Bußgeld für Überladung bei Pkw und Anhänger

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog Überladung Pkw

BeschreibungBuß­geldPunk­te
Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter
...um über 5 %10 €
...um über 10 %
30 €
...um über 15 %35 €
...um über 20 %95 €1
...um über 25 %140 €1
...um über 30 %235 €1

Bußgeldkatalog Überladung Lkw

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeugführer
...um 2 bis 5 %30 €
...um über 5 %80 €1
...um über 10 %110 €1
...um über 15 %140 €1
...um über 20 %190 €1
...um über 25 %285 €1
...um über 30 %380 €1
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeughalter
...um 2 bis 5 %35 €
...um über 5 %140 €1
...um über 10 %235 €1
...um über 15 %285 €1
...um über 20 %380 €1
...um über 25 %425 €1
...um über 30 %425 €1

FAQ: Überladung

Warum ist eine Überladung von Fahrzeugen so riskant?

Ein überladenes Fahrzeug verliert seine Fahrstabilität. Es kann in Kurven ausbrechen und benötigt einem längeren Bremsweg, um zum Stehen zum kommen. Außerdem können die Reifen platzen oder sogar die Achse brechen.

Wie viel darf man überladen?

Es ist gar nicht erlaubt, ein Kfz zu überladen, weil dies die Verkehrssicherheit gefährden würde. Schon bei einer Überladung von 2 Prozent drohen Bußgelder.

Wie hoch ist die Strafe bei einer Überladung?

Der Bußgeldkatalog sieht für eine Überladung Bußgelder und gegebenenfalls Punkte in Flensburg vor. Wie streng dieser Verstoß im Einzelfall geahndet wird, hängt zum einem vom Fahrzeugtyp ab und zum anderen davon, um wie viel Prozent des zulässigen Gesamtgewichts das Kfz überladen wurde. Die genauen Sanktionen können Sie den obigen Bußgeldtabellen entnehmen.

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Video: Überladung
Erfahren Sie im Video, wann Ihr Auto als überladen gilt.

Ratgeber Überladung

Eine Überladung kann auch durch das Dachgepäck entstehen
Eine Überladung kann auch durch das Dachgepäck entstehen.

Mit dem Anhänger mal eben Baustoffe oder Gartenerde aus dem Baumarkt abtransportieren, mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren oder das eigene Auto für den Umzug nutzen. Typische Szenarien, in denen das Fahrzeug schnell überladen oder die Ladung nicht richtig oder unzureichend gesichert wird.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt Überladung einen Verkehrsverstoß dar. Im Bußgeldkatalog gibt es eine Kategorie für Überladung, in der solche Verstöße mit Bußgeld und auch Punkten geahndet werden.

Doch wie schwer darf ein Auto überhaupt sein? Wie lässt sich eine Überladung beim PKW, Transporter oder Wohnmobil vermeiden? Wie kann das Gesamtgewicht berechnet werden? Was müssen Sie rund um das Thema Anhänger und Anhänger überladen wissen und beachten? Wie lässt sich das Fahrzeug sicher beladen? Und wie erhöht sich das Unfallrisiko durch Überladung und fehlende Ladungssicherheit?

In unserem Ratgeber zum Thema Bußgeldkatalog Überladung liefern wir Ihnen die Antworten auf all diese Fragen und versorgen Sie mit weiteren wichtigen Informationen aus dem Verkehrsrecht.

Überladung: Wie schwer darf ein Kfz sein?

Jeder Fahrzeugführer läuft bei einem Transport oder einer Reise auch immer Gefahr, einen PKW oder LKW zu überladen. Um eine Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog Überladung zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, wie schwer das Fahrzeug inklusive Ladung überhaupt sein darf. Im Verkehrsrecht wird das zulässige Gesamtgewicht (zGG) für Kraftfahrzeuge (beispielsweise Auto, LKW, Wohnmobil, Omnibus etc.) ganz genau festgelegt. Folgende Liste nennt die Vorschriften der StVO und zeigt die Gewichtsangaben auf.

