Pflichtstunden für den Führerschein: Übersicht für Theorie und Praxis

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 24. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Führerschein machen – diese Pflichtstunden erwarten Sie

Verpflichtende Fahrstunden in der Übersicht:

Aus­bil­dungs­fahrt**Ü­ber­land­fahr­tenAu­to­bahn­fahr­tenNacht­fahr­ten
A1, A2, A, B543
A1 auf A2;
A1 auf A;
A2 auf A*
321
B auf BE;
B auf C1;
C1 auf C;
C1 auf C1E
311
B auf C;
C auf CE
523
C1 & C1E
in gleich­zeit­i­gem
Aus­bil­dungs­gang
Ge­samt: 4
So­lo: 1
Zug: 3
Ge­samt: 2
So­lo: 1
Zug: 1
Ge­samt: 2
So­lo: 0
Zug: 2
C & CE
in gleich­zeit­i­gem
Aus­bil­dungs­gang
Ge­samt: 8
So­lo: 3
Zug: 5
Ge­samt: 3
So­lo: 1
Zug: 2
Ge­samt: 3
So­lo: 0
Zug: 3
*A1 auf A2 und A2 auf A: Keine Pflichtstunden nötig
**Ei­ne Fahr­stun­de ent­spricht 45 Mi­nu­ten.

Theoretische Pflichtstunden für den Führerschein in der Übersicht:

Fahr­er­laub­nis­klas­seStun­den­an­zahl Grund­stoffStun­den­an­zahl Zu­satz­stoffGe­samt­stun­den­an­zahl*
A112416
A12416
B12214
M12214
L12214
T12618
*Ei­ne The­o­rie­stun­de ent­spricht 90 Mi­nu­ten.

Theoretische Pflichtstunden für Führerschein-Erweiterungen in der Übersicht:

Von Klasse ...auf Klasse ...Zusatz­stoff­stunden*
BC10
BC16
BD18
BD110
CCE4
CD4
CD18
C1C4
C1D12
C1D14
DC2
DC12
D1C4
D1C12
D1D8
*Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten.
Einige Führerscheinerweiterungen sind ohne weitere theoretische Pflichtstunden für den Führerschein zu erwerben, bspw. von B auf BE oder C1 auf C1E. Daher sind diese Klassen hier nicht extra aufgeführt.
Für einen Führerschein der Klasse B müssen Pflichtstunden in Praxis und Theorie abgelegt werden.
Für einen Führerschein der Klasse B müssen Pflichtstunden in Praxis und Theorie absolviert werden.

Um in Deutschland den Führerschein zu machen, muss in einer Fahrschule eine Fahrausbildung durchlaufen werden. Diese setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Dabei muss eine gewisse Mindestanzahl an Pflichtstunden für den Führerschein absolviert werden.

Einen Führerschein ohne die entsprechende Ausbildung zu erhalten, ist auf legalem Wege nicht möglich. Wie genau die Anzahl der Pflichtstunden in der Fahrschule aussieht, was es bei Praxis und Theorie zu beachten gilt und welche Fahrstunden für die verschiedenen Führerscheinklassen benötigt werden, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Pflichtstunden für den Führerschein

Wie viele Pflichtstunden sind in der Theorie vorgeschrieben?

Hier erhalten Sie eine Übersicht der vorgeschriebenen Pflichtstunden für die jeweiligen Führerscheinklassen.

Welche Pflichtfahrstunden brauche ich für den Autoführerschein?

Für einen Führerschein der Klasse B sind als Pflichtfahrstunden die Nacht-, Überland- und Autobahnfahrt vorgeschrieben.

Gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden?

Ausgenommen von den Pflichtfahrstunden, müssen Sie keine Mindestanzahl erreichen. Wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler braucht, hängt allein von dessen persönlichen Fähigkeiten ab. Der Fahrlehrer hat in aller Regel ein Gespür dafür, wann Sie für die Prüfung bereit sind.

Video: So funktionieren die Pflichtstunden in der Fahrschule!

