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Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2023

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Februar 2023

Wie hoch darf die Hecke sein? Wem gehört der Apfel am Baum? Der Ratgeber rund um den Garten

Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland
Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland

Juristisch gesehen ist der Begriff “Gartenrecht” in keinem Gesetz oder keiner Verordnung zu finden. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht.

Doch zwischenmenschlich gesehen, ist das Gartenrecht ein wichtiges Gut, welches bereits dafür gesorgt hat, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn in puncto Garten ad acta gelegt wurden.

Im anwaltlichen Jargon ist das Nachbarschaftsrecht eher unter dem Begriff “Nachbarrecht” bekannt. Jedes Bundesland in Deutschland besitzt eigene Gesetzesbücher und Verordnungen dazu.

Das Gartenrecht kommt im Wohnungsmietrecht vor, da der Garten meist zu einem Grundstück dazu gehört und deshalb in diesem Wohnraummietvertrag eine Rolle spielt.

Wie hoch dürfen die Zäune im Kleingarten sein? Wie oft darf der Pächter des Nachbargartens grillen? Wie lange darf das Fest von meinem Nachbar im Garten noch gehen? All diese Fragen beantwortet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Deutschland. Zudem müssen Sie hier den Vorschriften des Kleingartenvereins Folge leisten. Diese Vorschriften zum Gartenrecht sind individuell, da fast jeder Kleingartenverein selbst noch einmal regelt, wie hoch die Grenzhecke sein darf.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

FAQ: Gartenrecht

Was regelt das Gartenrecht?

Ein spezielles Gartenrecht an sich gibt es nicht. Die Bundesländer regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben durch eigene Verordnungen und Gesetze. Sind beispielsweise Bebauung, Grenzzäune oder auch das Fällen eines Baumes regional unterschiedlich geregelt.

Was wird im Nachbarschaftsrecht noch bestimmt?

Auch Themen wie Lärmbelästigung, Insektenbekämpfung oder auch die Höhe von Hecken werden in den jeweiligen Verordnungen in der Regel behandelt.

Gibt es einheitliche Bußgelder?

Da die Verordnungen Ländersache sind, werden üblicherweise auch die entsprechenden Bußgelder durch die Länder festgelegt und sind somit nicht einheitlich. So kann beispielsweise das unerlaubte Grillen in einem Bundesland mehr kosten als in einem anderen.

Die wichtigsten Ratgeber zum Garten- und Nachbarschaftsrecht

Gartenabfälle entsorgen

Grünschnitt, Äste, Erdaushub etc.: Wo können Sie die Abfälle aus Ihrem Garten entsorgen? Dieser Artikel gibt Ihnen nützliche Hinweise auf diese Frage und nennt alle Bußgelder zum illegalen Entsorgen von Gartenabfällen. » Weiterlesen...

Hecke und Baum beschneiden

Die jeweiligen Bundesländer in Deutschland regeln, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Zudem bestimmten weitere Verordnungen, wann die Hecke beiden Nachbarn gehört und welche gesetzliche Heckenhöhe eingehalten werden muss. Alle Informationen dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Bauen ohne Baugenehmigung

Bauen ohne Baugenehmigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht verboten. Es gibt zahlreiche genehmigungsfreie Gebäude, die Sie ohne eine Baugenehmigung in Angriff nehmen können. Welche das sind und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Wasser verschmutzen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt alle Bestimmungen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Das Gesetz im Detail sowie alle Bußgelder, die bei einer Wasserverschmutzung drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Frage 1 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Was ist eine Grenzbebauung?

Im Gartenrecht ist dieses Thema meist sehr wichtig. Die Grenze eines Grundstücks von einem Haus markiert meist eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer im Garten. In dem Fall ist dies eine Grenzbebauung. Doch wer legt fest, wo die Grenze vom Grundstück ist? Dies finden Sie im Grundbuch des Grundstücks. Wenn die Grenze nicht sicher ist, können Sie auch die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde zurate ziehen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn Pflanzen oder eine Hecke auf der Grenze teilen, wird auch oftmals im Rahmen vom Gartenrecht von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Beide Nachbarn kümmern sich um das Schneiden der Hecke oder der Pflege des Zaunes. Natürlich kann auch einvernehmlich entschieden werden, dass sich lediglich ein Nachbar darum kümmert.

Im Nachbarschaftsrecht gekramt: Zaun, Zaunhöhe und Mauer

Beispielsweise laut Berliner Nachbarrechtsgesetz gibt es eine Einfriedungspflicht, sodass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, einen Zaun um seine rechte Seite vom Grundstück zu errichten. Der linke Nachbar kann dies sogar verlangen. Die Zaunhöhe ist hier mit etwa 1,25 m benannt.

In anderen Gesetzen ist dies wiederum anders, sodass Sie das jeweilige Nachbarrecht und Gartenrecht einsehen sollten, um die genauen Zahlen zu erfahren. Zudem finden Sie weitere Informationen im lokalen Bebauungsplan. Dort ist festgeschrieben, ob die Einfriedung eine Hecke, eine Mauer o. Ä. sein darf sowie wie hoch diese sein kann.

Frage 2 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf die Hecke sein?

Die Hecke zum Nachbarn ist auch in den Gesetzen der Bundesländer genannt. Diese ist proportional zum Abstand zur Grundstücksgrenze. In Sachsen darf so beispielsweise die Hecke maximal zwei Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.

Die Höhe der Hecken kann aber auch jede Kommune selbst regeln, sodass Sie sich ebenfalls beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt informieren können.

Frage 3 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Kann ich den Baum beseitigen?

Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht
Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht

Im Nachbarrecht sind auch Bäume und deren Grenzbepflanzung definiert. Je näher der Baum an der Grenze steht, desto mehr steigt die Chance, den Baum oder die Hecke beseitigen zu lassen.

Stehen die Bäume aber nicht auf dem Nachbargrundstück, sondern auf der Grenze, muss auch der Nachbar vor der Beseitigung befragt werden. Denn in diesem Fall gehört der Baum beiden Parteien. Sollte nur ein Eigentümer in diesem Fall den Baum zurechtschneiden oder gar fällen, hat der zweite Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.

Zudem muss in puncto Nachbarschaftsrecht und Bäume der Mindestabstand zur Grenze im Garten beachtet werden. Auch diesen legt das jeweilige Bundesland wieder individuell fest.

Wird er nicht eingehalten, kann der angrenzende Grundstückseigentümer einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung verlangen.

