Der Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer gewesen
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Infos zum Bußgeldverfahren: Anhörungsbogen und Co.
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit belangt wird und nicht der Halter. Nur bei wenigen Verstößen gilt die Halterhaftung und das Bußgeld geht auch auf dem Halter über. Dies ist beispielsweise bei einer Überladung des LKW der Fall.
Die Behörde muss also in jedem einzelnen Fall den Fahrer ermitteln. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dies in der Regel durch das Foto leicht machbar. Die Behörde ist in der Beweispflicht und wird bei den Ermittlungen von der Polizei unterstützt.
Das Bußgeldverfahren verläuft nach einem exakten Schema: Dem Halter wird ein Anhörungsbogen zugesandt. Hier kann er Angaben zur Sache machen, beispielsweise auch den Fahrer eintragen und diesen zurücksenden.
Diese sind allerdings nicht verpflichtend, lediglich die Angaben zur eigenen Person müssen gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldbescheid: Halter war nicht der Fahrer
Nein, in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Somit kann der Halter nicht belangt werden, wenn ein anderer Fahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder andere Ordnungswidrigkeiten begeht.
Sie können im Anhörungsbogen, welcher meist vor dem Bußgeldbescheid verschickt wird, angeben, dass Sie nicht gefahren sind.
Per Einspruch. Wie Sie diesen formulieren können und ein kostenloses Muster finden Sie hier.
Der Bußgeldbescheid wird dann dem eingetragenen Fahrer oder dem Halter übersandt. Macht der Halter keine Angaben, übernimmt die Polizei die weiteren Ermittlungen. Ist allerdings beispielsweise durch das Blitzerfoto ersichtlich, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann, liegt dem Bescheid ein Zeugenfragebogen bei. Hierbei setzt die Behörde auf die Mithilfe des Halters.
Führen alle diese Vorgehen zu keinem Ergebnis, kann die Polizei weitere Ermittlungen anstellen. Sie befragt beispielsweise die Familie, die Nachbarn oder die Arbeitskollegen. Auch ein Abgleich mit dem Passfoto, welches dem Melderegister vorliegt, ist denkbar.
Wenn der Halter nicht der Fahrer ist – So gehen Sie nun vor
Geht Ihnen im Vorfeld eines Bußgeldbescheides ein Anhörungsbogen zu, so können Sie hierdurch bereits der Behörde mitteilen, dass Sie zwar der Halter des Wagens sind, aber nicht zum entsprechenden Tatzeit gefahren sind. Darüber hinaus können Sie den Fahrer mit seinen Personalien eintragen. Kommt die Behörde selbst zu dem Schluss, dass Sie nicht gefahren sind, können Sie die Angaben auch auf den Zeugenfragebogen machen.
Ob Sie diese Chance nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch auf die weiteren Ermittlungen der Polizei warten. Häufen sich allerdings diese Vorfälle, kann Ihnen als Halter für eine begrenzte Zeit ein Fahrtenbuch verordnet werden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen.
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Hallo , von ein undahalben Monat wurde jemand von Familie mit unserem Auto geblitzt. Meine Frau als Halter hat Zeugenfragenbogen zugeschickt bekommen, wo sie angegeben hat, dass sie nicht weiß wer das Auto gefahren ist. Jetzt wurde es mir , als Ehemann, Anhörungsbogen geschickt. Dürfen die Behörden sowas überhaupt ? Reicht es , wenn Ich bei Versicherung als zweiter Fahrer von diesem Auto figuriere ? Grüße
hatt man keine möglichkeit im nachhinein aufzuzeigen das die meisten vergehen die mitarbeiter und nicht man selbst die Verstöße begangen hat?
Bei mir liegts anders. Meine Tochter ist auf meine Bitte hin gefahren, ich fühle mich also schuldig. Sie hat auf der autobahn ulm normal 120km 138jkm gehabt, und übersehen, dass angeblich eine Baustelle ist und auf 80 beschränkt war. es war mitten in der Nacht, keine Baustellenfahrzeuge, keine Fahrbahneinschränkung also weiter zweispurig. I c h habe zugegeben gefahren zu sein, akzeptierte die 508 Euro und 1 Monat Fahrverbot, wollte aber um die 2 Punkte diskuttieren weil ich keine besondere Schwere in der Verkehrssicherheit sah, es war weit und breit kein Fahrzeug nicht mal von der Gegenseite, es kam überraschend und warum 80 das konnte man eigentlich nicht erkennen. Blitz von der heidenheimer Polizei
Heute kam ein Streifenwagen vorgefahren bei mir zuhause und sagte das Foto sei nicht ich. keine Falten usw. sie wollten meine Tochter sehen, ich solle sie auf dem Revier vorbeischicken und gaben mir eine Visitenkarte.
Was soll ich jetzt tun? Auf dem zweiten Teil des Fotos bin sicherlich ich als Beifahrer zu erkennen, jedoch abgeklebt.
Haben die mit Übersendung des Bußgeldbescheids nicht schon mich als Fahrer akzeptiert? Das Foto war ja vorhanden. Müssen die nicht gleich einem Verdacht nachgehen wenn der Altersunterschied zu deutlich ist.? Ich ärgere mich jetzt dass ich wegen der 2 Punkte die Sache nicht abgeschlossen habe. Echt sch…….
Wird meine Tochter mehr Strafe zu erwarten haben? Und ich noch eine wegen Falschaussage?