Video: Sonderfahrten und Pflichtstunden in der Fahrschule
Video: Sonderfahrten und Pflichtstunden in der Fahrschule

Pflichtstunden: Erwerb vom Führerschein

Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis, egal in welcher Klasse, zu erhalten, muss eine Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden. Ein Führerschein ohne Fahrschule ist nicht möglich. Teil dieser sind immer Fahrstunden (also der praktische Teil) und Theoriestunden. Davon ist eine bestimmte Anzahl verpflichtend und muss von jedem Führerscheinanwärter absolviert werden.

Im theoretischen Teil der Ausbildung sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit geschaffen bzw. geschult werden. Diese Kentnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. Ein Bestehen ist Voraussetzung für eine Zulassung zur praktischen Fahrprüfung.

Im praktischen Teil soll der Auszubildende lernen, wie er ein Kfz fährt und was während der Fahrt zu berücksichtigen ist. Auch Gefahrsituationen werden simuliert und beispielsweise eine Vollbremsung geübt. Die Übungsstunden werden von einem Fahrlehrer betreut.

In der Fahrschule sind Sonderfahrten zu absolvieren. Ohne Nachweis dieser, kann der Schüler nicht zur Führerscheinprüfung angemeldet werden.

Pflichtstunden für den Führerschein – die Theorie

In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung. In dieser Zeit soll der Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen. Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B liegt bei zwölf Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff. Dabei handelt es sich um 90-minütige Doppelstunden.

Diese sind thematisch so strukturiert, dass ein Einblick in alle relevanten Bereiche sichergestellt wird. Allerdings besteht keine Pflicht diese Themen alle abzudecken. Theoretisch könnte auch zwölf Mal die gleiche Theoriestunde zum Grundstoff besucht werden. Wichtig ist nur, dass die Mindestanzahl nicht unterschritten wird.

Sind alle Stunden absolviert und der Auszubildende fühlt sich sicher in der Beantwortung aller Fragen, kann dieser sich beim TÜV oder der DEKRA zur theoretischen Prüfung anmelden. Dafür wird eine Gebühr von ca. 20 Euro fällig. Werden die 30 Fragen mit 10 Fehlerpunkten oder weniger beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.

Schon gewusst? Es gibt insgesamt 522 Grundstofffragen in 38 Kapiteln. Zum Zusatzstoff sind es sogar 993 Fragen in 57 Kapiteln. Diese sollten nach den Pflichtstunden für den Führerschein kein Problem mehr darstellen.

Pflichtfahrten für den Führerschein

Für den Führerschein müssen Sonderfahrten, zum Beispiel auf der Autobahn, absolviert werden.
Für den Führerschein müssen Sonderfahrten, zum Beispiel auf der Autobahn, absolviert werden.

In der Fahrschule müssen zudem Pflichtstunden im praktischen Führerschein-Bereich absolviert werden. Dabei sind die sogenannten „Führerschein-Sonderfahrten“ als Fahrstunden Pflicht. Die restlichen Stunden sind gesetzlich nicht bestimmt bzw. es existiert keine Mindestanzahl.

Je nachdem wie gut sich der Fahranfänger anstellt, können nur wenige Stunden ausreichen, bevor die Sonderfahrten absolviert werden. Allerdings ist es auch keine Schande, wenn mehr “normale Fahrstunden” gebraucht werden. Es handelt sich schließlich um einen Lernprozess zum Führen eines Fahrzeugs.

Dabei legt der Fahrlehrer den Zeitpunkt fest, ab wann der Schüler bereit ist, diese Pflichtfahrten für den Führerschein zu machen. Er muss die Gewissheit haben, dass die Fähigkeiten des Fahrschülers ausreichend sind, um ihn und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Folgende Sonderfahrten müssen gefahren werden:

