Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen (inkl. Muster)
Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten
FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Wie können Sie einen Einspruch erheben?
Zwar können Sie formal gesehen auch selbst Einspruch einlegen (ein Muster finden Sie hier), allerdings ist dies nach Aussage von Experten in der Regel nicht erfolgversprechend. Behörden befassen sich oftmals mit einem von Laien erhobenen Einspruch nicht und verweigern häufig zunächst auch die Akteneinsicht. Anders liegt der Fall, wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. In diesen Fällen ist die Behörde gezwungen, alle Protokoll- und Messdaten herauszugeben. Tipp: Die Möglichkeit eines Einspruchs können sie kostenlos auf www.sos-verkehrsrecht.de ** prüfen.
Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um gegenüber der Bußgeldbehörde einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
Das Einspruchsschreiben sollte an die im Einzelfall zuständige Bußgeldstelle übersandt werden. Die Kontaktdaten können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Es ist zwar grundsätzlich zulässig, gegen den Bußgeldbescheid ohne anwaltliche Hilfe Einspruch zu erheben. Allerdings hat ein Einspruch mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zahlreiche Vorzüge. Infos dazu, warum die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll ist, erhalten Sie hier.
Pauschale Antworten sind hier nicht möglich. Es gibt jedoch einzelne Fehler, die die Erfolgsaussichten eines Einspruchs im Einzelfall erhöhen können. Mehr dazu erfahren Sie hier. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel die Verjährung des Bescheids sein. Eine einzelfallspezifische Einschätzung kann ein Anwalt für Verkehrsrecht abgeben.
In der Regel haben Behörden 3 Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid gegen den Beschuldigten zu erlassen. Diese Verjährungsfrist kann jedoch einmalig unterbrochen werden, z. B. durch Ausstellung eines Anhörungsbogens.
Auch wenn der Tatbestand bereits verjährt ist, ist der Einspruch gegen den zu spät zugestellten Bußgeldbescheid in der Regel erforderlich. Denn andernfalls wird auch dieser rechtskräftig.
Inhaltsverzeichnis:
Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt
Schritt-für-Schritt-Anleitung: In 5 Schritten zum erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- Schritt 1: Prüfen Sie das Datum der Zustellung. Beachten Sie die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids, damit Sie wissen, wie viel Zeit Ihnen für den Einspruch noch bleibt.
- Schritt 2: Prüfen Sie die Angaben im Bußgeldbescheid (Name des Betroffenen, Anschrift, Angaben zu Tatort und Tatzeitpunkt, Blitzerfoto). Können Sie die Ihnen vorgeworfene Tat wirklich begangen haben?
- Schritt 3: Suchen Sie den Rat eines Fachmanns. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Ihren Fall realistisch bewerten zu lassen. Eine kostenlose Erstberatung zur Möglichkeit eines Einspruchs ist zum Beispiel möglich auf www.sos-verkehrsrecht.de **.
- Schritt 4: Wägen Sie Kosten und Nutzen gegeneinander ab. Konnte Ihr Anwalt aufgrund der Akteneinsicht eine realistische Einschätzung zu Ihren Chancen abgeben, sollten Sie in sich gehen und prüfen, ob das ggf. vorhandene Kostenrisiko Ihnen zu hoch ist.
- Schritt 5: Lassen Sie Ihren Anwalt Einspruch erheben. Haben Sie sich für den Einspruch entschieden, kann Ihr Anwalt ein sachkundig begründetes Einspruchsschreiben verfassen und der Bußgeldbehörde zukommen lassen.
Folgt die Behörde dem Einspruch nicht, kann im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung noch einmal mit Nachdruck auf die Einspruchsgründe eingegangen werden. Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht doch noch zu Ihren Gunsten entscheiden. Wollen Sie das Risiko jedoch nicht länger tragen, können Sie Ihren Einspruch auch wieder zurücknehmen. Geschieht dies vor Beginn der Hauptverhandlung, entstehen Ihnen dabei in der Regel keine Gerichtskosten.
So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, kann wenige Wochen später ein Bußgeldbescheid seinen Weg in Ihren Briefkasten finden. Je nach Schwere des begangenen Verstoßes können hierin teils hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und gar Fahrverbote angedroht sein. Gerade letztere Maßnahme kann sich besonders drastisch auf den persönlichen Alltag auswirken. Doch grundsätzlich muss niemand Sanktionen einfach so hinnehmen, stattdessen hat jeder Beschuldigte die Möglichkeit sich zur Wehr zu setzen und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Wann das sinnvoll sein kann und warum der Rat eines Anwalts empfehlenswert ist, erfahren Sie im Folgenden.
Einspruch gemäß OWiG – die Rechtsgrundlage
Üblicherweise endet im Verkehrsrecht ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn die jeweilige Behörde den Bußgeldbescheid erlässt. Der Betroffene hat aber das Recht, gemäß § 67 ff. des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) Einspruch einzulegen. In diesem und den darauf folgenden Paragrafen werden einige Regeln festgelegt, die dabei beachten werden sollten. Die wichtigsten Vorschriften sind folgende:
- Form einhalten: So muss ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Zur Niederschrift bedeutet, dass Sie persönlich vorstellig werden und mündlich Einspruch einlegen, woraufhin dieser schriftlich festgehalten wird.
- Frist einhalten: Wollen Sie gegen die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen, müssen Sie zudem schnell handeln – innerhalb von zwei Wochen muss er der zuständigen Behörde vorliegen. Die Frist beginnt ab dem Zustellungstag, betrifft aber nur Werktage. Wurde der Bescheid an einem Samstag zugestellt, beginnt die Frist am folgenden Montag.
Sollte der Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit in irgendeiner Art und Weise nicht den Vorschriften entsprechen, wird die entsprechende Behörde diesen als unzulässig verwerfen. Insbesondere, wenn es nicht nur um ein Bußgeld von wenigen Euro geht, sondern aufgrund eines drohenden Fahrverbots Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel steht, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Ein Rechtsanwalt kann nicht nur sicherstellen, dass Sie dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit einen rechtswirksamen Einspruch entgegensetzen, er kann zudem auch mit Expertenwissen und Erfahrung eine Strategie entwickeln und Ihnen eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten geben.
Fristen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dringend beachten
Das Wichtigste vorab: Wollen Sie gegen den Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid Einspruch erheben, müssen Sie die Einspruchsfristen beachten. Das Einspruchsschreiben muss nämlich spätestens 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde zugegangen sein.
Erheben Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu spät oder ist die Frist bereits fruchtlos abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig. Darauf wird in der Rechtsbehelfsbelehrung auch hingewiesen. Eine Ausnahme besteht ggf. nur dann, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. In diesem Falle kann unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, wodurch der Fristbeginn auf einen späteren Zeitpunkt gelegt wird – und Sie die Möglichkeit haben, doch noch Einspruch zu erheben.
