Das Stoppschild in der StVO: Welche Regeln und Sanktionen gelten hier?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Stoppschild

Was zeigt ein Stoppschild an?

Ein Stoppschild zeigt Fahrzeugführern an, dass sie hier halten und Vorfahrt gewähren müssen. Wird dieses überfahren, kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro die Folge sein. Missachten Sie ein Stoppschild kann das bei einer Gefährdung oder einem Unfall auch Punkte in Flensburg bedeuten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wo muss ich am Stoppschild anhalten?

Fahren Sie an ein Stoppschild heran, müssen Sie an der Haltelinie anhalten. Dies ist eine weiße durchgezogene Linie auf dem Asphalt. Ist diese nicht vorhanden, ist an der Sichtlinie zu halten, also an dem Punkt, von dem aus die Straße des Querverkehrs überblickt werden kann.

Wie lange muss ich an einem Stoppschild halten?

Es wird empfohlen, an einem Stoppschild mindestens drei Sekunden zu halten, auch wenn kein Querverkehr vorhanden ist. Das Fahrzeug sollte in jedem Fall zum Stehen kommen. Als Stehen gilt, wenn sich kein Reifen mehr bewegt bzw. rollt.

Welches Verhalten ist richtig am Stoppschild?

Die unverwechselbare Form vom Stop-Schild ist fast überall auf der Welt gleich.
Die unverwechselbare Form vom Stop-Schild ist fast überall auf der Welt gleich.

Der öffentliche Straßenverkehr ist im Grunde mit recht einfachen Regeln ausgestattet, die jedermann nach dem entsprechenden Kurs verstehen kann. All diese Regeln sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten, welche zunächst für Deutschland gelten. Bekanntermaßen sind die Verkehrsregeln auf der ganzen Welt sehr ähnlich, andernfalls könnte niemand mit dem Auto in den Urlaub fahren, ohne einen Kurs belegen zu müssen.

Zu diesen Verkehrsregeln gelten auch die Vorfahrtsregeln. Wir wollen uns im Folgenden damit beschäftigen, wieso ein Stoppschild fast überall auf der Welt zu erkennen ist, welche Strafe droht, wenn jemand ein Stoppschild missachtet und wie Sie sich korrekt an einem solchen Verkehrszeichen verhalten.

Das Stoppschild in Deutschland: Aussehen und Geschichte

Das erste derartige Zeichen war eher ein Halt-Zeichen als ein Stop-Zeichen. Es wurde hierzulande 1938 eingeführt und stellte ein auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand und blauem Grund in der Mitte dar. In weißen Buchstaben stand auf dem blauen Grund das Wort “Halt”. Wie auf anderen Teilen der Welt wurden verschiedene Formen und Beschriftungen ausprobiert.

Wie sieht ein Stoppschild aus?
Wie sieht ein Stoppschild aus?

Das änderte sich 1968 mit dem Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen. Die Länder hatten das Ziel, Verkehrszeichen wie das Stoppschild international zu vereinheitlichen, um die Verständlichkeit für Autofahrer aus dem Ausland zu erhöhen und somit für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. In diesem Jahr einigten sich die Länder auf das heutige Zeichen 206 in der Anlage 2 der StVO. Es stellt ein rotes Achteck mit weißer Umrandung dar. Ein weißer Schriftzug stellt das Wort Stop dar (nicht das deutsche Wort stopp). Englisch wurde aufgrund seiner Internationalität als verständlich und sicher genug angesehen.

Zwar wurde in Deutschland noch einige Zeit das alte Stoppzeichen genutzt. Als 1972 jedoch die StVO in Kraft trat, wurde auch das neue Stoppschild (in der Schweiz und in Österreich auch Stopptafel genannt) verbindlich gemacht.

Die achteckige Form ist folglich in den meisten Teilen der Welt diesem Schild vorbehalten. Auf diese Weise können Fahrer aus dem Ausland dies auch erkennen, wenn ein anderes Wort darauf steht (bspw. Arrêt im französischsprachigen Teil von Kanada). Selbst, wenn das Zeichen zugeschneit ist, kann es aufgrund seiner einzigartigen Form mühelos erkannt und befolgt werden.

Die StVO zum Stoppschild: Welche Regel ist hier zu beachten?