Hierbei ist aber zu beachten, dass im Gartenrecht und Nachbarrecht auch eine Verjährung eintreten kann. Diese Frist dauert in der Regel fünf Jahre. So ist es beispielsweise in Bayern der Fall, dass der gestörte Nachbar die Beseitigung nicht mehr verlangen kann, wenn der Baum bereits seit fünf Jahren näher als 0,5 m an der Grenze zum Grundstück steht.

Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen vom Nachbarrecht im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, die Beseitigung zu verlangen. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. So können Anwalts- oder gar Gerichtskosten gespart werden.

Ohne einvernehmliche Lösung im Garten geht es aber auch. Das zeigte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2014. Hier fiel zweimal ein dicker Ast vom Grenzbaum auf das Grundstück des Nachbars. Das Gericht sprach von einer konkreten Gefährdung – der “Störer” wiederum wollte nach mehrmaliger Aufforderung des Nachbars den Baum nicht zurückschneiden. Kurzerhand übernahm der Nachbar das Prozedere, was das Amtsgericht als rechtskonform beurteilte.

Das bedeutet, dass der Nachbar nun nicht mehr fragen muss, ob er das machen darf. Kümmert sich der Grundstückseigentümer nach zweimaliger Aufforderung nicht darum und besteht zudem eine konkrete Gefährdung, ist das selbstständige Zurückschneiden rechtmäßig.

Fällt übrigens ein Apfel oder anderweitiges Obst auf das Grundstück des Nachbars, gehört es ihm laut Gartenrecht auch. Hängt es hingegen noch am Ast, gehört es demjenigen, dem auch der Baum gehört bzw. das Grundstück, auf dem selbiger steht.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Spezifische Ratgeber zum Tierschutz im Garten

Maulwurf unter Naturschutz

Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die ein Tier vergiften oder töten, mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Maulwurf kann Garten- und Grundstücksbesitzern frische, aufgelockerte Erde liefern, die dann beispielsweise für Blumenkästen geeignet sind. Außerdem frisst das kleine Säugetier Schädlinge, die die Pflanzen im Garten sonst angreifen. » Weiterlesen...

Marder stehen nicht unter Naturschutz

Der Marder ist ein eher unliebsames Tier in Deutschland. Er knabbert Kabel im Auto an oder nistet sich in Dachböden an. Wer einen Marder aber fangen oder gar töten will, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann drohen. Zudem benötigen Sie einen Jagdschein und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung. Alle Infos dazu finden Sie hier. » Weiterlesen...

Die Wühlmausbekämpfung

Die Wühlmausbekämpfung steht für manche Grundstücksbesitzer an oberster Stelle in puncto Rasen und Garten. Doch welche Mittel sind wirkungsvoll gegen die Schädlinge? Und stehen die Wühlmäuse unter Artenschutz? Alle Informationen und möglichen Bußgelder finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Bienen sind gefährdete Insekten

Gerade im Sommer scheint es keinen Mangel an den unterschiedlichsten Insekten zu geben. Überall kriecht und surrt es. Tatsächlich sind auch in Deutschland dutzende Arten der Spezies Insekten vom Aussterben bedroht. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, gefährdete Arten zu fangen oder gar zu töten. » Weiterlesen...

Naturschutz Weinbergschnecke

Schnecken und Muscheln gehören zu den Weichtieren. Manche Arten sind gefährdet, und stehen aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Wer die Schnecken im eigenen Garten bekämpfen will, sollte dies aber auf umweltfreundliche Weise tun, da sonst hohe Bußgelder drohen. » Weiterlesen...

Frage 4 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wann ist es Lärm?

Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen
Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen

Besonders in den Sommermonaten sind Grillfeste beliebt. Für die Nachbarn hingegen können sie zur Belastungsprobe werden. Die Anzahl der Feste ist nirgendwo gesetzlich festgelegt; sie hängt vom Einzelfall ab. Das sagen einige Urteile:

  • Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Oktober 2007: 20- bis 25-mal im Jahr bis 21 Uhr für maximal zwei Stunden im Garten ist in Ordnung
  • Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2002: viermal im Jahr bis 24 Uhr im Garten ist möglich

Grundsätzlich ist Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu vermeiden, da in diesem Zeitraum die gesetzliche Nachtruhe herrscht. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Dort kann sogar das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden.

Eine einheitliche Verordnung zum Nachbarschaftsrecht in puncto Kinderlärm ist auch nicht gegeben. Oftmals urteilen die Gerichte, dass Lärm von Kindern – auch im Garten – natürlich ist und hingenommen werden müsse. Auch, wenn das Kind in der Nacht weint oder während der Nachtruhe schreit, ist dies erlaubt. Bei übermäßigem Krach, der zudem auch noch lange andauert, kann sich jedoch ein Nachbar beim Vermieter beschweren oder gar gerichtlich dagegen vorgehen.

Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht:

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149 Kommentare

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  1. Hilde sagt:

    Hallo,
    Hab eine Frage,meine Gartennachbarin lässt mit einem Rohr ihr Wasser vom Dach in eine Ecke an derGrundstücksgrenze im Winter laufen,die Ecke ist schon total versottet,ein Gespräch mit ihr brachte nichts im Gegenteil sie tut es immer wieder,wie sollen wir uns verhalten…..LG. Hilde

  2. Patricia V. sagt:

    Hallo liebe Redaktion,
    Mein Mann und ich leben zu Miete in einem Reienhaus in Vorpommern-Rügen.
    Das Grundstück ist aufgeteilt so das Wir zwei Gärten haben. Auf eine Seite haben wir Rasen der alles zwei Wochen gemäht wird. Auf dem hinteren Stück haben wir einen Garten mit Kartoffeln und anderen Dingen zum essen . Rechts vom Garten ist unser Hühnerhof mit Umzäunung der Voll in der Sonne steht. Die Hühner haben kein Schatten und deshalb haben wir dort die Brennesel Hochwachsen lassen. Und zu Nachbarsgrundstück sind es noch etwa 6 Meter die immer gepflegt werden. Jetzt Verlangt er von uns das wir die Brennesel Abmähen müssen sonst macht er eine Anzeige. Er sagt das ich wohl eine Strafe von 200 Euro Zahlen muss. Wie gesagt an der Grunstücksgrenze wird immer mit dem Rasehenmäher gemäht. Es wären also 6 Meter gemähter Rasen bevor die Grenze kommt. Muss ich jetzt seine Aufvorderung nachkommen?

  3. Josef sagt:

    Hallo,
    vor gut 3 Jahren habe ich im Internet Round-up gekauft für den Privatgebrauch (im Garten und Hofeinfahrt).
    Der Unkrautvernichter wurde im eigenen Garten angewendet und ist verbraucht.
    Nun wurde ich vom Landratsamt angeschrieben
    Was kann mich hier noch erwarten?

