Menü

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter der Lupe

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 15 Minuten

Wer darf in Deutschland ein Kfz fahren?

Fev in Deutschland
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt in Deutschland

Die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV, ist eine Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Wer darf wann und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug führen? Das ist im Grunde die Hauptfrage, auf welche die Fahrerlaubnisverordnung mit ihren Paragraphen, Vorgaben und Richtlinien die passende Antwort liefert. Doch ganz so leicht lässt sich die FeV dann doch nicht abspeisen.

In unserem Ratgeber werden Sie erfahren, wie der inhaltliche Aufbau der FeV aussieht, was die wichtigsten Paragraphen sind und was es mit den ärztlichen Untersuchungen auf sich hat, die vor allem von LKW-, Bus- oder auch Taxifahrern gemäß Fahrerlaubnisverordnung erbracht werden müssen. Zudem werden wir Ihnen aufzeigen, welche Fahrerlaubnisverordnung-Änderungen es in der jüngeren Vergangenheit gegeben hat und mit welchen Strafen und Bußgeldern bei Verstoß gegen die Verordnung zu rechnen ist. Hierfür zeigen wir Ihnen Auszüge aus dem FeV-Bußgeldkatalog.

Hier können Sie sich die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als PDF ansehen und kostenlos downloaden:

 

FAQ:FEV – Fahrerlaubnisverordnung

Was regelt die Fahrerlaubnisverordnung?

Grob gesagt beinhaltet die FEV alle Regelungen rund um die Fahrerlaubnis und den Führerschein, insbesondere auch für welche Kfz diese erforderlich sind.

Ist die MPU auch in der FEV geregelt?

Ja. Die §§ 65 – 72 FEV beschäftigen sich mit der “Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben”.

Enthält die FEV auch Regelungen über Bußgelder?

Ja, wir haben Ihnen in einem unteren Abschnitt den FEV-Bußgeldkatalog als Tabellen zur Verfügung gestellt.

Was ist die Fahrerlaubnisverordnung?

Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung ist seit August 1998 die Nachfolgeregelung von Teil A (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und somit Bestandteil des Verkehrsrechtes. Bei der FeV handelt es sich um die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Davon sind in erster Linie Fahrzeugführer betroffen, die einen Bus, ein Taxi oder einen LKW steuern.

Denn schließlich tragen diese Personen eine besondere Verantwortung und müssen daher in regelmäßigen Abständen laut Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Untersuchungen absolvieren und somit die medizinische bzw. psychologische Eignung nachweisen. Aber auch jeder andere Verkehrsteilnehmer wird in der FeV thematisiert.

Durch die Neuregelung und das Inkrafttreten der FeV im Verkehrsrecht sollte eine Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes geschaffen werden. Durch die Zusammenfassung der verschiedenen Fahrerlaubnisvorschriften in einer Verordnung, eben der FeV, wird zugleich die Übersicht erleichtert und der Grad der Verbindlichkeit sowie die Bedeutung der Bestimmung erhöht. Zusätzlich enthält die FeV auch neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und die Fahrerlaubnisprüfung.

Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen und Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung muss mit Sanktionen gerechnet werden, die in dem aktuellen Bußgeldkatalog bzw. der aktuellen Bußgeldtabelle bestimmt sind. Das Strafmaß umfasst dabei den Bußgeldbescheid bzw. das Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.

An dieser Stelle wollen wir noch darauf aufmerksam machen, dass die FeV nichts mit der FEV Aachen gemein hat. Bei der FEV aus Aachen handelt es sich um einen der größten unabhängigen Entwicklungsdienstleister im Bereich der Entwicklung von Fahrzeugtechnik und Verbrennungsmotoren. Die FEV GmbH, die ihren Hauptsitz in Aachen hat, entwickelt und produziert Motoren für Nutzfahrzeuge, PKW, Lokomotiven, Schiffe sowie für Geräte. Darüber hinaus werden von der FEV Aachen auch noch Mess- und Prüfstände gefertigt. Zu den Auftraggebern der FEV können alle namhaften Fahrzeughersteller der Welt gezählt werden. Doch trotz des gleichen Kürzels, haben die FEV in Aachen und die Fahrerlaubnisverordnung nichts miteinander zu tun.

Inhaltlicher Aufbau der FeV

Inhalt der FeV
Der Inhalt der FeV lässt sich in fünf Bereiche unterteilen

Um sich genau vor Augen zu führen, welche Themenbereiche die FeV im Verkehrsrecht behandelt, werden wir Ihnen im Folgenden den Aufbau und Inhalt aufzeigen. Dabei lässt sich sagen, dass die Fahrerlaubnisverordnung fünf Bereiche umfasst, deren Inhalt sich in folgende Abschnitte untergliedert:

  1. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr: In diesem Bereich sind die grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum öffentlichen Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung in den Paragraphen 1 bis 3 zusammengefasst.
  2. Führen von Kraftfahrzeugen: In diesem Bereich der FeV werden die Voraussetzungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis, die Verfahrensvorschriften bei der Zuteilung eines Führerscheins, das Mindestalter, die Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe, das Punktesystem, die Einteilung in Fahrerlaubnisklassen sowie die Maßnahmen für die Entziehung bzw. Beschränkung der Fahrerlaubnis behandelt.