Für PKW gelten folgende Regelungen:

  • Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: weniger als 2,8 Tonnen bei leichtem PKW
  • Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: weniger als 3,5 Tonnen bei schwerem PKW (z. B. Transporter)
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG unter 750 Kilogramm
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG über 750 Kilogramm (wenn das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Eigengewicht ist und das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht 3,5 Tonnen überschreitet)

Für LKW/Omnibus gelten folgende Regelungen:

  • Zulässiges Gesamtgewicht beim leichten LKW ohne Anhänger: weniger als 7,5 Tonnen
  • Zulässiges Gesamtgewicht beim schweren LKW ohne Anhänger: weniger als 18 Tonnen
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 18 Tonnen jeweils bei Kfz und zwei- oder weniger-achsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 25 Tonnen bei Kfz mit dreiachsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 36 Tonnen bei Kfz mit vierachsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 40 Tonnen bei Kfz mit fünf- oder sechsachsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 44 Tonnen bei dreiachsigen Kfz mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger (Kombination aus Sattelanhängern)

Übergewicht beim Auto kostet Bußgeld

Um das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges zu bestimmen, müssen das Leergewicht und die maximale Zuladung des jeweiligen Fahrzeugs oder die Fahrzeugkombination zusammengerechnet werden. Bei einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, also einer Überladung, greift laut Verkehrsrecht die Bußgeldtabelle. Gemäß Bußgeldrechner müssen Fahrer als auch Halter bei einer nachgewiesenen Überladung mit einem Bußgeld von 10 bis 425 Euro rechnen. Ein Fahrverbot ist laut Bußgeldrechner zwar nicht zu befürchten, doch kommt es zu besonders gravierenden Überschreitungen, gibt es auch nach der Punktereform einen Punkt in Flensburg.

Informationen zum Gesamtgewicht

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt oder schwere Lasten bei einem Umzug oder nach dem Einkauf im Baumarkt transportiert, sollte darauf achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Andernfalls drohen ihm Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog “Überladung”. Doch wie schwer darf das Auto eigentlich sein? Ab welchem Gewicht ist das Auto überladen?

Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick in den Fahrzeugschein. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs lässt sich hier finden. In der Regel darf man sein Auto mit rund 600 Kilo beladen, was sich zunächst nach einer Menge anhört. Doch gerade wenn das Auto zu Reisezwecken genutzt wird, kann das zulässige Gesamtgewicht schnell überschritten werden. Verstöße gegen die StVO, die laut Bußgeldtabelle ein Bußgeldbescheid nach sich ziehen, sind: Überladung bei LKW, Überladung Anhänger, Überladung Wohnmobil und Überladung PKW.

Nicht selten werden Autos auf Reisen bis unter die Decke vollgestopft und das zulässige Gesamtgewicht um 200 Kilo übertroffen. Dies geschieht insbesondere auf der Rückfahrt, wenn noch schwere Mitbringsel oder die eine oder andere Kiste Wein oder Öl im Kofferraum verstaut ist.

Um keine Punkte und kein Bußgeld zu riskieren, sollten Sie im Zweifel immer das Gesamtgewicht des beladenen Autos ausrechnen. Hierfür muss lediglich das Leergewicht des Fahrzeugs (ohne Fahrer, mit serienmäßigem Bordwerkzeug und vollem Tank) – vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden. Diese Differenz verdeutlicht, wie schwer die Zuladung maximal sein darf. Viele machen dabei aber den Fehler und rechnen nur das Gepäck und Co. hinzu. Doch auch alle Insassen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Bei Autoreisen sollte grundsätzlich nicht nur auf das Gesamtgewicht geachtet werden, um eine Überladung zu verhindern, sondern auch darauf, dass das Gepäck gut und sicher verstaut ist. Schwere Stücke gehören nach unten und bei Kombi-Fahrzeugen sollte der Innenraum des Autos vom Kofferraum durch ein entsprechendes Netz getrennt sein. So wird verhindert, dass Gepäckstücke beim Bremsen verrutschen und zu einem gefährlichen Geschoss im Auto werden.

Dachgepäck bei Überladung beachten

Der Bußgeldkatalog zur Überladung: Das sollten Sie wissen
Der Bußgeldkatalog zur Überladung: Mit welchen Sanktionen müssen Sie rechnen?

Entscheidend ist aber nicht nur, was im Auto alles so an Gewicht zusammenkommt, schließlich können auch Transportgüter als Dachgepäck schnell dazu beitragen, dass das Auto überladen wird.

Doch wie viel darf man auf das Autodach laden? Hier gibt es von Fahrzeugmodell zu Fahrzeugmodell große Unterschiede.

Während Sie auf dem Dach einer A-Klasse von Mercedes lediglich 50 Kilogramm mitnehmen dürfen, können es bei einem VW-Golf immerhin schon 75 Kilogramm sein.

Sollten Sie unsicher sein und keine detaillierten Angaben finden, fragen Sie am besten beim Hersteller oder Händler nach.

