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Katzenschutz: Wie sieht Tierschutz für Katzen aus?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Katze

Eine Wildkatze fangen, verletzen, oder töten bzw. ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Bußgeldkatalog Tierquälerei von Katzen

VergehenStrafe
Katze misshandelnStraftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Katze tötenStraftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegenStraftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung einer KatzeOrdnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Katze aussetzenOrdnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Katzen stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagenUnterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreibenStrafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Artgerechtes Leben für schnurrende Vierbeiner

Der Katzenschutz befasst sich mit Wildkatzen und Hauskatzen
Der Katzenschutz befasst sich mit Wildkatzen und Hauskatzen

Bereits vor mehreren tausend Jahren domestizierten die alten Ägypter Katzen und setzten sie dazu ein, ihre Getreidespeicher von Ratten und Mäusen zu befreien. Gleichzeitig wurden in der ägyptischen Kultur Katzen als göttliche Wesen verehrt; es heißt, die Besitzer einer Katze rasierten sich beim Tod ihres geliebten Tieres aus Trauer die Augenbrauen ab.

Nach wie vor schätzen viele Menschen das teilweise unergründliche, teilweise schmusebedürftige Wesen von Hauskatzen. In Deutschland gibt es heutzutage etwa acht Millionen Hauskatzen. Jeder Katzenbesitzer weiß, dass diese Tiere sich nicht vollends auf ihre menschlichen Begleiter einlassen – sie haben ihren eigenen Willen, und wenn sie auch ihr Plätzchen Zuhause auf der Heizung schätzen, verschwinden sie manchmal über Tage, um ihren Freiheitsdrang auszuleben.

FAQ: Tierschutz bei Katzen

Drohen Sanktionen, wenn Katzen ausgesetzt werden?

Ja, hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen kann. Ist es Ihnen nicht mehr möglich sich um eine Katze zu kümmern, sollten Sie stattdessen einen neuen Besitzer suchen oder sich an ein Tierheim wenden.

Womit müssen Halter rechnen, die Ihre Katzen nicht ordnungsgemäß versorgen?

Muss ein Tier aufgrund schlechter Versorgung leiden, kann dies eine Straftat darstellen. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Zudem kann das Tier entzogen und ein Tierhalteverbot angeordnet werden.

Welche Regelungen gelten für Wildkatzen?

Die europäische Wildkatze steht unter Artenschutz, weshalb das Fangen oder Verletzen der Tiere je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro nach sich zieht. Eine Übersicht der Sanktionen je Bundesland finden Sie hier.

Hauskatzen und Wildkatzen

Auch in freier Wildbahn kommen Tiere aus der Familie der Feliden vor. Die Europäische Wildkatze beispielsweise, die sich durch etwas massigeres Aussehen als die Hauskatze auszeichnet, streift in relativ großer Zahl durch deutsche Wälder – da sie sehr scheu ist, bekommen sie aber nur die wenigsten zur Gesicht. Laut Roter Liste gilt sie derzeit nicht als gefährdet. Gleichwohl stehen gemäß der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sämtliche europäische Säugetiere unter Artenschutz.

Aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, Katzenarten wie die Wildkatze oder den Luchs zu fangen, zu quälen oder gar zu töten. Ein hohes Bußgeld fällt auch an, wenn unzulässige Eingriffe in den Lebensraum der Wildkatzen vorgenommen werden. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes können die einzelnen Bundesländer für Vergehen gegen den Artenschutz Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen.