    Das Kapitel umfasst die Paragraphen 4 bis 48b, die wiederum auf folgende zehn Abschnitte verteilt sind: Allgemeine Regelungen; Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrerlaubnis auf Probe; Fahreignungs-Bewertungssystem; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen; Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Fernziel-Reisen; Begleitetes Fahren ab 17 Jahre. Das Thema Führen von Kraftfahrzeugen ist zumindest von der Anzahl der Paragraphen das umfangreichste in der Fahrerlaubnisverordnung.

  3. Register: In diesem Bereich wird die Verfahrensweise für die Speicherung von Führerscheindaten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg geregelt. Das Kapitel umfasst die Paragraphen 49 bis 64.
  4. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben: In diesem Bereich wird beschrieben, wer welche ärztliche und/oder psychologische FeV-Untersuchung durchführen darf. Dazu gehören die Paragraphen 65 bis 72, worunter auch Regelungen für die Begutachtungsstelle für Fahreignung, Sehteststelle, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder Verkehrspsychologische Beratung bestimmt werden.
  5. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften: In diesem Bereich sind die Ahndungen sowie das Bußgeld bei Vergehen bzw. Verstößen gegen die Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Hierzu gehören die FeV-Paragraphen 73 bis 78, wobei noch weitere allgemeine Anlagen zur Information der einzelnen Regelungen/Bestimmungen in diesem Kapitel enthalten sind.

Die wichtigsten Paragraphen der FeV

Fev-Paragraphen
Die verschiedenen Paragraphen der FeV

In diesem Kapitel werden wir Ihnen die wichtigsten Paragraphen der Fahrerlaubnisverordnung vorstellen und erläutern.

Trotz seiner Kürze mit nur drei Paragraphen ist das Kapitel I der FeV von maßgebender Bedeutung, da hier die allgemeinen Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr geregelt werden. Aus diesem Grund wurde auch keine Vorauswahl getroffen. Dabei lauten die Gesetzestexte wie folgt:

§ 1 FeV: Grundregel der Zulassung

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.

§ 2 FeV: Eingeschränkte Zulassung

  • Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
  • Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.
  • Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden

§ 3 FeV: Einschränkung und Entziehung der Zulassung

  • Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen (…).
  • Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.

§ 11 FeV: Eignung

Fev Paragraph zur Eignung
Paragraph 11 FeV regelt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Im 2. Kapitel zum Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisverordnung mit seinen zehn verschiedenen Schwerpunkten finden sich einer ganzen Reihe von Vorschriften wieder, mit denen Verkehrsteilnehmer durchaus des öfteren Bekanntschaft machen bzw. diese von besonders hohem Interessen sind oder sein sollten.

So wird in Paragraph 11 festgehalten, welche Eignung seitens der Verkehrsteilnehmer überhaupt erbracht werden muss, um die Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu schaffen. In Auszügen heißt es dabei:

  • Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Der Bewerber hat diese durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes nachzuweisen.
  • Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen (…).
  • Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens.
  • Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.

§ 12 FeV: Das Sehvermögen

Fev und Sehhilfe
Paragraph 12 FeV enthält Vorschriften zum Sehvermögen

Um im Straßenverkehr wortwörtlich den Durchblick zu behalten, muss jeder Kraftfahrzeugführer über ein gewisses Maß an Sehstärke verfügen. Wie hier die Vorgaben aussehen und welche Regelungen gelten, regelt der Paragraph 12 der Fahrerlaubnisverordnung, den wir Ihnen auszugsweise im Folgenden vorstellen.

  • Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen.
  • Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle (…) durchgeführt. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.
  • Die Sehteststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist. Sind bei der Durchführung des Sehtests sonst Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten, hat die Sehteststelle sie auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken.
  • Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens (…) zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes einzureichen.

§ 16: Theoretische Prüfung

Um den Führerschein und somit der Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr nachzukommen, müssen Bewerber neben der praktischen Fahrprüfung auch eine theoretische Prüfung ablegen. Welche Regelungen hierbei gelten, wird durch den Paragraphen 16 der Fahrerlaubnisverordnung geklärt.

  • In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er 1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und 2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
  • Die Prüfung erfolgt anhand von Fragen, die in unterschiedlicher Form und mit Hilfe unterschiedlicher Medien gestellt werden können. Der Prüfungsstoff, die Form der Prüfung, der Umfang der Prüfung, die Zusammenstellung der Fragen und die Bewertung der Prüfung ergeben sich aus Anlage 7 Teil 1.
  • Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Der Fahrerlaubnisbehörde ist davon Mitteilung zu machen (…).

§ 24a FeV: Gültigkeit von Führerscheinen

Gültigkeit der FeV
Die FeV regelt auch die Gültigkeit von Führerscheinen

Doch wie lange ist ein Führerschein überhaupt gültig? Wie sehen die Fristen und Vorschriften aus? Wann muss ich meinen alten Führerschein gegen einen neuen tauschen? Fragen, auf die längst nicht jeder Führerscheinbesitzer eine Antwort parat hat. Das übernimmt der Paragraph 24a, in dem es u.a. heißt:

  • Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
  • Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
  • Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die vorangegangene Befristung endet. Satz 2 gilt auch, wenn die Gültigkeit des Führerscheins bei Antragstellung noch gegeben oder bereits abgelaufen ist.