Auto überladen: Das müssen Sie wissen

Jede Form der Fahrzeug-Überladung im Straßenverkehr stellt ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar. Für LKW-Fahrer und Spediteure, die nahezu täglich mit der Beladung der Transporter zu tun haben, ist das Thema Überladung zwar sehr geläufig, aber nichtsdestotrotz kommt es in der Branche leider immer wieder zu mitunter gravierenden Verstößen oder es werden schwere Verkehrsunfälle durch die Überladung verursacht. Doch gerade private Autofahrer sind beim Thema “Auto überladen” häufig unzureichend informiert. Über eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts machen sich wohl nur die allerwenigsten Fahrzeugführer und Halter ernsthafte Gedanken, wenn es mit Kind und Kegel im Auto in den Urlaub geht. Höchste Zeit für ein bisschen Aufklärungsarbeit.

Auto überladen: Welche Bußgelder drohen?

Der Bußgeldkatalog zur Überladung sieht eine Toleranzgrenze von 5 Prozent vor. Erst wenn das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 5 Prozent überschritten wird, gibt es laut StVO einen Bußgeldbescheid. Der kann je nach Grad des Verstoßes bei 10 Euro bis 235 Euro liegen. Neben dem Bußgeld droht laut Bußgeldtabelle zudem zusätzlich ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn das Auto ein Übergewicht von mindestens 20 Prozent hat.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Bußgeldtabelle Überladung, in dem das Strafmaß für die entsprechenden Verstöße aufgezeigt wird.

Bußgeldtabelle Überladung (für Kfz bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 2 Tonnen):

  • Überladung über 5 Prozent: 10 Euro Bußgeld – keine Punkte/kein Fahrverbot
  • Überladung über 10 Prozent: 30 Euro Bußgeld – keine Punkte/kein Fahrverbot
  • Überladung über 15 Prozent: 35 Euro Bußgeld – keine Punkte/kein Fahrverbot
  • Überladung über 20 Prozent: 95 Euro Bußgeld – 1 Punkt/kein Fahrverbot
  • Überladung über 25 Prozent: 140 Euro Bußgeld – 1 Punkt/kein Fahrverbot
  • Überladung über 30 Prozent: 235 Euro Bußgeld – 1 Punkt/kein Fahrverbot

Bedenken Sie auch immer: Eine Weiterfahrt ist erst dann erlaubt, wenn die Überladung vor Ort behoben und das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird.

Gesamtgewicht von Auto berechnen

Für Privatpersonen ist es – wie bereits erwähnt – durchaus möglich, das Gesamtgewicht des Autos zu berechnen.

  • Die Addition des im Fahrzeugschein angegebenen Leergewicht (das schon 75 Kilogramm für den Fahrer enthält) des Autos plus des Gewichts aller Insassen und des Gepäcks ergibt das Gesamtgewicht.

Leider gilt dies nur theoretisch. Durch in den Fahrzeugpapieren nicht ausgewiesenem Zubehör erhöht sich das Leergewicht des PKW. Darüber hinaus müssen Fahrer und Halter auch darauf achten, dass neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch die Höchstlasten für die einzelnen Achsen nicht überschritten werden. Diese Angabe können Sie ebenfalls dem Fahrzeugschein entnehmen.

Um wirklich ein reales Ergebnis für das Gesamtgewicht und die Achslastverteilung in Erfahrung zu bringen, muss das Auto gewogen werden. Stellt sich die Frage, wo Privatleute das tun können.

Überladung PKW vermeiden: Auto wiegen, aber wo?

Auf die Frage, wo Privatleute ihr Auto wiegen lassen können, bekommt man selbst von Fachleuten der entsprechenden Institutionen oftmals keine zufriedenstellende Antwort. Meist wird man an Prüforganisationen verwiesen. Doch die „Dekra“ bietet solch einen Service nicht an und auch der TÜV hat nur an wenigen größeren Stützpunkten Fahrzeugwaagen installiert. Was tun?

An verschiedenen Orten können Sie prüfen, ob Ihr Auto überladen ist
An verschiedenen Orten können Sie prüfen, ob Ihr Auto überladen ist.

Es gibt einige Alternativen, wo Privatpersonen ihren Wagen wiegen können, um nicht mit einem überladenen Auto auf den Straßen zu fahren. Insbesondere vor längeren Autofahrten (z. B. Urlaubsreisen mit dem PKW) sollten Sie im Zweifelsfall gewissenhaft handeln.

