abbiegen, besagt das Schild.
Hier dürfen Sie nur rechts abbiegen, besagt das Schild.

Sie gehören zum Einmaleins des Autofahrens: Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren! Jeder Autofahrer muss wissen, wie diese Fahrmanöver ordnungsgemäß zu absolvieren sind, wobei gerade bei diesen Disziplinen eine verstärkte Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wichtig ist und vom Gesetzgeber und dem Verkehrsrecht auch gefordert wird.

Andernfalls winken gemäß der entsprechenden Bußgeldtabelle hohe Strafen und Bußgelder. Denn es sind vor allem die schwächeren, weniger geschützten Fußgänger und Radfahrer, die Autofahrer beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren anfahren und sie dadurch in Mitleidenschaft ziehen können. In unserem Ratgeber werden wir Ihnen zeigen, wie man richtig abbiegt, wendet und rückwärts fährt, welche Besonderheiten es gibt und natürlich auch die drohenden Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog aufführen.

Abbiegen im Straßenverkehr

Das Abbiegen beschreibt eine Fahrtrichtungsänderung nach links oder rechts an Einmündungen und Kreuzungen. Wer abbiegt, verlässt die bisher befahrene Straße und fährt in eine andere Straße oder ein Grundstück hinein. Hierbei müssen die Verkehrsteilnehmer entsprechende Abbiege- und Vorfahrtsregelungen beachten, die die jeweiligen Gesetze und Straßenverkehrsordnungen des Landes näher beschreiben und definieren.

Das richtige und ordnungsgemäße Abbiegen ist allein schon deswegen von hoher Bedeutung, da ein unvorsichtiges oder falsches Verhalten während oder kurz vor dem Ab- bzw. Einbiegen sehr oft zu schweren Unfällen führt. In diesem Zusammenhang müssen Fahrzeugführer besonders auf schwache Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger oder Radfahrer achten, damit sie sie nicht anfahren und verletzen.

In diesem Kapitel werden wir Ihnen alle wichtigen Hinweise, Informationen und auch Tipps und Tricks rund um das Thema Abbiegen geben. Wie wird das Abbiegen in der StVO geregelt? Wie biegt man richtig nach links oder rechts ab? Welche typischen Unfälle ereignen sich im Zuge eines falschen Abbiegens? Und welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog für einen Verstoß gegen die Abbiege-Regeln vor? Die Antworten gibt es im Folgenden.

Abbiegen: Was sagt die StVO?

Oft herrscht Verwirrung über die Gesetze beim Abbiegen, Wenden und Rückfährtsfahren.
Oft herrscht Verwirrung über die Gesetze beim Abbiegen, Wenden und Rückfährtsfahren.

Das Verhalten beim Abbiegen (Linksabbiegen, Rechtsabbiegen) ist in Deutschland in § 9 Abs. 1 bis 5 der StVO ausführlich beschrieben und geregelt.

  • Wer abbiegen will, muss dies frühzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind am Kfz die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
  • Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
  • Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
  • Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
  • Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich mit Hilfe anderer lotsen lassen.

Rechtsabbiegen: Worauf ist zu achten?

Nach rechts abbiegen,: Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Nach rechts abbiegen,: Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Rechtsabbiegen ist ein Unterfall des allgemeinen Abbiegens und unterliegt daher auch den allgemeinen Abbiege-Regeln, die in der StVO geregelt werden.

Im Vergleich zum Linksabbiegen gilt das Abbiegen nach rechts gemeinhin als leichter, nichtsdestotrotz lauern auch hier Gefahren und Besonderheiten wie querende Fußgänger oder Radfahrer sowie die Regelung am grünen Pfeil. Doch worauf ist beim richtigen Rechtsabbiegen zu achten?