  4. Jessica sagt:

    Hallo!

    Wir wohnen in Berlin und wollen zu dem Nachbarn einen blickdichten Sichtschutzzaun (1,80 m hoch) aufstellen.

    Können wir diesen direkt an die Grundstückgrenze (unsere Seite) setzen, oder muss ein Mindestabstand eingehalten werden?

  5. Rolf E sagt:

    habe da mal eine frage
    wohne zur miete in einen Mehrfamilienhaus einer Gesellschaft zwischen 2 Häusern ist eine Freifläche von 10 mal 6 Meter
    mir wurde vor 15 Jahren mündlich erlaubt diese Fläche als garten zu nutzen
    nun wurde mir nach den ganzen Jahren schriftlich die Kündigung des garten zugestellt
    ist das nach den ganzen Jahren rechtens oder kann ich dagegen vorgehen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rolf,

      ohne Details können wir keine Einschätzung treffen. Da wir außerdem keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Eleonora sagt:

    Hallo Liebes Team,
    wir haben vor 2 Jahren gebaut. Unser Nachbar hat seine Garage und Auffahrt genau an unserer Grundstücksgrenze. Jetzt verlangt er von uns das wir Steine oder es bepflanzen damit seine Garage nicht dreckig wird und das es schöner aussieht. Kann er das verlangen? Darf man auf seinem Grundstück nicht so gestallten wie man mag? Bis jetzt ist nur Rasen gepflanzt.
    Vielen Lieben Dank.
    Liebe Grüße

  7. Traudl sagt:

    Hallo,
    seit 2017 fordere ich meinen Nachbar mehrfach auf, den auf seinem Grundstück wachsenden Efeu von meiner Garage nachhaltig zu entfernen. Meine Bitte wird in der Regel ignoriert, d.h. ich muss ich immer wieder darauf hinweisen, wenn ich Glück habe, wird der Efeu entfernt, bevor er das Dach erreicht. Ich befürchte, dass dadurch das Mauerwerk beschädigt wird.
    Kann ich auf Kosten meines Nachbarn z.B. einen Gärtner beauftragen, der sich der Sache annimmt oder welche Möglichkeit habe ich sonst noch.

  8. NiRa sagt:

    Guten Tag,

    wir wohnen in RLP. Das Haus und auch das des Nachbarn stehen schon über 20 Jahre. Wir haben ca. 1 Meter von der Grenze entfernt seit über 10 Jahren einen Baum stehen. Dem Nachbar wird er zu groß. Er besteht darauf dass er nicht nur in der Breite ( was ich nachvollziehen kann – wenn die Äste auf dessen Grundstück reichen) sondern auch in der Höhe gekürzt wird. Hat er ein Anrecht darauf? Ich würde die aktuelle Höhe des Baumes auf ca 2-3 Meter schätzen, jedoch steht der vom Straßenniveau auf einem Plateau ( Höhe ca. 80cm).

  9. Angie sagt:

    Unsere Nachbarn lassen ihren Garten völlig verkommen. Das ganze Unkraut säht sich in unserem gepflegten Garten. Schlimmer noch, wenn dann mal Rasen gemäht wird, verteilen sie diesen auf das Unkraut in ihrer Beete, was sehr unangenehm riecht. Ist das in einem Reihenhausgebiet erlaubt? Wir wohnen in NRW.
    Danke für eine Antwort.

  10. sba sagt:

    Frage:
    Mein neuer Nachbar will eine auf seinem Grundstück befindliche 20m Fichte fällen.
    Er möchte diese in meinen Garten fallen lassen. Im Prinzip kein Problem da es eine freie Fläche ist, das habe ich ihm auch genehmigt.

    Problem ist das er das in der nächsten Woche tun will.
    Momentan ist wohl Schonzeit für Bäume und es ist ein Elsternest drin.

    Bin ich da rechtlich auch betroffen wenn er das jetzt,
    ohne offizielle Genehmigung durchführt ?

    MFG sba

  11. Ännchen sagt:

    wir haben zum Nachbargrundstück Grenzbebauung, d.h. unsere Garage (selbstverständlich mit Genemigung) steht auf der Grenze. Nun wollten wir nach Jahren den Bitumenanstrich erneuern, auch weil mal Efeu, mal wilder Wein an unserer Wand hoch kam. Drauf angesprochen hat der Nachbar mehr oder weniger mit murren und knurren diesen entfernt aber nur oberirdisch!!! Weil wir jetzt in der Erde ganz viele Wurzeln gefunden haben. Dazu kommt noch das Weinreben gepflanzt wurden, ganz zufällig mal 30 cm von der Wand mal 50 cm, mal sind es ältere Pflanzen mal ganz junge und einige sind sogar fast 3m hoch. Himbeerpflanzen sind auch noch dazwischen bis an die Wand, Geißbart ist auch im “Angebot”(dieser darf überall Wurzeln schlagen….) Unsere Frage nun, muss der Nachbar nur den Abstand einhalten oder ist er auch verantwortlich für die Wurzeln im Boden (bzw. wenn dadurch Schäden am Gebäude entstehen)? Wie kann ich das überprüfen?
    Vielen Dank im Voraus
    MfG Ännchen

  12. Micha sagt:

    Hallo Gemeinde, ich hab da mal eine Frage zur Grundstücksgrenze. Ich wohne in Sachen, genauer in Pirna und mich würde mal interessieren für welche Einfriedundsgrenze ich zuständig bin? Rechts oder links und zwar wenn ich vor dem Garten stehe. Da gibt es doch sicher eine rechtliche Grundlage. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
    LG Micha

  13. Renate K. sagt:

    Meine Freundin möchte einen neuen Zaun machen. Sie behauptet der Nachbar muss mit bezahlen! Ich sage nein. Kann meinen Nachbarn nicht zwingen einen Zaun zu bezahlen den er nicht will. Wer hat Recht.
    Beste Grüße

  14. Marion sagt:

    Wir haben ein EFH mit Garten erworben und teilen uns mit unseren Narchbarn eine gemeinsame Zufahrtstraße, an welche rechts und links 2 wietere Grundstücke grenzen. Diese haben jeweils einen kleinen Vorgarten.