  • Autos lassen sich überall dort wiegen, wo LKW beladen werden.
  • Autos lassen sich aber auch in Wertstoffhöfen von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wiegen.
  • Ansonsten im Internet nach „öffentliche Waagen“ suchen, die sich so in Verzeichnissen finden lassen. In der Regel lässt sich eine Einrichtung in Ihrer Nähe schnell finden, wobei aber längst nicht immer Angaben über die Öffnungszeiten und vor allem Preise mitgeteilt werden. Notfalls sollten Sie sich im Vorfeld telefonisch informieren, vorausgesetzt es werden Telefonnummern aufgelistet.

Das Auto an öffentlichen Waagen wiegen zu lassen, kostet im Schnitt zwischen 5 Euro bis 10 Euro. Manche Anbieter weisen jedoch explizit darauf hin, dass das Wiegen der Achslast nicht möglich ist. Doch da Privatleute in der Regel kein amtliches Messergebnis wünschen, sondern lediglich eine aussagekräftige Information für den eigenen Gebrauch benötigen, sollten Sie sich als privater Autofahrer davon nicht abschrecken lassen.

An dieser Stelle wollen wir aber darauf hinweisen, dass es sich um einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht bzw. die StVO handelt, wenn Ihr Auto überladen ist und Sie sich auf dem Weg zu einer öffentlichen Waage befinden. Sollte im Rahmen einer Kontrolle ein Verstoß im Sinne der “Fahrzeug-Überladung” festgestellt werden, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist auch der Fall, wenn Sie eigentlich vorbildlich handeln und sich durch das Ergebnis einer geeichten Waage versichern wollen.

Das Problem der öffentlichen Waagen ist jedoch, dass sie nur selten anzutreffen sind. In Großstädten wie beispielsweise Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt oder München ist die Abdeckung im Vergleich zu ländlicheren Regionen zwar deutlich besser, aber längst nicht immer ausreichend.

Gibt es keine öffentliche Waage im näheren Umkreisgebiet und wird der Weg zum Wertstoffhof oder Spediteur gescheut, ist die einzige Lösung das Wiegen daheim. Hierfür muss das Gewicht aller einzelnen Personen und Gepäckstücke gemittelt werden. Zudem ist es ratsam, wenn nach der Addition vom angegeben Leergewicht und Zusatzgewicht noch großzügig ein paar Kilogramm als eine Art Puffer obendrauf gerechnet werden. Wer immer noch unsicher ist, sollte am besten nicht zwingend benötigte Gegenstände zu Hause lassen, um kein Bußgeld zu riskieren. Laut Bußgeldkatalog Überladung ist dies ab einer Überschreitung von 5 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts fällig.

Wie die Polizei Überladung am Fahrzeug feststellt

Schöpft die Polizei Verdacht und vermutet, dass das Auto überladen ist, kommt bei den Unterwegskontrollen eine mobile Waage zum Einsatz. Diese Waagen ermöglichen sowohl eine Ermittlung des Gesamtgewichts als auch der Achslast.

Anhänger: Wichtige Informationen für Privatleute

Anhänger sind praktisch und kommen immer dann ins Spiel, wenn mit dem Auto größere oder sperrige Lasten transportiert werden sollen, für die der Innenraum des Fahrzeugs zu wenig Platz bietet. Doch auch hier müssen Sie natürlich die Bestimmungen in der StVO zur Anhängelast vom PKW berücksichtigen. Wie das Verkehrsrecht aussieht, was beim Fahren mit Anhänger und Beladen vom Anhänger zu beachten ist und wie schnell Sie mit einem Anhänger am Auto fahren dürfen, klären wir im Folgenden auf.

Bestimmungen zur Anhängelast

Wer die Anschaffung eines Anhängers plant, muss auch immer die zulässige Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeuges beachten. Die für Ihr Fahrzeug geltende zulässige Anhängelast steht im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I:

  • Im Fahrzeugschein steht die gebremste Anhängelast unter der Nummer 28
  • Im Fahrzeugschein steht die ungebremste Anhängelast unter der Nummer 29
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die gebremste Anhängelast unter O.1
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die ungebremste Anhängelast unter O.2

Ferner ist zu beachten, dass unter der Nummer 33 (Bemerkungen) in vielen Fällen noch ein erhöhter Wert eingetragen ist bzw. eingetragen werden kann.

