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AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Führerschein AM: Das hat sich geändert

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.
Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerscheinklasse AM

Für welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt?

Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Nationale und europäische Führerscheinklassen

Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S solch eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem entsprechenden Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde.

Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse S

Jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:

  • Gewicht: maximal 350 kg
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm
  • Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: maximal 4 kW

Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen.

Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet.

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.

Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

  • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
  • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht14 Doppelstunden
Theoretische Prüfung30 Fragen
Praktischer UnterrichtNicht vorgeschrieben
Dauer der Fahrprüfung30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.
Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Nordrhein-Westfalen hatte 2020 als erstes Bundesland die neue Regelung in geltendes Recht umgewandelt, sodass Sie dort im Alter von 15 Jahren dauerhaft den Rollerführerschein erwerben konnten.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

  • Fahrschulgrundgebühr
  • Lehrmittel
  • Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung
  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für den Führerscheinantrag
  • Passbilder
  • Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?
Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?
Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?
Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?
In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. einem Rollerführerschein dort führen dürfen.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?
Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?
In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?
Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein
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181 Kommentare

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  1. Bettina S.
    Am 3. März 2024 um 20:22

    Ich möchte E-Bike fahren…welchen Führerschein muss ich machen ? Gibt es Sonderregelung ?

  2. Tanja R
    Am 1. November 2023 um 16:27

    Hallo, mein Sohn hat demnächst den Führerschein für begleitetes Fahren Klasse B. Wir haben einen 50ccm Roller, der 50km/h fahren kann. Der Roller ist 1992/93 zugelassen und darf daher ja ohne Drosselung fahren. Darf mein Sohn den dann fahren weil er “Altbeststand” ist oder muss er gedrosselt werden?
    VG Tanja

  3. Romanowski
    Am 26. Mai 2023 um 11:35

    Hallo gibt es die Möglichkeit die Führerscheinprüfung nur auf einem Quad zu machen?
    Mit Sonderreglung?

    Der Hintergrund dazu ist der mein Bruder ist Kleinwüchsig (129,5 cm)und würde gerne 125 machen jedoch ist es sehr schwer hier das passende Fahrzeug zu finden.
    Jetzt haben wir uns überlegt das er stattdessen auf einem Quad den Führerschein macht.
    Kennt sich hier jemand aus?

  4. Schick A
    Am 25. September 2022 um 23:17

    ich habe eine Frage ich habe 1997 eine mofaprüfbescheinihung in der Schule gemacht.2003 wurde der Führerschein der Klasse B entzogen.2020 wurde ich mit einer 50 ccm Roller erwischt und bekam 3mon Freiheitsstrafe. Meine prüfbescheinigung habe ich leider verloren. Wie und wo kann ich ein dublikat meiner prüfbescheinigung bekommen und darf ich meinen 50ccmRoller der auf 25 gedrosselt ist überhaupt fahren. Oder muß ich eine Prüfung bei der Fahrschule absolvieren.

  5. Tomson
    Am 28. Mai 2022 um 14:10

    Ist das mit der Führerscheinklasse AM und älteren Kleinkrafträdern noch aktuell? Darf man mit einem Roller, der Erstzulassung 1999 hatte wirklich mit AM fahren? Mein Fahrlehrer sagt NEIN!

  6. Rico
    Am 17. April 2022 um 19:17

    Hallo!
    Mein Sohn, 17 Jahre st mit den Microcar angehalten worden
    Irgend so ein gescheiter Polizist hat festgestellt,das er es mit seinen Führerschein nicht fahren kann,weil es 505cm3 hat
    Eigentlich darf er nur bis 500cm3 fahren
    Das bedeutet fahren ohne Fahrerlaubnis
    Da er gerade Führerschein macht , könnte das zu Problem werden
    Hat da jemand schon mal Erfahrung gemacht?
    Danke

  7. Steven
    Am 11. Januar 2022 um 21:01

    Hallo,ich bin 14 Jahre alt und mache in nem halben Jahr einen AM Führerschein darf ich dann mit 15 ein Minicar fahren mit 505ccm?

