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Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

Der Führerschein der Klasse A ist der schwerste seiner Klasse

Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.
Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.

Über 4 Millionen Krafträder fahren auf Deutschlands Straßen. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. Natürlich besitzen mehr Menschen ein Auto, jedoch ist das Motorrad für viele ein schönes Hobby.

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel. Über den Motorradführerschein der Klasse A informieren wir nachfolgend im Detail.

FAQ: Führerscheinklasse A

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Was ist der Führerschein der Klasse A?

Der "größte" Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.
Der “größte” Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.

Der Motorradführerschein der Klasse A befähigt alle Inhaber ab dem entsprechenden Mindestalter zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Zusammenfassend bedeutet das, dass alle Begrenzungen, welche in den Klassen AM, A1 und A2 definiert werden, für den Führerschein der Klasse A aufgehoben sind.

Der alte Führerschein fürs Motorrad

Vor der Reform im Jahr 2013 bestand die Motorradklasse aus M für Mopeds unter 50 ccm, S für Drei- und Vierräder unter 50 ccm, A1 für Leichtkrafträder unter 125 ccm sowie dem Führerschein A beschränkt für Motorräder unter 25 kW und A unbeschränkt für alle Krafträder. Dies wurde erneuert und mit den anderen EU-Führerscheinklassen vereinheitlicht.

Mit folgenden alten Führerscheinklassen können Sie Motorräder der Klasse A bedienen:

Alte FahrerlaubnisklasseErstausstellung
1vor dem 01.12.1954
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.01.1989
1nach dem 31.12.1988
1avor dem 01.01.1989
1anach dem 31.12.1988
2vor dem 01.12.1954
2zwischen dem 30.12.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
2vor dem 01.04.1980*
2nach dem 31.03.1980*
2nach dem 31.12.1985*
3 (sowohl a als auch b)vor dem 01.12.1954
3zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
3vor dem 01.04.1980*
3zwischen dem 31.03.1980 und dem 01.01.1989*
3nach dem 31.12.1988*
4vor dem 01.12.1954
4zwischen dem 30.11.1954 und dem 01. 10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)

*nur dreirädrige Fahrzeuge bzw. eine Kombination dessen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg (Quelle: Anlage 3 FeV)

Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, erhält folgende Führerscheinklassen bei einem Wechsel auf den neuen EU-Führerschein und muss zusätzlich folgende Richtlinien beachten:

Alte FührerscheinklasseBesonderheiten
A (beschränkt)Zuteilung von A bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse
A, B, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DENur Fahrzeuge mit drei Rädern (und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

(Quelle: Anlage 3 FeV)

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken. Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen – selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt. Dafür brauchen Sie lediglich ein neues Passbild und müssen eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde entrichten.

Je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr gelten bestimmte Stichtage für den Umtausch. Welche das sind, können Sie hier entnehmen:

Wer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde erneuert, bekommt die aktuellen Klassen auf dem Dokument vermerkt. Wenn eine Person also beispielsweise eine Fahrerlaubnis besitzt, welche vor 1989 ausgestellt wurde, und die Motorradklasse 1a absolviert hat, bekommt nun die Klasse A2 zugesprochen.

Außerdem gibt es diverse Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis zu erweitern, welche im nachfolgenden Abschnitt erklärt werden.

Erweiterung der alten Führerscheine auf die Führerscheinklasse A

Der Führerschein fürs Motorrad kann leicht mit einer Praxisprüfung erweitert werden. Besitzt eine Person eine Fahrerlaubnis fürs Auto oder der alten Klasse 4, welche vor dem 1. April 1980 ausgegeben wurde, kann sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung die Führerscheinklasse A2 erwerben. Nach einer weiteren Praxisprüfung darf die Fahrerlaubnis auch auf die Führerscheinklasse A erweitert werden. Dies gilt auch für Personen, welche einen alten 1b-oder A1-Führerschein besitzen.

