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Personenbeförderung – Die Anforderungen der StVO

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Personenbeförderung

BeschreibungBuß­geld
Person auf Kraftrad befördert, ohne speziellen Sitz5 €
Personen auf Zugmaschine befördert, ohne geeignete Sitzgelegenheit5 €
in Wohnwagen hinter einem Kfz Personen befördert5 €
Kind ohne vorschriftsgemäße Sicherung im Kfz mitgenommen30 €
mehrere Kinder ohne vorschriftsgemäße Sicherung im Kfz mitgenommen35 €
Kind ohne vorschriftsgemäße Sicherung im Kfz als Verantwortlicher/Kraftfahrzeugführer mitgenommen60 €
Kinder ohne vorschriftsgemäße Sicherung im Kfz als Verantwortlicher/Kraftfahrzeugführer mitgenommen70 €
auf der Ladefläche eines Fahrzeuges Personen befördert5 €
auf der Ladefläche eines Anhängers, der nicht in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt wurde, Personen transportiert5 €
auf der Ladefläche eines Anhängers, der in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt wurde, Personen ohne geeignete Sitzgelegenheit transportiert5 €
auf der Ladefläche eines Fahrzeuges stehen, ohne Erfordernis5 €
Zulassen, dass Personen auf der Ladefläche eines Fahrzeuges stehen, ohne Erfordernis5 €
auf einem einsitzigen Fahrrad eine Person befördert, die älter als 7 Jahre alt war5 €
auf einem Fahrrad ein Kind transportieren, das die erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen nicht aufweist5 €
in einem Anhänger, den Sie hinter dem Fahrrad herziehen, mehr als zwei Kinder transportiert5 €
in einem Anhänger, den Sie hinter dem Fahrrad herziehen, ein Kind transportiert, das älter als 7 Jahre alt war5 €

FAQ: Personenbeförderung

Gelten besondere Vorschriften für die private Personenbeförderung?

Grundsätzlich gilt, dass Sie nur so viele Personen befördern dürfen, wie auch Sitzplätze in Ihrem Kfz vorhanden sind. Für Kinder in jungen Jahren kann zudem ein Kindersitz vorgeschrieben sein.

Welche Regeln gelten für die gewerbliche Personenbeförderung?

Worauf Taxifahrer, Sanitäter und Co. bei der Personenbeförderung achten müssen, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Welche Bußgelder drohen im Zusammenhang mit falscher Personenbeförderung?

Nehmen Sie zum Beispiel ein Kind ohne vorschriftsgemäße Sicherung in einem Kfz mit, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Weitere mögliche Bußgelder können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Im Video: Alles Wichtige zur Personenbeförderung

Was ist bei der Personenbeförderung zu beachten? In unserem Video erfahren Sie mehr dazu.
Was ist bei der Personenbeförderung zu beachten? In unserem Video erfahren Sie mehr dazu.

Beim Personentransport gelten strenge Vorgaben, die einzuhalten sind

Für die private Personenbeförderung ist kein P-Schein nötig.
Für die private Personenbeförderung ist kein P-Schein nötig.

Egal, ob als Rettungssanitäter, als Linienbus- oder als Taxifahrer – in allen Fällen werden Menschen von A nach B transportiert und das regelmäßig. Hierbei ist besondere Vorsicht geboten und es müssen zahlreiche Vorschriften eingehalten werden.

Denn: Für die gewerbliche Personenbeförderung in Deutschland ist z. B. beim Linienverkehr mit Kraftomnibussen eine Genehmigung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nötig.

Wer gewerblich eine Personenbeförderung per Mietwagen, mit Taxen oder ähnlichem vornimmt, muss besonders zuverlässig sein, da er die Sicherheit seiner Insassen gewähren muss. Die Genehmigung hierfür wird deshalb unter anderem nur erteilt, wenn ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Taxifahrer müssen regelmäßig ihre Ortskenntnisse nachweisen.

Der folgende Ratgeber führt Informationen dazu auf, welche rechtlichen Grundlagen es für die Beförderung von Personen auch im privaten Bereich gibt und was hinsichtlich der Versicherung bei der Personenbeförderung zu beachten ist.

Was gilt für die Personenbeförderung privat?

Wollen Sie Freunde oder Verwandte nach einer Geburtstagsfeier mit dem Auto nach Hause fahren, benötigen Sie dafür selbstverständlich keinen speziellen Schein – bzw. nur einen: den Führerschein der Klasse B. Nichtsdestotrotz müssen Sie bei diesem Vorhaben eine ganze Menge beachten.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor: Wollen Sie Personen per Kraftfahrzeug befördern, dann …

  • ist die durch Sitzplätze und Gurte vorgegebene maximale Personenanzahl einzuhalten.
  • müssen Sie Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und einer Körpergröße, die unter 1,50 m liegt, eine spezielle Rückhaltevorrichtung anlegen.
  • dürfen Sie die Fahrgastbeförderung weder auf der Ladefläche, noch in den Laderäumen vornehmen. Dies ist in der Regel untersagt, sofern sie an diesen Stellen keine Reparaturen vorzunehmen haben. (§ 21 StVO)
Darf die Personenbeförderung auch ohne Personenbeförderungsschein erfolgen? Wenn es sich um einen privaten Personentransport handelt, dann ja. Kann der Fahrer eine Fahrerlaubnis Klasse B vorweisen, ist es ihm gestattet, eine Personenbeförderung von maximal acht Personen vorzunehmen. Bei dieser Anzahl ist Schluss. Auch mehr Menschen dürfen ohne transportiert werden, allerdings braucht es dann einen Führerschein der Klasse D bzw. D1.