Katzenschutz durch das Tierschutzgesetz

Selbstverständlich kann neben den Bußgeldern aufgrund von Verstößen gegen den Artenschutz auch der Strafbestand der Tierquälerei angewandt werden, wenn man sich in unzulässiger Weise an Katzen vergreift, ob diese nun in freier Wildbahn leben oder Hauskatzen sind. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht z.B. bei diesen Straftaten:

  • Katze töten
  • (Ungewollte) Katzenbabys töten
  • Katzen vergiften
  • Katzen misshandeln
  • Es als Besitzer zu unterlassen, die Katze zu füttern und angemessen zu versorgen
Sie wollen sich eine Katze zulegen, wohnen aber in einer Mietwohnung? Erfahren Sie in unserem Ratgeber “Katzenhaltung in der Wohnung – Was benötigen Wohnungskatzen?” wie Sie auch in einer Wohnung Katzen artgerecht halten können.

Im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung oder einem Bußgeldverfahren wegen Tierquälerei kann die Behörde ein Tierhalteverbot aussprechen und die Katze einziehen.

Streunende Hauskatzen – füttern oder nicht?

Die lateinische Bezeichnung für die Hauskatze ist Felis silvestris catus. Hin und wieder kommt es vor, dass sich eine Katze aus dieser Familie gegen ihr domestiziertes Dasein entscheidet und ihrem Besitzer davonrennt. Fortan ist sie als streunende Katze unterwegs. Tierfreundliche Menschen fragen sich dann, ob sie im Zuge der Katzenhilfe Streuner füttern sollten. Auch inwiefern durch gesetzliche Vorgaben aus Artenschutz und Tierschutz die Verpflichtung besteht, hier tätig zu werden, ist eine interessante Frage.

Auch aufgrund von Geldproblemen sollte man keine Katze aussetzen
Auch aufgrund von Geldproblemen sollte man keine Katze aussetzen

Wer sich um den Naturschutz sorgt, möchte sich am liebsten um jedes einzelne Tier kümmern und zögert nicht lange, bettelnde Katzen mit Nahrung zu versorgen. Diese Art der Hilfe ist ehrenwert, löst das Problem jedoch nicht. Hauskatzen sind oft nicht in der Lage in freier Wildbahn zu überleben; sie hungern, erkranken und führen ein von Leid geprägtes Leben. Der Tierschutz für Katzen konzentriert sich auf die Kastration der streunenden Katzen, so dass diese sich nicht weiter vermehren können. Steigt die Population der streunenden Katzen, vergrößert das ihr Leid aufgrund steigender Futterknappheit und der Gefahr von sich rasch ausbreitenden Seuchen.

So gesehen ist nichts falsch daran, einer streunenden Katze etwas Gutes zu tun und sie mit Nahrung zu versorgen. Sinnvoll ist es aber vor allem, den Tierschutz (oder einen Verein zum Katzenschutz) zu informieren, der dann eine professionelle Katzenhilfe initiiert, mit der die weitere Verbreitung der Streuner unterbunden wird. Die Tierhilfe für Katzen fängt streunende Katzen ein und versorgt sie im Tierheim, so dass die Tiere nicht mehr um Futter betteln müssen; des Weiteren kümmert man sich um die Vermittlung von Pflegern für die Katzen.

Katze aussetzen verursacht Tierleid

Der Katzen-Tierschutz weist immer wieder darauf hin, dass die Entscheidung für ein Haustier eine wohlüberlegte Entscheidung sein sollte. Viel zu oft kommt es vor, dass der einstig geliebte Neuzugang der Familie zur lästigen Pflicht wird – und die Überlegung, die Katze auszusetzen, im Raum steht.

Diese Option sollte jedoch unter keinen Umständen ergriffen werden. Wer eine Katze aussetzt, macht sich strafbar! Ein Bußgeld von 25.000 Euro kann jeden erwarten, der eine Katze aussetzt. Übrigens kann dieses Bußgeld bereits anfallen, wenn man das Tier z.B. während des Urlaubs auf sich allein gestellt zuhause zurücklässt und sich nicht um eine angemessene Pflege des Tieres kümmert.