§ 42 FeV: Fahreignungsseminar

Wer wiederholt oder im besonderen Maße gegen das Verkehrsrecht verstößt (z.B. durch zu schnelles Fahren, Missachtung des Sicherheitsabstandes, Verstöße gegen das Überholverbot usw.), wird nicht nur mit einem Bußgeld belegt oder bekommt Punkte in Flensburg, sondern muss auch ein Fahrverbot und einen damit verbundenen Einzug der Fahrerlaubnis befürchten. Zugleich kann es auch zur Verordnung eines Fahreignungsseminars kommen. Dieses wird im Paragraph 42 der Fahrerlaubnisverordnung behandelt, wobei Aufbau, Inhalt und Sinn des Seminars geklärt werden.

  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen.
  • Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensvarianten ab. Sie umfasst zwei Module zu je 90 Minuten entsprechend der Anlage 16. Neben den dort genannten Lehr- und Lernmethoden und Medien dürfen auch Methoden und Medien eingesetzt werden, die den gleichen Lernerfolg gewährleisten. Über die Geeignetheit der Methoden und Medien entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde, die zur Bewertung ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten einer für die Bewertung geeigneten Stelle einholen kann. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Zudem werden noch die einzelnen Bausteine der entsprechenden Fahreignungsseminare aufgezeigt.

§ 48 FeV: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

FeV zur Fahrgastbeförderung
Vorschriften der FeV zur Fahrgastbeförderung

Wer als Taxi- oder Busfahrer tätig ist und Personen befördert, trägt ein besonders hohes Maß an Verantwortung. Entsprechend sind die Richtlinien für die zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch strenger bzw. umfangreicher. Der Paragraph 48 ist daher für alle Taxi-, Busfahrer und Co. von besonders großer Wichtigkeit, wobei hier u.a. folgende Vorschriften verankert sind:

  • Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
  • Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt,

    2. das 21. Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr – vollendet hat,

    a) durch Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,

    3. seine geistige und körperliche Eignung (…) nachweist,

    4. nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2 erfüllt,

    5. nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat,

  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt (…).
  • Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.
  • Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Ortskenntnisse erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.

Fahrerlaubnisverordnung: Ärztliche Untersuchung

Um die Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde erteilt bzw. verlängert zu bekommen, müssen vom Bewerber gewisse medizinische Grundanforderungen erfüllt werden. Davon ist immer das Sehvermögen betroffen, in bestimmten Fällen und abhängig von der jeweiligen Führerscheinklasse auch eine körperliche ärztliche Untersuchung und/oder eine Psychometrie (psychologische Untersuchung).

Für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L und T (PKW, Motorrad, Zug- und Arbeitsmaschinen) brauchen Sie lediglich einen Sehtest. Dabei muss in diesen Führerscheinklassen auf jedem Auge eine zentrale Tagessehschärfe von 70 Prozent erreicht werden. Doch für LKW, Bus und die Fahrgastbeförderung müssen darüber hinaus noch weitere Untersuchungen erbracht werden.

In diesem Kapitel widmet sich unser FeV Ratgeber dem Thema Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Untersuchung.

Was sagt die FeV zu den ärztlichen Untersuchungen?

FeV für Lkw
Die FeV sieht ärztliche Untersuchungen für Lkw-Fahrer vor

Zu Beginn des Jahres 1999 trat eine Fahrerlaubnisverordnung-Änderung in Kraft, von der besonders Berufskraftfahrer betroffen waren. Denn hier wurden veränderte Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung an LKW-Fahrer gestellt. Im Paragraph 11 wird die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Bewerbers für die Fahrerlaubnis geregelt, wobei die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anordnen kann.

Zum Thema Fahrerlaubnisverordnung und ärztliche Untersuchung wird von der FeV festgelegt, von welchen ärztlichen Fachgruppen die FeV-Untersuchungen durchgeführt werden dürfen, wie deren Dokumentation erfolgt und durch welche körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die Fahrerlaubnis beschränkt wird.

Welche gemäß FeV geforderten Untersuchungen gibt es?

Im Folgenden eine Übersicht der regelmäßig wiederkehrenden FeV-Untersuchungen für die Inhaber bestimmter Fahrerlaubnisklassen:

  • ärztliche Untersuchung (gem. Anlage 5 FeV): In dieser FeV Untersuchung wird festgestellt, ob beim Führerscheinbesitzer bzw. -bewerber körperliche Erkrankungen vorliegen, die das Führen eines Kraftfahrzeuges beeinflussen können.
  • ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (gem. Anlage 6 FeV): In dieser FeV-Untersuchung wird zum einen die Sehschärfe für die Ferne bestimmt, zum anderen werden Farbensehen, räumliches Sehen und Gesichtsfeld getestet.
  • psychometrische Tests: In dieser FeV-Untersuchung werden mit Hilfe von verschiedenen und speziellen Testverfahren die Konzentrationsleistung, Belastbarkeit, Aufmerksamkeitsleistung, Orientierungsleistung und Reaktionsfähigkeit überprüft.