    • werner
      Am 25. März 2022 um 8:24

      hallo ..ab den 23.08.217 bestandenen AM führerschein inhaber dürfen keine fahrzeuge über 500 ccm fahren, die den vpr dem datum bestanden und bekommen haben drüfen weiter auch über 500ccm fahren
      (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
      § 76 8a.§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM:
      Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. August 2017 erteilt wurde, sind auch berechtigt, vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e mit CI-Motor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Leermasse von mehr als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen.

  8. David L
    Am 18. Juli 2021 um 19:49

    kleine anmerkung zu diesem satz

    Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird. Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?
    Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt

    ihr solltet dazu erwähnen bzw hier währe zu erwähnen das wenn das fahrzeug 50ccm hat dann darf er es drosseln so hat mir mein fahrlehrer es mir erklärt es gibt nämlich mofaroller die von 45km/h auf 25 gedrosellt werden bzw es gab frühe von roller hersteller (piaggio zip ssl25 ) modelle die ab werk so gedrosselt wurden das sie nur 25 fuhren und hatten 50 ccm mfg david

  9. H Elisabeth
    Am 14. Juni 2021 um 14:39

    Mein Sohn (16 Jahre) ist im Besitz eines T-Führerscheins welcher ja den AM einschließt. Darf er einen Roller (Kleinkraftrad bis 40 kmh; 49 ccm; 2,5 PS) auch noch fahren, wenn wir diesen zwecks Reduzierung der Prozente bei der Versicherung (für späteres Auto) freiwillig nach § 3 Abs. 3 FZV mit “großem” Kennzeichen angemeldet haben? Oder gilt der Roller dann als “125”, für welchen der A1 Führerschein gilt. Vielen Dank für Ihr Antwort.

  10. Ulli K
    Am 4. Juni 2021 um 17:45

    Guten Tag,
    können die ErsteHilfe Kurse auch in den Fahrschulen statt finden ?
    Danke für eine Antwort.
    LG Ulli K

  11. Mikolaj
    Am 13. Mai 2021 um 21:50

    hallo! ich wollte nur fragen ob ein AM führerrschein schwierig ist, ob ich viel lernen muss ich frage da ich sehr angst habe nicht zu bestehen beim ersten mal und noch eine frage ich werde in 2 monate 15 und könnte ich jetzt schon mit der theorie anfangen ?

  12. Aaron N
    Am 16. April 2021 um 13:38

    Ich finde Deutschland ist in Punkt AM Führerschein überreguliert, selbst Pedelecs (Elektrisch unterstützte Fahrräder) fahren ab Werk 30 bis 32 km h wenn man eine gute Trittfrequenz hat und dafür brauch ich keine Prüfbescheinigung, AM Führerschein oder gar ein Versicherungsschild wie für 20 km h schnelle E-scooter, die man sogar schon mit 14 fahren darf, für Pedelecs gibt es nicht mal eine Altersbegrenzung.
    Ist schon merkwürdig das wir trotz dieser Überregulierung, zu den Ländern mit den meisten Verkehrsunfällen in der Welt gehören, weil wir was das Auto betrifft auf Autobahnen nicht mal eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinbekommen und zu schnelles Fahren keine Straftat ist, in dem Punkt sind wir viel zu Unterreguliert was jüngste Fälle von Verkehrsunfällen mit Todesfolge durch Raser zeigt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Aaron N

  13. Günther
    Am 6. April 2021 um 12:31

    Hallo mein Sohn hat den AM-Führerschein gemacht, und hat ein altes Mopet Kreidler MP 2 Bj.1972 40 kmh geerbt. Dabei ist auch ein Anhänger, kann er den auch im Straßenverkehr benutzen?

  14. Heike H.
    Am 21. Februar 2021 um 23:18

    Hallo, mein Sohn ist 16 und besitzt den Führerschein T wo auch der AM dabei ist. Wir haben einen Roller mit der Erstzulassung 1995 und dieser ist vom Werk aus auf 50kmh eingetragen. Darf er diesen fahren mit AM oder müssen wir ihn auf 45kmh drosseln lassen?