Wer einen A2-Führerschein bzw. die Klasse A beschränkt vor dem Stichtag 19. Januar 2013 absolviert hat, benötigt keine praktische Prüfung, um den A-Führerschein zu erlangen. Zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung für die Klasse A2 kann derjenige mit offenen Motorrädern fahren.

Der Direkteinstieg zum A-Führerschein

Die Vorbereitung auf den Führerschein fürs Motorrad

Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.
Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Die Rede ist vom Erste-Hilfe-Kurs sowie dem Sehtest.

Prüfung über die Erteilung vom Motorradführerschein A

Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.

Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Als Ausnahme gilt hier jedoch die Regel, dass die Person laut § 7 der Fahrerlaubnisverordnung mindestens 185 Tage im Jahr im Inland wohnt.

Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen. Das gilt auch für andere Staaten, die nicht zur EU gehören, mit denen Deutschland jedoch ein entsprechendes Abkommen getroffen hat. Studenten, die wiederum in einem EU-Land leben und nur für die Lehre nach Deutschland gezogen sind, dürfen erst ab einer Dauer von 6 Monaten einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen.

Außerdem können auch Arbeiter die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen, wenn sie zwar in einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, aber regelmäßig zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehren. Von der Fahrerlaubnis in Deutschland ausgeschlossen wird, wer bereits die gleiche Klasse in einem EU-Mitgliedsland erworben hat (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis).

Für den Motorrad-Führerschein der Klasse A ist kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich.

Der Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann außerdem von der zuständigen Behörde verlangt werden. Dies geschieht in Absprache eines Facharztes mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation. In Ausnahmefällen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen. Dies ist immer dann ratsam, wenn der Antragsteller bereits wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauch aufgefallen ist.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den A-Führerschein

Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.
Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Dabei stehen die “Rettung und Lagerung von Unfallverletzten” im Mittelpunkt.

Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist eine Bescheinigung, welche 2024 von folgenden Instanzen ausgestellt werden darf:

  • amtlich anerkannte Stelle für Erste-Hilfe-Kurse sowie
  • Träger der öffentlichen Verwaltung.

Dies sind insbesondere die Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei. Als Beispiele sind hier das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Malteser als Organisationen zu nennen, welche einen solchen Kurs anbieten dürfen.

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist nicht notwendig, wenn Sie alternativ folgende Unterlagen besitzen:

  • ein[..] Zeugnis[…] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  • ein[..] Zeugnis[…] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […], in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  • eine[.] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

(Quelle: § 19 FeV)

Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Viele Institutionen bieten auch Auffrischungskurse an, falls die letzte Ausbildung schon zu lange her ist. Diese besteht meist aus zwei oder vier Doppelstunden. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.

Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis, um sich ausweisen zu können. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung über den Sehtest mitnehmen.

Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen. Da der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wichtig für alle Straßenverkehrsteilnehmer ist, müssen die Kursteilnehmer pünktlich zum Beginn einer jeden Unterrichtsstunde erscheinen. Erst, wenn dies bewerkstelligt wurde, bekommen die Teilnehmer das Zertifikat über die Teilnahme des Erste-Hilfe-Kurses und können die Fahrerlaubnis der Klasse A absolvieren.

Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.
Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.

Der Sehtest: Erforderlich für den Motorrad-Führerschein

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Dieser soll bescheinigen, dass der Verkehrsteilnehmer jederzeit alles um sich herum im Straßenverkehr gut und vor allem scharf sehen kann.

Voraussetzung ist auch wieder der Personalausweis oder ein Reisepass, um sich auszuweisen. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In der Regel besitzen die großen Optiker eine solche Lizenz. Der Sehtest läuft ganz simpel ab. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Dabei ist die Dioptrien-Zahl der Augen nicht relevant. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden. Mit Sehhilfen sind auch Kontaktlinsen neben der Brille gemeint.