  • Wer abbiegen will, muss sein Vorhaben rechtzeitig und deutlich ankündigen und hierfür den Blinker benutzen. Dabei ist vor dem Einordnen sowie vor dem unmittelbaren Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
  • Beim Rechtsabbiegen hat man sich möglichst weit rechts einzuordnen. Dabei sind Fahrzeugführer von längeren Fahrzeugen (beispielsweise Lastwagen), die zum Abbiegen nach rechts zunächst nach links ausbiegen müssen, zu einer besonderen Vorsicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verpflichtet, eventuell unter Mithilfe eines Beifahrers.
  • Genau wie beim Linksabbiegen gibt es auch beim Rechtsabbiegen Besonderheiten zu beachten. So müssen Fahrzeugführer damit rechnen, dass Radfahrer, Mofa-Fahrer etc. rechts an den wartenden Rechtsabbiegern vorbei- und weiter geradeaus fahren und somit ihr als gleichgerichteten Längsverkehr zustehendes Vorfahrtsrecht in Anspruch nehmen.
  • Zudem ist beim Rechtsabbiegen darauf zu achten, dass man entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lässt.
  • Darüber hinaus gibt es beim Abbiegen mitunter noch die Besonderheit des grünen Pfeils auf schwarzem Grund an einer Ampel zu beachten. Dieser erlaubt ein Rechtsabbiegen trotz roter Ampel, wobei bestimmte Verhaltensmaßregeln einzuhalten sind. Beim Rechtsabbiegen an einem Grünpfeil muss vor dem Abbiegen an der Haltelinie gehalten werden, so dass weder Kraftfahrzeuge noch querende Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gefährdet werden. Diese Regelung muss jeder Fahrzeugführer befolgen, der den grünen Pfeil zum Abbiegen nutzen will. Zugleich besteht beim Grünpfeil aber keine Pflicht zum Abbiegen, vielmehr ist es nur erlaubt. Somit darf man seinen Vordermann auch nicht durch hupen oder betätigen der Lichthupe zum Rechtsabbiegen nötigen.
  • Wenn Sie innerorts mit einem Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen unterwegs sind und rechts abbiegen, müssen Sie Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn beim Abbiegen mit Fahrradfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist. Diese Regel gilt erst seit Inkrafttreten der StVO-Reform am 28. April 2020.

Linksabbiegen: Worauf ist zu achten?

Mit dem Auto richtig abbiegen, ist nicht ganz unproblematisch.
Mit dem Auto richtig abbiegen, ist nicht ganz unproblematisch.

Beim Linksabbiegen muss man im Vergleich zum Rechtsabbiegen oder geradeaus Fahren immer mehr Regeln beachten. Linksabbiegen ist allgemein immer etwas gefährlicher als Rechtsabbiegen.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden, wobei man sich stets an die Vorschriften der StVO zu halten hat. Dabei darf das Vorrecht des fließenden Verkehrs nicht geschmälert werden.