Wer aus persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Katze zu versorgen, sollte sich an einen Verein zum Tierschutz wenden; dort kann man möglicherweise Pflegestellen für die Katzen vermitteln. Sollte die Vermittlung keinen Erfolg haben, geben Sie das Tier im Tierheim ab. Sicher sind die Zustände dort nicht ideal, aber das Tier wird zumindest angemessen versorgt.

Katzen töten nicht aus Freude – sie sind Raubtiere mit Spieltrieb

Immer wieder hört man den Vorwurf, Katzen seien grausam, da sie mit ihrer Beute spielen, bevor sie diese durch einen Nackenbiss töten. Hierzu lässt sich anmerken, dass für Katzen keine menschlichen Kategorien gelten; sie sind nicht grausam, sondern Raubtiere, deren Vorfahren auf das Jagen von Beute zur Überlebenssicherung angewiesen waren.

Katzen töten also nicht aus Freude! Auch wenn die meisten Hauskatzen heute von ihren Besitzern mit Futter versorgt werden, findet sich in ihrem Jagdtrieb noch ein Relikt aus alten Zeiten. Dass die Katzen mit ihrer Beute spielen, bevor sie getötet wird, kommt allerdings bei Wildkatzen nur selten vor; bei Hauskatzen ist dieses Verhalten häufiger. Man muss dieses Vorgehen als Ausdruck ihres neugierigen und spielerischen Wesens betrachten.

Der Jagdtrieb gehört zur Natur von Katzen

Katzen töten nicht aus Freude, sondern wegen ihres Jagdtriebes
Katzen töten nicht aus Freude, sondern wegen ihres Jagdtriebes

Gerade Liebhaber von Vögeln oder Nagetieren beklagen den Jagdtrieb von Katzen. Sollte es in der Nachbarschaft deswegen zu Streitigkeiten zwischen Katzenbesitzern und Naturfreunden kommen, kann der Katzenbesitzer auf den natürlichen Jagdtrieb der Katzen verweisen.

Es ist außerdem nicht möglich, eine Katze 24 Stunden am Tag zu überwachen und vom Jagen abzuhalten. Zur Beruhigung könnte allerdings angeführt werden, dass Katzen nur diejenigen Vögel töten, die aus dem Nest gefallen sind und damit keine Überlebenschance mehr haben – um einen Vogel zu fangen, der fliegen kann, ist auch eine Katze in der Regel nicht flink genug.

Katzen töten ist generell strafbar

Glücklicherweise eskalieren die wenigsten Streitereien in der Nachbarschaft, in denen eine Katze der Anstoß des Zorns ist, derart, als dass Einzelne auf die Idee kommen, die Katzen zu töten – beispielsweise indem sie versuchen, die Katze zu vergiften. Sollten Sie beobachten, dass jemand Katzen vergiften möchte – z.B. durch giftige Köder – wenden Sie sich an die Polizei. Es muss nicht erst eine Katze getötet werden, um hier entsprechende Sanktionen auszusprechen.

Die versuchte oder fahrlässige Tierquälerei gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Bemerken Sie ausgelegte Köder, sollten Sie zum Katzenschutz ihre Katze eine Weile nicht unbeaufsichtigt nach draußen lassen. Informieren Sie auch andere Katzenbesitzer über die Gefahr.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

41 Kommentare

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  1. Kim
    Am 16. April 2023 um 20:48

    Hallo,
    Der Vater meiner Freundin Schlägt und tritt den Kater immer, da dieser Ihn nerven würde.Es schreit ihn auch immer an. Seiner Meinung nach wäre das Nur ein Mittel zur Erziehung.
    Das Kater ist aber Von der gewissen Freundin angemeldet und “gehört” ihr, Jedoch wohn sie zur Zeit bei ihrem Vater. Jetzt droht ihr Vater den Kater rauszuschmeißen. Darf er das, obwohl der Kater im Besitzt meiner Freundin ist. Kann man dort Gerichtlich weiter Vohrgehen? Eine Möglichkeit den Kater ihrgentwo Unterzubringen gibt es jedoch nicht.

