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Fuchs im Garten vertreiben: Ist dies erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Fuchs

Einen Fuchs fangen, verletzen, oder töten bzw. seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören

VergehenStrafe
Fuchs misshandelnStraftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
Fuchs töten (ohne durch einen Jagdschein dazu berechtigt zu sein)Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines FuchsesOrdnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tierhalteverbot
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreibenStrafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Bußgeldkatalog Tierquälerei von Füchsen

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Was tun bei einem Fuchs im Garten?

Normalerweise leben Füchse im Wald. Ein Fuchs, der sich in Ihren Garten verirrt hat, können Sie vertreiben
Normalerweise leben Füchse im Wald. Einen Fuchs, der sich in Ihren Garten verirrt hat, können Sie vertreiben

Auch wenn inzwischen in den Städten recht viele Füchse leben: Füchse im Garten sind eine Ausnahme. Falls sich doch einmal ein Fuchs in Ihren Garten verirrt hat, können Sie ihn auf behutsame Weise vertreiben. Da manche Füchse Krankheiten übertragen können, ist es besser, dem Tier nicht zu nahe zu kommen. Die Gefahr, dass ein Fuchs eine für den Menschen gefährliche Krankheit überträgt, ist jedoch eher gering. Es besteht auch nicht die Gefahr, Opfer einer Fuchsattacke zu werden. Diese Tiere suchen nicht die Konfrontation, sondern flüchten bei Gefahr.

Ohnehin sind Füchse meist zu scheu, sich Menschen zu nähern; sobald sie hören oder riechen, dass ein Mensch sich nähert, suchen sie das Weite und verschwinden somit meist, bevor irgendjemand den Rotfuchs überhaupt wahrgenommen hat.

FAQ: Tierschutz beim Fuchs

Ist der Fuchs in Deutschland geschützt?

Nein, für den Fuchs gelten keine besonderen Vorgaben zur Artenschutz.

Warum wird der Fuchs gejagt?

Diese Maßnahme dient dem Tierschutz, denn in Deutschland hat der Fuchs praktisch keine natürlichen Feinde mehr und vermehrt sich dadurch stark. Dadurch sind in den Wäldern unter anderem Bodenbrüter gefährdet.

Wie lässt sich ein Fuchs vertreiben?

Wollen Sie Füchse von Ihrem Grundstück vertreiben, reicht dafür schon etwas Lärm wie etwa durch ein Radio aus. Darüber hinaus sollten Sie Essensreste nicht draußen rumliegen lassen und nach dem Grillen alles gründlich säubern.

Füchse vertreiben – auf tierfreundliche Weise

Um einen Fuchs im Garten zu vertreiben, sind in der Regel keine großen Anstrengungen erforderlich. Gehen Sie langsam auf den Fuchs zu, klatschen Sie in die Hände, das genügt schon, um das Tier zum Rückzug zu bewegen.

Wahren Sie beim Fuchs-Vertreiben bitte die Gesetze zum Tierschutz und zum Artenschutz und behandeln Sie das Tier umsichtig. Bei verletzten Füchsen im Garten informieren Sie das Veterinäramt.

Fuchs-Abwehr – in Einklang mit dem Tierschutz-Gesetz

Die Fuchs-Abwehr darf nicht mit einem Hund erfolgen
Die Fuchs-Abwehr darf nicht mit einem Hund erfolgen

Um von vornherein zu verhindern, dass ein Fuchs in Ihrem Garten sein “Unwesen” treibt, achten Sie darauf, dass sich in Ihrem Garten keine Nahrungsmittel für das Tier befinden. Diese locken Füchse nämlich an.

Haben Sie z.B. gegrillt, zieht der Fleischgeruch Füchse magisch an. Deswegen reinigen Sie den Grill schnellstmöglich, um den ungebetenen Gast in Form eines Fuchses im Garten zu vermeiden. Es hat sich bewährt, Mülltonnen zusätzlich vor unbefugten Öffnen zu sichern. Beschweren Sie den Deckel der Mülltonne mit einem Stein, um zu verhindern, dass ein geschickter Fuchs – oder andere Tiere – in Ihrem Müll nach Essensresten wühlt.

