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A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2023

Die Fahrerlaubnis für alle, die Motorrad fahren wollen und unter 18 Jahre alt sind

Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.
Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196. Am 19. Januar 2013 wurde eine neue Bestimmung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft gesetzt. Dabei änderten sich auch Regelungen bezüglich der Führerscheinklasse A1.

Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Der Vorgänger, also die Klasse AM (auf die jedoch nicht aufgebaut werden kann), berechtigt zum Fahren von einem Roller. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren jedoch kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet. Alle Voraussetzungen und Kosten der Klasse A1 lesen Sie nun hier im Detail.

Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum 125ccm-Motorrad.

FAQ: A1-Führerschein

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1?

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.

Welches Mindestalter gilt?

Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.

Wie setzt sich die Ausbildung zusammen?

Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier.

Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf bei maximal 15 kW liegen.

Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Führerschein A1 die “kleine” Motorradfahrerlaubnis. Der Leichtkraftrad-Führerschein lässt sich folgendermaßen einordnen: AM, A1, A2 und A. Die Führerscheinklasse AM bestimmt Mofas und Roller. Sie gehört allerdings nicht zum Stufenmodell der A-Führerscheine, weshalb der AM-Schein nicht für eine Erweiterung etwa auf A1 genutzt werden kann. Die Klasse A2 definiert Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und die Klasse A deklariert alle Krafträder über diesem Wert. Bei allen Wertangaben ist ein Beiwagen bereits eingeschlossen.

Im Video: Motorradfahren mit der Führerscheinerweiterung B196 möglich!

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Führerscheinklasse A1: Motorrad-Typen

Die umgangssprachlich genannte Motorrad-Klasse A1 beinhaltet zwei Typen von Fahrzeugen: Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die Krafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 ccm vorweisen. Aus diesem Grund wird diese Führerscheinklasse auch 125er Führerschein genannt. Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen. Dabei wird als Gewicht die Summe des Leergewichts definiert.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Sollte Ihr Motorrad jedoch vor dem Stichtag der Änderung, also vor Januar 2013, zugelassen worden sein, gilt diese Regelung nicht.

Die alte Führerscheinklasse A1

Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.
Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.

Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Vor dem Jahr 1980 galt zum Führen eines Leichtkraftrades der Führerschein der Klasse 3 oder 4.

Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das “b” bedeutete “beschränkt”. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.

Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Des Weiteren erhöhte sich ab diesem Datum die erlaubte Leistung der Leichtkrafträder auf 11 kW.

Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 erschien, weg.

Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg. Diese dürfen nun auch schnellere Modelle fahren.

* A1 mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Anhänger bis 750 kg)

Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss keine Rücksicht auf die Regelung nehmen.

Wer seinen alten Führerschein umtauscht und vorher die Klassen 3, 4 oder 1b besaß, bekommt die Klasse A1 im Führerschein vermerkt.

Voraussetzungen für den 125er Führerschein

Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.
Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Wer Leichtkrafträder bedienen möchte wie beispielsweise ein Motorrad, muss den A1-Führerschein in einer Fahrschule absolvieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Dann dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also 125er-Leichtkrafträder, ohne eine Prüfung abzulegen.

Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern. Sie sind mit der Schlüsselzahl 196 nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die sich durch eine weitere praktische Prüfung nach zwei Jahren auf A2 erweitern lässt.

Theorie- und Praxisstunden für den A1-Führerschein

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Dieser enthält 12 Sonderfahrten à 45 Minuten, welche sich wie folgt unterteilen:

  • 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten

Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Außerdem ist es üblich, Übungsstunden auf einem Platz durchzuführen, welche das Handling mit dem Leichtkraftrad trainieren sollen.

Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung. Nach der erfolgreichen Teilnahme wird der 125 ccm-Führerschein ausgestellt.

Die Theorieprüfung

Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Sollte dies passieren, kommt der Prüfling zwar nur auf 10 Fehlerpunkte bei der A1-Prüfung, jedoch muss er die Theorieprüfung für den A1-Führerschein wiederholen.

Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden. Ab 7 Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Praxisprüfung

Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Auch eine Fahrt auf der Autobahn und Kraftfahrstraße ist möglich.

Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag, welchen Sie dann erneut beantragen müssen.

Notwendige Unterlagen für die Führerscheinklasse A1

Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?
Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?

Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Außerdem sollte das Bild im Hochformat vorhanden sein und keinen Rand aufweisen.

Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden. Natürlich dürfen Sie auch den Personalausweis nicht vergessen.

Was kostet ein 125ccm-Führerschein?

Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Das sind in der Regel:

  • Sehtest: etwa 6 – 7 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 15 – 30 Euro
  • Kosten für das Passbild

Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Manche Fahrschulen sind bereits auf digitale Übungen übergegangen, sodass dieser Kostenpunkt manchmal komplett entfällt.

Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen. Diese Kosten für den A1-Führerschein gliedern sich wie folgt:

  • Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 20 – 80 Euro
  • Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 40 – 50 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 100 – 120 Euro

Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Die Ausstellug des Führerscheins kostet bei Erstausstellung rund 30 bis 50 Euro.

Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Außerdem ist es besser, sich bestmöglich auf die Theorieprüfung vorzubereiten, um der Gefahr auf Wiederholung der Prüfung und damit verbundenen Kosten aus dem Weg zu gehen.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Für diese Führerscheinerweiterung muss ein Formular bei der Führerscheinstelle des Wohnortes ausgefüllt und abgegeben werden.

Aufsteigen vom A1-Führerschein zu A2 und A

Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Nach wiederum zwei Jahren sind Sie berechtigt, nach einer bestandenen Praxisprüfung die Führerscheinklasse A zu erlangen.

Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schlüsselzahl und nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnis.

So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können. Zur nächst größeren Klasse müssen mindestens zwei Jahre vergehen.

Wer den A1-Führerschein besitzt, beginnt direkt mit der zweijährigen Probezeit.

Diese Fahrzeuge können Sie mit dem A1-Führerschein fahren

Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen "Kollegen".
Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen “Kollegen”.

Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden. Diese Klasse beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Mopeds und Mokicks mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Trikes im Führerschein A1

Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW. Alle Fahrzeuge über dieser Leistung dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klasse A bedient werden.

Die Gültigkeit vom 125 ccm-Führerschein

Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen. Wer die Fahrerlaubnis erneuert, benötigt lediglich ein Passbild.

Es gelten verschiedene Umtauschfristen, um zu verhindern, dass sämtliche Führerscheine zur gleichen Zeit umgeschrieben werden müssen:

Papierführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

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144 Kommentare

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  1. Lipperländer sagt:

    Hallo man hat doch nun schon mal den a und a1 beschränkt mit de zahlen 79.03 und 79.04. ich würd gerne auch eine 125 ccm fahren, aber mein Führerschein erlaubt mir das nicht wegen den Schlüsselzahl. Wieso kann man das nicht hier in Deutschland nicht auch so machen zumindestens nur für de a1, das man bei einer Fahrschule z.b. Vier bis sechs Fahrstunden ablegt, und dann mit der Bestätigung von der Fahrschule zum Straßen Verkehrsamt geht, und dann den a1 offen bekommt, bei unseren Nachbarn in der Schweiz geht es doch auch. Aber hier bekommt man nur gesagt es währe doch zu gefährlich. Aber mit mein Führerschein den ich habe darf ich eine Zugmaschine mit 12 Tonnen fahren, sowie mit eine Anhänger mit der gleichen Tonnen Zahl. Und ich dürfte das fahren obwohl ich so ein Gerät noch nie gefahren habe, das ist in Prinzip noch gefährlicher. Aber naja was soll man noch dazu sagen, in der Verkehrs Politik müsste noch so einige Sachen geändert werden. Ich sage nur die Mofas und die 50 ccm Mopeds in der Stadt ist es ja noch ok, aber außerhalb der geschlossenen Ortschaft, muss man mit den Dingern aufpassen, das man nicht von der Straße gedrängt wird. Ich weis wovon ich rede, und ich gehe mal davon aus das mir so einige Leute recht geben würden. Ich weis das das was ich hier schreibe zwar groß nichts bringt, aber vielleicht könnten sich die Leute die für die Verkehrs Politik zuständig sind das noch mal zu überdenken mit dem was ich da geschrieben habe. Das mit den vier bis sechs Fahrstunden. So das wars erst mal von mir und wünsche allen allzeit eine gute fahrt.

  2. Ray sagt:

    Mein Sohn hat gerade mit 16 seinen Führerschein Leichtkraftrad gemacht. Ich würde mir gerne eine große Maschine kaufen mit 150PS und fürchte, dass er sie später auch fahren will. Darf er das schon mit 18, wenn er 2 Jahre Leichtkraftrad gefahren ist oder erst viel später und ab wann?