  2. Dagmar H
    Am 14. Juli 2021 um 12:28

    Ich hätte da mal eine ganz spezielle Frage.
    Darf man freilaufende Katzen verkaufen?

  3. Gheed A
    Am 23. Mai 2021 um 18:11

    Ich habe einen Kitten nachdem meine Katze verletzt wurde (Prellung + sie musste Antibiotika nehmen) mit 7 Einhalt Wochen/8 Wochen abgegeben . Habe ich mich damit Strafbar gemacht ?

  4. Anja
    Am 3. Oktober 2020 um 19:26

    Hallo
    Mein Anliegen ist, dass wir einen Garten in einen Gartenverein haben. Wir versorgen da die streunenen Katzen, grade im Winter wo die Nahrungssuche nicht so gut ist und haben auch schon welche kastrieren lassen. Arbeiten auch mit den Tierschutzverein zusammen. Nu haben wir einen neuen Vorstand und er sagte, dass wir ab sofort die Katzen nicht mehr zu füttern dürfen. Weil die Katzen in seinen Garten gehen. Katzen kann man nicht einsperren. Ohne das mit den Vereinsmitgliedern zu besprechen. Wir sind nicht die einzigen Mitglieder die, die Katzen zu füttern. Kann man sich dagegen irgendwie wären?

  5. Jane
    Am 28. Oktober 2019 um 20:18

    Hallo zusammen!
    Meine Katze war seid letzten Dienstsg vermisst gemeldet. Wir drückten Flyer und sind zu den Nachbarn in der Umgebung gegangen und haben sie abgegeben . Da kam eine junge Frau und sagte zu meinem Sohn das eine Katze in einem Garten lag und ein Nachbar sie einfach in die mülltonne geschmissen hat ohne in der Siedlung zu fragen ob sie einem gehört. Das war so schlimm sie si zu sehen . Meine frage ist, kann ich den jenigen verklagen?

  6. Gertrud
    Am 7. Oktober 2019 um 15:25

    bitte anonym – oder mit Namen Gertrud
    Meine Nachbarn haben ca. 5 Katzen, welche unseren Vorgarten als Durchgangsweg und Katzentoilette benutzen.
    Sie markieren jeden Blumentopf, der vor der Haustür steht und auch die Müll- und Abfalltonnen. Im Frühjahr hatten sie sich meinen Rhabarber als schattiges Plätzchen ausgesucht. Es ist einfach eklig. Was passiert, wenn man die Katzen mit einer Eichel oder einem kleinen Steinchen vertreibt?
    Nachbarin droht mit Anzeige. (reden hilft nicht)

  7. Tobi
    Am 3. Juni 2019 um 22:03

    Hallo.
    Wir haben heute zu hören bekommen, dass unser Nachbar auf Katzen mit dem Luftgewehr schießt. Was können wir dagegen machen?

  8. Kristin
    Am 27. Mai 2019 um 11:43

    Hallo, was passiert, wenn meine Katze eine artengeschütztes Tier (Bsp. Zauneidechse) von wilden Wiesen fängt? Kann ich als Halter dafür abgestraft werden? Vielen Dank! VG

  9. Sue
    Am 19. Mai 2019 um 22:15

    Unsere Nachbarn haben ihre Katze seit 2 Wochen eingesperrt sie hockt die ganze Zeit in der dunklen Wohnung alleine sie bekommt zwar essen vom Nachbarn aber sitzt immer am Fenster und versucht es auf zu drücken kann ich etwas tun z.B. beim Tierschutz anrufen damit man die Katze wieder rauslässt? Sie war eigentlich fast täglich bei uns und meiner meinung nach sollte man katzen die normalerweise den ganzen tag draussen sind nicht einsperren…

  10. Jacqueline
    Am 12. Mai 2019 um 17:10

    Hallo zusammen ,
    Ich habe eine frage
    Ist es verboten babykatzen abzugeben gegen Gebühr ohne das sie geimpft sind und nicht entwurmt sind ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:18

      Hallo Jacqueline,

      ein gesetzliches Verbot besteht diesbezüglich nicht. Es bleibt aber dem Tierheim überlassen, ob es die Katzen ohne Impfschutz annimmt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Tim H.
    Am 4. April 2019 um 13:03

    Wer ist denn bitte Autor dieses Textes??

