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Aufbauseminar und Punkteabbauseminar für Fahranfänger und Punktesammler

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. März 2023

Aufbauseminar: Was hat es mit der Führerschein-Nachschulung auf sich?

Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar müssen Fahrer außerhalb der Probezeit
Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar können Fahrer außerhalb der Probezeit.

Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Dazu reicht es schon, wenn der Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat. Zusätzlich dazu wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.

Bei diesem Aufbauseminar wird in Gesprächen und mittels einer Beobachtungsfahrt die Fahrweise des Betroffenen bewertet und anschließend mit diesem ausgewertet, um ihn letztendlich zu einem besseren Verkehrsverhalten zu entziehen. Durchfallen kann man bei dem Seminar nicht, sofern man alle Sitzungen fristgerecht absolviert.

Doch was kostet ein Aufbauseminar eigentlich? Wie läuft es ab? Und worin besteht eigentlich der Unterschied zum Fahreignungsseminar (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber und liefert Ihnen weitere Auskünfte rund um das Thema “Aufbauseminar und Nachschulung beim Führerschein.”

Ausführliche Informationen zum Punkteabbauseminar für Verkehrsteilnehmer außerhalb der Probezeit finden Sie in unserem Ratgeber “Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren”.

FAQ: Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Was ist ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn sich ein Fahrer in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet hat. In dem Seminar selbst werden die jeweils begangenen Zuwiderhandlungen besprochen und Lösungen für ein rücksichtsvolleres Verhalten in der Zukunft erarbeitet. Es handelt sich bei dieser Führerschein-Nachschulung nicht um eine Prüfung, weshalb es auch nicht ums Bestehen oder Durchfallen geht. Lediglich die Teilnahme ist erforderlich.

Was kostet die Teilnahme an einem Aufbauseminar?

Normalerweise liegen die Kosten für ein Aufbauseminar zwischen 250 und 500 Euro. Es empfiehlt sich, die Angebote verschiedener Fahrschulen zu vergleichen.

Wann ist ein Aufbauseminar zum Punkteabbau möglich (Punkteabbauseminar)?

Das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) wurde 2014 abgeschafft. Sie können aber an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen, um Ihre Punkte zu reduzieren. Dies geht jedoch nur, wenn Sie maximal fünf Punkte in Flensburg angesammelt haben. Außerdem können Sie durch die Teilnahme lediglich einen einzigen Punkt abbauen und auch das nur alle fünf Jahre.

Mussten/Müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren?

Was ist ein Aufbauseminar?

Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Arten von Seminaren im Bereich der Verkehrssicherheit definieren:

  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
  • besonderes Aufbauseminar bei Vergehen zusammen mit Alkohol und/oder Drogen (besonderes ASF)
  • Fahreignungsseminar (FES) für Nicht-Führerscheinneulinge (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)
Eine Nachschulung wird oft in der Probezeit bei Verkehrsverstößen angeordnet.
Eine Führerschein-Nachschulung in der Probezeit wird bei vielen Verkehrsverstößen angeordnet, aber nicht bei allen.

Dieser Ratgeber beschäftigt sich vorrangig mit dem Aufbauseminar in der Probezeit für Fahranfänger (kurz ASF) sein. Die Teilnahme hieran wird laut StVO verordnet, wenn ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit zum ersten Mal entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Durchgeführt wird das Seminar von einer dazu lizenzierten Fahrschule. Im Rahmen des ASF-Seminar werden unter anderem die Fehler der Teilnehmer besprochen und zukünftige Lösungswege solcher Situationen aufgezeigt.

Das Seminar muss innerhalb einer bestimmten, von der Verwaltungsbehörde festgelegten Frist komplett durchgeführt werden. In der Regel liegt diese bei acht Wochen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung für den Führerschein teil, erfolgt in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung ist dann erst möglich, wenn die Bescheinigung über die Teilnahme am ASF vorgelegt wird.

Eine Anordnung für besondere Aufbauseminare erfolgt immer dann, wenn Fahranfänger ein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern.

Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES-Seminar – ehemals ASP-Seminar) wiederum erlaubt es jedem Autofahrer einmal in fünf Jahren , einen Punkt abzubauen. Dabei darf der Fahrer aber maximal fünf Punkte in Flensburg haben. Liegt der Punktestand bereits zwischen sechs und sieben Punkten, erfolgt eine Verwarnung. Das Punkteabbauseminar kann auch dann noch besucht werden, hat allerdings keinen Einfluss mehr auf den Punktestand des Autofahrers. Alle Werte, die noch darüber liegen, führen direkt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer muss zu einem Aufbauseminar?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer während dieser Zeit einmal einen A-Verstoß oder zweimal einen B-Verstoß begeht, muss zur Führerschein-Nachschulung.

So genannte A-Verstöße gelten als schwer, hingegen sind B-Verstöße weniger schwerwiegende Vergehen. Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.