Wie sieht es mit der Personenbeförderung auf dem Anhänger aus?

Gemäß StVO ist der Transport von Personen in Wohnanhängern, die hinter Kraftfahrzeugen hergezogen werden, grundsätzlich nicht erlaubt. Das bezieht sich sowohl auf Ladeflächen als auch Laderäume.

Für die gewerbliche Personenbeförderung ist ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung nötig.
Für die gewerbliche Personenbeförderung ist ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung nötig.

Von dieser Grundregel kann es jedoch Ausnahmen geben. Ausdrücklich erlaubt ist auf einem Anhänger die Personenbeförderung, wenn es sich um land- oder forstwirtschaftliche Einsatzzwecke handelt. Hierzu zählen beispielsweise:

  • die Park-, Garten und Friedhofspflege
  • Böschungsarbeiten
  • in Baumschulen anfallende Arbeiten
  • Tierzucht und -haltung
Es darf eine Personenbeförderung im Anhänger erfolgen, wenn land- und fortwirtschaftliche Zwecke hiermit verfolgt werden und es geeignete Sitzgelegenheiten für die Arbeiter gibt. Laut StVO ist hier der stehende Transport ausdrücklich untersagt, wenn er nicht vonnöten ist, um die Ladung zu beaufsichtigen bzw. Arbeiten während der Fahrt nicht anders als stehend auf der Ladefläche ausgeführt werden können.

Fahrer, die eine Personenbeförderung in einem Anhänger vornehmen, der hinter einem Fahrrad hergezogen wird, sollten Folgendes beachten: Es ist erlaubt in solchen kindergeeigneten Vorrichtungen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitzunehmen. Diese Altersbeschränkung gilt nicht für die Personenbeförderung behinderter Kinder.

Und auch für den Fahrradfahrer gibt es hier eine Altersbeschränkung. Dieser muss nämlich mindestens 16 Jahre alt sein. Ein geringeres Alter erlaubt die Straßenverkehrsordnung nicht.

Seit der StVO-Novelle, ist es zudem erlaubt, Personen auf Fahrrädern mitzunehmen, die älter als 7 Jahre sind. Allerdings muss dabei ein Drahtesel verwendet werden, der für die Personenbeförderung ausgelegt ist. Hierbei kann es sich zum Beispiel um entsprechende Lastenräder handeln. Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein muss.

Gewerbliche Personenbeförderung – welche Regeln sind hierbei zu beachten?

Deutlich strengere Auflagen gelten, wenn Sie mit der Personenbeförderung Geld verdienen. Das ist unter anderem in diesen Berufsfeldern der Fall:

  • Taxifahrer
  • Sanitäter/Krankenwagenfahrer
  • Busfahrer im Linien- und Fernverkehr
  • Mietwagenfahrer

Alle aufgeführten Berufsgruppen müssen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Personenbeförderungsgesetz eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vorweisen können. Diese wird auch als Personenbeförderungsschein bzw. P-Schein bezeichnet.

Gemäß der Vorgaben der FeV, festgehalten in § 48, wird diese Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für maximal fünf Jahre erteilt. Um den gleichen Zeitraum kann diese verlängert werden, wenn vorher ein Antrag hierauf gestellt wurde. Notwendige Voraussetzungen hierfür sind jedoch:

  • dass der Antragsteller körperlich und geistig geeignet für diese Verantwortung ist (u. a. hält er sich an die Verkehrsregeln, an seinen Orientierungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeiten ist nichts auszusetzen)
  • ein Sehtest bestätigt, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, um die beförderten Personen nicht zu gefährden

Was sagt das Personenbeförderungsgesetz zum Bus?

Als Kraftomnibusse definiert das Gesetz Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung von neun Personen oder mehr geeignet sind. Dabei zählt der Fahrzeugführer mit (§ 4 PBefG).

Vielen ist häufig unklar, worin der Unterschied zwischen Linien- und Fernverkehr besteht. Hierauf wird im Gesetz ebenfalls eingegangen. Es äußert sich klar und besagt:

Worin liegt der Unterschied zwischen Linien- und Fernverkehr? Das Personenbeförderungsgesetz besagt: Beim Linienverkehr handelt es sich um eine periodische Verkehrsverbindung, die sich zwischen zwei definierten Punkten – dem Start- und Endpunkt – bewegt. Maßgeblich ist, dass die Fahrgäste an bestimmten Zwischenhalten die Möglichkeit haben, ein- und auszusteigen. Dahingegen handelt es sich nicht um eine notwendige Voraussetzung, dass ein Fahrplan eingehalten wird (Personenbeförderungsgesetz § 42). Beim Fernverkehr sind die Entfernungen zwischen den einzelnen Halten wesentlich größer.

