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Führerschein der Klasse B: Voraussetzungen für den Autoführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse B

Welche Fahrzeuge darf ich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?

Mit einem B-Führerschein dürfen Sie zunächst einmal Kfz steuern, die bis zu 3.500 kg wiegen und dafür ausgelegt sind, höchstens acht Personen zu transportieren (Fahrer ausgenommen). Darüber hinaus sind die Klassen AM und L in einer Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten, weshalb Sie damit automatisch auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, (Klein)Krafträder bis 45 km/h sowie Quads fahren dürfen.

Darf ich mit dem B-Führerschein auch Anhänger führen?

Sie dürfen mit einem Führerschein der Klasse B auch Anhänger führen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Anhänger wiegt maximal 750 kg.
2. Der Anhänger wiegt zwar mehr als 750 kg, die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw liegt allerdings bei maximal 3.500 kg.

Welches Mindestalter ist beim Autoführerschein vorgeschrieben?

In der Regel kann die Führerscheinklasse B erst mit 18 Jahren erworben werden. Allerdings ist das Begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich.

Welche Kosten sind für den Pkw-Führerschein einzuplanen?

Ein Führerschein der Klasse B kann zwischen 950 und 2.255 Euro kosten. Eine Übersicht der möglichen Kosten haben wir hier zusammengestellt.

Motorrad fahren mit dem B-Führerschein – Schlüsselzahl 196

Seit 1.1.2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum 125ccm-Motorrad. Näheres dazu erfahren Sie außerdem auch im folgenden Video:

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Infos zur Erweiterung B196 gibt’s im Video.

Der B-Führerschein bedeutet vor allem für junge Menschen Unabhängigkeit

Welche Voraussetzungen bringt ein Führerschein der Klasse B mit sich?
Welche Voraussetzungen bringt ein Führerschein der Klasse B mit sich?

Im August 1888 stellte die Stadt Mannheim erstmals einen deutschen Führerschein aus. Der stolze Besitzer vom quasi ersten Führerschein der Klasse B war der Erfinder des Automobils Carl Benz, der noch bis heute als Pionier auf diesem Gebiet gilt. Seitdem hat sich einiges in der Welt der Führerscheine getan.

Im Laufe der Jahre wurden einige Führerscheinrichtlinien erlassen, welche die Fahrerlaubnisklassen immer wieder neu definierten. Eine neue Veränderung einer EU-Richtlinie wurde im Januar 2013 erlassen. Sie definiert 16 Führerscheinklassen, wobei zwei davon Klassen für den Pkw-Führerschein bilden. Welche Voraussetzungen für den Autoführerschein erforderlich sind, wie die Prüfungen aussehen und wie viel es kostet, die Führerscheinklasse B in der Fahrschule zu erwerben, klären wir in diesem Artikel.

Welche Pkw-Führerscheinklassen gibt es?

B-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (des Anhängers) bis max. 750 kg und zum Fahren von Pkw und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns max. 3.500 kg beträgt
  • schließt die Klassen AM und L ein
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

BF17-Führerschein

BE-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
  • Vorbesitz des B-Führerscheins notwendig
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
  • Details zum BE-Führerschein

Schlüsselzahl 96 beim B-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von einem Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wobei das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg nicht überschreiten darf
  • Vorbesitz des B-Führerscheins notwendig
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

Schlüsselklasse 196 beim B-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von 125er-Leichtkrafträdern bzw. Krafträder der Klasse A1 auch mit Beiwagen
  • Vorbesitz des B-Führerscheins seit mindestens 5 Jahren notwendig
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • 4 Theorie- und 5 Praxisstunden à 90 Minuten müssen zusätzlich in einer Fahrschule absolviert werden
  • Details zur Schlüsselzahl 196

Interessant: Fahrerlaubnisse, die bis zum 23.08.2017 erteilt worden sind, werden in § 6 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als “Fahrerlaubnisse alten Rechts” bezeichnet und bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen erhalten. Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse B vor diesem Datum erworben, besteht also durchaus die Möglichkeit, dass beispielsweise andere oder weitere Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind.

Führerschein der Klasse B: Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

  • zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

Eine Ausnahmeregelung sollte 2008 dafür sorgen, dass Inhaber einer Führerscheinklasse B auch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen führen dürfen, wenn Sie

  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind,
  • Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sind,
  • Angehörige des Technischen Hilfswerks sind,
  • Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sind und diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Sie hätten hiernach den Führerschein der Klasse B zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im gesamten Bundesgebiet nutzen dürfen. Außerdem könnten die Ehrenamtlichen auch Anhänger führen, welche in der Kombination mit dem Pkw eine Gesamtmasse von 4,75 Tonnen ergeben. Dem Ersuchen der Bundesländer Bayern und dem Saarland wurde von der damaligen Bundesregierung jedoch widersprochen.