  • Jedes Abbiegen, sei es nach links oder rechts, muss rechtzeitig angekündigt werden und entsprechend ist rechtzeitig der Blinker zu setzen, damit man anderen Verkehrsteilnehmern sein Vorhaben signalisiert. Wird das Blinken vergessen oder der Blinker falsch gesetzt, trägt man im Falle eines Unfalls eine Mitschuld und muss mithaften. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen umgekehrt zwar stets auf den Blinker vertrauen, doch zugleich ist auch auf andere typische Anzeichen zu achten, die als Anzeichen für ein Abbiegemanöver gewertet werden können, wie beispielsweise die Reduzierung der Geschwindigkeit. Ansonsten ist bis dahin davon auszugehen, dass der Blinker irrtümlich gesetzt wurde oder dass das Fahrzeug trotz aktivem Blinklicht weiter geradeaus fährt.
  • Vor dem Abbiegen muss der Fahrzeugführer einer doppelten Rückschaupflicht (im Rückspiegel) nachkommen. So muss man sich vergewissern, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer sowohl beim Einordnen als auch beim Abbiegen selbst nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist auch der tote Winkel zu berücksichtigen. Ist eine Behinderung bzw. Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen, kann auf die Rückschau beim Abbiegen (zweite Rückschau) verzichtet werden. Das entscheidet sich nach der jeweiligen Verkehrssituation, ohne dass hierbei zwischen Verkehr innerorts oder außerorts unterschieden wird. Wurde für den Nachfolgeverkehr eine unklare Verkehrslage geschaffen, muss auch unmittelbar vor dem Linksabbiegen zurückgeschaut werden, nicht nötig ist die zweite Rückschaupflicht dagegen, wenn man sich auf einer Linksabbiegerspur an einer Ampel eingeordnet hat.
  • Wer mit seinem Auto an einer Kreuzung links abbiegen möchte, muss zudem berücksichtigen, dass die Fahrzeuge auf der quer verlaufenden Straße mitunter auf einer Vorfahrtsstraße fahren. Um gefahrlos links abbiegen zu können, ist zwingend so lange zu warten, bis die Lücke zum Abbiegen groß genug ist.
  • Wer mit seinem Fahrzeug eine Vorfahrtsstraße befährt und an einer Kreuzung links in eine Nebenstraße abbiegen möchte, muss die entgegenkommenden Fahrzeuge vorbeilassen. Zudem ist auf kreuzende Passanten oder Radfahrer zu achten.
  • Wer mit seinem Fahrzeug an eine Kreuzung mit mehreren Fahrspuren gelangt, sollte sich unbedingt rechtzeitig auf der Linksabbiegerspur einordnen. Hierbei muss man selbstverständlich wieder Vorsicht walten lassen, entsprechend ist der Blinker zu betätigen und zudem muss man sich einen Überblick über den nachfolgenden Verkehr verschaffen. Ein Fahrspurwechsel darf nur dann erfolgen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Es passiert sehr oft, dass sich Autofahrer falsch in die Geradeausspur eingeordnet haben und dann versuchen, mit aller Macht auf die Linksabbiegerspur zu gelangen. Dabei muss aber besonders auf die sich auf der Linksabbiegerspur befindlichen Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden.
  • Gibt es an der Kreuzung für jede Fahrtrichtung eine Ampel, kann man abbiegen, sobald die Ampel mit dem Pfeil nach links Grün anzeigt.
  • Gibt es an der Kreuzung für alle Fahrtrichtungen nur eine Ampel, müssen beim Linksabbiegen unbedingt die Vorfahrtsregel beachtet und befolgt werden. So darf man bei der Grünphase der Ampel nicht einfach nach links abbiegen. Stattdessen soll man langsam und umsichtig in den Kreuzungsbereich hineinfahren und entgegenkommende Fahrzeuge auf der anderen Fahrspur passieren lassen. Erst wenn kein Gegenverkehr mehr kommt bzw. die Lücke ausreichend groß ist, kann man links abbiegen.
  • Wer dem Gegenverkehr beim Linksabbiegen nicht Vorfahrt gewährt, begeht einen groben Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Dabei müssen Linksabbieger bei den entgegenkommenden Fahrzeugen auch immer mit Nachzüglern rechnen und diesen Vorfahrt gewähren. Gerade an einer Ampel fahren viele Fahrzeuge noch bei Gelb oder gar in der frühen Rotphase über die Kreuzung.
  • Wer mit seinem Fahrzeug links in eine Einfahrt abbiegen will, muss vorerst seiner Rückschaupflicht nachkommen und den nachfolgenden Verkehr über den Rückspiegel beobachten. Als nächstes wird der Blinker gesetzt und die Geschwindigkeit reduziert.
  • Bevor links in die Einfahrt abgebogen wird, hat man dem vorfahrtberechtigten Gegenverkehr gegenüber seine Wartepflicht zu erfüllen. Es ist so lange zu warten, bis die andere Fahrbahn frei ist. Dann kann man links in die Einfahrt abbiegen.

Linksabbiegen an Kreuzung: Voreinander oder hintereinander?

An einer Kreuzung abbiegen, ist stets eine Herausforderung.
An einer Kreuzung abbiegen, ist stets eine Herausforderung.

Gerade an Kreuzungen, wenn zwei Fahrzeuge auf der Kreuzungsmitte jeweils nach links abbiegen wollen, kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Muss man voreinander oder hintereinander abbiegen?

In der StVO ist es vorgeschrieben, dass zwei sich gegenüberstehende, linksabbiegende Fahrzeuge, voreinander abbiegen müssen. Diese Form des Linksabbiegens wird auch als das tangentiale Linksabbiegen oder auch das amerikanische Linksabbiegen bezeichnet. Vor vielen Jahren musste man zwar noch hintereinander abbiegen (nicht-tangentiales oder auch deutsches Abbiegen genannt), wobei sich beide linksabbiegende Fahrzeuge auf der Kreuzung umfahren haben, doch seit 1992 schreibt die StVO das voreinander Abbiegen an Kreuzungen vor. Das amerikanische Abbiegen hat den Vorteil, dass hierbei keine unnötigen Verkehrsstauungen auf der Kreuzung entstehen.

Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit einem satten Bußgeld rechnen. So sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 140 Euro vor, wenn nicht voreinander links abgebogen und zugleich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Obendrein gibt es noch einen Punkt im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.

Ausnahmeregelung: Wann darf man hintereinander abbiegen?

Es gibt aber im Verkehrsrecht durchaus Situationen, in denen das nicht-tangentiale Linksabbiegen in Ausnahmefällen erlaubt und zugleich auch verpflichtend ist, wenn “die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung” dies erfordert. Folgende Beispiele verdeutlichen, wann man hintereinander Abbiegen muss:

  • Ist die Gestaltung der Kreuzung so, dass die zwei gegenüberliegenden, einmündenden Straßen seitlich sehr stark zueinander versetzt sind…
  • Ist die Gestaltung der Kreuzung so, dass die beiden Richtungsfahrbahnen einer Straße aufgrund einer sehr breiten baulichen Trennung räumlich zu weit voneinander entfernt sind, damit man voreinander links abbiegen kann…
  • Ist die Gestaltung der Kreuzung so, dass zum Linksabbiegen nur eine sehr enge, gassenartige Öffnung in der baulichen Trennung zur Verfügung steht,

…muss hintereinander (nicht-tangential) abgebogen werden.

In den letzten beiden Fällen könnte beim tangentialen Abbiegen ansonsten der Eindruck eines Linksverkehrs erweckt werden. Darüber hinaus kann das nicht-tangentiale Linksabbiegen auch durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen und bauliche Einrichtungen verbindlich vorgeschrieben werden. In Grenzfällen und ohne eindeutige Kennzeichnung gibt es im Verkehrsalltag immer wieder Situationen, in denen sich zwei entgegenkommende Linksabbieger über die korrekte Art des Abbiegens verständigen müssen. Es kann daher nicht schaden, wenn man generell beim Linksabbiegen an einer Kreuzung mit dem entgegenkommenden Fahrzeugführer Blickkontakt aufnimmt, wodurch mehr Sicherheit geschaffen wird.

Neben der Gestaltung der Kreuzung spielt zugleich auch die jeweils vorherrschende und aktuelle Verkehrslage eine große Rolle. Sollte sich beispielsweise im Innenbereich einer Kreuzung, in der prinzipiell voreinander links abgebogen wird, bereits eine längere Fahrzeugkolonne in nicht-tangentialer Anordnung gebildet haben, ist ein entsprechendes Einordnen zum Abbiegen erlaubt.

Andernfalls könnte es zu einer Blockade des Gegenverkehrs führen. Wer fürchtet, wegen des falschen Abbiegens in dieser Situation Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog zu machen, der kann beruhigt sein. In der Regel kann Ihnen das nicht-tangentiale Einordnen in diesem Falle nicht vorgeworfen werden.

ABER: Wann immer ein tangentiales Abbiegen noch möglich und zumutbar ist, ist es auch verpflichtend.

Unfall nach Abbiegen

Zwei Frauen erleiden einen Unfall beim Abbiegen.
Zwei Frauen erleiden einen Unfall beim Abbiegen.

Auch wenn das Abbiegen zum tagtäglichen Fahrmanöver gehört und es zu den Grundlagen eines jeden Autofahrers zu zählen ist, ereignen sich gerade beim Abbiegen – sowohl Linksabbiegen, als auch Rechtsabbiegen – immer wieder (schwere) Unfälle. Meist handelt es sich zwar um Blechschäden, doch leider werden auch immer wieder Passanten oder Radfahrer in den Unfall verwickelt, da sich diese im toten Winkel des Autofahrers befanden oder aus anderen Gründen einfach übersehen wurden.

Im Folgenden finden Sie einige typische und sich oft wiederholende Unfallursachen, wozu das falsche Abbiegen zu zählen ist, sowie die möglichen Haftungsfolgen.