    Natürlich ist es möglich, Katzen vom Jagen abzuhalten! Meine haben noch nicht ein wildes Tier erlegt!
    Bei einem Hund oder JEDEM anderen Haus-Raubtier, würde auch niemand auf die Idee kommen, es frei jagen zu lassen… aber bei der Katze ist man das ja so gewöhnt… die durften ja schon immer unbeaufsichtigt durch die Gegend streifen… -.-
    Es liegt wohl eher am Gewohnheitstier Mensch, der nicht fähig ist, sich rechtzeitig anzupassen, bzw Gesetze zu aktualisieren… zumindest bis irgendwas passiert, was ein Handeln erzwingt! -.-

    Und natürlich töten Katzen nicht nur die Vögel die aus denn Nest fallen.. so ein Schwachsinn!

    Sie sind sehr wohl gut in der Lage, Vögel aus der Luft zu fangen, Vögel zu fangen, die ihr Nest verteidigen… Vogelbabies aus dem Nest aus dem Baum zu holen, etc… außerdem gibt es auch Bodenbrüter.
    Katzen töten auch Maulwürfe, Spitzmäuse, Schlangen und andere geschützte Arten.
    Halter sind für ihre Katzen verantwortlich.
    Wer sich eine anschafft, sollte sie auslasten und vernünftig halten.. dann braucht sie weder ungesicherten Freigang noch Wilderei.

    Schon ein starkes Stück, hier einfach Behauptungen aufzustellen, die an den Haaren herbei gezogen sind…

  12. Erik P.
    Am 24. Februar 2019 um 15:08

    Guten Tag ich habe mitbekommen, dass unser Nachbar auf seinem Grundstück Katzen beherbergt die allerdings höchstwahrscheinlich nicht auf ihn angemeldet sind und von ihm nur maximal einmal am Tag mit Essensresten die nur für eine der drei Katzen reichen würden. Außerdem sind denke ich alle diese Katzen nicht kastriert und ich bin besorgt um meine Katze, da diese zwar kastriert ist aber trotzdem oft mit den Nachbarskatzen zusammenstößt. Könnte ich theoretisch anonym rechtliche Schritte einleiten, obwohl die Katzen nicht auf ihn angemeldet sind und nur auf seinem Grundstück unterkommen.

  13. Stefanie
    Am 6. Februar 2019 um 5:51

    Der Tierschutzverein unterschlägt mir seit April 2018 meinen Kater …ich kann alles beweisen . Die Vorsitzende sagt er ist nicht tätowiert und auch nicht kastriert aber immer wenn man das Tier sehen will sagt sie er ist weggelaufen oder reagiert einfach nicht…ich habe vor über 2 Monaten eine Anzeige gemacht aber es passiert nichts…ich weiss mir keinen Rat mehr …

  14. Sandra K.
    Am 6. November 2018 um 16:27

    Mein Kater hintelässt Häufchen auf der Wiese. Gehe mehrmals los um zu schauen und diese zu entfernen. Er muss es nicht dulden und ich weiss dass es ekelhaft ist, deshalb auch entfernt werden muss aber er sagte wenn ich ihn erwische, erschlage ich ihn mit der Schaufel. Sie wäre Griffbereit.