Sie verstieße gegen EG-Regelungen. Gemäß § 74 FeV obliegt die Erteilung von Sondergenehmigungen den Landesregierungen. Unter anderem in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwehrmitarbeiter & Co. eingeführt (umgangssprachlich “Feuerwehrführerschein”).

Folgende Voraussetzungen müssen dabei in der Regel erfüllt sein:

  1. mindestens zweijährige Inhaberschaft der Führerscheinklasse B
  2. gesonderte Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen
  3. Nachweis über Befähigung durch praktische Prüfung

Der B-Führerschein ist unbegrenzt gültig. Wer einen neuen EU-Führerschein besitzt, muss diesen jedoch alle 15 Jahre erneuern lassen. Das gilt jedoch nur für das Führerschein-Dokument. Die Fahrerlaubnis behalten Sie grundsätzlich.

Eingeschlossene Klassen in der Fahrerlaubnis B

So könnte ein Führerschein der Klasse B aussehen.
So könnte ein Führerschein der Klasse B aussehen.

Neben den Fahrzeugen bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse sind Besitzer des Autoführerscheins berechtigt, noch weitere Fahrzeuge zu führen. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L:

Die Klasse AM beinhaltet:

  • Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einem Elektromotor sowie Merkmalen von Fahrrädern
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (elektrische Antriebsmaschine)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren)
  • Vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotoren) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) und mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Masse von Batterien)

Übrigens: Mit einem Führerschein der Klasse B ist es zudem möglich, Quads ohne Beschränkung zu fahren.

Die Klasse L beinhaltet:

  • land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger

Sonderform: Trikes

Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorn und einer mehrspurigen Achse hinten. Vor der Änderung der EU-weiten Führerscheinrichtlinie am 19. Januar 2013 durften Besitzer vom Führerschein der Klasse B alle Trikes fahren. Wer einen Führerschein vor dem Stichtag erworben hat (Klasse B oder 3), darf mit allen Trikes fahren. In diesem besonderen Fall ist auch das Führen eines Anhängers erlaubt.

Der neue EU-Führerschein der Klasse B begrenzt die Nutzung von Trikes auf die Fahrzeuge, welche nur maximal 45 km/h fahren dürfen. Wer mit schnelleren Trikes unterwegs sein möchte, muss die Klasse A1 (bis zu 15 kW) oder die Klasse A (über 15 kW) erwerben.

Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?

Im Jahr 1999 wurden Anhängerführerscheine eingeführt, um die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Zu dieser Zeit wurde auch der Autoführerschein erweitert. Doch die Bundesregierung änderte die Beschränkungen für den Führerschein der Klasse B und dessen Anhänger. Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die “Anhängeregel” folgendermaßen:

Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.

Auch Anhänger dürfen mit der Klasse B bedient werden
Auch Anhänger dürfen mit der Klasse B bedient werden

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.

Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und um eine Anhänger-Klasse erweitert. Natürlich ist auch darauf zu achten, welches Anhängergewicht in der Fahrzeugzulassung steht und welche Informationen die Hersteller angeben.

Die Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen.

Die Schlüsselzahl wird oft für Caravans und Wohnwagen genutzt. Die Ausbildung für die Erweiterung des Autoführerscheins dauert etwa 7 Stunden und kann in einer Fahrschule absolviert werden. Das Mindestalter beträgt auch hier 18 bzw. 17 Jahre.

Schlüsselzahl 196

Auch bei der 2020 eingeführten Schlüsselzahl 196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Fahrerlaubnis. Sie bekommen diese Eintragung, wenn Sie bereits seit fünf Jahren einen B-Führerschein besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind. Dann sind lediglich vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 min in einer Fahrschule zu absolvieren. Sie müssen keine extra Prüfung ablegen. Mit B196 dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, also Krafträder der Klasse A1. Mit der Schlüsselzahl können Sie allerdings nicht auf A2 erweitern.

Die Fahrerlaubnisklasse BE

Die Klasse BE erweitert den B-Führerschein und erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3.500 kg. Für die Erlangung von BE benötigen Sie eine richtige Ausbildung in der Fahrschule, beispielsweise wie die der Führerscheinklasse B. Sie müssen jedoch keine theoretische Ausbildung und Prüfung ablegen. Viele Fahrschulen bieten auch eine duale Ausbildung von der Klasse B und BE an. Auch hier beträgt das Mindestalter 17 und 18 Jahre.

Besitzstandsregelung für alte Führerscheine

Wer noch einen alten Führerschein von vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens im Januar 2033 umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument und nicht die Fahrerlaubnis per se erneuert. Bei diesem Tausch werden Ihnen die alten Führerscheinklassen, die Sie bereits erworben haben, in neue Klassen umgewandelt. Hier spricht man von der Besitzstandsregelung, da Sie alle Klassen behalten.

