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Führerschein der Klasse B: Voraussetzungen für den Autoführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse B

Welche Fahrzeuge darf ich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?

Mit einem B-Führerschein dürfen Sie zunächst einmal Kfz steuern, die bis zu 3.500 kg wiegen und dafür ausgelegt sind, höchstens acht Personen zu transportieren (Fahrer ausgenommen). Darüber hinaus sind die Klassen AM und L in einer Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten, weshalb Sie damit automatisch auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, (Klein)Krafträder bis 45 km/h sowie Quads fahren dürfen.

Darf ich mit dem B-Führerschein auch Anhänger führen?

Sie dürfen mit einem Führerschein der Klasse B auch Anhänger führen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Anhänger wiegt maximal 750 kg.
2. Der Anhänger wiegt zwar mehr als 750 kg, die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw liegt allerdings bei maximal 3.500 kg.

Welches Mindestalter ist beim Autoführerschein vorgeschrieben?

In der Regel kann die Führerscheinklasse B erst mit 18 Jahren erworben werden. Allerdings ist das Begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich.

Welche Kosten sind für den Pkw-Führerschein einzuplanen?

Ein Führerschein der Klasse B kann zwischen 950 und 2.255 Euro kosten. Eine Übersicht der möglichen Kosten haben wir hier zusammengestellt.

Motorrad fahren mit dem B-Führerschein – Schlüsselzahl 196

Seit 1.1.2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum 125ccm-Motorrad. Näheres dazu erfahren Sie außerdem auch im folgenden Video:

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Infos zur Erweiterung B196 gibt’s im Video.

Der B-Führerschein bedeutet vor allem für junge Menschen Unabhängigkeit

Welche Voraussetzungen bringt ein Führerschein der Klasse B mit sich?
Welche Voraussetzungen bringt ein Führerschein der Klasse B mit sich?

Im August 1888 stellte die Stadt Mannheim erstmals einen deutschen Führerschein aus. Der stolze Besitzer vom quasi ersten Führerschein der Klasse B war der Erfinder des Automobils Carl Benz, der noch bis heute als Pionier auf diesem Gebiet gilt. Seitdem hat sich einiges in der Welt der Führerscheine getan.

Im Laufe der Jahre wurden einige Führerscheinrichtlinien erlassen, welche die Fahrerlaubnisklassen immer wieder neu definierten. Eine neue Veränderung einer EU-Richtlinie wurde im Januar 2013 erlassen. Sie definiert 16 Führerscheinklassen, wobei zwei davon Klassen für den Pkw-Führerschein bilden. Welche Voraussetzungen für den Autoführerschein erforderlich sind, wie die Prüfungen aussehen und wie viel es kostet, die Führerscheinklasse B in der Fahrschule zu erwerben, klären wir in diesem Artikel.

Welche Pkw-Führerscheinklassen gibt es?

B-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (des Anhängers) bis max. 750 kg und zum Fahren von Pkw und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns max. 3.500 kg beträgt
  • schließt die Klassen AM und L ein
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

BF17-Führerschein

BE-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
  • Vorbesitz des B-Führerscheins notwendig
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
  • Details zum BE-Führerschein

Schlüsselzahl 96 beim B-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von einem Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wobei das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg nicht überschreiten darf
  • Vorbesitz des B-Führerscheins notwendig
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)

Schlüsselklasse 196 beim B-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von 125er-Leichtkrafträdern bzw. Krafträder der Klasse A1 auch mit Beiwagen
  • Vorbesitz des B-Führerscheins seit mindestens 5 Jahren notwendig
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • 4 Theorie- und 5 Praxisstunden à 90 Minuten müssen zusätzlich in einer Fahrschule absolviert werden
  • Details zur Schlüsselzahl 196

Interessant: Fahrerlaubnisse, die bis zum 23.08.2017 erteilt worden sind, werden in § 6 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als “Fahrerlaubnisse alten Rechts” bezeichnet und bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen erhalten. Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse B vor diesem Datum erworben, besteht also durchaus die Möglichkeit, dass beispielsweise andere oder weitere Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind.

Führerschein der Klasse B: Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

  • zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

Eine Ausnahmeregelung sollte 2008 dafür sorgen, dass Inhaber einer Führerscheinklasse B auch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen führen dürfen, wenn Sie

  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind,
  • Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sind,
  • Angehörige des Technischen Hilfswerks sind,
  • Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sind und diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Sie hätten hiernach den Führerschein der Klasse B zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im gesamten Bundesgebiet nutzen dürfen. Außerdem könnten die Ehrenamtlichen auch Anhänger führen, welche in der Kombination mit dem Pkw eine Gesamtmasse von 4,75 Tonnen ergeben. Dem Ersuchen der Bundesländer Bayern und dem Saarland wurde von der damaligen Bundesregierung jedoch widersprochen.

Sie verstieße gegen EG-Regelungen. Gemäß § 74 FeV obliegt die Erteilung von Sondergenehmigungen den Landesregierungen. Unter anderem in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwehrmitarbeiter & Co. eingeführt (umgangssprachlich “Feuerwehrführerschein”).

Folgende Voraussetzungen müssen dabei in der Regel erfüllt sein:

  1. mindestens zweijährige Inhaberschaft der Führerscheinklasse B
  2. gesonderte Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen
  3. Nachweis über Befähigung durch praktische Prüfung

Der B-Führerschein ist unbegrenzt gültig. Wer einen neuen EU-Führerschein besitzt, muss diesen jedoch alle 15 Jahre erneuern lassen. Das gilt jedoch nur für das Führerschein-Dokument. Die Fahrerlaubnis behalten Sie grundsätzlich.

Eingeschlossene Klassen in der Fahrerlaubnis B

So könnte ein Führerschein der Klasse B aussehen.
So könnte ein Führerschein der Klasse B aussehen.

Neben den Fahrzeugen bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse sind Besitzer des Autoführerscheins berechtigt, noch weitere Fahrzeuge zu führen. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L:

Die Klasse AM beinhaltet:

  • Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einem Elektromotor sowie Merkmalen von Fahrrädern
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (elektrische Antriebsmaschine)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren)
  • Vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotoren) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) und mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Masse von Batterien)

Übrigens: Mit einem Führerschein der Klasse B ist es zudem möglich, Quads ohne Beschränkung zu fahren.