  15. Elena
    Am 4. November 2018 um 14:12

    Eine Frau hatte eine 2 jährige Katze, freilaufend nicht sterilisiert.
    Katze hatte schon zum 2-mal geworfen, sah sehr sehr mager aus. Nachbarschaft hat Tierschutz bezüglich “Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot” informiert. Nach dem Tierschutz kam und Fragen gestellt hat ist die Katze plötzlich samt alle Babys verschwunden. Angeblich verschenkt worden, an wen kann die Frau aber nicht sagen, sie weiß es nicht!!!
    Soll sie beweisen, dass sie Katze nicht einfach ausgesetzt hat u oder nicht??

  16. Alex
    Am 26. Oktober 2018 um 19:13

    Ein Mann sagt:”Ich habe meine Katze geschlagen und es hat Stuhlinkontinenz.” Er findet es nicht schlimm!!!! Nach seine Meinung, wenn die Katze nicht fügsam ist, soll es geschlagen werden. Darf er seine Katze weiter halten?

  17. Birgitta
    Am 1. März 2018 um 9:21

    Wenn man Katzen züchtet, die unter den Begriff “Qualzucht” fallen (Tierschutzgesetzt § 11b) – wie zum Beispiel Katzen mit Faltohren – ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:26

      Hallo Birgitta,

      vorsätzlich begangene Tierquälerei stellt eine Straftat dar. Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese als Ordnungswidrigkeit eingestuft und im Bußgeldverfahren nach § 18 TierSchG mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. christiane
    Am 21. Februar 2018 um 18:04

    schönen guten Tag,
    ich und mein Mann mussten heute unsere Katze aus einer Lebendfalle befreien, die unser Nachbar aufgestellt hat. wir haben ihm zurede gestellt. er gab zu das er es wegen den Katzen gemacht hat und diese dann weggeschafft hätte. Seine Gründe sind: das seine Hunde bellen nachts und im Vorgarten gekackt wurde. wir haben dies den Tierschutz gemeldet, da der Heer kein einsehen hat. diese hat uns geraten dies den Veterinäramt zumelden! was wir auch getan haben.
    meine Frage wie hoch wer die Strafe für solch eine Falle???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:19

      Hallo Christiane,

      eine pauschale Antwort lässt sich hierauf nicht geben. Es kommt darauf an, welcher Verstoß der Person genau vorgeworfen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Klaus
    Am 19. Oktober 2017 um 22:37

    Stellen wir mal vor: Jemand hat eine artengeschützte Katze nach Deutschland ohne Einfuhrgenehmigung von Bundesministerium für Naturschutz eingeführt. Man hat keine artenschutzrechtlichen Dokumente außer Impfpass mit Chip-Nummer. Zum Zeitpunkt wann das Zollamt die Katze beschlagnahmen/einziehen will, erklät der Inhaber den Verlust der Katze. Gibt es für so einen Vorfall was im Bußgeldkatalog?

  20. Melanie
    Am 12. Oktober 2017 um 21:02

    Ich arbeite auf einen Bauernhof als Putzhilfe Katzen wurden zur eingewöhnzeit in den heizraum gesperrt. Er ist zwar groß aber da drin ist es sehr warm. Essen und trinken steht dort. Ist ein Heizraum gefährlich für Katzen für mehrere Tage evtl. Wochen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:29

      Hallo Melanie,

      wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt bzw. das Veterinäramt, wenn Sie Zweifel am Wohlergehen der Tiere haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Birgit
    Am 4. September 2017 um 14:06

    Hallo,
    seit diesem Sommer hat ein Nachbar in der Reihenhaussiedlung ein akkustischen Katzenschreck aufgestellt. Das Geräusch wird aber nicht nur von den Katzen wahrgenommenen, die darauf mit Panik reagieren, sondern auch von den Kindern, die sich nun weigern, im Garten zu spielen. Es hört sich wohl an wie ein stetiges Fiepen. Der Nachbar ist leider nicht zu überzeugen, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Was können wir tun?
    Mit freundlichen Grüßen von Birgit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 12:00