Wird der Test ohne Brille bestanden, steht dem Motorradführerschein Klasse A nichts mehr im Wege. Sollten Sie den Sehtest mit einer Sehhilfe bestehen, wird dies auf der Bescheinigung des Optikers oder Augenarztes eingetragen. Dieser Vermerk landet als sogenannte Schlüsselzahl auf dem Führerschein. Der Verkehrsteilnehmer muss dann bei jeder Fahrt eine Sehhilfe tragen.

Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Fahrer fahrlässig handelt, indem er ohne Brille unterwegs ist. In der Regel folgen Regressansprüche der Autoversicherung.

Wer bei einem Sehtest ohne Sehhilfe nicht die erforderlichen 70 Prozent Leistung bringt, muss sich zum Augenarzt begeben, um sich beispielsweise eine Brille zuzulegen.

Der Sehtest ist nicht erforderlich, sobald der zukünftige Besitzer vom Motorradführerschein bereits eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt besitzt und diese dokumentiert, dass die Sehleistung von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Sehhilfe erbracht wird. Diese Sehtestbescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Führerscheintest der Klasse A

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. Dies ist aber noch an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen. 20-Jährige mit einem Führerschein der Klasse A müssen dann noch ein Jahr abwarten.

Erweiterung vom Führerschein A1 auf A

Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.
Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.

Der Führerschein A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden. Jedoch dürfen diese Personen nur Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm fahren. Laut § 15 Absatz 3 der FeV müssen Besitzer eines A1-Führerscheins nach mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, um so zur nächsthöheren Klasse zu gelangen. Meist können Sie auch die Fahrstunden einsparen. Die Anzahl dieser liegen im Ermessen des Fahrlehrers, welcher die individuellen Fähigkeiten einschätzt. Kommt er zu dem Entschluss, dass eine Übungsstunde zur Auffrischung der Regeln ausreicht, wird der A2-Führerschein sehr günstig. Den Führerschein von A1 auf A zu erweitern, ist genauso simpel und kann durch einen Zwischenschritt ergänzt werden.

Erweiterung vom Führerschein A2 auf A

Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglich mindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A erlangen zu können. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.

Der Theorieunterricht und die Prüfung für die A-Fahrerlaubnis

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert. Beim Aufstieg in eine andere Motorradklasse, beispielsweise von A2 zu A, ist nach zweijährigem Vorbesitz keine Theorie vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen. Wer den Führerschein der Klasse A erweitert, muss lediglich 20 Fragen beantworten, wobei nur 6 Fehlerpunkte auftreten dürfen.

Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen. Das bedeutet, dass Sie mit der Theorie in der Fahrschule bereits ein halbes Jahr vorher beginnen dürfen.

Der Praxisunterricht und die Prüfung

Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.
Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Folgende Fahrten bilden beim Führerschein der Klasse A die Pflichtstunden:

  • 5 Fahrstunden Überland,
  • 4 Fahrstunden Autobahn sowie
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr. Möchte ein Fahrschüler direkt von der Klasse A1 zur Klasse A aufsteigen, werden die Sonderfahrten reduziert auf 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. § 18 Absatz 2 FeV

Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Wer die Führerscheinklasse beispielsweise von A2 auf A erweitert, kann einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A beträgt die Prüfzeit 40 Minuten.

Motorradführerschein: Kosten für die Ausbildung

Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.
Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die Wiederholung dieser ist nämlich auch wieder mit zusätzlichen Gebühren und Kosten für den Führerschein der Klasse A verbunden.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Diese bieten den Führerschein-Sehtest oftmals auch kostenlos an.

Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Hierfür gibt es keinen einheitlichen Preis.

Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen. Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien. Dieser liegt in der Regel bei 20 bis 30 Euro.

Diese Kosten für den Motorradführerschein und für die Fahrschule müssen außerdem eingeplant werden:

  • je Übungsfahrt: 30 – 45 Euro
  • je Sonderfahrt: 40 – 60 Euro
  • Gebühr für die Theorieprüfung: 20 – 80 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: 40 – 50 Euro
  • Gebühr für die praktische Prüfung: 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: 100 – 120 Euro

Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins. Diese Motorradführerschein-Kosten liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.