Diese folgende Übersicht soll Ihnen zeigen, welche Klassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren alten Führerschein in einen aktuellen EU-Führerschein tauschen:

Bitte beachten Sie: Die Tabelle enthält nur Informationen bezüglich des B-Führerscheins. Eine vollständige Umtauschtabelle der alten Fahrerlaubnisse erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Führerschein-Umschreibung.

Er­werb der Fahr­erlaub­nisAlte Führer­schein­klasseNeue Führer­schein­klassen für Pkw
Fahrerlaubnisse der BRD
vor 1. De­zem­ber 19541B
2B, BE 79.06*
3 (a+b)B, BE 79.06*
4B
Saar­land: nach 30. Novem­ber 1954 bis 1. Okto­ber 19601B
2B, BE 79.06*
3B, BE 79.06*
vor 1. April 19802B, BE 79.06*
3B, BE 79.06*
nach 31. März 19802B, BE 79.06*
nach 31. De­zem­ber 19852 (be­schränkt auch Kombi­nationen nach Art eines Sattel­fahrzeugs oder eines Lkw mit drei Achsen)B, BE 79.06*
nach 31. März 1980 und vor 1. Ja­nu­ar 19893B, BE 79.06*
nach 31. De­zem­ber 19883B, BE 79.06*
1. Ja­nu­ar 1999 bis 18. Ja­nu­ar 2013BB
BEB, BE 79.06*
C1B
C1EB, BE 79.06*
CB
CEB, BE 79.06*
D1B
D1EB, BE 79.06*
DB
DEB, BE 79.06*
Fahrerlaubnisse der DDR
DDR: vor 1. De­zem­ber 1954B (be­schränkt auf Kfz mit maximal 250 ccm Hub­raum)B
MB
1B
2B
3B
4B, BE 79.06*
5B, BE 79.06*
DDR: nach 30. No­vem­ber 19542B
4B, BE 79.06*
5B, BE 79.06*
DDR: vor 1. April 19571B
2B, BE 79.06*
3B, BE 79.06*
4B
DDR: bis 1. Ja­nu­ar 1989B (be­schränkt)B
BB, BE 79.06*
CB, BE 79.06*
BEB, BE 79.06*
DDR: nach 31. De­zem­ber 1988BB, BE 79.06*
BEB, BE 79.06*
DDRCEB, BE 79.06*
DEB, BE 79.06*
* BE 79.06: Kombinationen der Klasse BE, bei denen die Gesamtmasse des Anhängers höher als 3.500 kg ist

Voraussetzungen für den B-Führerschein

Das Mindestalter für den Autoführerschein liegt normalerweise bei 18 Jahren.
Das Mindestalter für den Autoführerschein liegt normalerweise bei 18 Jahren.

Der B-Führerschein ist Vorrausetzung für die Ausbildung verschiedener Klassen. Wer also die Klassen BE, B96, C1, C, D1 und D erwerben möchte, kommt um den Führerschein fürs Auto nicht drumherum. Man spricht hier von einem Vorbesitz der Klasse B, welcher erforderlich ist.

Fahrerlaubnis der Klasse B: das Mindestalter

Das Mindestalter für den Autoführerschein ist auf 18 Jahre festgesetzt. Jedoch gibt es im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 eine Sonderregelung. Wie es der Name schon sagt, kann der Führerschein der Klasse B auch mit 17 Jahren erworben werden. Jede Fahrt darf jedoch nur mit einem Begleiter durchgeführt werden.

Eine weitere Ausnahmeregel vom regulären Mindestalter betrifft spezielle Ausbildungsberufe:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkannte Fachkraft im Fahrbetrieb
  • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Inhalten

Das herabgesetzte Mindestalter gilt jedoch nur im Rahmen der Ausbildung, sodass der Inhaber der Fahrerlaubnis B lediglich nur im deutschen Inland sowie Fahrten innerhalb seiner Ausbildung durchführen darf.

Sie können die Fahrschulausbildung für den Pkw-Führerschein bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen. Die Theorie-Prüfung kann frühestens 3 Monate, die Praxis-Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag absolviert werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Klasse-B-Führerschein

Die “Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen” wird von der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschrieben. Jeder Bewerber um einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T muss vor der Fahrschulausbildung einen solchen Kurs absolvieren.

Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen. (§ 19 Fahrerlaubnisverordnung)

Der Kurs besteht aus 9 Einheiten á 45 Minuten und kann beispielsweise beim TÜV, bei der Dekra, oder beim DRK absolviert werden.

Der Kurs ist jedoch nicht nur für Führerscheinbewerber nützlich. Experten raten dazu, den Kurs über lebensrettenden Maßnahmen alle drei Jahre aufzufrischen bzw. Ihre Kenntnisse zu vertiefen, um in einer Gefahrensituation im Straßenverkehr bestens vorbereitet zu sein.