Nähere Infos zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und den Fristen beim Bußgeldverfahren finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Die Verjährungsfristen spielen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eine wesentliche Rolle. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Formen der Verjährung. Doch wann genaue tritt die Verjährung von Bußgeldern und Geldstrafen ein. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
In einem Bußgeldverfahren müssen auch von Seiten des Betroffenen bestimmte Fristen eingehalten werden, damit dessen Interessen wahrgenommen werden können. Selten ist es möglich, bei versäumten Fristen die Rechtskraft des Bußgeldbescheids anzufechten. Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist so eine Möglichkeit. Welche Voraussetzung dafür erfüllt werden müssen, können Sie im neuen Ratgeber zum Thema nachlesen. » Weiterlesen...
Was bedeutet eigentlich Rechtskraft? Welche Auswirkungen hat es, wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig ist? Sie möchten wissen bis wann Sie Einspruch gegen einen Bescheid einlegen können? Diese und weitere Informationen finden Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Bei einem Bußgeldbescheid gibt es bestimmte Fristen die eingehalten werden müssen. Ob dies eine Frist ist, in der Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen können oder ob die Frist zur Verjährung seitens der Behörde überschritten wurde. » Weiterlesen...
Sie möchten wissen, ob ein Bußgeldbescheid eine Verjährung hat? Die Antwort darauf erhalten Sie in unserem Ratgeber sowie Informationen zur Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit, der Unterbrechung einer Verjährung und zu den Verjährungsfristen! » Weiterlesen...
An wen müssen Sie den Einspruch schicken? Wollen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben, müssen Sie dies gegenüber der zuständigen Bußgeldbehörde tun. Welche Behörde in Ihrem Bußgeldverfahren zuständig ist, können Sie dabei regelmäßig dem Bußgeldbescheid selbst entnehmen.
Fehler sind im Bußgeldbescheid nicht auszuschließen
Auch wenn die Technik recht ausgefeilt ist, kommt es doch immer wieder vor, dass sich in die Geschwindigkeitsmessung mittels Blitzer Fehler einschleichen, die das Messergebnis verfälschen. Ob dies nun auf technisches oder auf menschliches Versagen zurückzuführen ist, bleibt Nebensache. Es gibt vielfältige Fehlerquellen, die sogar einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg krönen können.
Fehlerhaft kann ein Bußgeldbescheid aber nicht nur dann sein, wenn es bei der Messung zu Fehlern kam. Auch im Ablauf des Bußgeldverfahrens oder im Inhalt des Bescheids können sich Schnitzer offenbaren, die vereinzelt einen gegen den Bußgeldbescheid eingereichten Einspruch ausreichend begründen können.
Sie wollen wissen, ob ein Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid einen aussichtsreichen Einspruch ermöglichen könnte? In der folgenden Übersicht finden Sie weitere Ratgeber, die sich mit spezifischen Fehlerquellen befassen und klären, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sich ggf. lohnen kann:
- Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – So gehen Sie nun vor
- Wie Sie den Bußgeldbescheid prüfen können
- Wie Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid anfechten können
- Infos zum notwendigen Inhalt des Bußgeldbescheids
- Welche Formfehler können im Bußgeldbescheid enthalten sein
Infos zu einzelnen möglichen Fehlern:
- Das Blitzerfoto ist unscharf oder nicht vorhanden
- Das angegebene Bußgeld ist zu hoch
- Der Bußgeldbescheid ist nicht unterschrieben
- Im Bußgeldbescheid sind keine Punkte angegeben
- Es gab keine vorherige Verwarnung
- Im Bußgeldbescheid steht ein falsches Kennzeichen
- Im Bußgeldbescheid ist der Halter, nicht der Fahrer angegeben
- Im Bußgeldbescheid steht ein falscher Name
Wichtig: Nur weil in einem Fall zugunsten des Beschuldigten entschieden und der Bußgeldbescheid aufgehoben oder die Sanktionen zumindest abgemildert wurden, gibt es keine Garantie, dass es auch in ähnlich gestalteten Fällen so kommt. Für eine genaue Einschätzung bedarf es in der Regel der genauen Prüfung der Aktenlage im Einzelfall. Da Laien hierauf nur bedingt Zugriff erhalten und auch nicht abschließend bewerten können, was einen chancenreichen Einspruch begründen könnte, ist der Rat eines Anwalts in der Regel unerlässlich.
Benötigen Sie einen Anwalt für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie als Betroffener eigenständig einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Rein rechtlich sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Einspruchsverfahren zu beauftragen. Wer jedoch auf die professionelle Unterstützung verzichtet, kann sich dabei durchaus selbst schaden, denn die Unterstützung eines Anwaltes hat allerlei Vorzüge:
- Ein Rechtsanwalt erhält in aller Regel, sobald eine Vollmacht des Betroffenen vorliegt, umfassende Einsicht in die Verfahrensakten. Damit kann er das Bußgeldverfahren von der Messung bis hin zur Zustellung der Bußgeldbescheids prüfen und ggf. vorhandene Fehler aufdecken. Zwar können auch die Betroffenen selbst Akteneinsicht beantragen, erhalten diese jedoch häufig nur begrenzt (manchmal können sie nur das Blitzerfoto einsehen).
- Nicht jeder Fehler, der im Bußgeldverfahren gemacht wurde, kann als ausreichende Einspruchsbegründung dienen. Ein Anwalt kann nach Prüfung der Sachlage realistische Einschätzungen abgeben und bewerten, inwiefern ein Einspruchsverfahren tatsächlich lohnt. Das kann am Ende auch Geld und Nerven schonen.
- Ein Anwalt kann mithilfe seiner Kenntnisse über bekannte Schwachstellen der diversen bei der Verkehrsüberwachungen eingesetzten Blitzer und anderer Messgeräte schnell Angriffspunkte entdecken. Aus diesen kann er dann eine sachkundige Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verfassen. Dadurch erhöhen sich auch Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.
- Endet das Einspruchsverfahren mit der Einstellung oder einem Freispruch, so müssen Sie die Anwaltskosten nicht einmal selbst entrichten. Stattdessen kommt für diese dann die Staatskasse auf. Die professionelle Hilfe bedeutet damit im Erfolgsfall nicht einmal zusätzliche Anwaltskosten. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann Ihr Kostenrisiko senken, da diese für die Anwaltskosten auch im Falle eines nicht erfolgreichen Einspruchsverfahrens eintreten kann (sofern die Deckung gewährt wurde).