Einen Fuchs fangen stellt einen Verstoß gegen den Artenschutz dar

Der Rotfuchs steht unter Naturschutz; gemäß der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sind sämtliche in Europa heimischen Säugetiere unter einen besonderen Artenschutz gestellt.

Neben dem Vorwurf der Tierquälerei verstößt jeder gegen den Artenschutz, der z.B. beim Fuchs töten erwischt wird, oder einen Fuchs vergiftet. Ebenfalls ist es nicht zulässig, Hunde auf einen Fuchs zu hetzen. Der Besitzer von einem Hund ist dafür verantwortlich, dass dieser keine Wildtiere reißt. Füchse sind Wildtiere, keine Haustiere. Es ist gesetzlich verboten, sie einzufangen!

Wer einen Fuchs im Garten sieht, darf den Fuchs verjagen, solange er dem Tier nicht schadet. Wer jedoch im Wald und damit im natürlichen Lebensraum eines Fuchses dieses Tier aus seinem Lebensraum vertreibt, muss gemäß der Gesetze zum Artenschutz mit einem Bußgeld rechnen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

9 Kommentare

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  1. Mareen H.
    Am 12. Februar 2020 um 20:55

    Ich habe eien Frage zum Töten von Füchsen. Folgender Sachverhalt: ein Jäger gab an, zu Bekannten gerufen worden zu sein, da in ihrem Garten ein Fuchs saß. Der Jäger kam und sah den Fuchs im Garten sitzen. Da es sich um befriedetes Gebiet handelte, war ihm klar, dass er nicht schießen durfte. Da er meinte, das von dem Fuchs, der laut seiner eigenen Aussage vollkommen symptomlos im Garten saß, eine akute Gefährdung für Menschen ausging, erschlug er ihn mit einer Holzlatte. Für mich ist das ein Verstoß gegen §17 Nr.1 TierSchG. Jetzt besteht aber ebenso vor Ort die Meinung, das es kein Verstoß gegen das TierSchG sei, da der Fuhs jagdbares Wild ist, der Jäger sowieso die nötige Sach- und Fachkunde hat und er damit einfach so den Fuchs auch in befriedetem Gebiet erschlagen darf, soweit er waidgerecht agiert. Da das Wort waidgerecht ein unbestimmter Rechtsbegriff im Jadggesetz ist bin ich nun unsicher. Ich denke, das ist rechtswidrig ein Tier zu erschlagen, bin mir aber nicht absolut sicher bezüglich der Rechtsgrundlage.

