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Ausbildung zum Fahrlehrer – Auch dieser muss Prüfungen ablegen

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. März 2023

Fahrlehrerausbildung in Deutschland

Auch ein Fahrlehrer muss eine Ausbildung absolvieren.
Auch ein Fahrlehrer muss eine Ausbildung absolvieren.

Wer andere im Führen von Fahrzeugen unterrichten möchte, muss in Deutschland selbst eine Ausbildung durchlaufen und an deren Ende mehrere Prüfungen ablegen. Eine sogenannte Fahrschullehrerausbildung ist unabdingbar, wenn Sie Fahrlehrer (auch Fahrschullehrer genannt) werden möchten.

Dabei stellt sich zuallererst die Frage: „Wie werde ich Fahrlehrer?“. Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). In Fahrlehrerausbildungsstätten können entsprechende Kurse absolviert werden, um eine Fahrlehrererlaubnis zu erhalten.

Welche Voraussetzungen ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Des Weiteren informieren wir Sie über Kosten und Dauer der Ausbildung und geben einen Einblick in die Ziele der Fahrlehrerverbände Deutschlands.

FAQ: Fahrlehrer

Welche Voraussetzungen brauche ich, um Fahrlehrer zu werden?

Welche Voraussetzungen Sie für eine Ausbildung zum Fahrlehrer erfüllen müssen, lesen Sie hier.

Was muss ich bei einer Fahrlehrerausbildung an Kosten einplanen?

Sie sollten mindestens 7.000 Euro für die gesamt Ausbildung kalkulieren. Die Preise können regionale jedoch stark variieren.

Kann ich meinen Fahrlehrer wechseln?

Sind Sie in der Fahrschule unzufrieden mit Ihrem Fahrlehrer, besteht in aller Regel die Möglichkeit, diesen zu wechseln.

Weitere Ratgeber zum Fahrlehrer:

Wie wird man eigentlich Fahrlehrer?

Um Fahrschullehrer zu werden, muss eine Fahrlehrerausbildung durchlaufen werden. Diese besteht, wie bei einem Fahrschüler auch, aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Begriffe „Fahrlehrer“ und „Fahrschule“ sind seit 1921 festgeschrieben. In einer Verordnung wurden in diesem Jahr erstmals Mindestanforderungen für einen Fahrschullehrer definiert.

Die Ausbildung dieser wurde am 25. August 1969 durch das FahrlG auf die Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Heute gelten Fahrlehrer als staatlich anerkannte Lehrkräfte.

Eine Ausbildung zum Fahrschullehrer ist vonnöten, um in einer Fahrschule unterrichten zu dürfen. Dies geht aus dem FahrlG von 1969 hervor.

Voraussetzungen für Fahrlehrer

Wie kann man Fahrlehrer werden? Eine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wie kann man Fahrlehrer werden? Eine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Ein Fahrlehrer muss gewisse Voraussetzungen mitbringen. Sind diese nicht erfüllt, kann keine Ausbildung begonnen werden. Zu diesen zählen:

  • Ein Mindestalter von 21 Jahren muss erfüllt sein.
  • Eine geistige und körperliche Eignung muss vorliegen (wird durch ärztliche Gutachten nachgewiesen).
  • persönliche Eignung muss vorliegen (wird in der Regel durch ein Führungszeugnis nachgewiesen).
  • Es muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss (Abitur, Fachabitur) muss vorhanden sein.
  • Fahrerlaubnisse der jeweiligen Klasse müssen bestanden sein.
  • Mindestens drei Jahre Fahrpraxis in der Klasse B, 2 Jahre für die anderen Klassen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie von Beruf Fahrlehrer werden möchten. Da dies nicht die erste erlernte Tätigkeit ist, ist ein Einstieg in diesen Berufsweg auch noch im fortgeschrittenen Alter möglich, so lange die körperlichen Eignungen gegeben sind.

Oft handelt es sich dabei um eine Umschulung zum Fahrlehrer. Diese Berufsgruppe wird in der Regel von Männern dominiert. Allerdings gibt es mit der Zeit auch mehr und mehr Frauen, die sich dazu entscheiden, Fahrlehrerin zu werden. Die Ausbildung und die Voraussetzungen sind natürlich dieselben.

Einer Statistik vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zufolge, sinkt die Anzahl der Personen mit Fahrlehrererlaubnis seit sieben Jahren stetig. Für den 01.01.2016 wurden 45.238 Fahrlehrer in Deutschland statistisch erfasst.