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen prüfen lassen, welche Chancen ein Einspruch in Ihrem Falle hat? Lassen Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung auf www.sos-verkehrsrecht.de ** vornehmen.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ob sich es sich tatsächlich lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, lässt sich pauschal nicht festlegen. Hier spielen unzählige Faktoren eine Rolle:
- Begründung: Fehlt es an ausreichenden Gründen, wird am Ende eines Einspruchsverfahren wahrscheinlich gegen den Betroffenen entschieden werden. Hiernach muss er nicht nur mit den Sanktionen leben, sondern ggf. auch die zusätzlichen Kosten für das Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht tragen. Zwar muss bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zunächst keine Begründung angeben werden, dennoch sollte dem Vorgehen eine gewisse Chance zugrunde liegen, dass ein Einspruchsverfahren erfolgreich für den Betroffenen endet.
- Kosten-Nutzen-Faktor: Handelt es sich lediglich um geringe Bußgelder, gegen die Betroffene angehen wollen, kann ein nicht ausreichend begründeter Einspruch zu Mehrkosten für ggf. anwaltliche und gerichtliche Beteiligung führen. Betroffene sollten daher abwägen, ob sich das Kostenrisiko in ihren Augen lohnt. Hier erfahren Sie mehr über die Kosten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.
- Sanktionen: Wäre bei Rechtskraft der achte Punkt auf dem Flensburger Punktekonto fällig? Droht aufgrund eines Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes? Oder befindet sich der Fahrer noch in der Probezeit und müsste mit zusätzlichen Maßnahmen wie einem Aufbauseminar, der Probezeitverlängerung oder gar dem Führerscheinentzug rechnen? Solche Nebenfolgen, die mit der Rechtskraft eines Bußgeldbescheids einhergehen, können weit gravierendere Folgen für die Beschuldigten haben als Bußgelder allein. Gerade dann kann es sich für die Betroffenen mitunter lohnen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und ggf. Sanktionen abzuwenden, zu verringern oder zum Beispiel ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße zu umgehen.
Wie es letztlich um die Erfolgsaussichten steht, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht für den Einzelfall bewerten. Beachten Sie jedoch, dass auch er nur eine Einschätzung zu den Chancen eines Einspruchs abgeben kann, keine Garantien, denn: Selbst bei scheinbar eindeutiger Sachlage können unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen.
Weitere Infos zu Begründung und Erfolgsaussichten beim Einspruch erhalten Sie in folgenden Ratgebern:
Im Bußgeldverfahren können Betroffene von ihrem Recht Gebrauch machen, Einspruch zu erheben. Dieser sollte grundsätzlich jedoch nicht unbegründet eingereicht werden. Aber: Müssen Sie im Rahmen des Einspruchs tatsächlich auch eine Begründung angeben? Erfahren Sie im Ratgeber mehr. » Weiterlesen...
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot? Wie können Sie vorgehen, wenn Ihnen der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot ankündigt? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Antworten. » Weiterlesen...
Welche Chancen hat ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Nicht jeder Fehler im Bußgeldbescheid stellt eine ausreichende Begründung dar. Doch wie können Sie die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens einschätzen? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Einspruch oder Widerspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen?
Nach einer Ordnungswidrigkeit hat der Betroffene in der Regel zwei Möglichkeiten: Er kann entweder das Bußgeld zahlen oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. In letzterem Falle kommt es seitens juristischer Laien regelmäßig zu einer begrifflichen Ungenauigkeit. In der Alltagssprache stehen nämlich Widerspruch und Einspruch einhellig nebeneinander.
Juristisch gesehen handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Rechtsbehelfe, die aber im Grunde das gleiche Ziel verfolgen: Mit dem Gebrauch dieser Rechtsbehelfe zeigt der Betroffene an, dass er mit einer gegen ihn getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist und eine erneute Überprüfung des Sachverhaltes wünscht.
Widerspruch einlegen können Betroffene dabei grundsätzlich gegen einen Verwaltungsakt, also z. B. eine Entscheidung die eine Behörde etwa bezüglich eines Antrages einer Person getroffen hat, aber auch bei Kündigungen oder in Mahnverfahren.
Im Zuge eines Bußgeldverfahrens ist der Einspruch hingegen das Mittel der Wahl. Dieser Rechtsbehelf ist nur bei bestimmten Verwaltungsakten zugelassen (z. B. Bußgeldbescheiden, Steuerbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Versäumnisurteilen, Strafbefehlen).
Aber: Schreiben Sie an die zuständige Behörde, dass Sie gegen den zugestellten Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen wollen (obwohl Sie streng genommen einen Einspruch meinen), macht dies den Rechtsbehelf nicht automatisch unwirksam. Stattdessen schließt eine Bußgeldbehörde auch trotz begrifflicher Ungenauigkeit in aller Regel darauf, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und wird eine erneute Prüfung der Sachlage veranlassen.
Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Achtung! Sie können zwar auch ohne die Hilfe eines Anwaltes gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben, aber: Häufig ist es für Laien schwer, die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens realistisch einzuschätzen und Fehler im Bußgeldverfahren aufzudecken. Wir empfehlen die kostenlose Prüfung zur Möglichkeit eines Einspruchs auf www.sos-verkehrsrecht.de **.
Absender:
Max Mustermann
Muster-Straße 123
12345 Muster-Stadt
Empfänger:
Zentrale Bußgeldstelle der Muster-Stadt
Bußgeld-Straße 1
12345 Muster-Stadt
Betreff: Einspruch/Widerspruch/ähnliches Wort
Sehr geehrter Herr XY,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom Datum (exakt) mit dem Aktenzeichen „XYZ“ Einspruch einlegen.
Die Begründung liegt in folgenden Punkten:
[…]
___________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Muster eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF & Word-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen
Wie geht es nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid weiter?
Erheben Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, so prüft die zuständige Bußgeldbehörde hiernach die gesamte Aktenlage erneut. Hiernach gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Behörde stimmt dem Einspruch zu und übersendet entweder einen Aufhebungs- oder einen Abänderungsbescheid.
- Die Behörde lehnt den Einspruch ab. In diesem Fall landet das Einspruchsverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht, das nun den Einspruch sowie das Bußgeldverfahren prüft. Am Ende des Verfahrens steht dann ein gerichtliches Urteil.
Die Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht
Entscheidet sich die Behörde zur Aufrechterhaltung des Verfahrens, werden die Akten dem Verwaltungsgericht vorgelegt. Zu einem vorgegebenen Termin darf der Betroffene dann seine Argumente, warum er den Einspruch einlegen wollte, vorbringen. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, persönlich zum Gerichtstermin zu erscheinen. Passiert dies nicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Sollten Sie ohne eigenes Verschulden fehlen, können Sie auch hier wieder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und erneut Einspruch einlegen.
Die Argumente kann der Betroffene auch ohne Rechtsanwalt vortragen. Allerdings ist die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt bezüglich möglicher Begründungen vor der Verhandlung ggf. sinnvoll.
So kann das Urteil beim Amtsgericht ausgehen
Nachdem nun alle Fakten vorgetragen wurden, prüft das Gericht noch einmal den Fall unabhängig von der Verwaltungsbehörde. Bei diesem Verfahren wird der Verstoß auch noch einmal genauer untersucht.
