Menü

AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Führerschein AM: Das hat sich geändert

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.
Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerscheinklasse AM

Für welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt?

Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Nationale und europäische Führerscheinklassen

Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S solch eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem entsprechenden Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde.

Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse S

Jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:

  • Gewicht: maximal 350 kg
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm
  • Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: maximal 4 kW

Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen.

Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet.

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.

Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

  • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
  • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht14 Doppelstunden
Theoretische Prüfung30 Fragen
Praktischer UnterrichtNicht vorgeschrieben
Dauer der Fahrprüfung30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.
Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Nordrhein-Westfalen hatte 2020 als erstes Bundesland die neue Regelung in geltendes Recht umgewandelt, sodass Sie dort im Alter von 15 Jahren dauerhaft den Rollerführerschein erwerben konnten.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

  • Fahrschulgrundgebühr
  • Lehrmittel
  • Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung
  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für den Führerscheinantrag
  • Passbilder
  • Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?
Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?
Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?
Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?
In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. einem Rollerführerschein dort führen dürfen.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?
Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?
In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?
Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (144 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

183 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Matti
    Am 23. Juni 2020 um 20:05

    Hallo liebes Bußgeldkatalog.org Team,
    Angenommen ich habe den Führerschein der Klasse AM absolviert und würde nach ein paar Jahren zusätzlich noch den Führerschein der Klasse B machen. Müsste ich dann die Theoriestunden bzw. die Theorieprüfung erneut ablegen, oder wird die bereits absolvierte Theorieprüfung anerkannt?
    Danke im vorraus für die Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2020 um 17:01

      Hallo Matti,

      auch wenn Sie einen Führerschein der Klasse AM besitzen, müssen Sie eine Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jakob W
    Am 13. April 2020 um 8:54

    Hallo, ich bin 16 und besitze den Führerschein T wo auch der AM dabei ist. Ich habe einen Roller mit der Erstzulassung 1989 und dieser ist vom Werk aus auf 50kmh eingetragen. Darf ich diesen fahren mit AM oder muss ich ihn auf 45kmh drosseln lassen?

    Vielen Dank

  3. Ralf B.
    Am 23. März 2020 um 9:43

    Ich habe meinen (rosa) Führerschein Klasse 3 (heute B) 1987 gemacht, dazu erwarb ich 1996 den LKW-Führerschein Klasse 2 (heute CE).
    Muss ich etwas machen, um einen Motorroller mit max. 125 ccm fahren zu dürfen? Wenn ja, was/ welcher FS zu welchen voraussichtlichen Kosten?
    AM scheint gem. Ihren Erläuterungen enthalten, aber (da nur bis 50 ccm) nicht ausreichend?

  4. Roger
    Am 1. Februar 2020 um 12:47

    Der AM15 ist in NRW jetzt erlaubt. Im Dreiländereck ist man aber auch viel in Belgien und den Niederlanden unterwegs.
    Frage: Darf man mit dem AM-Führerschein mit 15 Jahren mit einem MOFA (kein Roller!) ins EU-Ausland?

  5. Tom
    Am 10. Januar 2020 um 13:09

    Hallo Org Team,
    Könnte man eine Vespa BJ->1980 mit 50 ccm und 50 km/h dann auch fahren?

    M.f.G

  6. Felix
    Am 29. Oktober 2019 um 17:36

    Hallo zussamen,
    Ich habe eine Frage wann darf man denn den Führerschein ab 15 machen (der mit 45 kmh und 50 ccm)
    Bedanke mich für jede Antwort !

    • Samuel.S
      Am 14. März 2023 um 17:42

      Gibt es eine Leistungsbegrenzung (kW/PS) bei Kleinkrafträder die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden.

  7. Paul
    Am 11. Oktober 2019 um 10:34

    Mich würde interessieren, ob ein Rollerführerschein ab 15, ab 2020 auch in NRW möglich sein wird.
    Und, ob noch andere Bundesländer den Führerschein ab 15 ermöglichen?

  8. Wagmann
    Am 18. September 2019 um 20:15

    Kann ich mit der Mofa-Prüfbescheinigung mit 15 eine zweite Person mitnehmen? Der Roller hat 2 Sitze eingetragen und ist auf 25 km/h gedrosselt.