Fahrlehrerschule – Theoretische Lehrinhalte

Für die Fahrlehrerausbildung müssen verschiedene Themengebiete abgedeckt werden. Diese sind später Teil der Prüfungen und werden von der Fahrlehrerausbildungsordnung vorgegeben. Folgende zählen dazu:

  • Fahren: In diesem Modul werden die Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erweitert und verbessert. Dies geschieht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Wichtig dabei sind Sicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz.
  • Technik: Hier sollen die technischen Gegebenheiten von Fahrzeugen beleuchtet werden. Der angehende Fahrlehrer soll Zusammenhänge verstehen und in der Praxis umsetzen können. Für den Theorieunterricht der zukünftigen Fahrschüler werden auch naturwissenschaftliche Erklärungen zur Umwelttechnik oder Fahrphysik gelehrt.
  • Verkehrspädagogik: Neben den Fahrfähigkeiten und der Technik, muss jedermann, der Fahrlehrer werden möchte, auch lernen, wie praktischer und theoretischer Unterricht in der Fahrschule gestaltet werden kann. Dazu werden auch Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie aufgezeigt.
  • Umwelt: Damit den Fahrschülern ein umweltbewusstes und spritsparendes Fahren nahegelegt werden kann, muss auch der Fahrschullehrer die Grundsätze diesbezüglich beherrschen. In diesem Modul werden sie vermittelt.
  • Recht: Bei dieser Unterrichtseinheit werden die Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem, mit besonderem Fokus auf das Verkehrsrecht, aufgefrischt und vertieft. Dabei kommen auch Fallbeispiele zur Anwendung.
  • Verkehrsverhalten: Hier soll vor allem die Beobachtungsgabe geschult werden, damit ein Fahrschüler gut eingeschätzt werden kann. Dabei kommen auch Grundsätze der Verkehrspsychologie zum Tragen. Außerdem lernt der potenzielle Fahrlehrer, wie er seinen Schülern ein „richtiges“ Fahrverhalten vermitteln kann.

Nicht nur Fahrschüler müssen also einiges an Theoriestunden ableisten. Wer Fahrlehrer werden möchte, hat ein Vielfaches der Pflichtstunden eines Führerscheinanwärters zu absolvieren. Dabei soll die Grundlage für ein erfolgreiches, zielorientiertes Lehren gelegt werden.

Fahrlehrerschule – Praktische Lehrinhalte

Ob Fahrlehrerin oder Fahrlehrer, die Ausbildung ist dieselbe.
Ob Fahrlehrerin oder Fahrlehrer, die Ausbildung ist dieselbe.

Nach bestandener Prüfung im theoretischen Teil der Fahrlehrerausbildung beginnt die Praxis. Diese wird in Form eines Praktikums in einer Ausbildungsfahrschule absolviert. Ihnen wird zunächst eine Eingewöhnungsphase, auch Hospitation genannt, gewährt.

Nach dieser Zeit beginnen Sie, eigenständig Fahrschüler auszubilden. Dies umfasst sowohl Theorie als auch Praxis. In der Anfangsphase steht Ihnen ein erfahrener Fahrlehrer zur Seite, der wertvolle Tipps geben kann.

Während des Praktikums müssen Sie allerdings noch zweimal jeweils eine Woche an einer Pädagogischen Reflexion in der Fahrlehrerfachschule teilnehmen. Im Rahmen dieser sollen Erfahrungen mit anderen Praktikanten ausgetauscht werden.

Das Ende der praktischen Ausbildung zum Fahrschullehrer bilden Lehrproben (Fahrlehrerprüfung). Bestehen Sie diese, erhalten Sie den Fahrlehrerschein.

Um Fahrlehrer zu werden, sind Voraussetzungen, wie beispielsweise ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule, zu erfüllen. Dieses können Sie erst nach der Theorieprüfung antreten.

Fahrlehrerschule – Dauer von praktischer und theoretischer Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer nimmt einige Zeit in Anspruch. Der theoretische Aspekt in der Fahrlehrerfachschule ist dabei auf fünf Monate angelegt. Es handelt sich in der Regel um Ganztageskurse, bei denen laut Rahmenplan Kenntnisse in Verkehrspädagogik, Umweltschutz etc. vermittelt werden. Seit 2018 sind aber auch Teilzeitkurse möglich.