Entscheidet sich das Gericht dafür, das Verfahren einzustellen, muss die Staatsanwaltschaft dem häufig zustimmen. Bei Geldbußen bis zu 100 Euro ist diese Zustimmung nicht immer erforderlich.
Nach der Verhandlung des Gerichts wird das Urteil verkündet. Dieses kann zum Vor- oder Nachteil des Betroffenen ausfallen, also niedrigere oder höhere Kosten als vor dem Einspruch verursachen.
Einen genaueren Überblick über den Ablauf des Bußgeldverfahrens, wie sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hierauf auswirkt und wann die Entscheidung rechtskräftig wird, erhalten Sie in der folgenden Infografik:
Können Sie den gegen den Bußgeldbescheid erhobenen Einspruch noch zurückziehen?
Hat sich im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs herausgestellt, dass die Chancen des Einspruchs eher gering sind? Oder hat die Behörde Ihren Einspruch abgelehnt und sie wollen die entstehenden Gerichtskosten umgehen? Grundsätzlich haben Betroffene die Möglichkeit, einen erhobenen Einspruch wieder zurückzunehmen. Dies ist im gesamten Verfahren zulässig.
Ziehen Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aber noch vor der gerichtlichen Hauptverhandlung zurück, entstehen in der Regel zumindest keine zusätzlichen Gerichtskosten. Das kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn die Inauftraggabe eines Sachverständigengutachtens wahrscheinlich ist, für dessen Kosten der Beschuldigte ggf. ebenso aufkommen muss (das können mehrere hundert Euro zusätzlich sein).
Haben Sie aber einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt, so müssen Sie als Auftraggeber trotz Rücknahme des Einspruchs die bis dato entstandenen Anwaltskosten zumeist dennoch tragen.
Weitere Infos zum Thema finden Sie in folgendem Ratgeber:
Manchmal ist es sinnvoll ist, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzuziehen. Wann Sie Ihren Einspruch zurücknehmen sollten, wie dies funktioniert und welche Kosten mit der Einspruchszurücknahme einhergehen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Der Bußgeldbescheid und was er enthalten muss
Der Bußgeldbescheid muss neben dem konkreten Vorwurf noch weitere Informationen enthalten:
- Angaben zur Person bzw. zu den Personen, die an der Tat beteiligt waren
- Die jeweiligen Bußgeldvorschriften und gesetzliche Merkmale des Vorfalls
- Wichtige Beweismittel
- Deutliche Benennung der Rechtsfolgen
- Hinweise, Belehrungen und Aufforderungen
Sobald der Bußgeldbescheid postalisch zugestellt wurde, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch erheben zu können. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid beim Adressaten ankommt. Dabei lohnt es sich, den Briefumschlag aufzubewahren, um den Zustellungszeitpunkt im Zweifelsfall beweisen zu können.
Falls Sie zur Lieferung des Bußgeldbescheids nicht Zuhause anzutreffen sind und eine Benachrichtigung durch den Postmann im Briefkasten liegt, gilt der Zeitpunkt, an dem der Bescheid in der jeweiligen Postfiliale niedergelegt wird.
Beispiel:
- Kommt der Bußgeldbescheid am Montag, so haben Sie bis zum Montag, 24 Uhr, zwei Wochen darauf Zeit, Einspruch einzulegen.
- Wird er am Samstag oder Sonntag zugestellt, endet die Frist auch erst am Montag in zwei Wochen.
- Ist das Fristende ein Feiertag, verlängert sich die Zeit bis zum nächsten Werktag, 24 Uhr.
Einspruchsverfahren und -gründe in den Medien
Einen Einspruch einzulegen lohnt sich also mitunter, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. In den Medien werden immer wieder Fälle von fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder falschen Messungen aufgedeckt, wie zum Beispiel in einer Reportage vom WDR vom 02.06.2014:
Die wichtigsten Inhalte der Reportage auf einen Blick:
- Ab Minute 27:23: “Weil es bei Redarmessungen Fehler geben kann, muss der Mitarbeiter [Polizeibeamte] im Auto die ganze Zeit aufmerksam beobachten, ob seine Geräte korrekt arbeiten. Wenn es blitzt, muss er die Messung bestätigen. Gewährleistet ist eine sorgfältige Kontrolle also nur, wenn die Geräte auf manuell eingestellt sind. Doch die grüne Lampe zeigt mir [dem Reporter], hier läuft Automatikbetrieb. […] Das könnte für die Stadt den Vorteil haben, dass mit weniger Mitarbeitern mehr Verkehrssünder geblitzt werden können. Doch so kann es passieren, dass falsche Messungen zu Ungusten der Fahrer nicht bemerkt werden.”
- Ab Minute 30:52: Aussage von Hans-Peter Grün (Sachverständiger zur Überprüfung behördlicher Messergebnisse): “Ein Fehlerpunkt […] ist immer der Messbeamte und das ganz Wesentliche ist der Kenntnisstand des Messbeamten. Wir erleben immer wieder, dass Messbeamte wenig Kenntnis von ihrem Messverfahren und von der richtigen Bedienung des Messgerätes haben.”
- Ab Minute 38:41: Interview mit einem Verkehrsanwalt. Frage des Reporters: “Angenommen, da sind jetzt zehn Fälle, zehn Autofahrer, die geblitzt worden sind. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne von denen gar nicht zahlen müssen?”
Antwort Verkehrsanwalt: “Wie ich auch von spezialisierten Kollegen weiß und auch aus meiner eigenen Erfahrung, dürfte die Quote so zwischen 30 und 40 Prozent liegen […]. Die Abwendung des Fahrverbots dürfte bei Ersttätern zwischen 60 und 70 Prozent liegen.”