In kleinen Gruppen erlernen die zukünftigen Besitzer vom Führerschein der Klasse B, wie sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten müssen. Die Themen sind beispielsweise Absichern einer Unfallstelle, Retten aus Kraftfahrzeugen oder Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen.

Der Sehtest für die Führerscheinklasse B wird mithilfe von sogenannten Landolt-Ringen durchgeführt.
Der Sehtest für die Führerscheinklasse B wird mithilfe von sogenannten Landolt-Ringen durchgeführt.

Am Ende der Einheiten bekommen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Dieses Dokument kann nicht ausgestellt werden, wenn Teilnehmer beispielsweise zu spät erscheinen. Die Kurse für den Führerschein B kosten in der Regel 25 bis 40 Euro. Dies hängt jedoch von der Region und der ausführenden Institution ab.

Der Sehtest für die Fahrerlaubnis B

Neben dem Erste-Hilfe-Kurs muss auch ein Sehtest absolviert werden. Dieser kann ein Optiker oder auch Augenarzt durchführen. Sollte der Bewerber bereits eine Sehhilfe benötigen, kann er diese zum Sehtest mitbringen. Fälschlicherweise gehen die meisten Führerscheinbewerber davon aus, dass es sich beim Sehtest um das Überprüfen der Dioptrienzahl handelt. Jedoch wird die Sehleistung gemessen.

Diese wird mit den sogenannten Landolt-Ringen getestet. Dieser Test besteht aus Ringen, welche in unterschiedlichen Richtungen Öffnungen besitzen. Der Bewerber für den Führerschein der Klasse B muss dem Augenoptiker bzw. dem Arzt sagen, wo sich die Öffnung befindet. Damit kann der Arzt bzw. Optiker herausfinden, wie stark Ihre Sehleistung, der sogenannte Visus, ist.

Laut FeV muss die Sehleistung auf jeden Auge mindestens 0,7 betragen.

Wird der Visus-Wert auf beiden bzw. auf einem Auge nicht erreicht, gilt der Test als nicht bestanden. Der Test darf auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen durchgeführt werden. Der Autoführerschein darf dann nur erteilt werden, wenn Sie sich zu einem Augenoptiker begeben, der Ihnen eine Sehhilfe “verschreibt”, falls eine solche erforderlich ist. Mit dieser können Sie den Sehtest dann wiederholen. Sind Sie auf eine Sehhilfe angewiesen, um die erforderliche Sehleistung zu erbringen, wird dies im späteren Führerschein der Klasse B eingetragen. Dies geschieht mithilfe einer Schlüsselnummer. Diese lautet 01.01 und zeigt den Beamten bei einer Verkehrskontrolle an, ob der Fahrer eine Sehhilfe zum Fahren benötigt.

Sollten Sie eine Brille benötigen, doch tragen diese beim Fahren nicht, kann es zu einem Bußgeld von 25 Euro kommen. Verursachen Sie dazu noch einen Unfall, kann aus dieser Tat eine Straftat werden, da Sie fahrlässig gehandelt haben, indem Sie die Brille nicht trugen.

Viele Optiker bieten Sehtests auch ohne Termin an. Jedoch ist es meist sinnvoll, einen Termin zu vereinbaren. Sie müssen einen Personalausweis mitführen, damit die Bescheinigung, auf der die Sehleistung vermerkt ist, korrekt ausgefüllt werden kann. Die Sehtests für den Führerschein der Klasse B variieren in den Kosten. Diese waren bis zu einer entsprechenden Änderung durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gesetzlich festgeschrieben.

Erwerb vom Führerschein B in der Fahrschule

Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Sollten Sie bereits eine Führerscheinklasse wie A1 besitzen, müssen Sie nur 6 Doppelstunden Grundstoff für den Führerschein der Klasse B erlernen. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Sie bereits genügend über den Straßenverkehr wissen, da Sie bereits eine ähnliche Ausbildung genossen haben.

Der Führerschein der Klasse B-Test besteht aus 30 Fragen. Es ist zu empfehlen, sich gut auf die zu bestehende Theorieprüfung der Klasse B vorzubereiten, da diese mit Kosten verbunden ist. Der Führerschein Klasse B-Test läuft am PC unter der Aufsicht eines Dekra- oder TÜV-Gutachters ab. Die Theorieprüfung besteht aus einem Multiple-Choice-System. Sie bekommen eine Frage gestellt und dazu mehrere Antworten, wobei nicht nur eine die richtige sein muss. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Prüfung kann bei Nicht-Bestehen alle zwei Wochen wiederholt werden.

