Sonderfahrten für den Führerschein: Welche Fahrstunden sind Pflicht?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sonderfahrten in der Fahrschule: Diese Stunden sind Pflicht

Aus­bil­dungs­fahrt**Ü­ber­land­fahr­tenAu­to­bahn­fahr­tenNacht­fahr­ten
A1, A2, A, B543
A1 auf A2;
A1 auf A;
A2 auf A*
321
B auf BE;
B auf C1;
C1 auf C;
C1 auf C1E
311
B auf C;
C auf CE
523
C1 & C1E
in gleich­zeit­i­gem
Aus­bil­dungs­gang
Ge­samt: 4
So­lo: 1
Zug: 3
Ge­samt: 2
So­lo: 1
Zug: 1
Ge­samt: 2
So­lo: 0
Zug: 2
C & CE
in gleich­zeit­i­gem
Aus­bil­dungs­gang
Ge­samt: 8
So­lo: 3
Zug: 5
Ge­samt: 3
So­lo: 1
Zug: 2
Ge­samt: 3
So­lo: 0
Zug: 3
*A1 auf A2 und A2 auf A: Keine Pflichtstunden nötig
**Ei­ne Fahr­stun­de ent­spricht 45 Mi­nu­ten.
Welche Fahrstunden gelten als Sonderfahrten?
Welche Fahrstunden gelten als Sonderfahrten?

Wie lange eine Führerscheinausbildung in einer Fahrschule in Deutschland dauert, hängt immer auch vom Talent des jeweiligen Fahranfängers ab. Einige gewöhnen sich schneller an ein Kfz als andere, sodass die genaue Ausbildungszeit vorab nie genau beziffert werden kann.

Allerdings müssen bei jedem Erwerb vom Führerschein sogenannte Sonderfahrten in Deutschland absolviert werden. Es handelt sich dabei quasi um „besondere“ Fahrstunden, welche dem Führerscheinbewerber Sicherheit außerhalb des innerstädtischen Verkehrs verschaffen sollen.

Doch welche Sonderfahrten für den Klasse-B-Führerschein sind eigentlich vorgeschrieben? Wie laufen diese Pflichtfahrstunden ab? In welcher Höhe entstehen durch die Sonderfahrten Kosten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Sonderfahrten

Was sind Sonderfahrten?

Im Rahmen der Führerscheinausbildung in der Fahrschule müssen Sonderfahrten absolviert werden, damit der Fahrschüler für die praktische Fahrprüfung zugelassen werden kann. Es handelt sich also um Pflichtfahrstunden.

Wie viele Sonderfahrten müssen Führerscheinbewerber absolvieren?

Für alle Führerscheinklassen sind insgesamt drei Sonderfahrten vorgeschrieben: Nacht-, Überland- und Autobahnfahrt.

Was kosten die Sonderfahrten für den Führerschein der Klasse B?

Hier können Sie nachlesen, welche Kosten Sie für die in der Fahrschule zu absolvierenden Sonderfahrten einplanen müssen.

Wozu dienen die Sonderfahrten?

Sonderfahrten sind meist teurer als die üblichen Fahrstunden.
Sonderfahrten sind meist teurer als die üblichen Fahrstunden.

Die Ausbildung in einer Fahrschule in Deutschland umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Für beide Komponenten müssen jeweils Pflichtstunden absolviert werden, damit eine Zulassung für die jeweiligen Prüfungen erfolgen kann.

Die Pflichtstunden, welche im praktischen Teil der Ausbildung angetreten werden müssen, werden als Sonderfahrten bezeichnet. Diese sind für jede Führerscheinklasse vorgeschrieben und können nicht umgangen werden.

Sie unterscheiden sich insofern von üblichen Fahrstunden, dass hier besondere Situationen im Straßenverkehr simuliert werden. So sollen Führerscheinbewerber optimal darauf vorbereitet werden, ein Kfz sicher zu führen.

Die Sonderfahrten wurden Mitte der 80er Jahre in Deutschland eingeführt. Der Grund waren die hohen Unfallzahlen unter jungen Verkehrsteilnehmern. Dementsprechend sollte eine noch bessere Ausbildung der Fahranfänger erfolgen.

Wichtig: Bevor Sie die Sonderfahrten antreten können, müssen Sie erst einmal einige „normale“ Übungseinheiten absolvieren. Hat der Fahrlehrer dann das Gefühl, dass Sie den Umgang mit dem Kfz und den Verkehrsregeln beherrschen, können Termine für die Sonderfahrten vereinbart werden.

Welche Sonderfahrten sind für Klasse B Pflicht?

Für einen Führerschein der Klasse B müssen Sonderfahrten genauso absolviert werden wie bei den Klassen A und C. Die Anzahl der Sonderfahrten ist für die Führerscheinklassen A1, A2, A und B identisch.

Die Sonderfahrten der Klasse A und Co. zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie über einen längeren Zeitraum angesetzt sind als übliche Fahrstunden. So wird der Fahranfänger auch gleich an längere Fahrten gewöhnt.