  3. Mike M. sagt:

    Hallo, ich habe folgende Frage zum fahren von 125er… Mein 1. Führerschein ist von 1975 Klasse 3 und 1 nach vielen Jahren hatte ich Führerscheinentzug und aus Geldmangel konnte ich mir den PMU u.s.w. nicht leisten und die 2 Jahresregel ging vorbei. Nach 2 weiteren Jahren also 1986 machte ich den Führerschein neu, allerdings nur Klasse 3, da ich sowieso kein Motorad mehr fahren wollte. Nun würde ich mkir gerne einen 125er Roller zulegen und möchte wissen, ob bei einen Umtausch meines jetztigen Rosa-Führerschein in den EU-Führerschein die Klasse bis zu 125 ccm eingetragen wird oder nicht ? denn eigentlich war das 1986 eine Wiedererteilung einer früheren Fahrerlaubnis… Danke in Voraus für eine Info

  4. Aaron sagt:

    Hallo,
    ich würde gerne wieder 125ccm fahren. Je mehr ich jetzt aber über den A1 Führerschein recherchiere, desto verwirter werde ich.
    Ich habe 1995 den 1B gemacht. Welcher ja jetzt A1 ist.
    In meinem Führerschein habe ich einen Vermerk bei A1 79.05.
    Jetzt habe ich weiter oben in Ihrem Artikel folgendes gelesen:

    “Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013,
    muss das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachtet werden.
    Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat
    , muss diese Regelung nicht beachten.”

    Auf anderen Seiten wird aber imme rnur geschrieben, das man mit A1 immer nur Leichtkrafträder mit max 125ccm und max 15PS fahren darf.

    So meine Frage nun:
    Da ich ja über 18 bin und mein Führerschein vor 2013 erworben wurde,
    könnte ich dann ein Leichtkraftrad wie z.B eine Aprilia RS 125 welche vor 2013 erstmalig zugelassen wurde off mit mehr als 15 PS Fahren?

    Für die Beantwortung meiner Frage möchte ich mich im Voraus bedanken.

    VG.

  5. Mike M. sagt:

    Anscheinend ist das Forum Tod weil seit 29.März keine Antworten mehr kommen ???

  6. Tom sagt:

    Guten Abend liebes Team,
    Ich habe eine wichtige Frage aktuell bin ich noch 15 und werde am Sonntag dem 28.07. 16 die praktische Prüfung habe ich bestanden darf ich mit dem Prüfbescheid schon Sonntags an meinem Geburtstag fahren ? Oder muss ich warten bis ich meinen Führerschein abholen kann?

    Danke im Voraus
    Mfg Tom

  7. Marie sagt:

    Hallo,ich bin 15 Jahre alt und möchte bald mein Motorrad Führerschein machen. Meine Frage ist ob ich trotz dem Führerschein nur 45km/h mit einem quad fahren darf ?

  8. Kai sagt:

    Hallo
    Ich wollte fragen ob man in Deutschland nur 125 mit 4 Takt legal auf der Straße fahren darf oder auch 2 takter

  9. Adrian sagt:

    Hallo. Ich habe vor den A1 Führerschein zumachen und wollte fragen wie schnell oder wie viel km/h ein 125 PS Moped fährt.

  10. B.E.S. sagt:

    Hallo,
    Ich bin 15 und will den A1 machen und habe auch schon eine Maschine gefunden. Ich will nur fragen ob ich diese mit dem A1 schon fahren darf.
    Es handelt sich hierbei um die Aprilia Sx 125
    Da diese ohne fahrer 130 kilo wiegt bin ich mir da unsicher. Aber auf der Website steht A1 tauglich ich wollte vor dem Kauf nur noch mal nachfragen.
    Danke fürs durchlesen!!!

  11. Florian sagt:

    Hallo,
    Ich bin gerade 15 und wollte fragen ob ich mit 16 auch eine KTM RC 125 mit 15ps fahren kann ? Wenn nicht ab wann kann ich sie anfangen sie zu Benutzen ?
    mit Freundlichen Grüßen Florian.