Die Klasse L beinhaltet:

  • land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger

Sonderform: Trikes

Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorn und einer mehrspurigen Achse hinten. Vor der Änderung der EU-weiten Führerscheinrichtlinie am 19. Januar 2013 durften Besitzer vom Führerschein der Klasse B alle Trikes fahren. Wer einen Führerschein vor dem Stichtag erworben hat (Klasse B oder 3), darf mit allen Trikes fahren. In diesem besonderen Fall ist auch das Führen eines Anhängers erlaubt.

Der neue EU-Führerschein der Klasse B begrenzt die Nutzung von Trikes auf die Fahrzeuge, welche nur maximal 45 km/h fahren dürfen. Wer mit schnelleren Trikes unterwegs sein möchte, muss die Klasse A1 (bis zu 15 kW) oder die Klasse A (über 15 kW) erwerben.

Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?

Im Jahr 1999 wurden Anhängerführerscheine eingeführt, um die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Zu dieser Zeit wurde auch der Autoführerschein erweitert. Doch die Bundesregierung änderte die Beschränkungen für den Führerschein der Klasse B und dessen Anhänger. Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die “Anhängeregel” folgendermaßen:

Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.

Auch Anhänger dürfen mit der Klasse B bedient werden
Auch Anhänger dürfen mit der Klasse B bedient werden

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.

Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und um eine Anhänger-Klasse erweitert. Natürlich ist auch darauf zu achten, welches Anhängergewicht in der Fahrzeugzulassung steht und welche Informationen die Hersteller angeben.

Die Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen.

Die Schlüsselzahl wird oft für Caravans und Wohnwagen genutzt. Die Ausbildung für die Erweiterung des Autoführerscheins dauert etwa 7 Stunden und kann in einer Fahrschule absolviert werden. Das Mindestalter beträgt auch hier 18 bzw. 17 Jahre.

Schlüsselzahl 196

Auch bei der 2020 eingeführten Schlüsselzahl 196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Fahrerlaubnis. Sie bekommen diese Eintragung, wenn Sie bereits seit fünf Jahren einen B-Führerschein besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind. Dann sind lediglich vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 min in einer Fahrschule zu absolvieren. Sie müssen keine extra Prüfung ablegen. Mit B196 dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, also Krafträder der Klasse A1. Mit der Schlüsselzahl können Sie allerdings nicht auf A2 erweitern.

Die Fahrerlaubnisklasse BE

Die Klasse BE erweitert den B-Führerschein und erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3.500 kg. Für die Erlangung von BE benötigen Sie eine richtige Ausbildung in der Fahrschule, beispielsweise wie die der Führerscheinklasse B. Sie müssen jedoch keine theoretische Ausbildung und Prüfung ablegen. Viele Fahrschulen bieten auch eine duale Ausbildung von der Klasse B und BE an. Auch hier beträgt das Mindestalter 17 und 18 Jahre.

Besitzstandsregelung für alte Führerscheine

Wer noch einen alten Führerschein von vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens im Januar 2033 umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument und nicht die Fahrerlaubnis per se erneuert. Bei diesem Tausch werden Ihnen die alten Führerscheinklassen, die Sie bereits erworben haben, in neue Klassen umgewandelt. Hier spricht man von der Besitzstandsregelung, da Sie alle Klassen behalten.

Diese folgende Übersicht soll Ihnen zeigen, welche Klassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren alten Führerschein in einen aktuellen EU-Führerschein tauschen:

Bitte beachten Sie: Die Tabelle enthält nur Informationen bezüglich des B-Führerscheins. Eine vollständige Umtauschtabelle der alten Fahrerlaubnisse erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Führerschein-Umschreibung.

Er­werb der Fahr­erlaub­nisAlte Führer­schein­klasseNeue Führer­schein­klassen für Pkw
Fahrerlaubnisse der BRD
vor 1. De­zem­ber 19541B
2B, BE 79.06*
3 (a+b)B, BE 79.06*
4B
Saar­land: nach 30. Novem­ber 1954 bis 1. Okto­ber 19601B
2B, BE 79.06*
3B, BE 79.06*
vor 1. April 19802B, BE 79.06*
3B, BE 79.06*
nach 31. März 19802B, BE 79.06*
nach 31. De­zem­ber 19852 (be­schränkt auch Kombi­nationen nach Art eines Sattel­fahrzeugs oder eines Lkw mit drei Achsen)B, BE 79.06*
nach 31. März 1980 und vor 1. Ja­nu­ar 19893B, BE 79.06*
nach 31. De­zem­ber 19883B, BE 79.06*
1. Ja­nu­ar 1999 bis 18. Ja­nu­ar 2013BB
BEB, BE 79.06*
C1B
C1EB, BE 79.06*
CB
CEB, BE 79.06*
D1B
D1EB, BE 79.06*
DB
DEB, BE 79.06*
Fahrerlaubnisse der DDR
DDR: vor 1. De­zem­ber 1954B (be­schränkt auf Kfz mit maximal 250 ccm Hub­raum)B
MB
1B
2B
3B
4B, BE 79.06*
5B, BE 79.06*
DDR: nach 30. No­vem­ber 19542B
4B, BE 79.06*
5B, BE 79.06*
DDR: vor 1. April 19571B
2B, BE 79.06*
3B, BE 79.06*
4B
DDR: bis 1. Ja­nu­ar 1989B (be­schränkt)B
BB, BE 79.06*
CB, BE 79.06*
BEB, BE 79.06*
DDR: nach 31. De­zem­ber 1988BB, BE 79.06*
BEB, BE 79.06*
DDRCEB, BE 79.06*
DEB, BE 79.06*
* BE 79.06: Kombinationen der Klasse BE, bei denen die Gesamtmasse des Anhängers höher als 3.500 kg ist

Voraussetzungen für den B-Führerschein

Das Mindestalter für den Autoführerschein liegt normalerweise bei 18 Jahren.
Das Mindestalter für den Autoführerschein liegt normalerweise bei 18 Jahren.