Jeder Bewerber darf maximal 10 Fehlerpunkte im Führerscheintest der Klasse B erreichen, um die Theorieprüfung noch zu bestehen. Sollten Sie zwei Fragen à 5 Fehlerpunkten falsch beantworten, gilt die Prüfung jedoch als nicht bestanden.

Wie viele Sonderfahrten müssen Sie absolvieren, um den Pkw-Führerschein zu erhalten?
Wie viele Sonderfahrten müssen Sie absolvieren, um den Pkw-Führerschein zu erhalten?

Die richtige Vorbereitung ist wichtig. Viele Webseiten bieten bereits kostenlose Onlinetests an. Außerdem gibt Ihnen die Fahrschule Lehrmittel an die Hand, mit denen Sie sich bestens auf den Führerscheintest der Klasse B vorbereiten können.

Sollten Sie auf die Klasse B erweitern, zählt der Fragebogen nur noch 20 Fragen. Hierbei dürfen Sie jedoch nur maximal 6 Fehlerpunkte erreichen, um noch zu bestehen.

Die praktische Grundausbildung ist nicht gesetzlich festgelegt, sodass der Fahrlehrer die Pflichtstunden nach den Kenntnissen und dem persönlichen Lernfortschritt des Schülers festlegt. Hierbei ist es wichtig, frühzeitig mit dem Fahrlehrer zu reden, um die Kosten vom Führerschein B kalkulieren zu können.

Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind die Sonderfahrten:

  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden auf der Autobahn
  • 3 Stunden bei Dunkelheit bzw. Dämmerung

Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben und sind demnach Pflicht. Sollte der zukünftige Inhaber der Führerscheinklasse B noch unsicher bei einer Sonderstunde sein, kann die Anzahl jedoch erhöht werden. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. In der Regel werden mindestens zwei Fahrstunden am Stück absolviert. Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B kosten mehr als normale Fahrstunden.

Die Praxisprüfung dauert mindestens 45 Minuten. Sie sollten rechtzeitig und ausgeruht zum Prüfungstermin erschienen. Vergessen Sie nicht Ihre Sehhilfe, falls Sie eine benötigen sowie Ihren Personalausweis. Zu Beginn der Prüfung richten Sie Ihren Fahrersitz und die Spiegel entsprechend aus. Danach kann die Prüfung losgehen.

Was kostet ein Führerschein der Klasse B?

Die Kosten für den Führerschein B können von Region zu Region variieren. Es lohnt sich daher, die Angebote mehrerer Fahrschule im Vorfeld zu vergleichen. Wie viel ein Führerschein der Klasse B exakt kosten kann, ist dementsprechend pauschal nicht zu beantworten.

Ein bundesweiter Vergleich hatte zum Ergebnis, dass ein Autoführerschein zwischen 950 und 2.255 Euro kosten kann. Aus diesem Grund sollten Sie alle Kosten vorher einkalkulieren. Im Einzelnen sollten sich Fahrschüler bei einem B-Führerschein auf die folgenden Kosten einstellen:

Pos­tenKos­ten
Seh­testfrü­her 6,43 €, heu­te vari­abel a­ber oft kosten­los o­der im Erste-Hilfe-Kurs inbe­grif­fen
Pass­bildca. 6 - 15 €
Erste-Hilfe-Kursca. 20 - 30 €
An­melde­gebühr in der Fahr­schu­leca. 100 - 200 €
Unter­richts­materi­alien für die The­orieca. 20 €
Prü­fung des Führer­schein­antra­ges durch die Be­hördeca. 40 - 50 €
Ü­bungs­stundeca. 30 - 35 €
Son­der­fahrtca. 40 - 60 €
Vor­stel­lung zur the­oreti­schen Prü­fungca. 50 €
The­orie­prüfung22,49 €
Vor­stel­lung zur prak­tischen Prü­fungca. 100 €
Prak­tische Prü­fung91,75 €

Sollten Sie mit Ihrer Fahrschule nicht zufrieden sein, können Sie sie jederzeit verlassen und zu einer neuen wechseln. Der Fahrlehrer muss die Zulassungsbehörde über jede Übungsfahrt unterrichten, sodass die neue Fahrschule mit dem Unterricht dort beginnen kann, wo Sie aufgehört haben.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein der Klasse B: Voraussetzungen für den Autoführerschein
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212 Kommentare

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  1. Jacqueline
    Am 16. September 2022 um 13:00

    Hallo liebes Bußgeldteam,
    Ich habe meinen Autoführerschein seit Februar 1997 und möchte gern wissen, ob ich Fahrzeuge bis 7,5t fahren darf?
    Mit freundlichen grüßen
    Jacqueline

  2. Unwissender
    Am 27. Juli 2022 um 18:40

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein im Jahr 2006 erhalten. Er hat Stand 2006 die Klassen B, M, L und T/S (181) ausgewiesen.
    Verstehe ich das richtig, dass ich mit diesem Führerschein auch Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) ohne Beschränkungen in Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Nennleistung oder Gewicht fahren darf?
    Wenn ja, muss ich den Führerschein dafür updaten lassen oder kann ich den alten einfach weiter nutzen?
    MfG