  2. Claudia
    Am 7. Mai 2019 um 23:14

    Beim Spazieren gehen ,heute Nachmittag in Bad Ems ,auf der Höhe Bismarkturm ,auf dem Weg lagen Eingeweide “warscheinlich vom abgeschossenen Rehbock”, verteilt und dann stand da eine Lebendfalle ! Ich gehe davon aus ,das ein Jäger das so plaziert hat , um Fuchs ,Marder ,Iltis,Katze, ect. einzufangen und dann abzuschießen . Ich frage mich was das soll ,meiner Meinung nach geht von den verteilten Eingeweiden Seuchengefahr aus .Und wer sich bei so etwas Jäger nennt , dem müßte man den Jagdschein entziehen! Die Falle muß man unbrauchbar machen !- Hier bei uns ist die Fläche in viele kleine Reviere aufgeteilt ,von dem jenigen dem das Gelände gehört .Ich gehe davon aus , das der jenige den Hals nicht voll bekommt( wenn er schnallt ,das man Geld nicht essen kann ,vielleicht kommt die Einsicht , aber leider sind einige der Herren ein besonderes Kaliber) und deshalb das so handhabt ,um möglichst viel Geld mit der Pacht zu verdienen . Ein Irrwitz ,das hat mit integeren Jägern ,die auch Heger sind einfach nichts zu tun ! Wo sind die verantwortungsvollen Revierförster,Revierförsterinnen ?Vor allem ist bei uns auf beiden Waldseiten ,kaum noch Wild vorhanden ,auch Füchse ,die eine wichtige Aufgabe in der Natur haben ,sind fast ausgerottet .Auf der gegenüberliegenden Waldseite waren wenige Rehe und vielleicht ein Rehbock ,aber durch den radikalen Holzeinschlag ,mit wahnsinnigem Lärm verbunden ,reinschieben eines Weges in das schöne Waldgebiet mit schwerem Gerät ,ohne Rücksicht auf die Natur ,wo war hier der verantwortungsvolle Forstwirt ,Forstwirtin ? Anstatt die Bäume schonend zu entnehmen,aber das ist wohl egal ,hier braucht eine Gemeinde Geld , das wenige Wild was da war ,aufgeschreckt und verbrämt . Und dann war auf dieser Seite einigen Leuten aufgefallen ,das auf dem Waldweg ein Rehkopf lag , Eingeweide , Tierteile .Warscheinlich auch wieder zum anlocken ,um andere Wildtiere abzuschießen .Das hat nichts mit Jagd zu tun ,ich glaube das ist auch strengstens verboten .Nachdem ich dann bei der oberen Jagdbehörde bei der Landesregierung in Mainz angerufen habe ,und gefragt habe was das soll ,meiner Meinung nach Seuchengefahr, und Jäger unwürdig ,war der Beamte sehr unfreundlich und sagte dann ,das wäre erlaubt . Gehts noch ! Auf dem Spazierweg ! Ich dachte falls Eingewide vom Jäger ausgebracht würden ,dürfte er diese nur vergraben.–Immer wieder wird hier scheinbar alles abgeschossen ,was einigen hier vor das Gewehr kommt . Im letzen Jahr schoss sogar ein sogenannter Jäger am Nachmittag bei den Maisfeldern ( am Rande :scheinbar mit Herbiziden besprüht , keine Blühvielfalt !) aus dem parkenden Fahrzeug ,mit heruntergelassener Scheibe auf Nilgänse.Man muß sich doch an den Kopf fassen ,dort gehen Leute ,Hunde ,Kinder spazieren ,einfach krimminell , hier müßte der Jagdschein auch sofort eingezogen werden ,und eine harte Strafe verhängt werden .Ein Freund hat das dann auf der Kreisverwaltung gemeldet ,aber passiert ist demjenigen nichts. Vor allem was machen die wenigen schönen Nilgänse ,für ein Problem ? Respekt vor der Natur ,Fehlanzeige . Eine Novellierung des Jagdrechts ,ist meiner Meinung nach dringend erforderlich ,ein Naturgefüge ist in vielen Teilen Deutschlands schon lange nicht mehr vorhanden .Es müßte viel strengere Regeln zum abschießen von Tieren geben, die auch kontrolliert werden müßten .Viele Tierarten müßten auch von der Abschußliste entfernt werden ,denn es gibt in vielen Regionen kaum noch welche .Eine Symbiose ,Vielfalt und Bioversität ,der Lebewesen untereinander ist dringend geboten! – Und dann gibt es bei uns auch noch einen Bikepark ,Richtung Arzbacherstraße – bis Kemmenau, durch den schönen ruhigen Wald ,mit etwas Wild , aber das wird dadurch auch verschreckt und verscheucht! Für mich sowieso nicht nachvollziehbar ,wer hier maßgeblich die Genehmigung erteilt hat , und Gelder frei gemacht hat ,für so einen Eingriff in die wenigen Waldgebiete ,die noch einigermaßen ruhig für die Tiere waren ,wo sie sich zurückziehen konnten.- Das Geld dafür wäre zum Beispiel für ein Jugendzentrum , sehr gut ausgestattet ,was groß genug ist ,für die vielen Kinder und Jugendlichen , und was auch jeden Tag geöffnet hätte ,sehr sinnvoll angelegt gewesen! Und hier hätte man dann auch die Kinder und jungen Leute mit dem Thema :Wald, Tiere ,Natur begeistern können !Mit freundlichen Grüßen aus Bad Ems ,Claudia

  3. M. F.
    Am 4. Mai 2019 um 10:46

    Nachbarn haben gestern einen Fuchsbau geflutet um die Fehe mit Welpen zu vertreiben, was ihnen auch gelungen ist. Ist das strafbar? Sie vertreten die Meinung, dass der Fuchs nicht unter Naturschutz steht. Der Maschendrahtzaun ist Ihnen wichtiger als Tierwohl.