  • Überlandfahrt: Auf dieser Fahrt soll der Prüfling vor allem mit der Fahrt auf Landstraßen vertraut gemacht werden. Dabei soll auf die entsprechende Beschilderung und Geschwindigkeit geachtet werden. Sie dauert etwa fünf Stunden. Somit wird auch das Fahren einer längeren Strecke trainiert.
  • Autobahnfahrt: In der Fahrschule soll auch das Fahren auf der Autobahn geschult werden. Zu diesem Zweck ist die 4-stündige Autobahnfahrt angesetzt. Dabei wird vor allem das Auffahren auf die Autobahn und das Runterfahren geübt.
  • Nachtfahrt: Wie der Name schon verrät, findet diese Fahrt im Dunkeln statt. Dadurch soll der Fahrschüler lernen, die Beleuchtung des Kfz richtig zu überprüfen und zu nutzen. Dabei wird auch, sofern möglich, der Einsatz des Fernlichts geprobt. Die Nachtfahrt ist die kürzeste der Pflichtstunden für den Führerschein. Sie dauert etwa drei Stunden.

Haben Sie diese Fahrten absolviert und die Theorieprüfung bestanden, kann Ihre Fahrschule Sie zur Führerscheinprüfung anmelden. Diese dauert in der Regel 45 Minuten. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Nervosität übermannen und versuchen Sie das Gelernte „auf die Straße“ zu bringen. Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen der Führerschein im Anschluss ausgehändigt.

Die Preise für die Sonderfahrten sind höher als bei normalen Fahrstunden. Erkundigen Sie sich bei der Fahrschulsuche, wie hoch die Kosten ausfallen können.

Pflichtfahrstunden für den Führerschein – die verschiedenen Fahrzeugklassen

Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen variieren die Pflichtstunden für den Führerschein in Praxis und Theorie. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die wichtigsten Fahrzeugklassen und die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine praktische Prüfung:

  • Pflichtstunden Führerschein Klasse B: Zwölf Theoriestunden sind Pflicht. Hinzu kommen drei Stunden Nachtfahrt, vier Stunden Autobahnfahrt und fünf Stunden Überlandfahrt.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse BE: Keine Theorie erforderlich, da Klasse B schon erworben wurde. Drei Stunden Überlandfahrt, eine Stunde Autobahn und eine Stunde Nachtfahrt.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse A: Theoretisch müssen zwölf Grundstoffstunden und vier Zusatzstoffstunden belegt werden. Praktisch gelten dieselben Bestimmungen wie für einen Führerschein der Klasse B.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse A1: Erfordert dieselbe Anzahl an Pflichtstunden wie Klasse A.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse C1: Für die Theorie sind sechs Stunden Grundstoffunterricht und sechs Stunden Zusatzstoffunterricht notwendig. Praktisch werden drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt verlangt.

Mindestanzahl der Fahrstunden umgehen?

Pflichtfahrstunden sind teurer als "normale" Fahrstunden. Sie können nicht umgangen werden.
Pflichtfahrstunden sind teurer als “normale” Fahrstunden. Sie können nicht umgangen werden.

In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, die Pflichtstunden für den Autoführerschein zu umgehen. Sowohl die praktischen als auch die theoretischen Stunden müssen absolviert sein, andernfalls ist eine Zulassung zur Führerscheinprüfung nicht möglich. Daher gibt es für jede Sonderfahrt oder Theoriestunde von der Fahrschule einen Nachweis, sodass auch bei einem Fahrschulwechsel diese Stunden nicht noch einmal wiederholt werden müssen.

Die Anzahl der Fahrstunden für Klasse B zum Beispiel hängen von den individuellen Fähigkeiten des Fahranfängers ab. Lernt dieser schnell und beweist Sicherheit im Umgang mit dem Pkw, können die Pflichtfahrstunden für Klasse B schnell angesetzt werden. Je weniger Fahrstunden der Schüler nimmt, desto geringer fallen die Kosten für den Führerschein aus.

Sie sollten sich vor der Anmeldung bei der Fahrschule informieren, wann die Theoriestunden stattfinden. Wählen Sie eine Fahrschule, bei der Sie zu diesen Zeiten keine anderen Verpflichtungen haben, sonst riskieren Sie, dass sich die Fahrausbildung unnötig in die Länge zieht, weil Sie beispielsweise nur einmal in der Woche eine Theoriestunde besuchen können. Unter Umständen kann ein Crashkurs sinnvoll sein.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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40 Kommentare

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  1. Martin
    Am 4. April 2024 um 10:17

    Ich habe eine Frage. Wieviele Stunden kann man auf dem Simulator parxis machen fur LKW Fuhrerschein und BKrFQV in Deutschland?