    • Axel
      Am 14. August 2022 um 20:34

      Ich kann dazu leider nichts schreiben, aber im Jahr 2013 gab es mal wieder eine Änderung, und wer nach dem Termin erst die “Fahrerlaubnis” erworben hat, soll wohl nur noch in Deutschland mit der Klasse B zum Beispiel ein Trike fahren dürfen, mehr weiß ich aber auch nicht…

  3. NV
    Am 9. Juli 2022 um 14:25

    Hallo,
    ich besitze den FS Klasse B. Ist denn nur das Gewicht eines Sprinters wichtig, gar nicht die Maße? In meinem Fall nämlich die Länge. Meine Frage: darf ich mit meiner Führerscheinklasse einen Mercedes Sprinter mit der Bemaßung von:
    Höhe 2,613 m
    Länge 7,367 m
    Breite 2,175 m
    und 129PS fahren?

    Er ist als WoMo ausgebaut, aber halt noch als Transporter nutzbar und auch so angemeldet.

    Danke und viele Grüße

  4. Tony
    Am 25. Juni 2022 um 15:05

    Einen wunderschönen guten Tag

    Meine Frage lautet wie Folgt:

    Wenn ich den Führerschein um 2000 erworben habe ihn dann jedoch noch Jahren abgeben musste, ich ihn dann nach einer Zeit wieder bekomme, dann “jedoch” einen neuen erhalte, ab wann zählt dann die 5 Jahres Frist. Ab Erwerb der Fahrerlaubnis oder Wiedererteilung Wiedererhalt des Führerscheines?

  5. Sebastian
    Am 24. März 2022 um 18:29

    Moin Moin
    Ich besitze einen Aprilia sr50 lc mit 49cm3 , Erstzulassung 1998. In der Zulassung ist die Höchstgeschwindigkeit 50km/h eingetragen.
    Selber bin ich 32 Jahre und habe meinen Führerschein schon einige Jahre.
    Darf ich diesen Roller mit einem Führerschein der Klasse B fahren? Habe jetzt schon einige male gehört, dass Roller, die vor 2001 ihre Erstzulassung erhalten haben 50 km/h mit der Führerscheinklasse AM (welche ja in B enthalten ist) gefahren werden dürfen!?

    Beste Grüße

  6. Basti
    Am 3. März 2022 um 11:28

    Hallo,

    gibt es die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu bekommen zum führen von einem PKW bis 3,5 t in Verbindung mit einem Anhänger mit zGG über 750 kg?

    Mit meinem aktuellen Fahrzeug darf ich meinen Hänger nicht mehr ziehen mit dem Klasse B Führerschein. Ich würde aber gern mich und mein Gespann zur Verfügung stellen um in der aktuellen Situation zu helfen.

    Führerschein Antrag dauert aber mindestens 4 Wochen. Dann noch Fahrstunden und Prüfung.

    Ich hab bereits einige Erfahrung gesammelt beim Fahren mit Anhänger. Könnte mir vorstellen direkt in die Prüfung zu gehen und den ganzen Fahrschulkran zu sparen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2022 um 11:27

      Hallo Basti,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Dennoch gibt es keine Abkürzung den Führerschein fertig zu machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Reinhard
    Am 25. August 2021 um 15:09

    Wenn ich ein Pkw hab mit einer Gebremsten Anhängelast von 900kg und einen Anhänger mit 1200kg dranhängen, darf ich diesen fahren und wie viel darf ich beladen? Darf ich so eine Kombi auch nur mit B fahren, wenn das Gespann so unter 3.5T bleibt?

  8. Anton
    Am 12. Juli 2021 um 10:13

    Hab auch mal eine Frage.
    Ich besitze den Führerschein Klasse B und dazu noch B96. Ich bin im Begriff mir einen Mercedes-Benz Sprinter 308 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg zu kaufen. Diesen möchte ich dann zu einem Imbisswagen umbauen. Ist mein Führerschein in diesem Fall unzulässig? Ich würde mich um eine Rückmeldung freuen. Danke! :-)

  9. Markus W.
    Am 29. April 2021 um 13:19

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu der zulässigen Gesamtmasse bei der Führerscheinklasse B:
    Wir haben im Betrieb ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3490 kg, darf ich da mit der Führerscheinklasse B (ohne Zusatz) noch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 500 kg anhängen?? Oder zählt dann die Summe (3490 + 500 kg) ?

    Danke für die Antwort
    Gruß
    Markus W.

  10. Marcel R
    Am 17. Februar 2021 um 21:05

    Hallo,

    ich habe folgende Frage zu der ich diverseste Aussagen bekommen habe und mich das sehr verunsichert.