  12. Mike sagt:

    Hallo ich habe eine Frage und zwar wie schnell darf ich einen 50ccm Roller fahren mit einem A1 Führerschein? Damit ist die endgeschwindigkeit gemeint in Bezug auf Tuning. Die Ps sind unter 15

  13. Finn sagt:

    Guten Tag,

    Brauch man eine bestimmte größe?
    Denn momentan bin ich leider nur 1,54 groß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Finn,

      eine Mindestgröße ist in der Regel nicht vorgeschrieben. Jedoch kann es zu Problemen mit einzelnen Maschinen kommen. Wenden Sie sich an die Fahrschule, um zu erfragen, ob dort geeignete Krafträder vorhanden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Express68 sagt:

    Auf der KTM Homepage steht: E-Motorrad mit 18kw schon MT Führerschein A1 fahren. Kann das sein?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,
      die Führerscheinklasse A1 ist in der Regel auf eine Motorleistung von maximal 11 kW beschränkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Mizo sagt:

    Hallo
    Ich wollte fragen ob ich mit dem Führerschein A1 einen fiat 126 fahren ? oder muss man ihn runter drosseln?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mizo,

      die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist in der Regel beschränkt auf bestimmte Krafträder und vereinzelt auch dreirädrige Kraftfahrzeuge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sandra sagt:

    Ich bin im Besitz des Führerschein Klasse 3 seit 1991 und möchte ein 125 Leichtkraftrad fahren.
    Was muss ich tun?

  17. Thorsten sagt:

    Der Führerschein A1 soll laut Verkehrsminister für Autoführerscheinbesitzer mit 5 Jahren Fahrpraxis freigegeben werden. Wissen Sie genaueres ?

  18. Norman sagt:

    Hallo, habe seit 35 Jahren den Autoführerschein und durfte bisher damit nur Moped mit einer Höchstgeschwindigkeit. Von 45 kmh fahren. Mit der jetzigen Neuregelung werde ich mich demnächst bei der Fahrschulen anmelden und die erforderlichen Stunden machen damit ich eine 125 ccm mit höchstens 15 PS fahren darf. Meine Frage: darf ich dann auch eine 50 ccm mit 6.25 PS bzw. Eine 80ccm Maschine mit 8-9 PS fahren?

  19. Thomas sagt:

    Hallo, ich bin 43 Jahre alt, habe die Führerscheinklassen B/BE, M und die dazugehörigen L und T/S. Ursprünglich hatte ich die Fahrerlaubnis für den PKW als Klasse 3 (daher BE) erworben, wobei ich aber in den Jahren von 2004 bis 2009 (obwohl eigentlich nur für 2 Jahr vorgesehen war) abgegeben habe. Nun stellt sich mir die Frage, ob für mich ebenfalls die Möglichkeit besteht, dass ich damit theoretisch auch ein Kraftrad mit bis zu 125 ccm fahren dürfte oder ob dem nicht so ist – spätestens seitdem es ja im letzten Halbjahr meines Wissens nach darum eine entsprechende Debatte gab.
    Im Zweifelsfall könnte ich zwar auch, sofern ich die Zeit neben der Arbeit finde, den Führerschein Klasse A1 oder auch direkt der Klasse A machen, aber für mich ist erst einmal relevant, wie es mit Krafträdern mit bis zu 125 ccm aussieht.

    Gegenwärtig habe ich eine Simson S51 und bin mit dieser sehr glücklich, würde aber eventuell, sofern dies zulässig ist, entsprechend gern einen größeren Motor mit bis zu 80 ccm eintragen und diese entsprechend anmelden wollen, aber eben nur, sofern dies mit meinem Führerschein zulässig ist.

  20. Eddy sagt:

    Hallo, ich wollte mal fragen ob das jetzt stimmt das man jetzt mit Führerschein klasse B auch 125 er Motorrad fahren darf?

  21. Vasillis sagt:

    Hallo ich habe ein Griechische Führerschein seit 2003 da habe ich nur die B klasse. Wenn ich auf Deutsch umschreiben lassen Krieg ich AM und jetzt A1 Klasse dabei, denn in deutschland bekommt man diese automatisch.

    Mfg,
    Vassilis

  22. Elias sagt:

    Hey, ich bin zurzeit 15 Jahre alt und wollte bald mit meinem A1 Führerschein beginnen. Man kann ja ein halbes Jahr früher starten, ist das nur Theorie oder kann ich auch die Praxis gleich mitmachen bevor ich 16 bin?