Um nicht das Delikt “Anhänger überladen” zu begehen und so mit einer Überladung gegen das Verkehrsrecht zu verstoßen, dürfen die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Anhängelasten vom PKW nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, dass beispielsweise bei einer zulässigen Anhängelast von 1.000 Kilogramm kein 1.300 Kilogramm Anhänger vom Zugfahrzeug gezogen werden darf. In diesem Fall muss die im Anhänger transportierte Nutzlast um 300 Kilogramm reduziert werden.

StVO zur Überladung
Die StVO regelt Bestimmungen zur Überladung.

In § 42 Abs. 1 und 2 StVO wird das Thema Anhängelast wie folgt reguliert:

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht
  2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts
  3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs, noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremsen und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

Anhänger: Informationen zur Stützlast

Die Stützlasten am Anhänger und Fahrzeug müssen nicht unbedingt identisch sein, dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten. In alten Fahrzeugscheinen ist die maximale Stützlast nicht vermerkt. Dafür gibt es Stützlastschilder, die sich am Zugfahrzeug und Anhänger befinden. In der Regel befindet sich das Stützlastschild an der Innenseite des Heckblechs oder an der Heckklappe.

Ist die Stützlast zu hoch, führt das beim Zugfahrzeug

  • zu einer übergroßen Belastung der Hinterachse
  • zu einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und eventuell Antriebsachse)
  • zu einer übermäßigen Beanspruchung der Montagepunkte und Vorrichtung des Anhängers

Ist die Stützlast zu hoch, führt das beim Anhänger

  • mit zwei Achsen (sog. Tandemfahrwerk) zu einer übergroßen Belastung der Vorderachse
  • zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (es besteht Bruchgefahr)
  • zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (es besteht Bruchgefahr)

Ist die Stützlast zu gering, führt das beim Zugfahrzeug

  • zu einer Belastung der Vorderachse
  • zu einer Entlastung der Hinterachse (oftmals Antriebsachse)

Ist die Stützlast zu gering, führt das beim Anhänger

  • mit zwei Achsen (sog. Tandemfahrwerk) zu einer übergroßen Belastung der Hinterachse
  • zu einer übermäßigen Zugbelastung der Deichsel und Kugelkupplung

Auf jeder Anhängerkupplung sind die höchstzulässigen Stützlastgewichte eingeprägt oder aufgedruckt.

Tipps zum Fahren und Beladen vom Anhänger

  • Die wichtigste Grundregel beim Beladen eines Anhängers lautet: Schwere Lasten nach vorne stellen! So wird verhindert, dass der Anhänger nicht schon bei niedrigen Geschwindigkeiten schlingern und ausbrechen kann.
  • Damit beim Fahren mit einem Anhänger Fahrstabilität gewährleistet ist, sollte die erlaubte Stützlast möglichst ausgeschöpft werden. Diese liegt im Normalfall zwischen 50 bis 100 Kilogramm und kann mithilfe einer einfachen Personenwaage gewogen und in Erfahrung gebracht werden.
  • Das Fahren mit einem (beladenen) Anhänger birgt immer ein gewisses Risiko. Wird eine kritische Geschwindigkeit überschritten, reichen bereits kleinste Impulse aus, damit der Anhänger ins Schleudern gerät. Die Folgen können verheerend sein.
  • Ganz wichtig ist zudem, dass die Ladung im Anhänger gesichert wird. Hier ist vor allem der Transport von schwerer Ladung sehr tückisch. Wenn diese durch ein Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung ins Rutschen gerät, lässt sich ein Unfall nicht mehr verhindern.

An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass das Verkehrsrecht für den Transport von jeglicher Ladung vorschreibt, dass diese so abzusichern ist, das ein Verrutschen oder Herausfallen während der Fahrt nicht zu befürchten ist. Auch wenn Sie nicht gegen die Vorschriften der Überladung verstoßen haben, gibt es für die Missachtung der Vorschriften für Ladungssicherung ein Bußgeld. In unserer Bußgeldtabelle können Sie die Strafen in Erfahrung bringen oder Sie nehmen hierfür die Dienste des Bußgeldrechners in Anspruch.

Tempo 100 mit Anhänger: Wann erlaubt?

Tempo 100 mit Anhänger: Wann das möglich ist
Tempo 100 mit Anhänger: Wann ist das möglich?