Zu den häufigsten Unfallursachen zählen:

  • Verletzung der Vorfahrt (Fahrer A nimmt Fahrer B die Vorfahrt)
  • Auffahrunfall (Fahrer A fährt Fahrer B auf)
  • Unfall beim Abbiegen (Fahrer A biegt ab und kollidiert mit Fahrer B)
  • Unfall auf Gegenfahrbahn (Fahrer A gerät auf Gegenfahrbahn und kollidiert mit Fahrer B)
  • Parkplatzunfall (Unfallstelle befindet sich auf einem Parkplatz)

Es ist statistisch erwiesen, dass sich Verkehrsunfälle sehr häufig im Zusammenhang mit dem Abbiegen eines Fahrzeugs nach links oder rechts ereignen.

Unfall: Gefahren beim Rechtsabbiegen

Hierbei handelt es sich oft um einen Unfall, bei dem Autofahrer einen Radfahrer oder Fußgänger anfahren, wobei es zahlreiche unfallverursachende Auslöser gibt: ob nun der Autofahrer das Blinken vergessen hat oder seiner Rückschaupflicht nicht nachgekommen ist und sich stattdessen mit Hilfe des Rückspiegels oder Schulterblicks einen umfassenden Überblick über die Verkehrssituationen verschaffen hat. Aber längst sind nicht immer nur die Autofahrer für einen Unfall nach dem Rechtsabbiegen verantwortlich, da vor allem das unangekündigte über die Straße Rennen oder Fahren – auch bei Rot während einer Ampelphase – immer wieder einen Zusammenstoß verursacht.

Für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, bestehen dabei immer ernste Verletzungsrisiken.

Zugleich kommt es auch immer wieder zu Verkehrsunfällen, wenn ein Fahrzeug aus einem Grundstück heraus nach rechts (oder links) in den fließenden Verkehr abbiegen will. Wobei der Einfahrende immer darauf zu achten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Somit werden an den vom Grundstück kommenden Verkehrsteilnehmer immer besonders hohe Anforderungen gestellt.

Unfall: Gefahren beim Linksabbiegen

Kommt es zu einem Unfall nach dem Linksabbiegen, wurde vom Abbiegenden meist ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen. In der Regel muss der Linksabbieger in solch einem Fall allein oder überwiegend haften. Wobei es durchaus Ausnahmesituationen gibt. Etwa wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist und somit für den Abbiegenden als Gefahr gar nicht bewusst wahrgenommen wurde.

Dabei darf aber generell nicht vergessen werden, dass jeder Unfall anders ist und zuerst immer eine Bewertung des jeweiligen Einzelfalls vorgenommen werden muss. Man sollte sich daher nie zu früh ‘freuen’, dass der Unfallgegner die ganze Haftung zu tragen hat oder umgekehrt, sich nicht ärgern, wenn man bei der Festlegung der Haftungsquote ‘scheinbar’ keine Chance hat.

Bußgeldkatalog falsches Abbiegen: Welche Strafen drohen?

Autofahrer können mit einem Bußgeld rechnen. Falsches Abbiegen wird geahndet.
Autofahrer können mit einem Bußgeld rechnen. Falsches Abbiegen wird geahndet.

Im Bußgeldkatalog “Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen” sind alle Tatbestände und deren Konsequenzen (Bußgeld, Punkte) in der Bußgeldtabelle aufgelistet, die bei einem Verstoß gegen die StVO drohen.

Im Falle des falschen Abbiegens müssen Verkehrssünder laut dieser Bußgeldtabelle mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen: 10 Euro Bußgeld
  • Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 30 Euro Bußgeld
  • Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen mit Sachbeschädigung: 35 Euro Bußgeld
  • Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung: 20 Euro Bußgeld
  • Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung: 140 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
  • Beim Linksabbiegen nicht voreinander abbiegen mit Gefährdung: 140 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
  • Auf Fußgänger keine besondere Rücksicht nehmen und sie dadurch gefährden: 140 Euro Bußgeld, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot

Im Vergleich zu vielen anderen Verstößen im Bußgeldkatalog fällt bei diesem Vergehen das Strafmaß – vor allem das Bußgeld – ganz schön hoch aus. Doch aufgrund der Tatsache, dass falsches bzw. nicht ordnungsgemäßes Abbiegen schnell zu schweren Verkehrsunfällen führen kann, sind derartige Maßnahmen durchaus angebracht und vertretbar.

