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Stehen Marder unter Naturschutz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Marder

Bundes­landBuß­geld für Mar­der jagen in befrie­deten Bezir­kenBuß­geld für Mar­der jagen in der Scho­nzeitBuß­geld für Mar­der jagen ohne Jagd­schein
Bayernbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Baden-Würt­tembergbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Saarlandbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Rhein­land-Pfalzbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Hessenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Thüringenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Sachsenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Nord­rhein-West­falenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Sachsen-Anhaltbis zu 5.000 €bis zu 2.500 €
bis zu 5.000 €
Brandenburgbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Berlinbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Nieder­sachsenbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Bremenbis zu 5.000 €bis zu 2.500 €bis zu 5.000 €
Hamburgbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Mecklen­burg-Vorpom­mernbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €
Schle­swig-Hol­steinbis zu 5.000 €bis zu 5.000 €bis zu 5.000 €

Zudem können noch folgende Strafen laut Bundesjagdgesetz hinzukommen:
TatStrafe
Marder in der Schonzeit gejagtFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
...fahrlässig gehandeltFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Elterntier in der Schonzeit bejagtFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
...fahrlässig gehandeltFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Jagdzeiten der Marder in den verschiedenen Bundesländern für Stein- und Baummarder:
BundeslandStein­marderBaum­marder
Bayern16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Baden-Württemberg16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Saarland16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Rheinland-Pfalz01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Hessen16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Thüringen16.10. - 28.02.ganz­jährig Schon­zeit
Sachsen16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Nordrhein-Westfalen16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Sachsen-Anhalt16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Brandenburg01.09. - 28.02.ganz­jährig Schon­zeit
Berlin16.10. - 28.02.ganz­jährig Schon­zeit
Niedersachsen16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.
Bremen01.11. - 31.01.01.11. - 31.01.
Hamburg16.10. - 28.02.ganz­jährig Schon­zeit
Mecklenburg-Vorpommernganz­jährig Schon­zeit16.10. - 28.02.
Schleswig-Holstein16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.

Jagdzeiten der Marder in den verschiedenen Bundesländern für andere Marderarten:
Bundes­landIl­tisHer­me­linMaus­wie­sel
Bayern01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Baden-Würt­temberg16.10. - 28.02.16.11. – 28.02.01.08. - 28.02.
Saarland01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Rhein­land-Pfalz01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Hessen01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Thüringen01.09. - 28.02.01.09. - 28.02.ganz­jährig Schon­zeit
Sachsen01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Nord­rhein-West­falen16.10. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Sachsen-Anhalt01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.
Branden­burgganz­jährig Schon­zeitganz­jährig Schon­zeitganz­jährig Schon­zeit
Berlinganz­jährig Schon­zeitganz­jährig Schon­zeitganz­jährig Schon­zeit
Nieder­sachsen01.08. - 28.02.01.08. - 28.02.ganz­jährig Schon­zeit
Bremen01.09. - 31.01.01.09. - 31.01.01.08. - 28.02.
Hamburgganz­jährig Schon­zeitganz­jährig Schon­zeitganz­jährig Schon­zeit
Mecklen­burg-Vor­pommern01.08. - 28.02.16.10. - 28.02.keine Jagd­zeit
Schles­wig-Hol­stein16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.16.10. - 28.02.

Marder vertreiben oder fangen: Das sagt das deutsche Gesetz

Das Ziel, den Marder zu vertreiben, rührt meist daher, dass er die Kabel im Auto anknabbert
Das Ziel, den Marder zu vertreiben, rührt meist daher, dass er die Kabel im Auto anknabbert

In Deutschland leben acht Arten von Mardern in der Natur. Oftmals sprechen Menschen davon, einen Marder zu töten oder zu vergiften, da er ein unliebsamer Gast im Motorraum eines Fahrzeuges oder im Haus ist.

Dabei kommt es aber darauf an, um welche Marderart es sich handelt. Für viele Deutsche gibt es nur einen Marder, den er fangen möchte. Doch die Konsequenzen können nicht nur Bußgelder sein. Auch eine Freiheitsstrafe ist bei Gefährdung der kleinen Säugetiere möglich.

FAQ: Tierschutz beim Marder

Sind Marder besonders schutzwürdig?

In Deutschland stehen die verschiedenen Marderarten in der Regel nicht unter Naturschutz bzw. Artenschutz. Dennoch ist das Jagen der Tiere nur mit einen entsprechenden Jagdschein und zu bestimmten Jagdzeiten gestattet.

Welche Jagdzeiten sind beim Marder zu beachten?

Die vorgeschriebene Jagdzeit kann grundsätzlich je nach Bundesland variieren. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Was droht, wenn Marder während der Schonzeit gejagt werden?

Ein solcher Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz stellt eine Straftat dar und zieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich.

Stehen Marder unter Naturschutz oder Artenschutz?

Der Baum- und der Steinmarder sind die bekanntesten Marderarten in Deutschland. Baummarder leben hauptsächlich im Wald, während die kleinen Steinmarder gern an Kabeln knabbern. Sie können einen halben Meter lang und über ein Kilogramm schwer werden. Diese beiden Tiere gehören zu der Gruppe der Echten Marder.

Zusätzlich zählen noch diese Tiere zu den Marderarten:

  • Hermelin
  • Mauswiesel
  • Iltis
  • Amerikanischer Nerz

Alle Tierarten, mit Ausnahme vom Amerikanischen Nerz, fallen unter das Jagdrecht in Deutschland. Der Nerz steht aber nicht, genauso wie die restlichen Marder, unter Naturschutz bzw. Artenschutz.

Für diese Tierarten gelten also nicht die Bußgelder für besonders oder streng geschützte Tiere, wie es beispielsweise beim Igel der Fall ist.