    Martin

  2. Rene T
    Am 3. Oktober 2023 um 0:17

    Da die Fahrschulen nach eigenem Gutdünken (unter Bezugnahme auf ihre Fahrschüler-Ausbildungsordnung) Pflichtstunden fordern, BEVOR sie jemanden zur Prüfung anmelden, ist die Aussage, es gäbe keine Pflichtstunden für den Stufenführerschein A2 und A, eine Farce. Die Fahrschulen nutzen hier die Prüflinge aus, da nur die Fahrschulen mit dem TÜV kommunizieren dürfen. Der TÜV prüft nicht direkt, sondern nur über die Fahrschule.
    Ich kann ja verstehen, dass die Fahrschule gerne wissen würde, ob der Prüfling fähig ist. Aber eigentlich ist das irrelevant. In jeder Hinsicht. Es erzeugt nur Kosten. Dass Prüfungen nur über Fahrschulen avisiert werden dürfen, wird leidlich ausgenutzt. Es sind ca. 400€ allein durch das Einbinden der Fahrschule, die man zahlen muss, obwohl man ja keine Pflichtstunden leisten zu müssen.
    Einfach mal sacken lassen.

  3. Martin
    Am 28. März 2023 um 23:49

    Hallo ,

    Ich habe ein Anliegen, unzwar geht es um meine Frau . Sie hat die 14 Theorie absolviert, nun ist sie am fahren. Sie ist jetzt 14 Stunden gefahren, und bis jetzt wurden keine Sonderfahrten gemacht . Bei jede fahr kreuzt die Fahrlehrerin Dinge in ihre Tabelle Bs.: heute haben wir Bekanntschaft mit der roten Appel gemacht oder heute haben wir das rechts abbiegen vorgenommen, oder heute haben wir geparkt . Und so geht es die 14 Stunden lang. Kann mir vielleicht jemand helfen / beraten bitte ?!

  4. Dominik M
    Am 27. September 2022 um 22:22

    Ich habe jetzt schon mehrere Anfragen bei Fahrschulen zum Kostenvergleich gemacht und es sind einige darunter, die verlangen, daß man den Fahrsimulator für teilweise 270,-€ mit einbezieht. Also den mitmachen muß.
    Dürfen die das; ist das Pflicht, daß ich diesen mitverwenden MUSS?

  5. René
    Am 20. Juli 2022 um 2:43

    Hallo zusammen,

    wie schaut denn das ganze aus, mit den Fahrstunden und Theoriestunden bzw. wie viele Bracht man wenn man von T auf B oder A geht, bzw. beides in einem?

    Viele Grüße
    René

  6. Uwe S
    Am 6. Dezember 2021 um 15:09

    Hallo,
    ich erwerbe gerade den C-Führerschein als Erweiterung zu meinem C1. Ich habe soeben mit den Fahrstunden begonnen. Jetzt droht mir ein 4-wöchiges Fahrverbot aufgrund einer Geschwindigkeitsübertreteung in einer 70’ger-Zone.
    Hat ein Fahrverbot Auswirkungen auf meine Fahrausbildung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 12:41

      Hallo Uwe S.,

      wenden Sie sich in diesem Fall an den Fahrlehrer oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • AR
        Am 7. Juli 2022 um 11:46

        Hallo, kann mir jemand die rechtliche Fundstelle nennen, ab wann die Pflichtfahrten beim Führerschein verfallen? Damit ich nachlesen und Frist berechnen kann, bis wann die gültig sind.

        Vielen Dank!

  7. Paula W
    Am 29. November 2021 um 11:48

    Ich habe die Theorie für A1 vor einem halben Jahr gemacht.
    Jett habe ichz paralell mit dem Führerschein B. angefangen. Wieviele zusätzliche Theroriestunden sind Pflicht?
    Meine Fahzrschule sagt 12 Stunden, doch im Internet habe ich nur 6 gelesen?