Der B-Führerschein ist Vorrausetzung für die Ausbildung verschiedener Klassen. Wer also die Klassen BE, B96, C1, C, D1 und D erwerben möchte, kommt um den Führerschein fürs Auto nicht drumherum. Man spricht hier von einem Vorbesitz der Klasse B, welcher erforderlich ist.

Fahrerlaubnis der Klasse B: das Mindestalter

Das Mindestalter für den Autoführerschein ist auf 18 Jahre festgesetzt. Jedoch gibt es im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 eine Sonderregelung. Wie es der Name schon sagt, kann der Führerschein der Klasse B auch mit 17 Jahren erworben werden. Jede Fahrt darf jedoch nur mit einem Begleiter durchgeführt werden.

Eine weitere Ausnahmeregel vom regulären Mindestalter betrifft spezielle Ausbildungsberufe:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkannte Fachkraft im Fahrbetrieb
  • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Inhalten

Das herabgesetzte Mindestalter gilt jedoch nur im Rahmen der Ausbildung, sodass der Inhaber der Fahrerlaubnis B lediglich nur im deutschen Inland sowie Fahrten innerhalb seiner Ausbildung durchführen darf.

Sie können die Fahrschulausbildung für den Pkw-Führerschein bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen. Die Theorie-Prüfung kann frühestens 3 Monate, die Praxis-Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag absolviert werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Klasse-B-Führerschein

Die “Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen” wird von der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschrieben. Jeder Bewerber um einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T muss vor der Fahrschulausbildung einen solchen Kurs absolvieren.

Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen. (§ 19 Fahrerlaubnisverordnung)

Der Kurs besteht aus 9 Einheiten á 45 Minuten und kann beispielsweise beim TÜV, bei der Dekra, oder beim DRK absolviert werden.

Der Kurs ist jedoch nicht nur für Führerscheinbewerber nützlich. Experten raten dazu, den Kurs über lebensrettenden Maßnahmen alle drei Jahre aufzufrischen bzw. Ihre Kenntnisse zu vertiefen, um in einer Gefahrensituation im Straßenverkehr bestens vorbereitet zu sein.

In kleinen Gruppen erlernen die zukünftigen Besitzer vom Führerschein der Klasse B, wie sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten müssen. Die Themen sind beispielsweise Absichern einer Unfallstelle, Retten aus Kraftfahrzeugen oder Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen.

Der Sehtest für die Führerscheinklasse B wird mithilfe von sogenannten Landolt-Ringen durchgeführt.
Der Sehtest für die Führerscheinklasse B wird mithilfe von sogenannten Landolt-Ringen durchgeführt.

Am Ende der Einheiten bekommen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Dieses Dokument kann nicht ausgestellt werden, wenn Teilnehmer beispielsweise zu spät erscheinen. Die Kurse für den Führerschein B kosten in der Regel 25 bis 40 Euro. Dies hängt jedoch von der Region und der ausführenden Institution ab.

Der Sehtest für die Fahrerlaubnis B

Neben dem Erste-Hilfe-Kurs muss auch ein Sehtest absolviert werden. Dieser kann ein Optiker oder auch Augenarzt durchführen. Sollte der Bewerber bereits eine Sehhilfe benötigen, kann er diese zum Sehtest mitbringen. Fälschlicherweise gehen die meisten Führerscheinbewerber davon aus, dass es sich beim Sehtest um das Überprüfen der Dioptrienzahl handelt. Jedoch wird die Sehleistung gemessen.

Diese wird mit den sogenannten Landolt-Ringen getestet. Dieser Test besteht aus Ringen, welche in unterschiedlichen Richtungen Öffnungen besitzen. Der Bewerber für den Führerschein der Klasse B muss dem Augenoptiker bzw. dem Arzt sagen, wo sich die Öffnung befindet. Damit kann der Arzt bzw. Optiker herausfinden, wie stark Ihre Sehleistung, der sogenannte Visus, ist.

Laut FeV muss die Sehleistung auf jeden Auge mindestens 0,7 betragen.

Wird der Visus-Wert auf beiden bzw. auf einem Auge nicht erreicht, gilt der Test als nicht bestanden. Der Test darf auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen durchgeführt werden. Der Autoführerschein darf dann nur erteilt werden, wenn Sie sich zu einem Augenoptiker begeben, der Ihnen eine Sehhilfe “verschreibt”, falls eine solche erforderlich ist. Mit dieser können Sie den Sehtest dann wiederholen. Sind Sie auf eine Sehhilfe angewiesen, um die erforderliche Sehleistung zu erbringen, wird dies im späteren Führerschein der Klasse B eingetragen. Dies geschieht mithilfe einer Schlüsselnummer. Diese lautet 01.01 und zeigt den Beamten bei einer Verkehrskontrolle an, ob der Fahrer eine Sehhilfe zum Fahren benötigt.

Sollten Sie eine Brille benötigen, doch tragen diese beim Fahren nicht, kann es zu einem Bußgeld von 25 Euro kommen. Verursachen Sie dazu noch einen Unfall, kann aus dieser Tat eine Straftat werden, da Sie fahrlässig gehandelt haben, indem Sie die Brille nicht trugen.

Viele Optiker bieten Sehtests auch ohne Termin an. Jedoch ist es meist sinnvoll, einen Termin zu vereinbaren. Sie müssen einen Personalausweis mitführen, damit die Bescheinigung, auf der die Sehleistung vermerkt ist, korrekt ausgefüllt werden kann. Die Sehtests für den Führerschein der Klasse B variieren in den Kosten. Diese waren bis zu einer entsprechenden Änderung durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gesetzlich festgeschrieben.

Erwerb vom Führerschein B in der Fahrschule

Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Sollten Sie bereits eine Führerscheinklasse wie A1 besitzen, müssen Sie nur 6 Doppelstunden Grundstoff für den Führerschein der Klasse B erlernen. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Sie bereits genügend über den Straßenverkehr wissen, da Sie bereits eine ähnliche Ausbildung genossen haben.

