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Rote Liste der Käfer: Welche Arten sind bedroht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Käfer

Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Käfer sind z. B.: Kurzschröter, Stierkäfer, Sandläufer, Nashornkäfer; streng geschützte Käfer sind z. B.: Pupurbock, Wachsblumenböckchen, Eichen-Buntkäfer

FAQ: Käfer

Welche Käferarten sind in Deutschland bedroht?

Bedroht sind in Deutschland unter anderen die folgenden Käferarten: Bockkäfer, Rosenkäfer, Sandläufer, Nashornkäfer oder Goldkäfer.

Drohen Sanktionen, wenn ich diese Käfer töte?

Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch das Bußgeld im jeweiligen Bundesland ausfällt, wenn Sie einen Käfer töten, welcher unter Naturschutz steht.

Darf ich Engerlinge aus meinem Garten entfernen?

Maikäfer stehen grundsätzlich nicht unter dem Naturschutz und dürfen daher entfernt werden. Anders verhält es sich allerdings bei Rosen-, Hirsch- und Nashornkäfern.

Welche Käferarten in Deutschland bedroht sind

Dürfen Gärtner den Engerling bekämpfen? Nicht bei allen ist das erlaubt.
Dürfen Gärtner den Engerling bekämpfen? Nicht bei allen ist das erlaubt.

Käfer zählen zu den Insekten; von ihnen gibt es sehr viele Arten, noch mehr als Schmetterlinge. Überall auf der Welt, abgesehen von der Antarktis angesiedelt, gibt es sie in den verschiedensten Größen, Formen und Farben.

Und auch in der Ernährung unterscheiden sie sich. Während einige nicht sehr wählerisch bei der Auswahl ihrer Nahrung sind und alles essen, fressen andere ausschließlich Fleisch und wieder andere sind ausschließlich auf Pflanzen spezialisiert.

Aufgrund des Einsatzes von Insektiziden, aber auch der Verminderung von Lebensräumen reduziert sich die Anzahl mancher Tiere erheblich. Viele Käferarten sind daher gefährdet, weshalb sie besonders oder streng geschützt sind.

Gefährdete Käferarten in Deutschland

In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist festgehalten, welche Käferarten unter Schutz gestellt sind.

Von einer Gefährdung bedroht sind unter anderem folgende:

  • Bockkäfer (abgesehen von Hausbock, Langhornböcken, Fichten- und Lärchenböcken)
  • Rosenkäfer
  • Sandläufer
  • Nashornkäfer
  • Goldkäfer
  • Stierkäfer

Rote Liste der Käfer in Deutschland

Bei den Roten Listen handelt es sich um wissenschaftliche Gutachten, erstellt von Naturschutzverwaltungen, die festhalten, welche Arten gefährdet oder bereits ausgestorben sind.

Hier werden neben Tier- und Pflanzenarten auch Biotoptypen und Biotopkomplexe verzeichnet. Zu finden sind sie u. a. auf der Webseite des Bundesamts für Naturschutz.

Neben den Roten Listen auf Bundesebene geben auch die Bundesländer separate Rote Listen heraus, um die heimische Flora und Fauna abzubilden.

Ziel der Gutachten ist, die Öffentlichkeit über die Vielfalt der Natur aufzuklären. Darüber hinaus zeigt u. a. die rote Liste der Käfer auf, wo Handlungsbedarf im Käferschutz besteht.

Neben Käfern stehen auch andere Insekten unter Naturschutz.
Neben Käfern stehen auch andere Insekten unter Naturschutz.

Wie gefährdet eine bestimmte Käferart ist, definiert die Gefährdungskategorie. Bei Käfern sind das:

  • 0 (ausgestorben/verschollen)
  • 1 (vom Aussterben bedroht)
  • 2 (stark gefährdet)
  • 3 (gefährdet)
  • G (Gefährdung anzunehmen)
  • R (extrem selten)
  • V (zurückgehend)
  • D (Daten defizitär)

Engerling bekämpfen – ist das erlaubt?

Viele Gartenliebhaber ärgern sich jedes Jahr wieder über die Engerlinge in ihrer grünen Oase. Als Engerling wird die Larve der Blatthornkäfer bezeichnet. Hierunter fallen z. B. Mai- und Junikäfer, die zu den Schädlingen zählen, weshalb Gärtner sie bekämpfen. Maikäfer stehen nicht unter Naturschutz.

Anders sieht es hingegen bei Rosen-, Hirsch- und Nashornkäfern aus. Sie sind in der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte Tierart vermerkt.

Es ist daher nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz untersagt, auch nur eines dieser Tiere „zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Des Weiteren ist es ebenfalls verboten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu lädieren bzw. zu vernichten. Die Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

0 Kommentare

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  1. gangster creeper
    Am 3. Juni 2016 um 14:00

    das ist wirklich mega übertriebennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn !!!!!!!!!!!!!!!

    • gangster creeper
      Am 3. Juni 2016 um 14:00

      hast du recht

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