Weitere Fälle fehlerhafter Bußgeldbescheide oder Verfahren wurden auch durch andere Journalisten aufgedeckt. In der folgenden Tabelle erhalten Sie darüber einen Überblick:
Quelle | Zitat | URL | Datum |
---|---|---|---|
"Fehlerhafte Radarmessgeräte sorgen im Kreis Coesfeld für Ärger. Die Geräte wurden wegen möglicher falscher Geschwindigkeitsmessungen vom Hersteller zurückgerufen. Dabei könnten Fehler von bis zu 16 Stundenkilometer Abweichung möglich sein, erklärt der Hersteller." | Zum Artikel | 23.03.2021 | |
"Das neue Radargerät der Stadtverwaltung hat am Wochenende in der Heerstraße geblitzt, obwohl dort außerhalb der Schulzeiten ein anderes Tempolimit gilt." | Zum Artikel | 23.06.2020 | |
“Defekter „Blitzer“ in Schwerte – Käfer war Ursache für Fehler […] Dadurch löste der Blitz bei jedem Fahrzeug aus, das über die Kontaktschleifen fuhr – und zwar unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. […] Natürlich bleibt aber der Kreis bei seinem Versprechen, dass die komplette Serie gelöscht wird. Angst vor einem Knöllchen muss also niemand haben, der gestern Vormittag an der Hörder Straße in Schwerte geblitzt wurde.” | Zum Artikel | 22.06.2016 | |
“Autofahrer, die in Neunkirchen von einem stationären Blitzer fotografiert wurden, sollten mögliche Bußgeldbescheide anfechten. […] Der Saarbrücker Verkehrsrechtsexperte Georg Sauber hat empfohlen, Bußgeldbescheide nach Blitzer-Fotos stationärer Blitzer in Neunkirchen anzufechten.” | 28.04.2016 | ||
“Blitzer-Panne auf A40: Darum wurden viele Autos zu Unrecht geblitzt […] fälschlicherweise von den neuen Laser-Messegeräten geblitzt worden waren: Auf den elektronischen Anzeigetafeln über der Autobahn in Fahrtrichtung Duisburg war Tempo 100 ausgeschildert, doch viele Fahrer, die nach eigenen Angaben langsamer gefahren sind, wurden von den Kontrollgeräten dennoch fotografiert (wir berichteten). Am Montag versicherte die Stadt als Blitzer-Betreiber: Wer sich an das Tempolimit von 100 km/h gehalten hat, dem drohe selbstverständlich kein Bußgeld, so Stadtsprecherin Jeanette von Lanken.” | Zum Artikel | 29.02.2016 | |
“Für den Freistaat ist sie ein Goldesel, für Autofahrer eine Falle: die Geschwindigkeits-Messstelle auf der Autobahn A 9 bei Garching-Süd in Fahrtrichtung München. Nachts gilt auf dem breit ausgebauten Streckenabschnitt Tempo 100, wovon Tausende Autofahrer überrascht werden oder das Limit einfach ignorieren – sie werden dann aus einer Schilderbrücke heraus geblitzt. Wie sich nun herausgestellt hat, müssen Betroffene die erteilten Bußgeldbescheide und Fahrverbote aber nicht akzeptieren, denn die Blitz-Anlage entsprach über ein Jahr hinweg nicht der Norm.” | Zum Artikel | 22.01.2016 | |
“Bei der Installation mobiler Mess-Anlagen werden vielfach Fehler gemacht. […] Mal ist der Neigungswinkel zur Fahrbahn falsch justiert. Mal ist die Eich-Plakette abgelaufen. Und manchmal wird das Blitzgerät von Personen aufgestellt, die zwar geschult sind – nur nicht speziell für den gerade benutzten Gerätetyp. […] Und circa 30 Prozent der Bußgeldbescheide enthielten Fehler bei der Messung oder der Fahrerfeststellung.” | Zum Artikel | 11.11.2014 | |
“Aufgrund fehlerhafter Abstandsmessungen auf Autobahnen in Ostwestfalen-Lippe, dem Hochsauerlandkreis und dem südlichen Niedersachsen sind falsche Bußgeldbescheide verschickt worden. […] Offenbar hat ein Polizist die Abstände der Fahrzeuge falsch berechnet. Warum, sei unklar. Es handele sich um das Fehlverhalten eines einzelnen Sachbearbeiters” | Zum Artikel | 07.08.2014 | |
“Ist das Bild unscharf, oder der Fahrer nicht gut zu erkennen, weil etwa das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt ist, besteht die Möglichkeit auf einen Freispruch.” | Zum Artikel | 15.06.2014 | |
“Bedienen darf die Messgeräte nur qualifiziertes Messpersonal. Das geht so weit, dass nach der Eichordnung seinerseits ordnungswidrig handelt, wer ein Messgerät aufstellt, anschließt, handhabt oder wartet, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen. […] So weitet sich der Radius des Laserstrahls ab Entfernungen von 300 Metern deutlich aus. Dadurch kann unter Umständen nicht ausgeschlossen werden, dass der Messwert von einem anderen Fahrzeug stammt, das sich rechts oder links, vor oder hinter dem anvisierten befand. […] bei einspurigen Fahrzeugen sind Messungen schon ab 100 Metern unsicher. […] Messungen mit dem Lasergerät Riegl FG 21 sind nicht standardisiert, wenn zugunsten des Betroffenen davon auszugehen ist, dass er während eines Überholvorgangs mit einem Seitenabstand von nur 60 Zentimetern von einem anderen Motorrad überholt wurde. Auch dann kann es eine falsche Zuordnung geben. […] Rund 20 Prozent der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, weil bei ihrem Erlass die Frist für die Verfolgungsverjährung bereits abgelaufen war, andere formelle Mängel bestehen oder das Blitzerfoto nicht die für eine sichere Fahreridentifizierung notwendige Qualität hat.” | Zum Artikel | 16.04.2014 | |
“mehr als die Hälfte aller Messungen (56 Prozent) verlief falsch! […] Acht Prozent (1183 Fälle) waren nachweislich technisch fehlerhaft! […] [Bei 25% war die] Beweisführung in der Bußgeldakte mangelhaft (Die Mängel waren in einem Maße erheblich, dass das Messergebnis aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar war. Ein Bußgeldbescheid hätte nicht erlassen werden dürfen.) […]” | Zum Artikel | 14.10.2013 | |
“Nur jeder dritte Strafzettel für Raser wird auch zurecht verteilt. […] Ungenaue Tempomessungen, Verwechslungen von Fahrzeugen und stümperhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle.” | Zum Artikel | 16.03.2009 | |
“80 Prozent aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft […] Die Fehler […] reichten von unkorrektem Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen.” | Zum Artikel | 17.03.2009 | |
“Insgesamt gab es 3421 Fälle, in denen falsche Bußgeldbescheide verschickt wurden.” | Zum Artikel | 27.02.2009 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. In welchem Zeitraum muss der Einspruch vor Gericht verhandelt werden?
Gib es da auch Verjährungsfristen?
Hallo,
eine Frage zur Wiederholungstäterschaft:
kann ein zweiter Bußgeldbescheid nachträglich abgemildert werden, wenn der erste mittels Einspruch aufgehoben oder abgemildert wird?
Und entstehen Kosten, wenn man einen Einspruch vor der Gerichtsverhandlung zurückzieht?
Vielen Dank.
Moin aus Hamburg. Ich bin Jan, 42j. und ohne Führerschein. Kann man einen EINSPRUCH auch rückwirkend stellen?