Auch Ihren Fahrstil müssen Sie in diesem Teil der Ausbildung, welcher durch eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung abgeschlossen wird, im Modul „Fahren“ unter Beweis stellen. Diese fahrpraktische Prüfung wird im dritten Monat absolviert.

Das Praktikum, welches in der Ausbildungsfahrschule durchlaufen wird, dauert ebenfalls fünf Monate. Zwei Wochen von diesem Zeitraum sind für die Pädagogische Reflexion in der Fahrlehrerfachschule vorgesehen.

Für die Fahrlehrerausbildung beträgt die Dauer mindestens zwölf Monate, sofern alle Prüfungen bestanden werden. Allerdings ist dies der Optimalfall. Sie haben nach bestandenem theoretischen Teil zwei Jahre Zeit, das Praktikum zu durchlaufen. Je nachdem wann Sie dieses Antreten, kann sich die Ausbildungsdauer verlängern.

Ausbildung zum Fahrlehrer – Diese Kosten müssen Sie einplanen

Diese umfangreiche Fahrlehrerausbildung verursacht hohe Kosten. Dabei spielen verschiedene Komponenten eine Rolle, die einzeln berechnet werden. Die Preise können je nach Fahrlehrerfachschule variieren. Im Folgenden werden für die Ausbildung zum Fahrlehrer (BE) die Kosten beispielhaft angegeben:

  • Theoriekurs (5 Monate): ca. 5.500 Euro
  • Reflexions-Seminare: jeweils ca. 430 Euro
  • Lehrmittelpaket: ca. 200 Euro
  • Zusätzliche Prüfungsfahrten (falls notwendig): ca. 140 Euro
  • Gebühren für die Fahrlehrerprüfung: 798,40 Euro

Nach diesem Beispiel würde die Ausbildung zum Fahrlehrer Kosten in Höhe von ca. 7158,40 Euro verursachen. Voraussetzung ist dabei, dass alle Prüfungen beim ersten Versuch bestanden werden.

Für Arbeitslose: Gibt es eine Förderung oder Übernahme der Kosten für die Fahrlehrerausbildung vom Amt? Entsprechende Förderprogramme durch die Bundesagentur für Arbeit existieren. Um davon zu profitieren, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser wird durch die Behörde geprüft und anschließend bewilligt oder abgelehnt.

Fahrlehrerprüfung als Abschluss der Ausbildung

Auch ein angehender Fahrlehrer muss in einer Prüfung sein Können unter Beweis stellen.
Auch ein angehender Fahrlehrer muss in einer Prüfung sein Können unter Beweis stellen.

Im Gegensatz zu Führerscheinanwärtern, müssen angehende Fahrlehrer gleich fünf verschiedene Prüfungen ablegen. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann diese bis zu zweimal wiederholt werden. Folgende Fahrlehrerprüfungen müssen erfolgreich absolviert werden, um den Fahrlehrerschein der Klasse BE zu erhalten:

  • Fahrpraktische Prüfung: Hier geht es darum, ein Fahrzeug der Klasse BE sicher und vorschriftsgemäß durch den Straßenverkehr zu führen. Dies ist vergleichbar mit der praktischen Fahrprüfung eines Fahrschülers.
  • Schriftliche Fachkundeprüfung: Dabei handelt es sich um eine Klausur mit vier Aufgaben. Für deren Bearbeitung haben Sie fünf Stunden Zeit.
  • Mündliche Fachkundeprüfung: Sie werden von einem Prüfungsausschuss zu allen relevanten Wissensgebieten des Fahrlehrerbereichs befragt. Ihre Antworten werden im Anschluss ausgewertet.
  • Theoretische Lehrprobe: Wer Fahrlehrer werden möchte, muss, wie jeder Lehrer, eine Lehrprobe ablegen. Diese findet im Rahmen eines Theorieunterrichts statt. Neben den Schülern nimmt im Rahmen dessen auch ein Prüfer im Unterrichtsraum Platz und bewertet die Unterrichtseinheit.
  • Praktische Lehrprobe: Hier geben Sie einem Fahrschüler Ihrer Wahl eine Fahrstunde. Ein Prüfer sitzt ebenfalls im Auto und bewertet Ihre Leistung.
Insgesamt müssen fünf Prüfungen bestanden werden, um eine Fahrlehrerausbildung erfolgreich abzuschließen. Fallen Sie bei einer durch, so können Sie diese zweimal wiederholen.