A-VerstoßB-Verstoß
Missachtung des RechtsfahrgebotsUnerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Missachtung von AmpelnTermin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
Telefonieren bzw. Hantieren mit einem elektronischen Gerät während des FahrensMissbrauch von Kennzeichen
UnfallfluchtNutzung von abgefahrenen Reifen
Nichtbildung oder unzulässige Nutzung einer Rettungsgasse
Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
Unzulässiges Überholen
Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
Falsches Verhalten an Bahnübergängen
Falsches Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
Zu dichtes Auffahren
Falsches Verhalten bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn
Beim Führerschein mit 17 ohne Begleitperson gefahren
Fahren ohne Kfz-Zulassung

Ein Punkteabbauseminar (FES-Seminar) hingegen wird niemals angeordnet. Vielmehr gibt es verschiedene Mahnstufen, die zur Teilnahme bewegen sollen:

  • Bei einem bis drei Punkte werden Autofahrer lediglich benachrichtigt, dass sie ein FES-Seminar belegen können, um einen Punkt abzubauen.
  • Die ersten Mahnung im Punktesystem trifft bei vier bis fünf Punkten ein. Auch hier ist es Autofahrern noch erlaubt, in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
  • Die vorletzte Mahnung erteilt das Straßenverkehrsamt, sobald das Konto sechs oder sieben Punkte aufweist. Dieses hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Register in Flensburg.
  • Die dritte Mahnung und damit die Mitteilung über den Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Autofahrer mit acht oder mehr Punkten.

Aufbauseminar für Fahranfänger – Kosten und Dauer

Für Fahranfänger sind die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Aufbauseminar verständlicherweise von zentraler Bedeutung.

Generell sind Fahrschulen für die Durchführung der Führerschein-Nachschulung zuständig. Die Kosten variieren dabei oft stark, denn im Endeffekt kann die jeweilige Fahrschule den Preis selber festlegen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 250 bis 500 Euro. (Dazu kommt das Bußgeld für das jeweilige Vergehen, welches der Bußgeldtabelle zu entnehmen ist. Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro fällig, welche an die entsprechende Behörde zu entrichten ist.)

Die eigentliche Dauer des Aufbauseminars beläuft sich auf wenige Tage oder Wochen. Meist finden die vier Sitzungen und die obligatorische Fahrprobe innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen statt.

Bis die Anordnung hierzu aber überhaupt erteilt wird, können mehrere Monate vergehen. In der Regel brauchen die Behörden drei Monate, bis die entsprechenden Schreiben beim Fahranfänger eintreffen.

Deutlich günstiger als ein ASF-Seminar ist das Punkteabbauseminar. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Auch hier hängt der Preis letztendlich immer von der jeweiligen Fahrschule ab.

Die vier Sitzungen werden in der Regel in einem kurzen Zeitraum von maximal drei Wochen durchgeführt.

Halten Sie die Kosten für ein Aufbauseminar für zu hoch?

Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF)

Alle Aufbauseminare in der Probezeit bestehen aus jeweils vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Fahrt dauert dabei rund 30 Minuten und wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung abgehalten. Die Sitzungen selber haben jeweils einen Umfang von 135 Minuten.

Die Sitzungen finden für gewöhnlich als Gruppengespräche statt. Beim ersten Treffen stellen sich alle Teilnehmer vor und die Fahrschule schafft eine lockere, aber dennoch fokussierte Umgebung für alle Beteiligten. Die Teilnehmer berichten dann von ihren Fehlern und schildern ihre Erwartungen an das Aufbauseminar. Zudem charakterisiert die Fahrschule einen guten Fahrer und stellt das weitere Programm vor. Danach erfolgt zumeist die Beobachtungsfahrt. Dieses ist ausdrücklich keine Prüfung, sondern soll leichte Fehler und Unaufmerksamkeiten offenbaren. Hinterher sprechen Fahrlehrer und -schüler ausgiebig über die Fahrt und werten diese gemeinsam aus.

In der darauffolgenden zweiten Sitzung sprechen die Teilnehmer gemeinsam über die Fahrten. Zudem wird generell über gefährliche Situationen berichtet und geklärt, wie diese zu verhindern sind.

Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher erläutert. Zudem werden die Themen Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer besprochen. In der vierten und somit letzten Sitzung erhalten die Fahranfänger Informationen darüber wie es mit ihrer Probezeit weitergeht. Zudem erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, der dazu verhelfen soll, das Gelernte wirklich zu verinnerlichen.

Übrigens: Viele Fahrschulen bieten die Führerschein-Nachschulung auch in Form von Einzel- statt Gruppensitzungen an. Dadurch wird das Aufbauseminar jedoch oft auch teurer.

Was sind besondere Aufbauseminare?

Besonderes Aufbauseminar bei Alkohol und Drogen
Bei Delikten mit Alkohol und Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet

Wenn Fahranfänger während der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt werden, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar Pflicht. Der Gesetzgeber definiert den Zeitpunkt, zu dem ein solches besonderes Aufbauseminar fällig wird, sehr genau. So heißt es in §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes wie folgt:

(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.

Die Teilnehmer eines solchen Seminars untersuchen gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben. Zudem finden sie heraus, wie sich die Gewohnheiten überhaupt entwickeln konnten. Oftmals entdecken die Teilnehmer starke Zusammenhänge zwischen ihrer Lebensgestaltung und dem Umgang mit bzw. Konsum von Alkohol oder Drogen. Wer häufig trink, tut dies in der Regel nicht zufällig. Negative Gefühle werden im Rahmen des Seminars zumeist als Ursache für den Konsum und damit auch für die Fahrten genannt. Nur wer es schafft, diesen Gefühlen ohne Alkohol oder Drogen zu begegnen, kann dauerhaft als fahrtüchtig eingestuft werden.