Mai 2017 war ich, die Nacht von Sonntag auf Montag in SH mit einem Sprinter auf einer Verteilertour unterwegs. Gerade als ich von einem Knd. zum Fahrzeug ging, ist eine Polizeistreife angefahren und machten eine Verkehrskontrolle. Ich selbst sass nicht mal im Fahrzeug sondern stand davor. Die haben bei mir den Drogentest per Urin gemacht und der war nicht gut. Sie nahmen mich mit auf die Polizeiwache und ein Arzt entnahm mir eine Bluttprobe und es war anscheinend genügend im Blutt das die Polizei mir meinen Führerschein entzogen hat. Ich hatte vorher keine Punkte in Flensburg und mit Drogen hatte ich nie was gehabt, ich war Kraftfahrer vom Beruf. Es war meine eigene Dummheit. Von der Bußgeldstelle in 23701 Eutin bekam ich ein Bußgeldbescheid von ca. 730,-€ und 1 Monat Fahrverbot. Mehr nicht. Zudem muss ich noch sagen, dass ich keinen Anwalt damals um Hilfe fragte, habe mich einfach nicht darum gekümmert.
Kann mir vielleicht hier jemand eine Antwort geben bitte. Ganz liebe Grüsse und frohe Weihnachten
Muß die Behörede bei Ablehnung eines Einspruchs zum Bußgeldbescheid eigentlich einen informieren, oder darf sie direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten?
Statt einer Ablehung erhielt ich nur die Mitteilung, daß es jetzt dorthin ging. Mach aber keinen Sinn, da laut Anwalt in seinen 30 Jahren nur 3 mal zu Gunsten des Fahrers in solchen Fällen entschieden wurde.
Bei mir geht es um durch städtische Blumekübel, welche das Schild verdeckten. Trotz Bilder und Urteilen wurde mein Einspruch direkt weitergeleitet, aber wen wundert es, es war die gleiche Person, die beim Verwarngeld bereits ablehnte.
Da ich die Kosten selber tragen müßte, selbst im Erfolgsfall, steht es nicht mehr in Relation zum Bußgeld
Hallo ein Freund ist mit mein Account ein gemietetes Fahrzeug mit meine Daten gefahren, er wurde geblitzt innerorts mit 43kmh zu viel. Nun will ich ein Einspruch darauf legen und den Fahrer nicht benennen was würde passieren wenn ich eingebe das es ein Couser 2tes Grades gefahren ist obwohl es ein Freund wahr und was würde auf mich zukommen?
Kann das Amt einen abgelehnten Bußgeldbescheid direkt zur Staatsanwalt schicken, oder muß man erst informiert werden um das Bußgeld vor einem Gericht zu begleichen?
In meinem Fall geht es um zwar eindeutig verdeckte Schilder, aber das interessiert keinen. Und laut Anwalt bekam man da in seiner 30 jährigen Erfahrung nur 3 mal Recht, macht also keinen Sinn, zumal ich selbst im Erfolgsfall hohe Kosten hätte.
Hallo,
ich wurde innerorts per Laser beschuldigt nach Abzug 87 Kmh gefahren zu sein. Von Bad Tölz Richtung Arzbach. Vorort habe ich keineAngaben zum Vorwurf gemacht.
Heute kam der Bußgeldbescheid. In diesem ist allerdings dir richtige Straße angegeben, aber in die falsche Richtung „Ri Bad Tölz“.
Ist allein durch diese falsche Angabe der Bescheid anfechtbar?
Hallo wie lange dauert es bis ich bescheid bekomme ob die strafverfügung fallen gelassen wird oder nicht habe vor 1 woche den einspruch gemacht da mir 3 monate fahrverbot drohen und ich aber nicht mit dem kfz geharen bin sindern mein bruder und er hat schon eine azeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis wirkt sich auch auf den einspruch darauf aus weil ich habe beweis foto und zeugen mit genommen
Wenn man bei einem Bußgeldbescheid mit Punkten Einspruch erhebt, wann bekommt man dann den Punkt in Flensburg nach dem Verfahren oder gleich und der Punkt wird nach einem “Freispruch” wieder getilgt?
Hallo Span Service,
der Punkt entsteht mit dem Tattag. Eingetragen werden Punkte jedoch erst ab der Rechtskraft des Verstoßes. Nach einem erfolgreichen Einspruch wird daher kein Punkt eingetragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin letztes Jahr wegen Abstandversoßes (<3/10, Autobahn, mehr als 130 km/h) geblitzt worden und habe einen Monat Fahrverbot erhalten und dieses auch bereits abgesessen. 11 Monate später bin ich wiederum wegen Abstandes geblitzt worden, diesmal <5/10, Autobahn, mehr als 130 km/h. Habe ich mit einem weiteren Fahrverbot als "Wiederholungstäter" zu rechnen, oder "nur" 1 Punkt und Geldstrafe? Danke!
Angenommen man würde während der normalen Probezeit mit 27 km/h zu viel geblitzt und erhielte nun einen Bußgeldbescheid. Wäre es möglich durch einen Einspruch “das” etwas hinauszuzögern, sodass die normale Probezeit abliefe, damit es keine Verlängerung gäbe? Also könnte obwohl die eigentliche Probezeit vorbei ist, diese rückwirkend wieder verlängert werden? (Man möchte bspw. die verlängerte Probezeit oder ein Aufbauseminar vermeiden)
Und falls ja, auch wenn im Bescheid stehen würde: “Hinweis: Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird die Entscheidung mit 01 Punkt(en) bewertet. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar.” Falls die Antwort darauf nein lautete: Könnte bzw. wie könnte man dann diese Bewertung anfechten?
Hallo Thomas,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, in dem mir zur Last gelegt wird, ich sei auf der Autobahn mit 91km/h bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60km/h geblitzt worden. Es befand sich dort eine Baustelle, in der die Geschwindigkeit über längere Zeit auf 80 beschränkt war.
Ich fahre die Strecke regelmäßig von der Arbeit nach Hause, und ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, dort ein 60-Schild gesehen zu haben. Deshalb habe ich über Straßen NRW bei der zuständigen Autobahnniederlassung angefragt und von dort per mail die Auskunft erhalten, dass nach deren Unterlagen am besagten Tag in dem Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h gegolten hat.
Demnach wäre es möglich/wahrscheinlich, dass die Geschwindigkeitsmessung falsch ausgelegt gewesen ist (?)
Habe ich Chancen, einen möglichen Fehler aufzudecken und das Bußgeld ggf. zu verringern? Falls ja, wie müsste ich dann jetzt vorgehen? Im Anhörungsbogen zunächst keine Angaben zur Sache machen und dann, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte, unter Vorlage der mail von der Autobahnniederlassung Einspruch einlegen?
Was würde dann weiter passieren und könnten dadurch zusätzliche Kosten auf mich zukommen? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Viele Grüße,
Heidi
Hallo Heidi,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Bei Ihren Fragen kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Wurde auf der Autobahn in na 100er zone mit 27 nach Abzug geblitzt habe aber direkt beim blitz auf den tacho geguckt da stand aber nur 114 bin in der Probezeit
Habe ich aussichten auf gewinn mit nem Einspruch
Lg
Hallo Tobias,
ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, kann nur ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebe Redaktion!