    Wer ist für die Pflege dieser schmalen Vorgärten zuständig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marion

  15. Feindt sagt:

    Hallo,
    mein nzw unser neuer Nachbar(Doppelhaushälfte)holzt gerade eben 19.September alle Sträucher Hecken und Bäume im seinem Garten weg!Ist es in seinem eigenen Garten erlaubt oder zählt dort auch das Gesetzt bis zum 30.09 darf nichts geholzt werden??Ich finde es einfach nur traurig und schrecklich,da jedes Jahr immer weniger Vögel zu sehen sind:(
    Würd mich über eine Antwort oder Info dies bezüglich freuen…LG

  16. Feindt sagt:

    Hallo,
    mein bzw unser Nachbar (Doppelhaushälfte)holzt gerade eben 19.09.2019 in seinem Garten komplett alle Sträucher,Hecken und Bäume ab! Jetzt meine Frage ist es im eigenen Garten erlaubt und zählt dort nicht das Gesetz das bis zum 30 September nicht geholzt werden darf??Ich persönlich finde es schrecklich ,leider werden es von Jahr zu Jahr immer weniger Vögel die wir im Garten haben:(
    Würde mich über eine Antwort oder Information dies bezüglich freuen….
    LG

  17. Jolanta sagt:

    Wir haben vor 14 Jahren ein altes Haus mit altem Baumbestand gekauft. Eine Rotbuche in Höhe von 35m wächst seit ?Jahren fast an der Grenze zum Nachbarngarten. Seit ein Paar Monaten hat das Grundstück neuen Besitzer, der möchte einen Schönheitschnitt mit abschneiden von Ästen, damit der Baum besser den Wind durchlässt, sonst die statik des Baumes ist gefährdet. Die Äste überseinen Grundstück sind über 3-4Meter und stüren keinen. Der Baum ist sehr gesund weißt kein Gefahr für andere. Steht der Baum nicht unter einem Schutz. Muss ich nachgehen der Anforderungen? Ich danke Ihnen für die rasche Andwort. Jola

  18. Manuela sagt:

    Hallo ich bewohne eine Eigentumswohnung im EG eines Mehrfamilienhauses. Die Mieter, des Eigentümers der UG Wohnung mit Garten, stellten einen Komposter in diesen, unmittelbar unter meinem Balkon. Wie ist der Abstand einzuhalten? Lg

  19. Ali sagt:

    Die Nachbarn sind immer Sommer jede Nacht in Ihrem illegalen Garten. Was ca 5 meter von meinem Schlafzimmerfenster ißt !!bis in die Nacht auf dem Grundstück von der Stadt ( Uhrzeit von 20 h bis 2-4 h )
    Habe Sie öffters mal Mündlich darauf hingewiesen die Nachtruhe einzuhalten. Es ist unmöglich dieses zu erreichen. Hab dann die zuständige Vermieterin von den Nachbarn angeschrieben die wiederum Mein Namen an die Nachbarschaft weitergegeben hat jezt sind Konflikte aufgetretten. Und das der nächste Sommer 2020 noch lauter werden soll.Das ist eine kurze beschilderung habe ein Tagebuch über jede Nacht dokumentiert.
    A.soll ich die Stadt anschreiben das die Hütten vom Grundstück wech kommen sollen.
    B.denke wir eine Polizei reicher Sommer 2020
    C.Darf der Vermieter der Nachbarn mein Namen herrausgeben.

  20. Jasmin sagt:

    Hallo,
    die Hecke von unserem Nachbarn ragt mittlerweile schon ca. 40 cm übern Zaun auf den Gehweg, sodass ein normales benutzen des Gehweges nur mit Einschränkung möglich ist. Zumal die Hecke ca. 15 Meter lang ist :-(
    Weiß jemand ob es da ein Gesetz / Vorschrift gibt, wie weit so eine Hecke maximal auf den Bürgersteig ragen darf?
    Lieben Dank vorab für eure Antworten

  21. Peter sagt:

    Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus in Baden-Württemberg, wobei die Reihenhäuser stufenartig angeordnet sind. Im Garten sind links und rechts als Grenzbebauung Waschbetonmauern auf denen jeweils noch 2 Meter Hohe Holztrennwände nachträglich angebracht wurden. Wer zahlt nun, wenn das Mauerwerk sich neigt und die Mauer umkippt und zusätzlich das Erdreich sich nach unten verschiebt.

  22. Krg sagt:

    Hallo,
    ich habe ein EFH im hinteren Teil des Gartens meiner Eltern gebaut in Berlin. Nun hat unser einer Nachbar sein hintern Teil des Gartens, an seinen dahinter wohnenden Nachbarn verkauft. Dieser hat mir gestern 6 Lebensbäume, die schon knapp 5-6 Meter hoch sind etwa 1 m 1,5 m von unserem Zaun entfernt eingepflanzt. Er sagt als Sichtschutz. Habe ihn gestern angesprochen und heute nochmal gebeten darauf zu achten, dass er seine Bäume zurück schneiden soll und sie bitte nicht, wie seine anderen Lebensbäume und Tannen die schon 15-20 Meter hoch sind und die am Ende meines Gartens stehen wachsen lassen soll da mein Garten dann dunkel, im Schatten und mein Haus verschmutzt wird…abgesehen davon, dass dann keine Pflanzen mehr wachsen wegen des sauren Bodens, auch mein Wohnzimmer und meine Terrasse stehen dann im Schatten bzw im Dunkeln…. wie hoch dürfen in Berlin im eingefriedetem Grundstück eine Hecke bzw Bäume werden… gibt es bei Neupflanzungen einen Unterschied zwischen Nutzräumen ( Wohnzimmer) und Nebenräumen (Bad, Schlafzimmer) in meinem Haus

  23. Rita sagt:

    Hallo,
    in meinem kleinen Rheihenhausgarten hat sich vor ca. 10 Jahren ein Götterbaum direkt an der Grenze -Abstand vom Grenzzaun ca. 20 cm -selbst ausgespäht Der Baum ist jetzt etwa 8 m hoch. Jetzt verlangt der Nachbar plötzlich die Fällung des Baumes samt Wurzelstockentfernung und droht mit einer Unterschriftenaktion in der Nachbarschaft. Bin ich verpflichtet den Baum samt Wurzelstock zu entfernen?
    Vielen Dank für Eure Antworten.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rita,

      normalerweise dürfen Sie einen Baum, auch wenn er im eigenen Garten steht, nicht einfach so fällen. Zwischen 1. März und 30. September besteht zum einen ein Baumfällverbot (§ 39 BNatschG). Zum anderen müssen Sie, bevor Sie einen Baum fällen, mit Ihrer zuständigen Naturschutzbehörde in Kontakt treten und um eine Genehmigung zur Baumfällung bitten. Möglicherweise bekommen Sie aber eine Ausnahmegenehmigung, da der Götterbaum zu den invasiven Arten zählt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Gerold sagt:

    Zu meinem Haus ,eine vom zuständigen Bauamt/ Nachbarn genehmigte Grenzbebauung seit den 80er Jahren,meine Frage. Welche Entfernung zu meiner Ausenwand muß der Nachbar beim Pflanzen von einer Hecke,Pflanzen etc., als Sichtschutz meiner Ausenwand einhalten,damit selbige nicht feucht,modrig etc. wird.Im voraus Herzlichen Dank,
    Gruß Gerold

  25. Gerold sagt:

    Nachtrag zu meiner Frage von Heute 29.04.2020 . Betreff Frage Entfernung Hecke etc. zu meiner Grenzbebauten Immobilie. Die besagte Immobilie befindet sich in Rheinland Pfalz.