  8. Momen
    Am 29. April 2021 um 17:00

    Hallo

    Ich bin insgesamt 26 Stunden gefahren und der Fahrlehrer will noch 10 Stunden ist das Normal oder er übertreibt ?
    Allerdings ich könnte gut fahren .
    Er sagte dass ich durchschnittlich 35 Stunden fahren muss
    Aber in Internet steht was anderes!

  9. Kerki M
    Am 12. April 2021 um 20:09

    Ich habe seit 25 Jahren den Führerschein Klasse B/C1 (alte Klasse 3). Aktuell mache ich den Führerschein zur Klasse A. Jetzt ist die Frage, wieviele Theoriestunden ich absolvieren muss. Einige Stellen sagen, ich muss die vollen 12 Stunden Grundstoff mitnehmen, andere sagen, es reichen 6 Stunden. Was stimmt?

  10. Christian
    Am 24. Oktober 2020 um 23:23

    Das ist ja sehr gut und einfach erklärt 👍👍

  11. Chris
    Am 22. Oktober 2020 um 10:28

    Hallo,
    mich würde sehr interessieren, ob die 90 Minuten einer Theoriestunde verpflichtend sind, oder ob der Fahrlehrer die Einheit auch auf 60
    Minuten reduzieren kann.

  12. Thomas
    Am 24. September 2020 um 17:21

    Hallo.
    Ich besitze den PKW-Führerschein der alten Klasse 3, ausgestellt in Westdeutschland am 02.03.1993.
    Bleibt es bei einer Erweiterung des Führerscheins auf die offene Klasse A bei der gleichen Zahl an Sonderfahrten (5 ÜL, 4 AB, 3 N) oder verringert sich die Zahl der Praxis-Stunden analog zu der der Theoriestunden (6 anstatt 12)?
    Viele Grüße

  13. Zeljko
    Am 22. September 2020 um 14:17

    In der Fahrschule, die meine Frau besucht, erfindet der Ausbilder und erlaubt ihr, in 3 Wochen 1 Stunde zu fahren. Ist das legal?

  14. Feini
    Am 11. September 2020 um 2:04

    Hallo,
    ich mache aktuell den Führerschein der Klasse A und habe vermutlich nächste Woche meine ersten Fahrstunden auf dem Motorrad. Da ich bereits Motorrad fahren kann und seit einigen Jahren Auto fahre, möchte ich keine Fahrstunde zu viel nehmen, um Geld zu sparen. Meines Wissens sind 12 Fahrstunden (Sonderfahrten) Pflicht. Mit denen möchte ich mit der ersten Fahrstunde direkt starten, was ich meinem Fahrlehrer so auch mitgeteilt habe. Als Antwort schrieb er mir, dass es vom Gesetzgeber nicht möglich sei, direkt mit den Sonderfahrten zu beginnen. Ist das tatsächlich so?

    Mfg Feini

  15. Mo
    Am 4. September 2020 um 20:36

    Ü­ber­land­fahr­ten Au­to­bahn­fahr­ten Nacht­fahr­ten für den A1 Führerschein 12 Fahrstunden à 45 Minuten – brauche ich keine Stadtfahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:04

      Hallo Mo,
      der Gesetzgeber schreibt die Anzahl der regulären Fahrstunden nicht vor. Es kommt also auf Ihre persönliche Fähigkeiten und den Lernfortschritt an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Barbara
    Am 20. August 2020 um 20:34

    Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass die Grundgebühr der Fahrschule die Kosten für Verwaltung sowie die 14 Theoriepflichtstunden à 90 min enthält. Mein Mann hat einen indischen Führerschein, muss aber die Theorie- und Praxisprüfung in Deutschland trotzdem bestehen, um hier fahren zu dürfen. Die Theorie-Stunden muss er nicht besuchen.
    Ist es rechtens, dass die Fahrschule trotzdem dem vollen Grundbetrag (in dem Fall 349 Euro) verlangt?