Gibt es einen deutschen Fahrlehrerverband?

Um die Interessen der Fahrlehrer zu vertreten, existiert in jedem Bundesland ein Fahrlehrerverband. Doch ein ein Zusammenschluss aller Fahrlehrerverbände existiert: In einer Bundesvereinigung sollen länderübergreifend die Interessen von Fahrschulinhabern und Fahrlehrern vertreten werden.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat ihren Sitz in Berlin und hält jährlich einen Fahrlehrerkongress ab. Die Aufgaben und Ziele sind in der Satzung des Vereins vermerkt:

  • Ein ständiger Austausch von Erfahrungen mit den Mitgliedsverbänden und deren Beratung.
  • Vertretung allgemeiner Interessen von Fahrschulen und Fahrlehrern.
  • Vertretung bei Behörden und Organisationen auf Bundesebene und die Zusammenarbeit mit diesen in allen einschlägigen Berufsfragen.
  • Unterstützung der Mitgliedsverbände auf Landesebene.
  • Koordinierung und Förderung der Ausbildung des Fahrlehrernachwuchses und Weiterbildung der Fahrlehrer.
  • Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit Organisationen der Fahrlehrer auf internationaler Ebene.
  • Wettbewerbsregeln der Mitgliedsverbände zu koordinieren.

Es geht also auch darum, die Fahrlehrerausbildung zu koordinieren und zu fördern. Daher sollte sich jeder angehende Fahrlehrer mit den Fahrlehrerverbänden vertraut machen und ihre Angebote gegebenenfalls wahrnehmen.

Wie wird man Fahrschullehrer der Klassen A, CE und DE?

Der beschriebene Werdegang zum Fahrlehrer bezieht sich auf den Fahrlehrerschein der Klasse BE, welcher quasi die Grundlage bildet. Diesen muss ein jeder Lehrer in der Fahrschule besitzen. In sogenannten Aufstiegslehrgängen kann die Lehrerlaubnis allerdings erweitert werden.

Dabei sind folgende zusätzliche Qualifikationen möglich:

  • Fahrlehrer Klasse A: Zusätzliche Ausbildung von einem Monat
  • Fahrlehrer Klasse CE: Zusätzliche Ausbildung von zwei Monaten
  • Fahrlehrer Klasse DE: Zusätzliche Ausbildung von einem Monat
Zum Abschluss jeder dieser Fahrlehrerausbildungen werden jeweils eine mündliche, schriftliche und fahrpraktische Prüfung abgelegt.

Fazit: Wie werde ich Fahrschullehrer?

Der Fahrlehrerschein verursacht Kosten von mindestens 7.000 Euro.
Der Fahrlehrerschein verursacht Kosten von mindestens 7.000 Euro.

Um von Beruf Fahrlehrer zu werden, bedarf es also einer umfangreichen Ausbildung, die mit fünf Prüfungen für die Klasse BE abgeschlossen wird.

Einige Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen. So ist beispielsweise ein Alter von 21 Jahren Minimum.

Nach bestandener Prüfung kann der Fahrschullehrer allerdings nicht sofort eine eigene Fahrschule eröffnen. Dazu ist ein gesonderter Lehrgang vonnöten.

Wollen Sie Fahrlehrer werden, müssen Sie Kosten von mindestens 7.000 Euro einplanen. Diese können je nach Fahrlehrerschule und Anzahl der Versuche zum Bestehen der Prüfung stark variieren, sodass eine pauschale Angabe nicht möglich ist.

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Ausbildung zum Fahrlehrer – Auch dieser muss Prüfungen ablegen
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60 Kommentare

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  1. Robert sagt:

    Wirklich alles top beschrieben. Aber die Antwort auf meine wichtigste Frage hab ich leider nicht gefunden.
    Die Frage wäre : Darf man bei Beginn der Ausbildung zum Fahrlehrer mit Punkten in Flensburg registriert sein, und wenn ja, wie viele ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Robert,

      gemäß dem Fahrlehrergesetz kann eine Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig ist. Mehrere Punkte in Flensburg könnten dagegen sprechen. In der Regel kommt es darauf an, wie viele Punkte Sie haben und welcher Art die Verstöße waren. Die zuständige Behörde entscheidet, ob Sie charakterlich geeignet sind. Deshalb empfiehlt es sich, dort zunächst weitere Informationen einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Simone sagt:

    Wird für die Ausbildung als Fahrschullehrer ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt?