Der Führerschein der Klasse B-Test besteht aus 30 Fragen. Es ist zu empfehlen, sich gut auf die zu bestehende Theorieprüfung der Klasse B vorzubereiten, da diese mit Kosten verbunden ist. Der Führerschein Klasse B-Test läuft am PC unter der Aufsicht eines Dekra- oder TÜV-Gutachters ab. Die Theorieprüfung besteht aus einem Multiple-Choice-System. Sie bekommen eine Frage gestellt und dazu mehrere Antworten, wobei nicht nur eine die richtige sein muss. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Prüfung kann bei Nicht-Bestehen alle zwei Wochen wiederholt werden.

Jeder Bewerber darf maximal 10 Fehlerpunkte im Führerscheintest der Klasse B erreichen, um die Theorieprüfung noch zu bestehen. Sollten Sie zwei Fragen à 5 Fehlerpunkten falsch beantworten, gilt die Prüfung jedoch als nicht bestanden.

Wie viele Sonderfahrten müssen Sie absolvieren, um den Pkw-Führerschein zu erhalten?
Wie viele Sonderfahrten müssen Sie absolvieren, um den Pkw-Führerschein zu erhalten?

Die richtige Vorbereitung ist wichtig. Viele Webseiten bieten bereits kostenlose Onlinetests an. Außerdem gibt Ihnen die Fahrschule Lehrmittel an die Hand, mit denen Sie sich bestens auf den Führerscheintest der Klasse B vorbereiten können.

Sollten Sie auf die Klasse B erweitern, zählt der Fragebogen nur noch 20 Fragen. Hierbei dürfen Sie jedoch nur maximal 6 Fehlerpunkte erreichen, um noch zu bestehen.

Die praktische Grundausbildung ist nicht gesetzlich festgelegt, sodass der Fahrlehrer die Pflichtstunden nach den Kenntnissen und dem persönlichen Lernfortschritt des Schülers festlegt. Hierbei ist es wichtig, frühzeitig mit dem Fahrlehrer zu reden, um die Kosten vom Führerschein B kalkulieren zu können.

Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind die Sonderfahrten:

  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden auf der Autobahn
  • 3 Stunden bei Dunkelheit bzw. Dämmerung

Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben und sind demnach Pflicht. Sollte der zukünftige Inhaber der Führerscheinklasse B noch unsicher bei einer Sonderstunde sein, kann die Anzahl jedoch erhöht werden. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. In der Regel werden mindestens zwei Fahrstunden am Stück absolviert. Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B kosten mehr als normale Fahrstunden.

Die Praxisprüfung dauert mindestens 45 Minuten. Sie sollten rechtzeitig und ausgeruht zum Prüfungstermin erschienen. Vergessen Sie nicht Ihre Sehhilfe, falls Sie eine benötigen sowie Ihren Personalausweis. Zu Beginn der Prüfung richten Sie Ihren Fahrersitz und die Spiegel entsprechend aus. Danach kann die Prüfung losgehen.

Was kostet ein Führerschein der Klasse B?

Die Kosten für den Führerschein B können von Region zu Region variieren. Es lohnt sich daher, die Angebote mehrerer Fahrschule im Vorfeld zu vergleichen. Wie viel ein Führerschein der Klasse B exakt kosten kann, ist dementsprechend pauschal nicht zu beantworten.

Ein bundesweiter Vergleich hatte zum Ergebnis, dass ein Autoführerschein zwischen 950 und 2.255 Euro kosten kann. Aus diesem Grund sollten Sie alle Kosten vorher einkalkulieren. Im Einzelnen sollten sich Fahrschüler bei einem B-Führerschein auf die folgenden Kosten einstellen:

Pos­tenKos­ten
Seh­testfrü­her 6,43 €, heu­te vari­abel a­ber oft kosten­los o­der im Erste-Hilfe-Kurs inbe­grif­fen
Pass­bildca. 6 - 15 €
Erste-Hilfe-Kursca. 20 - 30 €
An­melde­gebühr in der Fahr­schu­leca. 100 - 200 €
Unter­richts­materi­alien für die The­orieca. 20 €
Prü­fung des Führer­schein­antra­ges durch die Be­hördeca. 40 - 50 €
Ü­bungs­stundeca. 30 - 35 €
Son­der­fahrtca. 40 - 60 €
Vor­stel­lung zur the­oreti­schen Prü­fungca. 50 €
The­orie­prüfung22,49 €
Vor­stel­lung zur prak­tischen Prü­fungca. 100 €
Prak­tische Prü­fung91,75 €

Sollten Sie mit Ihrer Fahrschule nicht zufrieden sein, können Sie sie jederzeit verlassen und zu einer neuen wechseln. Der Fahrlehrer muss die Zulassungsbehörde über jede Übungsfahrt unterrichten, sodass die neue Fahrschule mit dem Unterricht dort beginnen kann, wo Sie aufgehört haben.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein der Klasse B: Voraussetzungen für den Autoführerschein
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212 Kommentare

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  1. Mathias
    Am 23. September 2017 um 8:43

    hallo, möchte einen Anhänger mit FS Klasse B ziehen. Der Hänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 2400 kg. Verstehe ich das richtig das ich disen Hänger ziehen darf wenn das Gespann 3500 kg nicht übersteigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:14

      Hallo Mathias,

      solange die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, dürfen Sie auch mit dem Führerschein der Klasse B Anhänger ziehen, die schwerer sind als 750 kg. Zu beachten ist allerdings natürlich auch, dass Anhänge-, Achslast und andere Maße nicht überschritten werden dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Robin
    Am 10. August 2017 um 11:54

    Habe eine Frage zum Thema Anhänger ziehen mit Führerschein Klasse B

    – bezieht sich auf den zweiten Teil

    “Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 Kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und PKW maximal 3.500 Kg beträgt”

    Beispiel 1:
    Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht 1.500 Kg
    Fahrzeug: zulässiges Gesamtgewicht 2.000 Kg
    Gesamt: zulässiges Gesamtgewicht 3.000 Kg

    wäre dieses Beispiel erlaubt?