Demnach gilt: Wer ein Unternehmen gründen will, das gewerbsmäßig per Bus Personen hin und her transportiert, muss eine Konzession für die Personenbeförderung vorweisen können. So benötigen etwa Taxiunternehmen eine entsprechende Taxikonzession.

Weshalb kann eine Versicherung bei der Personenbeförderung nützlich sein?

Bei der Personenbeförderung kann die Umsatzsteuer niedriger ausfallen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Bei der Personenbeförderung kann die Umsatzsteuer niedriger ausfallen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

So hoch die Anforderungen an einen Fahrzeugführer mit Genehmigung zur gewerblichen Fahrgastbeförderung sind, gänzlich auszuschließen sind unerwünschte Zwischenfälle wie Sach- und Personenschäden nie. Aus diesem Grund bieten verschiedene Versicherungsunternehmen spezielle Tarife zur Kraftfahrtversicherung an.

Für welche Schäden, die bei der Personenbeförderung eintraten, die Versicherung hierbei haftet, ist von ihren jeweiligen Konditionen abhängig.

In der Regel unterscheiden sich beispielsweise die Deckungssummen, also die maximalen Schadenshöhen bis zu welchen die Versicherer einspringen. Darüber hinaus variieren auch der Leistungsumfang und die zu zahlende Versicherungsprämie.

Aus diesem Grund ist es ratsam, sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung für die Personenbeförderung, die Vertragsbedingungen und auch das Kleingedruckte genau durchzulesen. Im schlimmsten Fall zahlen Sie einen horrenden Beitrag und müssen am Ende die aufgetretenen Schäden noch zusätzlich aus eigener Tasche zahlen.

Bildnachweise: fotolia.com/© gstockstudio, fotolia.com/© Sauerlandpics, istockphoto.com/villiers

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner zur Personenbeförderung

8 Kommentare

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  1. Michael K
    Am 29. August 2020 um 11:02

    ich möchte auf einen Lasten-Anhänger mit Auflaufbremse den hinter einem E-Bike herziehe meine Frau transportieren! Meine Frau sitzt in einem Rollstuhl und hat somit einen geeigneten Sitz. Ist das Erlaubt?

  2. Ralf S
    Am 20. Februar 2020 um 16:31

    Ich möchte auf der Ladefläche meines Pickup ein Brautpaar transportieren auf Grund des Blumenschmucks kann ja schon nicht schnell gefahren werden. welche Strafe habe ich zu erwarten.

  3. Silas R.
    Am 15. Mai 2019 um 19:18

    Darf man als 15-Jähriger mit einem Mofa (25km/h) ,dass eine Sitzvorrichtung (Fußrasten) hat eine zweite Person mitnehmen?

  4. Cruiser
    Am 30. April 2019 um 15:26

    Ich möchte zwischen 1 und 3 Touristen in meinem PKW mitnehmen. Eine Quelle schreibt, ich brauche den Personenbeförderungsschein nicht.

    Andere Quellen schreiben dagegen, man braucht dafür prinzipiell einen P-Schein.

    Ich bin etwas verwirrt.

    Wie verhält es sich nun mit dem P-Schein?

    Weiß jemand mehr?

    Ich wäre sehr dankbar für Antworten die wirklich weiterhelfen.

    Vielen Dank!

  5. Andreas
    Am 7. März 2019 um 8:54

    Darf ich mit 15 Jahren weitere Personen mit meinem Mofa mitfahren lassen?

  6. Rolf
    Am 15. September 2018 um 15:13

    In der ersten Aufzählung, letzter Punkt und im zweiten rot umrandeten Absatz geht es um Personen auf der Ladefläche und in den Laderäumen, die sich während der Fahrt dort nicht (stehend) aufhalten dürfen; es sei denn, sie haben – während der Fahrt (!) – Reparaturen/Arbeiten zu verrichten. Was können das für außergewöhnliche Tätigkeiten sein, die nicht bis zum Halt des Fahrzeugs warten können? Bitte Beispiele nennen.

  7. Tbune
    Am 26. März 2018 um 20:47

    Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man „überlädt“? Also man befördert in einem Auto, das z.B. für 5 Personen zugelassen ist, 6 oder 7 Personen, beispielsweise im Kofferraum oder mehr als 3 auf der Rücksitzbank.
    Dabei sind alle Personen volljährig und das zugelassene Gesamtgewicht wird nicht überschritten, zusätzlich sind 1-2 nicht angeschnallt, da ja nur 5 Gurte vorhanden sind.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 12:08

      Hallo Tbune,

      laut § 21 Abs. 1 StVG gilt Folgendes: “In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.” Sind Personen nicht angeschnallt, droht ein Bußgeld von 30 Euro pro Person. Werden Sie angehalten, wird außerdem die Weiterfahrt untersagt, solange nicht die zusätzlichen Personen aussteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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