In den Kursen wird daher untersucht, welche Verhaltensweisen zu den Fahrten geführt haben. Oft sind diese unbewusster Natur und den Teilnehmern nicht auf Anhieb ersichtlich. Auf dieser Grundlage wird es den Teilnehmern dann ermöglicht, Lösungen für ihre Probleme zu finden und so künftigen Alkohol- oder Drogenfahrten vorzubeugen.

Insgesamt dauert das besondere Aufbauseminar zehn Stunden. Dabei sind diese auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilt. Fahranfänger erhalten zum Abschluss eine Bescheinigung ihrer Teilnahme, die sie der entsprechenden Behörde vorlegen müssen.

Entscheidet sich ein Fahranfänger gegen die Teilnahme an einem solchen Seminar, so muss er fest damit rechnen, dass er seinen Führerschein nicht wiedererlangen wird.

So heißt es im eben bereits zitierten §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes weiter:

(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.

Ablauf des Punkteabbauseminars (FES-Seminar)

Ein Punkteabbauseminar: Ablauf des Seminars
Das Punkteabbauseminar hat einen vorgegebenen Ablauf

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ersetzt das Fahreignungsseminar

im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.

Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.

Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.

Was ist eine MPU?

Die Bezeichnungen MPU, Punkteabbauseminar und Aufbauseminar werden oft verwechselt oder gar synonym verwendet. In den obigen Abschnitten ist bereits deutlich geworden, dass FES-Seminare (ehemals ASP-Semianre) und ASF-Seminare klar voneinander abzugrenzen sind. Im Folgenden soll nun gezeigt werden, was eine MPU ist und wann diese angeordnet wird.

Zuständig für die MPU ist die Fahrerlaubnisbehörde. Dabei gibt es zahlreiche und sehr unterschiedliche Situationen, in denen die Anordnung einer MPU vollzogen werden kann. In der Regel geschieht dies immer dann, wenn Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen bestehen. In der Praxis ist die Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens nach § 13 Faherlaubnisverordnung immer dann zwingend, wenn eine Person ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr geführt hat. Das gilt ausdrücklich für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fahrradfahrer. Eine MPU kann aber auch dann angeordnet werden, wenn Autofahrer wiederholt mit geringeren Mengen Alkohol im Blut (über 0,5 Promille) angehalten und kontrolliert wurden.

Teilweise müssen sich auch solche Personen einer MPU unterziehen, die noch gar keinen Führerschein haben. So heißt es in § 2 Absatz 8 StVG:

(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

Einerseits können diese Bedenken entstehen, weil der Fahranfänger vorbestraft ist und somit nicht über die nötige geistige Reife verfügt. Andererseits sind auch solche Personen betroffen, die aufgrund bestimmter körperlicher Eigenschaften nicht dazu in der Lage sein könnten, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Aufbauseminar und MPU
Bei wiederholten Verstößen mit Alkohol und Drogen wird kein Aufbauseminar angeordnet, sondern oft eine MPU.

Zudem ist es möglich, dass die MPU beantragt wird, wenn ein Autofahrer seinen Führerschein wiedererlangen möchte. Das ist besonders dann der Fall, wenn dieser aufgrund von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, entzogen wurde. Auch Fahranfänger, denen während der Probezeit ein Farhverbot erteilt wurde, können zur MPU gebeten werden. Verkehrssünder, die mehr als 8 Punkte in Flensburg haben, müssen unter Umständen auch eine MPU absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Zu guter Letzt sind solche Fälle zu erwähnen, in denen es zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt. Laut §14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann auch hier eine MPU angeordnet werden.

Eine MPU ist also nicht gleichzusetzen mit einem Punkteabbauseminar oder einem Aufbauseminar. Vielmehr ist die Untersuchung eine Ergänzung zu den vorgestellten Seminaren. In fast allen weiter oben beschriebenen Fällen ist die Anordnung einer MPU möglich. In der Regel sind Fahranfänger aber nur bei schweren Vergehen in Verbindung mit Alkohol betroffen oder bei Verstößen, die nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar stattfinden.

Fazit zu Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Das Gesetz sieht im Bereich von Aufbauseminaren für Fahranfänger relativ klare Regelungen vor. Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat, muss zwingend zu einem solchen Aufbauseminar. Die Dauer liegt bei rund zwei bis vier Wochen, die Kosten schlagen mit 250 bis 500 Euro zuzüglich Bußgeld und Verwaltungsgebühr zu Buche. Dabei werden grundlegende Verhaltensweisen erneut trainiert, die StVO näher betrachtet und eine Probefahrt durchgeführt.

Punkteabbauseminare sind hingegen nie verpflichtend. Sie können aber hohen Punktezahlen in Flensburg und somit einem Entzug des Führerscheins vorbeugen.

Von den Seminaren abzugrenzen ist die MPU. Diese wird eigenständig und unabhängig verordnet. Allerdings kann es in einigen Fällen vorkommen, dass Seminar und MPU verpflichtend durchgeführt werden müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Das ist besonders bei Wiederholungstaten oder schwerwiegenden Vergehen der Fall.