    Ist das folgende Beispiel ebenfalls erlaubt trotz das die zulässige Gesamtmasse des Hängers die Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs übersteigt? Ist das Prinzipiell erlaubt das ein Hänger schwerer sein darf wie das Fahrzeug oder ist das Fahrzeug abhängig (zugelassenes Zuggewicht des jeweiligen Autos)

    Beispiel 2:
    Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht 2.000 Kg
    Fahrzeug: zulässiges Gesamtgewicht 1.500 Kg
    Gesamt: zulässiges Gesamtgewicht 3.000 Kg

    Vielen lieben Dank für das bemühen und beantworten der Fragen.
    Gruß
    Robin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:15

      Hallo Robin,

      ein PKW darf keinen Anhänger ziehen, der schwerer als der PKW selbst ist. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Michael I.
    Am 8. August 2017 um 14:56

    Hallo,
    Ich habe auch Mal eine Frage. Ich habe im Juni 1999 meinen Führerschein gemacht. Mein damaliger Fahrlehrer sagte, ich hätte Glück. Damals war gerade der Übergang. Ich konnte die theoretische Prüfung mit den “alten” Fragen absolvieren, bekomme aber den neuen Führerschein. Also Klasse B anstatt wie früher Klasse 3. Er sagte mir, dass man mit der Klasse B eben nur noch Anhänger bis zG 750 kg fahren, aber da bei mir der Übergang war, würde im Führerschein auch eingetragen werden, dass ich “alle” Anhänger fahren darf. Nach bestandener Prüfung brachte mir die Frau von meinem Fahrlehrer am nächsten Tag meinen Führerschein. Dort war eben nur Klasse B eingetragen aber ohne den Zusatz. Ich fragte warum das nicht gemacht wurde? Sie sagte mir dann: Oh das würde wohl vergessen, aber da der Führerschein nun fertig sei, könne man nachträglich nichts mehr ändern. Ich hatte mich geärgert, aber einen Anhänger eh nie gebraucht bis jetzt. Damals war das Internet auch noch nicht so bekannt, so dass man sich online nachfragen könnte, ob dieses wirklich so ist. Nun nach all den Jahren und mit mittlerweile 3 Kinder würde ich gerne einen Wohnwagen fahren und da kam ich wieder auf die Worte des Fahrlehrer s zurück. War das wirklich so, dass man mit Stichtag 30.Juni 1999 noch in dem neuen Führerschein den Zusatz mit mehr zulässiges Gesamtgewicht eingetragen bekommt, obwohl man nur die Klasse B macht? Wenn ja könnte man das immer noch bei der Führerscheinstelle ändern oder müsste man so oder so jetzt den BE Schein machen? Freundliche Grüße Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:43

      Hallo Michael,

      hinsichtlich dieser speziellen Frage sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden. Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Adam
    Am 22. Juni 2017 um 7:05

    es gäbe die Möglichkeit beim LRA Zulassungsstelle die zul Gesamtmasse des Hängers abzulasten. In dem Bsp. auf 1500kg. Dann wäre der Zug wieder bei 3,5t zGm. Wobei dann halt weniger zugeladen werden darf.

    Gruß
    Adam

  5. Nico
    Am 9. Juni 2017 um 11:28

    Ich hätte eine Frage ich bin Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr, ich darf unser MZF mit der Klasse B fahren aber brauche ich dafür zusätzlich noch eine “Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der FF”??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:34

      Hallo Nico,

      dies kommt darauf an, wie schwer das MZF ist und in welchem Bundesland Sie leben. Je nach Bundesland gibt es hierzu unterschiedliche Richtlinien. In Rheinland-Pfalz beispielsweise gibt es Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t – auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt – fütr Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nach § 2 Abs. 10 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). In Bayern wird wiederum zwischen kleinen Fahrzeugen (bis 4,75 t) und großen Fahrzeugen (bis 7,5 t ) unterschieden. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Behörde, wie dies bei Ihnen geregelt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas
    Am 31. Mai 2017 um 10:41

    Ist es zulässig mit dem Führerschein Klasse B (begleitetes Fahren mit 17) einen (angeblich) unverbastelten 50ccm Roller
    Aprilia SR50LC Bj. 1979, der ca. 70 km/h läuft, zu fahren?
    Ich selbst haben seit 1981 den alten 3er und 1er.
    Darf er den dann überhaupt gefahren werden, mit kleinem Moped-Nr.-Schild?
    Bedanke mich im Voraus für ihre Antwort(en)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:56

      Hallo Andreas,

      eingeschlossen ist auch die Führerscheinklasse AM. Bei Ihrem Fahrzeug dürfte jedoch die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu viel sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Thomas W.
    Am 30. Mai 2017 um 17:35

    Hallo Liebe Redaktion & Leser,

    leider werde ich hier nicht wirklich schlau
    Folgendes: ich wollte einen PKW Anhänger mieten, jedoch sagt der Vermieter ich dürfe den gewünschten Anhänger nicht ziehen.
    Mein PKW hat ein Leergewicht von 1750 kg und eine zGM von 2255 kg.
    Der Anhänger hat ein Leergewicht von 400 kg und eine zGM von 2.000 kg. Und eine Zuladung von max 1600 kg. (auflaufgebremst & doppelachse)

    Darf ich diesen Anhänger mit Klasse B ziehen oder nicht?

    freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:51

      Hallo Thomas,

      dies ist nicht möglich: Da Ihr Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse aufweist, darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination nicht mehr als 3.500 kg betragen, wenn Sie die Kombination mit einem B-Führerschein fahren möchten. Sie können an Ihr Auto also einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 1.245 kg anhängen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Holger
    Am 24. Mai 2017 um 22:25

    Daten:
    Führerscheinerwerb: 05.1999 also nur B
    Kfz-Leermasse: 1,7t
    Kfz- zGG: 2,2t
    eingetragene Anhängelast: 750kg ungebremst/1800kg gebremst

    Frage: Anhängelast zGG?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 9:18

      Hallo Holger,

      leider ist Ihre Frage nicht präzise genug gestellt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 17. April 2017 um 2:24

    Darf ich mit meinen Führerschein Klasse B die Klasse A1 fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 10:27

      Hallo Peter,
      die Klasse B beinhaltet nur Klasse AM und L.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Niklas
    Am 13. April 2017 um 9:24