Motorradführerschein von AM bis A

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Roller) beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor (auch Mofa) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Mopeds und Mokicks (auch mit Beiwagen) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Kleinkrafträder mit drei Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h sowie
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, sogenannte Quads, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Der Motorradführerschein A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und untergliedert folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei der das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf, sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 11 kW.

Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen. Zum Führerschein der Klasse A2 gehören:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), welche eine Motorleistung von maximal 35 kW besitzen

Diese drei Führerscheinklassen sind im Motorradführerschein A eingeschlossen. Das bedeutet, dass jeder mit einem Motorrad und einem Führerschein der Klasse A auch alle Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 fahren darf.

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren. Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Danach erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen. Dazu müssten Sie die gesamte Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive der Prüfungen durchlaufen.

Mehr zur Führerscheinerweiterung B196 sehen Sie im folgenden Video:

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Übersicht über die Führerscheinklassen für Roller und Motorräder

Motorrad-FührerscheinklasseMotorradtyp
Führerscheinklasse AMFührerscheinklasse AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse A1Führerscheinklasse A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse A2Führerscheinklasse A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Führerscheinklasse B mit SZ 196Führerscheinklasse B mit SZ 196Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse AFührerscheinklasse AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs
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152 Kommentare

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  1. Ralf B
    Am 21. Januar 2024 um 9:39

    Ich bin deutscher und wohne in den Niederlanden weiß jemand ob es vorgesehen ist, diesen Führerschein B 196 auch Europa weit einzuführen.

  2. Bernd
    Am 23. März 2023 um 10:48

    Sehr interessante Seite hier!
    Auf meinem neuen Führerschein wurde auch die Klasse A2 und A ohne Schlüsselzahl vermerkt.
    Ich habe nie eine praktische Prüfung gemacht.
    Habe 1979 Klasse 4 gemacht, 1981 Klasse 3, und 1996 Klasse 2 bzw CE. Dabei habe ich auch die Theorie für Klasse 1 gemacht, aber nie eine praktische Prüfung. Darf ich nun alle Mopeds fahren?

  3. Susanne
    Am 16. September 2022 um 15:31

    Hallo,
    ich war bei einer Fahrschule für den Motorradführerschein Klasse A. Ich bin davor nie ein Motorrad oder ähnliches gefahren. Meine Fahrlererin ist mit mir nach 19 Stunden nicht einmal auf dem Übungsplatz gewesen, um die Grundfahrübungen zu üben, ich bin immer als “Übungsfahrt” im Straßenverkehr gewesen. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung, wenn ich nicht mal sicher auf dem Motorrad war? (Die Fahrschule habe ich natürlich jetzt gewechselt)

    vielen Dank schonmal

  4. Patricia
    Am 28. Juli 2022 um 9:05

    Hallo,
    ich mache gerade den Klasse A Führerschein. Müssen alle Fahrstunden auf einem für Klasse A zugelassenem Motorrad stattfinden? Meine Fahrschule hat mir für die ersten 8 Stunden ein Klasse A2 Motorrad gegeben und erst dann den Fehler korrigiert. Hat das evtl. irgendwelche Auswirkungen?
    Danke,
    Patricia

  5. Frank Z
    Am 11. Mai 2022 um 19:51

    Guten Tag,

    Ich habe vor zwei Wochen die Prüfung für die Klasse A bestanden. Die notwendigen zwei Jahre sind aber erst am 28.05.2022, einem Samstag, um. An diesem Tag kann ich leider meinen Führerschein nicht abholen, würde aber gerne an dem Wochenende schon fahren.

    Ist das erlaubt? Und dann „nur“ fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Bescheinigung, dass ich die Prüfung zu A bestanden habe, habe ich ja!

    Vielen Dank für die Antwort,

    Frank

  6. Edward
    Am 20. April 2022 um 13:47

    Hallo,

    ich besitze meinen A2 Führerschein seit Mitte 2016. Probezeit natürlich schon vorbei. Der Direkteinstieg in die Klasse A ist mit 24 Jahren möglich.
    Ich bin 24 und kann doch somit ohne eine Prüfung zu absolvieren auch Motorräder der Klasse A fahren?