  26. Ferdinand sagt:

    Wir wohnen mit einer Naturstein-Terrasse in einem 2-Stockwerk-Miethaus im Erdgeschoss (Eigentumswohnung) . Über uns im 2.Stock wohnt ein Mieter mit einem Balkon, der nur eine habe Glasabdeckung für seinen Balkon hat. Auf dem Balkon hat er zwei Kübel mit Thujapflanzen, wobei eine nach und nach abdorrt.
    Beim Giesen, bzw. besonders bei Starkregen ergießt sich das Wasser zum Teil mit Erdreich herunter auf unsere Abgrenzungs-Natursteinmauer und läuft dann auf die Terrasse.
    Dies ist auch noch dadurch bedingt, dass das kleine Ablaufrohr, welches das Regenwasserin in das Fallrohr der Dachrinne leiten soll zu klein ist
    und dadurch Schmutzwasser auf unsere untenliegende Terrasse ergießt. Diese Verschmutzung und ständige Nachreinigung unserer Terrasse ist eine starke Zumutung und sollte doch nicht erlaubt sein? Ich bitte um Aufklärung wie ich dies auch gegenüber dem Wohnungseigentümer abstellen kann.
    Für Ihre Mitteilung danke ich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen F.

  27. gabriele sagt:

    Hallo und guten Tag, vor einiger Zeit haben wir unser Grundstück frisch eingefriedet, dabei musste eine Reihe randsteine einbetoniert werden. nun pflastert unser Nachbar seinen Vorgarten und muss dabei ein Stück des von uns angebrachten Beton abspitzen, das gibt natürlich mordsmäßig Staub. Jetzt hat er zu meinem Mann gemeint mein Mann sollte das Abspritzen selbst erledigen, ist das wirklich unsere Aufgabe? Wir Pflastern keinen Hof wir nehmen nur Staub und Schmutz seit vielen Monaten in Kauf. Nun meine Frage wer ist zuständig diese Arbeit zu erledigen derjenige der es braucht um seinen Hof zu pflastern oder der der seine randsteine vor Jahren setzte? wir werden deshalb nicht streiten es interessiert mich einfach, da unser Nachbar ständig darauf hinweist dass man die Arbeit auch selbst erledigen könnte. Mit freundlichen Grüßen Gabriele

  28. Nicole sagt:

    Moin
    Wir bekommen einen Sichtschutzzaun ( 2 Meter hoch), mit Sichtschutzmatten. Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus ( Eigentum) in OWL und möchten einfach etwas mehr Privatsphäre drumherum. Ausserdem sind unsere Hunde dann auch entspannter weil sie dann nicht immer die Nachbarn sehen. Wir bezahlen den Zaun auch komplett selber. Die Firma die uns den aufbauen wird sagte uns, dass die Höhe in Ordnung ist und wir keine Probleme bekommen werden.
    Nun unsere Frage. Ist das mit der Höhe wirklich erlaubt? Wir möchten uns nur absichern. Da der Nachbar etwas schwierig ist.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nicole,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an die örtlich zuständige Stelle. Eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. gabriele sagt:

    Hallo und guten Tag,
    bevor es hier unter Nachbarn eskaliert, dachte ich ich frag einfach mal nach ……..
    Wir leben in einem Doppelhaus,
    vor Jahren schon mussten wir uns an die Gegebenheiten hier anpassen, als unser früherer Nachbar beschloss seinen Vorgarten in einen Waschbetonpark umzuwandeln.
    Mein Mann hatte damals Randsteine als Abschluss zu unserem Grundstück gesetzt.
    Das war soweit auch alles ok. Bis jetzt , zwischenzeitlich hatte unser jetziger Nachbar die Waschbetonplatten gegen Rasengittersteine ausgetauscht, immer war alles ok.
    Jetzt baut und renoviert er seit sicherlich schon einen Jahr an/ auf seinem Grundstück rum und ist inzwischen an der Grenze zu uns / und mit uns angekommen.
    Jetzt plötzlich passt sein Vorplatz höhenmäßig nicht mehr ab unsere Stellkante.
    Er ist an meinen Mann herangetreten, hat gesagt das da von der Betonstütze im Boden ein Teil abgespitzt werden muss damit seine Steine passen !!!!
    Er hat gemeint mein Mann würde das machen……….

    Jetzt hat er das gestern, wahrscheinlich mit Wut im Bauch, selbst gemacht.

    Bei uns sah es aus wie nach einer Explosion !!!!
    Keinerlei Rücksicht außer Dr Ansage ich solle die Fenster schließen.

    Alles voller Staub der ganze Vorgarten, Hof , die Straße und sogar im Keller hab ich überall weißen, hartnäckigen Betonstaub.

    Als mein Mann im Vorbeigehen sagte : du Wildsau, bald darfst du das Haus abdampfen, ist der Nachbar fast explodiert.
    Er ist später an mich herangetreten und meinem Mann ausrichten zu lassen das ER ja die Drecksarbeit meines Mannes erledigen musste.
    Ich sehe das nicht so, darum bitte ich um Hilfe bevor sich das ganze hier hochschaukelt und eskaliert……denn unser netter Nachbar bittet inzwischen jeden der vorbei läuft um Stellungnahme.
    Ich bin der Meinung wenn jemand bauliche Änderungen vornehmen möchte kann er nicht vom Nachbarn verlangen daß er die Vorlagen dazu liefert indem er Arbeit übernimmt, die für ihn nicht relevant sind ………ich kann doch sowas von niemandem verlangen.

    Jahrelang, weit über 10 Jahre war alles perfekt und nur weil es bei den baulichen Veränderungen des Nachbarn nicht passt weil der plötzlich alles ” tiefer legt” soll mein Mann ihm zuarbeiten ???