Quellen und weiterführende Links

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Aufbauseminar und Punkteabbauseminar für Fahranfänger und Punktesammler
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101 Kommentare

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  1. Paul G. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde kürzlich mit 26 zu viel gelasert – 3kmh = 23 kmh zu viel, gibt es Ausnahmen wenn der gelaserte kurz vor dem ende seiner Probezeit ist bzw. eine Aussage nicht verneint hat ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Paul,

      entscheidend ist der Tag, an welchem der Verstoß stattfand. Ausnahmen werden nicht gemacht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Alshouli sagt:

    Ich habe heute einen Post bekommen ,und es geht um das aufbauseminar
    Ich muss den Führerschein für ein Monat abgeben
    Würde fragen,wenn ich das Seminar jetzt nicht machen will, also ich würde es danach machen , darf das sein ??

  3. tahar sagt:

    guten tag
    Ich wäre auserorts mit 80 km/h geblitzt dort war 50km/h und bin noch beim Probezeit nach dem ich habe eine Strafe bekomen auch Mann muss aufbauseminar nebenbei machen leider habe ich nicht gemacht und ich habe meine Führerschein abgegeben.ich wollte nur wissen was ich kann tun damit wieder haben

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tahar,

      bitte kontaktieren Sie die zuständige Führerscheinstelle, um sich zu informieren, was Sie machen können. Konsultieren Sie ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Khedir m. sagt:

    Guten tag ich hab beim linksabbiegen denn vordermann der auch links abgebogen ist die vorfahrt genommen da man es wegen der sonne so schlecht gesehen hatte hatte aber nie was andres als straftat womit muss ich rechnen ich hab mich halt nur selber verletzt da ich roller fahrer war

  5. Farid sagt:

    Hallo,

    ich wollte fragen womit ich bei 103 km/h (nach Toleranzabzug) in einer 80er Zone auf der Autobahn rechnen muss?

  6. MQ sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe in der Probezeit einen THC Verstoß getaetigt

    Habe die Auflage fuer die MPU bekommen – Termin naechste Woche.

    Muss ich das Aufbauseminar vor Abschluss der MPU abhalten, oder ist dies noch anschl. moeglich?

    Woher bekomme ich serioese Anbieter?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,
      das Aufbauseminar ist in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist zu absolvieren. Diese ist in der Anordnung vermerkt. Das Aufbauseminar wegen Drogen muss bei einem anerkannten Verkehrspsychologen erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Darnell sagt:

    Hallo, ich habe vor 2 Jahren die Neuerteilung bei der Führerschein stelle beantragt.
    Ich bekam Post in dem mir bestimmte Voraussetzungen genannt wurden um meinen Führerschein wieder zu bekommen.
    Zum einen ein Aufbauseminar, eine MPU und ich soll die Theoretische und Praktische Prüfung ablegen.

    Da ich das Finanziell damals nicht konnte ignorierte ich das schreiben erst einmal bis ich das Geld beisammen habe.

    Nun ist der Zeitpunkt gekommen wo ich sagen kann ich kann aus Finanzieller Sicht los legen, muss ich nun erneut zur Führerschein stelle und die Neuerteilung beantragen oder gilt das gleiche wie vor 2 jahren. Denn der Antrag für die Neuerteilung kostet 150€ die ich mir gerne Sparen würde?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Darnell,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle. In der Regel muss erneut ein Antrag gestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Bernd sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Mein Sohn ist 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit durch 2 Polizisten mit noch rollendem Fahrzeug mit dem Handy gesehen worden. Nun kommt der Bescheid, dass es sich um einen A-Verstoß handelt und ein Aufbauseminar erfolgen muss.
    Besteht hier die Chance dies noch abzuwenden – nachdem es kurz vor der Probezeitende war? Ist es möglich mit Einspruch die Rechtsgültigkeit nach hinten zu schieben? Ist es überhaupt ein A-Verstoß?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      das Benutzen eines Handys am Steuer ist ein A-Verstoß. Entscheidend ist, wann der Verstoß begangen wurde – nicht, wann die Rechtskraft eintritt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jasmin sagt:

    Hallo ich würde angehalten weil ich und mein Kind nicht angeschnallt waren,habe Bußgeld von 65€bekommen und 2 Punkte war aber schon einmal zum Aufbauseminar weg fahrerflucht bin noch in der Probezeit.
    Mir wird aber jetzt nicht mein Führerschein weg genommen oder?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jasmin,

      es handelt sich hierbei um keine A- bzw. B-Verstöße, weshalb in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit zu erwarten sein sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Monika D. sagt:

    Hallo,
    folgende Situation: Mein Sohn (seit Februar Führerschein auf Probe) ist im April mit mehr als 21 km/h geblitzt worden. Vergehen zugegeben, Sache läuft, wir rechnen mit einem Aufbauseminar. Gestern abend hatte er nun einen Unfall mit einem Fahrradfahrer, er hat ihm die Vorfahrt genommen, konnte ihn aufrgund extremer Bankettenbegrünung nicht sehen. Polizei hat den Unfall aufgenommen. Aussage des Polizisten…1 Punkt plus 180 Euro Strafe. Das würde ja nun eine MPU bedeuten, da 2 A-Verstöße oder? Stellt sich zudem die Frage, muss er dann beides machen…Aufbauseminar und MPU oder nur die MPU, weil das letzte Vergehen zählt? Muss er den FS während der MPU Phase abgeben? Er hat zudem einen Treckerführerschein, weil er seine Ausbildung in der Landwirtschaft macht. Darf er den via Sonderantrag behalten, damit er die Ausbildung zu Ende machen kann? Wie lange zieht sich das alles und mit welchen Kosten muss er rechnen?
    Vielen Dank im Voraus.
    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Monika,

      der zweite A-Verstoß innerhalb der Probezeit zieht in der Regel keine MPU nach sich. Vielmehr wird Ihr Sohn kostenpflichtig verwarnt und er erhält eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jana sagt:

    Hallo,ich hatte am Freitag einen Auffahrunfall.Ich näherte mich einer Ampel doch wurde durch die tiefstehende Sonne geblendet und habe nicht gesehen das der vordermann bremste.Da ich den Vordermann immer näher kamm,habe ich leicht abgebremst um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.Doch dann sah ich das der Vordermann stark abbremste.Ich habe natürlich auch stark gebremst,doch leider bin ich der Person aufgefahren,weil ich durch die Sonne einfach so geblendet war.Die Person aus dem Vorderen Wagen,erlitt 20 minuten später einen schock und wurde auch vom RTW mitgenommen.Verletzt war sie aber nicht.Ich befinde mich noch in der Probezeit.Womit muss ich jetzt Rechnen?Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jana,
      welche Sanktionen Ihnen drohen, hängt davon ab, welcher Verstoß dem Unfall zugrundliegt. Daher ist uns eine Einschätzung nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Kevin.A sagt:

    Hallo ich hatte einen Autounfall wo ich irgendwie in die andere Spur gekommen bin und frontal gegen ein anderes Auto geknallt bin es gab Personen und Blechschaden zu dem befinde ich mich in der verlängerten Probezeit ich habe schon ein Aufbau Seminar gemacht wo mit muss ich da rechnen ? Ich kann mich an den Unfall nicht errinern verliere ich mein Führerschein ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kevin A.,

      Ihre genauen Sanktionen können wir leider nicht vorhersagen – auch nicht, ob Ihnen Ihre fahrerlaubnis entzogen wird. Sie müssen im Mindesten mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Armand sagt:

    Hallo, ich wurde im März in der Stadt (50 erlaubt) geblitzt. Ich fuhr 77 Kmh. Ich habe den Brief bekommen, dass es sich um einen A-Verstoß handelte. Dafür habe ich 97,- bezahlt und mir wurde einen Punkt abgezogen. 6 Monate danach, erst gestern habe ich einen anderen Brief bekommen, wo es drauf stand, dass ich zum einer Aufbauseminar teilnehmen muss. Kann ich an dieser Stelle sagen, dass es sich verjährt hat? da es mehr als 3 Monate gedauert hat?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Armand,

      nein. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Es ist normal, dass die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar erst später erfolgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Basti sagt:

    Hi hatte ca 4 monate vor ende der probezeit einen unfall.
    Habe aber jetzt nach ende der probezeit ein schreiben bekommen das ich an einem aufbauseminar teilnehmen muss und meine Probezeit verlängert wird. Können die das so einfach noch rückwirkend veranlassen oder hätte ich die anordnung wären der Probezeit erhalten müssen?

  15. Johanna sagt:

    Hallo

    ich bin in der Probezeit und habe Anfang des Jahres ein Aufbauseminar besuchen müssen.
    Vor zwei Monaten habe ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch einen Punkt bekommen.

    Nun ist noch ein Brief gekommen, dass ich jetzt schon wieder einen Punkt bekommen habe.

    Ergo: 3 Punkte in der Probezeit

    Bin ich jetzt meinen Führerschein los?
    Wenn ja wie lange?
    Kann ich dem mit einem Punkteabbauseminar entgegenwirken?

    Gruß Johanna

  16. Till sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,
    Ich wurde 2 wochen vor ablauf der probezeit von sehr weit entferneten polizisten gesehen, wie ich mit dem fahrrad über eine rote Fahrradampel gefahren bin (die Kreuzung war leer da nachts).
    Habe die Strafe schon bezahlt und keinen (!) Punkt bekommen da es nur eine Fahrrad- & Fußgängerampel war.
    Trotzdem soll jetzt meine Probezeit verlängert werden und ich muss ein Aufbauseminar besuchen.
    Ist dem so oder gibt es ein Unterschied zwischen Autoampelanlagen und Rad-& Fußgängerüberwege?`LG TIll

  17. Juri sagt:

    Ich bin mit einem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und bin noch in der Probezeit , muss ich ein aufbauseminar machen ?

  18. Hassan sagt:

    Hallo,
    A few months ago i have gotten 1 point and have participate to advance seminar. Also for the secound time, last week i got 2 point. Must i take part to advance seminar again or not?
    Thanks

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hello Hassan,

      normally, the seminar is obligatory after the first point in the probationary period. After the third traffic violation, which is categorizised as “A”, the the administration will generally cancel the licence.

      The Team of bussgeldkatalog.org

  19. Hakam A. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde vor ca. 2 Jahren mit mehr als 21 KM/h geblitzt, ich bekam ein Punkt, der Probefahrt wurde auch auf 2 Jahre verlängert und ich habe einen Aufbauseminar besucht .
    Gestern bin ich von der Polizei kontrolliert , mein sohn (5 jahre) hat sich nicht angeschnallt und ich soll eine Strafe in Höhe von 60Euro und einen Punkt bekommt werden , das hat die Polizei mir mitgeteilt .
    Hinweis: die Polizei hat die Daten meines Sohnes eingetragen.
    Was wird mir dann passieren?
    Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten?