Das Stoppschild diktiert dem Fahrer Vorfahrtsregeln. In der Anlage 2 der StVO ist das Zeichen mit den Worten bzw. der Bedeutung beschriftet: Halt. Vorfahrt gewähren. Das Schild bedeutet für den heranfahrenden Kfz-Führer konkret folgendes Verhalten:

  1. Fahren Sie vor dem Stoppschild an die Haltelinie heran und bleiben Sie stehen. Gibt es keine Haltelinie, müssen Sie an der Sichtlinie halten. Das ist der Punkt, von dem aus die andere Straße zu überblicken ist.
  2. Lassen Sie den Verkehr auf der Straße vor Ihnen vorüberziehen.
  3. Ihre Räder sollten mindestens für etwa drei Sekunden still stehen – auch wenn niemandem Vorfahrt zu gewähren ist. Dies ist nur eine Empfehlung, eine vorgeschriebene Mindestdauer gibt es nicht. Es ist aber wichtig, dass Sie auf jeden Fall zum Stehen kommen.
  4. Gibt es keinen Verkehr mehr, dem Vorfahrt zu gewähren ist, können Sie weiterfahren.
Achtung: Gibt es an dem Stoppschild eine Ampel, hat diese Vorrang. Sie müssen demnach nicht stehen bleiben, wenn diese grün ist. Das Gleiche gilt für die Zeichen eines Verkehrspolizisten.

In manchen Fällen ist die Haltelinie vor der Sichtlinie. Die StVO ist hier nicht eindeutig, ob der Fahrer an der Halte- oder an der Sichtlinie zu stoppen hat. Rechtsexperten empfehlen hier regelmäßig, an beiden Punkten stehen zu bleiben.

Halten und Parken vor dem Stoppschild

Natürlich müssen Sie vor einem Stoppschild anhalten. Wie nah dürfen Sie jedoch an das Schild heranfahren, um zu halten oder gar Ihr Auto abzustellen? Die StVO sagt in Anlage 2 zum Stoppschild Folgendes:

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

Da das Schild beim Halten davor schon nicht verdeckt sein darf, ist diese Regel auch einzuhalten, wenn Sie vor dem Stoppschild parken wollen.

Bußgeldkatalog zu Stoppschild überfahren: Welche Strafe gilt?

Sie haben ein Stoppschild überfahren ohne Gefährdung? Mindestens 10 Euro Verwarngeld fallen an.
Sie haben ein Stoppschild überfahren ohne Gefährdung? Mindestens 10 Euro Verwarngeld fallen an.

Der Bußgeldkatalog stellt es unter Strafe, ein Stoppschild zu überfahren. Mindestens ein Verwarnungsgeld von 10 Euro wird von Ihnen verlangt, wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie nicht anhalten, selbst wenn Sie niemanden dabei gefährdet haben. Noch höher wird das Bußgeld, wenn das Stoppschild ignoriert und anschließend ein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Das Bußgeld besteht in diesem Fall aus 70 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Sollte es dabei jedoch zu einem Unfall mit Sachbeschädigung kommen, wird gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro sowie ebenso ein Punkt in Flensburg verhängt. Das sind jedoch nicht die einzigen finanziellen Folgen, die Sie zu erwarten haben, wenn Sie einen Unfall bauen, weil Sie nicht an der Haltelinie zum Stehen kamen.

Stoppschilder stehen meist an vielbefahrenen Kreuzungen und gefährlichen Einmündung, wo sie für die notwendige Achtsamkeit der Autofahrer sorgen sollen. Aus diesem Grund wird das Überfahren vom Stoppschild ähnlich bewertet wie das Überfahren einer roten Ampel. Bei diesem Tatbestand wird in der Regel von grober Fahrlässigkeit ausgegangen. Dies kann insbesondere Folgen für die Versicherungsleistung haben. Wenn Sie ein Stoppschild überfahren und einen Unfall bauen, kann der Versicherer sich weigern, die Schäden am gegnerischen Auto zu übernehmen.

Sollten Sie ein Stoppschild überfahren und einen Unfall mit Personenschaden verursachen, gilt Ähnliches. Allerdings muss im Einzelfall natürlich der Tatbestand grobe Fahrlässigkeit gegen den der einfachen Fahrlässigkeit abgewogen werden. Hinzu kommt das Schmerzensgeld, das Sie evtl. zahlen müssen. Eine Anzeige, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, kann folgen.

