Der Unterschied zwischen Haltelinie und Sichtlinie
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Jede Linie hat eine andere Funktion
Im Straßenverkehr gibt es so einige Regeln, Schilder, Zeichen und Linien, die ein Verkehrsteilnehmer zu kennen und zu verstehen hat. Was in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt ist, sollten Sie spätestens kurz vor Ihrer Theorieprüfung für den Führerschein gelernt haben.
Im besten Fall wissen Sie auch nach der Führerscheinprüfung noch, wie Sie sich in jeglicher Verkehrssituation zu verhalten haben. Bei der Vielzahl der Verkehrsgesetze können Autofahrer aber auch schnell mal durcheinander kommen. Haltelinie, Sichtlinie, Wartelinie – haben Sie den Überblick verloren, zu welcher Handlung Sie an welcher Linie verpflichtet sind? Und vor allem, wie Sie die Linien voneinander unterscheiden können? In diesem Ratgeber werden wir Sie über den Unterschied zwischen der Haltelinie und der Sichtlinie informieren.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Haltelinie Sichtlinie
Die Haltelinie ist eine weiße, durchgezogene Linie auf der Straße, beispielsweise vor einer Ampel oder einem Stoppschild, an der Sie als Fahrzeugführer anhalten müssen.
Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog bei einem Haltelinienverstoß finden Sie in dieser Tabelle.
Bei einem Stoppschild müssen Sie an der Haltelinie anhalten.
Sanktionen beim Haltelinienverstoß
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Nicht an der Haltelinie gehalten | 10 € | eher nicht | ||
Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei andere gefährdet | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei einen Unfall verursacht | 85 € | 1 | Hier prüfen ** |
§ 41 StVO zu Vorschriftzeichen: Die Haltelinie und die Sichtlinie
Verkehrsteilnehmer haben diverse Gebote und Verbote zu befolgen, welche allesamt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten werden. Die Haltelinie ist als Zeichen 294 identifiziert und gehört zu den in § 41 StVO erläuterten Vorschriftzeichen.
Gemäß Anlage 2 zu Abs. 1 § StVO müssen Sie die Haltelinie zusätzlich zu Halt- und Wartegeboten, die durch ein Stoppschild, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gelten, beachten:
„Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.“
Kurz: An einer Haltelinie müssen Verkehrsteilnehmer immer halten. An der Sichtlinie kann bei Bedarf erneut gehalten werden.
Die Sichtlinie ist einfach eine unsichtbare, gedachte Linie, zu der Sie gegebenenfalls vorfahren dürfen, wenn Sie von der Haltelinie die einzufahrende Straße nicht gut genug sehen können. Die Haltelinie hingegen ist eine weiße, durchgezogene Straßenmarkierung, die Sie zum Halten verpflichtet.
An Ampeln oder bei einem Stoppschild ist immer eine Haltelinie auf der Straße aufgezeichnet. Das bedeutet, da müssen Sie bis zur Haltelinie vorfahren und dort zum vollständigen Stehen kommen.
Haltelinienverstoß: Mit welchen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog Sie rechnen müssen
Der Haltelinienverstoß als solches ist in der StVO nicht genau definiert. Dadurch, dass die Haltelinie aber nur als eine ergänzende Markierung ausgewiesen ist, ist klar: Wer die Halt- und Wartegebote, die durch Schranken, die Anweisungen eines Polizeibeamten, Lichtzeichen oder Stoppschild gelten, missachtet und die Fahrbahnmarkierung trotzdem überfährt, hat einen Haltelinienverstoß begangen.
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, müssen Sie natürlich mit Konsequenzen rechnen. Welche Sanktionen Ihnen gemäß Bußgeldkatalog bei einem Haltelinienverstoß drohen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
In unserem YouTube-Video erklären wir Ihnen nochmal kurz und knapp, was Sie zu dem Haltelinienverstoß wissen müssen.
Aufgepasst! Recht häufig wird Verkehrsteilnehmern vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben, auch wenn es sich nur um einen einfachen Haltelinienverstoß handelt. Ein Rotlichtverstoß ist um einiges gravierender als ein Haltelinienverstoß, so dass sich auch die Sanktionen der beiden Vergehen unterscheiden.
Guten Tag,
die Ohmstraße wurde vor ca. 3 Wochen zur Einbahnstraße umgewandelt. Gleichzeitig wurde das Stopschild an der Einmündung in die Sieglarer Straße entfernt, da es dort keinen Sinn mehr ergab. Leider wurde seitens der städtischen mitarbeiter versäumt, auch die Haltelinie auf dem Asphalt zu entfernen. Denn auch sie ergibt keinen Sinn mehr. Viellmehr verwirrt sie die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer,
die so nicht erkennen, dass sie entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind.
Daher sollte die Haltelinie so schnell wie möglich entfernt werden. Sie ist im Einmündungsbereich in dei Sieglarer Straße nach der StVO unzulässig und somit rechtswidrig.
MfG
Norbert B
Macht weiter so!
Nur wird es sehr wahrscheinlich weng gelesen.
Ich bin sogar dafür, dass der Führerscheininhaber alle 5 Jahre an einem theoretischen Unterricht teilnehmen muß.
Ferner bei einer Krankheit und Medikamenteneinnahme die ärztl. Meldepflicht besteht, wenn wenn eine Beeinträchtigung an der Teilnahme am Straßenverkehr besteht.