Wann darf ich mit einem Anhänger am Zugfahrzeug eigentlich Tempo 100 auf der Autobahn fahren? Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht, welches nicht über 3,5 Tonnen liegt.
  • Das Zugfahrzeug muss über ein ABS verfügen.
  • Die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen bis 120 km/h (L) freigegeben sein.
  • Beim Beladen des Anhängers muss darauf geachtet werden, dass der erlaubte Wert der Stützlast möglichst erreicht wird.
  • Gebremste Anhänger müssen über Stoßdämpfer verfügen.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht vom Zugfahrzeug höchstens um den Faktor 1,2 überschreiten (bei ungebremsten Anhänger liegt der Faktor bei 0,3; bei gebremsten Anhänger liegt der Faktor je nach Ausführung und Zugfahrzeug zwischen 0,8 und 1,2). Beispiel: Hat das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1.300 Kilogramm, darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.560 Kilogramm haben.

Ladungssicherung: Das müssen Sie wissen

Im Bußgeldkatalog Überladung wird nicht nur das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts mit einem Bußgeld und gegebenenfalls Punkten geahndet, sondern auch die Ladungssicherung spielt eine wichtige Rolle. Doch mit welchen Strafen ist bei mangelnder Ladungssicherung zu rechnen? Welche Tipps und Tricks gibt es für den sicheren Transport? Und welche Risiken herrschen bei einer mangelnden Ladungssicherung für das Fahrzeug und die Verkehrsteilnehmer?

Mangelnde Ladungssicherung: Welche Bußgelder und Strafen gibt es?

Genau wie LKW-Fahrer sind auch PKW-Fahrer und Halter dazu verpflichtet, auf eine hinreichend gesicherte Ladung zu achten. Wird gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, winkt ein Bußgeld. Wie das Verkehrsrecht und die StVO das Strafmaß definiert haben, verdeutlicht folgender Auszug aus der Bußgeldtabelle.

  • Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: 10 Euro Bußgeld
  • Ladung, die über drei Meter nach hinten hinausragt : 20 Euro Bußgeld
  • Ladung, die über 1,5 Meter nach hinten hinausragt und fahren einer Wegstrecke von über 100 Kilometern: 20 Euro Bußgeld
  • Ladung, die nach vorne über das Fahrzeug hinausragt: 20 Euro Bußgeld
  • Ladung, die über einen Meter hinausragt nicht mit notwendiger Leuchte kenntlich gemacht und Unterlassung des vorschriftsgemäßen Anbringens der vorgeschriebenen Sicherungsmittel: 25 Euro Bußgeld
  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht nach den Verkehrsvorschriften untergebracht oder keine ausreichende Sicherung gegen das Herabfallen vorgenommen: 35 Euro Bußgeld
  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht nach den Verkehrsvorschriften untergebracht oder keine ausreichende Sicherung gegen das Herabfallen vorgenommen – mit Gefährdung: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht nach den Verkehrsvorschriften untergebracht oder keine ausreichende Sicherung gegen das Herabfallen vorgenommen – mit Sachschaden: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Trotz der klaren Regelung in der StVO schenken vor allem viele Privatleute der Ladungssicherung in Fahrzeugen viel zu wenig Bedeutung. Das lässt sich auch statistisch belegen, wonach in ca. 90 Prozent der Fälle die Ladung bei privaten Fahrzeugen nicht ausreichend oder sogar überhaupt nicht gesichert wird. Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung sowie Überladung werden von der Polizei im Rahmen von Kontrollen besonders häufig in der Urlaubszeit registriert. Koffer, die bis unter das Autodach gestapelt sind und die Sicht des Fahrers irritieren, gehören dabei genau so zur Tagesordnung wie nicht fachgerecht montierte Dachgepäckträger. Dabei dürfte jedem klar sein, welch dramatischen Konsequenzen eine unzureichende Ladungssicherung haben kann.

Überladung PKW: Tipps und Tricks für das sichere (Be-) Laden

Damit Sie sicher alles in Ihrem Auto verstauen, wollen wir Ihnen ein paar Tipps und Tricks zum korrekten Beladen mit auf dem Weg geben.

Die Überladung vom PKW sollte vor allem im Urlaub mit viel Gepäck beachtet werden
Die Überladung vom PKW sollte vor allem im Urlaub mit viel Gepäck beachtet werden.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren oder einen Umzug bewerkstelligen will, sollte aus eigenem Interesse penibel darauf achten, dass weder Auto noch Anhänger überladen sind und das Gepäck, die Umzugskartons etc. auch sicher befestigt sind. Eine Vollbremsung reicht beispielsweise aus und schon verwandelt sich die scheinbar harmlose ungesicherte Ladung zu einem lebensgefährlichen Geschoss.