    Guten Tag.
    Eine Frage bzgl. der Ausnahmeregelgung der Klasse B für Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr, hinsichtlich dem Führen eines Anhängers.
    Ändert sich die Einschränkung des zulässigen Gesamtgewichts dahin, dass die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger eine Gesamtmasse von 4,75 Tonnen nicht überschreiten darf und somit einzig das Gesamtgewicht des Gespanns,aber nicht mehr der einzelnen Komponenten eine Rolle spielt? Oder gilt weiterhin die Bedingung, dass der Anhänger die 750kg nicht überschreiten darf?
    Also sprich, darf der Anhänger unabhängig vom Zugfahrzeug nicht mehr als 750kg wiegen (immer im Bezug auf die Feuerwehr), oder spielt hier nur das Gesamtgewicht des Gespanns eine Rolle?
    Mit freundlichen Grüßen
    Niklas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:11

      Hallo Niklas,

      unseres Wissenstandes nach bezieht sich die Ausnahmeregelung auf die Gesamtmasse des Gespanns. Ein Anhänger darf also schwerer als 750 kg sein, wenn dafür das Zugfahrzeug dementsprechend leichter ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Bernd
    Am 12. April 2017 um 3:00

    Mir sind 2 Stellen aufgefallen, die sich zu widersprechen scheinen:

    “Vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotoren) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) und mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Masse von Batterien)”
    Und direkt danach:
    “Übrigens: Mit einem Führerschein der Klasse B ist es zudem möglich, Quads ohne Beschränkung zu fahren.”

    -> Was denn nun, beschränkt oder unbeschränkt? Entscheidet euch.

    ————————–

    “Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die „Anhängeregel“ folgendermaßen:
    Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.”
    Und danach:
    “Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.”

    -> Das ist doch genau das Gleiche. Also ist die Regelung entweder nicht entfallen, weil sie ja immernoch gleich ist, oder die zweite Beschreibung ist falsch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 8:25

      Hallo Bernd,

      Ihr erstes Zitat befindet sich in dem Abschnitt “Dies beinhaltet die Klasse AM”, bei dieser ist die Leistung der Quads in der Tat begrenzt. Besitzen Sie einen B-Führerschein, können Sie unbeschränkt Quads fahren. Bezüglich der Anhängerregelung: In der Tat ist die Regel entfallen, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein darf. Der Wegfall dieser Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit der Führerscheinklasse B unbegrenzt schwere Anhänger ziehen dürfen: Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf dabei nicht mehr als 3.500 kg wiegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bernd
        Am 14. April 2017 um 1:56

        Danke für die Klarstellung.

  12. Katrin. M
    Am 10. April 2017 um 11:10

    Hallo , habe mein Führerschein 2004 erworben mit B,M,L darf ich auch 125 ccm fahren nach der neuen Regelung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 10:41

      Hallo Katrin. M,

      hierfür wird der Führerschein der Klasse A1 benötigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Moritz K.
    Am 24. Februar 2017 um 13:58

    Guten Tag,

    Ich habe meine Klasse B Führerschein im Mai 2008 gemacht.

    Somit darf ich laut dem Führerschein einen Anhänger fahren ( so habe ich es mir gemerkt ) der bis maximal 750kg zugelassen ist.
    Dieser darf nur einachsig sein, ungebremst und freie Sicht nach hinten.
    Zulässiges Gesamtgewicht Auto und Anhänger dürfen nicht über 3,5 t kommen.

    Ist das soweit richtig ? Oder darf ich auch Anhänger fahren die einen Aufbau haben, gebremst sind und mehr als 750 kg zuladen dürfen und zwei Achsen haben wenn ich nicht über 3,5 t komme ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Moritz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:57

      Hallo Moritz,

      der Aufbau, die Zahl der Achsen und gebremst oder ungebremst ist nicht entscheidend. Es zählt allein das zulässige Gesamtgewicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Claus
    Am 14. Januar 2017 um 15:50

    Hallo ich habe mein Führerschein 09.03.2000bekommen. Auto. 1485. Anhänger 2000. Darf ich den Ziehen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 9:59

      Hallo Claus,

      einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht können Sie ziehen, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse BE oder die Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl B96 besitzen. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie nur Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750kg ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Vera
    Am 1. Dezember 2016 um 17:37

    Hallo,
    Ich habe 1982 den Führerschein der Klasse 3 gemacht. Kann ich damit ein Wohnmobil mit 4,5 Tonnen fahren?
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Wünsche eine schöne Adventszeit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:28

      Hallo Vera,
      würden Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, müssten Ihnen die Führerscheinklassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E und L eingetragen werden. Mit der Klasse C1 dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen führen. Ein Wohnmobil mit 4,5 Tonnen sollte daher kein Problem darstellen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, nochmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen und sich zu vergewissern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Gary
    Am 29. November 2016 um 23:59

    Hallo hätte da eine Frage ..zu füherschein klasse b
    Es geht um Anhänger.
    Muss man von Pkw und Anhänger die zusätzliche gesamtmasse zusammen reschnen. Um zu sehen das man nicht über die 3.5t kommt ,oder das tatsächlich Leergewischt von beiden.
    Beispiel Pkw Leergewicht 2500kg +Anhänger Leergewicht 1000kg=3.500 t also dürfte ich das fahren oder mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 11:03

      Hallo Gary,

      entscheidend für die Fahrerlaubnis ist ausschließlich das zulässige Gesamtgewicht. Diese Werte finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Addieren Sie die Werte von Anhänger und Zugfahrzeug. Mit dem Leergewicht und der Zuladung zu rechnen, ist falsch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mustapha
    Am 16. November 2016 um 14:04

    Hallo Leute.

    Vielleicht ist diese Frage schon erklärt oder ich hab es noch nicht richtig verstanden. Aber ich setzte jetzt ein Beispiel was mich angeht.

    Ich habe seit 30.08.2001 mein B Führerschein.
    Ich möchte ein Anhänger ziehen der leer 930kg wiegt beladen 1300kg bj 1973, ein Achser gebremst. Wenn ich ein Zug Fahrzeug habe was mindestens 1350kg zb. Hat darf ich diesen Anhänger fahren ist das richtig????

    Meine Frage ist weil er gebremst ist habe ich jetzt oft gehört das ich ihn nicht fahren darf.

    Neben bei gesagt ich lebe in Bayern wenn das was ausmacht.