Wer muss wann welche FeV-Untersuchung absolvieren?

Wie bereits erwähnt, ist es abhängig von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse, ob, wann und welche FeV-Untersuchung erbracht werden müssen. Folgende Übersicht garantiert den Durchblick:
Fahrerlaubnis-Klasse C1, C1E (alte Führerscheinklasse 3)

  • Zeitpunkt der FeV-Untersuchung: beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre
  • körperliche und Augenuntersuchung: ja
  • Psychometrie: nein

Fahrerlaubnis-Klasse C, CE (alte Führerscheinklasse 2)

  • Zeitpunkt der FeV-Untersuchung: beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre
  • körperliche und komplexe Augenuntersuchung: ja – beim Sehtest wird für eine zentrale Tagessehschärfe von 100 Prozent beim besseren und von 80 Prozent beim schlechteren Auge verlangt
  • Psychometrie: nein

Fahrerlaubnis-Klasse D, D1, DE, D1E (alte Führerscheinklasse 2 und 3)

  • Zeitpunkt der FeV-Untersuchung: beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre
  • körperliche und komplexe Augenuntersuchung: ja – beim Sehtest wird für eine zentrale Tagessehschärfe von 100 Prozent beim besseren und von 80 Prozent beim schlechteren Auge verlangt
  • Psychometrie: beim Erstantrag und ab dem 50. Lebensjahr

Fahrerlaubnis-Klasse Fahrgastbeförderung

  • Zeitpunkt der FeV-Untersuchung: beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre
  • körperliche und komplexe Augenuntersuchung: ja – beim Sehtest für eine zentrale Tagessehschärfe von 100 Prozent beim besseren und von 80 Prozent beim schlechteren Auge verlangt
  • Psychometrie: beim Erstantrag und ab dem 60. Lebensjahr

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bewerber um die Erteilung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1 (LKW-Fahrer), D, D1 (Busfahrer) sowie der zugehörigen Anhängerklassen E als auch der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (im Wesentlichen handelt es sich um Taxifahrer und Krankenwagenfahrer) eine Untersuchung über sich ergehen lassen müssen, in der ermittelt wird, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder bedingte Eignung ausschließen. Wer Personen im Kraftfahrzeug befördert, muss darüber hinaus noch in einer FeV-Untersuchung geistige Anforderungen erbringen.

Änderungen und Reformen in der FeV

Fev-Änderung und Reformen
Reformen und Änderungen der FeV

Die FeV wird immer wieder modifiziert. Die letzte von bislang zehn Fahrerlaubnisverordnung-Änderungen gab es 2014, die umfangreichste und sicher auch bedeutendste ereignete sich hingegen 2013, die sog. Führerscheinverordnung. In unserem Rückblick zeigen wir Ihnen die wichtigsten und aktuellsten FeV-Änderungen. Schließlich sind längst nicht alle Autofahrer und Führerscheinbesitzer diesbezüglich immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.

Fahrerlaubnisverordnung-Änderung: Gültigkeit vom Führerschein

Die Führerscheinverordnung 2013 hatte unmittelbaren Einfluss auf die Gültigkeit des Führerscheins. Denn Führerscheine für PKW- und Kraftradfahrer, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben nur noch eine maximale Gültigkeit von 15 Jahren. Ist die Frist abgelaufen, werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Für den Besitzer bedeutet das, dass ein neuer Führerschein ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt wird. Diese Maßnahme, die für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist, dient ausschließlich der Fälschungssicherheit.

Die Gültigkeit der Führerscheine für LKW- und Busfahrer bleibt davon jedoch unberührt, sodass diese Dokumente nach wie vor eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren haben.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben hingegen eine Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033. Ist die Befristung abgelaufen, wird das alte Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, sodass keine weitere Untersuchung oder Prüfung stattfindet.

Fahrerlaubnisverordnung-Änderung: Einführung neuer Führerscheinklassen

Eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung betraf auch die Führerscheinklassen, bei der zwei neue Fahrerlaubnisklassen hinzugekommen sind.

  • Klasse AM: Es wurde eine neue Klasse für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge eingeführt. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge ist auf 16 Jahre festgelegt, wobei Fahrzeuge der Klasse AM eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. eine Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren nicht überschreiten dürfen. Bis dahin fielen diese Fahrzeuge unter die Fahrerlaubnis-Klasse M und S.
  • Klasse A2: Unter dieser neuen Führerscheinklasse werden leistungsbeschränkte Motorräder zusammengetragen, deren Motorleistung höchstens 48 PS (oder 35 kW) beträgt und deren Verhältnis – bei einem Mindestgewicht von 175 kg – von Leistung/Gewicht nicht über 0,2 kW/kg liegt. Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder 3 besitzt, kann ohne theoretische Prüfung in die Klasse A2, es muss jedoch ein erneute Praxisprüfung absolviert werden.