Ich bin neulich in der Nacht mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren, eine Polizeistreife hat mich daraufhin angehalten und eine Anzeige ausgefertigt.
Im Bussgeldbescheid ist nachweislich (mindestens ein Zeuge) das Datum der Tat falsch angegeben.
Lohnt sich hier der Einspruch?
Beste Grüße und danke,
Sebastian
Mein Vater soll angeblich über rot gefahren sein. Man wirft ihm vor einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen zu haben, 34 Sekunden Rotphase. Die Sache haben wir einem Rechtanwalt übergeben und er hat Akteneinsicht angefordert und festgestellt, dass das Messprotokoll fehlerhaft ist. Gemessen wurde zu einem anderen Zeitpunkt wie der Zeitpunkt als das Foto entstand. Trotzdem muss er vors Gericht. Hinzukommt dass eine Lebensakte zu dem Gerät nicht exestiert. Das Gerät ist ein Gatso GTC-GS11. Die Stadt Mönchengladbach behauptet für neuere Geräte keine Lebensakte führen zu müssen. Stimmt das?
Guten Tag!
Ich bin der Halter eines PKW Honda, der von meiner Tochter genutzt und gefahren wird. Sie wurde auf der Autobahn geblitzt mit 38 km/h zuviel! Der Anhörungsbogen kam natürlich zu mir. Ich habe die Ordnungswidrigkeit zugegeben, aber mit dem Hinweis, dass meine Tochter gefahren ist. Adresse und Kontaktdaten von ihr habe ich mit vermerkt! Jetzt kam der Bußgeldbescheid trotzdem zu mir! Fristgerecht habe ich Einspruch eingelegt! Jetzt kam eine Einstellungsverfügung: der Bußgeldbescheid wird zurückgenommen. Das Verfahren wird eingestellt! (Paragraph 47 OWiG) Also ich bin aus der Nummer raus, aber was ist mit meiner Tochter? Kommt da noch extra ein Bußgeldbescheid? Liebe Grüße
Hallo, ich würde am 10.4 mit dem Auto meines Vaters geblitzt. Haben alles brav sofort ausgefüllt und abgeschickt was kam. Nun habe ich am 20.9 den Bußgeldbescheid bekommen. Aber der ist doch inzwischen verjährt, oder? Was muss ich beim Einspruch/ einlegen beachten? Möchte nich5 auch Formfehler machen. Danke
Guten Tag.
Ich bin von der Autobahn Polizei auf der A7 bei Göttingen angehalten.
Mir würde vorgeworfen das ich den Abstand nicht eingehalten habe. Was erlich gesagt auch stimmt.
Ich Fahre einen 40t Lkw und habe bei einer geschwindigkeit von 88 km/h einen Abstand von ca. 37 Meter gehabt. Allerdings ließ mich der Polizist nicht die angebliche Aufzeichnung sehen. Wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten und worauf muss ich mich einstellen?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Hallo Patrick,
bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde letztens Innerorts geblitzt.Laut Messgerät war ich nach Toleranzabzug 32 Km/h zu schnell.
Jetzt zu meiner Frage.
Laut Bußgeldkatalog sind dafür 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 160 EUR fällig.
Hier wird mir eine Geldbuße von 320 EUR + 25 EUr Gebühr und Aulagen von 3,50 EUR berechnet.
Ist das Bußgeld nicht zu Hoch angesetzt? und würde sich ein Einspruch auf Grundlage des Bußgeldkataloges lohnen?
Grüße David
Hallo David,
das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da wir zu wenige Details Ihres Vergehens kennen. Möglicherweise wurde Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt, in solch einem Fall kann sich das Bußgeld verdoppeln. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
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Hallo!
Ich hab eine Frage und zwar: Ist der Frist ein Einspruch gegen der Bußgeldbescheid einzulegen, der gleiche fuer PKWs und fuer LKWs? Also 14 Tage?
Was kann man machen, falls der Frist schon abgelaufen ist?
Danke!
Hallo David,
ja, die Einspruchsfrist ist im Regelfall für alle Klassen gleich. Ist die Frist verstrichen, dann gilt dies als eine stillschweigende Zustimmung Ihrerseits und die verhängten Sanktionen werden rechtskräftig. Deshalb ist es äußerst schwer, nachträglich gegen den Bescheid vorzugehen. Wenn Sie dies tun möchten, ist ein Anwalt ratsam.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid darüber erhalten, dass ich angeblich letzte Woche in einer benachbarten Stadt geparkt hätte.
Weder war ich in dieser Stadt an diesem Tag mit meinem PKW, noch ist der aufgeführte Fahrzeugtyp korrekt, lediglich das amtliche Kennzeichen.
Mein Auto stand an diesem Wochenende von Freitag bis Montag an einem meiner Stammparkplätze meines Wohnorts. Ich habe das Auto weder bewegt, noch fehlen die Kennzeichen. Ich habe an diesem Wochenende viel gelesen und war viel spazieren. Da ich weder geblitzt wurde oder mit Freunden zu besagtem Zeitpunkt zusammen war, habe ich ja gar keine Belege um meine Aussage zu bestätigen.
Inwieweit macht ein Einspruch in diesem Fall Sinn?
Ich muss aber auch sagen, dass ich es nicht einsehe, Geld für etwas zahlen zu sollen, das ich nicht begangen habe.
Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
bitte wenden Sie sich zur Einschätzung der Erfolgsaussichten an einen Anwalt.
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Hallo
habe mein PKW abgemeldet nach Wochen kam ein Bußgeld Bescheid das ich die HU um mehr als 4 Monate überzogen hätte. Mein PKW stand aber monate lang mit Motorschaden bei Einen Autohändler auf dem Hof bis ich mich entschlossen habe mein PKW verschrotten zulassen Was meinen Sie würde ein Widerspruch Erfolg haben?
Danke!!!
Hallo Anita,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich beraten.
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Hallo,
ich bin im Autobahntunnel in Jena auf der A4 gefilmt worden, wie ich
1. 11 km/h zu schnell fuhr,
2. Mein Handy direkt vor mir über dem Armaturenbrett halte. (Ich habe gefilmt, nicht zur Kommunikation genutzt)
110,- € + Bearbeitung etc.
Ist das Filmen verboten? Lohnt sich ein Einspruch?
Den Anhörungsbogen habe ich nicht beantwortet.
Vielen Dank für eine Antwort schonmal!
Schöne Grüße
Attila
Hallo Attila,
das Handyverbot am Steuer besagt, dass Sie kein Smartphone etc. während er Fahrt benutzen dürfen. Dazu gehört auch das Filmen.
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Ich wurde am Montag von einer mobilen Blitzeinheit auf dem Übergang von einer Schnellstraße zur Autobahn geblitzt.