Stoppschild überfahren in der Probezeit

Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, werden häufig strenger bestraft als ihre Co-Verkehrsteilnehmer mit Erfahrung. Dabei werden die Verkehrsordnungswidrigkeiten je nach Schwere in A- und B-Verstöße eingeteilt. Während letztere noch keine direkte Auswirkung auf den Neuling haben, bedeutet ersteres eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Befinden Sie sich in der Probezeit und werden dabei erwischt, wie Sie ein Stoppschild ignorieren, handelt es sich um einen A-Verstoß und Sie müssen mit den beschriebenen Konsequenzen rechnen. Hinzu kommen die üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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16 Kommentare

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  1. Peter
    Am 9. August 2023 um 17:56

    Servus, mein Sohn hat ein Stoppschild überfahren und ihm wurden nir 10€ abgezogen. Er war mitten in der Probezeit und es hat sich nichts verlängert. Vielleicht auch weil er direkt vor Ort bezahlt hat. Er hat nichtmal ein Brief bekommen nur eine Rechnung. Das heißt es wurde nicht mal als A oder B Verstoss gewertet. Wir haben auch nochmal bei seinem damaligen Fahrlehrer nachgefragt gehabt und er hat auch gemeint, dass nicht mehr als 10€ als Strafe auf ihm zukommen. Es war übrigens fast genau ein Jahr her.

  2. Jim
    Am 11. Mai 2022 um 17:26

    Stoppschild mit Haltelinie.
    Halte an.
    Vormir Querung Zebrastreifen und ein Rot makierter Radweg.
    Fussgänger vorlassen ist klar.
    Haben Radfahrer denn auch Vorrang, auch wenn diese fahren und nicht ihr Rad schieben?

    Mfg

    • Thomas B
      Am 20. März 2024 um 9:20

      Nein, Radfahrer haben an Fußgängerüberwegen nur dann Vortrag, wenn sie vom Fahrrad absteigen und es über den Überweg schieben!

      • Kilian
        Am 24. August 2024 um 13:40

        Thomas, du musst schon genau lesen.
        Ja, die Radfahrer haben Vorrang! Denn es ist noch ein ROT MAKIERTER RADWEG DANEBEN. Dementsprechend fahren sie NICHT über den Zebrastreifen sondern ihre eigene Spur, auf der sie durch das extra angebrachte Stoppschild die Vorfahrt bekommen.
        Bitte Augen auf im Straßenverkehr.

  3. Gabriel
    Am 2. Mai 2022 um 15:24

    Ich kenne mindestens eine Stelle an der das Stoppschild etwa 5 Meter vor der Haltelinie steht (Die Sichtlinie liegt entweder auf der Haltelinie oder noch knapp davor). Es heisst ja ein Stoppschild darf nicht ueberfahren werden. Muss man also sowohl am Schild als auch der Haltelinie anhalten? Oder nur an der Haltelinie (rechtssicher)?

  4. Theophrastus
    Am 21. Juni 2021 um 9:01

    an @miriam, zum Off-Topic: Danke! Wir wollen auch nicht vergessen, dass Frauen die besseren Lehrerinnen sind – und: Friseusinnen die allerbesten Friseure!

  5. Ariel
    Am 8. April 2021 um 15:06

    Ich fahre von einer Anliegerstraße in eine Hauptstraße.
    Folgende Situation:
    Vor der Einfahrt steht ein Stoppschild. Ich bleibe stehen und lasse die Vorbeifahrenden Autos vorbei.
    Sobald kein Auto mehr in der Hauptstraße mehr fährt, nehme Ich die Gelegenheit war und münde in die Hauptstraße ein.
    Soweit erst mal alles klar. Jetzt kommt aber der komplizierte Teil!

    Direkt hinter der Einmündung, steht 10 Meter weiter an der Hauptstraße eine Ampel.
    Sobald die Ampel nun auf rot schaltet, können ca. 2 Autos bis vor die Ampel fahren und blockieren mir damit die Einfahrt in die Hauptstraße, so dass Ich mich nicht mehr hinter Ihnen in die Hauptstraße einordnen kann. Die Ampel steht an dieser Stelle ziemlich lange auf rot, so dass immer wieder von hinten (Hauptstraße) neue Autos in die Reihe nachrücken und Ich aus meiner Anliegerstraße nicht mehr rauskomme. Ich muss quasi auf “Gutwillen” der anderen Autofahrer warten und hoffen, dass mich jemand durchlässt.