  7. Kathrin
    Am 15. Oktober 2021 um 17:43

    Hallo,

    Ist es möglich die Führerschein Klasse zu wechseln? Ich habe mich für A2 angemeldet und würde doch gerne A machen. Die Theorie Stunden habe ich schon hinter mir, jedoch noch keine Prüfung abgelegt. Da meine Fahrschule kein passendes Motorrad für mich hat ( ich bin etwas kleiner ), müsste ich die Fahrschule wechseln.

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2021 um 13:53

      Hallo Kathrin,

      wenden Sie sich in diesem Fall an die Fahrschule für eine genauere Absprache.

      Die Redaktion von bussgeldklatalog.org

  8. Simon
    Am 13. September 2021 um 22:13

    Hallo habe eine Frage. In umgekehrter Richtung. Habe vor 5 Jahren also 2016 den a Führerschein ohne Begrenzung gemacht. Habe allerdings vom Augenarzt für Auflage bekommen alle 5 Jahre einen Sehtest vorzulegen. Meinen Klasse B Führerschein habe ich mit 18 gemacht. Also 2001. Gilt die Regelung für den Sehtest das nur für den neu abgeschlossen A Führerschein oder auch für den Länge Zeit vorher erworben B Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2021 um 11:34

      Hallo Simon,

      dazu liegen uns leider keine Informationen vor. Informieren Sie sich bei einem Augenarzt oder bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 4. April 2021 um 10:45

    Hallo,

    der Direkteinstieg in Klasse A ist ja ab 24 Jahren möglich, jedoch explizit ab 21 Jahren für 3-rädrige Fahrzeuge.

    Kann ich also mit 22 Jahren den A-Führerschein machen und dieser wird dann bis zum 24. Lebensjahr auf Trikes beschränkt?

    Und wenn ja, wie sieht dann die Ausbildung aus, nachdem ja Fahrschulen eher keine Trikes haben dürfte? ist die dann trotzdem auf dem großen Motorrad (möglich)?

    Danke vorab!

  10. Max
    Am 23. März 2021 um 19:22

    Ich habe letztes Jahr meinen A2 Führerschein gemacht und mir ein Motorrad gekauft was von 70kw auf 35kw gedrosselt werden musste. Logisch! Weil wie jeder weiß, würde ich schon bei 35,1KW (trotz identischem Fahrzeug) ohne Führerschein fahren. Deshalb ist es verständlich, dass ich nach zwei Jahren mit 22 Lebensjahren noch einmal zur Fahrschule laufen und den “gleichen” Führerschein nochmal machen muss. Schließlich müssen ja die Fahrschulen und die Prüforganisationen DEKRA, TÜV und co. (In Brandenburg übrigens nur die DEKRA) auch von irgendwas leben. Wo soll das hinführen? Wird die Quantität der Führerscheinausbildung erhöht, weil die Qualität so schlecht ist?

  11. Jondalar
    Am 15. März 2021 um 23:22

    Moin erstmal.
    Ich bin jetzt 25 und besitze seid 7 Jahren denn A2 Führerschein muss ich jetzt trotzdem noch eine praktische Prüfung ablegen obwohl ich über 24 bin ?

  12. Bernd K
    Am 11. März 2021 um 21:28

    Bin 66 Jahre hab 2020 im Okt. von A1 auf A2 Führerschein erweitert. Ich bin seit 1978 im Besitz der KlassenAM-B,C,D,BE,C1ECE,D1E,DE .Meine Frage ist darf ich jetzt imMärz 2021 mit nochmaliger praktischer Prüfung auf A-Klasse erweitern?