Dieses hohe Risiko lässt sich durch simple Physik erklären, da in diesem Fall enorme Fliehkräfte (Masse x Beschleunigung) entstehen. Dabei muss es sich nicht einmal um einen Koffer oder Karton handeln. Schon ein 300 Gramm schweres Handy mutiert bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h zum tödlichen Geschoss mit einer Masse von 15 Kilogramm. Jeder kann sich ausmalen, was dann erst aus einer ungesicherten Möbelpackung von etwa 40 Kilogramm wird. Diese würde bei gleichen Bedingungen (Aufprall mit Tempo 50) mit einem unvorstellbaren Gewicht von 2 Tonnen durch das Fahrzeug fliegen.

Ladung richtig sichern:

  • Wenn Gegenstände im Auto, Anhänger oder Transporter gestapelt werden müssen, gilt die einfache Faustregel: Schwere Gegenstände immer unten lagern – „auf der Achse“. Zudem darauf achten, dass das schwere Transportgut immer formschlüssig an der Rückbank platziert wird.
  • Die Ladung darf niemals die Sicht versperren oder den Blick in die Seitenspiegel beeinträchtigen. Auch dürfen weder Kennzeichen, Blinker, Scheinwerfer noch Rückleuchten verdeckt werden.
  • Ein Herausragen der Ladung seitlich oder nach vorne ist zu vermeiden. Ragt die Ladung über einen Meter nach hinten über das Heck hinaus, muss das mit einem roten Warntuch oder Warnschild kenntlich gemacht werden.
  • Der Kofferraum sollte beim Transport möglichst geschlossen werden. Lässt sich das jedoch nicht verhindern, ist die geöffnete Kofferraumklappe so zu sichern, dass sich diese während der Fahrt nicht öffnen kann.
  • Grundsätzlich sollte die Ladung so weit wie möglich nach vorne gelagert werden.
  • Wird schwere, freistehende Ladung transportiert, ist diese immer mit Zurrgurten zu befestigen und zu sichern.
  • Verteilen Sie das Gewicht der Ladung immer gleichmäßig. Nicht nur die schweren Gegenstände auf die eine Seite und alles leichtere auf die andere Seite legen.
  • Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm sollten nicht hinter Personen platziert werden. Schon bei einem leichten Aufprall können die Rückenlehnen vom Gegenstand durchschlagen werden.
  • Achten Sie darauf, dass die Rückbank im Falle einer Vollbremsung das Gewicht der Ladung nicht allein halten bzw. auffangen muss.
  • Damit eine gute und freie Rücksicht garantiert wird, sollte die Hutablage freigehalten werden.
  • Ergänzend hierzu sollte ein PKW ohne Trennsystem nie höher als bis zur Oberkante der Rückenlehne beladen werden. Wer einen Kombi hat, sollte bei vollbeladenem Auto das Netz oder Sicherheitstrenngitter unbedingt einsetzen.
  • Besonders sperrige und große Gegenstände sind auf einem Dachgepäckträger besser aufgehoben und müssen natürlich auch hinreichend gesichert und befestigt werden. Hierbei auf die zulässige Dachlast und maximale Höhe von 4 Metern achten.
  • Passen Sie die Scheinwerfereinstellung und den Reifendruck immer dem Ladungsgewicht an.
  • Warndreieck, Erste Hilfe-Koffer und Warnweste müssen selbst bei voller Ladung immer griffbereit im Fahrzeug liegen.

Ladungssicherung: Verschiedene Arten

Grundsätzlich kann zwischen zwei verschiedenen Arten der Ladungssicherung unterschieden werden:

  • die formschlüssige Ladungssicherung
  • die kraftschlüssige Ladungssicherung
Formschlüssige Ladungssicherung

Die formschlüssige Ladungssicherung zeichnet sich dadurch aus, dass die Transportgüter bündig und lückenlos platziert werden. Das gelingt beispielsweise durch das Abstützen des Transportguts an den Wänden des Transporters. Etwaige Lücken zwischen dem Transportgut können durch diverse Hilfsmittel geschlossen werden. Hierfür eignen sich zum Beispiel Holme, Keile, Schaumstoffpolster, luftgefüllte Polster oder Holzpaletten.

Kraftschlüssige Ladungssicherung

Die kraftschlüssige Ladungssicherung zeichnet sich dadurch aus, dass die Transportgüter durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Spanngurte oder Spannketten befestigt werden, die mit Ratschen oder Spindelspannern gespannt werden. So wird vor allem bei einer Lageänderung in Kurven (seitliches Verrutschen) oder beim Bremen (nach vorne gerichtetes Verrutschen) dem Verrutschen entgegengewirkt. Es empfiehlt sich darüber hinaus, spezielle Anti-Rutschmatten auf dem Boden zu platzieren, um die Ladung besser zu fixieren.