    Ich bitte um ihre Meinung und Hilfe……..
    Mit freundlichen Grüßen Gabriele

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gabriele,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. Eine solche ist an dieser Stelle nicht möglich. Prüfen Sie ggf. auch mögliche Angebote von Schlichtungsstellen in Ihrer Umgebung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Katrin sagt:

    Hallo, ich habe vor 4 Jahren einen Bungalow auf einem 17 Meter breiten und 50 Meter langen Grundstück gebaut. Das rechte Nachbargrundstück hat in etwa die selben Maße, war jedoch bis vor ca. 3 Jahren mittig (quer) geteilt. Die hintere Hälfte war ein Gartengrundstück (Eigentum), welches an unsere Nachbarn verkauft und dann zu einem ganzen zusammengelegt wurde. Das ehemalige Gartengrundstück und die hintere Hälfte unseres Grundstückes ( ca 15 – 20 Meter) teilt eine Jasminhecke, welche lt. den Vorbesitzern des Gartengrundstückes, dort schon 30 Jahre steht. Die Hecke wurde in der Vergangenheit, durch die Nutzer der jeweiligen Gartenseite geschnitten. Seit Juni 2019 verlangt nun unsere Nachbarin, dass wir den Schnitt auch auf ihrer Seite übernehmen oder die Hecke entfernen sollen. Wir wollen beides nicht. Die Hecke steht zum überwiegenden Teil auf unserer Seite, jedoch genau an der Grundstücksgrenze. Unser Grundstück und das der Nachbarin soll “früher” ein Grundstück gewesen sein. Wir haben das Grundstück mit Hecke gekauft und unsere Nachbarin mit dem Wissen um diese Hecke ebenfalls.
    Kann unsere Nachbarin von uns den Schnitt auf ihrer Seite verlangen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Katrin

  31. Natascha sagt:

    Hallo,

    Wir haben vor 2jahren einen Bungalow in einer kleinen Gemeinde auf dem Land (umgeben von Feldern und Wiesen) in Bayern gekauft. Dieser steht auf einem Eckgrundstück. Der Baum/Strauchbestand ist jetzt ca. 40 Jahre alt.
    Soviel zu den Fakten. Der seitliche Teil unseres Grundstückes geht an einer kleinen Straße (eine Fahrspur) entlang. Diese ist eine sackstrasse und dient lediglich den beiden Anwohnern um zu ihren Haus zu kommen. Auf unserer Seite ist kein Gehweg/Bordstein.

    Nun das Problem:
    Der Nachbar (Rentner) der in dieser kleinen sackstrasse quasi gegenüber unseres Gartens wohnt, beschwert sich das er immer die Straße sauber halten muss. Außerdem das die Büsche und Äste der Bäume über unseren Gartenzaun wachsen. Nichts davon betrifft seinen eigenen Garten (ein Steingarten mit wenigen Pflanzen) denn dazwischen liegt ja die Straße. Es handelt sich um herunterfallende Blüten, evtl. kleine Äste (es stehen dort keine großen Bäume) und Blätter.
    Am Ende der sackstrasse ist ein gepflasterter Parkplatz der wohl zu dem letzten Anwesen gehört. Hier wächst eine Korkenzieherweide auf unserem Grundstück und diese hat viele Äste die in ca. 3m Höhe über den Parkplatz wachsen. Er meint das dürfe so nicht sein weil sie Schmutz machen und wir hätten das zu schneiden.
    Wenn er dort kehrt, wirft er anschließend das Laub usw. über unseren Zaun zurück.

    Meine Frage:
    Was müssen wir machen und wie oft im Jahr? Und was nicht?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Auskunft!
    Mit freundlichen Grüßen
    Natascha

  32. Heike F. sagt:

    Hallo,

    Wir haben vor 2 Jahren ein Grundstück gekauft,an der Zaun Grenze steht laut der Nachbarn seit 30 Jahren eine Kastiane von einem Abstand ( ca 50 von unserem Zaun ) entfernt.
    Dieser Baum ragt mit Grössen Ästen so stark zu uns rüber das dieser Dreck so unerträglich ist .
    Mit einem guten Gespräch mit den Nachbarn fing es an ,mit einem Angebot von uns mit dem Kauf eines neuen Baumes von uns hörte es auf.
    Da neben steht ein grosser Schuppen wo ich Angst habe das die Äste durch die Stürme die wir hier an der Küste haben darauf fallen.
    Wir kann ich jetzt vorgehen an wenn kann ich ich wenden um nicht gleich ein Anwalt einschalten zu müssen, ( Behörde)
    Vielen Dank für ihre Auskunft und Hilfe

  33. Manfred S. sagt:

    Ein herzliches Hallo in die Gemeinschaft,
    mich würde interessieren ob es irgendwo geregelt wird,wie hoch Bäume in Wohngebieten wachsen dürfen.
    Wir haben vor 9 Jahren ein EFH im Münsterland/Kreis Coesfeld gekauft.
    Zu unsere Rechten Seite, also Östlich liegt ein Grundstück mit einem sehr starken Bewuchs von Bäumen, hier geht es um bis zu 20 Meter
    hohe Bäume. Darunter Kanadischer Ahorn, Weide, Walnuss und ich glaube eine Eiche.
    Dazu hat der Eigentümer, der nicht der Bewohner ist noch einige wilde Hecken im Garten.
    Durch die Höhe der Bäume wachsen einige Äste jetzt schon bis zu unserem Haus und auch im Garten wachsen die Äste mittlerweile 2 Meter bei uns rein. Der Bewohner schneidet nur das ab was ihm stört, das was uns stört lässt er wachsen, ich sollte mich an den Eigentümer wenden heißt es da von ihm.
    Das was geht schneide ich ja ab, entsorge das auch in unserer Biotonne, aber das was über 4 Meter hoch ist und rüberwächst, da komme ich nicht mehr ran.
    Da die Bäume ja schon mehr als 10 Jahre da so hoch stehen hat der Eigentümer ja sowas wie Gewohnheitsrecht, obwohl der Bewuchs direkt an der Grundstücksgrenze liegt.
    Mit reden funktioniert hier also gar nichts, daher meine Frage, muss man das alles so hinnehmen ?
    Mirgrauts ja vor dem Ahorn, der wird laut WIKI bis zu 40 Meter hoch…

