Fahrschule wechseln: Wie geht das?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Führerscheinausbildung bei einem anderen Anbieter fortsetzen 

Fahrschule wechseln: Bis wann ist das möglich?
Fahrschule wechseln: Bis wann ist das möglich?

Nicht jedem Fahrschüler fällt die Führerscheinausbildung leicht, einige haben durchaus mit Startschwierigkeiten zu kämpfen. Da ist es essentiell, dass diesen Schülern ein geduldiger und kompetenter Fahrlehrer zur Seite steht.

Kommt dieses Vertrauensverhältnis nicht zustande, reift in einigen angehenden Führerscheinbesitzern der Gedanke, die Fahrschule zu wechseln. Doch ist das in Deutschland einfach so möglich?

Bis wann muss ein Fahrschulwechsel erfolgen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen, wenn Sie die Fahrschule wechseln wollen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Fahrschule wechseln

Kann man die Fahrschule wechseln?

Ja. In Deutschland ist es ohne Probleme möglich, eine Fahrschule zu wechseln. Sie müssen auch keine konkreten Gründe für den Fahrschulwechsel angeben.

Bis wann ist ein Fahrschulwechsel möglich?

Es gibt keine zeitliche Beschränkung. So können Sie beispielsweise die Fahrschule nach der Theorie wechseln oder auch noch, wenn der erste Versuch der praktischen Fahrprüfung in die Hose gegangen ist.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich die Fahrschule wechseln möchte?

Hier können Sie nachlesen, welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie die Fahrschule wechseln möchten.

Wie kann ich die Fahrschule wechseln?

Grundsätzlich ist es Deutschland kein Problem, wenn Sie die Fahrschule wechseln wollen. Wegen Umzug, einem unsympathischen Fahrlehrer oder anderen Problemen – viele Gründe können zu dem Wunsch nach einem Fahrschulwechsel führen.

Es gibt auch keine zeitliche Begrenzung, bis wann der Wechsel der Fahrschule erfolgen muss. Sie können also theoretisch auch noch einen neuen Anbieter suchen, nachdem Sie schon einen Großteil der Fahrstunden absolviert haben.

Wichtig: Fühlen Sie sich mir Ihrem Fahrlehrer nicht wohl, sollten Sie nicht zögern, die Fahrschule zu wechseln. Damit Sie richtig lernen können, ist ein vertrauensvolles Verhältnis zum Ausbilder essentiell.

Fahrschule wechseln: Welche Unterlagen Sie brauchen

Fahrschule wechseln: Beim TÜV wird eine Gebühr fällig.
Fahrschule wechseln: Beim TÜV wird eine Gebühr fällig.

Einen Fahrschulwechsel sollten Sie im Voraus planen. Es empfiehlt sich, zunächst einen neuen Anbieter zu suchen. Haben Sie die Bestätigung, dass Sie sich bei diesem anmelden können, sollten Sie Ihre aktuelle Fahrschule informieren.

Diese ist dann verpflichtet, Ihnen entsprechende Bescheinigungen über die bereits geleisteten Praxis- und Theoriestunden auszustellen. Diese Dokumente müssen Sie dann bei der Fahrschule, zu der Sie wechseln wollen, einreichen.

Zusätzlich muss der Fahrschulwechsel bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Das kann entweder die neue Fahrschule übernehmen oder Sie müssen sich selbst darum kümmern. Wenn Sie die Fahrschule wechseln wollen, brauchen Sie dafür also nur die Bescheinigungen des alten Anbieters.

Diese Kosten entstehen für einen Fahrschulwechsel

Wenn Sie die Fahrschule wechseln, darf der alte Anbieter keine zusätzliche Gebühr für den Fahrschulwechsel erheben. Allerdings führen andere Faktoren dazu, dass zusätzliche Kosten entstehen.

So kommen Sie meist nicht um die Anmeldegebühr in der neuen Fahrschule herum. Haben Sie schon alle Theoriestunden absolviert, verzichten einige Anbieter allerdings auf diese, da Sie ja nicht mehr am Theorieunterricht teilnehmen müssen.

Die Kosten für bereits absolvierte Fahrstunden werden von der alten Fahrschule nicht erstattet. Bereits absolvierte Sonderfahrten können allerdings bei der neuen Fahrschule angerechnet werden, sodass Sie diese nicht wiederholen müssen.

Gut zu wissen: Wenn Sie die Fahrschule wechseln, müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 23 Euro beim TÜV entrichten, damit die neue Fahrschule in Ihrer Akte ordnungsgemäß vermerkt wird.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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15 Kommentare

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  1. Maximilian M
    Am 19. September 2024 um 21:34

    Ist es ein Problem wenn ich beim Fahrschulwechsel beim Straßenverkehrsamt nur den Namen der Fahrschule und nicht die Fahrschulnnumer der Fahrschule hinterlegt habe?

    ich war heute zur Ummeldung von meiner alten Fahrschule zu meiner neuen Fahrschule.

    ich wohne in Baden-Württemberg.

    dankend
    Maximilian M

  2. Michael
    Am 21. Juli 2024 um 15:14

    Hallo,
    ich möchte meine Fahrschule wechseln, wegen Umzug zum anderen Bundesland. Könnten Sie mir sagen, Welche Fahrerlaubnisbehörde muss ich informieren (Unterlagen schicken)? Die neue oder bisherige? Danke :)

  3. Sum
    Am 6. Mai 2024 um 14:18

    Hallo, ich möchte meine Fahrschule wechseln, aber sie haben gesagt, dass sie warten eine Antwort vom Tüv um mich zu abmelden? stimmt dass?? seit 2 Wochen frage ich nach meine Unterlagen, aber sie geben mir sie nicht .
    was soll ich machen?