  4. Manfred P.
    Am 12. Juni 2018 um 14:52

    Hallo,
    was ist wenn ein adulter Fuchs in der vom Bundesland festgelegten Schonzeit erlegt wird?

    Mit freundlichen Grüssen

    Manfred P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:52

      Hallo Manfred P.,

      die entsprechenden Bußgelder finden Sie oben unter dem Reiter “Bußgeldkatalog.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. mamue
    Am 2. Juli 2016 um 9:04

    Hallo,

    ich habe regelmäßig Besuch von einem Fuchs in meinem Garten mitten in einer Pachtgartenanlage (ohne Kleingartenverein) mitten in der Stadt.
    Leider immer dann, wenn ich nicht da bin – nachts. Ein Kollege hat ihn mit einer Wildkamera aufgenommen.

    Ich finde regelmäßig seine “Haufen” – u.a. auch in meinem Erdbeerbeet – 2 warens in der vergangen Woche – und überall, wo Rindenmulch liegt scharrt er wie wild rum, warum auch immer – da musste schon meine kleine Erdbeerhimbeerpflanze dran glauben.

    Da ich sehr große Angst vorm Fuchsbandwurm habe, habe ich einen kleinen Apperat gekauft, der Ultraschallgeräusche aussendet, wenn sich etwas davor bewegt – tagsüber ein Problem, die Nachbarn schimpfen und die Reichweite ist auch begrenzt. Dann habe ich noch Buttersäure auf kleinen Schwämmen, da wo mein Gerät nicht hinstrahlt – Füchse mögen den Geruch ja nicht – ich aber auch nicht, es riecht furchtbar… und auch die Nachbarn schimpfen, wenn der Wind dreht…

    Ich habe jetzt imm Internet Lebendfallen für Füchse gesehen und dachte man könne Ihn fangen und freilassen, wo Wald und nicht mein kleiner Garten ist – wo er eben hingehört – auf Ihrer Webseite steht aber nun, dass man keine Füchse fangen darf – was bleibt mir denn nun noch? Durch Fuchsbandwurm krank werden oder gesund in einem nach Buttersäure stinkenden Garten sitzen?
    Fleischabfälle oder so habe ich nicht im Garten – ich bin Vegetarier .. aus Tierliebe übrigens…

    Gibt es einen Tierschutz-Irgendwas oder evtl Jäger, die solche Tiere fangen und umsiedeln dürfen?
    Gibt es andere Stellen an die ich mich wenden kann?
    Oder darf ich in so einem Fall doch eine Falle nutzen und den Fuchs in einen großen Wald bringen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 11:23

      Hallo mamue,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich an den zuständigen Förster oder den Tierschutz zu wenden. Sollten Sie den Fuchs fangen und dann im Wald aussetzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Blaukehlchen
    Am 11. Juni 2015 um 21:49

    Es klingt zwar gut, dass Bußgelder beim Töten eines Fuchses erhoben werden, ebenso, wenn man seinen Hund auf einen Fuchs hetzt.
    Wie sieht das aber aus, wenn Jäger ihre Hunde absichtlich in den Fuchsbau schicken, um den Fuchs samt seiner Jungen aus dem Bau zu jagen, um von dem vor dem Bau wartenden Jäger erschossen zu werden?
    Ich habe noch zu keiner Zeit gehört oder gelesen, dass diese Lustmörder für diese fiese Tat Bußgelder zahlen mussten.
    Meines Wissens ist NRW das einzige Bundesland, das die Baujagd verboten hat.
    Und Rheinland-Pfalz mit 5000 Euro das Schlusslicht, was die Bußgeldzahlung für diese Straftat betrifft.
    Wer kontrolliert eigentlich die Jäger, die die Wälder zu ihren Schießbuden degradiert haben, und mit Vorliebe Füchsen und Dachsen in ihren Bauen nachstellen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 10:06

      Hallo Blaukehlchen,

      ein Jäger sollte eigentlich mit seinem Jagdschein dazu sensibilisiert werden, dass er nicht mehr als notwendig in die Natur eingreifen soll. Auch ein Jäger kann Tiere quälen. Sollten Sie so etwas beobachten, können Sie bei der Polizei eine Anzeige aufgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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