  20. Kai sagt:

    Hallo,
    Ich bin seit dem 4.12.18 aus meiner verlängerten Probezeit raus, bekam nun aber ein Blitzerbescheid woraus hervorgeht, dass ich am 26.10.18 Außerorts 110 in einer 80er Zone gefahren bin. Worauf sollte ich mich einstellen?

  21. E36fahrer sagt:

    Ich darf bei einer Anordnung eines Aufbauseminares meinen Führerschein behalten wenn dies in der festgelegten Frist bestritten wird und kein weiteres Fahrverbot besteht, richtig?

  22. Fabian sagt:

    Hallo zusammen,

    ein Führerscheinneuling innerhalb seiner Probezeit hat heute eine Owi-Anzeige wegen Handy am Steuer erhalten, ist jedoch ab kommenden Donnerstag für 3 Monate im Ausland unterwegs. Wie kann er sich mit der Behörde in Verbindung setzen, um einen Aufschub für das Aufbauseminar zu erhalten? Was kann er machen, damit während der 3 Monate keine Fristen aus dem Ruder laufen? Danke im Voraus.

    Gruß! Fabian

  23. HK sagt:

    Moin, ich habe letztes Jahr im Sommer ein aufbausiminar besucht , nun wurde ich vor 1 Monat geblitzt (erlaubt waren 50 , bin 77 gefahren) , habe nun einen Brief bekommen , darin steht das ich ein Fahrverbot bekomme, wie Lange geht dieses Fahrverbot ( 2-A verstoß )? 1 Monat oder …?

  24. Robin sagt:

    Hallo
    Ich wurde letztens leider Außerorts mit 47 km/h zu schnell geblitzt. Tolerantabzug ist schon mit drin. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Robin,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41-50 km/h außerorts erwarten Sie ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Sven V sagt:

    Hallo,
    Ich wurde letztens leider Außerorts mit 25 km/h zu schnell geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit was kann auf mich zukommen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sven,

      das ist ein A-Verstoß. Darauf folgt die Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Mina sagt:

    Hallo,
    mein Freund ist noch in der Probezeit, überfuhr eine rote Ampel und wurde vom Ampelblitzer erfasst.
    Worauf muss er sich einstellen? Und wie läuft das ganze ab? Das Auto mit dem er geblitzt wurde ist auf meinen Vater angemeldet, ich selber fahre den Wagen und mein Freund hat sich das Auto für den Abend geliehen als er geblitzt wurde. Die Post wird mein Vater logischerweise erhalten, aber wie verläuft das andere alles? Muss man in dem Schreiben was man bekommt genau angeben wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist etc, oder bezieht sich die Strafe auf meinen Vater bzw den Fahrzeughalter?
    Es ist ja durch das Blitzerfoto sicher, dass es keine weibliche Person war (ich, die das Auto sonst fährt) bzw das es mein Vater es war, da es vom Alter und Aussehen nicht passt.

    Ich bitte um aufklärung, bin wirklich ahnungslos wie sowas abläuft.

    Danke!

  27. Anna sagt:

    Hallo, ich bin 20 Tage vor dem Ablauf meiner Probezeit, mit 21km/h zu schnell, außerorts geblitzt worden. Was erwartet mich jetzt und mit welchen Kosten ist da verbunden?
    Freundliche Grüße!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anna,

      in der Regel die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Möglicherweise rettet Sie aber der Toleranzabzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Lisa sagt:

    550 Euro Aufbauseminar

  29. Marian sagt:

    Hallo
    Meine Fragen ich habe eine aufbauseminar absolviert. letzte Woche geblitzt in außerorts mit 85 kmh bei 70 was kann jetzt passiert nur Strafe oder andere Probleme bitte antworten Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Maria,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h gilt in der Probezeit nicht als A-Verstoß. Somit drohen keine weiteren Probezeit-Maßnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Maria sagt:

    Hallo ich habe eine kleine Frage hab ich ein aufbauseminar absolviert und zwei Wochen später geblitzt mit 85 kmh beim 70 in außerorts was jetzt passiert bitte antworten Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Maria,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h gilt nicht als A-Verstoß. Somit drohen keine weiteren Probezeit-Maßnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Mislina sagt:

    Hallo, ich bin vor (bald) einem Jahr außerorts in einer 80er Zone 110 gefahren und habe innerhalb von drei Monaten die Post von der Behörde bekommen. Habe das Bußgeld gezahlt und ein Punkt in Flensburg habe ich bereits auch. Damals war ich noch in der Probezeit.
    Nun aber nach fast einem Jahr bekomme ich heute die Post, ich solle demnächst ein Aufbauseminar machen.
    Ich verstehe nicht wieso ich nach soo langer Zeit erst mit einer zweiten Post so eine Aufforderung bekomme! Ich dachte wenn nach drei Monaten keine Post mehr kommt, fällt der Urteil?