  13. Nele K
    Am 30. Oktober 2020 um 19:32

    Hallo,

    kann man den Führerschein AM auf A1 erweitern, indem man die Sonderfahrten + Prüfung absolviert oder muss bei 0 angefangen werden inkl. Theorie-Unterricht? VG

  14. Christian
    Am 28. Oktober 2020 um 11:55

    Besitze seit über 5 Jahren den Führerschein A2. Jetzt will ich gerne auf “A” umsteigen.

    Hier steht es eine praktische Prüfung in der Fahrschule erforderlich.
    Wer prüft nun, der Fahrleher?
    Danke für eine Antwort

  15. Jörn H.
    Am 29. September 2020 um 17:30

    Hallo,
    ich besitze seit 1982 die Fahrerlaubnis (früheren) Klasse 3 (heute B) und möchte jetzt den Motorradführerschein machen.
    Die Fahrstunden und auch die praktische Prüfung würde ich gerne auf einer eigenen Maschine mit 40 Kw = 54 PS absolvieren, also auf einem Motorrad, für das ich einen A-Führerschein brauche, weil es mehr als 35 Kw hat.
    Nach Auskunft meiner Fahrschule würde ich allerdings nach bestandener Prüfung “nur” die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erhalten, weil für eine A-Fahrerlaubnis zumindest die praktische Prüfung auf einer Maschine mit mindestens 50 Kw = 68 PS abgelegt worden sein muss.
    Stimmt das?
    Und was noch hinzukommt:
    Laut Fahrschule dürfte ich meine eigenen 40 Kw/54 PS-Maschine, auf der ich die praktische Prüfung gemacht habe, mit der A2-Fahrerlaubnis dann gar nicht fahren, weil A2 nur bis maximal 35 Kw gefahren werden darf!
    Das ist doch vollkommen paradox, oder?
    Danke und Gruß
    Jörn H.
    p.s.: Muss ich (egal, ob nun A2 oder A) eigentlich einen neuen Erste-Hilfe-Kurs machen, oder gilt der von meiner Führerscheinprüfung von 1982 weiter?

  16. Oliver
    Am 22. September 2020 um 11:38

    Hallo,
    ich bin 48 Jahre alt und möchte den A führerschein machen. Habe bis jetzt nur den B.

    Ich habe gelesen bei Erweiterung sind in der Prüfung nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Und normal 10 Fehlerpunkte.
    wenn ich jetzt den A mache fällt das dann unter erweiterung?

  17. david
    Am 13. September 2020 um 19:56

    Hallo, ich habe die B-Karte seit mehr als 10 Jahren und möchte die A-Karte haben. Wie viele Fragen hätte ich in der theoretischen Prüfung 20 oder 30? danke

  18. Warren
    Am 27. August 2020 um 13:14

    Hallo,
    Ich habe ein paar Fragen:
    Ich habe meine B und A2 Führerscheine mit 18 gemacht. Das war am 06.04.2017. Dann habe ich Sie im Juni 2019 wegen einer Cannabisfahrt verloren. Nun habe ich die MPU erfolgreich abgeschlossen und bekomme Sie in 1-2 Tagen zurück. Jetzt wollte ich meinen A2 auf den A erweitern weil ich ja von 04. 2017 – 06. 2019 meine 2 Jahre Vorbesitz und Praxiserfahrung hatte. Daraufhin schreibt mir das Fahrerlaubnisbüro folgendes:
    “Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Besitz beendet. Nach der Neuerteilung biginnt die 2 Jahresfrist für den Stufenaufstieg neu zu laufen. Die Klasse A können Sie deswegen im Wege des Stufenaufstiegs (nur praktische Prüfung) frühestens 2 Jahre nach der Neuerteilung erwerben. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit die Klasse A im Wege der Erweiterung beantragen.”