    Vielen Dank für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 10:26

      Hallo Mustapha,

      wichtig ist in erster Linie nicht, was der Anhänger leer oder beladen wiegt, sondern was das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist. Diesen Wert finden Sie in den Papieren des Anhängers. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie entweder ein Fahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Werte in den Fahrzeugpapieren) und einen Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht oder einen Zug bis maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führen, wenn der Anhänger schwerer ist. Im zweiten Schritt ist zu klären, ob der Anhänger von Ihrem Zugfahrzeug gezogen werden darf – dabei geht es in Ihrem Fall um die gebremste Anhängelast. Diesen Wert finden Sie ebenfalls in den Fahrzeugpapieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mustapha
        Am 18. November 2016 um 16:48

        Vielen Dank für die Antwort.

        Das heißt wenn laut den Paieren das zulässige gesamt Gewicht von Anhänger 1300kg ist und das Zug Fahrzeug diesen Anhänger ziehen darf, und das zulässige gesamt Gewicht des kompletten Zuges nicht 3500kg übersteigt darf ich ihn fahren? Vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Liebe grüße

        • bussgeldkatalog.org
          Am 21. November 2016 um 12:10

          Hallo Mustapha,
          da haben Sie Recht.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Slawa B.
    Am 3. November 2016 um 22:27

    Hallo nochmal allso ist die Anzahl der Achsen egal ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 10:29

      Hallo Slawa B.,
      in der Regel sollte die Anzahl der Achsen in diesem Fall keine Rolle spielen, solange Sie sich an die Gewichtsbeschränkungen halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Slawa B.
    Am 2. November 2016 um 23:51

    Hallo
    Darf ich einen gebremsten Anhänger mit 2 Achsen und einem Leergewicht von 520 kg mit dem Führerschein Klasse B fahren? Für mein Auto ist ein gebremster Anhänger bis 1200 kg zugelassen.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 9:45

      Hallo Slawa B.,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg fahren. Die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Dietmar
    Am 18. Oktober 2016 um 20:19

    Hallo,
    1. Weshalb darf Luke T. in diesem Fall mit dem Führerschein der Klasse B einen Anhänger mit zGM 1200 kg ziehen? Weil er gebremst ist?
    2. Ich habe meinen Führerschein der Klasse B 2006 gemacht, darf ich ich jetzt Anhänger über zGM 750 kg ziehen, sofern die Kombination die 3,5 t nicht überschreitet, weil ich meinen Führerschein vor der Änderung 2013 gemacht habe, oder hat sich mein Führerschein mit der Änderung 2013 auch geändert?
    Vielen Dank.
    MfG Dietmar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 10:07

      Hallo Dietmar,

      vor dem Jahr 2013 gab es für den Führerschein der Klasse B auch keine weiteren Befugnisse.

      Bei der Fahrerlaubnis kommt es stets auf die zulässige Gesamtmasse an, die in der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht überschritten werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 11. Oktober 2016 um 15:29

    Hätte mal eine Frage.

    Mein darf mit den B Führerschein Auto mit Anhänger ziehen bis 3,5 Tonnen.

    Mein PKW hat 2000 kg Gesamtgewicht (Anhängelast 1600 kg) also darf ich einen Anhänger mit 1500 kg Gesamtgewicht anhängen und fahren.

    Richtig?

    Wie verhält es sich wenn ich mit den gleichen PKW (2000 kg Gesamtgewicht) einen Anhänger mit z.B. 800 kg Eigengewicht anhänge der aber eine Gesamtzulassung von 2000 kg hat und diesen leer fahre ohne oder mit wenig Ladung fahre?

    Also Beide Gesamtzulassungen wären 4000 kg aber tatsächliches Zuggewicht liegt unter 3500 kg?
    Geht es um das tatsächlich Eingetragene Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht des Zuges?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 8:53

      Hallo Thomas,

      die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sven
    Am 10. Oktober 2016 um 12:57

    Hallo,

    mein Sohn hat die Führerscheinklasse BE.

    Darf er in diesem Fall einen Radlader der nicht schneller ist als 20 km/h fahren, wenn das Gesamtgewicht 4,8 to. beträgt ?

    Der Fahrlehrer ist sich nicht sicher, die Führerscheinstelle hat nichts von einer Gewichtsbegrenzung gesagt und die Polizei

    hat auch keinen Plan ohne vorher zu googeln.

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 9:16

      Hallo Sven,

      generell sollte die Führerscheinzulassungsstelle oder die Polizei Ihnen korrekte Aussagen diesbezüglich geben können. Hier empfiehlt sich nochmals genau zu erkundigen, wie es in diesem speziellen Fall ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Erna
    Am 6. Oktober 2016 um 20:30

    Hallo , wieviel “lern” Fragen für die Theorieprüfung sind es insgesamt? Das es 30 Fragen bei der Prüfung sind weis ich , aber ich hätte gern gewusst wieviel Fragen es insgesamt zum lernen sind.
    Lg Erna

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Oktober 2016 um 13:37

      Hallo Erna,

      gegenwärtig besteht der Fragenkatalog für Fahrprüfungen aus 621 Fragen zum Grundstoff und 1029 Fragen zum Zusatzstoff. Bei letzteren Fragen sind jedoch nur diejenigen relevant, welche für Ihre Fahrzeugklasse gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Erna
      Am 6. Oktober 2016 um 20:31

      Also für Klasse B meine ich :)

      • bussgeldkatalog.org
        Am 10. Oktober 2016 um 13:54

        Hallo Erna,

        der Zusatzstoff von Klasse B umfasst insgesamt 438 mögliche Fragen. Zusammen mit den 621 Fragen des Grundstoffes sind also insgesamt 1.059 Fragen für Ihre Prüfung relevant.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Klaus
    Am 12. September 2016 um 20:25

    Ich plane eine Fahrt mit Freunden und einem neunsitzigen Transporter (z.B. Vito). Darf ich dann damit 9 Personen transportieren: 1 Fahrer + 8 Mitfahrer. Ich habe einen normalen PKW-Führerschein und keine Personenbeförderungsberechtigung. Ausstellungsjahr Mitte der 80-er Jahre.