    Ich habe ein ATV mit LOF Zulassung. Ich selbst besitze die Führerscheinklasse B.

    Das ATV hat folgende Daten

    Leermasse G 462 KG
    max. Anhängelast O.1 gebremst 920 KG
    zulässige Gesamtmasse F.1 und technisch zulässige Gesamtmasse 637 KG

    NIEMAND KONNTE MIR SAGEN WAS ICH JETZT GENAU AN DEM ATV IN MEINER FÜHRERSCHEINKLASSE B AN DEM ATV FAHREN DARF… 1 Frage 5 Meinungen…

    Das ganze ging von Leermasse G darf nicht überschritten werden.

    Du hast doch B und dann darfst du immer 750 KG gebremst fahren.

    Du kannst bis 920 KG gebremst fahren, da das ATV auch 920 ziehen darf und 3,5 Tonnen im Gespann nicht übersteigt.

    Das Fahrzeug hat eine LOF Zulasung und ich auch Klasse L Führerschein zusätzlich.

    Was stimmt jetzt?

  11. Carolina s.
    Am 14. August 2020 um 18:11

    Darf ich mit meine Klasse B MSL FÜHRESCHEIN ein Wohnmobil mit 4,2 To fahren?

  12. Dirk
    Am 8. August 2020 um 23:18

    Darf ich ein Dreirad z.b. einen MP3 Roller mit meinem Autoführerschein B Fahren ?

  13. Detlev
    Am 19. Juli 2020 um 21:26

    Frage:

    Führerschein Klasse B

    Wohnmobil 3,5 To tatsächlich Gewicht.

    Darf ich da noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750Kg anhängen?

    Dann wäre ich bei einen Gesamtzuggewicht von ca. 4250 kg.

    Ist dies noch zulässig bzw. ein Sonderfall?

    Detlev

  14. Dieter
    Am 1. Juli 2020 um 14:51

    Hallo
    ich besitze den Füherschein Klasse B. darf ich einen Roller fahren mit 50 ccm Geschwindigkeit 50 KmH . Der Roller ist Baujahr 1994.

    Liebe Grüße

  15. JL
    Am 23. Juni 2020 um 11:54

    Hallo zusammen,
    mein Sohn möchte mit 17 den Autoführerschein bekommen. Er würde dann aber auch gerne das 50er Mofa fahren. Darf man mit einem B-Führerschein, welchen man mit 17 erhält gleich das Mofa fahren? Das Auto muß ja bis zum 18. als “begleitendes Fahren” gemacht werden. Wie sieht es mit dem MOFA aus?

    Danke.
    Gruß

  16. Christoph
    Am 4. Juni 2020 um 5:47

    Hallo
    Ich habe Führerschein Klasse B
    Besitze ein Geländewagen der 3,5t ziehen kann und habe ein Anhänger gebremst 3,5t.
    Wen ich den jetzt den Geländewagen so beladen das er 2t wiegt und ich den Anhänger so beladen das er 1,5t wiegt darf ich ihn Dan ziehen? Zählt das zulässige gesamt Gewicht (in meinem beispiel Dann 7T Auto +Anhänger ) oder das tatsächliche gewicht von 3.5t laut mein Beispiel?
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2020 um 16:15

      Hallo Christoph,

      die Gewichtsangaben beziehen sich nicht auf das tatsächliche, sondern das zulässige Gesamtgewicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Kevin
    Am 7. Mai 2020 um 14:47

    Hallo

    Gibt es mit dem L Führerschein für das Ziehen des Anhängers eine Gewichtsbeschränkung wie zb die 750kg beim B Führerschein?

  18. Max
    Am 26. Januar 2020 um 0:04

    Eine Frage, ist die Klasse A1 im B-Führerschein inbegriffen? Auch wenn ich noch keine 18 bin.

  19. Daniel
    Am 15. Juli 2019 um 14:52

    Guten Tag hab da mal zwei Fragen. Die erste.: mein Sohn möchte Führerschein machen für PKW er wird 17 und darf er danach auch sein mopped führen mit ca 51 ccm? Zweite Frage habe meinen a1 Führerschein seit 08.99, eine c1 bis. 01.33 darf ich meinen Führerschein ummelden lassen auf Motorrad A ohne eine fahrschulprufung? Ich frage deswegen weil es die letzten Wochen ja ein Hin und her gibt. Mfg Daniel

  20. Manja
    Am 26. Mai 2019 um 22:29

    Hallo,
    Ich bin 17 Jahre alt und besitze den Führerschein der Klasse B mit begleiteten fahren.
    Darf ich mit meinem jetzigen Führerschein und Alter einen Roller mit 50ccm und 45km/h fahren?
    Wenn ja, dürfte ich eine zweite Person auf dem Roller mitnehmen?