Hallo,
folgendes Problem, meine Tochter wurde geblitz. Ich bin der Fahrzeughalter habe aber gar kein Führerschein und man hat mir den Bußgeldbescheid zugeschickt. Ich habe Einspruch eingelegt und mitgeteilt das meine Tochter gefahren ist. Bußgeldkammer und Polizei behaupten aber ich wäre das auf dem Foto. Und somit steht der Strafttatbestsnd fahren ohne Führerschein im Raum. Meine Tochter wurde such verhört. Trotzdem beharrt die Poilzei darauf ich wäre das auf dem Foto. Habe nun nochmal Einspurch eingelegt, was ist wenn der abgelehnt wird. Kann mir kein Anwalt leisten
Hallo,
ich bin Halter eines Fahrzeugs, mit dem ein Parkverstoß begangen wurde. Fahrer ist eine in Polen wohnhafte Person, die ich korrekt und umgehend benannt habe. Nun habe ich den Kostenbescheid nach § 25 a erhalten. Auf telefonische Nachfrage bei der Behörde wurde mir gesagt, man habe den Anhörungsbogen an die polnische Adresse gesendet. Dieser habe sich aber nicht gemeldet und auch nicht bezahlt. Deshalb müsse ich als Halter haften. Kann das sein?
Hallo
Ich bin nicht Fahrzeughalter aber es ist mein auto
Das letzte Knöllchen kam zu mir nach Hause (nicht Fahrzeughalter) jetzt ist ein guter Freund gefahren und ist geblitzt worden kommt das Knöllchen zu mir oder zum Fahrzeughalter
Mfg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Das Prinzip ist klar, der Halter ist verantwortlich für das Fahrzeug und verpflichtet den Namen des Fahrers bekanntzugeben, soweit ok.
Aber was ist wenn die die Ordnungswidrigkeit im Ausland begangen wurde und die ausländische Behörde die Strafe direkt an den Halter in Deutschland schickt ohne, diesen zu Fragen wer der Fahrer war, sondern gleich die Strafe in voller Höhe vom Fahrzeughalter einfordert.
Ist der Fahrzeughalter dann in jedem einzelnen Fall verpflichtet auf den mit normaler Post aus dem Ausland gesendeten Bußgeldbescheid zu antworten und damit gegen diesen vorzugehen, obwohl in diesem Bußgeldbescheid keine Möglichkeit vorgesehen ist darauf zu antworten oder dagegen Einspruch zu erheben?
Oder ist es in Ordnung zu warten bis die Forderung per Gericht eingefordert wird, da man dann auch offiziell dagegen Einspruch erheben kann?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
René
Ein nichtbekannter Fahrer meines Autos parkte auf einem Supermarktparktplatz, daraufhin gab es vom privaten Park city control eine Rechnung an mich.Die wollten jetzt wissen wer der Fahrer war.Ich weiss es nicht weil das Auto einfach gefahren wurde von einem Familienmitglied. Muss ich als Halter nun das Bußgeld bezahlen? mfg Klaus
Hallo,
ich wurde mit meiner Freundin von der Polizei angehalten, mit der Behauptung, dass meine Freundin während der Fahrt am handy war, jedoch gehört das Auto mir und mein Vater ist der Fahrzeughalter. Die Polizei hat zwar die Wohnanschrift von meiner Freundin aufgeschrieben, jedoch frage ich mich, ob an meine Wohnanschrift auch ein Bußgeldbescheid kommt, da wie oben schon genannt mein Vater der Halter ist?
Mit freundlichen Grüßen
Lena
Hallo Lena,
in Deutschland gilt für Verstöße im fließenden Verkehr gemeinhin die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid dem jeweils beschuldigten Fahrer zugestellt werden, sofern dieser und dessen Anschrift bekannt sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
S.g.Damen und Herren,
Ich habe von der Stadt Monheim ein Verwarnungsgeld wegen falschen parken an einem nicht befestigten Gehweg ( unbefestigter Seitenstreifen) in einer kaum befahrenen Sackgasse erhalten. Es lag keine Verkehrsbehinderung vor, die Nachbarn haben den Fahrzeughalter bei der Stadt Monheim denunziert.
Hinzu kommt, dass ich als Fahrzeughalter nicht gefahren/geparkt habe, da ich meinem Geschäftsfreund aus Dubai den PKW für ein Tag geliehen habe. Den zugestellten Anhörungsbogen habe dahingehend ausgefüllt und die Daten des Herren in Dubai eingetragen.
Nun soll ich als Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid bezahlen mit der Begründung der Stadt Monheim , dass die Ermittlung / Kontakt nach Dubai trotz Angabe der Adresse nicht in Relation respektive angemessen ist. Hier soll die Halterverordnung zum Tragen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmuth
Hallo,
habe ein Bußgeldbescheid bekommen, bin aber nicht die Fahrerin.
Was schreibe ich in den Einspruch? Reicht es wenn ich einfach nur schreibe das ich nicht die Fahrzeugführerin war?
VG
Ich habe eine, auf mich Namendliche Adressierte Anschrift, eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung von Landkreis Cloppenburg erhalten.
Das Kuriose ist: Ich bin nicht Fahrzeugführer auch bin ich nicht Fahrzeughalter und bekomme den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben.
Schlamperei der Behörde?
Guten Tag,
oben wurde mehrfach erklärt, dass der Halter in Deutschland nicht für Ordnungswidrigkeiten belangt wird. Wie sieht das aus wenn das Auto ohne das Wissen des Halters von jemandem mit Fahrverbot benutzt wird ?
Ich bin Halter und nicht Fahrer, kann ich bei mehrmaligen Fehlverhalten des Fahrers ( viele Kleinere Geschwindigkeitsübertretungen)als Halter auch belangt werden, z.B.MPU?