      Hallo Birgit,
      wenden Sie sich ggf. an das zuständige Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Kathrin J
    Am 4. August 2017 um 22:12

    Hallo… wir wohnen in einem Urlaubsgebiet. Seit einigen Monaten ist eine rot-weiße Katze hier unterwegs die anfangs gut aussah. Sie ist sehr scheu. Kam aber zu uns auf den Hof, obwohl es hier nach 4 Katern und 2 Hunden riecht – um ans Futter zu kommen. Heute sah ich sie in schlechtem Zustand im Dorf. Ich vermute jemand hat sie ausgesetzt. Ihr Revier ist aber sicher recht groß (?) Kann ich etwas sinnvolles für die Katze tun? Wenn dier Tierschutz eine Lebendfalle aufstellt – dann dürften da die ersten Wochen von Marder über Waschbär – Igel und Eichhörnchen wohl alles drin landen :-( ! ?? Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 8:49

      Hallo Kathrin J,

      Ihnen steht es natürlich frei, sich um die Katze zu kümmern, wenn diese offensichtlich keinen Besitzer hat. Wenn sie scheu ist, liegt zudem die Vermutung nahe, dass sie schlechte Erfahrungen im Umgang mit Menschen gemacht hat. Die einfachste Hilfe ist natürlich, regelmäßig Futter und Wasser bereit zu stellen.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

      • Jutta B.
        Am 30. Mai 2018 um 11:21

        Ebenfalls eine gute möglichkeit ist eine lebendfalle auf zu stellen, die katze kastrieren/sterilisieren lassen und wenn möglich impfen.danach wieder an der gleichen Stelle freilassen.Regelmässig füttern.

  23. Eduard H.
    Am 2. Juli 2017 um 5:57

    Der Tierschutz hat eine streunende mutter katzen samt ihren 4 baby katzen um die zu kastrieren und weiterzuvermitteln o. ans Tierheim abgeben.
    Die Frau vom Tierheim setzte die Katzen mutter nach der Kastration aber ohne den 4 süssen Katzenbabys wider auf die Strasse. Die mutter hat paar nächte lang ihre babys gerufen und geweint wissen Sie wie traurig das war. Wiso macht das der Tierschutz so und darf er das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 11:07

      Hallo Eduard,

      handelte es sich um eine verwilderte Katze, bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als diese nach der Kastration wieder frei zu lassen. Sie können nicht in Gefangenschaft gehalten werden und sind nicht vermittelbar. Die Jungen hingegen können an Menschen gewöhnt werden. Sprechen Sie doch einfach die Verantwortlichen einmal darauf an, diese können Ihre Fragen sicher beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Udo
    Am 17. Juni 2017 um 15:53

    Meine Ex Freundin Melanie [editiert von der Redaktion] will nicht ihre zwei Hauskatzen bei sich haben,weil sie angeblich keine Zeit und keine Lust hat. Da es zu teuer ist, sie ins Heim zu bringen und sich kein neues zu Hause findet, sagte sie, das sie die Katzen aussetzen will.
    Eins vorweg, ich kann mich leider nicht um die Katzen kümmern
    Nun meine Frage, was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 11:17

      Hallo Udo,

      das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland verboten und kann für den Halter eine hohe Sanktion bedeuten. Je nach Bundesland können für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Bußgelder von 25.000 und mehr drohen. Inwieweit eine Verdachtsanzeige möglich ist, kann Ihnen ggf. die zuständige Behörde mitteilen. Vielleicht bliebe auch die Möglichkeit, dass Sie die Katzen zunächst übernehmen und in ein Tierheim geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Angela
    Am 7. August 2016 um 17:13

    Wir hatten hier unlängst so einen Fall, dass der Besitzer seine Katze nicht versorgt (sie frisst an einer nahen Futterstelle) und sie dann auch noch verletzt war. Wirklich interessiert hat das keinen. Auf Antwort vom Veterinäramt warten wir heute noch. Die privaten Vereine konnten nicht helfen. Das Ordnungsamt schickte einen pensionierten Tierarzt für Großtiere hin, der an die scheue Katze gar nicht rankam. Es gab einen Haufen Ärger und alles verlief sich dann. Was nutzt also ein Bussgeldkatalog?