  9. Quirin
    Am 17. September 2019 um 7:34

    Ich habe gehört, dass das Mindestalter für den Führerschein AM in Bayern bis zum 1.1.2020 auch auf 15 Jahre abgesenkt werden soll?

  10. S
    Am 30. August 2019 um 6:29

    Hallo ich Habe eine führerschein der klasse B welcher klasse AM beinhaltet jetzt die frage darf ich einen Roller fahren der 50KMh fährt(also auch laut zulassungsbescheinigung)?
    Oder nur 45KMh denn die roller mit 45 KMh in der zulassungsbescheinigung gibt es ja noch nicht so lange.

  11. Hans
    Am 26. August 2019 um 16:02

    In meinem rosa Klasse 3 Führerschein steht unter Klasse 4: 50ccm bis 50km/h
    Wird das mit der Umschreibung zwangsweise auf 45km/h reduziert oder kann man hier eine Ausnahme beantragen, dass die alte Berechtigung wieder gewährt wird? Ich kann dazu nichts konkretes finden.

  12. Andrej
    Am 22. Juli 2019 um 23:39

    Hallo.
    Mir wurde mein Führerschein der Klasse b wegen Alkohol am Steuer entzogen.
    Den bekomme ich erst nach einem bestandenen mpu wieder.
    Könnte ich mir alternativ ein AM schein machen?
    Bis ich den mpu machen darf vergeht noch etwas Zeit.

  13. Beate
    Am 15. Juli 2019 um 5:09

    Guten Tag, ich bin Baujahr 61. Wie das Leben so spielt habe ich bisher kein eigenes Fahrzeug gebraucht. Kann ich mit einem Klasse M Führerschein jedes 45 km Auto fahren? Meine also einen gedrosselten Pkw.
    Vielen Dank

  14. Susanne
    Am 29. Juni 2019 um 9:34

    Hallo,

    meine Tochter (15 Jahre) hat ihre Mofaprüfbescheinigung. Wir haben jetzt einen Roller (50 ccm, 45 km/h) gekauft. Diesen haben wir durch eine Fachfirma mit einer zugelassenen Drossel auf 25 km/h gedrosselt. Der Roller hat natürlich eine lange Sitzbank, also zwei Plätze. Darf sie nun auch einen Beifahrer mitnehmen? Der Fahrlehrer hat ihr gesagt, sie dürfe das. Im Internet ist das sehr unterschiedlich angegeben.
    Vielen Dank für die Antworten im voraus!
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

  15. Paul
    Am 30. Mai 2019 um 9:05

    Hallo,

    Ich wollte fragen wo man überall mit dem AM Führerschein fahren darf. Weil mit 45km/h ist ja auf jeder Landstraße eigentlich eher ein Hindernis. (Zusätzlich habe es eine Diskussion im Freundeskreis, ob es auf Bundesstraßen erlaubt ist zu fahren)

    Danke schön Mal für die Antwort.
    Schönen Tag noch,
    Paul

  16. Ulrich H.
    Am 17. Mai 2019 um 15:13

    Guten Tag,
    meine Tochter macht in kürze die Führerscheinklasse B und somit die Klasse AM gleichzeitig mit. Darf sie nach bestandener Prüfung der Klasse B dann bereits vor Aushändigung des Führerscheins die Klasse AM fahren?

  17. Astrid W.
    Am 17. Mai 2019 um 13:47

    Wenn man für den AM partout nicht mit dem Roller / Motorrad lernen will, darf man das dann mit einem Micocar/Ellenator auch? Also die Fahrstunden plus Prüfung mit eigenem Fahrzeug? (Ellenator)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 15:12

      Hallo Astrid,

      erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Linus
    Am 17. April 2019 um 17:30

    Hallo,
    ich bin jetzt 15 Jahre alt und in Italien darf man den AM Führerschein schon ab 14 machen.
    Dürfte ich in Deutschland Fahrzeuge der AM Klasse, mit italienischem AM Führerschein, schon mit 15 fahren oder erst ab 16??