An der Stelle des Blitzers war 60 ich bin mir selber total unsicher wie schnell ich war. War leider zu geschockt um auf meine Anzeige zu schauen.
Wenn ich vom schlimmsten Fall ausgehe und mehr wie 40km/h zu schnell war, dann droht mir ein Monat Fahrverbot.
Wie liegen die Chancen, dass keines gibt? Drohen heißt ja nicht gleich zwangsweise.
Bisher hatte ich noch keinen Punkt bezüglich einer Geschwindigkeitsüberschreitung in meiner über 13 jährigem Fahrzeit.
Aktuell habe ich einen Punkt durch das halten meines Telefones während der Fahrt.
Da ich täglich zur Arbeit muss / drei Kinder durch die Gegend fahre und dies mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwieg wird wäre ich bereit eine höhere Strafe zu zahlen.
Das ich falsch gehandelt habe ist mir bewusst und drücken will ich mich auch nicht vor einer generellen Strafe.
Kann ich das ggf selber mit der Stelle besprechen oder ist ein Anwalt zwingend nötig? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Hinsen,
bei mehr als 40 km/h Überschreitung des Tempolimits ist mit einem Fahrverbot zu rechnen. Hier können Sie sich zum Umwandeln eines Fahrverbots informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/umwandeln/
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Guten Abend,
ich wurde am 10.02.18 außerorts mit 22 km/h (erlaubt 100 km/h) geblitzt. Der Anhörungsbrief kam am 28.02.18. Heute (10.04.18) kam der Bußgeldbescheid mit 70€ + 25€ Gebühren und 3,50€ Auslagen. Fragen:
1. Wird die Verjährungsfrist des Bußgeldes bei Erhalt des Bußgeldbescheids außerhalb von 2 Wochen nach dem Anhörungsbrief zurückgesetzt? Lohnt sich daher ein Einspruch?
2. Kann Einspruch erhoben werden bei geringem Einkommen, bzw. kann das Bußgeld heruntergesetzt werden? (Dualer Student im 1. Jahr mit Nettoeinkommen unter 500€ und Wohngeldempfänger)
Viele Grüße!
Hallo Kevin,
ein Bußgeld kann unter solchen Umständen nicht herabgesetzt werden. Sie können jedoch eine Ratenzahlung beantragen. Der Anhörungsbogen verlängert die Verjährungsfrist, weshalb bei Ihnen keine Verjährung vorliegen sollte.
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Hallo ich hatte vor kurzem einen Vorfall das ich über einer roten Ampel gefahren bin. da durch die wetterbedingungen (Schnee) es mir nicht möglich war zu erkennen welche Spur ich hätte nehmen müssen um dann zu wissen ob ich rot oder grün hatte würde ich gerne Einspruch erheben lohnt sich das?
Mfg
Hallo O.S.,
es ist uns nicht erlaubt, Rechtsberatung zu geben. Das heißt, dass wir Ihnen im Einzelfall keine konkrete Einschätzung dazu geben können, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht. Hierzu müssten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
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Wird Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, läuft meines Wissens nach das Bußgeldverfahren weiter. Können trotz des Einspruchs während dieser Zeit bis zum Abschluss des Verfahrens Mahngebühren oder andere Kosten durch die Behörde anfallen? In welcher Höhe können diese Kosten liegen?
Hallo Herbert,
mit dem fristgemäßen Einspruch wird die Prüfung des Bußgeldbescheids eingeleitet. Sie müssen in dieser Zeit das Bußgeld nicht zahlen. Daher können auch keine Mahngebühren anfallen.
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Hallo zusammen,
ich wurde 2017 im Juni in Frankreich mit 3!!! km/h zu schnell geblitzt und sollte 68 Euro zahlen.
habe den ersten Zettel ignoriert jedoch jetzt den zweiten Bekommen mit 180 Euro.
was nun? wieder ignorieren? wann verjährt es?
Einspruch einlegen?
oder komme ich nicht drum rum und muss zahlen?
Vielen dank
Hallo Franz,
mit Frankreich gibt es ein Vollstreckungsabkommen, sodass ein Ignorieren möglicherweise nicht die gewünschten Folgen hat. Wenn Sie einen Grund sehen, Einspruch einzulegen, können Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
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Hallo,
das mit dem Vollstreckungsabkommen weiß ich, jedoch greift dieses ja nur wenn die Strafe über 70 € liegt.
oder zählt dazu auch die Mahngebühr? wobei dann ja jede Strafe über kurz oder lange bei über 70€ wäre…
Vielen Dank.
Hallo Franz,
in der Regel zählt bei der Grenze von 70 Euro nur die Geldsanktion. Weitere Auskunft kann Ihnen ein Anwalt geben.
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Hallo Zusammen,
ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen wegen nicht angenommener Verwarnung, dabei hab ich nie eine Verwarnung erhalten und konnte mich nicht zu dem Vorfall äußern. Ich bin bereit die Geldbuße von 15 € zu zahlen aber nicht die entstandenen Gebühren von 28,50 €. Lohnt es sich dagegen Einspruch zu erheben? Es handelt sich auch nur um einem Geschwindigkeits verstoß von 7 Km/h.
LG
Lucas
Hallo Lucas,
da kein Rechtsanspruch auf eine Verwarnung besteht, haben Sie es in diesem Fall schwer. Inwiefern sich ein Einspruch trotzdem lohnen kann, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
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Hallo un so,
ich habe einen schriftlichte Verwarnung( 10 Euro) bekommen, in dem mir vorgeworfen wurde, ich hätte in einer Verkehrsberuhigten Strasse auserhalb der Markierungen geparkt. Ich konnte mich nach erhalt des Schreibens(4 Wochen) nicht mehr daran erinnern, und ich hatte auch keinen Strafzettel am Auto.
So erbat ich mir ein Beweisfoto oä.. Mir wurde wiederum mitgeteilt, es reiche aus wenn ein Beamter als Zeuge dies festgestellt hat, und ausserdem würden auch keine Knöllchen mehr an den Fahrzeugen angebracht?
Mit anderen Worten kann jeder Hilfspolizist, ob im Dienst oder nicht, Verwarnungsgelder eintreiben wie es Ihm gerade mal so zumute ist…!?
Beste Grüße
E.L.
Hallo Eric,
tatsächlich muss kein Strafzettel an Ihrem Auto hinterlassen werden. Mitarbeiter nehmen die erforderlichen Daten auf und speichern diese in einem Computer ab. Dies reicht in der Regel als Beweis aus.
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Hallo. Bin mit einem LKW 0.6 sek.bei rot über die Ampel. Möchte wissen was mir jetzt droht. Danke im voraus.
Hallo T.,
war die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot, wird in der Regel ein Bußgeld von 90 Euro fällig, außerdem kommt es zu einem Punkt in Flensburg. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/
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