    Danke schonmal im voraus für eine Rückmeldung

    MfG
    Manja S.

  21. Michael
    Am 30. März 2019 um 19:35

    Ich lese immer wieder von den Theoriestunden. Bei Vorbesitz einer Klasse isnd es bei B NUR noch 6 im Grundstoff. zählz die Klasse AM als Vorbesitz?

    Danke schon mal

  22. Okan
    Am 14. März 2019 um 20:05

    Was darf ich mit meiner Klasse B erworben 11.09.2002 eigentlich Fahren ??? ne

    was darf ich jetzt fahren ?

    Darf ich MP3 Piaggio
    Oder Quadro 3 Fahren??
    Bitte um Hilfe
    Was ist die B Klasse jetzt mit der neuen Eu Richtlinien.

  23. Maria
    Am 11. Februar 2019 um 22:31

    Wo ist mein Führerschein, den ich im Jahre 1998, ohne die Zugabe von Lithium (!), vollkommen rechtmäßig erworben habe und der mir am 23.09.2018, nach einem Unfall, als ich nüchtern in Trudering, München, in den PkW eines wohl alkoholisierten Verkehrsteilnehmers, mit verminderter Geschwindigkeit von 30-50 kmh gelangt bin, abgeblieben?

    Wo kann man ihn wieder abholen? Und warum sollte man ein Bußgeld dafür bezahlen?

  24. Max
    Am 29. Januar 2019 um 11:33

    Darf ein 17 jähriger mit begleitführerschein ein großes Quad fahren?? Ein lof Zulassung mit 50 PS? Mfg

  25. mario
    Am 14. Januar 2019 um 18:47

    guten tag also meine vielleicht auch überflüssige frage, also die schlaue fahrschule aus der umgebung und polizei ist sich unsicher
    ich besitzer eines führerschein klasse B erwerb 2006

    also nun meine frage mein kfz hat ein leergewicht 1630kg zuladung 630kg=2260kg
    meine anhängelast wäre 1250kg, würde ich 3510kg kommen
    habe vor mir ein 1300kg anhänger zu holen, wenn das fahrzeug nicht beladen wäre dürfte ich denn anhänger fahren oder muss ich mir ablasten lassen

    mfg mario

  26. Maik
    Am 25. November 2018 um 19:37

    Hallo.
    Ich habe einen B17 Führerschein und werde bald 18.
    Darf man mit 18 einen Kleintransporter mit 8 Sitzplätze (außer Fahrer) fahren, wenn man B Führerschein hat?

  27. Marvin
    Am 30. Oktober 2018 um 16:19

    Der 1. Fall Tritt ein, wenn dein Zugfahrzeug bereits 3.500 kg beträgt.
    Weil dann dürftest du nach Fall 2 keinen Anhänger mehr anhängen,
    nach Fall 1 darfst du aber trotzdem noch 750 kg anhängen obwohl du dann eine Gesamtmasse (Gespann) von 4.250 kg hast.

  28. Waldemar
    Am 24. Oktober 2018 um 11:44

    Hallo.Mein Neffe mit ausländische Führerschein war mit 31 km.h zu schnell auf Autobann geblitz.Ezt will er Fůrerschein klasseB haben.Was muß er in kauf nemen?

    • Herbert
      Am 11. Februar 2019 um 16:30

      Frage :Ich war in Besitz der alten Klasse 3,gemacht 1983, der Führerschein alt 3 wurde 1996 eingezogen wegen Trunkenheit am Steuer. Dann hatte ich alle Maßnahmen gemacht, auch MPU und dann habe ich neuen Führerschein gemacht neue Klasse B im Jahr 2004, bis heute 15 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, jetzt wollte ich wissen ob ich meinen Führerschein B umschreiben lassen kann auf BE damit ich größere Anhänger – Gewicht mit führen kann/darf. Ich bin 54 Jahre alt, und fahre bis heute Unfall frei.

  29. Rüdiger
    Am 21. Oktober 2018 um 16:24

    Eine frage ich besitze den führerschein kl.B seit 1984 und auch kl c1 und darf ich darauf hin ein pkw mit anhänger fahren und was wäre in diesem Fall die max kg. Die ich Fahren darf
    Vielen dsnk für die hilfe

  30. Anny
    Am 8. Oktober 2018 um 21:07

    Hallo,
    Meine Tochter möchte den Führerschein mit 17 machen und somit begleitendes Fahren. Nun hab ich leider ausgerechnet im letzem Jahr zwei punkte bekommen. Darf ich nun für sie als begleitperson eingetragen werden?

    • Sven
      Am 12. November 2018 um 0:08

      maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung!!!! Also schauen wann der Antrag gestellt wurde.

      Steht auch im Paragraph 48a FeV

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