Fahrerlaubnisverordnung-Änderung: Anhängerregelung BE

Mit der Fahrerlaubnisverordnung-Änderung 2013 wurde die Anhängerregelung deutlich einfacher. Demnach wird beim Mitführen eines Anhängers von einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahrzeug) mit dem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination gerechnet. Demnach darf mit dem Führerschein der Klasse B eine Fahrzeugkombination (Kraftfahrzeug und Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gefahren werden.

Für das Ziehen von einer Fahrzeugkombination (auch Caravan) mit einem Gesamtgewicht über 3.500 kg bis 4.250 kg muss der Fahrzeugführer eine Fahrerschulung absolviert haben. Diese dauert einen Tag und wird anschließend mit dem der Schlüsselzahl B96 (Caravanführerschein) dokumentiert.

Fahrerlaubnisverordnung Änderung: Mindestalter für Einsatzkräfte

Fev-Mindestalter für Einsatzkräfte
In der FeV ist das Mindestalter für Einsatzkräfte vorgeschrieben

In der letzten Fahrerlaubnisverordnung-Änderung im Jahr 2014, der insgesamt zehnten Verordnung zur FeV-Änderung, wurde u.a. das Mindestalter von Einsatzkräften verändert. Demnach ist es Feuerwehrangehörigen künftig mit 18 Jahren erlaubt, den Führerschein der Klasse C (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz) und mit 21 Jahren den Führerschein der Klasse D (Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind) zu machen. Damit sind junge Einsatzkräfte von der angehobenen Altersgrenze für diese beiden Führerscheinklassen (Klasse C Altersgrenze 21 Jahre; Klasse D Altersgrenze 24 Jahre) ausgenommen und können sowohl bei Einsätzen als auch bei Übungs- und Schulungsfahrten schwere Einsatzwagen der Feuerwehr steuern.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (dstgb.de) hatte sich für diese Fahrerlaubnisverordnung-Änderung eingesetzt, da im Sinne der Feuerwehren die geringere Altersgrenze besonders für den Nachwuchs interessant ist, die sich somit durchaus für ein berufliches Engagement bei der Feuerwehr mehr begeistern können.

FeV-Bußgeldkatalog: Welche Strafen drohen?

Wer gegen die Vorschriften und Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung verstößt, macht sich strafbar. Der FeV-Bußgeldkatalog sieht für ein Vergehen vornehmlich ein Bußgeldbescheid bzw. Bußgeld vor, dessen Höhe im Bußgeldkatalog reglementiert ist. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Bußgeldtabelle der Fahrerlaubnisverordnung mit dem jeweiligen Tatbestand und deren Strafe.

Verstoß gegen § 2 FeV: Eingeschränkte Zulassung

BeschreibungBußgeld
Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden.25 Euro
Sie nahmen als Fußgänger trotz körperlicher oder geistiger Mängel am öffentlichen Verkehr teil, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden.10 Euro
Sie ließen als Verantwortlicher für eine andere Person diese trotz ihrer körperlichen oder geistigen Mängel am Verkehr teilnehmen, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden.25 Euro
Sie verwendeten im Straßenverkehr verbotswidrig ein Kennzeichen für eine körperliche Behinderung5 Euro

Verstoß gegen § 3 FeV: Entziehung oder Einschränkung der Zulassung

BeschreibungBußgeld
Sie führten trotz Untersagung ein Fahrzeug.25 Euro
Sie führten ein Fahrzeug, ohne die vollziehbare Anordnung oder Auflage zu beachten.15 Euro
Sie führten trotz Untersagung ein Tier.25 Euro
Sie führten ein Tier, ohne die vollziehbare Anordnung oder Auflage zu beachten.15 Euro

Verstoß gegen § 4 FeV: Erlaubnis- und Ausweispflicht für das Führen von KfZ

BeschreibungBußgeld
Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mit.10 Euro
Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht aus.10 Euro

Verstoß gegen § 10 FeV: Mindestalter der Kraftfahrzeugführer

BeschreibungBußgeld
Sie führten ein fahrerlaubnisfreies Kraftfahrzeug, obwohl sie das 15. Lebensjahr nicht vollendet hatten.10 Euro
Sie nahmen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mit.10 Euro
Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zu beachten.25 Euro

Verstoß gegen § 25 FeV: Ausfertigung des Führerscheins

BeschreibungBußgeld
Sie zeigten den Verlust Ihres bisherigen Führerscheins nicht unverzüglich an und ließen sich kein Ersatzdokument ausstellen.10 Euro
Sie lieferten ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.25 Euro

Verstoß gegen § 48 FeV: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

BeschreibungBußgeldPunkte
Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.75 Euro1
Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne den erforderlichen Führerschein zur Fahrgastbeförderung mitzuführen.10 Euro
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges zur Fahrgastbeförderung an bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Führer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat.35 Euro
Sie ließen es zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges an, obwohl dessen Führer keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besaß.75 Euro1
Sie lieferten ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder nach Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab.25 Euro

Verstoß gegen § 48a FeV: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

BeschreibungBußgeldPunkte
Sie führten die Prüfungsbescheinigung nicht mit bzw. händigten sie auf Verlangen nicht aus.10 Euro
Sie führten ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person.70 Euro1

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter der Lupe
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

59 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Wilhelm T
    Am 9. Februar 2024 um 3:07

    Wenn ich meinen grauen Lappen in eine EU Scheckkarte umtausche, ist diese Fahrerlaubnis dann auf 15 Jahre befristet. Gibt diese Befristung ab dem Tag des Umtauschs oder ab der Frist für den Zwangsumtausch 2033?