    Viele Grüße
    Barbara

  17. Tritschler
    Am 30. Juli 2020 um 15:31

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Sohn zum Führerschein in den Klassen B und A1 angemeldet.
    Nun hat der Standort der Theorieprüfung geschlossen, es fehlen noch einige Pflichtstunden.
    Der Fahrlehrer “erläßt” die Stunden, was ich aber nicht will!
    Außerdem zeigt sich, dass er für unerfahrene Fahranfänger einfach keine Gedult hat,
    Basics setzt er vorraus und werden nicht erklärt.
    Ist das ein triftiger Grund für eine Kündigung, bzw. Rückabwicklung des Vertrages?
    Viele Grüße

  18. Pascal
    Am 28. Juli 2020 um 19:56

    Servus,

    Ich habe folgende Frage:
    Meine kleine Schwester hat letztes Jahr mit der Theorie (A1 Führerschein) begonnen. Diese musste sie allerdings abbrechen, da sie leider zu klein für die Fahrschulmaschine war und somit sämtliche Praxis nicht wahrnehmen konnte. Nun möchte sie in diesem Jahr gleiche Zeit, mit der Fahrschule (gleiche wie oben) zum Führerschein BF17 beginnen. Nun die Frage: Kann Sie die Grundtheoriestunden, welche bei Auto/Motorrad gleich sind mitnehmen oder muss sie alles nochmal von vorne machen?

    MFG Pascal

  19. Manfred F. B.
    Am 15. Juli 2020 um 18:38

    Meine Frau und ich kümmern uns um einen jungen Mann, der aufgrund einer, bei seiner Geburt aufgetretenen Komplikation, Defizite hat.
    Er ist hochintelligent und hat die theoretische Prüfung mit Bravour bestanden.
    Nun soll er zum fünften Mal in seiner Fahrschule am Simulator einen eineinhalbstündigen Kurs absolvieren.
    Die vorherigen vier Simulationen hat er fast ausschließlich mit „Grün“ absolviert.
    Mir kommt langsam der Verdacht auf, dass seine Fahrschule ihn nur hinhalten und die für die Fahrschule angefallenen und anfallenden Kosten für den Simulator über ihn und anderen Fahrschülern einfahren will.
    Meine Frage:
    Ist es überhaupt Pflicht, vor dem Beginn der praktischen Fahrstunden auf dem Simulator zu üben?
    Wenn ja, wie viele Pflichteinheiten müssen geleistet werden?
    p.s.
    Die Fahrschule weiß nicht, dass ihr Fahrschüler von uns unterstützt wird.

  20. Carsten
    Am 13. Juli 2020 um 20:14

    Wieviel Theoriestunden muss man machen, wenn man den Führerschein der Klasse Be hat und man jetzt den Führerschein der Klasse A1 machen möchte?

  21. Christian
    Am 3. Juli 2020 um 18:28

    Hallo zusammen, mein Sohn macht gerade einen Autoführerschein. Frage: gibt es eine Vorschrift die besagt, wie die fünf Überland Stunden genommen werden müssen? Z.b. 2 plus 2 plus 1 oder 2 plus 3 oder kann der Fahrlehrer oder der Schüler das frei einteilen?
    Vorab vielen Dank

  22. Carina
    Am 30. Juni 2020 um 22:21

    Moin
    Ich bin in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 seit dem 31.3.1979.
    Nun bin ich auf die Idee gekommen, den FS Klasse A zu machen. Wie viele Sonderfahrten muss ich ablegen?

    Mfg

  23. Trabelsi
    Am 19. Juni 2020 um 21:40

    Hallo,

    Ab wie viel Uhr zählen die Nachtfahrten als solche und wo ist das geregelt?
    Meine Frau musste am 27 Mai 2020, 2 Std “Nachtfahrt” von 19:30 bis 21Uhr machen obwohl der Sonnenuntergang an dem Tag erst um 21:20 Uhr war. Wir haben natürlich mit der Fahrschule versucht die Uhrzeit zu ändern aber leider ohne Erfolg. Der Fahrlehrer sagte sogar wir sollten die Fahrschule wechseln wenn uns die Zeit nicht gefällt obwohl meine Frau an der Zeitpunkt für die Fahrprüfung schon angemeldet wurde und die TÜV sowie Fahrschulgebühren für die praktische Prüfung bereits geleistet wurden. Meine Frau hat nun die Fahrprüfung bestanden. Trotzdem möchte ich die Differenz zwischen den normalen Fahrt und Sonderfart von dem noch offener Rechnung(4 Fahrtstunden) abziehen. Dürfen wir das?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Franko B
      Am 6. Oktober 2021 um 9:40