In den nachfolgenden Abschnitten werden wir Ihnen die einzelnen Sonderfahrten vorstellen und angeben, welchen Zweck diese erfüllen und worauf Fahrschüler achten sollten.

Nachtfahrt: Auch im Dunkeln den Durchblick behalten

Zu den vorgeschriebenen Sonderfahrten gehört auch die Nachtfahrt.
Zu den vorgeschriebenen Sonderfahrten gehört auch die Nachtfahrt.

Die kürzeste der Sonderfahrten stellt die Nachtfahrt dar. Wie der Name schon verrät, geht es im Dunkeln auf die Straße. Ein wichtiger Inhalt dieser Übungsfahrt ist der korrekte Umgang mit der Beleuchtung eines Kfz.

Bevor es losgeht, werden in aller Regel alle Leuchtelemente auf Funktionalität überprüft. Dies umfasst neben dem Abblendlicht auch die Bremsleuchten und das Fernlicht. Funktioniert alles ordnungsgemäß, kann die Fahrt beginnen.

Diese Sonderfahrt umfasst insgesamt drei reguläre Fahrstunden und dauert somit rund 135 Minuten. Üblicherweise wählt der Fahrlehrer eine Strecke, welche Sie auf eine Landstraße führt. Dort können Sie den Einsatz vom Fernlicht optimal üben, sofern es die Verkehrslage zulässt.

Wichtig: Im Rahmen der Nachtfahrt soll Fahrschülern auch vermittelt werden, wie wichtig ständige Aufmerksamkeit beim Autofahren im Dunkeln ist. Häufig sind Fußgänger oder Radfahrer nur schwer zu erkennen. Daher gilt für den Fahrschüler: volle Konzentration auf die Straße und lieber einmal zu viel den Schulterblick anwenden als zu wenig!

Autobahnfahrt: Hier wird Tempo aufgenommen

Zu den vorgeschriebenen Sonderfahrten gehört auch die 180-minütige Autobahnfahrt. Der Name lässt es schon erahnen: Es geht tatsächlich auf die Schnellstraße, für viele Fahrschüler ein echtes Highlight in der Führerscheinausbildung.

Schließlich ist das Tempo auf der Autobahn schon deutlich höher als innerhalb geschlossener Ortschaften. Befinden Sie sich auf einem Streckenabschnitt, auf welchem lediglich die Richtgeschwindigkeit angegeben ist, können Sie sogar das Gaspedal, sofern es die Verkehrsverhältnisse zulassen, voll durchtreten.

Zudem wird Ihnen der Fahrlehrer das Auf- und Abfahren beibringen. So sind Sie optimal vorbereitet, wenn Sie nach der bestandenen Führerscheinprüfung selbst eine Fahrt auf der Autobahn antreten.

Tipp: Auch der Spurwechsel wird im Rahmen der Autobahnfahrt mehrfach geübt. Bedenken Sie, dass Sie mit einem hohen Tempo unterwegs sind. Daher sollten Sie ruckartige Lenkbewegungen unbedingt vermeiden.

Überlandfahrt: Die Landstraße kennenlernen

Sonderfahrten: Für den A1-Führerschein muss auch eine Überlandfahrt erfolgen.
Sonderfahrten: Für den A1-Führerschein muss auch eine Überlandfahrt erfolgen.

Die längste der Sonderfahrten, mit einer Gesamtdauer von 225 Minuten, stellt die Überlandfahrt dar. Hier wird der Fahrlehrer mit Ihnen eine größere Strecke zurücklegen und dabei vorzugsweise Landstraßen nutzen.

Der Fahrschüler soll im Rahmen der Sonderfahrten über Land auch lernen, das Tempo entsprechend zu drosseln, sofern eine Ortseinfahrt passiert wird. Einige Fahrlehrer geben dem Fahranfänger zudem ein Ziel vor, welches dieser aufgrund der Beschilderung und ggf. einer Karte selbst erreichen muss.

Tipps vom Fahrlehrer sind dabei genauso tabu wie der Einsatz eines Navigationsgeräts. Auch das Überholen auf der Landstraße wird im Rahmen dieser Fahrstunden in aller Regel verstärkt geübt.

Sonderfahrten: Welche Preise werden angesetzt?

Da Sonderfahrten einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, variieren die Preise entsprechend gegenüber üblichen Fahrstunden. Wie teuer die Sonderfahrten genau ausfallen, kann die Fahrschule selbst bestimmen, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist auch, für welche Führerscheinklasse die Sonderfahrten angetreten werden. Sie können schon vor Beginn der Führerscheinausbildung in Erfahrung bringen, wie viel die jeweiligen Übungsfahrten kosten werden.

Es empfiehlt sich, Angebote mehrerer Fahrschulen zu vergleichen. So können Sie ein passendes Angebot finden, was sich mit Ihren finanziellen Vorstellungen deckt.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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