    Nun zu meinen Fragen:
    Was ist der Unterschied zwischen einer Erweiterung und einem Stufenaufstieg?
    Wieso kann ich die Erweiterung sofort machen und nicht erst mit 24?
    Bedeutet Erweiterung den A komplett neu machen?
    Kann ich da vielleicht irgendwas mit mit dem Anwalt drehen so das ich meinen A sofort so billig wie möglich machen kann? (der Beamte meinte vorher das er keine Ahnung hat und das auch erstmal nachlesen muss) Könnte ja sein das er da was verdreht hat…
    Habe ich jetzt auch wieder eine 2 Jahres Probezeit bezüglich Blitzer, Alk., usw.?
    Wie ist es wenn ich z.B. in einem Raum von passivem Cannabisrauch positiv werde und dann im Zuge einer Polizeikontrolle einen Drogentest machen muss und da dann nicht 0,0 ng/ml THC im Blut sondern 0,2 ng/ml THC im Blut nachgewiesen wird oder es wird ein Abbau Wert nachgewiesen? (das wäre ja alles immernoch unter der 1NG THC Grenze) In meinem MPU-Gutachten steht nämlich das ich nie wieder was konsumieren werde. Ist das dann irgendwie wieder ein Grund meine Fahreignung oder das Trennen von Konsum und Fahrt anzuzweifeln und mir wieder eine MPU aufzuerlegen?

    Mfg Warren

  19. Franz
    Am 20. August 2020 um 17:36

    Hallo, ich habe noch den “grauen” Führerschein Klasse 3 (B) seit 10.April 80. Möchte jetzt gerne den FS Klasse A machen. Ich muss da wohl auch noch Theorie durchlaufen wenn ich das richtig gelesen habe.
    Mir hat jetzt jemand gesagt dass ich mit dem B-Schein auch ein 125 ccm Moped fahren darf und somit auch auf Klasse A2 mit nur Fahrstunden aufstocken kann. Und dann wohl nach 2 Jahren auch mit nur Fahrstunden auf die offene A-Klasse aufstocken. Und das ohne Theorie. Ist das so richtig? Und wieviele Fahrstunden sind das jeweils um die nächsthöhere Aufstockung machen zu können. Waren diese Infos an mich so richtig? Um dann die A-Klasse über die A2-Klasse zu erreichen ist zwar längerwierig aber wohl auch kostengünstiger. Bitte Info ob das so zutrifft! Danke.
    Grüße, Franz

  20. Franz
    Am 12. August 2020 um 16:23

    Hallo, habe noch den “grauen” Führerschein Klasse 3 (B) seit April 80. Möchte jetzt gerne den FS Klasse A machen. Ich muss da wohl auch noch Theorie durchlaufen wenn ich das richtig gelesen habe.
    Mir hat jetzt jemand gesagt dass ich mit dem B-Schein auch ein 125 ccm Moped fahren darf und somit auch auf Klasse A2 mit nur Fahrstunden aufstocken kann. Und dann wohl nach 2 Jahren auch mit nur Fahrstunden auf die offene A-Klasse aufstocken. Und das ohne Theorie. Ist das so richtig? Und wieviele Fahrstunden sind das jeweils um die nächsthöhere Aufstockung machen zu können. Waren diese Infos ok? Um dann die A-Klasse über die A2-Klasse zu erreichen ist zwar längerwierig aber wohl auch kostengünstiger. Bitte Info ob das so zutrifft! Danke.
    Grüße, F. G.

  21. Thomas
    Am 3. August 2020 um 13:06

    Hallo Zusammen,

    ca. ende Mai 2017 habe ich den Führerschein der klasse A2 erhalten.
    Am 15 Mai 2019 musste ich ihn aufgrund 8 Punkte für 8 Monate abgeben (alle wegen zu schnellem fahren mit dem Auto).
    Am 20.01.2020 habe ich Ihn wieder erhalten mit allen Fahrzeugklassen die ich davor besitzt habe.
    Nun zu meiner Frage: kann ich jz trotzdem problemlos mit einer Fahrprüfung von A2 auf A gehen ?