  4. Nami
    Am 7. März 2023 um 12:14

    Hallo,

    ich habe bei der Fahrschule vor zwei Tagen angemeldet und habe ich nur noch ein Unterricht gehabt. Ich habe noch nie die Grundgebühr bezahlt und bin ich nicht zufrieden bei der Fahrschule. Könnte ich mein Fahrschule jetzt wechseln? Soll ich trotzdem die Grundgebühr bei der Fahrschule bezahlen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Viele Dank
    Viele Grüße

  5. Serkan
    Am 28. November 2022 um 19:55

    Theorie habe ich bestanden. Ich möchte mit Fahrstunden anfangen, aber meine aktuelle Fahrschule hat scheinbsr keine Kapazität aktuell.
    Wenn ich mich bei einer neuen Fahrschule anmelde, muss ich dann erstmal die 4-6 Wochen abwarten oder kann ich sofort mit Fahrstunden anfangen?

  6. Fahrschüler21
    Am 19. August 2022 um 15:55

    Ja die Fahrschule darf für die Vertragsauflösug was berechnen. Das nennt man Verwaltungsaufwand so wie es auch in deinem Vertrag vereinbart war

  7. Barry
    Am 7. April 2022 um 22:16

    Hallo
    ich mache meine Führerschein in Wilhelmshaven, nun möchte ich nach Bremen umziehen.
    ich habe schon ein Mal bei der Praktische Prüfung durchgefallen. Wenn ich jetzt umziehe, kann der der TÜV von Wilhelmshaven meine Akte nach Bremen schicken. Oder muss der Führerschein nun in Bremen ausgedrückt werden?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Barry

  8. Sandra
    Am 4. April 2022 um 14:09

    Hallo
    mein Sohn ist 2x durch die praktische Prüfung gefallen. Er möchte sich jetzt erneut anmelden und nur 2 Fahrstunden vorher nehmen. Da er eine 3 Wöchige Pause hatte, sagte seine Fahrlehrerin sie würde ihn nur zur prüfung anmelden wenn er bis zum Prüfungsdatum wöchentlich eine Doppelstunde nimmt. Das bedeutet das antreten zur Prüfung würde uns fast 500 Euro kosten plus 113 an Tüv. Kann die Fahrlehrerin ihn quasi so bestechen? Du nimmst x Stunden oder ich melde dich nicht an? Es war auch bis jetzt immer derselbe Prüfer, inklusive bei der Theorie und er hat ihn jedesmal durchfallen lassen. Bei der Theorie hat er sich blöd mit dem Namen meines Sohnes angestellt und ihn so verunsichert das er…naja nur wenn er den Prüfer sieht ist er schon nervös.
    Danke für eure Meinung

  9. Marvin
    Am 8. Dezember 2021 um 19:51

    Hallo.
    Ich war unzufrieden mit meiner Fahrschule und habe diese gewechselt.
    Die alte Fahrschule bei der ich unzufrieden war stellt mir jetzt 50.00 Euro für “Kosten Vertragsauflösung” in Rechnung. Ist das rechtens?
    Ich lese überall das bei einem Fahrschulwechsel die alte Fahrschule keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2021 um 12:51

      Hallo Marvin,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Walid Y
    Am 17. November 2021 um 1:27

    Ich hab meine fahrschule gewechselt und ich hab für die TÜV 25 € schon gezahlt, aber die neuen fahrschule in fulda der Fahrlehrer davon will 200€ davon haben. Ist das überhaupt erlaubt??

  11. Ravaka R
    Am 3. November 2021 um 20:22

    Hallo, könnte jemand vielleicht helfen?
    Ich war in einer Fahrschule. Hab aber noch keine Prüfung gemacht. Nur dort angemeldet. Von März war das.
    Ich habe aber die Fahrschule gewechselt und dort hab ich Grundgebühr bezahlt.
    Heute bekam ich eine Rechnung von der alte Fahrschule (Grundgebühr). Muss ich das zahlen, obwohl ich noch nichts gemacht habe?

    Vielen Dank

  12. Anna S
    Am 25. Juni 2021 um 16:31

    Hallo mein Name ist anna s(entfernt von der Redaktion). leider bin ich mit meiner jetzigen Fahrschule sehr unzufrieden. deswegen wollte ich fragen ob sie auch Schüler einer anderen Fahrschule annehmen würden und wie viel es kosten würde .Ich habe dem Theoretische Prüfung beim TÜV bestanden und befinde mich gerade im Vierte von 30 Fahrstunden
    Mit freundliche grüßen
    Anna S

  13. Maximilian K
    Am 23. Juni 2021 um 9:01

    Gut zu Wissen

  14. Hazal
    Am 12. Oktober 2020 um 21:20

    mein Fahrlehrer will nicht mehr Fahrstunde mit mir machen. Er hat gesagt, dass ich andere Fahrschule aussuchen soll. Muss ich zur neuen Fahrschule im diesem Fall was zahlen?

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