    Manchmal kommt es auch zur Situation, dass nach 2 Autos noch eine kleine Lücke vorhanden ist und hinter Ihnen kein Auto mehr steht und nachrückt. Dann nehme Ich die Gelegenheit war und münde In die Hauptstraße. Ich stehe nun hinter der Haltelinie des Stoppschildes, jedoch nur soweit das meine Autofront bereits in die Hauptstraße ragt. In der Hauptstraße rückt nun ein weiteres Fahrzeug von hinten nach.

    Wer hat nun Vorfahrt?
    Da Ich nun in der Hauptstraße mit der Autofront stehe, bin Ich der Meinung das dies bereits als Einordnung zu verstehen ist und Ich Vorfahrt habe.
    Der Nachrückende Fahrer ist jedoch der Meinung, der Anlieger ist noch nicht vollständig auf der Hauptstraße und er hätte das Vorfahrtsrecht.

    Anmerkung: Während der Haltphase war der Nachrücker aus der Hauptstraße noch nicht anwesend und ist während der Rotphase (Ampel) auf der Hauptstraße nachgerückt.

  6. tis2020
    Am 21. Oktober 2020 um 8:59

    Wie verhalte ich mich an einem Stoppschild an links abknickender Vorfahrt, wenn von links und rechts ein Auto kommt?
    Das Links Auto verlässt die Vorfahrsstraße, das rechts, möchte auffahren. Ich stehe am Stoppschild und will geradeaus.

  7. Sven
    Am 28. September 2020 um 16:53

    @Miriam:
    Frustriertes Hupen empfinde ich ebenso unnötig wie Sie. Wenn Sie allerdings so ein dünnes Fell haben, dann fahren Sie doch besser mit Bus und Bahn.

    Off-Topic: es gibt das generische Maskulinum nicht ohne Grund. Oder wie klingt in Ihren Ohren der Satz: “Frauen sind die besseren Autofahrerinnen”?

    • Kai-Uwe G
      Am 7. September 2021 um 9:02

      Gutes Beispiel für den Unsinn, den “Vergenderung” von Sprache mit sich bringen kann.

  8. Peter
    Am 28. September 2020 um 12:34

    Bei uns hat man jetzt das Stoppschild nach hinten versetzt und dort eine Haltlinie gemalt. Kurz darauf wurde auch direkt an der Einmündung (also nach ca. 5 Metern) eine weitere Haltelinie (ohne erneutes Schild) gemalt. Muss ich jetzt tatsächlich zweimal anhalten? Von der ersten Linie hat man freie Sicht…

  9. Miriam
    Am 31. Mai 2020 um 14:30

    Fahrerinnen anzuhupen, weil sie sich an diese Vorschriften und Empfehlungen halten, sollte viel höher bestraft werden!
    Huperinnen und Huper. Kaufen Sie sich eine Regiokarte und fahren Sie mit Bus und Bahn!

  10. Panda
    Am 30. Juli 2019 um 9:25

    Sofern keine andere Schilder (abknickende Vorfahrt, etc.) angebracht sind, hast Du Vorfahrt. Du hast Vorrang (nicht Vorfahrt) vor dem Linksabbieger.

  11. Frank B.
    Am 3. Juli 2019 um 6:14

    Ich fahre auf eine Hauptstraße zu und habe das Stoppschild vor mir und möchte geradeaus fahren, gegenüber steht ein Vorfahrt achten Schild, das Auto will links abbiegen. Wer hat Vorfahrt ?

    • Thomas B
      Am 20. März 2024 um 9:26

      da es sich in beiden Fällen um eine negative Vorfahrtbeschilderung handelt, heben sich die Schilder Vorfahrt gewähren und Halt Vorfahrt gewähren auf und es gilt der alte Satz “Geradeausverkehr vor Abbiegeverkehr”!

  12. Klaus-Dieter
    Am 20. März 2019 um 21:34

    Ich fahre auf eine Hauptstraße zu und habe das Stoppschild vor mir und möchte geradeaus fahren, gegenüber steht ein Vorfahrt achten Schild, das Auto will links abbiegen. Wer hat Vorfahrt ?

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