    Bitte um Hilfe…

  32. Tom sagt:

    Hallo,

    Ich habe das Bedenken, das ich innerorts bei wohl erlaubten 50 km/h laut tacho 80 kmh gefahren bin. Hinter mir der Fahrer hat gedrangelt, demzufolge konnte ich nicht bremsen sonst wäre ein Unfall passiert. Ich weiß nicht zu 100 Prozent ob ich geblitzt wurde, aber falls dies der Fall ist, womit muss ich rechnen? Habe noch knapp 1 Jahr probezeit

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tom,
      bei einer Geschwindikgeitsüberschreitung von 30 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der beim ersten Mal ein Aufbauseminar nach sich zieht und die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. Dashti sagt:

    Hallo
    Ich bin 25 Geschwindigkeit in außerort schnell gefahren und habe ich ein strafe 98€ schon bezahlt.
    Heute habe ich ein Berief wegen Seminar bekommen da steht dass ich 8 Stunden Tehorisch und 30 Minuten praktisch machen sollen. Ich bin in Probezeit und ich weiß nicht wie viel kostet ist. Können Sie mir Info geben.

  34. Patrick sagt:

    Hallo ich wurde mit zu wenig Abstand auf der Autobahn geblitzt und muss jetzt ein Aufbauseminar machen.
    Jetzt habe ich zwei Fragen:
    1. Was passiert wenn ich ein einem Termin Krank oder nicht im Land bin und nicht erscheinen kann gibt es eine Möglichkeit wie ich meinen Führerschein nicht verliere?
    2. Was passiert wenn ich in meiner verlängerten Probezeit einen B-Verstoß habe?

    Vielen Dank

    Patrick

  35. Antonio sagt:

    Hallo, wie lange dauert es nachdem ich das Aufbauseminar absolviert habe, bis ich mein/e Führerschein/Fahrerlaubnis wiederbekomme?

  36. Tunahan K. sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor einem Jahr meinen Führerschein abgegeben, da ich einen aufbauseminar machen sollte weil ich mit dem Fahrrad über rot gefahren bin, den ich aber nicht gemacht habe. Nun hieß es als ich meinen Führerschein abgegeben hab dass ich ihn zurück bekomme wenn ich den aufbauseminar absolviert habe, jedoch war von einer frust nicht die Rede. Meine Frage lautet nun ob es in diesem Fall eine Frist gibt, oder ob ich nun nach knapp einem Jahr den aufbauseminar machen kann um mein Führerschein wieder zu kriegen.

  37. Fayez sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin Fayez [Adresse von der Redaktion entfernt]
    ich bin seit 2015 in Deutschland und habe ich einen deutschen Führerschein seit 2019, das heißt bin ich jetzt in der Probezeit, außerdem hatte ich einen syrischen Führerschein seit 2005, aber leider konnte ich nicht umgeschrieben, weil der nicht gültig war, vor ein paar Monaten fuhr ich mein Auto mit 82 km/h in einer Straße mit 60km/h in der Autobahn, deswegen habe ich 1 Punkt verloren, dann bezahlte ich 2 Strafen eine mit fast 100 € dann eine mit 25 € .
    jetzt habe ich einen Brief von Flensburg bekommen, in dem ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, oder mein Führerschein wird entzogen !!!!
    das Problem ist, dass Seminar 420 € hier in Siegen Wittgenstein kostet, und zweites Problem ist, dass meine Probezeit bis 2023 verlängert wird.
    Auf der einer Seite, ich kann besser als der Trainer der Fahrschule fahren, da ich nicht nur mein Führerschein seit 2005 ist, sondern auch habe ich an vielen Control & Defensive Driving Kurse bei internationalen Unternehmen und Firmen in Syrien teilgenommen, wie wird das Seminar meine Erfahrung verbessern? das ist Skandal, wenn man 420 € für einen unnützlichen Kurs bezahlt.
    Darüber hinaus habe ich niemals Alkohol während meiner Fahrt getrunken oder bevor…. und kein Drogen genommen…
    warum muss ich an einem Seminar teilnehmen?
    sagen Sie mir bitte Ihre Meinung dafür?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fayez,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h ist ein A-Verstoß. A-Verstöße sind schwerwiegende Regelmissachtungen, weswegen für Fahrer in der Probezeit im Anschluss ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit angeordnet wird. Im Aufbauseminar sollen dann z. B. Lösungen für rücksichtsvolleres Fahren erarbeitet werden. Nehmen Sie an dem Aufbauseminar nicht teil, führt dies zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  38. Fayez sagt:

    Wo kann man sich über solche Situationen hierzulande beklagen ? und in welchem Gericht ?

    Danke im Voraus !
    Fayez

  39. Nadja sagt:

    Sehr geehrtes Team vom Bußgeldkatalog,

    Ich bin letzte Woche außerorts, anstatt vorgeschriebenen 70 km/h, nach Abzug der Toleranz, noch 93 km/h gefahren. Außerdem befinde ich mich noch in der Probezeit. Normalerweise kann ich mich jetzt auf einen Punkt in Flensburg, 70€ Bußgeld, und ein Aufbauseminar gefasst machen, korrekt? Allerdings sind es ja „nur“ 3 km/h nach der Toleranzgrenze, deswegen frage ich mich, ob es nicht noch Ausnahmen gibt, wie mehr Bußgeld zu bezahlen oder etwas anderes? Kennen Sie sich damit aus, oder wissen Sie wie da die Chancen stehen?

    Vielen Dank im Voraus.
    LG

  40. Rae sagt:

    Hello

    I had to complete the aufbauseminar by May 11, However, because of coronavirus everything was closed and I still haven’t been able to start the classes although I paid the fahruschule and the money to the government. What should happen now that I am still not able to complete the classes?