  2. Rüdiger D
    Am 4. Mai 2022 um 7:23

    Mein C Führerschein war bis 01.11.2016 gültig. Jetzt möchte ich diesen wieder gültig haben.
    Was muß ich unternehmen ?

    • pir187
      Am 9. Juni 2023 um 20:26

      Hallo wertes Team des Mobilitätsmagazins,

      wo genau gilt die FeV?

      Viele Grüße und immer gute Fahrt,
      pir187

  3. KARAJ E
    Am 27. Februar 2022 um 22:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Der Bundesrat hat in seiner 1016. Sitzung am 11. Februar 2022 beschlossen, der albanien fuhrenscheinerlaubnis anerkenung.
    wann und wie muss wir machen jetz?
    Elis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2022 um 12:14

      Hallo Karaj E.,

      darüber liegen uns leider keine Informationen vor. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. R, Lutz
    Am 12. Januar 2022 um 15:38

    Guten Tag
    Bekomme ich nach Rückkehr aus einem nicht EU-Land, beim ( Rück-)Umschreiben auf den deutschen Führerschein meine Erlaubnis bis 7,5 t wieder zurück?
    Im Ausland wurde das nicht berücksichtigt, beim Umschreiben auf den ausländischen Führerschein.
    Danke für ihre Antwort

    • Wilhelm T
      Am 9. Februar 2024 um 3:01

      Ja, nach §30a der FeV. Bei einen Alter über 50 Jahren könnte die Klasse C1 für 5 Jahre befristet sein und ein Sehtest notwendig werden. Das werden die auf dem Amt schon wissen oder auch nicht.

  5. P KLAUS
    Am 30. September 2021 um 19:56

    Bis zu welchem Alter bekommt man für das Fahren ohne zusätzliche Personen Versicherungsschutz
    natürlich unter Voraussetzung einer geistigen und körperlichen Verfassung?
    Versicherungsschutz ausschließlich über nationale Gesellschaften.

  6. Roland S
    Am 29. September 2021 um 15:52

    Hallo, ich habe noch Klasse 1a eingetragen in meinem “rosa” Führerschein. Nun gibt es diese Klasse ja nicht mehr und ist aufgewertet auf den kompletten A Schein. Muss ich meinen Führerschein , (den ich sonst erst 2033 tauschen muss) vorher umtauschen wenn ich grössere Motorräder fahren möchte oder gilt der Schein auch so als komplette Klasse A. ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2021 um 9:56

      Hallo Roland S.,

      der “alte” Führerschein mit der Klasse 1a beinhaltet nach den neuen Standards die Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, L. Somit ist es nicht nötig den Führerschein vor Ablauf der Frist umzutauschen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hans-Werner O
    Am 24. August 2021 um 17:30

    Ich habe in einem Beitrag über S-Pedilec gelesen, das man keine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt, wenn man vor dem 1.4.1965 geboren ist.
    Meine Frage: Darf man alle Fahrzeige die diese Klasse beinhaltet auch dann ohne Fahrerlaubnis fahren? Sende Ihnen den Link über Ihrem Beitrag mit.
    bussgeldkatalog.org/pedelec/
    Gibt es noch eine andere Quelle im Gesetz, wo es mit dem Alter vor 1965 geborene ohne eine Fahrerlaubnis der Klasse AM die Kleinkraftfahrzeuge fahren dürfen?

  8. Jutta B
    Am 20. November 2020 um 20:19

    Ich habe einen Freund, der aus Albanien stammt und seit 1 Jahr in Deutschland lebt. Er möchte seinen Führerschein umschreiben lassen. Wo und wie geht das? Was kostet es?

    • Valerie F
      Am 29. August 2021 um 16:15

      Will auch fahren und Erlaubnis nicht nehmen. Darf man so probieren?

  9. Peter
    Am 5. November 2020 um 13:37

    Hallo,
    darf ich nach einem Schlaganfall noch mal einen LKW fahren ?. Hatte und habe keinerlei Beeinträchtigungen , was mir auch der Verkehrsarzt bei der medizinischen Untersuchung bestätigte .
    Gruß Peter

  10. Bernd
    Am 28. Januar 2020 um 22:11

    Bin vor 12 Jahren in die Schweiz gezogen und habe meinen Führerschein in einen CH- Führerschein umgetauscht.
    Bin jetzt seit 4 Jahren wieder in D wohnhaft.
    Ist das strafbar bzw was muss ich machen um wieder den D – Führerschein zu bekommen.
    Alle Klassen ausser LKW über 7,5 damals in D gemacht
    Danke
    Bernd

    • Wilhelm T
      Am 9. Februar 2024 um 2:54

      Rücktausch der Fahrerlaubnis nach § 30a FeV

  11. Hartwig
    Am 12. März 2019 um 21:25

    Hallo,
    Ich hatte letztes Jahr im September einen Schlaganfall,bin LKW Fahrer
    Darf ich wieder fahren ? Wenn ich meine ärztliche Untersuchung wieder ei der führerscheinstelle eingereicht habe?