  19. Daniel M.
    Am 8. März 2019 um 10:42

    Hallo,

    Ich besitze einen PKW Führerschein möchte allerdings in meinen nächsten Urlaub auch einen Moped fahren. Da ich dies noch nie gemacht habe, besteht die Möglichkeit bei Fahrschulen hierfür sowas wie einen Crash-Kurs zu machen? Oder wie kann ich dies am besten erlernen? Eine AM-Fahrerlaubnis habe ich ja automatisch mit meinen PKW Führerschein bekommen.

    Vielen Dank im voraus.

  20. Peter
    Am 5. März 2019 um 17:01

    Ich gehöre zum Jahrgang 1955 und wohne in Hamburg. Ich habe mir sagen lassen, das vor 1965 geborene für einen Motorroller bis 49 ccm keinen Führerschein benötigen.Ist diese Aussage richtig?

  21. Jutta
    Am 3. März 2019 um 6:43

    Ich besitze keine Fahrerlaubnis, da Ich die MPU nicht bestanden habe.
    Kann ich trotzdem einen AM Führerscheinerwerben ?

  22. Knoll
    Am 13. November 2018 um 18:39

    Ich habe die Klasse AM. Kann ich ein Auto mit 60 km h fahren. Gibt es diese Autos überhaupt noch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:56

      Hallo Knoll,

      die Klasse AM ist ein Führerschein für zweirädrige Fahrzeuge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Randolf
    Am 15. Oktober 2018 um 12:38

    Grüß Gott,

    ich habe eine Frage zum Thema Kleinkraftrad.
    Meinen PKW Führerschein erwarb ich im Jahr 1984 , darf ich mit der Erlaubnis Kleinkrafträder aus den Jahren 79/80 fahren mit 6,25 PS und Höchstgeschwindigkeit 85 km/h ? vielen Dank im voraus

  24. Melanie
    Am 23. September 2018 um 20:38

    Hallo,

    Ich habe den Führerschein der Klasse B erworben, jedoch weil ich 17 bin noch mit begleitetem Fahren. Nun werde ich mir einen 50ccm Roller zulegen und wollte fragen welche Personen ich auf diesem Roller mitnehmen darf. Darf ich meine kleine Schwester (12 Jahre alt) mitnehmen?
    Danke schonmal.

  25. Peter S.
    Am 10. September 2018 um 14:02

    Welchen Roller (e-Roller) darf ich ohne Führerschein fahren mit meinem Geburtsjahrgang 1954?

  26. Klaus M.
    Am 22. August 2018 um 9:29

    Guten Tag miteinander,
    ich habe 1972 meinen Führerschein, Klasse 3 gemacht und besitze diesen “grauen Lappen” noch heute.
    Darf ich mit diesem Führerschein eine Aprilia SR Max / 125 ccm / 11 KW (15 PS) Leergewicht 185 kg fahren.
    LG Klaus Mayer

  27. Conner
    Am 15. August 2018 um 20:22

    Moin, ich habe den T Klasse Führerschein mit 15 gemacht (Sondergenehmigung) und somit besitze ich ja jetzt auch AM.
    Meine Frage ist jetzt ob ich mit 15 auch schon 45 Km/h fahren darf oder noch warten muss bis ich 16 bin? (oder drosseln auf 25?)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 16:25

      Hallo Connor,

      fragen Sie am besten bei der ausstellenden Behörde nach, welche Reglungen die Sondergenehmigung beinhaltet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Bernd
    Am 11. August 2018 um 11:29

    Kann man mit 15 Jahren gleich den Führerschein AM ablegen und bis zum 16 Geburtstag Mofa bis 25km/h fahren. Danach bis Moped bis 45km/h

    LG Bernd

  29. alexander
    Am 8. August 2018 um 12:25

    ich hätte mal ne Frage darf ich einen Roller Schein machen 49 ccm ohne MPU oder muss ich die machen LG und danke

  30. Werner S.
    Am 2. August 2018 um 6:35

    Hallo ich möchte meinen M Mofa Führerschein 25kmh aus dem. Jahre 2002 und Krakenfahr Stuhl Schein ich möchte in Holland fahren . Kann ich meinen Schein in ein EU Führerschein umschreiben lassen und welchen bekomme ich. Oder ist der mein Schein in Holland noch gültig vielen Dank für die Auskunft

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 16:08

      Hallo Werner S.,

      bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.