  3. Mareike sagt:

    Hallo,
    schade, ich hatte gehofft hier schon die neuesten Infos zu finden.
    Es wurde ja zu 2018 einiges geändert.
    Mich würde interessieren ob die kosten trotzdem noch so um die 8000 Euro liegen oder gestiegen sind.
    Für die Be Fahrlehrerprüfung .

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Mareike

    • Thorsten L. sagt:

      Ja es wurde 2018 einiges geändert. Die Ausbildung dauert länger und es wurde auch Teurer.. die Zugangsvorrausetzung haben sich auch geändert .

    • Antonio sagt:

      Kosten liegen aktuell in BW bei ca. 13000€

      Dafür werden nicht mehr alle Führerscheine benötigt.
      Voraussetzung ist Klasse B. BE kann noch während der Ausbildung gemacht werden, falls nicht vorhanden.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mareike,

      erkundigen Sie sich zu den neuesten Entwicklungen am besten direkt bei einer Ausbildungsstätte oder einem Fahrlehrerverband.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Malte sagt:

    Wird bei einem Realschulabschluss auch zwingend eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt? Auch wenn man berufstätig war bzw ist ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Malte,

      ja, Sie brauchen eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung, um eine Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Feiertag sagt:

    Hallo,
    ich habe bei mehreren Verkehrsinstituten nachgefragt und die sagten, die Kosten der Ausbildung liegen bei Rund 15 000€.
    Außerdem sagten die, ich müsse 21 Jahre alt sein und nicht 22.
    Ich finde 7 000€ und 15 000€ ist ein riesen Unterschied und ich würde gerne wissen, was jetzt stimmt.
    Für nächstes Jahr hätte ich nämlich eine Ausbildungs-Fahrschule, erst nächstes Jahr, weil ich noch keine 21 bzw. 22 Jahre alt bin.

    MFG
    Feiertag

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Feiertag,

      fragen Sie doch am besten direkt bei Ihrer Ausbildungsfahrschule nach, die können Ihnen sicherlich die Kosten nennen und auch aufschlüsseln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Veronika sagt:

    Hallo, kann ich auch fahrschullehrer werden, wenn ich nicht klasse A 2 habe? Sonst bis auf D (Bus ) alle Klassen besitze ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Veronika,

      bitte wenden Sie sich an eine Fahrlehrerausbildungsstätte, um die daraus evtl. resultierenden Einschränkungen zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dietmar sagt:

    Hallo, gehen Fahrschullehrer mit 65 Jahren in Rente oder können sie darüber hinaus ihren Beruf ausüben. Ist es da egal ob ich eine Fahrschule besitze und leite oder ein Angestellter der Fahrschule bin? Mit freundlichen Grüssen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dietmar,
      uns liegen keine Informationen vor, dass Fahrlehrer mit 65 Jahren in Rente gehen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Tobias sagt:

    Hallo,

    was genau sind die Anforderungen in der fahrpraktishen Prüfung am Anfang der Ausbildung ? wie viel Vorbereitung ist nötig ?

    Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tobias,

      entsprechende Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ausbildungsstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Anja sagt:

    Guten Tag,
    nach bestandener Prüfung kann der Fahrschullehrer nicht sofort eine eigene Fahrschule eröffnen. Dazu ist ein gesonderter Lehrgang vonnöten. Wie lange dauert dieser Lehrgang und welche Zusatzkosten entstehen dann? Ich danke für die Beantwortung.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anja,

      im Regelfall müssen bei diesem Lehrgang min. 70 Stunden absolviert werden. Die Kosten hängen von der ausführenden Stelle ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Martin sagt:

    Danke für die gute Beschreibung.

    Welchen Kurs muss man nach der Ausbildung noch absolvieren, wieviel kostet er und was sind die Bedingungen/Voraussetzungen, damit man eine Fahrschule eröffnen kann?

  11. Bassam sagt:

    Hallo
    leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung. Allerdings habe ich mein Fachabitur im Ausland abgeschlossen, aber leider es als Hauptschulabschluss nach 10 klasse in Deutschland anerkannt wurde.
    Reicht mir der Hauptschulabschluss um ein fahrlehrer zu werden?
    Beste Grüße

  12. Bulent sagt:

    Bin busfahrer und möchte gerne fahrschule lehrer werden mein frage an euch kann mann ausüben denn ausbildung während ich schon job habe danke an allen

  13. Leonie sagt:

    Hallo,
    Meine Frage ist ob man in 5 Jahren auch noch Fahrlehrer braucht oder sind die Autos bis dahin so gut entwickelt das man keinen Führerschein mehr braucht, da das Auto von alleine fahren kann oder werden immer Fahrlehrer gesucht?? Wie sicher ist dieser Job in der Zukunft??