  15. Dicko
    Am 22. Januar 2021 um 8:28

    Ich bin 15 J., wohne in B.-W. und mache in den nächsten Tagen meinen AM-Führerschein für Roller. Ist es richtig, dass ich bis zu meinem 16. Lebensjahr nur Roller bis 25km/h fahren darf? WEnn ja, dann könnte ich ja einen 50cm Roller (wenn es techn. möglich ist) auf 25km/h drosseln, -Dies muss ich wohl vom TÜV abnehmen lassen. Muss ich das Enddrosseln auch wieder vom TÜV eintragen lassen?

  16. wolfgang w
    Am 19. Januar 2021 um 3:45

    Hallo. Ich bin 72 und möchte mir ein e-Mobil zulegen. Habe keinerlei Führerschein. Wie schnell darf ich fahren?

  17. Jonny
    Am 13. Dezember 2020 um 23:13

    Hallo ich habe seid 13.11.2007
    meine Prüfbescheinigung für Mofa

    meine Frage ist darf ich mit dieser Prüfbescheinigung jetzt mehr als 25 KMH fahren
    wenn ja wie und was muss ich tun bzw. Wege nun gehen ?
    Wenn nein muss ich also diesen AM Führerschein machen für 500-800 € oder wie darf ich sowas nun Verstehen,

    da ich google und co Nach gelesen habe ,
    das ich mit M damals heute 45 KMH fahren darf muss es nur umschreiben lassen was ist nun Richtig …..

    bitte um eine Antwort liebes Bußgeldkatalog

  18. Stefan von J
    Am 11. Dezember 2020 um 12:24

    Sehr geehrtes Team bussgeldkatalog.org

    meine Tochter macht gerade mit knapp 15 die Fahrerlaubnis AM, will mit 16 aber auf A1 aufsteigen und dann 125er fahren. Welche Errungenschaften des AM werden bereits als erledigt angerechnet, und was kommt hinzu? Handelt es sich dann ausschließlich um eine fahrpraktische Prüfung?
    Danke, Stefan

  19. Karl C
    Am 10. November 2020 um 12:00

    Kurz Frage zu den neuen Kabinenroller Elektro die überall angboten werden.
    Kabinenroller Elektro – 3 Räder, 25 km/h .
    Darf man den, wenn man vor 1965 geboren ist wirklich ohne Führerschein fahren?

    Karl C

  20. Christoph
    Am 8. November 2020 um 8:20

    Guten Morgen. Ist es korrekt, wenn unsere Zulassungsstelle behauptet, dass mit AM ab 15 in Bayern nur zur Ausbildungsstätte und zurück gefahren werden darf? Ich finde nirgends diese Einschränkung.

    • Paul
      Am 26. August 2021 um 15:51

      Hallo Christoph,

      die Zulassungstellen hatten zuerst diese Anordnung. Kurz nach Einführung des AM in Bayern wurde diese aber (wg. Unsinnigkeit) widerufen. Dann galt die Ausnahmeregelung: AM nur gültig im Umkreis von 35 km um den Wohnort. Zwischenzeitlich ist aber in allen Bundesländern der AM ab 15 uneingeschränkt gültig:
      Eine neue Gesetzeslage regelt nun, seit dem 28.07.2021, dass der AM Führerschein ab 15 Jahren uneingeschränkt in allen Bundesländern gültig ist:
      adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fahren-ab-15/
      VG
      Paul

      Auflage zu der Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten

  21. Ole P
    Am 4. November 2020 um 11:39

    Hallo,

    tolle Zusammenfassung. Ich habe eine Frage zu einer alten Vespa von 1963. Hierzu habe ich eine Betriebserlaubnis, die den Roller als Kleinkraftrad einstuft und den Hinweis, dass es mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden darf.

    Darf ich den Roller nun mit einem AM Führerschein fahren? Ohne Ausnahmen wäre es verboten, jetzt schreiben sie unter anderem folgende Ausnahmen:
    1. Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
    Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
    Ich dachte, das gilt nur für Fz die in der DDR vor dem Stichtag mal zugelassen waren.

    2. Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
    Das würde theoretisch auf meinen Roller passen. Er ist zwar schwerer, aber ein Zweisitzer und somit würde das Gewicht nicht mehr gelten.