Um eine Kombination der formschlüssigen und kraftschlüssigen Ladungssicherung handelt es sich beispielsweise immer dann, wenn die Ladung an der Vorderwand des Transporters platziert und zugleich mit einem festgezurrten Spanngurt befestigt wird.

Erhöhtes Unfallrisiko durch Überladung und falsche Ladungssicherung

Es spielt keine Rolle, ob auf dem Bußgeldbescheid Überladung Transporter, Überladung Wohnmobil, Überladung PKW oder Überladung LKW steht: Ist das Auto überladen, steigt die Unfallgefahr. Genauso verhält es sich auch bei einer fehlenden Ladungssicherung. Nicht umsonst schreibt die StVO strenge Vorgaben vor und es muss bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht mit einer hohen Strafe bei Überladung aus dem Bußgeldkatalog gerechnet werden.

Obwohl sich jeder Fahrzeugführer und -halter über die erhöhten Gefahren bewusst ist, gibt es leider viel zu häufig eine Missachtung der Vorschriften. Das spiegelt sich allein durch die Tatsache wider, dass die Versicherungen jedes Jahr im Schnitt ca. 250 Millionen Euro für Schäden aufbringen müssen, bei denen Überladung oder fehlende Ladungssicherung die Unfallursache waren.

Überladung von LKW birgt ungeahnte Risiken
Überladung von LKW birgt ungeahnte Risiken.

Die Ergebnisse bei Polizeikontrollen sind zudem alles andere als beruhigend. Während laut einer Untersuchung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Schnitt nur 35 Prozent der LKW ihre Ladung ordnungsgemäß sichern, sieht es bei Privatpersonen noch deutlich schlimmer aus. Vor allem in der Reisezeit werden Bußgeldbescheide mit der Überschrift Überladung Wohnmobil, Überladung PKW und Überladung Transporter haufenweise verschickt. Solche Vergehen durch strengere Sanktionen im Bußgeldkatalog zu bestrafen, ist zwar sicherlich der richtige Ansatz, doch oftmals muss auch Aufklärungsarbeit geleistet werden. So wissen viele Autofahrer gar nicht, welchen Gefahren sie sich und andere Verkehrsteilnehmer aussetzen, wenn das Auto überladen ist.

Welche Auswirkung hat Überladung auf die Sicherheit beim Fahren?

Doch warum ist ein überladenes Auto oder ein überladener Transporter so gefährlich? Welche Auswirkungen hat eine Überladung oder mangelnde Ladungssicherung auf die Sicherheit beim Fahren?

Die Überladung hat gleich in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Sicherheit:

  • Wenn das Auto überladen ist, verlängert sich der Bremsweg aufgrund des höheren Gewichts. Das gleiche „Phänomen“ ist auch vom Bremsen auf nasser Fahrbahn bekannt. Im Falle einer Vollbremsung dauert es entsprechend länger, bis der Wagen zum Stillstand kommt.
  • Darüber hinaus ist eine Überladung auch immer mit einer negativer Auswirkung auf das Fahrverhalten verbunden, da das Lenkverhalten schwerfälliger wird.
  • Außerdem kann durch das erhöhte Gewicht der Reifen zum Platzen gebracht werden.
  • Des Weiteren wird durch die Überladung die gesamte Motorisierung des Fahrzeugs belastet.
  • Eine unzureichende Ladungssicherung hingegen kann dazu führen, dass bei einer Bremsung oder Kurvenfahrt das Transportgut durch den Fahrgastraum fliegt oder umkippt. Zum einen können dadurch Insassen zu Schaden kommen und zum anderen kann der Wagen ausbrechen. Ein Umkippen des Anhängers ist ebenfalls zu befürchten.
  • Zudem kann es passieren, dass die Ladung vom Transporter fällt und somit vor allem für andere Verkehrsteilnehmer zu einer sehr großen Gefahr wird.

Diese und viele weitere Faktoren erhöhen das Unfallrisiko bei Überladung und nicht ausreichender Ladungssicherung ungemein und sind dringend zu vermeiden. Da bei einem Unfall nicht nur das Auto einen Totalschaden nehmen kann, sondern auch Menschenleben in Gefahr sind, sind Verstöße gegen das Verkehrsrecht alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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