      Guten Tag,

      soll der Fahrlehrer je nach Wetterlage die Termin ändern? Wie stellen Sie sich das vor. Erst Hirn einschalten dann handeln. Sehr blöd, dreist und ehrlich gesagt vermute ich bei Ihnen einen starken hang zur Kriminalität. Ich persönlich (entfernt von der Redaktion) Kriminelle.

      LG F. B

  24. Lars
    Am 13. April 2020 um 20:03

    Hallo zusammen,
    Ich habe folgende Frage:
    Ich habe meinen B Führerschein bereits 12 Jahre, möchte jetzt meinen A machen.
    So wie ich mich eingelesen habe, muss ich bei der theoretischen Prüfung nur 20 anstatt 30 Fragen beantworten, darf allerdings nur 6 Fehlerpunkte haben.
    Allerdings finde ich keine Information, wieviele Pflicht-theoriestunden ich besuchen muss in der Fahrschule. Oder muss ich da keine besuchen und nur zuhause üben?
    Freundliche Grüße

  25. Sigrid
    Am 24. März 2020 um 19:26

    Hallo,
    Mein Sohn hat im März letzten Jahres mit dem Führerschein begonnen. Das hat sich durch Schichtarbeit und einen Umzug in die Länge gezogen. Nun wollte er, bevor seine Theroriestunden ablaufen, seine Theoretische Prüfung ablegen. Er wollte die Prüfung vor zwei Wochen ablegen, doch er hat keinen Termin von seiner Fahrschule bekommen. Er wollte dann einen neuen Termin vereinbaren. Sein Fahrlehrer teilte ihm mit, das die Fahrschule wegen Corona schließt und seine Theoriestunden somit verfallen werde.
    Ist es rechtens, das die Stunden verfallen weil die Fahrschule schließen musste? Er hätte die Prüfung sonst noch Fristgerecht geschaffft.

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2020 um 14:27

      Hallo Sigrid,

      bislang sind keine Sonderregelungen für entsprechende Fälle, die sich aufgrund der aktuellen Lage ergeben, bekannt. Ggf. wird die Politik hier entsprechend nachjustieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Marzena
    Am 28. Februar 2020 um 23:38

    Guten aben mein frage vivel mal kann ich machen theori ?

  27. Andi
    Am 14. Februar 2020 um 14:43

    Die Theoretischen Stunden bei Erweiterungen B auf C entsprechen in dieser Liste nur 45 Min.

  28. Sanna
    Am 17. Januar 2020 um 10:27

    Hallo
    Ich habe bereits den A1 Führerschein mit 16 gemacht und mache jetzt(ein Jahr später) den Autoführerschein für begleitetes Fahren. Meine Frage ist jetzt ob ich die selbe Anzahl an Theorie Stunden machen muss.
    Danke schon mal im Vorfeld

  29. Alina
    Am 10. Oktober 2019 um 19:35

    Hallo ich wollte mal fragen was man extra bezahlen muss wenn den Anhänger Führerschein nicht direkt mit macht sondern später machen möchte
    Lg

  30. Laura
    Am 9. September 2019 um 11:51

    Hallo.
    Ich habe eine frage : ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben das man Theorie Unterricht und zu gleich Fahrstunden nimmt ?
    Weil ich dachte es liegt an jedem selber das man vielleicht erst Theorie Prüfung macht und dann Fahrstunden.
    Ich würde mich über Antworten freuen.
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:04

      Hallo Laura,

      uns sind keine Regelungen bekannt, die besagen, dass Sie die Fahrstunden schon während des Theorieunterrichts nehmen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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