    Können Sie mir die Rechtsgrundlage für die beiden Ausnahmen nennen?

    Viele Grüße
    Ole P

    • Ivo
      Am 3. Juli 2023 um 10:20

      Hi Ole,

      Konntest du dahingehend etwas klären ?

      Stehe aktuell for dem gleichen problem

      Grüße

      ivo

  22. Griesbach
    Am 30. Oktober 2020 um 16:27

    Hallo alles gelesen total durcheinander
    Meine Frage
    Ich als vor 1965 geborener
    Darf ich vierrädige Elektromobile mit mofa Kennzeichen nur bis 25 oder wie mir der Händler sagt
    Auch bis 45 km/h fahren
    Gruß grisu1947

  23. Anita G
    Am 3. Oktober 2020 um 16:22

    Hallo ! Mir wurde auch der Führerschein wegen Alkohol entzogen ! Hätte die gleiche frage
    wie der Hans-Peter. Gruß Anita

  24. Karlheinz
    Am 21. September 2020 um 18:23

    Hallo habe einen Autoführerschein jetzt habe ich einen Roller er fährt 45 km und habe nur Mofa Papiere 25 km aber habe ihn zur 45 km versichert mus ich ihn um schreiben oder kann ich ihn so fahren weil Führerschein habe ich und versichert ist er auch als 45 km

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 15:41

      Hallo Karlheinz,
      haben Sie den Führerschein der Klasse B, schließt dieser auch die Klasse AM ein. Sie dürfen damit zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Alexander H
    Am 26. August 2020 um 9:00

    Hallo,
    ist es möglich, dass der Punkt mit den vierrädrigen Kraftfahrzeuge nicht mehr aktuell ist? Nach meiner Kenntnis darf man mit der Klasse AM Fahrzeuge nach L6eBP (45km/h bis 50ccm bei Benzin bis 500ccm bei Diesel max. 425kg und max. 6kW) fahren.
    MfG

  26. Josie
    Am 24. Juli 2020 um 6:04

    Hallo,
    Ich habe vor kurzem meinen Moped-Führerschein (Klasse AM) gemacht und habe nun einen vorläufigen Führerschein. Darf ich mit diesem vorläufigen Führerschein meinen Bruder (10 Jahre) auf dem Moped mitnehmen oder darf ich das erst mit einem “richtigem” Führerschein.
    Vielen Dank für die Hilfe.

  27. Hans-Peter
    Am 21. Juli 2020 um 13:51

    Hallo, mir wurde der Führerschein wegen Alkohol entzogen. Ich bin Baujahr 63, somit dürfte ich also Mofa mit 25 km(h weiterhin fahren. Wie sieht es nun aber mit Vierrädrigen Kleinautos aus die auf 25 km/h begrenzt sind? Darf ich diese auch weiterhin fahren?

    Gruß Hans-Peter

  28. Samira
    Am 10. Juli 2020 um 10:54

    Darf ich mit meinem Mokick fahren, wenn ich den BF 17 habe, aber die eingetragene Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt. Oder darf ich wegen den 5 km/h zu viel das Mokick nicht fahren?

  29. Matti
    Am 23. Juni 2020 um 20:05

    Hallo liebes Bußgeldkatalog.org Team,
    Angenommen ich habe den Führerschein der Klasse AM absolviert und würde nach ein paar Jahren zusätzlich noch den Führerschein der Klasse B machen. Müsste ich dann die Theoriestunden bzw. die Theorieprüfung erneut ablegen, oder wird die bereits absolvierte Theorieprüfung anerkannt?
    Danke im vorraus für die Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2020 um 17:01

      Hallo Matti,

      auch wenn Sie einen Führerschein der Klasse AM besitzen, müssen Sie eine Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Jakob W
    Am 13. April 2020 um 8:54

    Hallo, ich bin 16 und besitze den Führerschein T wo auch der AM dabei ist. Ich habe einen Roller mit der Erstzulassung 1989 und dieser ist vom Werk aus auf 50kmh eingetragen. Darf ich diesen fahren mit AM oder muss ich ihn auf 45kmh drosseln lassen?

    Vielen Dank

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