  12. Steven
    Am 7. März 2019 um 11:06

    Ich habe am 20.06.2016 meinen erste Hilfekurs absolviert und am 24.09.2016 meinen A1 Führerschein bekommen. Jetzt möchte ich die Erweiterung auf A2 machen, muss ich da einen neuen erste Hilfekurs machen?

  13. Patrick
    Am 13. Februar 2019 um 14:46

    Hallo,

    Eine Frage zur gewerblichen Nutzung eines Ackerschleppers mit einer Erdbaumulde mit schwarzen Nummernschildern für Erdtransporte (also keine lof-Tätigkeit) Hier heißt es ja laut Gesetz, man braucht für gewerbliche Transporte die Klasse C bzw. CE. Der Fahrer hat die Klasse CE, aber mit dem Zusatz 79 (C1E>12.000kg, L<=3), aber auch Klasse T für lof-Transporte mit 40 Tonnen und bis 60 km/h Zugmaschinen. Nun die Frage: Kann der Fahrer den Schlepper(8 t) mit dem Erdbaumuldenkipper-Hänger (Nutzlast: 22 t) gewerblich fahren?
    Danke!

  14. Matthias
    Am 27. November 2018 um 18:07

    Servus,
    was kommt auf einen zu wenn man des zweite mal mit einem Anhänger erwischt wird der Klasse BE benötigt aber nur Klasse B vorhanden ist ?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:34

      Hallo Matthias,

      ggf. kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dogar
    Am 29. Oktober 2018 um 18:47

    Wie lange kannst du mit einer abgelaufenen Genehmigung fahren?

    Danke

  16. Mathias
    Am 10. August 2018 um 0:27

    Hallo,
    Was käme auf mich zu, wenn ich ein 37kW Motorrad mit dem A2 Schein fahre?
    Danke Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 12:08

      Hallo Mathias,

      dies wäre wahrscheinlich ein “Fahren ohne Fahrerlaubnis”, welches je nach Einzelfall unterschiedlich sanktioniert wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. regina
    Am 7. August 2018 um 13:00

    hallo,
    was genau bedeutet das “G” in der Anlage FeV ? z.b. bei ontario ?
    freundliche Grüße, regina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:04

      Hallo regina,

      wir nehmen an, dass es sich dabei um eine landestypische Führerscheinklasse handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Peter G.
    Am 9. Juni 2018 um 18:22

    Habe meinen Führerschein 1988 umgetauscht jedoch 1975 mein Führerschein gemacht habe AM-A1und A mit Schlüsselnummer 7903,7904 darf ich jetzt immer noch meine 125er Kreidler Bj.1998 fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:55

      Hallo Peter,

      die Schlüsselzahlen schränken die Klassen wie folgt ein: 79.03 = Nur dreirädrige Fahrzeuge. 79.04 = Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Heiko
    Am 27. April 2018 um 13:10

    Ich habe mal eine Frage ich bin 1962 geboren und darf somit einen roller mit 25 km/h fahren warum darf ich dän nicht ein 25 km/h Auto fahren und was ist eine Fahrerlaubnis da ich nicht weiß was das ist bitte ich um Aufklärung danke in voraus heiko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:21

      Hallo Heiko,

      für ein Auto ist der B-Führerschein vorgeschrieben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Neziri
    Am 22. April 2018 um 0:23

    Hallo
    Neziri ist mein Name. Ich habe eine Frage
    Da in Deutschland jeden tag kommen viele Mitarbeiter aus kosovo mit arbeitvisum und die können nicht gut deutsch die dürfen nur 6 monate fahren und danach dürfen nicht mehr fahren
    Die willen neue führeschein machen aber die können nicht gut deutsch
    Ich finde nicht gut dass kan mann nicht in Albanische Sprache führeschein machen?
    Da gibt keine Alternative
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:47

      Hallo Neziri,
      in speziellen Fahrschulen sind die Lehrmaterialien auch auf Albanisch verfügbar; die Theorieprüfung kann zudem normalerweise auch auf Englisch abgelegt werden. Wir würden Ihnen empfehlen, sich bei den jeweiligen Fahrschulen zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Neziri
        Am 25. Mai 2018 um 0:34

        Hallo
        Problem liegt bei Prüfung nicht bei Lehrmaterial. Kann mann nicht auf Albanisch Prüfung Schaffen
        Gibt Leute die haben seit 30 jahre gefahren und jetzt dürfen nicht mehr fahren gibt keine Alternative
        Das ist schade
        Lg

  21. Chrissie
    Am 18. Oktober 2017 um 10:08

    Hallo,
    meine thailändische Ehefrau besitzt seit 2006 ihren nationalen thailändischen Führerschein. Nach Begründung ihres festen Wohnsitzes in der BRD durfte sie ja nur noch 6 Monate damit fahren. Haben uns dann um eine deutsche Fahrerlaubnis bemüht, aber sie schafft die theoretische Prüfung wegen der Sprachbarriere einfach nicht, da thailändisch keine offizielle Prüfungssprache ist.
    Hätten Sie eventuell nicht eine Idee was wir hier noch machen könnten? Es ist schier zum Verzweifeln.
    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 9:50