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Leonie,

      wir können das zwar nicht sicher sagen, aber wir glauben nicht, dass der Beruf des Fahrlehrers in fünf Jahren ausgestorben sein wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Thomas sagt:

    Hallo
    meine Fragen wären,

    ist die theoretische Schulung über den ganzen Tag,oder müsste man den Verdienstausfall noch zu den gesammt Kosten hinzufügen?

    An welche Behörde muss ich mich wenden um genaue Auskünfte zu Punkten und die damit verbundenen Verstößen zu bekommen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten

  15. Thomas sagt:

    Ich meinte natürlich welche Behörde mir Auskunft darüber gibt mit welchen Verstößen ich als Fahrlehrer untauglich wäre.

  16. Michael sagt:

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zu den Fahrerlaubnisklassen, die vorhanden sein müssen.
    Mir fehlen die Erlaubnisklassen C, D1, D, D1E UND DE.
    Kann ich trotzdem ggfs. Fahrlehrer werden?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    Gruiß
    Michael

  17. Johannes sagt:

    Guten Tag!

    Mir fällt immer wieder auf, dass ein paar Fahrlehrer die Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen falsch lehren. Die betreffenden Lehrer schalten die Tagfahrleuchten ab, was die Erkennbarkeit deutlich verschlechtert. Eine Mitteilung an die Fahrschule sowie an den Fahrlehrerverband zeigt keinerlei Wirkung. Frage: Was kann man noch tun, damit die Fahrschüler allumfassend korrekt ausgebildet werden?

  18. Celebi sagt:

    Hallo ich habe erweiterten hauptschulabschluss und seit 1 Jahre mache ich Fahrlehrer Ausbildung ich habe BE bestanden, für die praktische Prüfung war ich bei labo sie wollte ablehnen was soll ich jetzt nun machen sie meinte ich soll Abi oder abgeschlossener Ausbildung vorzeigen😭😭😭

  19. Ziege sagt:

    Hallo,

    wieviel Zeit habe ich für die Fachkundeprüfung nach Abschluss des Fahrlehrerlchrgang. Ich kann diese zweimal wiederholen aber in welchem Zeitraum. Ich arbeite noch nebenbei also wüsste ich gerne wieviel Zeit ich habe. Für die Lehrprobe habe ich zwei Jahre Zeit.

    Danke!
    Gruß
    Ziege

  20. Sarah sagt:

    guten tag,
    welsches Sprachniveau ist für diese Arbeit erforderlich
    Gruße
    Sarah

  21. Kilian sagt:

    Hallo,
    Ich habe eine schulische Ausbildung zum staatlich geprüften Informationstechnischen Assistenten und ein Fachabitur. Die Ausbildung habe ich im dualen System erworben. Reicht diese “Ausbildung” aus?
    Darüber hinaus frage ich mich ob ich die Fahrklasse B96 benötige. Ich höre bei das sei wohl Pflicht aber auch keine zwei Jahre, da manche angehenden Fahrlehrer das neben den FL Lehrgang machen.

  22. Egal egalovic sagt:

    Servus,

    Danke für die Info aber findet Ihr nicht, dass bei einem Durchschnittsgehalt von 3000€ im Monat die hohen Kosten Gerecht sind?

  23. Lama A. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möschte gern nach einpaar Monaten ein Praktikum als Fahrlehrer machen,deshalb möschte ich Sie über die Bücher fragen, die in dem Kurs als Unterichtmatireal normalerweise in diesem Bereich benutzt werden, und ihren ISBN, weil ich sie kaufen möchte und in dem kommenden Monaten vor dem Praktikum zu vorbereiten.

  24. Alexander sagt:

    Hallo ich stehe gerade nach meinen Ersten Tag in der Ausbildung echt in einer Zwickmühle.
    Was darf denn nun bei LKA/BKA drin stehen. Da werden ja alle Fallengelassene Anzeigen auch aufgelistet.
    Was passiert, wenn man Erschleichen von Leistung und Sachbeschädigung im Führungszeugnis stehen hat.
    Es geht darum Weiter zu machen oder nun wegen den Eintragungen aufhören.