  34. Anke sagt:

    Hallo und guten abend,

    ich habe ein Problem und bitte verzweifelt um Rat.
    Ich besitze ein kleines altes Reihenhaus und habe dort bisher in Frieden gelebt. Das Haus habe ich nachdem mein Vater verstorben ist, 1995 von meiner Mutter übernommen. Ich selber wohne dort seit 58 Jahren und ungefähr solange steht eine Tanne/Fichte in unserem Garten. Sie ist gesund und die Spitze und einige Äste wurden professionell eingekürzt. Die Wurzeln befinden sich natürlich auch in den Nachbargärten. Die alte Dame, die links von uns gewohnt hat, ist im vergangenen Jahr verstorben und das Haus wurde verkauft.
    Die neuen Nachbarn möchte ich hier nicht näher beschreiben, aber aus dem Wunsch, weiter in Frieden zu leben wurde nichts. Lärm, Qualm, Grillfeiern bis in die Nacht, Bauschutt im Garten, Renovierungsdreck und Lärm über viele Monate zu seltsamen Tageszeiten usw…. Nun ist der Nadelbaum der Anlass für weitere Querelen geworden. Herr Nachbar hat sich in den Kopf gesetzt, die Wurzeln müssen weg und würde diese mit der Flex wegschneiden und auch die Äste, die überhängen und wird uns alles aufs Grundstück schmeissen. Ausserdem buddelt er gerade die Wurzeln alle frei und macht Fotos davon. Sprechen kann man mit ihm nicht, da er auch einem Handwerker von uns gegenüber beleidigend und aggressiv geworden ist. Was kann ich tun? Er ist in dieses Haus mit diesem Baum bzw. den Ästen/Wurzeln eingezogen. Der Baum steht dort seit fast 60 Jahren und hat einen Stammumfang von 2,85 m.

    • Elmar S sagt:

      Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, durch ein neues BGH – Urteil vom Juni diesen Jahres.
      Selbsthilferecht des Nachbarn trotz Schädigung und nicht mehr gegebener Standfestigkeit von meinen 80 Jahre alten , 20 m hohen Fichten.
      Ich weiß nicht wie ich einen Rückschnitt an der Grundstücksgrenze verhindern kann, es wäre die Hälfte der Bäume weg.
      Ich hab eine Fristsetzung bis zum 31.1.22
      Was ist aus Ihrer Situation geworden ?
      Viele Grüße

  35. Zusel sagt:

    Habe einen Privatgarten mit einer Fläche von 564 qm gekauft. ( also mehr als 400 qm wie die maximale Grösse eines Kleingartend sein sollte )
    Lt. Notar wird dieses als Erholungsgebiet aufgeführt.

    Wie groß kann ich hierauf bauen ?
    Kann das ” Häuschen” eingeschossig mit Dach gebaut werden und wie hoch insgesamt darf man bauen ?

  36. Stefan sagt:

    Hallo,
    das Amt schreibt uns vor eine Kirschlorbeerhecke im Außenbereich nach sechs Jahren bis ende August 2020 zu entfernen.
    Ist das rechtlich oder wie können wir da vorgehen?

  37. Gorden sagt:

    Ich habe ein Garten gepachtet da stehen 3 Bäume die müssen gefällt werden aber im meinem Pachtvertrag steht nichts von Baumpflege Drinne sondern nur von garten Pflege wer muss die Fällung der Bäume bezahlen

  38. Sinfonie sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage? Mein Nachbar hat vor 10 Jahren 3 Bäume hinter seinem Grundstück gepflanzt, das Land gehört der Kirche., natürlich ohne Genehmigung. Er sagte zu mir: Falls dort mal gebaut wird, wäre es sein Sichtschutz. Am Anfang hat er die Bäume immer kurz gehalten. Seit 3 Jahren haben wir einen Pool, das passt ihm nicht wegen Neid. Seidem schneidet er die Bäume nicht mehr und ich liege langsam im Schatten. Kann ich die Bäume selber kürzen?

  39. Maria A sagt:

    Guten Tag,
    wir haben ein Reihenendhaus.Im Garten am Zaun steht Ei. Sehr älter großer gesunder Baum.Dieser steht offiziell unter Baumchutz.
    Das Nachbarhaus wurde vor unserem Reihenhaus gebaut und zwar wenige Meter direkt an dem Baum.
    Seit 20 Jahren versuchen die Nachbarn von und,dass wir den Baum regelmäßig zurück schneiden.
    Wir sehen unsere Verantwortung in der Pflege des Baumes und ab und zu kommt eine Firma,die den Baum fachmännisch zurückschneiden nur so viel wie nötig und totes Holz entfernt.

    Jetzt ist es wieder soweit. Die Nachbarn verlangen,dass wir ihn zurückschneiden lassen,damit die Blätter nicht in ihre Dachrinne fallen.
    Wir möchten dies nicht,den der Baum hat keine tote Äste und zurück schneiden muss man ihn nicht.
    Wie ist hier die Rechtslage?
    Sind wir für das Dach des Nachbarn mit unserem Baum verantwortlich,der vor dem Nachbarhaus schon dort stand und unter Baumchutz steht?
    Vielen Dank
    Für eine Antwort sind wir dankbar.
    Maria A

  40. Sa sagt:

    Ich habe auf dem Grundstück meines früheren Lebensgefährten einen herrlichen Garten angelegt, alle Pflanzen selbst gekauft und gepflanzt (Bäume, Hecken, Rosen, Sträucher, Ziergräser, Zwiebelgewächse, Sommerblüher, Clematis….) – mit seinem Einverständnis. Ich durfte den Garten gestalten.
    Nach der Trennung wird mir verweigert, einzelne Pflanzen auszugraben um sie in meinen neuen Garten umzusetzen.
    Er sagt, alles was auf seinem Grund und Boden wächst gehöre ihm.
    Stimmt das so? Habe ich keinerlei Ansprüche, auch wenn es für mich einen hohen Sachwert plus ideellen Wert hat?