  26. Birgit
    Am 5. Juni 2016 um 12:22

    Hallo, meine Nachbarin hat junge Katzenbabys in der Garage eingesperrt! Die Garage ist mit Möbeln,Kinderklamotten und Hausmüll vollgestellt! Die Jungen sind in der Garage eingesperrt,haben kein Tageslicht und keine Frischluft! Ausserdem sieht die Katzenmutti total verwahrlost aus und ist auch total abgemagert! Die Katzenjungen werden dann verkauft! Kann ich irgendwie reagieren….und wenn ja wie?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juni 2016 um 8:43

      Hallo Birgit,

      viele Möglichkeiten gibt es da sicher nicht, solange die Tiere nicht aktiv gequält bzw. nicht gefüttert werden. Ggf. könnten Sie aber mit einem örtlichen Tierschutzverein sprechen. Diese Vereine sind in der Regel darauf geschult, mit Tierhaltern über die Unterbringung der Haustiere zu sprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Martina
    Am 7. Mai 2016 um 23:51

    Hallo,
    ich habe mitgehört, dass mein Ex-Nachbar plant, Gift gegen meine Katze auszulegen, da seinem Sohn der ganze Katzenkot stört. Nun leben in meiner
    Nachbarschaft einige andere Katzen, die tagsüber und nachts herumstreunern.
    Meine Katze wird kein Gift fressen, da sie sehr eigen ist, aber die anderen !!!
    Ausserdem ist meine tagsüber viel drin, da ich arbeite und abends kommt sie rein ins Haus.
    Was kann ich machen? Soll ich die anderen Katzenhalter warnen ??
    Viele Grüsse aus Kiel
    M. Runge

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 9:06

      Hallo Martina,

      solange die Tat nicht erfolgt ist, wird die Polizei nichts machen können. Die Nachbarn warnen ist sicher eine gute Idee.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Eva
    Am 28. August 2015 um 0:29

    Nehmen wir mal an mein Nachbar ist für zwei Wochen in den Urlaub gefahren und hat meine Katze bei sich eingesperrt (dass weiß ich nicht 100% aber was wäre wenn…) Meine Katze nach so langer zeit dort verhungert/verdurstet ist.
    Was sieht die Rechtslage für einen solchen Fall vor. Das es fahrlässig war ist keine frage. Mein kater ist seit dem 18.08 weg, wir haben alles abgesucht und das ist normal überhaupt nicht seine art. er kommt wenn wir ihn rufen oder er unsere Autos hört. Wir haben uns durch das ganze Dorf gefragt niemand hat was gesehen. Deshalb ist die Vermutung nahe liegend da er öfters mal die Nachbarn zuhause besucht hat. Nur sind sie für zwei Wochen im Urlaub und ich will es mir nicht mit denen verscherzen wenn ich die Polizei an rufe und die Tür öffnen lasse, vor allem dann wen er doch nicht dort ist. Rollläden sind unten mann sieht und hört also nichts. was tun ? wie ist die Rechtslage wenn er dort verstirbt?
    Vielen Dank im voraus
    MfG. E.G.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2015 um 11:33

      Hallo Eva,

      die Frage ist erst einmal grundsätzlich, wie er dort hinein gekommen ist. Hat der Nachbar das Tier absichtlich eingesperrt und war es die Katze selbst? Falls das Tier wirklich verhungern sollte, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Er kann Ihnen die Rechtslage und mögliche Handlungsoptionen nennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Katzenschutz: Wie sieht Tierschutz für Katzen aus?
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