  25. Rania sagt:

    Hallo, ich habe in Hessen die Schule besucht und an meinem Wohnort RLP die Prüfung gemacht und leider nicht bestanden. Nun möchte ich in Hessen wiederholen, doch die meinten es würde nicht gehen. Stimmt das? Laut meiner Schule darf ich mir aussuchen ob Wohnort oder Schulort auch RLP sagte mir es wäre mir überlassen. Hessen sieht das leider anders. Hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus.

  26. Masoud Nema sagt:

    Hallo,
    Ich habe im Jahr 2020 in Januar meinem Ausbildung Kfz-mechatroniker mit bestanden abgeschlossen. Ich bin 33 Jahr alt, habe leider kein Hauptabschluss, kann ich einen Ausbildung Als Fahrleherer machen. was brauche ich noch. Vielen Dank für Ihr helfe. bitte um einen Rückmeldung.

  27. Paul sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    um sich für die Ausbildung zu entscheiden ist es für mich auch wichtig, was ein Fahrlehrer (Angestellt) verdient. Gibt es da eine Vergütungstabelle?

    Mit freundlichen Grüßen
    P.

  28. Kathrin sagt:

    Ich würde die Ausbildung gern nebenberuflich absolvieren. Gibt es da auch Möglichkeiten? Wo kann ich mich informieren?

    Vielen Dank

  29. Andreas sagt:

    Hallo,
    Ich habe leider keine abgeschlossene Berufsausbildung arbeite aber seit 30 Jahren durchgehend in einem festen Job.
    Ich habe eine Fahrschule die mich sofort nach der Ausbildung fest einstellen und durch die Ausbildung begleiten würde.
    Die Ausbildung würde ich selbst bezahlen. Ist es in diesem Fall auch ohne Berufsausbildung möglich den Fahrlehrerlehrgang zu absolvieren ?

  30. Karim sagt:

    Hallo, ich bin derzeit noch 20 und werde nächstes Jahr 21, kann ich trotzdem schon mit der Ausbildung anfangen oder muss ich warten bis ich 21 bin?

  31. Adela Y sagt:

    Guten Tag!
    Ich möchte gerne wissen, ob man als Fahrlehrer und fahrschullehrer (mit erforderlichen Klassen für deutschland) in Österreich (ca 7 Jahre Berufserfahrung) berechtigt ist als Fahrlehrer in Deutschland zu arbeiten. Muss man bestimmte Prüfungen oder Schulungen ablegen?
    Danke für Ihre Antwort
    Liebe Grüße

  32. Chaimae I sagt:

    Bonjour ! Je ss une marocaine et mon rêve d’etre monitrice… J’ai 23 ans.. J’ai eu mon permis Klass B à l’âge de 18 ans.
    J’adore le monde de conduite et de voiture. Je conduit très bien avec intelligence et surtout avec mon incroyable réflexe. Et maintenant je passe le permis de Moto. j’ai le bac, diplôme d’infirmerie et le B1).
    J’ai deux questions à posé :
    La durée de la formarion (1 ans, 2 ans..)?
    Et est ce que un étranger peu facilement faire cette formation ?
    Et merci beaucoup

  33. Besmira A sagt:

    Mein Mann ist seit 2 Jahren hier in De. Nach wie langer Zeit kann er das tun

  34. Peter sagt:

    Hallo

    Ich habe die Fahrlehrerfachausbildung bestanden und ging mit dem vorläufigen Schein in die praktische Ausbildung, wobei ich nach kurzer Zeit erkrankte und demnach den praktischen teil der Ausbildung um Fahrlehrer auf Lebenszeit zu werden nicht innerhalb der 2 jahre Schaffte und somit mein Ausweis auf Probe erlischt. Gibt es nach neuen Gesetzten Möglichkeiten die vorab bestandene Fahrlehrerfachausbildung zu retten? Oder ist es wenn die 2 Jahre rumm sind und man dann nicht den 2 Teil bestanden hat alles verloren. Lg

  35. Bernd B. sagt:

    Wer übernimmt eigentlich die Ausbildung zum Fahrschullehrerlehrer? Gibt es spezielle Ausbildungen zum Fahrschullehrerlehrerlehrer?

  36. BİLAL G sagt:

    Hallo, ich bin Fahrlehrer in der Türkei. Ich möchte meinen Beruf in Deutschland ausüben. Kann ich mein Zertifikat gleichwertig erhalten und ist es möglich, diesen Beruf in Deutschland auszuüben? und was ist das gewünschte Sprachniveau für Fahrlehrer?