  22. Thomas
    Am 3. August 2020 um 12:58

    Hallo,

    ich habe ende Mai 2017 den Führerschein der klasse A2 erhalten.
    Nun musste ich am 15.Mai 2019 den Führerschein für 8 Monate abgeben aufgrund von 8 Punkten (alle wegen zu schnellem fahren mit dem Auto).
    Seit dem 20.01.2020 habe ich wieder meinen Führerschein (Auto, A2…ect).
    Nun zu meiner Frage damals hatte ich ja dann sozusagen wegen ca. 2 Wochen meinen Führerschein nicht ganz 2 Jahre, aber habe Ihn ja schließlich schon seit 7 Monaten wieder. Kann ich nun Problemlos den Führerschein von A2 auf A machen? bin ja seit mehr als zwei Jahren im Besitz…

  23. Mark
    Am 2. August 2020 um 2:17

    Hallo,

    bin 46 Jahre alt und seit 1993 noch im Besitz der alten Klasse 1A u. möchte diese nun umschreiben lassen auf die offene Klasse A2 ( Alt A ). Demnach dürften doch dabei keine Probleme aufteten ?

    Oder muss ich heute noch einmal dazu eine praktische Prüfung ablegen ?

    M.f.G.
    Mark

  24. Daniel
    Am 26. Juli 2020 um 22:55

    Guten Abend,
    vielen Dank für den super hilfreichen Artikel!
    Nur als kleine Anmerkung: Die Preise sind wohl schon länger nicht mehr aktualisiert worden, das sollte vielleicht mal gemacht werden. Nicht mal die günstigste Fahrschule hier auf dem Land hat noch solche Preise.
    Grundgebühr eher zwischen 300 und 500€
    Fahrstunde um die 50–70€
    Sonderstunde 60–80€
    Günstiger bekommt man es meiner Erfahrung nach eigentlich kaum noch irgendwo.

  25. Mick
    Am 15. Juli 2020 um 23:50

    Ich verstehe etwas nicht so ganz:
    Ich habe dieses Jahr meinen Autoführerschein auf den B 196 aufgestockt. Kann ich den dann jeweils nach 2 Jahren lediglich mit einer praktischen, ohne theoretischer Prüfung, jeweils auf eine weitere Stufe aufstocken? Ich gestehe, ich habe hier nur einige Passagen überflogen und entschuldige mich auch direkt dafür, sollte diese Frage schon gestellt und beantwortet sein.

  26. Jess
    Am 29. Juni 2020 um 8:30

    Hallo zusammen,

    ich habe im August 2010 meinen Führerschein der Klasse A (beschränkt) gemacht. Muss ich in diesem Fall eine praktische Prüfung ablegen um auf A unbeschränkt zu kommen? Wenn keine praktische Prüfung notwendig ist, muss ich den Führerschein umschreiben lassen oder ist die Beschränkung automatisch aufgehoben?

    LG,
    Jess

  27. Sandra
    Am 21. Juni 2020 um 20:50

    Hallo
    Ich bin 43 Jahre und überlege den Motorradführerschein Klasse A zu machen.
    Kann ich dann nach bestandener Prüfung gleich offen fahren oder muss ich zwei Jahre gedrosselt fahren?

  28. Lucas
    Am 14. Juni 2020 um 22:19

    Hallo,

    Ich habe 2011 meinen Führerschein der Klasse A1 erworben, was ist erforderlich um jetzt auf A zu kommen?
    Muss ich noch auf A2 prüfen lassen (Alter über 25) bevor ich zu A gelange?

  29. Sarah
    Am 4. Mai 2020 um 14:30

    Hallo,

    kann ich den A2 Führerschein bzw. den A Schein früher als vor dem 24 Lebensjahr machen, wenn ich schon den Führerschein für Klasse B habe? Aktuell bin ich 21.

    Liebe Grüße

    Sarah

  30. Carl
    Am 30. April 2020 um 18:05

    Hallo,
    ich bin Mitte fünfzig und möchte Führerschein A nachmachen. Gilt nach bestandener Prüfung für mich auch eine Limitierung bei den KW – oder darf ich gleich “groß” einsteigen?

    Mit freundlichen Grüßen

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