Rückwärtsfahren im Straßenverkehr

Beim Rückwärtsfahren handelt es sich nicht nur um einen äußerst schwierigen Fahrvorgang, sondern zugleich stellt es auch ein äußerst gefährliches Fahrmanöver dar. Wichtig ist zu wissen, dass demjenigen, der rückwärts fährt, die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen gefährden oder gar schädigen könnte. Folgend finden Sie wichtige Informationen und Regeln rund um das Rückwärtsfahren.

Wann ist Rückwärtsfahren erlaubt und wann nicht?

  • Rückwärtsfahren in Fahrtrichtung ist unzulässig!
  • Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung ist zulässig!
  • Rückwärtsfahren darf man aber nur dann, wenn es aufgrund verständiger Erwägungen geboten ist und soweit der Verkehr bzw. andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Daher gelten auf Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen auch strengere Anforderungen als in verkehrsruhigeren Gegenden.
  • Rückwärtsfahren an unübersichtlichen Stellen (beispielsweise in einer Kurve oder an einem Hügel) ist allenfalls mit einem Warnposten erlaubt, um den nachfolgenden Verkehr auf die potentielle Gefahrensituation vorzubereiten. In Einbahnstraßen ist das Rückwärtsfahren dagegen nur zum Ein- und Ausparken erlaubt.
  • Auf Autobahnen ist das Rückwärtsfahren streng verboten!

Kein Platz für zwei Autos: Wer muss rückwärts fahren?

Wohl jeder Autofahrer hat schon einmal das Szenario erlebt, in einer engen, schmalen oder einspurigen Straße, in der am linken und rechten Fahrbahnrand Fahrzeuge parken, auf ein entgegenkommendes Fahrzeug zu treffen.

Aber was tun, wenn beide Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren können? Wer muss zurücksetzen? Wer darf geradeaus fahren?

  • In dieser Situation gilt generell, dass der Verkehrsteilnehmer, dem es nach Umständen am ehesten zuzumuten ist, rückwärts fährt, um Platz zu machen.
  • Zudem spielt die Größe und Beweglichkeit der Fahrzeuge eine entscheidende Rolle. Somit hat das kleinere Fahrzeug dem größeren, d. h. das leichter bewegliche dem schwerfälligeren Fahrzeug sowie das Privatfahrzeug dem öffentlichen Verkehrsmittel Platz zu machen und muss ggf. rückwärtsfahren oder umkehren.
  • Dabei kommt es aber auch immer darauf an, welche Distanz jedes der Fahrzeuge zurücklegen muss. Bevor sich die Situation im wahrsten Sinne des Wortes weiter festfährt, lautet das Motto: Der Klügere gibt nach!

Rückwärtsfahren: Worauf achten?

Frau blickt zurück beim Rückwärtsfahren
Frau blickt zurück beim Rückwärtsfahren.

Es versteht sich von selbst, dass beim Rückwärtsfahren vom Fahrer größte Vorsicht an den Tag zu legen ist und man permanent zurückschauen sollte – eventuell mit Hilfe des Innen- oder Außenspiegels oder durch ein Umdrehen des Kopfes mit Blick durch die Heckscheibe. Erleichtert wird die Rückfahrt, wenn eine rückwärtige Kamera im Auto verbaut ist und auf einem Display der Raum hinter dem Fahrzeug dargestellt wird. In manchen Verkehrssituationen ist es zusätzlich erforderlich, dass der Fahrer aussteigt, um sich zu vergewissern, dass keine anderen Personen oder Sachgegenstände behindert oder beschädigt werden.

Diese Aufgabe kann auch von Hilfspersonen (beispielsweise Mitfahrern) übernommen werden. Der Fahrer darf sich aber nur dann voll und ganz auf die Hilfsperson verlassen, wenn diese zum einen hinreichend fachkundig (Führerscheinbesitzer) und zum anderen verständig (Alter usw.) ist. Zudem muss der Fahrer die Hilfsperson zur Sorgfaltspflicht anhalten.