  37. Lopez sagt:

    Darf ich die ausbildung als fahrschullehrer machen wenn ich 1punkt in flensburg habe weil ich mit fahrad bei rot gefahren bin lenger als 1 segunde

  38. S Christian sagt:

    Hallo in die Runde.
    Ich habe meine MPU erfolgreich bestanden. Habe in der Vergangenheit einen Unfall mit Fahrerflucht sowie Führerscheinentzug durch Alkohol am Steuer für 1 Jahr und 2 Monate entzogen bekommen. Ich habe 1,5 Jahre durchgehend eine Therapie vollzogen und erst nach 3 Jahren meinen Führerschein neu beantragt.

    Nun möchte möchte ich die Fahrlehrerausbildung machen.
    Habe ich eine Chance oder muß ich zusätzlich eine MPU für angehende Fahrlehrer tätigen ??
    MfG Chris

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian S.,

      um an einer Fahrlehrerausbildung erfolgreich teilnehmen zu können wird u.a. die persönliche Eignung geprüft (wird in der Regel durch ein Führungszeugnis nachgewiesen). Da wird nicht die gegenwärtige Situation beurteilen können, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinbehörde oder eine Ausbildungsstelle für Fahrlehrer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  39. Jeanie sagt:

    Guten Tag,
    Mein Mann ist seit 2007 bei der Bundeswehr und hat dort seinen Rettungssanitäter gemacht, seit 2011 ist er Unteroffizier und verlässt im nächsten Jahr die Bundeswehr. Er möchte gerne Fahrlehrer werden und unsere Frage ist, ist der Unteroffizier gleichgestellt mit einer Abgeschlossenen Ausbildung? Man muss ja entweder Abitur oder eine anerkannte Abgeschlossene Ausbildung haben um eine Ausbildung als Fahrlehrer absolvieren zu dürfen.
    Über eine schnellstmögliche Antwort würden wir uns sehr freuen. Da man im Internet viele unterschiedliche Antworten findet. Wir wohnen in Niedersachen.

    Viele liebe Grüße Jeanie

  40. Nikolaus sagt:

    Weiß jemand, unter welchen Voraussetzungen vom Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung abgesehen wird?
    § 54 Fahrlehrergesetz lässt das ausdrücklich zu.

  41. Vadim N sagt:

    Diese Information ist längst veraltet, Fahrlehrer zu werden mit 7000€ ist nicht mehr möglich.

    Ca 12500 muss mann stand jetzt bezahlen

  42. Marcel M sagt:

    Danke liebe Mitautor/innen,

    eure Arbeit an den Texten hilft mir einen Eindruck in die Aufgabe des Fahrlehrers bzw. der Fahrlehrerin zu bekommen. Ich möchte das selbst werden. Meiner Ansicht nach kann man nicht genug in diesem so wichtigen Bereich hinzu lernen. Eine fundierte Ausbildung darin ist ein Muss. Dank gilt allen professionellen Mitarbeitern im Bereich des Verkehrssystems, der Unfallverhütung und des Fahrlehrerwesens.

    Mit kollegialen Grüßen schreibt

    Marcel M aus Weimar

  43. DeerGrrit sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor 1.5 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen und dann Neuerteilt bekommen.
    Vor dem Verlust war ich aber bereits 2 Jahre im Besitzt eines Führerscheins.

    Also insgesamt 3.5 Jahre im Besitzt eines Führerscheins jedoch mit kurzen Verlust.
    Bin ich somit trotzdem „Qualifiziert“
    oder muss ich ab Zeitpunkt der Neuerteilung 3 Jahre im Besitzt einer Fahrerlaubnis sein?

    Ich hoffe es war deutlich.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  44. Reinhard R sagt:

    Meine Frage ist: Gibt es eine Stelle, wo man Verfehlungen eines Fahrschullehrers mitteilen kann ? Die Verbände scheinen dafür keine Anlaufstelle zu sein. Weil mir die von einen Verband mitgeteilt wurde.
    Danke sagt: RR

  45. Claudia sagt:

    Eine wirklich gute Erklärung, allerdings finde ich hier nicht die Antwort auf die Frage, ob man den Fahrlehrer*innenanwärter*innen Schein direkt nach der Fachkundeprüfung erhält!

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