  41. Fred sagt:

    Hi,ich habe eine Frage, mein Tochter hat in ein drei Familie-Reihenhaus das mittlere Haus gekauft.Der Garten hinter dem Haus ist mit drei Zäunen
    von Nachbern abgegegrenst.Den Zugang den es mal gegeben haben sollte,soll wohl ein Nachbar mit gekauft haben und hat seine Garage auf
    Grenze gestellt.
    Sie muss alles durchs Haus tragen was in den Garten gehört und wieder raus. Auch die Feuerwehr hat keine Möglichkeit von hinten ans Haus heran zukommen .
    Ist dies alles rechtens auch Brandschutzmässig?
    Vielen Dank Fred

  42. Silvia H sagt:

    Wir wohnen in einem Haus der Jahrhu dertwende in Berlin. Bei der Sanierung und Modernisierung 2010 wurde aus dem asphaltierten Innenhof eine Rasenfläche mit 3 Blumenrabatten vom Architekten geplant und angelegt. Unter der Rasenfläche befindet sich die Tiefgarage. Die gesamte Fläche ist so groß, wie ein halbes Fußballfeld. Der Garten wird liebevoll von den Mietern, seit über 10 Jahren gepflegt. Einzig das Mähen des Rasens wird im Auftrag des Hausbesitzers von Externen durchgeführt.
    Nun droht der Hausbesitzer, die drei Blumenbeete entfernen zu lassen und den Innenhof gänzlich zu begrünen.
    Ist das erlaubt oder können wir etwas dagegen tun. Die Blumenbeete sind Teil des damaligen Architektenentwurfs.
    Besten Dank, H

  43. Heather sagt:

    Seit 3-4 Jahren versuchen wir mit unseren Nachbarn eine gütliche Einigung bezüglich Grenzbepflanzung. Die gesamt Grundstücksgrenze ist mittlerweile überwuchert mit “Nachbarbäumen”. Da REDEN scheinbar nicht fruchtet, hätte ich gerne eine Anlaufstelle, wohin ich mich wenden kann und in welcher Form.
    Vielen Dank

  44. Sven sagt:

    Moin,
    habe folgendes Problem.
    Mein Nachbar behauptet das wir für die entsorgung des rechten zaunes verantwortlich sind und auch die kosten alleine tragen müssen. Wir haben den Zaun aber nicht aufgestellt das war der vorbesitzer vom Nachbarn,zudem besteht dieser Zaun aus. Asbest Eternitplatten und diese Entsorgung wäre zu teuer. Zudem haben sie vorne ander Straße eine Hecke geplanzt wo sie meinen das wir diese ebenfalls sauber halten müssen.

    Bitte helft mir hier weiter

    Mit freundlichem Gruß

    Sven

  45. Sebastian W sagt:

    Hallo,
    Folgendes Problem:
    Niederschlagswasser dringt von unserem bereits bestehenden, höher gelegenen Haus und Grund in den Nachbargarten ein.
    Das Nachbarhaus (ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen wurde neue gebaut. Dummerweise wurde im Garten des besagten Nachbarn eine Senke (niedrigster Punkt im Umkreis von 100 m^2) erzeugt. Sind wir als Bestandshaus dann in der Verantwortung dafür zu sorgen das kein Wasser von unserem höher gelegenen Haus in Hanglage in seinen Garten eindringt?

    Vielen Dank im vorraus für die Auskunft.

    Viele Grüße

    Sebastian

  46. Roswitha S sagt:

    Wir haben leider nur ein mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn ,in Bezug auf seine Grenzbepflanzung vereinbart,nun sind seine Pflanzen bei Weitem über 2 m hoch. Er lässt die mündliche getroffene Vereinbarung,die damals bei seiner Anpflanzung völlig außer acht.Nun die Frage falls er eine Hecke erneuert,können wir dann schriftliche Vereinbarung treffen,das die neue Hecke,die die alte Hecke ersetzt, sich an gesetzliche Vorschriften wegen der Höhe halten muss?Oder kann der Nacbar der Meinung sein,wir hätten die alte Höhe der Hecke geduldet und müssten nun auch die Höhe der neuen Hecke dulden?

  47. Schuster sagt:

    Guten Tag, Meine Frage, unser Nachbar hat vor ca.2 Jahren einen neuen Zaun gebaut.,- unsere Grundstücke haben, – da am Berg, – alle einen Hang zum nächsten Grundstück, bisher konnte man am Ende des Hanges entlang laufen, und mit dem Rasenmäher entlang fahren.
    Nun hat unser Nachbar seinen Zaun soweit auf unser Grundstück (Randsteine auf unsere Seite) insgesamt ca.30 cm gesetzt so dass das nur noch sehr schwierig ist entlang zu gehen. Habe etliche mal meinen Nachbarn darauf angesprochen, aber leider mit wenig Erfolg. Nun hat er uns aber ein Angebot gemacht einen kleinen Streifen auf unserer Seite zu schachten damit wir wieder laufen können. Sie verlangen dafür von uns eine Bestätigung das wir damit Einverstanden sind…wie sollen wir uns Verhalten .Es geht doch hier um die Grundstücksgrenze!!!

  48. Doris N sagt:

    Mein Nachbar hat meine Grenzmauer 3m hoch
    von seiner Seite mit Gerümpel angehäuft /aufgestappelt. Lt. Nachbarrecht #11 muss ein Abstand eingehalten werden. Kann ich ihn deshalb anzeigen?

  49. Sabrina W. sagt:

    Hallo ..

    Seit Juni wohnen wir in einem 2 Familienhaus.
    Unser Vermieter (auch Eigentümer) wohnt über uns.

    Wir haben eine Erschosswohnung mit einem riesigen Garten ( zur Alleinnutzung – im Mietvertrag festgehalten).

    Dürfen wir ein Quickup Pool zum Aufstellen? Brauchen wir dafür eine Baugenehmigung? Und
    Müssen wir trotz der alleinigen Gartennutzung unseren Vermieter fragen ?

    Seine Worte sind –
    ” Ne das möchte ich nicht wegen den Nachbarn und dem Laub ” ! Darf er uns das verbieten ?!

    Lieben Gruß Sabrina

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sabrina W.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Mietrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  50. Michael S. sagt:

    Hallo, liebe Redaktion,
    mein Nachbar hat eine Öl-/Holz-Kombinations-Heizung. Im Sommer wird die Ölheizung komplett abgeschaltet, dafür macht er 300 ltr. Brauchasser alle 2 Tage mit Holzfeuer warm. Da bei uns immer ein leichter Westwind herrscht, bekommen wir fast täglich den ganzen Russdreck ab, besonders beim Anheizen, da gehen schwarze Rauchwolken aus dem Kamin und werden zu uns herübergeweht. Auch nachdem der Ofen warm ist und kaum noch Rauch austritt, riecht man das Brenngas. Ich weiß nicht an welche Behörde ich mich wenden kann.
    Denn das ist eine brutale Einschränkung meiner Lebensqualität. Im Sommer am Samstag Nachmittag muss ich von meiner Terrasse flüchten, weil man das nicht aushält. Lt. Schornsteinfegermeister darf er sein Brauchwasser erhitzen wie er will und wann er will. Das sehe ich natürlich komplett anders.
    Mit dem Nachbar reden bringt nichts, er weiß, dass ich eigentlich keine Handhabe dagegen habe. Aber das größte Paradoxum ist doch, Ölheizungen sollen verboten werden und solche Stinker sind weiterhin erlaubt, ja sogar gefördert (z.B. Pellets).

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