Soweit möglich, sind beim Rückwärtsfahren Richtungs- und Warnzeichen zu geben und bei Notwendigkeit ist der Rückfahrtscheinwerfer einzuschalten. Das Zurücksetzen darf erst dann beginnen, wenn ein Warnposten die Fahrt freigegeben hat. Im Folgenden noch ein paar wichtige und grundlegende Tipps und Regeln für das Rückwärtsfahren.

  • Was die Geschwindigkeit beim Rückwärtsfahren angeht, gilt Schrittgeschwindigkeit als angemessen.
  • Zudem ist es notwendig, dass der Fahrer in ständiger Bremsbereitschaft bleibt, sodass ein sofortiges Anhalten möglich ist, sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich des eigenen Fahrzeugs gerät.
  • Zwar ist die Frage nach Vorfahrtsrechten umstritten, doch da es sich beim Rückwärtsfahren um ein ungewöhnliches Fahrmanöver handelt, sollten die Fahrer vorsichtig sein und nicht davon ausgehen, dass man Ihnen Vorfahrt gewährt.
  • Toter Winkel: Ähnlich wie beim Abbiegen kann es auch beim Rückwärtsfahren vorkommen, das sich verkehrsungewandte Personen im nicht einsehbaren Bereich (toter Winkel) aufhalten und sich diese selbst bei noch so langsamer Rückwärtsfahrt nicht mehr rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich und der Fahrbahn entfernen können.
  • Wer beim Rückwärtsfahren den Raum hinter dem Fahrzeug nicht vollständig überblicken kann, muss auf einen Einweiser zurückgreifen. Notfalls müssen Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer um Hilfe gebeten werden. Wer blind rückwärts fährt, handelt grob verkehrswidrig – auch wenn man noch so vorsichtig fährt oder erfahren ist!

Rückwärtsfahren vs. Zurücksetzen: Wo ist der Unterschied?

Der Schaltknüppel ist auf Rückwärtsfahren eingestellt.
Der Schaltknüppel ist auf Rückwärtsfahren eingestellt.

Rückwärtsfahren ist nicht gleich Rückwärtsfahren, denn im Verkehrsrecht wird zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen unterschieden. Das hat auch Auswirkungen auf den Bußgeldkatalog, werden doch im Falle eines Unfalls unterschiedliche Strafen ausgesprochen. Doch wann fährt man rückwärts und wann setzt man zurück?

Hier kommt es auf die Verkehrssituation an, da zwischen Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr und dem Rückwärtsfahren außerhalb des fließenden Verkehrs unterschieden werden muss. Insbesondere gibt es bei den zu beachtenden Sorgfaltspflichten entscheidende Unterschiede.

Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr: Erklärung und Strafe

Das Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr, bei dem man dem nachfolgenden Verkehr auf der Fahrspur buchstäblich entgegenfährt, ist für andere Verkehrsteilnehmer mit erhöhten Gefahren verbunden. Daher darf laut StVO (§ 9 Absatz 5) auch nur dann rückwärts gefahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Bußgeldkatalog: Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr

Im Falle eines Unfalls kann es für den Rückwärtsfahrenden schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Laut Bußgeldkatalog gibt es für die Verletzung der besonderen Sorgfaltspflicht und gleichzeitiger Gefährdung nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, sondern obendrein müssen im Schadensfall die Kosten am anderen Fahrzeug getragen werden. Mit einem Bußgeldbescheid ist hier daher in jedem Fall zu rechnen.

  • Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Rückwärtsfahren außerhalb des fließenden Verkehrs: Erklärung und Strafe

Das Rückwärtsfahren außerhalb des fließenden Verkehrs, beispielsweise beim Wenden, beim rückwärts Ausparken im Parkhaus oder auf dem Gelände eines Einkaufszentrums, wird vielmehr als Zurücksetzen beschrieben.

Im Vergleich zur Rückwärtsfahrt im fließenden Verkehr birgt das Zurücksetzen weit weniger Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer. Daher wird vom Fahrer auch nur eine allgemeine Sorgfaltspflicht erwartet, die laut StVO besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Bußgeldkatalog: Rückwärtsfahren außerhalb des Verkehrs

Wird beim Wenden oder Ausparken während des Zurücksetzens ein anderes Fahrzeug gerammt, kommt der Verursacher, anders als bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr, glimpflicher davon – zumindest was den Bußgeldkatalog und den Bußgeldbescheid betrifft. So muss man sich lediglich für den Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht (und nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht) verantworten, die im Bußgeldkatalog wie folgt geahndet wird:

  • Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht: Bußgeld 35 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot

Nichtsdestotrotz muss der Verursacher selbstverständlich für den Schaden des beim Ausparken oder Wenden beschädigten Fahrzeugs aufkommen.