      Hallo Chrissie,

      sind die Sprachkenntnisse Ihrer Frau vielleicht in einer anderen anerkannten Sprache besser? Dann könnte die Prüfung in dieser Sprache abgelegt werden. Alles Weitere müssten Sie mit der zuständigen Behörde absprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Thomas
    Am 15. Oktober 2017 um 17:04

    Hallo, meine Frage ist ob ich mit dem Führerschein A2 eine Yamaha 600 mit 37kw fahren darf? Das (Leer)Gewicht ist 213kg. Das Verhältnis ist 0,17 ??? Also unter 0,2….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:46

      Hallo Thomas,

      wenn das Verhältnis der Leistung zum Gewicht wirklich unter 0,2 kW/kg bleibt, sollte dies in Ordnung gehen. Wenden Sie sich bitte zur Sicherheit an den TÜV oder die Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. Hondafahrerin
    Am 6. September 2017 um 19:52

    Ich, 54, nehme derzeit Fahrstunden auf meiner eigenen NC750 (40kW) und möchte in 3 Wochen darauf in NRW meine Prüfung machen. Geht das und welchen Führerschein erhalte ich damit?

  24. Romuald V.
    Am 13. August 2017 um 13:53

    Ich bin 56 Jahre habe die Klassen A1,C1E,CE,M,L Bei CE ist 10.01.11 79 ( C1E>12000 kg,L63) kann ich die C1E wieder aktivieren. Und welche Fahrzeuge dar ich jetzt noch fahren?

    Mit freundlichem Gruß
    Romuald V.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 10:13

      Hallo Romuald,

      damit Sie wieder Fahrzeuge der Klasse C1E führen dürfen, müssen Sie diese verlängern lassen. Nötige Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle. Insofern für die anderen Klassen keine Einschränkungen gelten, dürfen Sie die entsprechenden Fahrzeuge führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Stephan
    Am 11. Juli 2017 um 23:56

    Hallo

    Ich wollte fragen, ob die Führerscheinstelle auch den Arztbericht Einsehen darf und ob der untersuchende Arzt das der Anlage 5 der ärztlichen Untersuchung für die Klasse C, C1 usw. (welche für den Arzt bestimmt ist) an die Führerscheinstelle sendet???

    Der zweite.Teil wird ja mit gegeben, zur Vorlage bei der Führerscheinstelle, das ist soweit klar.

    Aber ich wollte mal wissen, wie es mit dem ersten Teil ist, wo Körpergröße, Blutdruck, usw. drin steht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:52

      Hallo Stephan,

      diese Frage können wir leider nicht beantworten. Dies müssen Sie bei der zuständigen Stelle nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. hoffmann
    Am 21. Mai 2017 um 11:49

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um Zusendung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in PDF.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Hoffmann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:48

      Hallo Hoffmann,

      wir stellen lediglich den Bußgeldkatalog als PDF zur Verfügung. Die FeV finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Krause
    Am 3. April 2017 um 18:08

    Darf man als Gehörlosigheit mit dem Auto fahren?

  28. Heike
    Am 22. März 2017 um 0:08

    Hallo, darf ich als Nichtbehindeter das für einen behindetern umgebaute Kraftfahrzeug führen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:57

      Hallo Heike,

      das kommt letztlich auf die Umbauten an. Diesbezüglich sollten Sie vielleicht bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob dies in Ihrem Fall zulässig wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Kurt p.
    Am 20. März 2017 um 17:02

    Habe meinen alten grauen im jahre 2000 eintauschen muessen Klasse 3 und 1 . Wurde 74/76 in Berlin ausgestellt. Ich lebe seit 1981 in Sud-Frankreich. 2009 innerorts einmal ohne guertel 2013 2xohne guertel und angeblich bei einem Stop. Stand dans Rad nicht voll still. !
    Résultat : Fuehrerschein- weg . Guertel 3 punkte.
    STOP 4 PUNKTE… HILFE habe noch keine Rente.. Wie. Viele punkte gibs bei uns feur guertel???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:32

      Hallo Kurt,

      in Deutschland müssen Sie, wenn Sie nicht angeschnallt sind, ein Bußgeld von 30 Euro bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Resteman
    Am 26. Januar 2017 um 14:36

    Hallo Redaktion,ich möchte wissen wenn ich ohne DB-Killer fahren würde,welche Strafe bekomme ich ,und darf ich weiter fahren oder nicht?!Ich Danke Ihnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 10:46

      Hallo Resteman,
      der Ausbau von einem dB-Killer ist nicht erlaubt. Sind Sie ohne dB-Killer im Straßenverkehr unterwegs und werden erwischt, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Das Fahren ohne diese Erlaubnis ist mit einem Bußgeld von 50 Euro verbunden. Verstoßen Sie zudem gegen die Lärmschutzbestimmungen, kann ein Verwarngeld von 10 Euro hinzukommen. Ihnen kann die Nutzung des Fahrzeugs außerdem untersagt werden, bis Sie die unzulässigen Änderungen wieder rückgängig gemacht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.