    Kind Regards
    Rae

  41. Jochen sagt:

    Hallo,

    ab wieviel Punkten, muss ein Aufbauseminar gemacht werden?
    Nach dem alten System waren es nach 15 Punkten.

    Viele Grüße
    Jochen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jochen,

      das Aufbauseminar ist lediglich für Fahranfänger Pflicht, die einen ersten A- oder bereits den zweiten B-Verstoß in der Probezeit begangen haben.

      Sofern Sie sich auf das Punkteabbauseminar (Fahreignungsseminar) beziehen: Zur Teilnahme besteht keine Pflicht. Betroffene können jedoch bei einem Punktestand von maximal 5 bei Teilnahme einen Punkt abbauen (einmal alle 5 Jahre).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  42. Niclas sagt:

    Hallo, darf man während einem Aufbauseminars weiterhin Autofahren oder wird hierbei zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen?
    LG Niclas

  43. Silke N sagt:

    Mein Sohn hat ein Aufbauseminar angefangen, die ersten 2 Stunden absolviert und auch die Fahreinheit. Dann ist er an Corona erkrankt und konnte die zwei letzten Stunden nicht mehr besuchen, da er auf Anordnung des Gesundheitsamtes ja in Quarantäne geschickt wurde. Nun muss er allen Ernstes das ganze Seminar nochmal machen und auch die Kosten nochmal zahlen, weil man das Seminar in einem Block machen muss. Da frage ich mich schon was er hätte tun sollen, positiv die Quarantäne brechen und trotzdem hingehen oder was? Nein er hat alles korrekt gemeldet und auch nachgewiesen dass er in Quarantäne ist und wird jetzt doppelt bestraft.

    Meine Frage, gibt es da keine Ausnahmeregel, wenn ein Teilnehmer das Aufbauseminars ohne Selbstverschulden nicht beenden kann? Es gab bestimmt doch auch vor Corona Situationen, dass ein Teilnehmer nicht das Seminar beenden konnte (z.B. aufgrund “Höherer Gewalt” oder z.B. einer Krankheit)?

  44. Bernd F sagt:

    Ich habe vom Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten ein Schreiben erhalten das ich ein Aufbauseminar für den Führerschein besuchen soll. Mein Wohnort ist Berlin-Grünau,. Können sie mir mitteilen wo ich in BERLIN so ein Seminar besuchen kann.
    Mit freundlichen Grüßen Bernd

  45. Frank64 sagt:

    Hallo. Ich wurde geblitzt in einer 30er Zone mit letztendlich 48km/h, also 18km/h zuviel. Kosten: 35,-
    Meine Frage: da ich in der Probezeit bin (noch 17 Monate), handelt es sich hier um einen B-Verstoß und sollte mir dies nochmals in den nächsten 17 Monaten passieren, muss ich zum Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre?
    Danke und VG

  46. Johnny sagt:

    Hallo, ist ein erlöschen der Betriebserlaubnis mit Gefährdung ein A oder ein B Verstoß?

  47. Sandjar H sagt:

    Guten Tag, ich habe eine kurze Frage. Ich bin Fahranfänger und muss jetzt ein Aufbauseminar machen und meine Frage ist, ob ich während des Aufbauseminar mein Führerschein abgeben muss. Im Brief steht nichts von Abgabe und im Internet steht auch nichts davon.

  48. Klotz sagt:

    Hallo

    Habe auch ein Aufbauseminar erhalten und 4 Sitzung eingehalten. Nun wurde ich positiv auf Covid19 getestet und kann nicht zur letzten Sitzung.
    Muss ich nun alles neu bezahlen und neue Termine tätigen oder wie läuft das ab wenn man positiv ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Madlen

  49. Ramacher sagt:

    ich hätte eine frage wegen zu schnellen fahren in der probezeit wurde ich zu einem aufbau seminar verpflichtet leider hatte ich das geld dafür nicht
    um es in der vorgegebenen zeit zu absolvieren daruf hin wurde mein führerschein eingezogen solange bis ich dieses aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen habe bekommt man den führerschein zurück die damalige mitarbeiterin vom tüv bei der ich meinen führerschein abgegeben habe sagte mir das es keine verjährungsfrist dafür gibt und sobald ich erfolgreich das seminar gemacht habe bekomme ich ihn sofort wieder wie das leben so spielt durch arbeitslosigkeit und drei bandscheiben vorfälle sind min 12 jahre vergangen ich hatte die 400 euro gebühr in dieser zeit einfach nicht
    jetzt meine frage ich muss die wiedererteilung meines führerscheins beantragen danach bekommt man 6-8 wochen post wo drin steht was man zu machen hat um ihn wiederzubekommen in meinem fall im prinzip die erfolgreiche teilnahme an diesem aufbauseminar gilt dies auch nach so langer zeit noch man kann ja nichts dafür wenn man das geld nicht hat für das seminar

  50. Tom sagt:

    Ich habe den Führerschein auf Probe. Ich bin zum ASF angemeldet, da ich zu schnell war. Jetzt bin ich mit Mischkonsum am Steuer erwischt worden. Einen Bescheid habe ich noch nich über dieses Vergehen.
    Macht das ASF noch Sinn ? Oder auf jeden Fall das ASF machen und dann anschließend das wahrscheinlich angeordnete Alfa ?
    Danke

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