  23. Andi sagt:

    Guten Morgen,
    Ich hab mein 3er 1984 gemacht, mein 2er 1988. In meinem Schein steht A1 mit den beiden schlüsselzahlen drinn, darf ich eine 125ccm fahren oder nicht?
    MfG

  24. M.Müller sagt:

    Hallo
    Ich habe die DDR Führerscheinklassen 2,3,4,5 (erworben 0.9.1989).
    kann ich nach der umschreibung 125 ccm³ uneingeschränkt fahren?

    Mfg M.Müller

  25. CHRISTIAN sagt:

    Hallo, kann ich mit A1 ein Ostdeutsches Motorrad mit 150ccm gedrosselt fahren? Es gab doch mal eine Sonderregelung oder?

  26. Tore J. sagt:

    Moin. Meine Frage ist ob sich bei dem A1 Führerschein der maximale Hubraum von 125auch auf dreirädrige Kraftfahrzeuge oder nur auf Krafträder bezieht. Darf ich also mit dem A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit 216ccm und 11PS und maximalgeschwindigkeit von 70 fahren? Die Räder sind symmetrisch.
    Gruß Tore

  27. Ashrak2019 sagt:

    Gibt es denn eigentlich auch eine Regelung, wenn mann 1991 seinen Führerschein Klasse 3 gemacht hat und beim Umtausch des Führerscheines dann mit A1 79.xx eingetragen bekommt im Bezug auf B196. Da darf man im Grunde ja “kleine 125er” fahren, wie verhält es sich da im Bezug zu B196 und ggf. eine Vollwertigen A1 ?

  28. Naemi sagt:

    Guten Tag.
    Meine Frage lautet wie viele Monate bzw Woche man die praktische Prüfung für den a1 Führerschein ablegen kann?
    Vielen Dank für die Antwort. Grüse Naemi.

  29. Alex sagt:

    Ich habe das jetzt nicht genau verstanden.
    Ich habe vor einen a1 Führerschein zu machen. Brauch ich nur diese 12 sonderfahrten oder muss ich noch pflicht Übungsfahrten machen?

  30. steli sagt:

    Ich habe einen 135ccm motorrad mit 14km darf ich dieses motorrad mit A1 Führerschein fahren?

  31. Marian sagt:

    Kann ich eine Motorradschule besuchen, wenn ich nicht gut Deutsch spreche?

  32. Julian sagt:

    Guten Tag,
    Ich frage mich ob ich den gesamten Umfang des A1 Führerscheins machen muss?
    Ich bin 18 Jahre alt und habe seit Dezember 2018 meinen Führerschein Klasse B.

    Mit freundlichen Grüßen
    Julian

  33. Tobias sagt:

    Hallo, ich hätte da ne Frage bezüglich Kosten für den A1-Führerschein, wenn man bereits einen B-Führerschein besitzt. Kleine Nebenbemerkung: Die Schlüsselzahl 196 kommt für mich nicht in Frage, da ich mit meinem grenznahen Wohnort auch gerne nach Österreich fahren möchte und diese Erweiterung eben nur für Deutschland gilt und das in Österreich als “Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Normalerweise fallen sowohl die Kosten als auch die abzuleistenden Theorie- und Praxisstunden geringer aus, wenn man bereits den B-Führerschein besitzt. Wie wäre das beim A1-Führerschein, wenn ich bereits den B besitze? Ich suche eben nach dem günstigsten Einstieg in den Stufenführerschein, da es mir nichts ausmacht, zwei oder auch vier Jahre auf das Upgrade zu warten.
    MfG
    Tobias

  34. Paul sagt:

    Darf man mir 16 und dem gültigen A1 Führerschein in Dubai eine 1000er fahren?

  35. Barbara sagt:

    Guten Tag, ich habe 1989 meinen Führerschein der Klassen BE C1E erhalten. 1984 habe ich den Führerschein der Klassen ML. Darf ich damit Motorräder mit 125ccm fahren?
    Vielen Dank und Freundliche Grüße
    Barbara

  36. Moritz B. sagt:

    Hey, ich wollte fragen wie schnell man jetzt mit 16 und einem Führerschein der Klasse A1 fahren darf und ob man mit 17 schon einen Führerschein der Klasse A3 machen kann und wie schnell man da fahren darf ?

    Lg Moritz

  37. Lukas sagt:

    Wenm ich den Führerschein der Klasse B mit 17 Jahren mache. Entfallen dann kosten wenn ich im Anschluss den A1 mache?