Wenden im Straßenverkehr

Ob man nun falsch abgebogen ist, sich verfahren hat oder einfach nur nochmal schnell umdrehen will, weil man etwas zu Hause vergessen hat: Im mobilen Alltag gibt es immer wieder Situationen, in denen man mit seinem Auto wenden und umkehren muss. Für routinierte Autofahrer stellt das kein großes Problem dar, doch gerade Fahranfänger haben mit dem Wenden so ihre Mühe und Not. Doch worauf ist beim Wenden mit dem Auto auf der Straße zu achten? Welches sind die häufigsten Fehler?

Im Video: Alles Wichtige zum Wenden

Video: Wenden
Was ist beim Wenden erlaubt? Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in unserem Video.

Häufige Fehler beim Wenden

Wenden und Abbiegen wird durch Verkehrszeichen und Pfeile angezeigt.
Wenden und Abbiegen wird durch Verkehrszeichen und Pfeile angezeigt.
  • Viele Autofahrer machen es sich beim Wenden oftmals unnötig kompliziert. Statt in die nächste Nebenstraße abzubiegen, wird direkt auf der Hauptstraße gewendet. Angesichts des höheren Verkehrsaufkommens wird das Wenden so nur schwieriger und man fühlt sich schnell gestresst.
  • Statt ein kompliziertes Wendemanöver an einer Engstelle einzuleiten, ist es meist sinniger und auch einfacher, wenn man um den Häuserblock fährt.
  • Viele schenken vor allem dem rückwärtigen Verkehr beim Wenden zu wenig Aufmerksamkeit, wobei aber auch stets auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten ist. Denn in der Regel bewegt man sich beim Wenden auf beiden Fahrbahnseiten und stellt somit eine Gefahr für beide Fahrtrichtungen dar.
  • Dank Servolenkung lassen sich die Räder auch im Stand relativ einfach und ohne großen Kraftaufwand in die entsprechende Richtung einschlagen. Aber es ist bedeutend einfacher, wenn sich das Auto in Rollbewegung befindet.

Wenden auf der Straße: So wird’s gemacht

  • Das A und O ist, dass man sich vor und auch nach jedem Schritt des Wendemanövers vergewissert, ob die Fahrbahn in beiden Richtungen frei ist. Lieber einmal zu viel als zu wenig umgesehen!
  • Um das Wendemanöver einzuleiten, sollte man am besten so weit wie möglich an die rechte Seite heranfahren. Noch während das Auto langsam nach vorne rollt, wird das Lenkrad nach links eingeschlagen.
  • Achten Sie beim Wenden auf den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen. Besteht keine Gefahr und sind die Straßen frei, fährt man im Bogen über die Straße. Kurz bevor der Bordstein, ein parkendes Auto etc. auf der gegenüberliegende Seite berührt bzw. erreicht wird, sollte das Lenkrad schon weitestgehend nach rechts eingeschlagen werden. So stehen die Vorderräder schon in der richtigen Richtung zum weiteren Ablauf des Wendens.
  • Als nächstes wird der Rückwärtsgang eingelegt und man setzt langsam mit dem Lenkradeinschlag zurück. Das Auto bewegt sich rückwärts und steht genau in der Richtung, in die die Fahrt weitergehen soll.
  • Im Falle einer engeren Straße ist die klassische Drei-Punkt-Wendung natürlich schwieriger und oft muss noch rangiert werden. Hier ist es meist notwendig, dass man öfter und immer in kleineren Schritten vor- und rückwärts fährt, bis man richtig auf der Straße steht und die Fahrt in die gewünschte Richtung aufnehmen kann.
  • Lassen Sie sich beim Wenden nicht aus der Ruhe bringen, wenn plötzlich doch ein anderer Verkehrsteilnehmer auftaucht. Ruhig und gelassen bleiben und das Wendemanöver sauber und ordentlich vollenden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Bußgeldrechner für Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

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