    Vielen Dank für Hinweise.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2016 um 9:13

      Hallo Klaus,

      mit einem B-Führerschein dürfen 9 Personen (inklusive Fahrer) transportiert werden. Über 9 Personen dürfen nicht von einem Fahrer mit einem B-Führerschein transportiert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tim
    Am 17. August 2016 um 19:18

    Ich habe im Juni 2016 meinen A1 gemacht. Wenn ich jetzt innerhalb einem Jahres den B (B17) mache, muss ich ja nicht noch mal einen Sehtest und Erste Hilfe Kurs vorweisen oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 8:43

      Hallo Tim,

      wenn Sie den Führerschein in der Zeit des noch nicht abgelaufenen Sehtests und Erste-Hilfe-Kurses machen ist dies richtig. Die Nachweise müssen dafür allerdings vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tim
        Am 20. August 2016 um 8:25

        Okay, habe mich gerade noch mal durch gelesen und gesehen, dass es ja kein “Ablauf Datum” für den erste Hifle Kurs hat wenn man ihn einmal gemacht hat. Und den Nachweis hat ja die Zulassungsstelle wegen dem A1..
        Vielen Dank für ihre Antwort

  26. Torsten
    Am 13. August 2016 um 1:44

    Liebe Redaktion von Bussgeldkatalog.org

    ich bin grade etwas verwirrt

    Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
    Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
    Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs. Das bedeutet, dass das Gewicht der Kombination aus einem Pkw und seinem Anhänger nur insgesamt 3.500 kg wiegen darf – nach der Zuladung von Gegenständen wie Möbeln, etc.

    Ich habe mir hier viel durch gelesen
    Meine Frage ist nun

    Mein Auto hat eine zulässiges Gesamtgewicht: 2100 KG, ergo mit Ladung und Fahrer und weiter Personen
    Ich habe mir ein Wohnwagen mit ein zulässiges Gesamtgewicht gekauft: 1200 KG inkl. Zuladung

    Das heißt für mich:
    2100 KG = das Auto
    1200 KG = Anhänger
    3300 KG = Würde das Zulässige Gesamtgewicht sein

    Meine Frage dazu darf ich das mit den FS B Fahren??

    Falls es interessant sein sollte ich habe mein FS 06.2000 gemacht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. August 2016 um 9:05

      Hallo Thorsten,

      da die Kombination aus Anhänger und Auto unter 3500 Kilogramm liegt, dürfen Sie als Besitzer des B-Führerscheins damit fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Manfred d.
    Am 6. August 2016 um 19:59

    Hallo
    Wie soll ich diese Antwort verstehen

    zulässige Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung (Führerscheinklasse B) muss für Ihr Fahrzeug unter 3,5 Tonnen und für Ihren Anhänger unter 750 Kilogramm liegen. Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Sie ein Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen und einen Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen führen.

    Würde mich sehr freuen über eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:26

      Hallo Manfred d.,

      mit einem Führerschein der Klasse B darf die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 kg nicht übertreten darf. Der Führerschein der Klasse BE erlaubt es Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg zu führen.
      Der PKW ohne Anhänger darf bei beiden Führerscheinklassen nicht mehr als 3.5 t Gesamtgewicht aufweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andy
        Am 13. August 2018 um 11:32

        Hallo,

        nun hab ich mal eine grundlegende Verständnisfrage zu diesem Thema:
        Für den Führschein Klasse B steht oben:
        ■ Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
        ■ Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

        Ich will mit einem Führschein Klasse B einen Wohni anhängen >750kg, auflaufgebremst, die zulässige Gesamtmasse des Gespanns ist als das Anhängergewicht.
        Nach der Beschreibung oben sollte es erlaubt sein, nach den Kommentaren hier unten wiederum nicht. Wie ist es denn jetzt richtig?

        Viele Grüße
        Andy

      • Dennis F.
        Am 14. November 2016 um 6:06

        “mit einem Führerschein der Klasse B darf die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 kg nicht übertreten darf”

        Meines Wissens ist das so nicht ganz korrekt. Ihre Angabe bezieht auf einen ungebremsten Anhänger. Ist der Anhänger auflaufgebremst, darf dieser meinen Informationen nach sehr wohl die zulässige Gesamtmasse von 750Kg überschreiten, sofern die zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger addiert die 3500Kg nicht überschreiten. Bitte korrigieren sie mich, falls ich mich diesbezüglich irren sollte.

        Gruß
        Dennis

        • bussgeldkatalog.org
          Am 14. November 2016 um 9:34

          Hallo Dennis F.,

          ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist, hat keinen Einfluss auf das zulässige Gesamtgewicht, dass mit der jeweiligen Führerscheinklasse gefahren werden darf. Nur das Gewicht ist hier maßgebend. Es ist jedoch richtig, dass eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger (auch über 750 kg) die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten darf.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Jule
    Am 1. August 2016 um 22:43

    Hallo,

    Wollte mal fragen ob ich nun zu 100 Prozent mit meinen B Schein (2014gemacht) ein Quad fahren darf. Da viele eine andere Aussage dazu haben bin ich verwirrt.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:03

      Hallo Jule,

      zu 100 Prozent: Ja.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Emma
    Am 31. Juli 2016 um 14:13

    Hallo !
    Ich habe einen Führeschein Klasse B,allerdigs aus Serbien.Ich möchte gern in Deutschland leben,ist mein Führeschein gültig auch in Deutschland? Wie kann ich einen EU Führeschein bekommen,wenn meiner auf dauer nicht funktionieren sollte?
    Danke,Emma

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 8:55

      Hallo Emma,

      verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten Ihren Führerschein umschreiben lassen, damit dieser seine Gültigkeit behält. Es kann sein, dass Sie dafür die theoretische und praktische Prüfung erneut in Deutschland ablegen müssen. Genaue Informationen erhalten Sie dann bei der deutschen Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Christopher
    Am 24. Juli 2016 um 1:37

    Hallo. Noch einmal bitte für ganz erkenntnis Resistente.

    Führerschein Klasse B seit 2007.

    Pkw 2000 kg zulässige Gesamtmasse (darf 1600kg ziehen) und Anhänger Gesamtgewicht 1200 kg = 3,2 Tonnen = erlaubt ?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:34

      Hallo Christopher,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie dann Anhänger über einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg fahren, wenn die Kombination aus PKW und Anhänger die zulässige Gesamtmasse (Leergewicht plus Zuladung) von 3.500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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