  38. Torben S. sagt:

    Welche Regeln gelten für Elektromotorräder? Bin 15 und will mir zu meinen 16 Geburtstag eine zero s holen. Auf der offiziellen Seite, auf der man die zero s kaufen kann, steht, dass man sie schon mit einen A1 Führerschein fahren darf, obwohl das Motorrad bis zu 139 km/h fahren kann.

  39. Emelie sagt:

    Hallo,
    ich möchte den 125er Führerschein machen und will dann mit einem quad fahren.
    Kann ich mit einem Quad fahren das schneller als 45 km/h fährt?

    MfG
    Emelie

  40. Kurt H sagt:

    Ich bin im Besitz eines Führerscheins Kl 3 von 1979, darf ich damit Motorroller mit 125 ccm fahren oder muß ich einen FS A1 machen ??

  41. Lajos sagt:

    Hallo,
    Ich wollte kurz fragen wie schnell ich mit einem A1 Führerschein fahren darf?
    Lg Lajos

  42. Viktor W. sagt:

    Hallo.
    ich bin momentan 15 Jahre alt und habe vor den A1 Führerschein zu machen. Ich habe vor mir nach dem ich den Führerschein gemacht habe eine Piaggio Ape zu kaufen. Meine Frage wäre jetzt, gilt bei Dreirädrigen Kraftfahrzeugen auch die Beschränkung auf 125ccm oder dürfen diese maximal 15Kw besitzen?
    Das heißt dürfte ich mit dem A1 Führerschein eine Piaggio Ape TM 703 fahren (218ccm, 7Kw, 60 km/h) oder dürfte ich nur die Ape 50 (50 ccm, 1,9 Kw, 38 km/h) fahren?

  43. Anja H sagt:

    Wenn man mit 16 den Motorradführerschein macht, kann man das irgendwie auch koppeln mit Autoführerschein, den man ja erst mit 17 beginnen kann? Theorie vielleicht nur einmal? Gibt es solche Möglichkeiten?

    LG AH

  44. Tim sagt:

    Hallo kann man mit 15½ Jahren schon die Theorieprüfung machen und mit 16 die Praktische Prüfung

  45. Ahmad K sagt:

    Hallo zusammen
    Ich hab meinen B Führerschein seit 2019 und möchte zu A1 erweitern…
    Der B Führerschein ist umgeschrieben ”Jordanischer Führerschein “

    Meine Frage ist kann ich den A1 Führerschein beantragen obwohl mein ”Deutscher Führerschein ” nicht 5 Jahre alt?

    Danke

  46. Andreas F sagt:

    u/min ist keine Einheit der Leistung. Wenn schon, dann wird das “U” groß geschrieben und U/min ist eine Drehzahl.
    Wenn ich sowas im hiesigen Zusammenhang lese, frage ich mich ob der Glaubwürdigkeit des übrigen Textes.
    Auf einer Seite für Kochrezepte hätte ich nix gesagt. :)

    Falls es jemand hier auf der Seite sucht:
    Zitat von weiter oben:
    Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.

  47. Harry sagt:

    Hallo! Ich habe den Führerschein am 11.12.80 gemacht. Damals hieß er ja noch Klasse3. Die Klasse4 war ja mit inbegriffen. Jetzt habe ich in meinem Kartenführerschein bei der KlasseA und bei der KlasseA1 die Schlüsselnummern 79.03, 79.04 eingetragen. Meine Frage, kann ich ein 125ccm Leichtkraftrad mit diesen Eintragungen fahren, oder nur ein Trike mit 125ccm. Und was müsste ich tun um ein 125 ccm Motorrad fahren zu können!

  48. Alex sagt:

    Hallo ich besitze die Führerschein Klasse AM und wollte fragen ob ich wenn ich 125er mache mit 16 dadurch Verkürzungen bekomme?

  49. Daniel P sagt:

    Hallo ichvhabe eine MZ 125ccm geerbt darf ich die mit meinem CCE fahren ja /nein?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel P.,

      mit einem CE-Führerschein dürfen die Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden ist gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  50. Stefan M sagt:

    Servus,
    kann ich mit dem Führerschein A1 ein Quad fahren mit z.B. 500ccm welches auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gedrosselt wurde?
    Wer kann hier eine Rechtssichere Auskunft geben? Welche Behörde müsste über diese Frage Auskunft geben können?

    Vielen Dank für Eure Mühen
    Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stefan M.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an die Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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