Auch der Steinmarder steht nicht unter Naturschutz. Dennoch haben sich bereits viele Vereine und Organisationen dem Thema angenommen, um den Marder-Tierschutz voranzubringen. Denn auch der Marder ist ein Wildtier, das wichtig für das Ökosystem ist.

Ich habe einen Marder gefangen. Ist das erlaubt?

Der Marder steht nicht unter Artenschutz; ganz im Gegensatz zum Igel
Der Marder steht nicht unter Artenschutz; ganz im Gegensatz zum Igel

Da Marder nicht unter Naturschutz stehen, könnte es eigentlich erlaubt sein. Doch die verschiedenen Marderarten sind im Bundesjagdgesetz (BJagdG) verankert. Sie gehören zum Haarwild laut Paragraph 2 Absatz 1.

Da das Tier jedoch diesem Jagdrecht unterliegt, dürfen nur diejenigen Personen einen Marder fangen bzw. ist das erlaubt, wenn Sie einen Jagdschein besitzen.

Sollten Sie einen Marder vergiften oder gar töten, ist dies nicht erlaubt, wenn Sie keine Berechtigung in Form eines Jagdscheins besitzen.


Zudem gibt es eine weitere Schwierigkeit in puncto Marder töten oder vergiften.

Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. (Quelle: § 6 Satz 1 BJagdG)

Wohngebiete sind sogenannte „befriedete Bezirke“, die nicht bejagt werden dürfen. Das gilt nicht nur für Häuser, sondern auch die Gärten und Hofflächen. Jedoch kann die entsprechende Jagdbehörde eine Genehmigung ausstellen.

Doch auch trotz Genehmigung ist die Beachtung der Schonzeiten wichtig. In dieser Zeit dürfen Sie keinen Marder vergiften oder töten. Diese Schonzeiten sind je nach Bundesland und ihren Gesetzen unterschiedlich. Sie bestimmen einen Zeitraum, in dem sich die Tiere fortpflanzen und ihre Jungen pflegen. Auch hier drohen Bußgelder, wenn Sie einen Marder in der Schonzeit töten.

Einen Marder vertreiben, fangen oder töten?

Wie bereits erklärt, ist das Marder-Töten und Vergiften verboten, sofern Sie keinen Jagdschein bzw. eine Sondergenehmigung besitzen.

Eine Ausnahme bildet jedoch das sogenannte „Vergrämen“. Damit wird in der Jägersprache vom dauerhaften Vertreiben der Tiere gesprochen. Haben Sie also einen Marder im Haus, auf dem Dach oder im Auto können Sie das Tier vertreiben.

Möchten Sie einen Marder vertreiben, sollten Sie daran denken, dass der Lebensraum von einem anderen Tier besetzt werden kann. Aus diesem Grund ist auch das Marder-Töten nicht zu empfehlen.

Wer den Marder vergiften will, muss wissen, dass darauf unter Umständen ein hohes Bußgeld angesetzt ist
Wer den Marder vergiften will, muss wissen, dass darauf unter Umständen ein hohes Bußgeld angesetzt ist

Sollten Sie also einen Steinmarder fangen und aussetzen, kann es nicht nur sein, dass das Tier wieder zurückkommt, sondern das Fehlen von anderen Mardern entdeckt wird. Dann nistet sich nämlich ein anderes ein.

Aus diesem Grund sollten Sie eher das Tier von Gegenständen fernhalten bzw. solche Bedingungen schaffen, damit kein Marder mehr im Haus oder auf dem Dachboden bleibt. Beispielsweise kann ein lautes Radio Marder vertreiben. Zudem gibt es auch bestimmte Bewegungsmelder, die ein Licht flackern lassen. Auch hiermit stören Sie die Marder so sehr, dass er sich nicht mehr wohlfühlt.

Um einen Marder vom Auto zu vertreiben, lohnt sich ein großes Stück Maschendraht oder Alufolie, die immer dann rasselt, wenn sich das Tier nähert. Dieses Material sollten Sie dann unter den Motorraum legen. Der Marder ist dann meist so irritiert, dass er das Gebiet meidet.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

6 Kommentare

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  1. Annegret S
    Am 24. November 2021 um 0:29

    Hallo,
    stehen Mauswiesel in Niedersachsen unter Naturschutz?
    Ich habe welche auf einem zukünftigen Bauplatz entdeckt.
    Lg Anne

  2. Matthias
    Am 27. November 2017 um 12:02

    Der Marder steht nicht unter Naturschutz, Blödsinn! Er unterliegt dem Jagdrecht. Trotzdem darf ihn natürlich nicht jeder fangen oder sogar töten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 13:58

      Hallo Matthias,

      der Steinmarder fällt unter Anhang drei der Berner Konvention von 1979, steht aber nicht unter Naturschutz – wie im Ratgeber auch zu lesen ist. Marder können mit entsprechender Erlaubnis bejagt werden, sie dürfen allerdings nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet. Außerdem gelten Schonzeiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Claus
    Am 8. Juli 2017 um 12:00

    “Zusätzlich zählen noch diese Tiere zu den Marderarten:
    Hermelin
    Mauswiesel
    Iltis
    Amerikanischer Nerz”

    Haben sie da nicht ein paar vergessen?
    Was ist mit dem Europäischen (echten) Nerz,
    dem Fischotter und dem Dachs?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:21

      Hallo Claus,

      haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkung! Natürlich haben Sie Recht und auch der Fischotter und der Dachs gehören zu den Marderarten in Deutschland. Allerdings ist der europäische Nerz in Deutschland (in der freien Wildbahn) leider schon ausgestorben. Auch der Fischotter kommt nur noch sehr selten vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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